Gesteinskörnungen 15 Gesteinskörnungen, Korngemische Natürliche Gesteinskörnungen Korngemische Koffer- und Planiematerial

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1 PREISLISTE 2013

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3 1 Beton, Mörtel 4 Markenbeton nach SN EN 206-1:2000 DECO Sichtbeton für Ästhetik VIDUR Stahlfaserbeton für spezifische Anwendungen VIVA Leichtverarbeitbarer Beton für einfacheren Einbau VIFLEX Selbstverdichtender Beton für Flexibilität ECOSMART Recyclingbeton für Nach haltigkeit 9 Beton nach Eigenschaften SN EN 206-1:2000 Kranbeton D max 16 mm Kranbeton D max 32 mm Pumpbeton D max 16 mm Pumpbeton D max 32 mm Homogenbeton D max 16 mm Homogenbeton D max 32 mm Tiefbaubeton D max 32 mm (Kranbeton) Tiefbaubeton D max 32 mm (Pumpbeton) Beispiel der Expositionsklassenzuteilung Festigkeitsentwicklung Konsistenzklassen Sortenschlüssel für Beton nach Eigenschaften Konsistenzklassen nach SN EN 206-1:2000 Chloridgehalt 11 Beton nicht zertifiziert Recycling-Magerbeton Magerbeton Sickerbeton Randsteinbeton Splittbeton 12 Leichtbeton Leicht- und Isolierbeton ohne Festigkeitsgarantie Leichtbeton Liaporbeton Leichtbeton Liaporbeton wasserdicht Überzug 0 4 mm Überzug 0 8 mm 13 Spezialbeton (nicht zertifiziert) Pfahlbeton 0 32 mm Pfahlbeton 0 16 mm Spritzbeton 14 Zuschläge Beton und Mörtel Betonzusatzmittel / Betonzusatzstoffe Mischzuschläge Transportzuschläge 1 Beton, Mörtel 2 3 Gesteinskörnungen 15 Gesteinskörnungen, Korngemische Natürliche Gesteinskörnungen Korngemische Koffer- und Planiematerial Deponie / Entsorgung 16 Entsorgung, Recyclingmaterial, Inertstoffe, Deponie Unverschmutztes Aushubmaterial R-Materialien sortenrein Mischabbruch (M 2R) 15 Gebrochene- und Recycling- Gesteinskörnungen Natürliche Gesteinskörnungen RC-Betongranulat-Gemisch SN a-NA 16 Annahme für Inertstoffe und AK-Bauabfälle Inertstoffe und AK-Bauabfälle 3 Deponie / Entsorgung Transporte 18 Beton-, Kiestransporte Zusatzleistungen Transporte Beton Zusatzleistungen Transporte Gesteinskörnung / Deponie Betonpumpen 20 Auslegebereich Betonpumpen 21 Beton-Pumppreise für Einsätze im Auslegerbereich Zuschläge Verkaufs- und Lieferbedingungen Transporte 5 6 Allgemeines 22 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 23 Beton Verkaufs- und Lieferbedingungen 23 Recycling Verkaufs- und Lieferbedingungen 24 Kies Verkaufs- und Lieferbedingungen 25 Übersicht Standorte Kontakt Öffnungszeiten Adressen Betonpumpen 6 Allgemeines 2 Gesteinskörnungen

4 MARKENBETON NACH SN EN 206-1:2000 DECO SICHTBETON Für Ästhetik DECO Sichtbeton weist eine für Sichtbeton optimierte Betonzusammensetzung auf, die eine gute Verarbeitbarkeit ohne Neigung zum Endmischen oder Bluten gewährleistet. DECO Sichtbeton, ein Garant für das Erreichen hoher Ansprüche an Betonoberflächen. Die Wahrnehmung des Oberflächenbildes wird beeinflusst vom gewählten Schalungstyp, verschmutzungsfreiem Untergrund, Schaltrennmittel, passenden Armierungsdistanzhaltern, Einbau und Verdichten, Betonetappierung, Nachbehandlung sowie Lichteinfall. Beim Einbringen des Betons sind die für Sichtbeton allgemein gültigen Vorgaben einzuhalten. Unterbrüche im Betoniervorgang sind zu vermeiden, da dadurch Fehlstellen wie Farbunterschiede, Kiesnester etc. die Folge sein können. Sichtbeton ist in der Art und Dauer der Nachbehandlung gleich zu behandeln wie jeder andere Konstruktionsbeton. Bestell-Nr. Betonsorte nach NPK Expositions - klasse (CHF) Druckfestigkeitsklasse Konsistenzklasse Luftporen gehalt / Bemerkungen Werk Basel DECO SICHTBETON D MAX 16 MM KRANBETON A C 25 / 30 XC2 CZ C C 30 / 37 XC4 (XF1) CZ 1.11 º WL DECO SICHTBETON D MAX 32 MM KRANBETON A C 25 / 30 XC2 CZ C C 30 / 37 XC4 (XF1) CZ 1.11 º WL DECO SICHTBETON IN FARBE Farbtöne in verschiedenen Betonqualitäten. Gerne beraten wir Sie persönlich. a. A. º WL = erfüllt Wasserleitfähigkeit nach SIA 262 / 1 Anhang A (Wasserdichtigkeit) a. A. = auf Anfrage CZ = Zielwert Verdichtungsmass +/

5 1 MARKENBETON NACH SN EN 206-1:2000 Beton, Mörtel VIDUR STAHLFASERBETON Für spezifische Anwendungen Mit VIDUR Stahlfaserbeton wird eine höhere Duktilität, grössere Scherfestigkeit und Rissbeschränkung, höhere Nachrissfestigkeit bis in die Randzonen des Betons sowie wirksame Biegezugfestigkeit erreicht. Bezüglich seines Trag- und Verformungsverhaltens ist Stahlfaserbeton im Bereich zwischen unbewehrtem und Stahlbeton einzustufen. Besonders im Industrie- und Gewerbebau kann VIDUR Stahlfaserbeton seine speziellen Eigenschaften voll ausspielen. Bestell-Nr. Beton sorte nach NPK Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse (CH) Konsistenzklasse Luftporen gehalt / Bemerkungen Werk Basel VIDUR D MAX 32 MM KRANBETON A C 25 / 30 XC2 CZ 1.11 fctf 0,5 N / mm 2 a. A. A C 25 / 30 XC2 CZ 1.11 fctf 0,9 N / mm 2 a. A. Für weitere Betonqualitäten beraten wir Sie gerne. a. A. = auf Anfrage FZ = Zielwert Ausbreitmass +/- 30 CZ = Zielwert Verdichtungsmass +/- 0,08 5

6 1 MARKENBETON NACH SN EN 206-1:2000 Beton, Mörtel VIVA LEICHTVERARBEITBARER BETON Für einfacheren Einbau VIVA ist ein leichtverarbeitbarer Beton der Konsistenzklasse F5 mit sehr gutem Fliessverhalten. Mit VIVA verkürzt sich die Zeitdauer für den Betoneinbau, der Personalbedarf kann entsprechend angepasst werden. Damit bietet VIVA in Bezug auf Wirtschaftlichkeit einen deutlichen Vorteil, da Zeit und damit Geld eingespart werden kann. Auf eine Verdichtung im üblichen Rahmen kann verzichtet werden. Es reicht in der Regel ein sauberes Entlüften des Betons mit geeigneten Geräten. Bei Wandschalungen gelten dieselben konstruktiven Anforderungen, wie mit dem selbstverdichtenden Beton VIFLEX. VIVA ist ein idealer, leicht verarbeitbarer Beton für den Wohnungsbau der Festigkeitsklasse C25 / 30 und der Expositionsklasse XC2. Der VIVA Beton ist bezüglich Nachbehandlung gleich zu behandeln wie jeder andere Konstruktionsbeton. Die Art und Dauer der Nachbehandlung ist den Witterungsbedingungen anzupassen. Der VIVA kann mittels Krankübel, Pumpen oder geeigneten Rutschen eingebracht werden. Ein Einbau mit Förderband ist vorgängig abzuklären. Bestell-Nr. Betonsorte nach NPK Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse (CH) Konsistenzklasse Luftporen gehalt / Bemerkungen Werk Basel VIVA D MAX 16 MM A C 25 / 30 XC2 F VIVA D MAX 32 MM A C 25 / 30 XC2 F Der VIVA ist pumpbar. 6

7 1 MARKENBETON NACH SN EN 206-1:2000 Beton, Mörtel VIFLEX SELBSTVERDICHTENDER BETON Für Flexibilität VIFLEX ist ein Hochleistungsbeton, der mit geringem Aufwand eingebracht werden kann und sich unter dem Einfluss der Schwerkraft entlüftet und verdichtet. VIFLEX füllt auch komplizierte Schalungen und Bewehrungszwischenräume vollständig aus. Für das Einbringen des Betons wird weniger Personal benötigt. Durch den Einsatz selbstverdichtender Betone verbessern sich die Arbeitsbedingungen (Lärmbelastung, körperliche Anstrengung). Bei der Bemessung und Ausführung der Schalung ist beim VIFLEX vom vollen hy drostatischen Druck auszugehen. Die Fördertechnik und Geräte sind auf die Eigenschaften des VIFLEX abzustimmen. Grosse Fallhöhen sind zu vermeiden durch den Einsatz von geeigneten Betonierkübeln mit Schlauch, Betonierrohr oder durch das Einbringen mit Betonpumpe. Durch die höhere Viskosität des VIFLEX ist dem Beton die entsprechende Zeit für das Entlüften einzuräumen. Längere Betonierunterbrüche sind zu vermeiden. Die Nachbehandlung des Betons soll unmittelbar nach dem Einbau des Betons beginnen. Bestell-Nr. Beton sorte nach NPK Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse (CH) Konsistenzklasse Luftporen gehalt / Bemerkungen Werk Basel VIFLEX D MAX 16 MM C C30 / 37 XC4 (XF1) F6 wasserdicht VIFLEX D MAX 32 MM C C 30 / 37 XC4 (XF1) F6 wasserdicht

8 1 MARKENBETON NACH SN EN 206-1:2000 ECOSMART RECYCLINGBETON Für Nachhaltigkeit Mit ECOSMART Recyclingbeton werden die Stoffkreisläufe sinnvoll geschlossen und damit Primärmaterial geschont. ECOSMART Recyclingbeton erfüllt die Normanforderungen der deklarierten Klasse und ist damit bezüglich Betonleistungsfähigkeit, unter Berücksichtigung des E-Modul, derjenigen von Beton aus Primärzuschlagstoffen gleichgestellt. Der ECOSMART Recyclingbeton ist in der Art und Dauer der Nachbehandlung gleich zu behandeln wie jeder andere Konstruktionsbeton. Für Decken sind Schwankungen im E-Modul zwingend zu berücksichtigen. Rücksprache mit dem Ingenieur. Bestell-Nr. Betonsorte nach BPK Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse (CHF) Konsistenzklasse Luftporen gehalt / Bemerkungen Werk Basel Beton, Mörtel ECOSMART BETONGRANULAT D MAX 32 MM / ERCM > N/MM2 KRANBETON A 230-C C25 / 30 XC2 CZ 1.11 RC-Anteil > 25 % C 330-C C30 / 37 XC4 CZ 1.11 RC-Anteil > 25 % ECOSMART BETONGRANULAT D MAX 32 MM / ERCM > N/MM2 PUMPBETON A 231-C C25/30 XC2 CZ 1.11 RC-Anteil > 25 % C 331-C C30/37 XC4 CZ 1.11 RC-Anteil > 25 % FZ = Zielwert Ausbreitmass +/- 30 CZ = Zielwert Verdichtungsmass +/- 0,08 8

9 BETON NACH EIGENSCHAFTEN SN EN 206-1: Bestell-Nr. Betonsorte nach NPK Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse (CH) Konsistenzklasse Luftporen gehalt / Bemer kungen Werk Basel Beton, Mörtel KRANBETON D MAX 16 MM A C 25 / 30 XC2 CZ B C 25 / 30 XC3 CZ C C 30 / 37 XC4 (XF1) CZ 1.11 º WL KRANBETON D MAX 32 MM A NPK A C25 / 30 XC2 CZ B NPK B C25 / 30 XC3 CZ B 230-W C25/30 XC3 CZ 1.11 º WL C NPK C C30 / 37 XC4 (XF1) CZ 1.11 º WL D C35 / 45 XC4 (XF1) CZ 1.11 º WL TIEFBAUBETON D MAX 32 MM (KRANBETON) F T3 NPK F C30 / 37 XF2 (XD3, XC4) CZ G T4 NPK G C30 / 37 XF4 (XD3, XC4) CZ 1.11 angestrebt 3 % V C30 / 37 XF4 (XD3, XC4) C2 Verkehrsflächen PUMPBETON D MAX 16 MM A C25 / 30 XC2 FZ B C25 / 30 XC3 FZ C C30 / 37 XC4 (XF1) FZ 540 º WL PUMPBETON D MAX 32 MM A NPK A C25 / 30 XC2 FZ B NPK B C25 / 30 XC3 FZ C NPK C C30 / 37 XC4 (XF1) FZ 540 º WL D C35 / 45 XC4 (XF1) FZ 540 º WL TIEFBAUBETON D MAX 32 MM (PUMPBETON) F T3 NPK F C30 / 37 XF2 (XD3, XC4) FZ G T4 NPK G C30/37 XF4 (XD3, XC4) FZ 540 angestrebt 3 % HOMOGEN- / PUMPBETON D MAX 16 MM C C30/37 XC4 (XF1) CZ 1.11 Pump / Mono HOMOGEN- / PUMPBETON D MAX 32 MM A C25 / 30 XC2 FZ 540 Pump / Mono C C30 / 37 XC4 (XF1) FZ 540 Pump / Mono º WL: erfüllt Wasserleitfähigkeit nach SIA 262 / 1 Anhang A (Wasserdichtigkeit) FZ = Zielwert Ausbreitmass +/- 30 CZ = Zielwert Verdichtungsmass +/

10 1 BETON NACH EIGENSCHAFTEN SN EN 206-1:2000 Beton, Mörtel Beispiel der Expositionsklassenzuteilung XF4, XD3 Fahrbahn XF4 XC3 XC3 XC4 / XF4 XC3 XC1 Sprühnebel XF2 Fahrbahn XF4 XD1, XF2 Sprühnebel XC4 Grundwasser XC1 X0 Sauberkeitsschicht XC2 Frostfrei XC2 Sprühnebel XC4, XD1, XF2 XC4 XA2, XA3 zusätzlich möglich Anwendungsbereich für ECOSMART Recyclingbeton Festigkeitsentwicklung Mindestens mittel Ausbreitmass Verdichtungsmass Setzfliessmass Klasse mm Klasse (-) Klasse mm KONSISTENZKLASSEN F1 340 C SF F C SF F C SF F C F F6 630 SORTENSCHLÜSSEL FÜR BETON NACH EIGENSCHAFTEN (Z. B. SORTE NPK-A 230-0) 1. Ziffer A A-G Expositionsklasse nach NPK 2. Ziffer A Festigkeitsklasse: 2 = C 25 / 30, 3 = C 30 / 37, 4 = C 35 / Ziffer A Grösstkorn: 3 = 0 32 mm, 6 = 0 16 mm 4. Ziffer A Einbauart: 0 = Kran, 1 = Pump, 2 = LVB, 4 = Mono, 5 = SVB 5. Ziffer A Spezielles: 0 = nach Norm SN EN Konsistenzklassen nach SN EN 206-1:2000 Die Konsistenz des Betons muss als Setzfliessmass, Verdichtungsmass oder Ausbreitmass bestimmt werden. Für bestimmte Betone wie beispielsweise selbst verdichtenden Beton ist das Prüfverfahren zu vereinbaren. Eine verbindliche Korrelation zwischen den jeweiligen Messmethoden besteht nicht. Ist die Konsistenz des Betons zu bestimmen, muss dies zum Zeitpunkt der Verwendung des Betons oder bei Transportbeton zum Zeitpunkt der Lieferung des Betons geschehen. Chloridgehalt Alle Betone nach Eigenschaften mit natürlicher Gesteinskörnung sind der Klasse C 0,10 zugeordnet. Alle Betone nach Eigenschaften mit Recycling-Gesteinskörnung sind der Klasse C 0,20 zugeordnet. 10

11 BETON NICHT ZERTIFIZIERT 1 Sorten-/ Bestell-Nr. Korngrösse Binde mittel gehalt kg / m 3 Bemer kungen Konsistenz Werk Basel Beton, Mörtel RECYCLING-MAGERBETON * B mm 100 C B mm 150 C B mm 200 C B mm 250 C MAGERBETON mm 100 C mm 150 C mm 200 C mm 250 Versetzbeton mm 100 C mm 150 C mm 200 C mm 250 Versetzbeton C SICKERBETON mm 150 C mm 200 C mm 250 C mm 150 C mm 200 C mm 250 C mm 150 C mm 200 C mm 250 C RANDSTEINBETON mm 200 C mm 250 C SPLITTBETON mm 200 C mm 250 C PUMPSCHMIERMISCHUNG mm

12 1 LEICHTBETON Beton, Mörtel Sorten- / Bestell-Nr. Rohdichte Kg / m³ Festigkeit N / mm² W / Z-Wert Korngrösse mm Expositionsklasse Konsistenz klasse CEM min Kg / m³ Anwendung Werk Basel LEICHT- UND ISOLIERBETON OHNE FESTIGKEITSGARANTIE L X mm CZ LBE L X mm CZ LBE L X mm CZ LBE L X mm CZ LBL L X mm CZ LBL LEICHTBETON LIAPORBETON L D2.0 XC2 20 / mm CZ LC 20 / L D2.0 XC2 25 / mm CZ LC 25 / L D2.0 XC2 30 / mm CZ LC 30 / ÜBERZUG, HARTBETON Sorten-/ Bestell-Nr. Korngrösse Binde mittel gehalt kg / m 3 Bemer kungen Konsistenz Werk Basel ÜBERZUG 0 4 MM mm 300 C mm 350 C mm 400 C mm 450 C mm 500 C HARTBETON 0 8 MM mm 300 C mm 350 C mm 400 C mm 450 C mm 500 C

13 SPEZIALBETON (NICHT ZERTIFIZIERT) 1 Sorten-/ Bestell-Nr. Korngrösse Festigkeitsklasse Bindemittelgehalt kg/m³ Bemerkungen Konsistenz Werk Basel Beton, Mörtel SCHLITZWAND-/PFAHLBETON 0 32 MM H mm C25/ F I mm C25/ F NASS- UND TROCKENSPRITZBETON / GUNIT N mm C20/ Nasspritzbeton F N mm C30/ Nasspritzbeton F T mm 300 Gunit C T mm 350 Gunit C T mm 400 Gunit C

14 1 ZUSCHLÄGE BETON UND MÖRTEL Beton, Mörtel Bezeichnung Einheit CHF / Einheit BETONZUSATZMITTEL / BETONZUSATZSTOFFE Hochleistungsverflüssiger FM pro kg 8.60 Abbindeverzögerer VZ pro kg 9.05 Frostschutz FS pro kg 6.70 Mehrdosierung Zement CEM II / A-LL 42,5 N pro kg 0.24 Mehrdosierung Zement CEM I 42.5 N pro kg 0.26 Mehrdosierung Zement CEM I 52.5 R pro kg 0.36 Mehrdosierung Zement CEM III / B 32.5 HS pro kg 0.33 Mehrdosierung Flugasche pro kg 0.16 Beimischung von Zusatzmittel und -stoffen auf der Baustelle pro m Winterzuschlag, 1. Dezember 28. Februar pro m Beimischen von Stahlfasern pro m 3 auf Anfrage Beimischen von Kunststofffasern 1 kg / m³ pro m Bezeichnung Einheit CHF / Einheit Minimum MISCHZUSCHLÄGE Montag bis Freitag (ausserhalb der Werköffnungszeiten) Preis per m³ Samstag Preis per m³ Nacht (20.00 bis 6.00) Preis per m³ Sonntag Preis auf Anfrage TRANSPORTZUSCHLÄGE Montag bis Freitag (ausserhalb der Werköffnungszeiten) Preis per m³ Samstag und Nacht Preis per m³ Sonntag Preis auf Anfrage 14

15 GESTEINSKÖRNUNGEN, KORNGEMISCHE Bestell-Nr. Bezeichnung Korngrösse mm Schütt gewicht t / m 3 Werk Werk CHF / t NATÜRLICHE GESTEINSKÖRNUNGEN 1 Rundsand * Schlammsand Mischkies (Rundkies)* Mischkies (Rundkies)* Mischkies (Rundkies)* Mischkies (Rundkies)* Brechsand KORNGEMISCHE 11 Betonkies (Betonzuschlag) Betonkies (Betonzuschlag) Sandgemische (30% 4 8 mm) Gesteinskörnungen KOFFER- UND PLANIEMATERIAL 60 Kies ab Wand 1. Klasse unsortiert (frostsicher) 62 Kies ab Wand 2. Klasse unsortiert 1.90 a.a a.a GEBROCHENE- UND RECYCLING- GESTEINSKÖRNUNGEN Bestell-Nr. Bezeichnung Korngrösse mm Schütt gewicht t / m 3 Werk CHF / t Werk NATÜRLICHE GESTEINSKÖRNUNG 155 Splitt Splitt RC-GESTEINSKÖRNUNG SN B-NA (NUR SOLANGE VORRAT) 724 Betongranulat-Gesteinskörnung a. A. = auf Anfrage * = Gesteinskörnung für Beton: Norm SN EN

16 ENTSORGUNG, RECYCLINGMATERIAL, INERTSTOFFE, DEPONIE 3 Deponie / Entsorgung Bestell-Nr. Materialdeklaration Bezeichnung Schütt gewicht t / m 3 VeVA Code Werk Werk CHF / t UNVERSCHMUTZTES AUSHUBMATERIAL 80 Aushubmaterial Deponieklasse (Mengen > 100 m 3 auf Anfrage) 80a Zuschlag Schlechtwetter (zu Art. 80, 82, 83, 84) b Zuschlag durchnässtes Material (zu Art. 80, 82) R-MATERIAL SORTENREIN 212 Betonabbruch armiert Zuschlag Übergrössen > 50 / 50 / 50 cm (zu Art. 211, 212) pro Stk MISCHABBRUCH (M 2R) 300 Mischabbruch ANNAHME FÜR INERTSTOFFE UND AK-BAUABFÄLLE Bestell- Nr. Materialdeklaration Bezeichnung Information VeVA Code an Werk INERTSTOFFE UND AK-BAUABFÄLLE Preise in inkl. VASA Gebühr 400 Abfälle aus Keramikerzeugnissen Ziegel, Fliesen und Steinzeug * a. A. 401 Betonabfälle und Betonschlämme Ohne feste, verwertbare Betonteile; * a. A. entwässert, min. stichfest 402 Strahlmittelabfälle Mit Ausnahme derjenigen, die * a. A. unter fallen 403 Stark belasteter Bodenaushub Oberboden: TVA-Grenzwerte I * ak a. A. eingehalten 404 Verschmutztes Aushub-, Abraumund Ausbruchmaterial Unterboden: TVA-Grenzwerte I eingehalten * ak a. A. 405 Gemischte Bauabfälle sowie sonstige verschmutzte Bauabfälle Z. B. inerte Grobfraktion von Bausperrgutsortierung oder Feinanteil aus mineralischem Mischabbruch < 8 mm TVA Grenzwerte I eingehalten * ak a. A. 406 Sandfangrückstände TVA Grenzwerte I eingehalten * a. A. * Annahme nur mit separater Bewilligung a. A. = auf Anfrage 16

17 ANNAHME FÜR INERTSTOFFE UND AK-BAUABFÄLLE Bestell- Nr. Materialdeklaration Bezeichnung Information VeVA Code an Werk INERTSTOFFE UND AK-BAUABFÄLLE 407 Feste Abfälle aus der Sanierung von Böden oder Aushub mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 408 Abfälle aus Steinmetz- und sägearbeiten mit Ausnahmen derjenigen, die unter fallen Preise in inkl. VASA Gebühr TVA Grenzwerte I eingehalten a. A a. A. 409 Schlämme und Abfälle aus Entwässert, min. stichfest a. A. Süsswasser bohrungen 410 Betonabbruch Annahme nur, wenn nicht verwertbar. Vergl. Art. 12 TVA oder in Kleinmengen a. A. 411 Mischabbruch Annahme nur, wenn nicht verwertbar. Vergl. Art. 12 TVA oder in Kleinmengen 412 Strassenaufbruch Annahme nur, wenn nicht verwertbar. Vergl. Art. 12 TVA oder in Kleinmengen a. A a. A. 413 Glas a. A. 414 Unbelasteter Bodenaushub; mineralischer Anteil < 95 % 415 Unbelasteter Bodenaushub; mineralischer Anteil > 95 % 416 Unverschmutztes Aushub-, Abraumund Ausbruchmaterial 417 Schwach belasteter Bodenaushub; mineralischer Anteil > 95 % 418 Tolerierbares Aushub-, Abraumund Ausbruchmaterial 419 Asbesthaltige Bauabfälle mit Ausnahmen derjenigen, die unter fallen 420 Bauabfälle auf Gipsbasis mit Ausnahmen derjenigen, die unter fallen Oberboden: nur zu Rekultivierungszwecken, vergl. Wegleitung Bodenaushub Oberboden: siehe Bemerkungen Unterboden: Annahme nur, wenn nicht verwertbar, Grenzwerte U eingehalten Oberboden: Grenzwerte T eingehalten Unterboden: Grenzwerte T eingehalten Ausschliesslich gebundene Materialien (z. B. Eternitprodukte) Kleine Mengen, keine Fehl - chargen oder Produktionsabfälle, mineralischer Anteil > 95 % 421 Boden und Steine Annahme nur, wenn nicht verwertbar, Grenzwerte U eingehalten 422 Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke Schwach belastete mineralische Stahlwerkabfälle, TVA-Grenzwerte I eingehalten 423 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub der unter fällt 425 Andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Asche von naturbelassenem Holz, bis 3 t pro Lieferung ist die Annahme ohne separate Bewilligung zulässig a. A a. A a. A a. A a. A a. A a. A a. A. * a. A. * a. A. TVA-Grenzwerte I eingehalten * a. A. 426 Bodenaushub aus Neophytengebiet * a. A. 3 Deponie / Entsorgung * Annahme nur mit separater Bewilligung a. A. = auf Anfrage 17

18 BETON- UND KIES-TRANSPORTE Ortschaft Preis Beton Preis Kies-Sand CHF / to 4 Transporte Aesch Allschwil Arisdorf Arlesheim Augst Basel Bättwil Bettingen Biel-Benken Binningen Birsfelden Blauen Bottmingen Böckten Breitenbach Bretzwil Brislach Bubendorf Büren Burg Büsserach Buus Dittingen Dornach Duggingen Ettingen Flüh Frenkendorf Füllinsdorf Gelterkinden Gempen Giebenach Grellingen Himmelried Hochwald Hölstein Hofstetten Itingen Fehren Kaiseraugst Laufen Lausen Liestal Lupsingen Magden Maisprach Mariastein Metzerlen Münchenstein Muttenz

19 BETON- UND KIES-TRANSPORTE Ortschaft Preis Beton Preis Kies-Sand CHF / to Nenzlingen Niederdorf Nuglar Nusshof Oberdorf BL Oberwil Olsberg Pfeffingen Pratteln Ramlinsburg Reinach Rheinfelden Riehen Rodersdorf Röschenz Schönenbuch Schweizerhalle Seltisberg Seewen Sissach St. Pantaleon Tenniken Therwil Wintersingen Witterswil Zunzgen Zwingen Bezeichnung Einheit CHF / Einheit ZUSATZLEISTUNGEN TRANSPORTE BETON Ablade- und Wartezeit pro Fuhre inbegriffen 30 Min. Zusätzliche Ablade- und Wartezeit für alle Fahrzeuge CHF / Min Mindestlademenge / Fahrmischer 6.0 m 3 Maximale Lademenge / Fahrmischer bei SCC + LVB 6.0 m 3 Förderbandablad (< 6 m 3 pauschal CHF ) Abladezeit Band pro Fuhre inbegriffen 30 Min. Maximale Lademenge / Förderband 4-Achser 6.0 m 3 Maximale Lademenge / Förderband 5-Achser 8.0 m 3 Maximale Lademenge Fahrmischerpumpe 4.0 m 3 Lieferungen ausserhalb der normalen Öffnungszeit auf Anfrage Transporte ZUSATZLEISTUNGEN TRANSPORTE GESTEINSKÖRNUNG / DEPONIE Ablade- und Wartezeit pro Fuhre inbegriffen 15 Min. Zusätzliche Ablade- und Wartezeit für alle Fahrzeuge CHF / Min Mindestlademenge / 4/5-Achs-Kipper / Schlepper t = Ø 20.0 t 20.0 t Förderbandablad > 14 t CHF / t Förderbandablad < 14 t Pauschal CHF Abladezeit Band pro Fuhre inbegriffen 30 Min. Maximale Lademenge / Förderband 14.0 t 19

20 AUSLEGEBEREICH BETONPUMPEN Grossmastpumpe 55 m Grossmastpumpe 42 m 5 Fahrmischer-Betonpumpe 28 m Betonpumpen 20

21 BETON-PUMPPREISE FÜR EINSÄTZE IM AUSLEGERBEREICH Pumpmenge pro Einsatz in m 3 Mindestpumpmenge pro Einsatz m 3 / h Betonpumpe Pumpmenge pro Einsatz in m 3 Mindestpumpmenge pro Einsatz m 3 / h Betonpumpe bis , pauschal ab bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis über Bezeichnung Einheit Preis ZUSCHLÄGE Pumpen von Stahlfaserbeton CHF/m Pumpleitungen pro Einsatz exkl. Installation CHF/m 4.80 Für vom Unternehmer verursachte Minderleistung (Mehrzeitbedarf) CHF/Std Für vom Unternehmer verursachte Wartezeit CHF/Std Installationspauschale ab Auslegerlänge > 40 m CHF/Einsatz Installationspauschale ab Auslegerlänge > 50 m CHF/Einsatz Hilfskraft bei Pumpenarbeiten/Rohrmontage und Demontage Hilfskraft bei Pumpenarbeiten CHF/Std Bei Absagen oder Verschieben des Auftrages innerhalb von 24 Stunden vor Pumpbeginn wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt (Ausgenommen sind Wettereinflüsse). Pauschal CHF Für Einsätze ausserhalb der normalen Arbeitszeit und bei Spezialeinsätzen werden die entsprechenden Zuschläge separat vereinbart. Transporte von Pumpleitungen werden nach Aufwand verrechnet. 5 Verkaufs- und Lieferbedingungen Zugesagte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Für Schäden, die durch verspäteten Arbeitsbeginn entstehen, kann je doch keine Haftung übernommen werden. Höhere Gewalt und Be triebs störungen, gleichgültig aus welchem Grund, Verkehrsstörungen sowie von uns unverschuldetes Unvermögen befreien uns im Umfang und für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Zur Leistung von Schadenersatz oder zur Nachleistung sind wir in keinem Fall verpflichtet. Unsere Leistung endet mit der Förderung des Betons zur Einbaustelle. Eine Verlegung der vereinbarten Anfangszeit ist nur durch Vereinbarung mit der Disposition möglich. Der Besteller muss eine Entschädigung bezahlen, wenn die Pumpe bereits auf dem Weg zur vereinbarten Einsatzstelle ist. Die Entschädigung richtet sich nach dem Ansatz für Mehrzeitbedarf für Pumpen und allfälliges Hilfspersonal. Für die Qualität und die Eigenschaften des Betons nach SN EN 206 haftet das liefernde Betonwerk. Wir übernehmen keine Haftung für zugesicherte oder erwartete Eigenschaften in frischem oder erhärtetem Zustand. Diese Haftung wird auch dann ausgeschlossen, wenn der Beton von der Disposition im Auftrag des Bestellers bestellt wird. Das Visum des Pumpenmaschinisten gilt nur für den Empfang des Betons. Der Beton muss in gut pumpbarer Zusammensetzung und Konsistenz angeliefert werden. Eventuelle Betonproben als Qualitätsnachweis sind in Gegenwart eines Vertreters des liefernden Betonwerkes zu entnehmen. Betonpumpen 21

22 ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN 1. Grundsatz Alle Aufträge für Lieferungen aller Werke werden auf Grund der nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Werk schriftlich bestätigt worden sind. 2. Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortag bis spätestens Uhr erteilt werden. Das Werk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über Sorte, Menge, Lieferbeginn und Lieferprogramm, Fahrzeugart für den Transport. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Soweit kein anderes Dokument vorliegt, gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung. 3. Preise, Offerte, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen Die Basispreise der gedruckten Preisliste gelten für Bauunternehmungen, Strassenbau-, Flachdachbelags-, Gartenbau- und Bodenbelagsfirmen. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Annahme eines uns auf Grund dieser Preisliste erteilten Auftrags verbindlich. Die Gül tig keit von besonderen Offerten ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 6 Monate beschränkt. Die Preise verstehen sich für alle Produkte ab Werk verladen, ohne MWST. Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der im Betonwerk geltenden Öffnungszeiten. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfahrtsweg und die umgehende Produktübernahme durch den Besteller. Zahlungen sind innert 30 Tagen netto, uns ab 31. Tag mit einem Verzugszins von 5 % zu leisten. Für die Zahlung der fakturierten Lieferungen und Nebenkosten wie Wartezeit, Winterzuschläge etc. gelten andere schriftlichen Abmachungen vorbehalten die auf der Preisliste vermerkten Zahlungsbedingungen. 4. Lieferung Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere Werke angeboten. Für allfällige Wartezeit und weiteren direkten oder indirekten Schaden kann jedoch nicht gehaftet werden. Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme dem Werk sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er für dadurch verursachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen. 5. Mängelrüge Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Produktes zu prüfen, ob a) die Angaben auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt, b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist. Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung ab Werk die Übergabe auf das Transportfahrzeug. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten Produktes Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch die sofortige Mitteilung ist dem Werk Gelegenheit zu geben, der Probeentnahme beizuwohnen. Das Resultat dieser Prüfung wird vom Werk nur anerkannt, wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der entsprechenden gültigen SN-EN- respektive SIA-Normen vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung berechtigt ist, so übernimmt das Werk die Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. 6. Teilfakturierung / Bauhandwerkerpfandrecht Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferung, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Das Werk behält sich Teilfakturierung vor. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Besteller nicht zur Zurückhaltung von allfälligen Zahlungen für die übrigen Lieferungen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich das Werk die Eintragung des Bauhandwerkpfandrechtes vor. 7. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil des jeweiligen Lieferwerkes. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. 6 Allgemeines 22

23 BETON VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN 1. Allgemeine Lieferbedingungen Für die Eigenschaft des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und der Prüfungen sind die in der Bestellung zu Grunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton erfolgen gemäss SIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in der Norm SIA 262/1 aufgeführten Prüfnormen. 2. Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortag bis spätestens Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über Betonsorte (gemäss massgebender Norm SIA 262), Betonmenge, Einbauart und gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigenschaften nach SN EN 206-1:2000 oder die NPK-Betonsorten anzugeben. Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und Betonwerk unumgänglich. Bei Beton nach Zusammensetzung garantiert das Betonwerk ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der Betonmischung im Rahmen der von der SN EN 206-1:2000 festgelegten Toleranzen. Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren Kosten, nach vorheriger Absprache, durch den Auftraggeber zu übernehmen. 3. Zusätze Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Angelegenheit des Betonwerks. Werden bestimmte Produkte und / oder Dosierung vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung garantiert. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf das Verhalten des Betons abgelehnt. Das Betonwerk ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt. 4. Garantie Das Betonwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen gemäss SIA 262/1 des Betons und der daraus durch das Betonwerk oder in Anwesenheit eines Vertreters des Betonwerks hergestellten Probekörper. Für Farbgleichheit des gelieferten Betons wird nur auf Grund einer diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarung garantiert. Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich das Betonwerk rechtzeitig und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt beanstandeten Beton kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Dabei wird auch die Haftung für Schäden an den mit dem gelieferten Beton hergestellten Bauwerken übernommen, vorausgesetzt, dass diese Schäden nachweisbar auf die mangelhafte Beschaffenheit des Betons zurückgeführt werden müssen, und ferner der Besteller für den eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Für weitere direkte oder indirekte Schäden wird jede Haftung wegbedungen. 5. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Im Übrigen gelten die obigen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. RECYCLING VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN 1. Preise Die Basispreise der gedruckten Preisliste gelten für Bauunternehmungen, Strassenbau-, Flachdachbelags-, Gartenbau- und Bodenbelagsfirmen. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Wenn nicht anders vermerkt, verstehen sich die Preise für Material ab Annahme- und Verkaufsstelle per Tonne. 2. Annahme- und Liefervorbehalte Die Annahme von Material zur Entsorgung und die Lieferung von Material bleiben im Einzellfall vorbehalten. Alle Produkte nur solange Vorrat auf Anfrage. 3. Verantwortung des Anlieferers Der Anlieferer von Material zur Entsorgung ist dafür verantwortlich, dass nur das im Lieferschein vermerkte und nur gesetzlich zulässige Material angeliefert wird. Die Verantwortung bleibt beim Anlieferer, auch wenn eine visuelle Kontrolle bei der Annahme nicht feststellt, dass falsch deklariertes oder unzulässiges Material angeliefert wurde. Kosten für das Wiederaufladen und den Rücktransport oder das eventuelle Entsorgen gehen zu Lasten des Anlieferers. Der im Annahme-/Lieferschein unter «Kunde» aufgeführte Anlieferer / Empfänger gilt als einzig rechtsgültiger Zah lungs pflichtiger. 4. Verantwortung der Werke Das Werk garantiert die vereinbarte Materialkategorie und Qualität des gelieferten Materials nach den gültigen Richtlinien (Mindestanforderung Sekundärbaustoffe). Beanstandungen zur Material-Kategorie-Qualität und / oder Menge des gelieferten Materials sind beim Beladen geltend zu machen, spätestens aber vor Verwendung des Materials dem Werk schriftlich anzuzeigen. Bei begründeter Beanstandung kann das Werk Ersatz- oder Nachlieferung leisten. 5. Einbauvorschriften Der Kunde erklärt die gültigen Vorschriften (Mindestanforderung Sekundär-Baustoffe) zu kennen und die Materialien dementsprechend einzubauen. 6. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Im Übrigen gelten die obigen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. 7. Materialspezifikationen R-Material sortenrein M IR Lecabeton oder ähnliche Produkte. Beton unarmiert / armiert, Betonwaren, Zementsteine etc. Ton-Backsteine und Ziegelschrot. Natursteine. Strassenaufbruch Kiessand oder hydraulisch gebundene Fundationsschichten, Pflasterungen, Abschlüsse, Beton mit geringen Anteilen Schwarzbelag und mit max. 2 Vol.-% anorganischem Erdmaterial. Altbelag-Schwarzbeläge in Form von Belagsaufbruch und Fräsmaterial (Pak-Gehalt < 5000 mg / Tonne). Strassenwischgut alle Materialarten, die bei der Strassenreinigung anfallen. Altglas Flaschen- und Fensterglas in kleinen Mengen ohne Armierung, Einlagen oder Dichtungen 6 23 Allgemeines

24 RECYCLING VERKAUFS- UND LIEFER BEDINGUNGEN (z. B. Draht- oder Verbundglas etc.). Diese Materialien (Code ) dürfen nach Gruppen, nur sortenrein angeliefert werden. Materialien, die mit mehr als 2 Vol.-% mit anderen M IR-Materialien vermischt sind, werden als M 2R-Material klassiert. Zuschläge für Übergrössen und mit Eisen verbundene Betonblöcke Diese Zuschläge werden für die werkseitige Mehrarbeit, für das Zerkleinern und für das Abtrennen von Eisen erhoben. Als Ausmass gilt: effektives Ausmass aller Übergrössen in Stückzahl. Mischabbruch M 2R Darunter fallen alle unter M IR aufgeführten Materialien. Inerte Materialien Gleicher Materialinhalt wie M 2R, jedoch vermischt mit max. 5 Vol.-% organischen Erdmaterialien. Die Mindestverrechnungsgrösse ist > 0,5 m 3. KIES VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN 1. Preise Die Basispreise der gedruckten Preisliste gelten für Bauunternehmungen, Strassenbau-, Flachdachbelags-, Gartenbau- und Bodenbelagsfirmen. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Wenn nicht anders vermerkt, verstehen sich die Preise für Material ab Annahme- und Verkaufsstelle per Tonne. 2. Gewährleistung und Haftung Das Lieferwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für die Qualität sind ausschliesslich die in der jeweiligen Norm festgelegten Eigenschaften. Die für die Produkteigenschaften massgebenden Normen sind in der Preisliste den jeweiligen Produkten zugeordnet. Die Produkte werden überwacht und zertifiziert, soweit in der Norm gefordert. Das Lieferwerk haftet nicht für unsachgemässe und ungeeignete Verwendung von auftragskonform geliefertem Material. Bei Verwendung von Kies auf Flachdächern ist jede Haftung des Liefer- werkes für die Beschädigung der Dachhaut ausgeschlossen, ebenso haftet das Lieferwerk nicht für den Verbund mit Bindemittel, wenn Splitt zur Oberflächenbehandlung (OB) verwendet wird. Irgendwelche weitergehende Ansprüche wegen Liefermängeln über die obigen Gewährleistungsansprüche hinaus werden ausdrücklich wegbedungen, insbesondere wird jede Haftung für weitergehende direkte oder indirekte Schäden ausgeschlossen. 3. Mengen Für Schüttdichte (t / m 3 ) und Liefermenge (t) sind die Messungen im Werk (nicht auf der Baustelle) verbindlich. In Werken, wo das Material gewogen wird, erfolgt die Umrechnung auf m 3 aufgrund der neutral ermittelten Durchschnittswerte für Schüttdichte und Feuchtigkeit. 4. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Im Übrigen gelten die obigen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. 6 Allgemeines 24

25 ÜBERSICHT STANDORTE Kontakt DISPO UND BESTELLUNGEN BERATUNG UND VERKAUF Werk Basel ADMINISTRATION Werke: Zuchwil, Flumenthal, Oensingen, Attisholz, Basel Tel Fax Öffnungszeiten BETONWERK BASEL Sommerzeit (Montag Donnerstag) (März Oktober 2013) Sommerzeit (Freitag) (März Oktober 2013) Winterzeit (Montag Freitag) (November Februar 2013) Betonabgabe / Betonabgabe / Betonabgabe / Allgemeines

26 ÜBERSICHT STANDORTE Adressen Beton AG Basel Grenzstrasse 199 CH-4057 Basel Tel. +41 (0) Fax +41 (0) Vigier Beton Mittelland AG Werkstrasse 101 CH-4534 Flumenthal Tel. +41 (0) Fax +41 (0) Frischbeton Zuchwil AG Werk Flumenthal Tel. +41 (0) Fax +41 (0) Frischbeton Zuchwil AG Schützenweg 1 CH-4528 Zuchwil Tel. +41 (0) Fax +41 (0) Frischbeton Langenthal AG Aarwangenstrasse 96 CH-4900 Langenthal Tel. +41 (0) Fax +41 (0) Kieswerk Aebisholz AG Aebisholz 1 4 CH-4702 Oensingen Tel. +41 (0) Fax +41 (0) SEG Solothurner Entsorgungs-Gesellschaft AG Werkstrasse 101 CH-4534 Flumenthal Tel. +41 (0) Fax +41 (0) Werk Attisholz Vögelisholzstrasse Inertstoffe und Recyclingmaterialien Tel. +41 (0) Fax +41 (0) Werk Zuchwil Dorfackerstrasse 54 Altholz und Recyclingmaterialien Tel. +41 (0) Kies Neuendorf AG Aegerten 238 CH-4623 Neuendorf Tel. +41 (0) Fax +41 (0) Grandy Transport AG Bahnhofstrasse 12 CH-4512 Bellach Tel. +41 (0) Fax +41 (0) info@betonbasel.ch 6 Allgemeines 26

27 STANDORTE VIGIER BETON Basel Porrentruy Belprahon Attisholz Flumenthal Oensingen Neuendorf Loveresse Bettlach Péry Firsi/Grenchen Vorberg Biel Safnern Zuchwil Langenthal Neuchâtel Finsterhennen Lyss Bern Heimberg Beton Kies und Sand Steinbruch Deponie Recycling Fribourg St.Ursen Tentlingen St. Stephan Thun Einigen Bönigen Wimmis Interlaken Grindelwald Frutigen Blausee-Mitholz REGION MITTELLAND Balsthal Flumenthal Oensingen A1 Basel Olten A2 Egerkingen Zürich A1 A2 Neuendorf Rothrist Luzern Attisholz Biel Biel Solothurn Zuchwil A5 A1 Luterbach Bern Wangen an der Aare Herzogebuchsee Langenthal 6 27 Allgemeines

28 VIGIER BETON MITTELLAND ATTISHOLZSTRASSE 10 CH-4533 RIEDHOLZ TEL. +41 (0) FAX +41 (0) virus Ideenlabor AG

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