Tauschformular. Inseratschaltung. ( Seite 6)

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1 Vorwort. Tauschformular. Inseratschaltung. ( Seite 6) Wiener Wohnen vor Ort Bezirke Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter, in kaum einer anderen Metropole auf der Welt wohnen die Menschen so gerne wie in unserer Stadt. Das bestätigen nicht nur internationale Studien, sondern vor allem die Wienerinnen und Wiener selbst. Als Wiener Wohnbaustadtrat ist es mein Ziel, diese hohe Wohnzufriedenheit weiter auszubauen. Bei Wiener Wohnen werden deshalb laufend Verbesserungen vorgenommen. Neben der Stärkung der Mieterbeiräte und einer rascheren Abwicklung des Beschwerdemanagements wird auch das Serviceangebot ständig optimiert. Um Ihnen den Wohnungstausch zu erleichtern, liegt in allen Wiener Wohnen Kundendienstzentren der Wohnungsanzeiger auf, in dem Sie Tauschangebote finden. Die vorliegende Broschüre soll Sie zusätzlich mit nützlichen Tipps unterstützen. Dr. Michael Ludwig Wiener Wohnbaustadtrat Impressum: Herausgeber: Stadt Wien - Wiener Wohnen, Doblhoffgasse 6, A-1082 Wien; Gestaltung: mediadesign, Bachgasse 1, 3730 Burgschleinitz; Fotos: Wiener Wohnen, Dieter Steinbach, Schaub-Walzer; gedruckt auf ökologischem Druck papier aus der Mustermappe von ÖkoKauf Wien. ET 2012/08 WOHNUNGSTAUSCH-ANZEIGE FÜR WOHNUNGSANZEIGER UND INTERNET HauptmieterIn Familienname (bitte in GROSSBUCHSTABEN): Vorname: Telefon (tagsüber): -Adresse: ICH BIETE: Angaben zu meiner Wohnung Bezirk: Straße/Gasse/latz: Haus-Nr.: Stiege: Tür-Nr.: Monatlicher Mietzins (inkl. Betriebskosten und Umsatzsteuer): EUR... Finanzierungsbeitrag: ja / nein Die Wohnung hat eine Gesamtnutzfläche von... m² Anzahl der Wohnräume:... (ohne Nebenräume) Vorzimmer Abstellraum Küche Kochnische Bad Dusche WC Fernwärme Gasheizung Sonst. Zentralheizung Terrasse Loggia Balkon Garten Reihenhaus Ruhelage ICH SUCHE: Wohnung im (Bezirkswunsch)... Bezirk, mit... Wohnräumen/-raum Wichtige weitere Wünsche (z.b. kein arterre, mit Lift etc.): Ich bin damit einverstanden, dass von mir angegebene Daten an interessierte Tauschpartnerinnen/Tauschpartner weitergegeben werden bzw. meine Tauschanzeige im Wohnungsanzeiger und im Internet unter automatisch 6 Monate aufscheint. Wenn ich das Inserat ab der nächsten Ausgabe nicht mehr wünsche, werde ich dies Wiener Wohnen bis 14. des laufenden Monats unter Tel oder per an post@wrw.wien.gv.at bekannt geben. Datum: Unterschrift Hauptmieterin/Hauptmieter: = Zutreffendes bitte anzukreuzen WW SD Wiener Wohnen vor Ort : An folgenden Standorten bietet Ihnen Wiener Wohnen an fixen Dienstagen im Monat von 15 bis Uhr viele Serviceleistungen direkt in Ihrer Wohnhausanlage an. 18., Währinger Straße /14/R2 (im wohnpartner-lokal) 19., Billrothstraße 61/1/R1 19., Heiligenstädter Straße 82 92/81/R1 (im wohnpartner-lokal) 20., Brigittaplatz 9/6/R3a 20., Dresdnerstraße 48 54/1/R1 20., Leystraße 23/13/R1 21., Dunantgasse 15/15/3 21., Dopschstraße 29/3/R2+R3 21., Brünner Straße 24 32/1/R1 (im wohnpartner-lokal) 21., Edergasse 1 3/901/R3 (im H&AB-Stützpunkt) 21., Rußbergstraße 11/3/R3 22., Rennbahnweg 27/3/R2 (im wohnpartner-lokal) 22., Viktor-Kaplan-Straße 11/EKAZENT (im wohnpartner-lokal) 22., Ziegelhofstraße 36/2/1 22., Alfred-Kubin-latz 3/5B/R1 23., Färbermühlgasse 11/1/R1 Die aktuelle Liste aller Wiener Wohnen vor Ort - Stützpunkte sowie die genauen Öffnungstage erfahren Sie auf Ihrem Stiegenhausaushang, im Internet unter oder über die Wiener Wohnen Service-Nummer

2 Wiener Wohnen vor Ort Bezirke Wiener Wohnen für Sie da. Wiener Wohnen vor Ort : An folgenden Standorten bietet Ihnen Wiener Wohnen an fixen Dienstagen im Monat von 15 bis Uhr viele Serviceleistungen direkt in Ihrer Wohnhausanlage an. 2., Obere Donaustraße 97 99/1/5 3., Rabengasse 2 10/58/R2 (im wohnpartner-lokal) 4., aulanergasse 3/1/R1 5., Theodor-Körner-Hof, Reinprechtsdorfer Straße 1 Wiener Wohnen Service-Nummer: rund um die Uhr, 7 Tage die Woche Wiener Wohnen im Internet: Wiener Wohnen Kundendienstzentren: Für den 1., 2., 8., 9. und 20. Bezirk: 9., Alserbachstr. 41, kanzlei-09@wrw.wien.gv.at Für den 3., 4. und 11. Bezirk: 11., Simmeringer Hauptstr. 108a, kanzlei-11@wrw.wien.gv.at Für den 5., 6., 7. und 12. Bezirk: 12., Ignazg. 4, kanzlei-12@wrw.wien.gv.at 10., Karplusgasse 1-39/24/2 10., Feuchterslebengasse 67/2/R1 10., Sahulkastraße 3 5/10/R14 10., Stinygasse 9/39/R1 (im wohnpartner-lokal) 11., Albin-Hirsch-latz 1/2/5 11., Rosa-Jochmann-Ring 5/25/R2 11., Strindberggasse 2/25/R1 11., Simmeringer Hauptstraße (im wohnpartner-lokal) 12., Arndtstraße , Am Schöpfwerk 29/9/R9 12., Wienerbergstraße 10/Ecke Kastanienallee 13., Hietzinger Kai 7 9/16/1 14., Linzer Straße 60-62/4/R1 14., Linzer Straße /5/R2 15. Mareschplatz 1/8/R2 Für den 10. Bezirk: 10., Dieselg. 1 3, kanzlei-10@wrw.wien.gv.at Für den 13. und 23. Bezirk: 23., Anton-Baumgartner-Str. 125, kanzlei-23@wrw.wien.gv.at Für den 14., 15. und 16. Bezirk: 16., Opfermanng. 1, kanzlei-16@wrw.wien.gv.at Für den 17., 18. und 19. Bezirk: 17., Elterleinplatz 14, kanzlei-17@wrw.wien.gv.at Für den 21. Bezirk: 21., Franz-Jonas-latz 12, kanzlei-21@wrw.wien.gv.at Für den 22. Bezirk: 22., Donaustadtstr. 1 ( Bürohaus 1 ), kanzlei-22@wrw.wien.gv.at Öffnungszeiten: Mo: 8 bis 12 Uhr (Kassa: 8 bis 12 Uhr) Do: 8 bis 18 Uhr (Kassa: 8 bis 12 Uhr und 14 bis Uhr) Di und Fr nur nach telefonischer Vereinbarung ( ) Mittwoch geschlossen Terminvereinbarung unter Wohnungstausch 15., Weiglgasse 6-10/901C/R14 16., Friedrich-Kaiser-Gasse 36/1/R2 16., Thaliastraße 164/2/R2 17., Andergasse 12 22/4/R1 17

3 Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Seite Grundinformation 4 Zwingende Voraussetzungen 4 ersonenanzahl und Wohnungsgröße 5 Tauschpartnersuche mit dem Wohnungsanzeiger 6 Einreichung, rüfung, Bewilligung 7 10 Einreichunterlagen Checkliste 8 Miete, Finanzierungsbeitrag, Ablöse KW-Abstellplatz 12 Information der MA 50 (Eigenmittelersatzdarlehen) 13 Servicestellen 14 Wohnungstausch-Anzeige für Wohnungsanzeiger und Internet (Datenabschnitt) 15 Wiener Wohnen vor Ort 16 Wiener Wohnen für Sie da 18 3

4 Voraussetzungen. Grundinformation Der Wohnungstausch findet in der Regel zwischen zwei Hauptmieterinnen/Hauptmietern von Gemein de wohnungen, die jeweils die andere Wohnung beziehen möchten, statt. rinzipiell ist aber auch ein Woh nungstausch zwischen einer Gemeindewohnungsmieterin/einem Gemeindewohnungsmie ter und der Hauptmieterin/dem Haupt mieter einer Genossen schafts- bzw. rivatwohnung möglich, wobei jedenfalls vor Einreichung die Genehmigung der je weiligen Hausverwaltung einzuholen ist. Nicht um einen Tausch handelt es sich bei der Bewerbung um eine unvermietete (leere) oder in Kürze frei werdende Gemeindewohnung! Wichtiger Hinweis: Wir empfehlen eindringlichst, nicht schon vor der formellen Abwicklung des Wohnungs tausches die Wohnung tatsächlich zu tauschen! Durch unklare Rechtsver hält nisse können dabei große Vermögensschäden entstehen! 4 Zwingende Voraussetzungen Der Wohnbedarf beider Tauschpartnerinnen/Tauschpartner muss gegeben sein. Wichtiger Grund beider Tauschpartnerinnen/Tauschpartner (zumeist: Die andere Wohnung entspricht besser der Familiengröße ). Beide Tauschpartnerinnen/Tauschpartner müssen Hauptmieterinnen/Hauptmieter sein! Lt. 13 MRG (Mietrechtsgesetz) müssen beide Mietverhältnisse mindestens 5 Jahre bestehen. Wiener Wohnen nimmt jedoch auch Anträge ab zweijährigem Mietverhältnis entgegen. Es darf keine mietrechtlichen Bedenken

5 Wunschgröße, ersonenanzahl. (z.b. Mietzinsrück stände, Räumungsklagen etc.) gegen die Tauschpartnerinnen/ Tauschpartner geben. Nachfolgend wollen wir Ihnen kurz den häufigsten Fall des Tausches darstellen: Tausch wegen anderer Wohnungsgröße. ersonenanzahl und Wohnungsgröße ersonenanzahl Anrechenbar sind grundsätzlich alle Familienmitglieder bzw. MitbewohnerInnen, die seit zwei Jahren an der Einreichadresse hauptgemeldet sind. Gewünschte Wohnungsgröße Maßgebend ist die Wohnraumanzahl. Generell muss die Tauschwohnung der Familiengröße entsprechen, es ist also pro anrechenbarem Familienmitglied ein Wohnraum zulässig. Zu dieser Regel gibt es aber Erweiterungen: Beim Tausch von einer großen Wohnung auf eine kleine Wohnung kann die eingetauschte Wohnung um einen Wohnraum größer sein, als dem ersonenstand entspricht, z.b.: Single-Haushalt tauscht (von bisher 3) auf 2 Wohnräume. Bei Jungfamilien (= alle Familienmitglieder unter 40 Jahre alt oder Familien mit einem noch nicht schulpflichti gen Kind) ist auch ein Tausch auf einen Wohnraum mehr möglich, als dem ersonenstand ent spricht. Bei Verwandten in nicht gerader Linie (Onkel, Großonkel, Tante, Großtante, Nichte, Neffe, Cousin, Cou sine,...) kann ebenfalls auf einen Wohnraum mehr als dem ersonenstand entspricht getauscht werden. Handelt es sich bei einer/einem der beiden Tauschpartnerinnen/Tausch- 5

6 Tauschpartnersuche. partner zusätzlich um eine Jungfamilie, ist sogar ein Tausch auf zwei Wohnräume mehr als dem ersonenstand entspricht möglich. Verwandtschaftsnachweis unbedingt erforderlich! Bei Verwandten in gerader Linie (Kinder, Geschwister, Enkel, Eltern, Großeltern) wie auch bei Adoptiv-, Stief- und flegekindern ist die Wohnraumanzahl egal. Verwandtschaftsnachweis unbedingt erforderlich! 6 Tauschpartnersuche mit dem Wohnungsanzeiger Sie können entweder durch eine Tauschanzeige einer tauschwilligen Mieterin/eines tauschwilligen Mieters im Wohnungsanzeiger von Wiener Wohnen eine Tauschpartnerin/ einen Tauschpartner finden oder Sie schalten selbst ein Inserat. Die Aufgabe einer Tauschanzeige ist gratis! Wird die Schaltung Ihrerseits gewünscht, ist dies Wiener Wohnen bekanntzugeben. Zu diesem Zweck füllen Sie bitte das in dieser Broschüre enthaltene Formular Wohnungstausch-Anzeige... (siehe Seite 15) aus und senden es uns zu. Entweder postalisch an Stadt Wien Wiener Wohnen, Wohnungs- und Lokalvergabe Tauschanzeigen, Doblhoffgasse 6, 1082 Wien, oder per Fax an oder als gescannte Anlage per an post@wrw.wien.gv.at (Betreff: Tauschanzeige). Sie können den ausgefüllten Tauschinserat-Abschnitt aber natürlich auch direkt in einem unserer Kundendienstzentren (Adressen siehe letzte Seite) abgeben. Damit Ihr gewünschtes Inserat in der nächsten Aus-

7 Einreichung. gabe des Wohnungsanzei gers und im Internet berücksichtigt werden kann, müssen Ihre Tausch-Angaben allerdings spätestens am 14. des Monats im Referat Wohnungs- und Lokalvergabe einlangen. Ihre Wohnungstausch- Anzeige kann damit automa tisch bis zu sechs Monate in dieser Zeitschrift aufscheinen. Information über den Wohnungsanzeiger Der Wohnungsanzeiger ist eine kostenlose, monatlich erscheinen de Informationszeitung, wel che auch im Internet verfügbar ist. Der Wohnungsanzeiger soll einerseits Mieterinnen/Mietern, die ihre Gemeindewohnung gegen eine andere tauschen wollen, die Suche nach einer/einem geeigneten Wohnungstausch-artnerin/-artner erleichtern und andererseits Wohnungssuchende über diverse Wohnungsangebote informieren. Der Wohnungsanzeiger wird automatisch und kostenlos allen vorgemerkten Wohnungssuchenden und tauschwilligen Mieterinnen und Mietern Anfang jedes Monats (zumeist bis 5. eines Monats) zugesendet. Der Wohnungsanzeiger kann bei Bedarf einfach bei der Wiener Wohnen Service-Nummer angefordert werden. Einreichung, rüfung, Bewilligung Antragstellung gemeinsam mit TauschpartnerIn Wenden Sie sich gemeinsam mit Ihrer Tauschpartnerin/Ihrem Tauschpartner an das für Ihren Wohnbezirk zuständige Wiener Wohnen- Kundendienstzen trum (siehe Seite 16). Der Antrag muss auf jeden Fall schriftlich gestellt werden: per , per ost, per Fax oder persönliche Abgabe im Kundendienstzentrum. Beachten Sie bitte, dass Sie ein in allen Kundendienstzentren erhältliches und auch im Internet abrufbares Einreichformular ausfüllen und Ihre Angaben mit Dokumenten (von allen beim Tausch beteiligten ersonen) belegen müssen. Einreichunterlagen (Original-Dokumente) Die nachfolgende Checkliste hilft Ihnen bei der Zusammenstellung der benötigten Original- 7

8 Checkliste. Checkliste Unterlagen Unbedingt erforderliche Original-Unterlagen: 1 Ausgefülltes Ansuchen um Zustimmung zum Wohnungstausch (das Formular erhalten Sie in Ihrem zuständigen Kundendienstzentrum) 2 Staatsbürgerschaftsnachweis(e) 3 Geburtsurkunde(n) 4 Heiratsurkunde(n) 5 e-card(s) Sozialversicherungsnummer 6 Lichtbildausweise der HauptmieterInnen 7 Aktuelle Einkommensnachweise aller am Tausch beteiligten ersonen, die über Einkommen verfügen 8 Allfällige rechtskräftige Scheidungsunterlagen (Beschlüsse, Vergleiche etc.) Origin und KOIE erforderlich! Original und KOIE erforderlich! 9 flegschaftsbeschlüsse Original und KOIE erforderlich! Zusätzlich erforderlich bei aufrechter Ehe: Alle Dokumente der Ehegattin bzw. des Ehegatten müssen vorgelegt werden Zusätzlich erforderlich bei Tausch zwischen Verwandten: Nachweis über Verwandtschaft 8

9 Checkliste. Zusätzlich erforderlich bei ausländischen Mitziehenden mit Aufenthaltstitel: Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich Zusätzlich erforderlich bei Doppelmeldung oder erst kürzlich erfolgter Abmeldung sowie bei Hausoder Grundbesitz: Nachweis über die Art des Miet- bzw. Eigentumsverhältnisses Zusätzlich erforderlich bei Haus- oder Grundbesitz innerhalb Wiens: Grundbuchauszug Zusätzlich erforderlich bei Haus- oder Grundbesitz außerhalb Wiens: Gemeindeamtliche Bestätigung mit folgenden Daten: Größe des Objektes, Angabe über die Möglichkeit der ganzjährigen Bewohnbarkeit, Angabe der Ortsentfernung nach Wien, Zusätzlich erforderlich nur für HauptmieterInnen einer Genossenschafts- bzw. rivatwohnung (bei Tausch mit GemeindewohnungsmieterInnen): allfällige Angabe/Unterlagen über Landesförderung. Wohnungstausch-Genehmigung der jeweiligen Hausverwaltung Mietvertrag Vor Einreichung einholen! 9

10 Bewilligung, Mietrecht. Dokumente und Einreichunterlagen. Die Unterlagen aller am Tausch beteiligten ersonen sind bei der Einreichung im Original und soweit angegeben zusätzlich in Kopie dem Kundendienstzentrum vorzulegen. Bearbeitung, rüfung des Ansuchens Bringen Sie bitte Ihre Unterlagen vollständig mit, um die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten. Mit der rüfung Ihres Ansuchens kann erst begonnen werden, wenn von den Tauschpartnerinnen/Tauschpartnern alle erforderlichen Dokumente, Belege etc. bei Wiener Wohnen eingelangt sind. Die Erhebungen werden so rasch als möglich durchgeführt. Eine Besichtigung der Wohnung durch eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter von Wiener Wohnen ist in Einzelfällen nach vorheriger Terminvereinbarung erforderlich. Danach wird über Ihren Antrag entschieden und Sie erhalten eine entsprechende schriftliche Verständigung von Wiener Wohnen. Wenn Ihr Tausch bewilligt wird, werden Sie gemeinsam mit Ihrer Tauschpartnerin/Ihrem Tauschpartner zu Wiener Wohnen eingeladen. Der Tausch wird erst bei diesem Vorsprachetermin durchgeführt. Bei einem Wohnungstausch wird kein neuer Mietvertrag abgeschlossen, beide Hauptmieterinnen/Hauptmieter treten ab dem Zeitpunkt der Unterfertigung einer schriftlichen Tauschgenehmigung in das Mietrecht und somit in alle Rechte und flichten der Tauschpartnerin/des Tauschpartners ein. 10 Mietrechtseintritt für LebenspartnerInnen Ist das Bestehen einer Lebensgemeinschaft der Grund für den Wechsel in eine größere Woh-

11 Miete, Finanzierungsbeitrag. nung, wird für die Erteilung der Bewilligung zum Tausch vorausgesetzt, dass Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner in die Mietrechte der neuen Wohnung als zweite Hauptmieterin/ zweiter Hauptmieter ebenfalls eintritt. Weiters hat sie/er ein eventuell vorhandenes eigenes Mietverhältnis aufzukündigen. Eine eventuelle Zurückziehung des Tausches seitens einer der Hauptmieterinnen/Hauptmieter bedarf der Zustimmung der zweiten Hauptmieterin/des zweiten Hauptmieters, falls der Wohnungstausch schon bei der Hauseigentümerin/dem Hauseigentümer eingereicht wurde. Miete, Finanzierungsbeitrag, Ablöse Mietzinshöhe Die aktuelle Mietzinshöhe kann sich im Falle einer Tauschbewilligung ändern. Ob bzw. in welchem Umfang dies der Fall ist, muss erhoben werden und steht daher bei Einreichung des Tausches meistens noch nicht fest. Finanzierungsbeitrag Wie bereits erwähnt, wird bei einem Wohnungstausch kein neuer Mietvertrag abgeschlossen, sondern es erfolgt ein Eintritt in das Mietrecht der Tauschpartnerin/des Tauschpartners. Das bedeutet, dass Wiener Wohnen den Finanzierungsbeitrag, bei jenen Wohnungen, bei denen ein solcher anlässlich des Mietbeginns zu zahlen war, an die ausscheidende Mieterin/den ausscheidenden Mieter nicht rückverrechnet und kein Inkasso von der neuen Mieterin/dem neuen Mieter durchführt. Beide Tauschpartnerinnen/ Tauschpartner werden lediglich über die aktuelle Höhe des Finanzie rungs bei trages der 11

12 Ablöse, KW-Abstellplatz. jeweiligen Wohnung informiert. Diesbezügliche finanzielle Abgeltungen müssen auf privatem Wege zwischen beiden Tauschpartnerinnen/ Tauschpartnern abgewickelt werden. Achtung: Falls der Finanzierungsbeitrag ( Baukostenbeitrag ) mit einem Eigenmittelersatzdarlehen finanziert wurde, haben beide artnerinnen vor dem Tausch unbedingt die Magistratsabteilung 50 zu kontaktieren (Info auf Seite 13). Ablöse von Investitionen Der Zustand der im Tauschwege angestrebten Wohnung sollte Ihnen natürlich bekannt sein. Im Falle der Aufgabe des Mietrechtes muss die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand sein und den Kategorie merkmalen entsprechen. Das im Mietvertrag vermerkte Inventar muss funktionstüchtig sein. Sämtliche erforderliche Instandsetzungsarbeiten sowie der Ersatz fehlenden oder unbrauch baren haus eigenen Inventars würden auf Ihre Kosten durchgeführt werden. Achtung: Die von Ihrer Tauschpartnerin/Ihrem Tauschpartner getätigten Investitionen bzw. andere finanziel le Aufwendungen sind ihr/ihm direkt im Wege einer rivatvereinbarung abzulösen. KW-Abstellplatz (Garagenplatz) Übernahme Kann von der Tauschpartnerin/vom Tauschpartner nur erfolgen, wenn in dem Wohnhaus bzw. in der Wohnhausanlage keine Warteliste existiert. Wenn bereits Mieteranmeldungen vorliegen, ist der KW-Abstell- bzw. Garagenplatz aufzukündigen. Bei einem Wohnungstausch innerhalb derselben Wohnhausanlage kann der bisherige KW-Abstellplatz behalten werden. 12 Wiener Wohnen wünscht viel Erfolg beim Wohnungstausch!

13 Magistratsabteilung 50. Magistratsabteilung 50 Eigenmittelersatzdarlehen und Wohnungstausch Wenn Sie zur Finanzierung des Baukostenbeitrages ( Finanzierungsbeitrag ) Ihrer Wohnung ein Eigenmittelersatzdarlehen (EMD) erhalten haben, wird das EMD nach 19 WWFSG 1989 sofort fällig, wenn Sie das Recht auf Ihre Wohnung verlieren. Beim Wohnungstausch ist dies der Fall, und das EMD ist zur Gänze sofort an das Land Wien zurück zuzahlen. Eine Übernahme des EMD ist nur mit Zustimmung der Magistratsabteilung 50 möglich. Es ist daher unbedingt notwendig, vor dem Tausch die Magistratsabteilung 50 aufzusuchen. Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 01/ Solange das EMD besteht, ist der Baukostenbeitrag verpfändet. Die Vermieterin/der Vermieter darf den Baukostenbeitrag erst dann ausbezahlen, wenn das EMD von Ihnen zurückbezahlt wurde. Daher sollten Sie den Beleg über die Auszahlung des EMD sorgfältig aufbewahren und so rasch wie möglich der Vermieterin/ dem Vermieter zur Kenntnis bringen. Die Auszahlungspflicht der Vermieterin/ des Vermieters an das Land Wien erlischt auch nicht bei Durchführung eines rivatkonkurses. Die Magistratsabteilung 50 steht gerne für Fragen zur Verfügung. 13

14 Servicestellen. Magistratsabteilung 50 Service Eigenmittelersatzdarlehen, Vergabe, Information: 19., Heiligenstädter Str. 31/Stiege 3/Ebene 3 Tel.: 01/ post@ma50.wien.gv.at Wohnbeihilfe: 19., Heiligenstädter Str. 31/Stiege 3/2. Stock Tel.: 01/ post@ma50.wien.gv.at Öffnungszeiten: Mo, Di, Do und Fr: 8 bis 13 Uhr, Do: zusätzlich bis Uhr Weitere Servicestellen Mieterhilfe Rat und Hilfe bei Wohnfragen: Tel.: 01/ , Rathausstraße 2 Beratungszeiten: Mo bis Fr: von 8 bis 17 Uhr Wien Energie: Kundendienstzentrum 9., Spitalgasse 9 Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi und Fr: 8 bis 15 Uhr Do: 8 bis Uhr Servicetelefon: Mo bis Fr: 7.30 bis Uhr 14

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