Beton. Gesteinskörnungen. Transporte. Betonpumpen. Allgemeines. 12 Beton nicht zertifiziert

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1 PREISLISTE 2017

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3 Sicherheitsmerkblatt Frischbeton Markenbeton nach SN EN 20 DECO Sichtbeton für Ästhetik VIVA Leichtverarbeitbarer für einfacheren Einbau VIFLEX Selbstverdichtender für Flexibilität ECOSMART Recyclingbeton für Nach haltigkeit 9 nach Eigenschaften SN EN 20 Kranbeton Dmax 1 mm Kranbeton Dmax 32 mm Pumpbeton Dmax 1 mm Pumpbeton Dmax 32 mm Tiefbaubeton Dmax 32 mm (Kranbeton) Tiefbaubeton Dmax 32 mm (Pumpbeton) für Verkehrsflächen Dmax 32 mm Homogen-/Pumpbeton Dmax 1 mm Homogen-/Pumpbeton Dmax 32 mm Beispiel der Expositionsklassenzuteilung Festigkeitsentwicklung Konsistenzklassen Konsistenzklassen nach SN EN 20 Chloridgehalt 11 Winter- 15 Gesteinskörnungen, Korngemische Natürliche Gesteinskörnungen Korngemische Magerbeton RC-granulatgemisch Magerbeton Sickerbeton Randsteinbeton Splittbeton Pumpschmiermischung 13 Spezialbeton (nicht zertifiziert) Schlitzwand-/Pfahlbeton 0 32 mm Nass- und Trockenspritzbeton / Gunit Leicht- und Isolierbeton ohne Festigkeits garantie Leichtbeton Liaporbeton 2 13 Leichtbeton 14 Überzug, Hartbeton Überzug Hartbeton 14 Zuschläge und Mörtel Sortenänderung CEM Zusatzmittel nach SN EN 33-2:2002 Fasern Zuschläge Zuschlag für die herstellung ausserhalb der normalen Arbeitszeit 1 Gebrochene- und RecyclingGesteinskörnungen Natürliche Gesteinskörnungen RC-Gesteinskörnungen SN b-NA Deponie / Entsorgung 17 Entsorgung, Recyclingmaterial, Inertstoffe, Deponie Unverschmutztes Aushubmaterial R-Materialien sortenrein Mischabbruch (M 2R) 4 Transporte 5 pumpen und Kiestransporte Transporte Zusatzleistungen Transporte Zusatzleistungen Transporte Gesteinskörnung / Deponie 20 Auslegebereich pumpen 21 -Pumppreise für Einsätze im Auslegerbereich 5 Zuschläge Verkaufs- und Lieferbedingungen 3 Allgemeines 22 Allgemeine Verkaufs- und Liefer- bedingungen 23 Verkaufs- und Lieferbedingungen 23 Recycling Verkaufs- und Liefer bedingungen 24 Kies Verkaufs- und Lieferbedingungen 25 Übersicht Standorte Kontakt Öffnungszeiten Adressen pumpen 3 Gesteinskörnungen Allgemeines 2 12 nicht zertifiziert 4 5 Gesteinskörnungen 1 1 Deponie / Entsorgung

4 SICHERHEITSMERKBLATT FRISCHBETON Die Angaben beschreiben die Sicherheitsanforderungen von Frischbeton und stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Frischbeton besteht aus Zement, Gesteinskörnungen, Wasser und je nach Verwendungszweck zusätzlich aus zusatzmitteln und / oder Zusatzstoffen. Gefährdungshinweise Sicherheitshinweise H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P305 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: P351 Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. P338 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P302 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: P352 Mit viel Wasser und Seife waschen. P333 Bei Hautreizung oder -ausschlag: P313 Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Auskunft hersteller AG Basel Grenzstrasse 199 CH-4057 Basel Telefon +41 (0) Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Umweltschutzmassnahmen: Unkontrollierter Abfluss nach Wasserzutritt (z. B. Gewitter), Abfluss in Kanalisation und Vorfluter vermeiden (schwach wassergefährdend wegen ph-wert); bei Störfall zuständige Behörden (z. B. Feuerwehr) informieren Verfahren zur Reinigung: Mechanisch aufnehmen Hinweis: Frischbeton erhärtet innert einigen Stunden und kann anschliessend auf einer Inertstoffdeponie gemäss den gesetzlichen Vorschriften entsorgt werden Notfallauskunft (Tox Zentrum) Telefon 145 Notfallzentrale Telefon 112 Feuer und Explosionsgefahr keine Erste-Hilfe-Massnahmen allgemein: Sicherheitsmerkblatt dem Arzt vorlegen nach Hautkontakt: mit kaltem Wasser und Seife gründlich waschen nach Augenkontakt: sofort gründlich mit Wasser auswaschen und Arzt aufsuchen nach Verschlucken: Arzt aufsuchen Gefahren Starke alkalische Wirkung (hoher ph-wert) reizt die Augen reizt die Haut Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich Individuelle Schutzmassnahmen Allgemein Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden Nach der Arbeit mit zementgebundenen Baustoffen sich gründlich waschen und Hautpflegemittel verwenden Gesichts- / Augenschutz Schutzbrille verwenden Handhabung / Lagerung Frischbeton eingeschränkte Verarbeitungszeit! Erhärtungsprozess beachten Angaben zum Transport Frischbeton ist kein Gefahrgut im Sinne der SDR und der GGBV Hautschutz Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalben Nitrilbeschichtete Schutzhandschuhe tragen (Lederhandschuhe sind auf Grund ihrer Wasserdurchlässigkeit nicht geeignet) Stiefel und langärmlige Kleidung tragen 4

5 1 MARKENBETON NACH SN EN 20 DECO SICHTBETON Für Ästhetik sorte nach NPK Druckfestigkeitsklasse Expositions klasse (CHF) Konsistenzklasse Luftporen gehalt / Bemerkungen Werk Basel DECO Sichtbeton weist eine für Sichtbeton optimierte zusammensetzung auf, die eine gute Verarbeitbarkeit ohne Neigung zum Endmischen oder Bluten gewährleistet. DECO Sichtbeton, ein Garant für das Erreichen hoher Ansprüche an oberflächen. Die Wahrnehmung des Oberflächenbildes wird beeinflusst vom gewählten Schalungstyp, verschmutzungsfreiem Untergrund, Schaltrennmittel, passenden Armierungsdistanzhaltern, Einbau und Verdichten, etappierung, Nachbehandlung sowie Lichteinfall. Beim Einbringen des s sind die für Sichtbeton allgemein gültigen Vorgaben einzuhalten. Unterbrüche im iervorgang sind zu vermeiden, da dadurch Fehlstellen wie Farbunterschiede, Kiesnester etc. die Folge sein können. Sichtbeton ist in der Art und Dauer der Nachbehandlung gleich zu behandeln wie jeder andere Konstruktionsbeton. DECO SICHTBETON DMAX 1 MM KRANBETON A28-0 F C38-0 C 30 / 37 F DECO SICHTBETON DMAX 32 MM KRANBETON A C338-0 C 30 / DECO SICHTBETON IN FARBE Farbtöne in verschiedenen qualitäten. Gerne beraten wir Sie persönlich. a. A. a. A. = auf Anfrage FZ = Zielwert Ausbreitmass +/- 30 CZ = Zielwert Verdichtungsmass +/

6 1 MARKENBETON NACH SN EN 20 VIVA LEICHTVERARBEITBARER BETON Für einfacheren Einbau sorte nach NPK Luftporen gehalt / Bemerkungen Werk Basel VIVA ist ein leichtverarbeitbarer der Konsistenzklasse F5 mit sehr gutem Fliessverhalten. Mit VIVA verkürzt sich die Zeitdauer für den einbau, der Personalbedarf kann entsprechend angepasst werden. Damit bietet VIVA in Bezug auf Wirtschaftlichkeit einen deutlichen Vorteil, da Zeit und damit Geld eingespart werden kann. Auf eine Verdichtung im üblichen Rahmen kann verzichtet werden. Es reicht in der Regel ein sauberes Entlüften des s mit geeigneten Geräten. Bei Wandschalungen gelten dieselben konstruktiven Anforderungen, wie mit dem selbstverdichtenden VIFLEX. VIVA ist ein idealer, leicht verarbeitbarer für den Wohnungsbau der Festigkeitsklasse C25 / 30 und der Expositionsklasse. Der VIVA ist bezüglich Nachbehandlung gleich zu behandeln wie jeder andere Konstruktionsbeton. Die Art und Dauer der Nachbehandlung ist den Witterungsbedingungen anzupassen. Der VIVA kann mittels Krankübel, Pumpen oder geeigneten Rutschen eingebracht werden. Ein Einbau mit Förderband ist vorgängig abzuklären. Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse (CH) Konsistenzklasse F F VIVA DMAX 1 MM A22-0 VIVA DMAX 32 MM A232-0 Der VIVA - ist pumpbar.

7 1 MARKENBETON NACH SN EN 20 VIFLEX SELBSTVERDICHTENDER BETON Für Flexibilität sorte nach NPK Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse (CH) Konsistenzklasse C 30 / 37 SF2 Luftporen gehalt / Bemerkungen Werk Basel VIFLEX ist ein Hochleistungsbeton, der mit geringem Aufwand eingebracht werden kann und sich unter dem Einfluss der Schwerkraft entlüftet und verdichtet. VIFLEX füllt auch komplizierte Schalungen und Bewehrungszwischenräume vollständig aus. Für das Einbringen des s wird weniger Personal benötigt. Durch den Einsatz selbstverdichtender e verbessern sich die Arbeitsbedingungen (Lärmbelastung, körperliche Anstrengung). Bei der Bemessung und Ausführung der Schalung ist beim VIFLEX vom vollen hy dro statischen Druck auszugehen. Die Fördertechnik und Geräte sind auf die Eigenschaften des VIFLEX abzustimmen. Grosse Fallhöhen sind zu vermeiden durch den Einsatz von geeigneten ierkübeln mit Schlauch, ierrohr oder durch das Einbringen mit pumpe. Durch die höhere Viskosität des VIFLEX ist dem die entsprechende Zeit für das Entlüften einzuräumen. Längere ierunterbrüche sind zu vermeiden. Die Nachbehandlung des s soll unmittelbar nach dem Einbau des s beginnen. VIFLEX DMAX 1 MM C

8 1 MARKENBETON NACH SN EN 20 ECOSMART RECYCLINGBETON Für Nachhaltigkeit E-Modul (Ercm) Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse (CHF) Konsistenzklasse Luftporen gehalt / Bemerkungen Werk Basel Mit ECOSMART Recyclingbeton werden die Stoffkreisläufe sinnvoll geschlossen und damit Primärmaterial geschont. ECOSMART Recyclingbeton erfüllt die Normanforderungen der deklarierten Klasse und ist damit bezüglich leistungsfähigkeit, unter Berücksichtigung des E-Modul, derjenigen von aus P rimärzuschlagstoffen gleichgestellt. Der ECOSMART Recyclingbeton ist in der Art und Dauer der Nachbehandlung gleich zu behandeln wie jeder andere Konstruktionsbeton. Für Decken sind Schwankungen im E-Modul zwingend zu berücksichtigen. Rücksprache mit dem Ingenieur. ECOSMART BETONGRANULAT DMAX 32 MM ERCM > N / MM2 KRANBETON A230-C* RC-Anteil > 25 % C330-C* C 30 / 37 XC4 RC-Anteil > 25 % * ist pumpbar FZ CZ = Zielwert Ausbreitmass +/- 30 = Zielwert Verdichtungsmass +/- 0,08 8

9 Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse (CH) Konsistenzklasse A B C30-0 * C 30 / C 25/30 C 30 / A B C31-0 * C 30 / C 30 / sorte Luftporen gehalt / Bemer kungen Werk Basel BETON NACH EIGENSCHAFTEN SN EN 20 KRANBETON DMAX 1 MM KRANBETON DMAX 32 MM A230-0 B230-0 Sorte B B230-W C330-0 * Sorte C º WL PUMPBETON DMAX 1 MM PUMPBETON DMAX 32 MM A231-0 B231-0 Sorte B B231-W C331-0 * Sorte C TIEFBAUBETON DMAX 32 MM KRANBETON 30-0 * T3 Sorte F C 30 / 37 XF2 (XD3, XC4) angestrebt 3 % G330-0 * T4 Sorte G C 30 / 37 X (XD3, XC4) angestrebt 3 % TIEFBAUBETON DMAX 32 MM PUMPBETON 31-0 * T3 Sorte F C 30 / 37 XF2 (XD3, XC4) angestrebt 3 % G331-0 * T4 Sorte G C 30/37 X (XD3, XC4) angestrebt 3 % X (XD3, XC4) 2 angestrebt 3 % BETON FÜR VERKEHRSFLÄCHEN DMAX 32 MM V330-0 * C 30/37 HOMOGEN- / PUMPBETON DMAX 1 MM C34-0 C 30/37 HOMOGEN- / PUMPBETON DMAX 32 MM C334-0 C 30 / 37 º WL = erfüllt Wasserleitfähigkeit nach SIA 22 / 1 Anhang A (Wasserdichtigkeit) CZ = Zielwert Verdichtungsmass +/ * Auch AAR-beständig (XA1 XA3), Preis auf Anfrage 9 1

10 1 BETON NACH EIGENSCHAFTEN SN EN 20 Beispiel der Expositionsklassenzuteilung Fahrbahn X X, XD3 XC1 XC4 / X Fahrbahn X Sprühnebel XF2 XC4 Grundwasser XC1 X0 Sauberkeitsschicht XD1, XF2 Sprühnebel Sprühnebel XC4, XD1, XF2 XA2, XA3 zusätzlich möglich XC4 Frostfrei Anwendungsbereich für ECOSMART Recyclingbeton Festigkeitsentwicklung Mindestens mittel Ausbreitmass Klasse Verdichtungsmass mm Setzfliessmass Klasse (-) Klasse mm KONSISTENZKLASSEN F1 340 C0 1.4 SF F C SF C S C F F 30 Konsistenzklassen nach SN EN 20 Die Konsistenz des s muss als Setzfliessmass, Verdichtungsmass oder Ausbreitmass bestimmt werden. Für bestimmte e wie beispielsweise selbst verdichtenden ist das Prüfverfahren zu vereinbaren. Eine verbindliche Korrelation zwischen den jeweiligen Messmethoden besteht nicht. Ist die Konsistenz des s zu bestimmen, muss dies zum Zeitpunkt der Verwendung des s oder bei Transportbeton zum Zeitpunkt der Lieferung des s geschehen. Chloridgehalt Alle e nach Eigenschaften mit natürlicher Gesteinskörnung sind der Klasse C 0,10 zugeordnet. Alle e nach Eigenschaften mit Recycling-Gesteinskörnung sind der Klasse C 0,20 zugeordnet. 10

11 1 WINTER-BETON Um Ihnen auf den Baustellen das ieren bei tiefen Temperaturen zu vereinfachen, haben wir einige Rezepte mit kurzen Ausschalfristen erstellt. Das Einsetzen von hochwertigem Zement führt zu einem raschen Ansteigen der Frühfestigkeit, was zu kürzeren Ausschalfristen führt. Dies ist die kostengünstigste Massnahme! Frostschutz hat auf die Ausschalfrist nur eine geringe positive Auswirkung. Frostschutz ist eine reine Beschleunigung des Abbindeprozesses in den ersten Stunden, damit der Abbindeprozess bei tiefen Temperaturen überhaupt einsetzt und das Wasser im nicht gefrieren kann. Das Einsetzen von hochwertigerem Zement führt zu einem raschen Ansteigen der Frühfestigkeit, was zu kürzeren Ausschalfristen führt. Dies ist die kostengünstigste Massnahme! Frostschutz hat auf die Ausschalfrist nur eine geringe positive Auswirkung. Frostschutz ist eine reine Beschleunigung des Abbindeprozess in den ersten Stunden, damit der Abbindeprozess bei tiefen Temperaturen überhaupt einsetzt und das Wasser im nicht gefrieren kann. Weitere Massnahmen wären: Die Wahl von anderen Rezepten, die eine höhere Zementdosierung und einen tieferen WZ-Faktor besitzen. Für Vorschläge und eine Beratung können Sie uns gerne anrufen. Damit die Mehrkosten bei Ihren Bauleitungen auch geltend gemacht werden können, haben wir diese separat aufgelistet. Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse Konsistenzklasse A20-02 C 25/ B20-02 C 25/ C30-02 C 30/ C 25/ C 25/ C 25/ C 30/ A21-02 C 25/ B21-02 C 25/ C31-02 C 30/ sorte nach NPK Werk Basel BETON NACH EIGENSCHAFTEN SN EN 20 KRANBETON DMAX 1 MM KRANBETON DMAX 32 MM A B Sorte B B230-W2 C Sorte C PUMPBETON DMAX 1 MM PUMPBETON DMAX 32 MM A Sorte A C 25/ B Sorte B C 25/ C 25/ C 30/ C 30/ C 30/ B230-W2 C Sorte C HOMOGEN- / PUMPBETON DMAX 1 MM C34-02 HOMOGEN- / PUMPBETON DMAX 32 MM C FÜR BESCHLEUNIGTE AUSSCHALFRISTEN BEI TIEFEN TEMPERATUREN

12 BETON NICHT ZERTIFIZIERT Sorten-/ Korngrösse Binde mittel gehalt kg / m3 Bemer kungen Konsistenz Werk Basel 1 MAGERBETON RC-BETONGRANULATGEMISCH RC mm RC mm RC mm RC mm MAGERBETON MA mm MA mm MA mm MA mm MA mm MA mm MA mm MA mm SICKERBETON SI mm SI mm SI mm SI mm SI mm SI mm SI mm SI mm SI mm RANDSTEINBETON RB mm RB mm RB mm SPLITTBETON SB mm SB mm PUMPSCHMIERMISCHUNG VS mm VS mm

13 Sorten-/ Korngrösse Festigkeitsklasse Bindemittelgehalt kg/m³ Bemerkungen Konsistenz Werk Basel SPEZIALBETON NICHT ZERTIFIZIERT SCHLITZWAND-/PFAHLBETON 0 32 MM (NACH SN EN 20) H23-0 NPK H P1 im Trockenen F H33-0 NPK H C 30 / 37 P1 im Trockenen F I237-0 NPK I P2 unter Wasser F I337-0 NPK I C 30 / 37 P2 unter Wasser F NASS- UND TROCKENSPRITZBETON / GUNIT SC Nasspritzbeton SC Nasspritzbeton GU Gunit GU Gunit GU Gunit Sorten- / Rohdichte kg / m³ Expo sitions- Festigkeit klasse N / mm² W / Z-Wert Korngrösse Konsistenz CEM min mm klasse kg / m2 Anwendung Werk Basel LEICHTBETON LEICHT- UND ISOLIERBETON OHNE FESTIGKEITSGARANTIE LE X0 1.0 CZ LBE LE X CZ LBE LEICHTBETON LIAPORBETON LC D2.0 LC 20 / CZ LC D2.0 LC 25 / CZ LC02020 D2.0 LC 30 / CZ

14 ÜBERZUG, HARTBETON Sorten-/ Korngrösse Binde mittel gehalt kg / m3 Bemer kungen Konsistenz Werk Basel 1 ÜBERZUG UZ mm UZ mm UZ mm UZ mm UZ mm HARTBETON HB HB HB HB HB ZUSCHLÄGE BETON UND MÖRTEL Artikel Dosierung Einheit CHF Einheit SORTENÄNDERUNG CEM PZBE0200 CEM II A-LL 42.5 N a CEM II 52.5 kg ZUSATZMITTEL (NACH SN EN 33-2:2002) FM02000 Fliessmittel (FM) 0,5 2,0 % kg 7.00 VZ01000 Verzögerer (VZ) 0,5 2,0 % kg.50 FS01000 Frostschutzmittel (FS) 1,0 2,0 % kg.00 EB Erhärtungsbeschleuniger (EB) 1,0 4,0 % kg 7.20 PZBE2100 Kunststofffasern Typ Bekaert Duomix M20 (ca. 1 kg / m3) kg 32,00 PZBE3100 Stahlfasern Typ Bekaert 3D 45 / 50 ca kg / m3 kg 4,00 PZBE3000 Beigabe von bauseits gelieferten Stahlfasern kg 0,0 PZBE2000 Beigabe von bauseits gelieferten Kunststofffasern kg 1,50 m3.00 FASERN ZUSCHLÄGE PZBE5000 Heizzuschlag für die produktion, <5 C ZUSCHLAG FÜR DIE BETONHERSTELLUNG AUSSERHALB DER NORMALEN ARBEITSZEIT PZBE000 Samstagzuschlag inkl. Bewilligungen Grundpauschale PZBE100 Samstagzuschlag inkl. Bewilligungen Preis per m3 / t PZBE500 Nacht- / Sonntagzuschlag inkl. Bewilligungen Grundpauschale PZBE00 Nacht- / Sonntagzuschlag inkl. Bewilligungen Preis per m3 / t auf Anfrage auf Anfrage

15 Korngrösse mm Schütt gewicht t / m3 NATÜRLICHE GESTEINSKÖRNUNGEN (NACH NORM SN EN 1220) RS Runsand (gewaschen) * RK Rundkies * RK Rundkies * RK Rundkies * RK Rundkies * BK kies (zuschlag) BK kies (zuschlag) KORNGEMISCHE * = Gesteinskörnung für : Norm SN EN Gesteinskörnungen Bezeichnung Werk CHF / t Werk GESTEINSKÖRNUNGEN, KORNGEMISCHE

16 Bezeichnung Korngrösse mm Schütt gewicht t / m3 Werk CHF / t 2 Werk GEBROCHENE- UND RECYCLING GESTEINSKÖRNUNGEN Gesteinskörnungen NATÜRLICHE GESTEINSKÖRNUNGEN BS Brechsand (gewaschen) SP Splitt (ungewaschen) SP Splitt (ungewaschen) RC-GESTEINSKÖRNUNG SN B-NA (NUR SOLANGE VORRAT) RC granulat-gesteinskörnung

17 Materialdeklaration Bezeichnung Schütt gewicht t / m3 VeVA Code Werk CHF / t Werk ENTSORGUNG, RECYCLINGMATERIAL, INERTSTOFFE, DEPONIE UNVERSCHMUTZTES AUSHUBMATERIAL Unverschmutztes Aushubmaterial 1, DEAU1200 (Mengen > 50 m3 auf Anfrage) 1, DEAU2300 Unverschmutztes Aushubmaterial, erschwert befahrbar, schlecht einbaubar 1, PZUA0100 Zuschlag Schlechtwetter R-MATERIAL SORTENREIN DERM0100 abbruch unarmiert DERM0200 abbruch armiert MISCHABBRUCH (M 2R) DERM0800 Mischabbruch a. A. = auf Anfrage * = Gesteinskörnung für : Norm SN EN Deponie / Entsorgung DEAU0100

18 BETON- UND KIES-TRANSPORTE Preis Ortschaft Transporte 4 Preis Kies-Sand CHF / t Aesch Allschwil Arisdorf Arlesheim Augst Basel Bättwil Bettingen Biel-Benken Binningen Birsfelden Blauen Bottmingen Böckten Breitenbach Bretzwil Brislach Bubendorf Büren SO Burg im Leimental Büsserach Buus Dittingen Dornach Duggingen Ettingen Flüh Frenkendorf Füllinsdorf Gelterkinden Gempen Giebenach Grellingen Himmelried Hochwald Hölstein Hofstetten Itingen Fehren Kaiseraugst Laufen Lausen Liestal Lupsingen Magden Maisprach Mariastein Metzerlen Münchenstein Muttenz

19 BETON- UND KIES-TRANSPORTE Ortschaft Preis Kies-Sand CHF / t Nenzlingen Niederdorf Nuglar Nusshof Oberdorf BL Oberwil Olsberg Pfeffingen Pratteln Ramlinsburg Reinach BL Rheinfelden Riehen Rodersdorf Röschenz 4.90 Schönenbuch Schweizerhalle Seltisberg Seewen Sissach St. Pantaleon Tenniken Therwil Wintersingen Witterswil Zunzgen Zwingen Bezeichnung Einheit CHF / Einheit ZUSATZLEISTUNGEN TRANSPORTE BETON Ablade- und Wartezeit pro m3 inbegriffen 3 Min. Zusätzliche Ablade- und Wartezeit für alle Fahrzeuge CHF / Min. Mindestlademenge / Fahrmischer 7.0 m3 Maximale Lademenge / Fahrmischer bei SCC + LVB.0 m3 Förderbandablad (< m pauschal CHF ) 3 Abladezeit Band pro m3 inbegriffen Min. Maximale Lademenge / Förderband 4-Achser.0 m3 Maximale Lademenge / Förderband 5-Achser 8.0 m3 Maximale Lademenge Fahrmischerpumpe 4.0 m3 ZUSATZLEISTUNGEN TRANSPORTE GESTEINSKÖRNUNG / DEPONIE Ablade- und Wartezeit pro Fuhre inbegriffen 10 Min. CHF / Min Förderbandablad > 14.0 t CHF / t Förderbandablad < 14.0 t Pauschal CHF Zusätzliche Lade-, Ablade- und Wartezeit für alle Fahrzeuge Abladezeit Band pro Tonne 1 Min Transporte Preis

20 AUSLEGEBEREICH BETONPUMPEN Grossmastpumpe 55 m Grossmastpumpe 42 m Fahrmischer-pumpe 28 m pumpen 5 20

21 BETON-PUMPPREISE FÜR EINSÄTZE IM AUSLEGERBEREICH Pumpmenge pro Einsatz in m3 Mindestpumpmenge pro Einsatz m3 / h pumpe Pumpmenge pro Einsatz in m3 Mindestpumpmenge pro Einsatz m3 / h bis 4.99 pauschal ab bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis > pumpe Bezeichnung Einheit Preis PZPU2100 Pumpen von Stahlfaserbeton CHF/m3 1.0 PZPU2000 Pumpleitungen pro Einsatz exkl. Installation CHF / m 4.80 ZUSCHLÄGE PZPU4000 Für vom Unternehmer verursachte Minderleistung (Mehrzeitbedarf) CHF / Std PZPU3100 Für vom Unternehmer verursachte Wartezeit CHF / Std PZPU0400 Installationspauschale von 40m bis 50 m Auslegerlänge pauschal CHF PZPU0500 Installationspauschale ab Auslegerlänge > 50 m CHF / Einsatz auf Anfrage PZPU3000 Hilfskraft bei Pumpenarbeiten/Rohrmontage und Demontage CHF / Std PZPU000 Restbeton- und Reinigungswasser-Entsorgung CHF / Einsatz pumpen Für Einsätze ausserhalb der normalen Arbeitszeit und bei Spezialeinsätzen werden die entsprechenden Zuschläge separat vereinbart. Transporte von Pumpleitungen werden nach Aufwand verrechnet. 21

22 ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFER BEDINGUNGEN 1. Grundsatz Alle Aufträge für Lieferungen aller Werke werden auf Grund der nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Werk schriftlich bestätigt worden sind. lich, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere Werke angeboten. Für allfällige Wartezeit und weiteren direkten oder indirekten Schaden kann jedoch nicht gehaftet werden. Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme dem Werk sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er für dadurch verursachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen. 2. Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 1.00 Uhr erteilt werden. Das Werk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über Sorte, Menge, Lieferbeginn und Lieferprogramm, Fahrzeugart für den Transport. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Soweit kein anderes Dokument vorliegt, gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung. 5. Mängelrüge Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Produktes zu prüfen, ob a) die Angaben auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt, b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist. Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung ab Werk die Übergabe auf das Transportfahrzeug. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten Produktes Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch die sofortige Mitteilung ist dem Werk Gelegenheit zu geben, der Probeentnahme beizuwohnen. Das Resultat dieser Prüfung wird vom Werk nur anerkannt, wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der entsprechenden gültigen SN-EN- respektive SIA-Normen vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung berechtigt ist, so übernimmt das Werk die Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. 3. Preise, Offerte, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen Die Basispreise der gedruckten Preisliste gelten für Bauunternehmungen, Strassenbau-, Flachdachbelags-, Gartenbau- und Bodenbelagsfirmen. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Annahme eines uns auf Grund dieser Preisliste erteilten Auftrags verbindlich. Die Gül tig keit von besonderen Offerten ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf Monate beschränkt. Die Preise verstehen sich für alle Produkte ab Werk verladen, ohne MWST. Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der im werk geltenden Öffnungszeiten. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfahrtsweg und die umgehende Produktübernahme durch den Besteller. Zahlungen sind innert 30 Tagen netto, uns ab 31. Tag mit einem Verzugszins von 5 % zu leisten. Für die Zahlung der fakturierten Lieferungen und Nebenkosten wie Wartezeit, Winterzuschläge etc. gelten andere schriftlichen Abmachungen vorbehalten die auf der Preisliste vermerkten Zahlungsbedingungen. 4. Lieferung Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeid-. Teilfakturierung / Bauhandwerkerpfandrecht Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferung, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Das Werk behält sich Teilfakturierung vor. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Besteller nicht zur Zurückhaltung von allfälligen Zahlungen für die übrigen Lieferungen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich das Werk die Eintragung des Bauhandwerkpfandrechtes vor. 7. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil des jeweiligen Lieferwerkes. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. Allgemeines 22

23 BETON VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN 1. Allgemeine Lieferbedingungen Für die Eigenschaft des frischen s sowie die Qualität des erhärteten s und der Prüfungen sind die in der Bestellung zu Grunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von erfolgen gemäss SIA 22. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in der Norm SIA 22/1 aufgeführten Prüfnormen. 2. Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 1.00 Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang. Das werk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über sorte (gemäss massgebender Norm SIA 22), menge, Einbauart und gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Wird bei Bestellungen gemäss SIA 22 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigenschaften nach SN EN 20 oder die NPKsorten anzugeben. Wird vom Besteller gemäss SIA 22 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und werk unumgänglich. Bei nach Zusammensetzung garantiert das werk ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der mischung im Rahmen der von der SN EN 20 festgelegten Toleranzen. Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung eines s Vorversuche notwendig, sind deren Kosten, nach vorheriger Absprache, durch den Auftraggeber zu übernehmen. 3. Zusätze Die Zumischung von zusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Angelegenheit des werks. Werden bestimmte Produkte und / oder Dosierung vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung garantiert. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf das Verhalten des s abgelehnt. Das werk ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt. 4. Garantie Das werk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für den Nachweis der qualität sind die Prüfungen gemäss SIA 22/1 des s und der daraus durch das werk oder in Anwesenheit eines Vertreters des werks hergestellten Probekörper. Für Farbgleichheit des gelieferten s wird nur auf Grund einer diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarung garantiert. Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich das werk rechtzeitig und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt beanstandeten kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Dabei wird auch die Haftung für Schäden an den mit dem gelieferten hergestellten Bauwerken übernommen, vorausgesetzt, dass diese Schäden nachweisbar auf die mangelhafte Beschaffenheit des s zurückgeführt werden müssen, und ferner der Besteller für den eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Für weitere direkte oder indirekte Schäden wird jede Haftung wegbedungen. 5. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Im Übrigen gelten die obigen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. RECYCLING VERKAUFS- UND LIEFER BEDINGUNGEN 2. Annahme- und Liefervorbehalte Die Annahme von Material zur Entsorgung und die Lieferung von Material bleiben im Einzellfall vorbehalten. Alle Produkte nur solange Vorrat auf Anfrage. 3. Verantwortung des Anlieferers Der Anlieferer von Material zur Entsorgung ist dafür verantwortlich, dass nur das im Lieferschein vermerkte und nur gesetzlich zulässige Material angeliefert wird. Die Verantwortung bleibt beim Anlieferer, auch wenn eine visuelle Kontrolle bei der Annahme nicht feststellt, dass falsch deklariertes oder unzulässiges Material angeliefert wurde. Kosten für das Wiederaufladen und den Rücktransport oder das eventuelle Entsorgen gehen zu Lasten des Anlieferers. Der im Annahme-/Lieferschein unter «Kunde» aufgeführte Anlieferer / Empfänger gilt als einzig rechtsgültiger Zah lungs pflichtiger. 4. Verantwortung der Werke Das Werk garantiert die vereinbarte Materialkategorie und Qualität des gelieferten Materials nach den gültigen Richtlinien (Mindestanforderung Sekundärbaustoffe). Beanstandungen zur Material-Kategorie-Qualität und / oder Menge des gelieferten Materials sind beim Beladen geltend zu machen, spätestens aber vor Verwendung des Materials dem Werk schriftlich anzuzeigen. Bei begründeter Beanstandung kann das Werk Ersatz- oder Nachlieferung leisten. 5. Einbauvorschriften Der Kunde erklärt die gültigen Vorschriften (Mindestanforderung Sekundär-Baustoffe) zu kennen und die Materialien dementsprechend einzubauen.. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Im Übrigen gelten die obigen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. 7. Materialspezifikationen R-Material sortenrein M IR Lecabeton oder ähnliche Produkte. unarmiert / armiert, waren, Zementsteine etc. Ton-Backsteine und Ziegelschrot. Natursteine. Strassenaufbruch Kiessand oder hydraulisch gebundene Fundationsschichten, Pflasterungen, Abschlüsse, mit geringen Anteilen Schwarzbelag und mit max. 2 Vol.-% anorganischem Erdmaterial. Altbelag-Schwarzbeläge in Form von Belagsaufbruch und Fräsmaterial (Pak-Gehalt < 5000 mg / Tonne). Strassenwischgut alle Materialarten, die bei der Strassenreinigung anfallen. Altglas Flaschen- und Fensterglas in kleinen Mengen ohne Armierung, Einlagen oder Dichtungen 23 Allgemeines 1. Preise Die Basispreise der gedruckten Preisliste gelten für Bauunternehmungen, Strassenbau-, Flachdachbelags-, Gartenbau- und Bodenbelagsfirmen. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Wenn nicht anders vermerkt, verstehen sich die Preise für Material ab Annahme- und Verkaufsstelle per Tonne.

24 RECYCLING VERKAUFS- UND LIEFER BEDINGUNGEN (z. B. Draht- oder Verbundglas etc.). Diese Materialien (Code ) dürfen nach Gruppen, nur sortenrein angeliefert werden. Materialien, die mit mehr als 2 Vol.-% mit anderen M IR-Materialien vermischt sind, werden als M 2R-Material klassiert. Zuschläge für Übergrössen und mit Eisen verbundene blöcke Diese Zuschläge werden für die werkseitige Mehrarbeit, für das Zerkleinern und für das Abtrennen von Eisen erhoben. Als Ausmass gilt: effektives Ausmass aller Übergrössen in Stückzahl. Mischabbruch M 2R Darunter fallen alle unter M IR aufgeführten Materialien. Inerte Materialien Gleicher Materialinhalt wie M 2R, jedoch vermischt mit max. 5 Vol.-% organischen Erdmaterialien. Die Mindestverrechnungsgrösse ist > 0,5 m 3. KIES VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN 1. Preise Die Basispreise der gedruckten Preisliste gelten für Bauunternehmungen, Strassenbau-, Flachdachbelags-, Gartenbau- und Bodenbelagsfirmen. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Wenn nicht anders vermerkt, verstehen sich die Preise für Material ab Annahme- und Verkaufsstelle per Tonne. werkes für die Beschädigung der Dachhaut ausgeschlossen, ebenso haftet das Lieferwerk nicht für den Verbund mit Bindemittel, wenn Splitt zur Oberflächenbehandlung (OB) verwendet wird. Irgendwelche weitergehende Ansprüche wegen Liefermängeln über die obigen Gewährleistungsansprüche hinaus werden ausdrücklich wegbedungen, insbesondere wird jede Haftung für weitergehende direkte oder indirekte Schäden ausgeschlossen. 2. Gewährleistung und Haftung Das Lieferwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für die Qualität sind ausschliesslich die in der jeweiligen Norm festgelegten Eigenschaften. Die für die Produkteigenschaften massgebenden Normen sind in der Preisliste den jeweiligen Produkten zugeordnet. Die Produkte werden überwacht und zertifiziert, soweit in der Norm gefordert. 3. Mengen Für Schüttdichte (t / m 3) und Liefermenge (t) sind die Messungen im Werk (nicht auf der Baustelle) verbindlich. In Werken, wo das Material gewogen wird, erfolgt die Umrechnung auf m 3 aufgrund der neutral ermittelten Durchschnittswerte für Schüttdichte und Feuchtigkeit. Das Lieferwerk haftet nicht für unsachgemässe und ungeeignete Verwendung von auftragskonform geliefertem Material. Bei Verwendung von Kies auf Flachdächern ist jede Haftung des Liefer- 4. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Im Übrigen gelten die obigen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Allgemeines 24

25 ÜBERSICHT STANDORTE Öffnungszeiten BETON BÉTON Sommer Mo Do Fr / / Winter / Mo Fr / FEIERTAGE BERN / SOLOTHURN / BASEL * BRÜCKENTAGE NACH FEIERTAGEN So 1.1. Neujahr Fr * 2.5 Mo 2.1. Berchtoldstag Fr ** 1. nach Fronleichnam vor Nationalfeiertag nach Auffahrt Fr Karfreitag Mo * 31.7 So 1.4. Ostern Mo ** 14.8 Mo Ostermontag Mo 1.5. Tag der Arbeit ZUSÄTZLICHE FEIERTAGE KANTON SOLOTHURN Do Auffahrt Ascension Do ** 15.. Fronleichnam So 4.. Pfingsten Pentecôte Di ** Maria Himmelfahrt Mo 5.. Pfingstmontag Lundi de Pentecôte Mi ** Allerheiligen Di 1.8. Bundesfeier Fête nationale So Weihnachten Mo Weihnachten Di 2.12 Stephanstag vor Maria Himmelfahrt Folgende Werke bleiben geschlossen: * Alle Werke ** Vigier Mittelland AG in Flumenthal ** Frischbeton AG Zuchwil (Werk Zuchwil und Flumenthal) ** Kieswerk Aebisholz AG in Oensingen ** SEG Solothurner Entsorgungs-Gesellschaft AG in Attisholz ** werk in Bettlach ** Steinbruch Firsi in Grenchen Adressen / Adresses Administration Administration Vigier Nordwest Werkstrasse 12 CH-2553 Safnern Tel. +41 (0) Fax +41 (0) nordwest@vigier.ch Fakturierung Facturation Vigier Nordwest Werkstrasse 12 CH-2553 Safnern Tel. +41 (0) Fax +41 (0) nordwest@vigier.ch 25 Allgemeines

26 ÜBERSICHT STANDORTE Adressen AG Basel Grenzstrasse 199 CH-4057 Basel Tel. +41 (0) Fax +41 (0) SEG Solothurner Entsorgungs-Gesellschaft AG Werkstrasse 101 CH-4534 Flumenthal Tel. +41 (0) Fax +41 (0) Vigier Mittelland AG Werk Flumenthal Werkstrasse 101 CH-4534 Flumenthal Tel. +41 (0) Fax +41 (0) Werk Attisholz Vögelisholzstrasse Inertstoffe und Recyclingmaterialien Tel. +41 (0) Fax +41 (0) Frischbeton Zuchwil AG Werk Flumenthal Schützenweg 1 CH-4528 Zuchwil Tel. +41 (0) Fax +41 (0) Frischbeton Zuchwil AG Werk Zuchwil Schützenweg 1 CH-4528 Zuchwil Tel. +41 (0) Fax +41 (0) Kies Neuendorf AG Werk Neuendorf Aegerten 238 CH-423 Neuendorf Vigier Transport AG Bahnhofstrasse 12 CH-4512 Bellach Tel. +41 (0) Fax +41 (0) nordwest@vigier.ch Frischbeton Langenthal AG Werk Langenthal Aarwangenstrasse 9 CH-4900 Langenthal Tel. +41 (0) Fax +41 (0) Kieswerk Aebisholz AG Werk Oensingen Aebisholz 1 4 CH-4702 Oensingen Tel. +41 (0) Fax +41 (0) Allgemeines 2

27 STANDORTE VIGIER BETON Basel Flumenthal Neuendorf Porrentruy Oensingen Attisholz Belprahon Zuchwil Langenthal Bettlach Péry Firsi/Grenchen Vorberg Biel Safnern Finsterhennen Neuchâtel Lyss Heimberg Bern Thun Fribourg Einigen St.Ursen Bönigen Interlaken Wimmis Tentlingen Grindelwald Kies und Sand Frutigen Steinbruch St. Stephan Deponie Blausee-Mitholz Recycling REGION NORDWEST Basel Egerkingen Balsthal A1 Oensingen Belprahon Flumenthal Olten A2 Neuendorf A1 A2 Zürich Rothrist Luzern Attisholz Péry Firsi/Grenchen Bettlach A5 Safnern Vorberg Biel Wangen an der Aare Solothurn Langenthal Zuchwil Luterbach Herzogebuchsee Biel A Lyss Aarberg A Finsterhennen Münchenbuchsee Bern 27 Allgemeines Neuchâtel/ Lausanne A1

28 VIGIER BETON NORDWEST WERKSTRASSE 12 CH-2553 SAFNERN virus Ideenlabor AG

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