Parkplatzbewirtschaftung in der Stadt Biel
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- Joseph Hofmann
- vor 6 Jahren
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1 Parkplatzbewirtschaftung in der Teilrevision der Verordnung über das Parkieren (Medieninformation vom 23. Oktober 2014)
2 Auftrag vom (GRB Nr. 404) 2
3 Einleitung (1) Volksabstimmung 17. Mai 1992: Blaue Zone Reglement Realisierung der Sektoren der Blauen Zone
4 Einleitung (2) Volksabstimmung Parkierungsreglement: Jahr 2000 Neue rechtliche Grundlage für das Parkieren Parkierungsverordnung: Jahr 2002 Neues System für Parkkarten Regelung des Rahmens für die Festlegung der Gebühren Teilrevisionen Parkierungsverordnung: Jahr 2004 und 2011(Gebühren und Kategorien) Parkraumrichtplan: Jahr 2004 Realisierung wichtiger Schritte 2002 bis heute Bahnhof-, Altstadt- und Manorparking (Kongresshausparking) Wildermethmatte, Heuerpark, Neuregelung der Parkierungsregime Innenstadt Nord und Süd Parkleitsystem (Stades de Bienne) 4
5 Dauer der Gebührenpflicht (Auftrag) => 5
6 Dauer der Gebührenpflicht (Ist-Zustand und Handlungsbedarf) Weisse Parkplätze Montag Freitag: 08:00 bis 19:00 Samstag: 08:00 bis 16:00 Sonntag: keine Gebühren Innenstadt/Zentrum CHF 2.20 pro Stunde, Bahnhofplatz CHF 1.10 pro 20 Übriges Stadtgebiet/Aussenquartiere CHF 1.70 pro Std. (bei Langzeit- PP CHF 1.10 ab der 3. Std.) Während den gebührenpflichtigen Zeiten besteht eine standortabhängige max. zulässige Parkzeit. Ausserhalb der Gebührenzeiten besteht keine Parkdauerbeschränkung. Spezialfall Bözingenfeld Handlungsbedarf Weisse Parkplätze Innenstadt / Zentrum: Zuwenig Plätze für Anwohnende Ausserhalb Zentrum: Anpassung der gebührenpflichtigen Zeiten am Samstag 6
7 Dauer der Gebührenpflicht (angestrebter Lösungsansatz) Ausdehnung der Gebührenpflicht Innenstadt wie folgt: Mo-So 07:00 bis 22 Uhr Es gilt 1 Tarif Ab gebührenfrei Ab keine Zeitbeschränkung Ausdehnung der Gebührenpflicht übriges Stadtgebiet: Samstag bis Uhr 7
8 Geltungsdauer der Blauen Zone (Auftrag) 8
9 Geltungsdauer der Blauen Zone (Ist-Zustand und Handlungsbedarf) Prinzip: An Werktagen gilt die Parkscheibenpflicht von 8:00 bis 19:00 mit den allgemein gültigen Parkzeitregeln der Blauen Zone. Handlungsbedarf Abweichung in Biel: Am Samstag gilt die Blaue Zone nur bis 16 Uhr. Diese Zeit stimmte mit den früheren Ladenöffnungszeiten überein. Die Läden sind heute bis Uhr geöffnet Tages und Wochenparkkarten für die Blaue Zone sind sehr günstig CHF 7.00/Tag und CHF 17.00/Woche Förderung des beschränkt erwünschten Pendlerverkehrs durch günstige Preise (Engpässe, Suchverkehr) 9
10 Geltungsdauer der Blauen Zone (Lösungsansätze) Ausdehnung der Geltungsdauer der Blauen Zone am Samstag bis Uhr Abschaffung der Wochenparkkarten Einführung einer Halbtageskarte Erhöhung der Preise für Tageskarten und entsprechende Ausgestaltung des Preises für Halbtageskarten (z.b. kosten in Bern eine 4h Karte CHF 9.00 und eine 24h Karte CHF 16.00) 10
11 Bewirtschaftung Bözingenfeld (Auftrag) => 11
12 Bewirtschaftung Bözingenfeld (Ist-Zustand 1) 12
13 Bewirtschaftung Bözingenfeld (Ist-Zustand 2) 13
14 Bewirtschaftung Bözingenfeld (Handlungsbedarf) Parkplatzbewirtschaftung ist im Parkierungsreglement vorgesehen Bewirtschaftung wird im Hinblick auf die Eröffnung der «Stades de Bienne» unabdingbar Gleichbehandlung mit übrigem Stadtgebiet und Einkaufszentren im Bözingenfeld 14
15 Bewirtschaftung Bözingenfeld (vorgesehene Massnahmen, Übersicht) 15
16 Bewirtschaftung Bözingenfeld (weisse, gebührenpflichtige und blaue Parkplätze) Weisse Parkplätze mit Gebührenpflicht Einführung Gebührenpflicht: Mo-Sa 7-19, max. Parkierungsdauer 48 h Tarif (wie Aussenquartiere): Fr / h ab der 3. Stunde Fr / h Schaffen des Angebots von Anwohner- und Firmenparkkarten sowie standortbezogene Monatsund Jahreskarten für jedermann Blaue Zone-Parkplätze Einführung Blaue Zone Tages- und Halbtageskarten (auch an Automaten) Monatskarten für Firmen (und Anwohnende) sowie standortbezogene Monatsund Jahresparkkarten für jedermann Leichte Verschiebung der Sektorgrenzen 16
17 Anpassung Anwohnerprivilegierung (Auftrag) => 17
18 Anpassung Anwohnerprivilegierung (Handlungsbedarf) In den zentrumsnahen Wohngebieten mit Blauer Zone besteht zeitweise ein grosser Nachfragedruck, der allerdings auch auf die preislich günstigen Tages- und Wochenkarten für die Blaue Zone zurückzuführen ist. Die Anwohnerparkarten werden heute relativ günstig angeboten (CHF pro Monat). Dies führt teilweise dazu, dass die privaten Parkplatzangebote (z.b. Tiefgarage in Mehrfamilienhäusern) schlecht ausgelastet sind, während bei den Strassenparkplätzen mit Anwohnerprivilegierung Engpässe bestehen. 18
19 Anpassung Anwohnerprivilegierung (Lösungsansätze) Verschärfung der Abgabekriterien für Anwohner und Firmenparkkarten (Abgabe nur, wenn keine Möglichkeit besteht, privaten Parkraum zu nutzen) Anhebung der Preise für Anwohner- und Firmenparkkarten Umwandlung von Blauen Parkfeldern wo sinnvoll und notwendig in weisse, gebührenpflichtige Parkfelder (mit Beibehaltung der Anwohnerprivilegierung). 19
20 Weitere notwendige Anpassungen (1) Künftiger Verzicht auf Rückzahlungen bei nicht mehr benötigten Parkkarten aller Kategorien Erhöhung der Minimaldauer der Anwohnerparkkarte von 3 auf 6 Monate Bewohnerinnen und Bewohner von autofreien Siedlungen haben keinen Anspruch auf eine Anwohnerparkkarte Erhöhung der max. Parkdauer sowie die Pflicht der Hinterlegung der Parkscheibe bei der Parkkarte für die Ebringung von öffentlichen Aufgaben Einführung einer Bearbeitungsgebühr bei der Abgabe der kostenlosen Notfallparkkarte 20
21 Weitere notwendige Anpassungen (2) Erhöhung der Preise der Parkkarten für Arzt- und Pflegepersonal sowie die präzisere Umschreibung der Abgabekriterien der Parkkarte für Handwerkende und Gewerbetreibende die Erhöhung der Tarife bei den Pendlerparkkarten (standortbezogene Dauerparkkarten für bestimmte Anlagen) die Einführung der Möglichkeit des Erwerbs von Wochen und Monatsparkkarten für den Güterumschlag 21
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