Fachangestellte für Arbeitsförderung/ Fachangestellter für Arbeitsförderung. Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen

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1 Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen Fachangestellte für Arbeitsförderung/ Fachangestellter für Arbeitsförderung Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung

2 ISBN Heft Herausgegeben vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49, Düsseldorf Copyright by Ritterbach Verlag GmbH, Frechen Druck und Verlag: Ritterbach Verlag Rudolf-Diesel-Straße 5 7, Frechen Telefon ( ) , Fax ( ) Auflage 2010

3 Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 01/10 Sekundarstufe II Berufskolleg; Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung; Lehrpläne RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom Bezug: RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom (ABl.NRW. 12/06) Für die in der Anlage aufgeführten Ausbildungsberufe werden hiermit Lehrpläne gemäß 6 in Verbindung mit 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt. Sie treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftreihe Schule in NRW. Die vom Verlag übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten. Die im Bezugserlass aufgeführten vorläufigen Lehrpläne, die von den nunmehr auf Dauer festgesetzten Lehrplänen abgelöst werden, treten mit sofortiger Wirkung außer Kraft. Anlage Heft Ausbildungsberuf Fachangestellte für Arbeitsförderung/Fachangestellter für Arbeitsförderung Fachangestellte für Markt- und Sozialforschung/Fachangestellter für Markt- und Sozialforschung Fachkraft für Hafenlogistik (bisher: Seegüterkontrolleur) Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice 4169 Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk/Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk (bisher: Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk/Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk) Hafenschifferin/Hafenschiffer 4206 Holzmechanikerin/Holzmechaniker 4154 Immobilienkauffrau/Immobilienkaufmann (bisher: Kauffrau in der Grundstücksund Wohnungswirtschaft/Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft) Kauffrau für Dialogmarketing/Kaufmann für Dialogmarketing sowie Servicefachkraft für Dialogmarketing 4105 Kauffrau für Versicherungen und Finanzen/Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (bisher: Versicherungskauffrau/Versicherungskaufmann) 4103 Kauffrau im Groß- und Außenhandel/Kaufmann im Groß- und Außenhandel

4 Heft Ausbildungsberuf Kauffrau für Marketingkommunikation/Kaufmann für Marketingkommunikation (bisher: Werbekauffrau/Werbekaufmann) Mediengestalterin Bild und Ton/Mediengestalter Bild und Ton 4155 Medienkauffrau Digital und Print/Medienkaufmann Digital und Print (bisher: Verlagskauffrau/Verlagskaufmann) 4167 Medizinische Fachangestellte/Medizinischer Fachangestellter (bisher: Arzthelferin/Arzthelfer) Ofen- und Luftheizungsbauerin/Ofen- und Luftheizungsbauer (bisher: Kachelofen- und Luftheizungsbauerin/Kachelofen- und Luftheizungsbauer) 4136 Tischlerin/Tischler Tiermedizinische Fachangestellte/Tiermedizinischer Fachangestellter 4284 Verfahrensmechanikerin für Kunststoff und Kautschuktechnik/ Verfahrensmechaniker für Kunststoff und Kautschuktechnik

5 Inhalt Seite 1 Rechtliche Grundlagen Zur Umsetzung des Lehrplans im Bildungsgang Aufgaben der Bildungsgangkonferenz Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung Hinweise zur Förderung der Gleichberechtigung (Gender Mainstreaming) Vorgaben und Hinweise für den berufsbezogenen Lernbereich Stundentafel Unterrichtsfächer und Lernfelder Zuordnung der Lernfelder Beschreibung der Unterrichtsfächer Berufsspezifische didaktische Anmerkungen Hinweise und Vorgaben zum Kompetenzerwerb in weiteren Fächern Kompetenzerwerb im Fach Fremdsprachliche Kommunikation KMK-Rahmenlehrplan Vorgaben und Hinweise zum berufsübergreifenden Lernbereich Vorgaben und Hinweise zum Differenzierungsbereich und zum Erwerb der Fachhochschulreife Anlage Entwicklung und Ausgestaltung einer Lernsituation Vorlage für die Dokumentation einer Lernsituation... 42

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7 1 Rechtliche Grundlagen Grundlagen für die Ausbildung in diesem Beruf sind die geltende Verordnung über die Berufsausbildung vom 15. April 1999, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt (BGBl, I Nr. 20, S. 739), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom , Artikel 55 (BGNl, I Nr. 66, S ) 1 2 und der Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK-Rahmenlehrplan) für den jeweiligen Ausbildungsberuf (s. Kapitel 3.4). Die Verordnung über die Berufsausbildung gemäß 4 und 5 BBiG bzw. 25 und 26 HWO beschreibt die Berufsausbildungsanforderungen. Sie ist vom zuständigen Fachministerium des Bundes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen. Der mit der Verordnung über die Berufsausbildung abgestimmte KMK-Rahmenlehrplan ist nach Lernfeldern strukturiert. Er basiert auf den Anforderungen des Berufes sowie dem Bildungsauftrag der Berufsschule und zielt auf die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz. Hierzu gehört auch die Sensibilisierung für die Wirkungen tradierter männlicher und weiblicher Rollenprägungen und die Entwicklung alternativer Verhaltensweisen zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming). Der vorliegende Lehrplan ist durch Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) in Kraft gesetzt worden. Er übernimmt den KMK-Rahmenlehrplan mit den Lernfeldern, ihren jeweiligen Zielformulierungen und Inhalten als Mindestanforderungen. Er enthält darüber hinaus Vorgaben für den Unterricht und die Zusammenarbeit der Lernbereiche gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg APO-BK) vom 26. Mai 1999 in der jeweils gültigen Fassung. 2 Zur Umsetzung des Lehrplans im Bildungsgang Kernaufgabe bei der Umsetzung lernfeldorientierter Lehrpläne ist die Entwicklung, Realisation und Evaluation von Lernsituationen, die sich an den didaktischen Kategorien Gegenwarts-, Zukunftsbedeutung sowie Exemplarität ausrichten. Lernsituationen sind didaktisch aufbereitete thematische Einheiten, die sich zur Umsetzung von Lernfeldern und Fächern aus beruflich, gesellschaftlich oder privat bedeutsamen Problemstellungen erschließen. Solche Problemstellungen sind Ausgangspunkt, aber ebenso Zielperspektive eines handlungsorientierten Unterrichts zur Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz. Vor diesem Hintergrund bereiten Lernsituationen Ziele und Inhalte aus den Lernfeldern und Fächern für die unterrichtliche Umsetzung didaktisch und methodisch auf und konkretisieren diese. Lernsituationen sind didaktisch als komplexe Lehr-Lern-Arrangements anzusehen. Sie schließen in ihrer Gesamtheit alle Erarbeitungs-, Anwendungs-, Übungs- und Vertiefungsphasen sowie Erfolgskontrollen ein. 1 Hrsg.: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Köln 2 s. Linksammlung zum Lehrplan: 7

8 Es gibt Lernsituationen, die ausschließlich zur Umsetzung eines Lernfeldes entwickelt werden neben den Zielen und Inhalten eines Lernfeldes die Ziele und Inhalte eines oder mehrerer weiterer Fächer integrieren ausschließlich zur Umsetzung eines einzelnen Faches generiert werden neben den Zielen und Inhalten eines Faches solche eines Lernfeldes oder weiterer Fächer integrieren. Lernsituationen knüpfen häufig aneinander an. Sie ermöglichen eine zielgerichtete, planvolle und individuelle Kompetenzentwicklung der Lernenden, die auch eine zunehmende Komplexität im Bildungsgangverlauf ausdrücken kann. (vgl. Handreichung Didaktische Jahresplanung 1 ). 2.1 Aufgaben der Bildungsgangkonferenz Aufgabe der Bildungsgangkonferenz ist es, im Rahmen der didaktischen Jahresplanung eine Konkretisierung der curricularen Vorgaben für den Bildungsgang vorzunehmen und dabei auch Besonderheiten der Region und der Lernorte sowie aktuelle Bezüge zu berücksichtigen. Die Bildungsgangkonferenz arbeitet bei der didaktischen Umsetzung des Lehrplans mit allen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen (s. APO-BK, Erster Teil, Erster Abschnitt, 6 und 14 (3)) und plant und realisiert die Zusammenarbeit der Lernbereiche. Hinweise und Anregungen zur Entwicklung und Gestaltung der didaktischen Jahresplanung enthält die Handreichung Didaktische Jahresplanung. 1 Danach sind insbesondere folgende Aufgaben zu leisten: Anordnung der Lernfelder in den einzelnen Ausbildungsjahren Ausdifferenzierung der Lernfelder durch praxisrelevante, exemplarische Lernsituationen Festlegung des zeitlichen Umfangs der Lernsituationen didaktisch begründete Anordnung der Lernsituationen unter Beachtung des Kompetenzzuwachses Konkretisierung der Kompetenzentwicklung in den Lernsituationen unter Berücksichtigung aller Kompetenzdimensionen wie sie der KMK-Rahmenlehrplan vorsieht (s. Kapitel 3.4) und unter Einbezug der im berufsbezogenen Lernbereich zusätzlich ausgewiesenen Fächer wie Fremdsprachliche Kommunikation oder Wirtschafts- und Betriebslehre und der Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs Zuordnung von einzuführenden oder zu vertiefenden Arbeitstechniken zu den Lernsituationen Vereinbarungen zu Lernerfolgsüberprüfungen Planung der Lernorganisation Belegung von Klassen-/Fachräumen, Durchführung von Exkursionen usw. 1 s. Linksammlung zum Lehrplan: 8

9 zusammenhängende Lernzeiten Einsatz der Lehrkräfte im Rahmen des Teams sächliche Ressourcen Berücksichtigung der Besonderheiten bei Durchführung eines doppeltqualifizierenden Bildungsgangs (vgl. Handreichung Doppelqualifikation im dualen System 1 ) Die didaktische Jahresplanung ist zu dokumentieren und die Bildungsgangarbeit zu evaluieren. 2.2 Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung erfordern, dass alle Dimensionen der Handlungskompetenz in Aufgabenstellungen berücksichtigt werden. Lernerfolgsüberprüfungen und Leistungsbewertungen sind Grundlage für die Planung und Steuerung konkreter Unterrichtsverläufe Beratungen mit Schülerinnen und Schülern zu deren Leistungsprofilen Beratungen mit an der Berufsausbildung Mitverantwortlichen insbesondere über die Zuerkennung des Berufsschulabschlusses, den Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse der Sekundarstufe II sowie den nachträglichen Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I. Lernerfolgsüberprüfungen und Leistungsbeurteilungen orientieren sich am Niveau der in den Zielformulierungen der Lernfelder als Mindestanforderungen beschriebenen Kompetenzen. Dabei sind zu berücksichtigen: der Umfang und die Differenziertheit von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten die Selbstständigkeit bei der Leistungserbringung die situationsgerechte, sprachlich richtige Kommunikation sowie das Engagement und soziale Verhalten in Lernprozessen Leistungen in Datenverarbeitung werden im Rahmen der Umsetzung der Lernfelder erbracht und fließen dort in die Bewertung ein. Leistungen im Fach Fremdsprachliche Kommunikation werden in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern erbracht, jedoch gesondert bewertet. Im Fach Fremdsprachliche Kommunikation wird dabei unter Berücksichtigung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und des Fachlehrplans für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung das Spektrum der allgemeinen sprachlichen Mittel, Wortschatzspektrum und -beherrschung, grammatikalische Korrektheit, Aussprache und Intonation, Diskurskompetenz sowie Redefluss und -genauigkeit dem angestrebten Niveau zugeordnet. Das Niveau des europäischen Referenzrahmens, an dem sich der Unterricht orientiert hat, wird zusätzlich zur Note auf dem Zeugnis ausgewiesen. Um allen Schülerinnen und Schülern gleiche Lernchancen zu ermöglichen, werden unterschiedliche Vorkenntnisse in der Fremdsprache grundsätzlich durch ein binnendifferenziertes Unterrichtsangebot auf zwei unterschiedlichen Niveaustufen oder durch Kursbildung berücksichtigt. 1 s. Linksammlung zum Lehrplan: 9

10 Die Leistungsbewertung im Differenzierungsbereich richtet sich nach den Vorgaben der APO-BK. 2.3 Hinweise zur Förderung der Gleichberechtigung (Gender Mainstreaming) Es ist Aufgabe der Schule, den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter zu achten und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken ( 2 Abs. 6 Satz 2 Schulgesetz). Grundlagen und Praxishinweise zur Förderung der Chancengleichheit ( Reflexive Koedukation ) sind den jeweils aktuellen Veröffentlichungen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zu entnehmen. 1 1 s. Linksammlung zum Lehrplan: 10

11 3 Vorgaben und Hinweise für den berufsbezogenen Lernbereich 3.1 Stundentafel I. Berufsbezogener Lernbereich Unterrichtsstunden 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Summe Allgemeine Wirtschaftslehre Wirtschaftslehre der Arbeitsförderung Rechtslehre der Arbeitsförderung Fremdsprachliche Kommunikation Summe: II. Differenzierungsbereich Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend. III. Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation Religionslehre Sport/Gesundheitsförderung Politik/Gesellschaftslehre Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend. 11

12 3.2 Unterrichtsfächer und Lernfelder Zuordnung der Lernfelder Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplans, die sich aus gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern ableiten, sind zu Bündelungsfächern zusammengefasst. Diese Bündelungsfächer sind in der Regel über die gesamte Ausbildungszeit ausgewiesen. Die Leistungsbewertungen innerhalb der Lernfelder werden zur Note des Bündelungsfaches zusammengefasst. Eine Dokumentation der Leistungsentwicklung über die Ausbildungsjahre hinweg ist somit sichergestellt. Zusammenfassung der Lernfelder zu Bündelungsfächern in den einzelnen Ausbildungsjahren 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr LF1, LF 2 LF 7 LF 13 Allgemeine Wirtschaftslehre LF 5, LF 6 LF 8, LF 9 LF 14 Wirtschaftslehre der Arbeitsförderung LF 3, LF 4 LF 10 LF 11, LF 12 Rechtslehre der Arbeitsförderung Beschreibung der Unterrichtsfächer Die Beschreibung der Bündelungsfächer verdeutlicht den Zusammenhang der Arbeits- und Geschäftsprozesse in den gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern, die konstituierend für die jeweiligen Lernfelder sind. Allgemeine Wirtschaftslehre Das Fach Allgemeine Wirtschaftslehre bildet die betriebs- und volkswirtschaftliche Fundierung der Ausbildung und der betrieblichen Handlungsfelder der Fachangestellten für Arbeitsförderung. Die Lernfelder beziehen sich auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die ökonomischen, ökologischen, sozialen und rechtlichen Aspekte des betrieblichen Handelns und dessen Organisation, quantitative Erfassung, Steuerung und Kontrolle. In Nordrhein-Westfalen findet der Unterricht für die Fachangestellten für Arbeitsförderung im ersten Ausbildungsjahr landeseinheitlich im letzten Drittel des Schuljahres statt. Die Zielformulierungen und Inhalte des Lernfeldes 1 ( Die Berufsausbildung aktiv mitgestalten ) werden, wie im Rahmenlehrplan vorgesehen, im Berufskolleg vermittelt. Die auf die Unternehmensziele und -formen bezogenen Inhalte und Kompetenzen des Lernfeldes 1 werden in der Mittelstufe im Zusammenhang mit Lernfeld 7 bearbeitet. Lernfeld Lernfeld 1: Die Berufsausbildung aktiv mitgestalten Mögliche Lernsituationen Projekt: Planung und Durchführung einer JAV-Wahl Planspiel/Simulation: Unternehmensgründung... 12

13 Lernfeld Lernfeld 2: Den Ausbildungsbetrieb in das System der sozialen Marktwirtschaft einordnen Lernfeld 7: Wirtschaftlich und ökologisch handeln Lernfeld 13: Beim Einsatz von Planungs-, Steuerung- und Kontrollinstrumenten mitwirken Mögliche Lernsituationen Projekt: Arbeitslosigkeit im Stadtteil des Berufskolleg Präsentation: Kundenzentrum der Zukunft (KuZ)... Projektplanung: Erstellen einer Schülerzeitung Fallstudie: Beschaffung einer EDV-Anlage für die Geschäftsstelle Erkundung/Präsentation: Ökobilanz unserer Geschäftsstelle/unseres Berufskollegs Projekt: Agenda 21: Global denken - lokal handeln Erkundung: Wirtschaftsförderung in A-Heim - Bedarf und Konzepte... Projekt: Entwurf eines Kontenrahmens/Buchführungssystems für die Betriebskantine Präsentation: Die Leistungen der Agentur für Arbeit in A- Heim Projekt/Präsentation: Die gläserne Agentur für Arbeit Was machen die mit unseren Beiträgen?... Wirtschaftslehre der Arbeitsförderung Diese Lernfelder sind durch ihre Bezüge zur sozialen Sicherung miteinander verbunden. Zunächst stehen die Vorschriften über die soziale Sicherung sowie deren Finanzierung im Vordergrund. Die personalwirtschaftlichen Aspekte nehmen eine Doppelrolle ein: Zum einen beziehen sie sich auf die personalwirtschaftlichen Abteilungen der Unternehmen und die versicherten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und damit auf die Kundinnen und Kunden der Bundesanstalt, zum anderen berühren sie aber auch die Rolle der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters der Bundesagentur für Arbeit als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer. Datenschutzund Datensicherheitselemente sind zu integrieren. Der arbeitsmarktpolitische Aufgabenkreis der Bundesagentur für Arbeit wird im gesamtwirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang dargestellt. Lernfeld Lernfeld 5 Über das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland informieren Mögliche Lernsituationen Info-Tag am Berufskolleg: Arbeitsförderung im System der sozialen Sicherung in Deutschland Podiumsdiskussion: Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen im Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Agentur für Arbeit und politischer Parteien Video (im Wartebereich der Agentur für Arbeit): Aufgaben der BA... 13

14 Lernfeld Lernfeld 6: Bei der Annahme von Leistungsanträgen kundenorientiert handeln Lernfeld 8: Personalwirtschaftliche Aufgaben bearbeiten Lernfeld 9: Kundinnen/Kunden über die anderen Zweige der Sozialversicherung informieren Lernfeld 14: Die Rolle der Bundesagentur für Arbeit in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und auf dem Arbeitsmarkt beurteilen Mögliche Lernsituationen Eingangszone bzw. Antragsservice in A-Heim: Postkorb mit Problemfällen, Vorbereitung und Durchführung von Rollenspielen Verzeichnis erstellen: Arbeitslosen(selbsthilfe)gruppen bzw. freie Wohlfahrtsträger Handzettel, auch in Fremdsprachen, als Orientierungshilfen im Behördendschungel... Projekt: Erfassung und Planung des Weiterbildungsbedarfes des Schulsekretariates/in der Geschäftsstelle Rollenspiel: Beurteilungsgespräch im Rahmen eines Beförderungs- bzw. Versetzungsantrages Projekt: Optimierung der Mitarbeitermotivation durch neue Formen der Arbeitsorganisation (z. B. Flexibilisierung/ familienfreundlicher Betrieb )... Info-Broschüre: Was ändert sich zum Jahreswechsel für Sie? Präsentation in einer Berufsschulklasse einer anderen Schulform Info-Veranstaltung in der Berufsschule: Fachangestellte für Arbeitsförderung informieren Sozialversicherungsfachangestellte und Sozialversicherungsfachangestellte informieren Fachangestellte für Arbeitsförderung... Bündnis für Arbeit in Europa: Die Einflussmöglichkeiten der BA im Schulforum präsentieren Aktive Arbeitsmarktpolitik in der EU vergleichen, Expertenbefragung vorbereiten, Ergebnisse veröffentlichen... Rechtslehre der Arbeitsförderung In diesem Fach werden grundlegende Inhalte der Rechtsordnung vermittelt und solche Regelungen des öffentlichen und privaten Rechts behandelt, deren Kenntnis für die rechtliche Erfassung und Beurteilung von Sachverhalten im Berufsalltag von Bedeutung ist. Dazu muss gewährleistet sein, dass die Schülerinnen und Schüler über spezifische Arbeitsweisen und Methoden der Rechtsanwendung verfügen. Die Handlungskompetenz beinhaltet auch die Fähigkeit zur Einschätzung der eigenen rechtlichen Stellung im Privat- und Arbeitsleben. 14

15 Lernfeld Lernfeld 3: Bei der betrieblichen Leistungserstellung grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen beachten Lernfeld 4: In arbeitsrechtlichen Situationen gestaltend mitwirken Lernfeld 10: Bei der Bearbeitung der Leistungsanträge allgemeinrechtliche Vorschriften einbeziehen Lernfeld 11: Bei der Erstellung der Leistungsbescheide verwaltungs- und sozialrechtliche Vorgaben berücksichtigen Lernfeld12: Bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten erforderliche Rechtsvorschriften anwenden Mögliche Lernsituationen Gestaltung eines schwierigen, mit rechtlichen Bestimmungen durchsetzten Textes in einer kundenorientierten Sprache inkl. der grafischen Gestaltung eines solchen Textes (Anschreiben oder Broschüre)... Projekt: Vom Bewerbungsverfahren zum Ausbildungsvertrag... Antragsservice: Postkorb mit Problemfällen, Vorbereitung und Durchführung von Rollenspielen Berufsberatung für andere Schulformen... Postkorb mit Problemfällen, Vorbereitung und Durchführung von Rollenspielen: Antragsservice in A-Heim Beratungsgespräch/Rollenspiel: Widerspruchsverfahren mit Niederschrift eines W., Sozialgerichtsverfahren... Vorbereitung und Durchführung einer Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht zum Thema Leistungsmissbrauch Berufsspezifische didaktische Anmerkungen Fachangestellte für Arbeitsförderunghaben ein breites rechtliches, ökonomisches und gesellschaftliches Grundwissen. Sie eignen sich die Fähigkeit und Bereitschaft zum lebenslangen Lernen durch regelmäßige, selbstständig organisierte Arbeitsprozesse an. Bei ihren Entscheidungen berücksichtigen sie wirtschaftliche Prinzipien. Sie entwickeln Verständnis für wirtschafts- und sozialpolitische sowie arbeitsmarktbezogene Fragen und müssen aktuelle Entwicklungen berufsbezogen einordnen und ihren Kundinnen und Kunden vermitteln. Sie verfügen über eine flexible Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit und über eine praxisorientierte Präsentationsfähigkeit im Kontakt mit Kundinnen und Kunden. Sie erledigen Aufgaben kunden- und dienstleistungsorientiert. Eine grundlegende Qualifikation umfasst insbesondere die selbstständige Beschaffung, Auswertung und Nutzung von Informationen mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien. Bei der Nutzung der Informations- und Kommunikationssysteme wenden sie Standardsoftware und betriebspezifische Software an. Zur kundenorientierten Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen sie je nach regionalem Kundenschwerpunkt einfache, anwendungsorientierte fremdsprachliche Grundkenntnisse in einer regional wichtigen Fremdsprache, um alltägliche Auskünfte und Hilfen auch größeren Kundengruppen zu geben, die der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind. Zum Aufbau und zur Nutzung eines entsprechenden einfachen Repertoires im Wortschatz einer Fremd- 15

16 sprache arbeiten die Berufsschulen mit den regionalen Ausbildungsbetrieben zusammen. Die dafür erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse betreffen die Lernfelder unterschiedlich intensiv und sind nur in einigen Zielformulierungen ausdrücklich aufgenommen. Fachangestellte für Arbeitsförderung verfügen über Problembewusstsein für Umweltschutz bei der täglichen Berufsausübung und im Privatleben. Sie und ihr Ausbildungsbetrieb haben für Kundinnen und Kunden in dieser Hinsicht Modell- und Vorbildcharakter. In der immer komplexer werdenden Aufgabenvielfalt ist die Kooperation im Kundenbüro/Beratungsbereich und mit Dritten unverzichtbar. Dazu verfügen Fachangestellte für Arbeitsförderung über Handlungsmuster der Teamarbeit. Der Ausbildungsberuf Fachangestellte für Arbeitsförderung/Fachangestellter für Arbeitsförderung gehört zum Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, einziger Ausbildungsbetrieb ist die Bundesagentur für Arbeit. Die Berufsschule steht auch vor der Verpflichtung, dass die Auszubildenden Kompetenzen erwerben, die auf andere Anforderungssituationen übertragen werden können und für eine hinreichende berufliche Mobilität sorgen. 3.3 Hinweise und Vorgaben zum Kompetenzerwerb in weiteren Fächern Als weitere Fächer werden die im berufsbezogenen Lernbereich zusätzlich ausgewiesenen Fächer wie Fremdsprachliche Kommunikation und die Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs bezeichnet. Der Unterricht in diesen Fächern ist für die Förderung umfassender Handlungskompetenz unverzichtbar Kompetenzerwerb im Fach Fremdsprachliche Kommunikation Grundlage für den Unterricht im Fach Fremdsprachliche Kommunikation ist der gültige Fachlehrplan für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Der Unterricht unterstützt die berufliche Qualifizierung und fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung. Die im Umfang von 40 Stunden in den Lernfeldern des KMK-Rahmenlehrplans über die gesamte Ausbildungszeit hinweg enthaltenen fremdsprachlichen Ziele und Inhalte sind entsprechend den Anforderungen der Lerngruppe in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern unterrichtlich umzusetzen und im Fach Fremdsprachliche Kommunikation zu benoten. Zusätzlich zu den integrierten Stunden werden mindestens 40 Stunden Fremdsprachliche Kommunikation angeboten. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. Die Umsetzung der Handlungsbezüge erfolgt in Lernsituationen (vgl. Handreichung Didaktische Jahresplanung, Kapitel ). Dabei ist der für die Zwischen- und Abschlussprüfung bzw. Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung erforderliche Kompetenzerwerb zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel s. Linksammlung zum Lehrplan: 16

17 3.4 KMK-Rahmenlehrplan R A H M E N L E H R P L A N für den Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Arbeitsförderung 1 2 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom in der Fassung vom ) 1 Hrsg.: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 2 s. Linksammlung zum Lehrplan: 17

18 Teil I Vorbemerkungen Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Ständige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK) beschlossen worden. Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom Bundesministerium für Wirtschaft oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie) abgestimmt. Das Abstimmungsverfahren ist durch das Gemeinsame Ergebnisprotokoll vom geregelt. Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss auf und beschreibt Mindestanforderungen. Der Rahmenlehrplan ist bei zugeordneten Berufen in eine berufsfeldbreite Grundbildung und eine darauf aufbauende Fachbildung gegliedert. Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge geschaffen. Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Selbständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt, in denen es Teil des methodischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei kann grundsätzlich jedes methodische Vorgehen zur Erreichung dieses Zieles beitragen; Methoden, welche die Handlungskompetenz unmittelbar fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsgestaltung angemessen berücksichtigt werden. Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan berücksichtigte Ergebnis der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleibt. 18

19 Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für diese Schulart geltenden Regelungen der Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden einzelnen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich erlassenen Berufsordnungsmitteln: - Rahmenlehrplan der ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK) - Ausbildungsordnungen des Bundes für die betriebliche Ausbildung. Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der KMK vom ) hat die Berufsschule zum Ziel, - eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet; - berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln - die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken; - die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln. Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule - den Unterricht an einer für ihre Aufgaben spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont; - unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln; - ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und Gesellschaft gerecht zu werden; - im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend stützen und fördern; - auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen. 19

20 Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht und soweit es im Rahmen berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie z. B. - Arbeit und Arbeitslosigkeit - Friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter Wahrung kultureller Identität - Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage, sowie - Gewährleistung der Menschenrechte eingehen. Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Personalkompetenz und Sozialkompetenz. Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen. Personalkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst personale Eigenschaften wie Selbständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungsund Pflichtbewusstsein. Zur ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte. Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität. Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser drei Dimensionen. Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in Bezug auf den einzelnen Lernenden und seine Befähigung zu eigenverantwortlichem Handeln in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Situationen. Demgegenüber wird unter Qualifikation der Lernerfolg in Bezug auf die Verwertbarkeit, d.h. aus der Sicht der Nachfrage in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Situationen, verstanden (vgl. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungskommission zur Neuordnung der Sekundarstufe II). 20

21 Teil III Didaktische Grundsätze Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont und junge Menschen zu selbständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt. Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung auf konkretes berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen geschaffen für das Lernen in und aus der Arbeit. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass die Beschreibung der Ziele und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgen. Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt: - Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind (Lernen für Handeln). - Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln). - Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbständig geplant, durchgeführt, ü- berprüft, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden. - Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, z.b. technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte einbeziehen. - Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden. - Handlungen sollen auch soziale Prozesse, z.b. der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung einbeziehen Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen. Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die sich nach Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet und Schülerinnen und Schüler- auch benachteiligte oder besonders begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert. 21

22 Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten/zur Fachangestellten für Arbeitsförderung ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung vom 15. April 1999 (BGBl, I Nr. 20, S. 739), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom (Artikel 55), abgestimmt. Der Ausbildungsberuf ist nach der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung dem Berufsfeld I - Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt C - Recht und öffentliche Verwaltung zugeordnet. Der Rahmenlehrplan stimmt hinsichtlich des 1. Ausbildungsjahres mit dem berufsbezogenen fachtheoretischen Bereich des Rahmenlehrplans für das schulische Berufsgrundbildungsjahr überein. Soweit die Ausbildung im 1. Jahr in einem schulischen Berufsgrundbildungsjahr erfolgt, gilt der Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr. Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Arbeitsförderung (Beschluss der KMK vom 4. März 1988) wird durch den vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben. - Das Tätigkeitsfeld der/des Fachangestellten für Arbeitsförderung umfasst die Mitwirkung bei komplexen Aufgaben, insbesondere aus den Bereichen, Beratung, Vermittlung, Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, Entgeltersatzleistungen und Finanzwirtschaft. - Im Rahmen der in Zukunft sich fortsetzenden Umstrukturierung und des Wandels der öffentlichen Dienstleistungen in Richtung auf Kundenorientierung, Teamarbeit, Budgetierung und Controlling verändern und erweitern sich die Anforderungen an die zukünftigen Mitarbeiter. Unterschiedliche Kompetenzen bzw. Qualifikationen gewinnen an Bedeutung, deren Entwicklung und Erwerb die Berufsschule unterstützen kann. Der vorliegende Rahmenlehrplan geht von folgenden lernfeldübergreifenden, schulischen Zielen aus: - Fachangestellte für Arbeitsförderung haben ein breites rechtliches, ökonomisches und gesellschaftliches Grundwissen. - Sie eignen sich die Fähigkeit und Bereitschaft zum lebenslangen Lernen durch regelmäßige, selbstständig organisierte Arbeitsprozesse an - Bei ihren Entscheidungen berücksichtigen sie wirtschaftliche Prinzipien. - Sie entwickeln Verständnis für wirtschafts- und sozialpolitische sowie arbeitsmarktbezogene Fragen und müssen aktuelle Entwicklungen berufsbezogen einordnen und ihren Kunden vermitteln. - Sie verfügen über eine flexible Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit und über eine praxisorientierte Präsentationsfähigkeit im Kontakt mit Kunden. - Sie erledigen Aufgaben kunden- und dienstleistungsorientiert. - Eine grundlegende Qualifikation umfasst insbesondere die selbständige Beschaffung, Auswertung und Nutzung von Informationen mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien. 22

23 - Bei der Nutzung der Informations- und Kommunikationssysteme wenden sie Standardund betriebspezifische Software an. - Zur kundenorientierten Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen sie je nach regionalem Kundenschwerpunkt einfache, anwendungsorientierte fremdsprachliche Grundkenntnisse in einer regional wichtigen Fremdsprache, um alltägliche Auskünfte und Hilfen auch größeren Kundengruppen zu geben, die der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind. Zum Aufbau und zur Nutzung eines entsprechenden einfachen Repertoires im Wortschatz einer Fremdsprache arbeiten die Berufsschulen mit den regionalen Ausbildungsbetrieben zusammen. Die dafür erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse betreffen die Lernfelder unterschiedlich intensiv und sind nur in einigen Zielformulierungen ausdrücklich aufgenommen. - Fachangestellte für Arbeitsförderung verfügen über Problembewusstsein für Umweltschutz bei der täglichen Berufsausübung und im Privatleben. Sie und ihr Ausbildungsbetrieb haben für Kunden in dieser Hinsicht Modell- und Vorbildcharakter. - In der immer komplexer werdenden Aufgabenvielfalt ist die Kooperation im Kundenbüro/ Beratungsbereich und mit Dritten unverzichtbar. Dazu verfügen Fachangestellte für Arbeitsförderung über Handlungsmuster der Teamarbeit. Zur Vermittlung entsprechender Fertigkeiten und Kenntnisse bestehen in vielen Lernfeldern der vorliegenden Richtlinien nicht nur die ausdrücklich genannten, sondern weitere Anknüpfungspunkte für die Arbeit in der Berufsschule. Die fremdsprachlichen Ziele und Inhalte sind mit 40 Stunden und die Datenverarbeitung mit 80 Stunden in die Lernfelder integriert. Der Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Arbeitsförderung gehört zum Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, einziger Ausbildungsbetrieb ist die Bundesagentur für Arbeit. Die Berufsschule steht auch vor der Verpflichtung, dass die Auszubildenden Kompetenzen erwerben, die auf andere Anforderungssituationen übertragen werden können und für eine hinreichende berufliche Mobilität sorgen. 23

24 Teil V Lernfelder Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Arbeitsförderung Lernfelder Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden Nr. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Gesamt 1 Die Berufsausbildung aktiv mitgestalten Den Ausbildungsbetrieb in das System der sozialen Marktwirtschaft einordnen Bei der betrieblichen Leistungserstellung grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen beachten In arbeitsrechtlichen Situationen gestaltend mitwirken Über das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland informieren Bei der Annahme von Leistungsanträgen kundenorientiert handeln Wirtschaftlich und ökologisch handeln Personalwirtschaftliche Aufgaben bearbeiten Kunden über die anderen Zweige der Sozialversicherung informieren Bei der Bearbeitung der Leistungsanträge allgemeinrechtliche Vorschriften einbeziehen Bei der Erstellung der Leistungsbescheide verwaltungs- und sozialrechtliche Vorgaben berücksichtigen Bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Rechtsvorschriften anwenden Beim Einsatz von Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumenten mitwirken Die Rolle der Bundesagentur für Arbeit in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und auf dem Arbeitsmarkt beurteilen Summe:

25 Lernfeld 1: Die Berufsausbildung aktiv mitgestalten 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler orientieren sich in der neuen Lernsituation, indem sie Rechte und Pflichten aller am Berufsausbildungsverhältnis Beteiligten berücksichtigen. Sie vergleichen ihren Ausbildungsbetrieb in seiner Struktur mit anderen wirtschaftlichen Unternehmen. Dabei beschreiben sie die besondere Zielsetzung der Bundesagentur für Arbeit und setzen sich mit ihrer Bedeutung für den Einzelnen und die Gesellschaft auseinander. Inhalte: Rechtliche Regelungen der dualen Berufsausbildung Jugendarbeitsschutz Unfallschutz Interessenvertretung für Auszubildende und Schwerbehinderte Ziele und Leistungen erwerbs- und gemeinwirtschaftlicher Unternehmen Die Unternehmensformen OHG, KG, GmbH und AG Die Bundesagentur für Arbeit als Dienstleistungsunternehmung Selbstverwaltung und Aufsicht Textverarbeitung 25

26 Lernfeld 2: Den Ausbildungsbetrieb in das System der sozialen Marktwirtschaft einordnen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler ordnen ihren Ausbildungsbetrieb in die gesamtwirtschaftliche Struktur der Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland ein und würdigen dessen Bedeutung für die Lösung ökonomischer, ökologischer und sozialer Probleme. Sie diagnostizieren mögliche Umweltbelastungen und machen Lösungsvorschläge zum sparsamen und schonenden Umgang mit Ressourcen in ihrem Ausbildungsbetrieb. Sie beurteilen die Abläufe des Marktgeschehens in einer auf Wettbewerb angelegten Wirtschaftsordnung, unterscheiden preispolitische Handlungsmöglichkeiten von Anbietern und beurteilen deren Auswirkungen auf andere Marktteilnehmer. Sie erklären die Verbindungen des Ausbildungsbetriebes mit dem marktwirtschaftlichen Umfeld. Dabei berücksichtigen sie die besondere Situation ihrer Kunden auf dem Arbeitsmarkt und beurteilen die Möglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit, das Marktgeschehen zu beeinflussen. Sie wenden dabei die Möglichkeiten der neuen IuK-Systeme zur Informationsbeschaffung und darstellung an. Inhalte: Bedürfnisse und Güter, ökonomisches Prinzip Produktionsfaktoren: Besonderheiten des Produktionsfaktors Arbeit und Folgen der Arbeitsteilung Ökonomie und Ökologie Marktsituationen und Preisbildungsprozesse auf verschiedenen Märkten und auf dem Arbeitsmarkt Arbeitsmarktanalyse, Überblick über Berufsberatung, Arbeitsmarktberatung und Vermittlung Kooperation und Konzentration der Unternehmen und Konsequenzen für den Arbeitsmarkt Soziale Marktwirtschaft Einfluss der Bundesagentur für Arbeit im Wirtschaftskreislauf 26

27 Lernfeld 3: Bei der betrieblichen Leistungserstellung grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen beachten 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler kennzeichnen die besondere Bedeutung der Rechtsordnung für ihre berufliche Tätigkeit und berücksichtigen bei Anträgen und Anliegen ihrer Kunden neben sozialrechtlichen weitere öffentlich-rechtliche und relevante privat-rechtliche Vorschriften. Sie setzen bei der Analyse ihnen vorliegender Rechtsprobleme in der Bundesagentur für Arbeit Methoden der Rechtsanwendung ein. Sie wägen bei rechtlichen Entscheidungen unterschiedliche Interessenlagen ab und nutzen mögliche Ermessensspielräume situationsangemessen und kundenorientiert. Sie kennzeichnen die Bundesagentur für Arbeit als Teil der Staatsgewalt und ordnen diese als Teil der Exekutive ein. Inhalte: Aufgaben der Rechtsordnung Grundrechte, Gewaltenteilung, Verfassungsorgane Nationale und europäische Rechtsquellen Öffentliches Recht und Privatrecht Rechtssubjekte Rechts- und Handlungsfähigkeit Rechtsobjekte, Besitz und Eigentum Rechtsgeschäfte Stellvertretung Schuldverhältnisse Gesetzlicher Forderungsübergang Gerichtsbarkeiten Fachsprache, Interpretation 27

28 Lernfeld 4: In arbeitsrechtlichen Situationen gestaltend mitwirken 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler analysieren die arbeitsrechtliche Situation ihrer Kunden und wenden die wesentlichen arbeitsrechtlichen Vorschriften an. Sie erfassen ihre eigene rechtliche Stellung als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und artikulieren ihre Interessen. Sie beachten und berücksichtigen die Bedeutung der Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes im Berufsalltag. Sie nutzen die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung im Team und im Ausbildungsbetrieb. Dabei setzen sie sich mit dem jeweiligen Kommunikationspartner sprachlich und sachlich angemessen auseinander. Inhalte: Arbeitsvertrag Tarifvertrag Arbeitsschutzrecht betriebliche Mitbestimmung Gleichstellungsbeauftragte Arbeitsgerichtsverfahren Konfliktgespräche und Konfliktlösungsstrategien 28

29 Lernfeld 5: Über das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland informieren 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler informieren Kunden über die Formen privater und sozialer Sicherung, sie beurteilen beide Sicherungssysteme hinsichtlich der individuellen Lebensplanung ihrer Kunden, sie begründen die Notwendigkeit einer sozialen Absicherung mit den möglichen besonderen Belastungen des Lebens und beurteilen sie unter historischen und sozialpolitischen Gesichtspunkten. Sie erklären die soziale Sicherung als Gemeinschaftsaufgabe. Sie vermitteln Kunden an andere Sozialleistungsträger und leiten vorliegende Anträge weiter. Sie wenden in diesem Zusammenhang grundlegende Fremdsprachenkenntnisse in der regional bedeutsamsten Fremdsprache an. Inhalte: Arten der Existenzbedrohung Individuelle Sicherungsmöglichkeiten Historische Einordnung des Systems der sozialen Sicherung Überblick über die Sozialleistungsbereiche Leistungen der Versorgung Soziale Hilfen/soziale Förderung Präsentationstechniken und -methoden Fachwortschatz in der jeweiligen Fremdsprache 29

30 Lernfeld 6: Bei der Annahme von Leistungsanträgen kundenorientiert handeln 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler klären die Ausgangssituation, dokumentieren und analysieren fallbezogen kundenspezifische Informationen. Sie stellen Möglichkeiten zur gezielten Unterstützung der Kunden bei der Antragsannahme dar und beschreiben individuelle Problemlösungsmöglichkeiten. Sie wenden in diesem Zusammenhang grundlegende Fremdsprachenkenntnisse in der regional bedeutsamsten Fremdsprache an. Sie beurteilen mögliche Konfliktsituationen mit Kunden sachlich und suchen angemessene Lösungen. Sie überprüfen Leistungsanträge im Hinblick auf ihre Berechtigung und leiten daraus Konsequenzen ab. Inhalte: Überblick über die Leistungen Kunden der Bundesagentur für Arbeit, Kundentypen, Mitwirkungspflicht örtliche, sachliche, funktionale Zuständigkeit Kundenorientierte Kommunikationsstrategien Aktives Zuhören und Feedbacktechniken Gesprächsführung und Argumentationsmethoden Wertschätzung und Einfühlung als Voraussetzungen der Kommunikation Fachwortschatz in der jeweiligen Fremdsprache 30

31 Lernfeld 7: Wirtschaftlich und ökologisch handeln 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler planen, erledigen und kontrollieren Lern- und Arbeitsprozesse. Sie handhaben Arbeits- und Organisationsmittel fachgerecht, setzen sie wirtschaftlich ein und gehen mit Ressourcen wirtschaftlich und ökologisch verantwortungsbewusst um. Sie beschreiben Marketinginstrumente, planen Maßnahmen und überprüfen die Einsatzmöglichkeiten für ihren Ausbildungsbetrieb und wirken bei der Realisierung mit. Sie gestalten für den Ausbildungsbetrieb und das Privatleben bedeutsame Verträge, überprüfen die Erfüllung und reagieren bei Leistungsstörungen. Inhalte: Selfcoaching und Zeitmanagement Organisationsmodelle Projektmanagement Rationale Organisation der Arbeitsprozesse betriebswirtschaftliche Kennziffern Marketing und seine Anwendung in der Bundesagentur für Arbeit Kaufvertrag und Überblick über Verträge Leistungsstörungen Gerichtliches Mahn- und Klageverfahren Zahlungsformen und Finanzierungsmöglichkeiten situationsangemessene Textproduktion Tabellenkalkulation als Entscheidungsinstrument Präsentationstechniken als Visualisierungsmittel 31

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