DIE KOMMUNALWAHLEN IN RHEINLAND-PFALZ AM 25. MAI 2014
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- Reiner Kruse
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1 215 DIE KOMMUNALWAHLEN IN RHEINLAND-PFALZ AM 25. MAI 214 Ergebnisse der en
2 Die Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz am 25. Mai 214 Ergebnisse nach Verwaltungskreisen, Verbandsgemeinden und n mit Vergleichszahlen der Kommunalwahlen 29
3 Vorwort Die vorliegende Publikation gibt einen umfassenden Überblick über die ergebnisse der am 25. Mai 214 in Rheinland-Pfalz erfolgten Kommunalwahlen. Die an dieser Interessierten erfahren insbesondere, welche vorschlagsträger in der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft kandidierten und welches Ergebnis sie erzielten. Der Tabellenteil beinhaltet die ergebnisse auf Landesebene, die Ergebnisse der Stadtrats- und Kreistagswahlen in den kreisfreien Städten und Landkreisen, die Ergebnisse der Verbandsgemeinderatswahlen sowie die Ergebnisse der Stadt- und ratswahlen in den kreisangehörigen n. Auch die Ergebnisse der Ortsbeiratswahlen sind dargestellt. Die Ergebnisse zur des Bezirkstags des Bezirksverbands Pfalz sind auf Ebene des Bezirksverbands sowie der kreisfreien Städte und Landkreise nachgewiesen. Zum Vergleich sind zudem die Ergebnisse der Kommunalwahlen 29 angegeben. Alle Ergebnisse stehen auch im Internetangebot des Landeswahlleiters unter zur Verfügung. Bad Ems, im März 215 Jörg Berres Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz und Landeswahlleiter Kommunalwahlen 214 3
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5 Inhalt Seite Erläuterungen 6 Vorbemerkungen 12 Karte der Verwaltungskreise 16 A. - Tabellenteil 1. Landesergebnisse der Kommunalwahlen 1948 bis Landesergebnisse der Kommunalwahlen 2 3. Ergebnisse der Stadtratswahlen in den kreisfreien Städten Ergebnisse der Kreistagswahlen Ergebnisse der Kommunalwahlen in den Landkreisen Summenergebnisse) Ergebnisse der Verbandsgemeinderatswahlen Ergebnisse der Ratswahlen in den verbandsfreien n Ergebnisse der ratswahlen Ergebnisse der Ortsbeiratswahlen Ergebnisse der en zum Bezirkstag des Bezirksverbands Pfalz Ergebnisse der en zum Bezirkstag in den kreisfreien Städten Ergebnisse der en zum Bezirkstag in den Landkreisen 32 B. - Anhang 12. Amtliches Verzeichnis der Verbandsgemeinden in alphabetischer 324 Reihenfolge 13. Amtliches Verzeichnis der n in alphabetischer Reihenfolge 326 Kommunalwahlen 214 5
6 Erläuterungen zum Kommunalwahlrecht Am 25. Mai 214 fanden in Rheinland-Pfalz Kommunalwahlen statt. Diese en zu den verschiedenen kommunalen Vertretungskörperschaften sowie einer großen Zahl von Bürger-meistern, Ortsvorstehern und eines Landrats wurden zeitgleich mit der zum Europäischen Parlament durchgeführt. Rechtsgrundlagen sind das Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 137), zuletzt geändert durch das Sechzehnte Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes vom 8. Mai 213 (GVBl. S. 139), und die Kommunalwahlordnung (KWO) vom 11. Oktober 1983 (GVBI. S. 247), zuletzt geändert durch die Zehnte Landesverordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung vom 12. August 213 (GVBl. S. 335). Die gleichzeitige Durchführung der Kommunalwahlen mit der Europawahl wurde durch eine entsprechende Landesverordnung vom 3. Januar 214 (GVBl. S. 19) geregelt. Bürger aus anderen EU-Staaten ebenfalls wahlberechtigt Bei den allgemeinen Kommunalwahlen dürfen neben den Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes auch Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Stimme abgeben. berechtigt war, wer am tag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft (u. a., Verbandsgemeinde, Kreis) seine Hauptwohnung hatte. Darüber hinaus durfte diese Person nicht nach 2 KWG von der ausgeschlossen sein. berechtigte Bürger aus anderen EU-Staaten haben auch das passive recht auf kommunaler Ebene; sie können in die Ortsbeiräte, die räte, die Verbandsgemeinderäte oder die Kreistage und auch zum Ortsvorsteher, Bürgermeister ( 53 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. 76 Abs. 1 Satz 1 GemO) oder Landrat ( 46 Abs. 3 Satz 1 LKO) gewählt werden. Vertretungskörperschaften nach dem offenen Listenwahlverfahren gewählt Seit 1989 wählen die wahlberechtigten Bürger in Rheinland-Pfalz ihre kommunalen Vertretungsorgane nach dem so genannten offenen Listenwahlverfahren. Die offene Listenwahl ist ein Verhältniswahlverfahren mit starkem Personenbezug. Zwar werden, die zu vergeben sind, nach der Stimmenzahl verteilt, die die Parteien oder Wählergruppen für ihre vorschläge erhalten haben; der Wähler besitzt jedoch die Möglichkeit, die 6 Kommunalwahlen 214
7 Reihenfolge der Bewerber in den vorschlägen zu verändern. Auch kann er über die zugelassenen vorschläge hinweg seine Stimme vergeben. Dadurch können die vorschläge der Parteien und Wählergruppen stark verändert werden; der Wähler kann also seine eigenen Vorstellungen über die personelle Zusammensetzung der Vertretungskörperschaften vermehrt zum Ausdruck bringen. Nach dem offenen Listenwahlverfahren darf der Wähler so viele Stimmen vergeben, wie Mitglieder in die Vertretungskörperschaft zu wählen sind ( 32 Abs. 1 Nr. 1 KWG). Aus diesem Stimmenkontingent kann der Wähler einem einzelnen Bewerber, der im aufgeführt ist ( 32 Abs. 1 Nr. 2 KWG), bi zelstimmen" geben (= Kumulieren von Stimmen, 32 Abs. 1 Nr. 3 KWG). Dabei darf er die Einzelstimmen, die ihm zustehen, auch auf Bewerber verschiedener Listen verteilen (= Panaschieren von Stimmen, 32 Abs. 1 Nr. 4 KWG). Schließlich kann er aber auch auf die Vergabe von Einzelstimmen verzichten und den vorschlag einer Partei oder Wählergruppe unverändert annehmen, indem er diesen Vorschlag in der Kopfzeile der Liste ankr stimme", 32 Abs. 1 Nr. 6 KWG). In diesem Fall wird jedem Bewerber des gekennzeichneten vorschlags von oben nach unten jeweils eine Einzelstimme zugeteilt ( 32 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 KWG). Unberücksichtigt bleiben dabei jedoch Kandidaten, die der Wähler aus der Liste gestrichen hat. vorschläge der Parteien und Wählergruppen Der amtliche enthält die vorschläge der Parteien und Wählergruppen. Jede Gruppierung darf für dieselbe nur einen vorschlag einreichen. In ihrem vorschlag können die Parteien oder Wählergruppen höchstens doppelt so viele Kandidaten aufstellen, wie Ratsmandate in der Vertretungskörperschaft zu besetzen sind ( 15 Abs. 3 Satz 1 KWG). Auf dem darf der vorschlag einer Partei oder Wählergruppe jedoch nur höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Mandate zu vergeben sind ( 29 Abs. 2 Satz 2 KWG). Die Kandidaten, die nicht auf dem erscheinen, sind Ersatzleute. Parteien und Wählergruppen können in ihren vors vornehmen. Um einzelne Bewerber bei der Gesamtstimmenabgabe zu begünstigen oder um bei einer zu geringen Bewerberzahl Stimmen für die Partei oder Wählergruppe nicht zu verlieren, die bei der ausschließlichen Vergabe einer Listenstimme an die Partei oder die Kommunalwahlen 214 7
8 Wählergruppe sonst nicht gezählt würden, dürfen einzelne Bewerber bis zu drei Mal im vorschlag aufgeführt werden ( 15 Abs. 3 Satz 2 KWG). In dem Fall reduziert sich natürlich die Zahl der Bewerber, die von der Partei oder der Wählergruppe auf dem maximal aufgeführt werden dürfen, entsprechend ( 29 Abs. 2 Satz 3 KWG). Auch einem Bewerber, der im vorschlag mehrfach aufgeführt ist, kann der Wähler im Zuge des Kumulierens höchstens drei Stimmen geben. Wenn es für den Wähler verschiedene Möglichkeiten der Stimmabgabe und für die Parteien und Wählergruppen außerdem die Möglichkeit der Mehrfachnennung einzelner Bewerber gibt, besteht vermehrt die Gefahr, dass fehlerhaft ausgefüllt werden und deshalb für ungültig erklärt werden müssen. Um dies zu verhindern, sieht das Kommunalwahlgesetz bei der Auswertung der wählerfreundliche Verfahrensweisen vor. Bei der Auswertung der sind die folgenden Grundprinzipien zu beachten: Der Wille des Wählers muss zweifelsfrei erkennbar sein. Der Wähler darf seine Stimme nicht mit Bedingungen und Zusätzen versehen. Das geheimnis muss gewahrt bleiben. Heilungsvorschriften Neben diesen allgemeinen Auslegungsregeln sieht das Kommunalwahlgesetz eine Reihe von konkreten Heilungsmöglichkeiten vor. Beispielhaft sind hier aufgeführt: Hat der Wähler innerhalb eines vorschlags die zulässige Zahl an Einzelstimmen überschritten, bleiben von unten nach oben zunächst die Bewerber mit nur einer Stimme unberücksichtigt. Ist das Stimmenkontingent des Wählers weiterhin überschritten, wird den Bewerbern mit zwei Stimmen - ebenfalls von unten nach oben - jeweils eine Stimme abgezogen. Reichen die Streichungen für eine gültige Stimmabgabe immer noch nicht aus, so müssen diese Bewerber zudem noch die zweite Stimme, die sie vom Wähler erhalten haben, abgeben ( 37 Abs. 5 Satz 2 KWG). Auch der Fall, dass der Wähler einem einzelnen Bewerber mehr als drei Einzelstimmen gegeben hat, wird geheilt. Die zu viel abgegebenen Stimmen werden nicht berücksichtigt; sie gelten als nicht abgegeben ( 37 Abs. 3 KWG). 8 Kommunalwahlen 214
9 Auffüllstimmen Über die genannten Heilungsvorschriften hinaus hat der Gesetzgeber mit den so genannten strument geschaffen, um dem Wählerwillen möglichst weitgehend gerecht zu werden. Ziel ist es, den Verlust von Stimmen zu verhindern, die bei einer Verhältniswahl für die Verteilung der wichtig sind. Hat der Wähler an einzelne Bewerber weniger Einzelstimmen vergeben als ihm insgesamt zustehen und zusätzlich noch eine Listenstimme abgegeben, dann gilt diese Listenstimme als Vergabe der nicht ausgeschöpften Einzelstimmen. Die nicht vergebenen Einzelstimmen werden dann von oben nach unten den Bewerbern des vorschlags zugeteilt, für den der Wähler seine Listenstimme abgegeben hat ( 37 Abs. 6 KWG). Dabei können Bewerber, die vom Wähler bereits drei Einzelstimmen erhalten haben, natürlich nicht mehr berücksichtigt werden. Nicht berücksichtigt werden außerdem Bewerber, die der Wähler von der Liste gestrichen hat. Ungültigkeit Eine Stimmabgabe ist dann ungültig, wenn der Wähler mehrere Listenstimmen aber keine Einzelstimmen vergeben hat oder, wenn er sein Stimmenkontingent beim Panaschieren überschritten hat ( 37 Abs. 5 Satz 1 KWG). Hier ist sein Wählerwille nicht erkundbar. Verteilung der an die Parteien und Wählergruppen Aufgrund des Wegfalls der zahl nehmen alle Parteien und Wählergruppen an der Zuteilung der teil. Die Verteilung der auf die Parteien und Wählergruppen erfolgt erstmals nach dem Divisorverfahren In einem ersten Schritt wird der für die Sitzverteilung benötigte Zuteilungsdivisor 1 durch Teilung der Gesamtzahl der für die Bewerber aller vorschläge abgegebenen Stimmen durch die Zahl der zu vergebenden ermittelt (Tab. 1). 1 Die Zahl der, die den einzelnen Parteien zuzuteilen ist, wird mit Hilfe eines nicht von vornherein feststehenden Zuteilungsdivisors ermittelt. Der Zuteilungsdivisor ist zutreffend, wenn die Summe der damit für die einzelnen Landeslisten ermittelten und gerundeten Sitzzahlen mit der Gesamtzahl der zu vergebenden übereinstimmt. In vielen Fällen ergibt schon der erste Rechengang ein zutreffendes Ergebnis. Falls aufgrund des zunächst verwendeten Zuteilungsdivisors zu viele vergeben werden, muss der Divisor heraufgesetzt, falls zu wenige vergeben werden, muss er herabgesetzt werden. Kommunalwahlen 214 9
10 Tab. 1 Berechnung des Zuteilungsdivisors Parteien Stimmenergebnis Partei A 37 1 Partei B Partei C 4 11 Partei D 7 8 Partei E 5 84 Summe (Gesamtzahl der Stimmen alles vorschläge) = 183, (Zahl der insgesamt zu vergebenden ) In einem zweiten Schritt wird die erreichte Sitzzahl für jeden vorschlag errechnet, indem die jeweilige gültige Stimmenzahl durch den Zuteilungsdivisor dividiert wird (Tab. 2). Tab. 2 Berechnung der Sitzverteilung Zuteilungsdivisor = 183,5714 vorschlag Stimmen Divisor ungerundet gerundet Partei A , Partei B , Partei C 4 11 : 183,5714 = 2, Partei D , Partei E ,238 3 Zusammen Die zu vergebende Gesamtsitzzahl (56) wurde bereits im ersten Berechnungsschritt erreicht. Die einem vorschlag zugefallenen werden den darin enthaltenen Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen zugewiesen. Haben mehrere 1 Kommunalwahlen 214
11 Bewerber die gleiche Stimmenzahl enthalten, entscheidet die Reihenfolge der Benennung im vorschlag. Mehrheitswahl möglich Eine Mehrheitswahl erfolgt, wenn kein oder nur ein vorschlag eingereicht wird. Bei der Mehrheitswahl sind die Bewerber in der Reihenfolge der für sie abgegebenen Stimmen gewählt ( 43 KWG). Diese erfolgt insbesondere in kleineren n in Rheinland-Pfalz. Hier können die Wähler sowohl eigene Bewerber aufführen als auch bei einem vorschlag alle oder zumindest einen Teil wählen. Besonderheiten bei der zum Bezirkstag des Bezirksverbands Pfalz Die Mitglieder des Bezirkstags des Bezirksverbands Pfalz werden nach einem Verhältniswahlverfahren mit starren Listen gewählt. Jeder Wähler hat nur eine Stimme. Eine Einteilung des Bezirksverbands in bereiche ist nicht zulässig. Die, die eine Partei oder eine Wählergruppe errungen hat, werden auf die Bewerber, die in dem vorschlag dieser Partei oder Wählergruppe aufgeführt sind, in der Reihenfolge ihres Listenplatzes verteilt. Bürger aus anderen EU-Staaten sind bei der zum Bezirkstag nicht wahlberechtigt, da diese keine im Sinne des Artikels 28 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes ist. Kommunalwahlen
12 Vorbemerkungen 1. Ungewichtete und gewichtete Ergebnisse Die Kommunalwahlergebnisse - Ausnahme: Listenstimme bei der Bezirkstagswahl - wer- rgrund: Bei den Kommunalwahlen steht den Wählerinnen und Wählern in den einzelnen Gebietskörperschaften je nach Einwohnerzahl eine unterschiedliche Zahl an Stimmen zur Verfügung. Deshalb wurden zur Sicherung der Vergleichbarkeit für alle en gewichtete Ergebnisse errechnet. Bei den gewichteten Stimmenzahlen handelt es sich um ein Stimmenergebnis, das die gültigen im Verhältnis der errungenen Stimmenzahl auf die einzelnen Parteien und Wählergruppen aufteilt. Dadurch wird erreicht, dass die Stimmenzahlen der Parteien und Wählergruppen in den einzelnen Gebietskörperschaften verschiedener Größenklassen miteinander vergleichbar sind, und dass bei der Addition der Ergebnisse zum landesweiten Ergebnis das unterschiedliche Stimmengewicht ausgeschaltet wird. Die gewichteten Stimmenzahlen erlauben einen Vergleich mit Ergebnissen der vorangegangenen Kommunalwahlen sowie der Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen. Es wird ein Ergebnis ausgewiesen, als hätten alle Wählerinnen und Wähler, die gültig gewählt haben, jeweils nur eine Stimme abgegeben. Die gewichteten Stimmen, die auf die jeweilige Partei oder Wählergruppe entfallen, werden nach folgender Formel berechnet: Zahl der Stimmen der Partei Gesamtzahl der gültigen Stimmen x Gesamtzahl der gültigen Stimmenzettel 12 Kommunalwahlen 214
13 2. Vergleichszahlen Den Landes- und Kreisergebnissen sowie den Ergebnissen der kreisfreien Städte und verbandsfreien n der Kommunalwahlen 214 (Tabellen 2 bis 4, 6) sind für alle en Vergleichszahlen des Jahres 29 gegenübergestellt. Gleiches gilt für die Darstellung der Ergebnisse der zum Bezirkstag des Bezirksverbands Pfalz (Tabellen 9 bis 11). Dagegen wurden bei den ergebnissen (Tabelle 7) aus Platzgründen nur Vergleichszahlen der ratswahlen aufgenommen. Bei den Ergebnissen der Verbandsgemeinderatswahlen ergibt sich aufgrund der in Rheinland-Pfalz zum eingeleiteten Kommunal- und Verwaltungsreform, die Veränderungen in der Gebietsgliederung des Landes und damit auch in der Ergebnisdarstellung zur Folge hat, eine Besonderheit. Gebietskörperschaften, die von einer Ein- oder Ausgliederung oder Zusammenlegung betroffen waren, wurden keine Vergleichszahlen des Jahres 29 gegenübergestellt. Bei den Vergleichszahlen sind die Ergebnisse von Nachwahlen berücksichtigt. Das gilt nicht für Tabelle 1, in der die Landesergebnisse der Kommunalwahlen ab 1948 dargestellt werden. 3. Mehrheitswahl In Tabelle 7 wird auf den Nachweis der Mehrheitswahl in einer gesonderten Spalte verzichtet. Hierdurch tritt jedoch kein Informationsverlust ein, weil die nicht weiter auf Parteien oder Wählergruppen aufgeglieder mmen/" die ratswahlen als jeweilige Mehrheitswahl ausweisen. 4. Sonstige Parteien In einigen Tabellen sind aus Platzgründen kle stige" zusammengefasst. Dies sind, soweit nicht gesondert ausgewiesen, bei der/den - -/Stadtratswahlen 214: AfD, ÖDP, PIRATEN, REP 29: DVU, NPD, ÖDP, REP - Verbandsgemeinderatswahlen 214: AfD, ÖDP, PIRATEN 29: NPD, ÖDP - Kreistagswahlen 214: AfD, NPD, ÖDP, PIRATEN, REP, III. Weg 29: NPD, ÖDP, REP Kommunalwahlen
14 - Bezirkstagswahl 214: AfD, NPD, REP 29: REP 5. Nachweis der verschiedenen en im Tabellenteil In Tabelle 1 sind die jeweiligen Landesergebnisse der -/Stadtratswahlen, der Verbandsgemeinderatswahlen, der Stadtratswahlen der kreisfreien Städte und Kreistagswahlen (gewichtete Ergebnisse) sowie der Bezirkstagswahlen mit allen Ergebnissen der vorangegangenen en ausgewiesen. Auf einen Nachweis der Ergebnisse der Ortsbeiratswahlen wurde dagegen verzichtet. In Tabelle 2 sind die Ergebnisse der -/Stadtratswahlen, der Verbandsgemeinderatswahlen, der Kreistagswahlen zu Landesergebnissen zusammengefasst. In bestimmten Fällen wurden sowohl Zusammenfassungen verschiedener en (Stadtratswahlen der kreisfreien Städte und Kreistagswahlen) als auch Trennungen (-/Stadtratswahlen ohne kreisfreie Städte) vorgenommen. Dadurch werden für das Land je sechs Kommunalwahlergebnisse nachgewiesen. Tabelle 3 enthält die Ergebnisse der en zu den Stadträten der kreisfreien Städte. In diesen Ergebnissen sind auch die Einzelergebnisse aller in den jeweiligen Städten antretenden Parteien und Wählergruppen mit den Kurzbezeichnungen bzw. Präsentationskürzeln aufgeführt. In Tabelle 4 sind die Ergebnisse der en zu den Kreistagen dargestellt. In diesen Ergebnissen sind auch die Einzelergebnisse aller in den jeweiligen Landkreisen antretenden Parteien und Wählergruppen mit den Kurzbezeichnungen bzw. Präsentationskürzeln aufgeführt. Zusätzlich wurden auch die gewichteten Summenergebnisse der in dem Landkreis liegenden n und Verbandsgemeinden sowie das Kreisergebnis in einer Übersicht zusammengefasst. Die Tabellen 5 und 6 enthalten die Ergebnisse der en zu den Verbandsgemeinderäten und den räten der verbandsfreien n. In diesen Ergebnissen sind ebenfalls die Einzelergebnisse aller dort antretenden Parteien und Wählergruppen mit den Kurzbezeichnungen bzw. Präsentationskürzeln aufgeführt. 14 Kommunalwahlen 214
15 In Tabelle 7 sind für die kreisangehörigen n alle in diesen n erfolgten en als gewichtete Ergebnisse nachgewiesen. Tabelle 8 beinhaltet die gewichteten Ergebnisse der Ortsbeiratswahlen in den Ortsbezirken. Die Tabellen 9 bis 11 stellen die Ergebnisse der zum Bezirkstag des Bezirksverbands als Gesamtergebnis mit Grafik und als Einzelergebnisse für die kreisfreien Städte und Landkreise dar. Die Gebietskörperschaften sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Um das Auffinden von Verbandsgemeinden und n zu erleichtern, ist den Tabellen 5, 6 und 7 jeweils eine Übersicht vorangestellt, aus der zu erkennen ist, auf welcher Seite eine verbandsfreie bzw. Verbandsgemeinde in einem Kreis zu finden ist. Als weitere Hilfe kann das im Anhang befindliche alphabetische Verbandsgemeindeund verzeichnis verwendet werden, in dem für jede Verbandsgemeinde und die Kreiszugehörigkeit vermerkt ist. 6. Abkürzungen AfD CDU DIE LINKE FDP FWG GRÜNE NPD ÖDP REP PIRATEN SPD WG III. Weg LK VG St G K V Alternative für Deutschland Christlich Demokratische Union Deutschlands DIE LINKE Freie Demokratische Partei Landesverband Freier Wählergruppen Rheinland-Pfalz e.v. BÜNDNIS 9/DIE GRÜNEN Nationaldemokratische Partei Deutschlands Ökologisch-Demokratische Partei DIE REPUBLIKANER Piratenpartei Deutschland Sozialdemokratische Partei Deutschlands Abkürzungen der Wählergruppen mit einem Präsentationskürzel DER DRITTE WEG Landkreis Verbandsgemeinde Stadt -/Stadtratswahlen ohne kreisfreie Städte Kreistagswahlen Verbandsgemeinderatswahlen Kommunalwahlen
16 K 1 Kommunalwahlergebnisse Karte der Verwaltungskreise Altenkirchen (Ww.) Ahrweiler Neuwied Westerwaldkreis Mayen-Koblenz Koblenz Vulkaneifel Rhein-Lahn- Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Cochem-Zell Rhein-Hunsrück- Kreis Bernkastel-Wittlich Mainz-Bingen Mainz Bad Kreuznach Trier Birkenfeld Alzey-Worms Trier-Saarburg Donnersbergkreis Worms Kusel Kaiserslautern Bad Dürkheim Frankenthal/Pfalz Ludwigshafen a. Rh. Kreisfreie Städte KS Kaiserslautern Rhein-Pfalz-Kreis Neustadt a.d.w. Speyer Landkreise Zweibrücken Südwestpfalz Südliche Weinstraße Pirmasens Landau i.d.pf. Germersheim 16 Kommunalwahlen 214
17 A. Tabellenteil
18 T 1 Kommunalwahlergebnisse - Landesergebnisse der Kommunalwahlen 1948 bis 214 Es entfielen auf Ungültige 1) berech- tigte Wähler SPD CDU GRÜNE FDP Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % -/Stadtratswahlen einschließlich kreisfreie Städte 214 2) , , , , , , ,4 29 2) , , , , , , ,4 24 2) , , , , , , , ) , , , , , , , ) , , , , , , , ) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,3 Verbandsgemeinderatswahlen 214 2) , , , , , , ,3 29 2) , , , , , , ,7 24 2) , , , , , , , ) , , , , , , , ) , , , , , , , ) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,7 1969/ , , , , , ,5 Stadtratswahlen der kreisfreien Städte und Kreistagswahlen 214 2) , , , , , , ,1 29 2) , , , , , , , 24 2) , , , , , , , ) , , , , , , , ) , , , , , , , ) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,7 1969/ , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,5 Bezirkstagswahlen , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,7 1) Ergebnisse zum jeweiligen Zeitpunkt der. - 2) Gewichtete Ergebnisse. 18 Kommunalwahlen 214
19 T 1 Kommunalwahlergebnisse - Landesergebnisse der Kommunalwahlen 1948 bis 214 Es entfielen auf Sitzverteilung DIE Wählergruppewahl Mehrheits- DIE LINKE Sonstige Wählergruppen Mehrheitswahl insges. SPD CDU GRÜNE FDP LINKE Sonstige 1) Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl -/Stadtratswahlen einschließlich kreisfreie Städte , , , , ) 1, 14 67, , , ), , , , ), , , , ) 2 163, , , ) , , , ) 2 863, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Verbandsgemeinderatswahlen,5 2 39, , ), , , ) 1 128, , ) 1 667, , ) 1 989, , ) 865, , ) 696, , , , , , , , /72 Stadtratswahlen der kreisfreien Städte und Kreistagswahlen 3, , , ) 2, , , ), , , ), , , ) , , ) , , ) 2 349, , , , , , , , / , , , , , , , , , , Bezirkstagswahlen , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Kommunalwahlen
20 T 2 Kommunalwahlergebnisse - Landesergebnisse der Kommunalwahlen Merkmal Anzahl Diff. 14/9 gewichtet % Anzahl gewichtet % %-Pkte Diff. -/Stadtratswahlen einschließlich kreisfreie Städte berechtigte Wähler , ,3,3 Ungültige , ,5 -, , ,5,8 Stimmen SPD , ,2, CDU , ,5 -, GRÜNE , ,4 1, # FDP , ,4-2, DIE LINKE , ,,3 # AfD , , REP , ,5 -,4 # NPD , ,, ÖDP , ,3 -,1 # PIRATEN , ,2 6-6 Summe Wählergruppen , ,3-1,4 # Sonstige ,, Mehrheitswahl , ,4 2, /Stadtratswahlen ohne kreisfreie Städte berechtigte Wähler , ,3,3 Ungültige , ,7 -, , ,3,9 Stimmen SPD , ,9 -, CDU , ,3 -, GRÜNE , ,3, FDP , ,3-1, DIE LINKE , ,3, AfD , ,2 8-8 REP , ,1 -, ÖDP , ,1 -, PIRATEN , - - -, 2-2 Summe Wählergruppen , ,5-1, Sonstige ,, Mehrheitswahl , ,2 2, Verbandsgemeinderatswahlen berechtigte Wähler , ,8,1 Ungültige , ,1 -, , ,9,3 Stimmen SPD , ,1 1, CDU , , -5, GRÜNE , ,7 1, FDP , ,7, DIE LINKE , ,3, AfD , ,1 3-3 ÖDP , ,1, PIRATEN , - - -, 1-1 Sonstige , 1-1 Summe Wählergruppen , , 1, Kommunalwahlen 214
21 T 2 Kommunalwahlergebnisse - Landesergebnisse der Kommunalwahlen Merkmal Anzahl 214 gewichtet 29 Diff. 14/9 % Anzahl gewichtet % %-Pkte Diff. berechtigte Wähler , ,1,5 Ungültige , ,6 -, , ,4,5 Stimmen SPD , ,5, CDU , ,7, GRÜNE , ,1 1, FDP , , -4, DIE LINKE , ,7, AfD , , III. Weg , - - -, - REP , ,9 -, NPD , ,4 -, ÖDP , ,3 -, PIRATEN , ,4 7-7 Summe Wählergruppen , ,5 -, berechtigte Wähler Ungültige Stimmen SPD CDU GRÜNE FDP DIE LINKE AfD REP NPD ÖDP PIRATEN Summe Wählergruppen Stadtratswahlen der kreisfreien Städte und Kreistagswahlen Stadtratswahlen der kreisfreien Städte , ,2, , ,5, , ,5, , ,1, , ,9 -, , ,3 1, , ,6-4, , ,5 1, , , , ,2-1, , ,2, , ,2 -, , , , , -, Kreistagswahlen berechtigte Wähler Ungültige Stimmen SPD CDU GRÜNE FDP DIE LINKE AfD III. Weg REP NPD ÖDP PIRATEN Summe Wählergruppen , ,, , ,9 -, , ,1, , ,5, , ,7 1, , , 1, , ,1-5, , ,5, , , , - -, , ,6 -, , ,4 -, , ,1, , , , ,2-1, Kommunalwahlen
22 T 3 Kommunalwahlergebnisse - Ergebnisse der Stadtratswahlen der kreisfreien Städte Diff Merkmal 14/9 Anzahl gewichtet % Anzahl gewichtet % %-Pkte Diff. Frankenthal (Pfalz) berechtigte Wähler , ,4 -,2 Ungültige 417 2, ,8 -, , ,2,3 Stimmen SPD , ,6 -, CDU , ,7-1, GRÜNE , ,9 -,3 3 3 FDP , ,2-3, DIE LINKE , ,4 2-2 Summe Wählergruppen , ,7, 5 5 darunter FWG , ,7, 5 5 Kaiserslautern berechtigte Wähler , ,9 1,8 Ungültige 855 2, ,6, , ,4 -,1 Stimmen SPD , ,8-2, CDU , ,3 -, GRÜNE , ,4 3, FDP , ,7-2, DIE LINKE , ,2 1, NPD , Summe Wählergruppen , ,6-1,1 4 4 darunter FWG , ,1,3 3 3 darunter FBU , ,6-1,5 1 1 Koblenz berechtigte Wähler , ,3 2,6 Ungültige 864 2, ,2 -, , ,8,1 Stimmen SPD , ,6-1, CDU , , 1, GRÜNE , ,1 3, FDP , ,6-4, DIE LINKE , , 2, AfD , ,2 2-2 Summe Wählergruppen , ,6-6, darunter FBG , ,6-3, darunter BIZ , , -4, darunter Ich tu s , darunter SfK , Landau in der Pfalz berechtigte Wähler , , 5,1 Ungültige 425 2, ,8 -, , ,2,6 Stimmen SPD , , -3, CDU , ,8 -, GRÜNE , ,9 3, FDP , ,2-5, DIE LINKE ,1-1,1 - PIRATEN , , 1-1 AfD , ,8 2-2 Summe Wählergruppen , ,9 -,9 6 6 darunter FWG , ,4 -,3 4 4 darunter UBFL , ,5 -, Kommunalwahlen 214
23 T 3 Kommunalwahlergebnisse - Ergebnisse der Stadtratswahlen der kreisfreien Städte Diff Merkmal 14/9 Anzahl gewichtet % Anzahl gewichtet % %-Pkte Diff. Ludwigshafen am Rhein berechtigte Wähler , , -3,3 Ungültige , ,6, , ,4 -,1 Stimmen SPD , ,9-1, CDU , ,8-2, GRÜNE , ,9 2, FDP , ,5-2, DIE LINKE , ,9,1 2 2 NPD , , 1-1 REP , ,2-4, PIRATEN , , 1-1 AfD , , 5-5 Summe Wählergruppen , ,7 -, darunter FWG , ,7 -, Mainz berechtigte Wähler , ,6,3 Ungültige , ,2, , ,8 -,4 Stimmen SPD , ,8 3, CDU , ,1, GRÜNE , ,9-1, FDP , ,7-5, DIE LINKE , ,6 1, REP ,2-4, PIRATEN , ,8 1-1 ÖDP , ,7-1, AfD , , 2-2 Summe Wählergruppen , ,4 2-2 darunter Freie Wähler , , 1-1 darunter Pro Mainz , ,9 1-1 darunter BIG , ,5 - Neustadt an der Weinstraße berechtigte Wähler , ,6-2,4 Ungültige 479 2, ,9 -, , ,1,8 Stimmen SPD , , 2, CDU , ,4-4, GRÜNE , ,9 1, FDP , ,9-3, DIE LINKE , ,2, Summe Wählergruppen , ,6 3, darunter FWG , ,6 3, Pirmasens berechtigte Wähler , ,8 -,5 Ungültige 52 3, ,2, , ,8 -,4 Stimmen SPD , ,3 1, CDU , ,6 4, GRÜNE , ,4 -,8 2 2 FDP , ,6-1,5 2 2 DIE LINKE , ,7 -,1 2 2 NPD , ,5,5 1 1 REP , ,2-1, Summe Wählergruppen , ,6-2, darunter FWB , ,6-2, Kommunalwahlen
24 T 3 Kommunalwahlergebnisse - Ergebnisse der Stadtratswahlen der kreisfreien Städte Diff Merkmal 14/9 Anzahl gewichtet % Anzahl gewichtet % %-Pkte Diff. Speyer berechtigte Wähler , ,4 -,1 Ungültige 43 2, ,5 -, , ,5,3 Stimmen SPD , ,4,6 1 1 CDU , ,4 -, GRÜNE , ,9 1,6 6 6 FDP , ,1-2, DIE LINKE , ,8 2, REP , ,1 -,4 1 1 Summe Wählergruppen , ,4 -,3 9 9 darunter SWG , ,3,2 6 6 darunter BGS , ,1 -,5 3 3 Trier berechtigte Wähler , ,4 1,6 Ungültige 895 2, ,, , , -,2 Stimmen SPD , ,9 -, CDU , ,4, GRÜNE , ,6-1, FDP , ,2-5, DIE LINKE , ,6 1, NPD , ,1 -,4 1-1 PIRATEN , ,5 1-1 AfD , ,9 2-2 Summe Wählergruppen , ,1-1, darunter FWG , ,5 4-4 darunter UBM ,1-9, Worms berechtigte Wähler , ,7 2, Ungültige 755 2,6 82 3, -, , ,,4 Stimmen SPD , ,3-4, CDU , ,2-1, GRÜNE , ,1 3, FDP , ,5-4, DIE LINKE , ,6, 2 2 NPD , ,8 1-1 Summe Wählergruppen , ,3 3, dar. FWG-Bürgerforum , ,3 3, Zweibrücken berechtigte Wähler , ,4 -,7 Ungültige 342 2, ,9, , ,1, Stimmen SPD , ,2-1, CDU , ,9 2, GRÜNE , ,4 4-4 FDP , ,5-6, DIE LINKE , ,5 1, AfD , ,1 2-2 Summe Wählergruppen , , -12, darunter FWG , ,4-3, darunter Grüne Liste ,5-8, Kommunalwahlen 214
25 T 4.1 Kommunalwahlergebnisse - Ergebnisse der Kreistagswahlen Diff Merkmal 14/9 Anzahl gewichtet % Anzahl gewichtet % %-Pkte Diff. Ahrweiler berechtigte Wähler , ,7 2, Ungültige , ,2 -, , ,8,8 Stimmen SPD , ,8,3 9 9 CDU , ,9 -, GRÜNE , ,5, FDP , ,8-6, DIE LINKE , ,1 1-1 PIRATEN , ,1 - AfD , ,6 3-3 Summe Wählergruppen , , -3, darunter FWG , , -3, Altenkirchen (Westerwald) berechtigte Wähler , ,4 1,3 Ungültige , ,5 -, , ,5,4 Stimmen SPD , ,1 3, CDU , ,4, GRÜNE , ,4,5 3 3 FDP , ,9-6, DIE LINKE , ,6,1 2 2 PIRATEN , ,2 1-1 Summe Wählergruppen , ,6 -,1 3 3 darunter FWG , ,6 -,1 3 3 Alzey-Worms berechtigte Wähler , ,3,7 Ungültige , ,8 -, , ,2,6 Stimmen SPD , ,5 -, CDU , ,6 1, GRÜNE , ,1 1, 4 4 FDP , ,9-4, DIE LINKE , ,9, NPD ,9-2, AfD , ,5 3-3 Summe Wählergruppen , ,2 -, darunter FWG , ,2 -, Bad Dürkheim berechtigte Wähler , ,6-2,9 Ungültige , ,2, , ,8 -,1 Stimmen SPD , , -1, CDU , ,8 1, GRÜNE , ,1 1, FDP , ,9-4, DIE LINKE , ,9 -,2 1 1 NPD ,6-1, REP ,8-1, PIRATEN , ,8 - AfD , ,1 2-2 III. Weg , ,5 - Summe Wählergruppen , ,9, 6 6 darunter FWG , ,9 12, darunter SWG , ,8 - Kommunalwahlen
26 T 4.1 Kommunalwahlergebnisse - Ergebnisse der Kreistagswahlen Diff Merkmal 14/9 Anzahl gewichtet % Anzahl gewichtet % %-Pkte Diff. Bad Kreuznach berechtigte Wähler , ,3 2,2 Ungültige , ,7 -, , ,3,9 Stimmen SPD , ,9 1, CDU , ,, GRÜNE , ,,1 4 4 FDP , ,9-5, DIE LINKE , ,4,1 2 2 AfD , ,2 3-3 Summe Wählergruppen , ,8-1, dar. FWG-Kreis , , -1, dar. FWG-Delaveaux ,8 -,8 - Bernkastel-Wittlich berechtigte Wähler , ,6-1,9 Ungültige , ,2-1, , ,8 1,1 Stimmen SPD , ,2, CDU , ,8 1, GRÜNE , ,6,6 3 3 FDP , , -5, DIE LINKE , ,2, 1 1 ÖDP , ,1 1-1 Summe Wählergruppen , ,2,6 5 5 darunter FWG , , 2, darunter VBB ,1-2, Birkenfeld berechtigte Wähler , ,5 2,3 Ungültige , ,2 -, , ,8,7 Stimmen SPD , ,1-1, CDU , ,5 4, GRÜNE , , 2-2 FDP , ,8-7, DIE LINKE , ,7-1,1 2 2 AfD , ,7 1-1 Summe Wählergruppen , ,9-1,1 5 5 darunter FLKB , ,6-2, 3 3 darunter LUB , ,3,9 2 2 Cochem-Zell berechtigte Wähler , ,2,3 Ungültige , ,3 -, , ,7,9 Stimmen SPD , ,2 -,7 9 9 CDU , , 1, GRÜNE , ,2 -,2 2 2 FDP , ,2-5, DIE LINKE , ,8 1-1 AfD , ,9 2-2 Summe Wählergruppen , ,3-3, darunter FWG , ,3-3, Kommunalwahlen 214
27 T 4.1 Kommunalwahlergebnisse - Ergebnisse der Kreistagswahlen Diff Merkmal 14/9 Anzahl gewichtet % Anzahl gewichtet % %-Pkte Diff. Donnersbergkreis berechtigte Wähler , ,1 -,1 Ungültige , ,9 -, , ,1,4 Stimmen SPD , ,5 -, CDU , ,6 -, GRÜNE , ,4 1,3 3 3 FDP , ,8-4, DIE LINKE , ,6 -, AfD , ,5 2-2 Summe Wählergruppen , ,1 -,4 6 6 darunter FWG , ,1 -,4 6 6 Eifelkreis Bitburg-Prüm berechtigte Wähler , ,6-2,9 Ungültige , ,4 -, , ,6,5 Stimmen SPD , ,2 6, CDU , ,7 4, GRÜNE , ,1 3, FDP , ,1-3, DIE LINKE , , -,2 1 1 Summe Wählergruppen , ,9-1, darunter FWG , ,9-1, Germersheim berechtigte Wähler , ,1 -,8 Ungültige , ,6 -, , ,4,7 Stimmen SPD , ,3-1, CDU , , 1, GRÜNE , ,8, FDP , ,9-4, DIE LINKE , ,6 1-1 REP , ,5-2, AfD , , 3-3 Summe Wählergruppen , ,4-1, darunter FWG , ,4-1, Kaiserslautern berechtigte Wähler , ,1, Ungültige , ,6 -, , ,4,2 Stimmen SPD , ,3, CDU , ,8 -, GRÜNE , ,8 1, FDP , ,7-3, DIE LINKE , ,8, Summe Wählergruppen , ,6 1,9 6 6 darunter FWG , ,6 1,9 6 6 Kommunalwahlen
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