Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Europäische Betriebswirtschaft der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg

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1 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Europäische Betriebswirtschaft der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg vom 19. November 2009 ****************************************************************************************** geändert durch Satzungen vom 19. Februar Juli 201 Konsolidierte (nicht amtliche) Fassung in Form der Änderungssatzung vom ****************************************************************************************** Aufgrund von Art. 13, 8 Abs. 1, 61 Abs. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg folgende Satzung: 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Diese Studien- und Prüfungsordnung dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO) vom 17. Oktober 2001 (GVBI S. 686) und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Regensburg (APO) vom 3. August 2007 in deren jeweiliger Fassung. 2 Studienziel (1) Ziel des Studiums im Bachelorstudiengang Europäische Betriebswirtschaft ist es, Betriebswirte und Betriebswirtinnen heranzubilden, die befähigt sind, das auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelte Instrumentarium bei der Lösung praktischer Probleme in wirtschaftlichen und administrativen Funktionsbereichen, insbesondere im international orientierten Bereich anzuwenden. Es soll auf Managementtätigkeiten in international orientierten Betrieben und Organisationen, insbesondere in der EU vorbereiten. Die Absolventen und Absolventinnen sollen in der Lage sein, das Management auf verschiedenen betriebswirtschaftlichen Gebieten zu unterstützen und nach entsprechender Einarbeitungszeit selbst Führungsaufgaben in Wirtschaft und Verwaltung zu übernehmen beziehungsweise unternehmerisch und oder freiberuflich tätig zu sein. 1 Diese Satzung tritt zum 1. Oktober 201 in Kraft.

2 Seite 2 von 20 (2) Neben der Vermittlung von Fachkenntnissen werden im Studium die Persönlichkeitsbildung sowie der Erwerb von Führungswissen und Führungstechniken zur Übernahme betriebswirtschaftlicher Führungsaufgaben gefördert. Es werden Probleme aus dem aktuellen Geschehen der Berufspraxis analysiert und dafür praktikable Lösungen zu deren Darstellung und zur Anwendung entwickelt. Diesem Ziel dienen auch die beiden in das Studium integrierten praktischen Studiensemester, wodurch der Lernort von der Hochschule in Betriebe und andere Einrichtungen der Berufspraxis verlagert wird. Auf betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse aufbauend wird durch die Wahl des Studienschwerpunktes eine maßvolle Spezialisierung ermöglicht, ohne dass die Studierenden einseitig auf bestimmte Tätigkeitsfelder festgelegt sind. (3) Entsprechend dem gemäß 3 Absatz 3 gewählten Sprach- und Wirtschaftsraum werden umfassende kulturelle, sprachliche und wirtschaftspolitische Kompetenzen erlangt. Die Absolventen und Absolventinnen wissen um Kulturstandards und können sich im geschäftlichen wie auch gesellschaftlichen Umfeld des jeweiligen Kulturraums bewegen. 3 Zulassung zum Studium (1) Die Studienbewerber und -bewerberinnen müssen über eine Qualifikation für ein Studium an staatlichen Fachhochschulen verfügen. Eine besondere Qualifikation im Hinblick auf Sprachkompetenzen ist angezeigt, da infolge des verpflichtenden Auslandsstudiums ohne Sprach- und interkulturelle Kompetenz im Hinblick auf einen gewählten Sprachraum ein erfolgreicher Abschluss des Studiengangs nicht zu erwarten ist. Unabhängig vom gewählten Zielsprachraum sind gute Englischkenntnisse angezeigt, da Literatur und Unterrichtsmaterialien teilweise nur in englischer Sprache verfügbar sind. Darüber hinaus werden e auch in englischer Sprache unterrichtet. Erwartet werden Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. (2) Als Zulassungsvoraussetzung zum Studium muss ein fachspezifisches Vorpraktikum von sechs Wochen nachgewiesen werden. (3) Die Zulassung zum Studium bedingt bereits bei der Bewerbung die Wahl eines Sprachund Wirtschaftsraums für die integrierten Auslandssemester. Aufbau des Studiums, Regelstudienzeit (1) Der Studiengang Europäische Betriebswirtschaft beruht auf einem gemeinsamen Studienprogramm der Hochschule und der beteiligten Partnerhochschulen im Ausland. Die am Studienprogramm beteiligten Partnerhochschulen ergeben sich aus dem Studienplan. (2) Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von acht Semestern. Es gliedert sich in einen ersten Studienabschnitt mit zwei theoretischen Studiensemestern und einen zweiten Studienabschnitt mit vier theoretischen und zwei praktischen Studiensemestern.

3 Seite 3 von 20 (3) An der Hochschule, an der das Studium begonnen wird, werden mindestens das erste und zweite Studiensemester als theoretische Studiensemester abgeleistet. Von den Studiensemestern drei bis acht werden mindestens zwei theoretische Studiensemester an der Partnerhochschule und mindestens zwei praktische Studiensemester im Ausland abgeleistet. Der genaue Studienaufbau an der Hochschule und der jeweiligen Partnerhochschule ergibt sich aus dem Studienplan. () Ab dem siebten Studiensemester werden in Abhängigkeit vom Studienplan folgende Studienschwerpunkte geführt: Internationales Finanzmanagement, Internationales Personalmanagement, Internationales Marketingmanagement, Internationales Business Management, Internationales Logistikmanagement. () Für die Ablegung der Bachelorprüfung sind Fristen gesetzt, deren Überschreitung unter bestimmten Voraussetzungen als Nichtbestehen der Prüfung gewertet werden kann. Das Nähere regeln RaPO und APO. Praktische Studiensemester (1) Die praktischen Studiensemester werden im zweiten oder dritten Studienjahr absolviert. Die praktischen Studiensemester umfassen insgesamt mindestens 0 Wochen, in dafür zugelassenen Ausbildungsstätten sowie praxisbegleitende Lehrveranstaltungen. Die Dauer eines der praktischen Studiensemester darf 16 Wochen nicht unterschreiten und 26 Wochen nicht überschreiten. Die praktischen Studiensemester sind als Auslandspraktika konzipiert, das heißt, sie dürfen nicht im Sprachraum der Heimathochschule durchgeführt werden. (2) Das erste praktische Studiensemester ist in einem Land zu absolvieren, in dem die Landessprache der Sprache des zu Beginn des Studiums gewählten Sprachraums entspricht. Das zweite praktische Studiensemester kann in einem beliebig ausgewählten Sprachraum außerhalb des Sprachraums der Heimathochschule absolviert werden. (3) Für Studierende, die an der Hochschule ihr Studium begonnen haben, ergeben sich Form und Organisation der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen aus dem Studienplan der Hochschule. Für Studierende, die an einer Partnerhochschule ihr Studium begonnen haben, ergeben sich Form und Organisation der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen aus den Studienplänen der Hochschule und der Partnerhochschule. () Die Ableistung des berufsqualifizierenden Praktikums stellt eine Prüfungsleistung dar. Die Studierenden werden im Praktikum durch hauptamtliche Lehrpersonen betreut.

4 Seite von , Stunden- und Prüfungsübersicht (1) Für die erbrachten Studienleistungen werden Leistungspunkte (Credits) in Anlehnung an das European Credit Transfer System (ECTS) vergeben. (2) Für das Studium an der Hochschule sind die Pflicht- und Wahlpflichtmodule, ihre Stundenzahl, die en, die und studienbegleitenden sowie die ECTS-Punkte (Credits) in der Anlage 1 zu dieser Studienund Prüfungsordnung festgelegt. Die werden für Wahlpflichtmodule durch den Studienplan ergänzt. Für das Studium an den Partnerhochschulen sind die Lehrbereiche, eine Mindeststundenzahl und der jeweilige Notengewichtsanteil an der Gesamtnote für die endnoten eines oder mehrerer Studiensemester festgelegt. Die e, ihre Stundenzahl, die en, die und studienbegleitenden sowie ECTS-Punkte (Credits) an den Partnerhochschulen sind in deren Studien- und Prüfungsordnung festgelegt. (3) Alle e an der Hochschule sind entweder Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule oder Wahlmodule. a) Pflichtmodule sind die e des Studiengangs, die für alle Studierenden verbindlich sind. b) Wahlpflichtmodule sind die e, die alternativ angeboten werden. Studierende müssen unter ihnen gemäß dieser Studien- und Prüfungsordnung eine bestimmte Auswahl treffen. Der Fakultätsrat legt vor Beginn des Semesters fest, welche e zur Wahl durch die Studierenden zugelassen werden. Einzelheiten regelt der Studienplan. Die gewählten e werden wie Pflichtmodule behandelt. c) Wahlmodule sind e, die für die Erreichung des Studienziels nicht verbindlich vorgeschrieben sind. Sie können von den Studierenden aus dem Studienangebot der Hochschule zusätzlich gewählt werden. 7 Studienplan (1) Die Fakultät Betriebswirtschaft erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebotes und zur Information der Studierenden einen Studienplan, aus dem sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. Er wird vom Fakultätsrat beschlossen und hochschulöffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung neuer muss spätestens zu dem im Terminplan der Hochschule festgesetzten Zeitpunkt des Semesters erfolgen, in dem die erstmals anzuwenden sind. Zur Sicherstellung des Lehrangebotes an den Partnerhochschulen erstellen diese entsprechende Studienpläne und Informationen. (2) Der Studienplan enthält insbesondere und Angaben über a) die Aufteilung der Semesterwochenstunden und Credits je (Teil-) und Studiensemester,

5 Seite von 20 b) die Lehrveranstaltungsart in den einzelnen en, c) die Studienziele und Studieninhalte aller e, d) die fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule mit den Stundenzahlen und der Lehrveranstaltungsart sowie die Studienziele und Studieninhalte dieser e, e) die Ziele und Inhalte der praktischen Studiensemester und der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen sowie deren Form und Organisation, f) nähere Bestimmungen zu den Leistungs- und Teilnahmenachweisen, g) die Unterrichts- und Prüfungssprache, soweit diese nicht Deutsch ist, h) Partnerhochschulen. (3) Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehenen Studienschwerpunkte und Wahlpflichtmodule tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. Desgleichen besteht kein Anspruch darauf, dass die dazugehörigen Lehrveranstaltungen bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt werden. 8 Studienfortschritt (1) Zum Eintritt in das Studium an einer Partnerhochschule im 2. Studienabschnitt sind Studierende, die ihr Studium an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg begonnen haben, nur berechtigt, wenn mindestens ECTS-Credits in en des ersten Studienabschnitts (Studiensemester 1 und 2) erzielt wurden. (2) Zum Eintritt in den zweiten Studienabschnitt an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg sind Studierende, die ihr Studium an einer Partnerhochschule begonnen haben, nur berechtigt, wenn mindestens ECTS-Credits in den Studiensemestern 1 und 2 erzielt wurden. (3) Studierende, die ihr Studium an der Hochschule begonnen haben, sind zum Eintritt in das erste praktische Studiensemester und zum anschließenden Weiterstudium nur berechtigt, wenn mindestens 110 ECTS-Credits erzielt wurden. Zum Eintritt in das zweite praktische Studiensemester ist nur berechtigt, wer das erste praktische Studiensemester erfolgreich abgeleistet hat. () Studierende, die ihr Studium an der Hochschule begonnen haben, sind zum Eintritt in das siebte Studiensemester nur berechtigt, wenn alle e des vorhergehenden Studiums bestanden und beide praktischen Studiensemester erfolgreich abgeleistet wurden. () Studierende, die ihr Studium an einer Partnerhochschule begonnen haben, sind, falls das erste praktische Studiensemester im vierten Semester durchgeführt wird, zum Eintritt in dieses nur berechtigt, wenn mindestens 80 ECTS-Credits erzielt wurden. Ist ein zweites praktisches Studiensemester vorgesehen, ist zum Eintritt auch die erfolgreiche Ableistung des ersten praktischen Studiensemesters Voraussetzung.

6 Seite 6 von 20 9 Fachstudienberatung Studierende, die bis zum Ende des zweiten Fachsemesters noch keine ECTS-Punkte erreicht haben, werden aufgefordert, die Fachstudienberatung aufzusuchen. 10 Prüfungskommission Für den Bachelorstudiengang Europäische Betriebswirtschaft wird eine Prüfungskommission gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt wird. Sie besteht aus dem vorsitzenden Mitglied und mindestens zwei weiteren Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Wiederbestellung ist möglich. 11 Bachelorarbeit (1) In der Bachelorarbeit sollen die Studierenden ihre Fähigkeit nachweisen, die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf komplexe Aufgabenstellungen selbstständig anzuwenden. (2) Die Anmeldung der Bachelorarbeit kann erfolgen, wenn der erste Studienabschnitt abgeschlossen und die praktischen Studiensemester erfolgreich absolviert sind. (3) Das Thema der Bachelorarbeit wird von dem oder der von der Prüfungskommission bestellten Prüfer oder Prüferin, der oder die Lehraufgaben im Bachelorstudiengang Europäische Betriebswirtschaft wahrnehmen soll, ausgegeben und betreut. () Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit muss dem Thema angemessen sein und darf bei zusammenhängender und ausschließlicher Bearbeitung drei Monate nicht überschreiten. Die Prüfungskommission kann die Bearbeitungsfrist verlängern, wenn der oder die Studierende die Gründe für die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat. Die Nachfrist soll einen Monat nicht überschreiten. () Die Bachelorarbeit darf mit Genehmigung des Aufgabenstellers oder der Aufgabenstellerin in einer Fremdsprache abgefasst werden. (6) Im Übrigen finden zur Ausgabe der Bachelorarbeit in der APO entsprechend Anwendung. 12 Bewertung der Prüfungsleistungen und Gesamtnote (1) Die Bachelorprüfung hat bestanden, wer alle Prüfungsleistungen und endnotenbildenden nach Anlage 1 erfolgreich abgelegt, die Bachelorarbeit mindestens

7 Seite 7 von 20 mit der Note ausreichend abgeschlossen und damit mindestens 20 ECTS-Credits erreicht hat. (2) Studierende, die ihr Studium an einer Partnerhochschule begonnen haben ( Ausländische Studierende ), müssen von den insgesamt 20 ECTS-Credits mindestens 90 (zwei theoretische Studiensemester, nachgewiesen durch 60 ECTS-Credits, sowie ein praktisches Studiensemester im Umfang von 30 ECTS-Credits) an der Hochschule erworben haben. (3) Die Prüfungsgesamtnote wird als arithmetisches Mittel der endnoten und der Note der Bachelorarbeit entsprechend dem jeweiligen Notengewicht laut Anlage 1 gebildet. 13 Zeugnis und akademischer Grad (1) Über die bestandene Bachelorprüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der APO erstellt. (2) Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der Bachelorprüfung wird der akademische Grad Bachelor of Arts, Kurzform B.A., verliehen. Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem Muster in der Anlage zur APO ausgestellt. 1 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die das Studium ab dem 1. Oktober 2009 beginnen oder begonnen haben. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule vom , des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst D3-H3.RE.7/1/7 vom sowie der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg. Regensburg, Prof. Dr. Josef Eckstein Präsident Die Satzung wurde am in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am durch Anschlag bekanntgegeben. Tag der Bekanntgabe ist der

8 Seite 8 von 20 Anlage 1: Übersicht über e, und Credits im Bachelorstudiengang Europäische Betriebswirtschaft A. katalog für Studierende, die ihr Studium an der Hochschule beginnen ( Deutsche Studierende ) I.1 Übersicht über e, und Credits im 1. Studienabschnitt (Studiensemester 1 und 2) (Studium an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg) Betriebsstatistik (Statistics) Buchführung und Bilanzierung (Bookkeeping and Accounting) Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre (Introduction to Business Studies) Grundlagen der Volkswirtschaftslehre (Foundation Economics) IT-Grundlagen (Foundation IT) 6 7 SU schrp 120 3, SU schrp 90 2, SU schrp 90 2, SU schrp 90 2, 2 3 Ü Kl, 60 Min. 1,

9 Seite 9 von a 6 b 6 c Wirtschaftssprache und akademisches Arbeiten im Zielland (Business Language and Scientific Working in the Host Country) Wirtschaftssprache Englisch und akademisches Arbeiten (Business Language English and Scientific Working) Wirtschaftssprache Französisch und akademisches Arbeiten (Business Language French and Scientific Working) Wirtschaftssprache Spanisch und akademisches Arbeiten (Business Language Spanish and Scientific Working) S Kl, 60 Min u. StA Das zu wählende 2, S S Kl, 60 Min u. StA Kl, 60 Min u. StA wird im Zuge der Zulassung festgelegt; die beiden gehen je zur Hälfte in die note ein. 2, 2,

10 Seite 10 von a 7 b 7 c 8 9 Wirtschaftliche und kulturelle Kompetenz im Zielsprachraum (Business and Cultural Competence in the Host Country) Wirtschaftliche und kulturelle Kompetenz Englisch (Business and Cultural Competence English) Wirtschaftliche und kulturelle Kompetenz Französisch (Business and Cultural Competence French) Wirtschaftliche und kulturelle Kompetenz Spanisch (Business and Cultural Competence Spanish) Wirtschaftssprache 2 und Interkulturelle Kompetenz (Business Language 2 and Cross-Cultural Competence) Business-Plan-Writing (Business Plan) S S S StA u. Präs StA u. Präs StA u. Präs Das zu wählende wird im Zuge der Zulassung zum Studium festgelegt; die beiden gehen je zur Hälfte in die note ein. 2, 2, 2, S mdlp, 30 u. Kl, 60 Min Die beiden gehen je zur Hälfte in die note ein. Pro StA 2, 2,

11 Seite 11 von Grundlagen des Wirtschaftsrechts (Foundation Business Law) Kostenrechnung (Cost Accounting) Wirtschaftsmathematik (Mathematics) SU schrp 90 2, SU schrp 90 2, SU schrp 90 2, Summe *) Angaben in Klammern geben den jeweiligen Anteil eines Teilmoduls am Gesamtmodul an.

12 II.2 Übersicht über e, und Credits im 2. Studienabschnitt: Teil 1: Studium an der Partnerhochschule (Studiensemester 3 und ). Der Inhalt der Spalten 3,, 6, 7 bis 9 ergibt sich aus den Anforderungen der Partnerhochschule. Seite 12 von Finanz- und Investitionswirtschaft (Finance) Marketing (Marketing) Personalführung (HR Management) Datenverarbeitung (Information Technology) Volkswirtschaft (Economics) Rechnungswesen/Controlling (Accounting) Zweite Wirtschaftssprache (Second Business Language) Fachwissenschaftliches Wahlpflichtmodul (Specialised Elective e) 2 ) 2 ) 2 ) 2 ) 2 ) 2 ) 2 ) je 2 ) LN 1 ) Anzahl der zu wählenden e ergibt sich aus Gesamtanforderung an Credits 2 ) Summe je *) Angaben in Klammern geben den jeweiligen Anteil eines Teilmoduls am Gesamtmodul an. 1) Das Nähere regelt der Studienplan. 2) In diesen beiden Studiensemestern müssen insgesamt 60 Credits (30 Credits je Semester) erreicht werden. Mindestens 20 Credits müssen durch die e abgedeckt werden. Die restlichen Credits werden durch entsprechende Belegung von Wahlpflichtmodulen ( 20-27) erlangt.

13 Seite 13 von 20 II.2 Übersicht über e, und Credits im 2. Studienabschnitt: Teil 2: Studium an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg (Studiensemester 7 und 8) Internationales Management (International Management) Internationale Unternehmensführung (Business Management) Internationalisierungsstrategien (Internationalisation Strategies) Internationales Recht (International Law) Wirtschaftspolitik (Economic Policy) Internationale Wirtschaftsbeziehungen (International Economics) Informationsmanagement (Information Management) Unternehmensplanspiel (Business Game) Unternehmenskommunikation (Business Communication) (6) (7) SU schrp 120 (7/11) (2) (2) SU Kl, 60 Min. (2/11) (2) (2) SU Kl, 60 Min. (2/11) SU schrp 90 SU schrp () () S LN 1 ) (/7) (2) (2) SU Kl, 60 Min. (2/7) Schwerpunkt 1 ) (Option) 12 1 Die Studierenden müssen einen der aufgeführten Schwerpunkte a, b, c oder d wählen. 1

14 Seite 1 von a Internationales Finanzmanagement (International Financial Management) a1 a2 a3 Internationale Finanzierung (International Finance) Globale Finanzmärkte und Asset Management (International Capital Markets and Asset Management) Internationales Controlling (International Controlling) SUW Kl, 90 Min. SUW schrp 90 SUW schrp 90 b Internationales Personalmanagement (International HR Management) b1 b2 b3 b3.1 b3.2 Personalplanung und Personalmarketing (Human Resource Planning and Marketing) Personal- und Organisationsentwicklung (Human Resource and Organisational Development) Arbeitsrecht und Gesundheitsmanagement (Labour Law and Health Management) Arbeitsrecht (Labour Law) Gesundheitsmanagement (Health Management) SUW schrp 90 SUW schrp 90 (2) (2,) SUW Kl, 60 Min. (1/2) (2) (2,) SUW Kl, 60 Min. (1/2)

15 Seite 1 von c Internationales Marketing (International Marketing) c1 c2 c3 Internationales Marketing (International Marketing) Internationale Marktforschung (International Marketing Research) Handels- und Dienstleistungsmarketing (Trade and Service Marketing) d Internationale Logistik (International Logistics) d1 d2 d3 e 33 3 Dispositive und physische Logistik (Dispositive and Physical Logistics) Quantitative Methoden in der Logistik (Quantitative Methods in Logistics) Kontraktlogistik (Industrial Contract Logistics) International Business Management 3 ) (International Business Management) Wahlpflichtmodul (Specialised Elective in Business) Bachelorarbeit (Bachelor Thesis) SUW Kl, 90 Min. SUW schrp 90 SUW Kl, 90 Min. SUW schrp 90 SUW schrp 90 SUW Kl, 90 Min SUW 1 SUW LN 1 ) 12 BA 12 Summe *) Angaben in Klammern geben den jeweiligen Anteil eines Teilmoduls am Gesamtmodul an. 1) Das Nähere regelt der Studienplan. 3) Diesen Schwerpunkt können nur Studierende wählen, die ihr Studium an der Partnerhochschule begonnen und ihr Studium an der OTH Regensburg abschließen möchten. In diesem Schwerpunkt sind e des zweiten Studienabschnitts zu belegen, die die Studierenden noch nicht an der Heimathochschule belegt haben.

16 Seite 16 von 20 II.2 Übersicht über e, und Credits im 2. Studienabschnitt Teil 3: Praktische Studiensemester (Studiensemester und 6) Erstes praktisches Studiensemester (First Placement Semester) Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen 1 ) (Concurrent Courses) Praktikum (Placement) Zweites praktisches Studiensemester (Second Placement Semester) Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen 1 ) (Concurrent courses) Praktikum (Placement) () 30 () (26) S Pr LN 1 ) m.e. ) m.e. ) TN ) TN ) Das Praktikum muss in einem Land absolviert werden, das dem gewählten Sprachund Wirtschaftsraum nach 3 Abs. 3 entspricht. ( ) ( ) () 30 () (26) S Pr LN 1 ) m.e. ) m.e. ) TN ) TN ) Das Praktikum muss im nichtdeutschen Sprachraum absolviert werden. ( ) ( ) Summe 8 60 *) Angaben in Klammern geben den jeweiligen Anteil eines Teilmoduls am Gesamtmodul an. 1) Das Nähere regelt der Studienplan. ) Der Studienplan regelt Umfang der Teilnahme sowie die Vorgehensweise bei unverschuldetem Fehlen des oder der Studierenden.

17 Seite 17 von 20 B. katalog für Studierende, die ihr Studium an der Partnerhochschule beginnen ( Ausländische Studierende ) II.2 Übersicht über e, und Credits im 2. Studienabschnitt: Teil 1: Studium an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg (Studiensemester 3 und ) Finanz- und Investitionswirtschaft (Finance) Marketing (Marketing) Personalführung (HR Management) Datenverarbeitung (IT) Volkswirtschaft (Foundation Economics) Rechnungswesen/Controlling (Accounting) Zweite Wirtschaftssprache (Second Business Language) 2 ) SU schrp 90 2 ) SU 2 ) SU 2 ) SU 2 ) SU 2 ) SU 2 ) SU Kl 90 Min. u. StA Kl 90 Min. u. StA Kl 90 Min. u. StA Die beiden LN gehen je zur Hälfte in die note ein. Die beiden LN gehen je zur Hälfte in die note ein. Die beiden LN gehen je zur Hälfte in die note ein. schrp 90 schrp 90 LN 1 )

18 Seite 18 von Fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule1 ) (Specialist elective modules) je je SUW LN 1 ) Anzahl der zu wählenden e ergibt sich aus Gesamtanforderung an Credits. 2 ) Summe je *) Angaben in Klammern geben den jeweiligen Anteil eines Teilmoduls am Gesamtmodul an. 1) Das Nähere regelt der Studienplan. 2) In diesen beiden Studiensemestern müssen insgesamt 60 Credits (30 Credits je Semester) erreicht werden. Mindestens 20 Credits müssen durch die e abgedeckt werden. Die restlichen Credits werden durch entsprechende Belegung von Wahlpflichtmodulen ( 20-27) erlangt.

19 Seite 19 von 20 II.2 Übersicht über e, und Credits im 2. Studienabschnitt: Teil 2: Praktische Studiensemester (Studiensemester und 6) Erstes praktisches Studiensemester (First Placement Semester) Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen 1 ) (Concurrent courses) Praktikum (Placement) Zweites praktisches Studiensemester (Second Placement Semester) Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen 1 ) (Concurrent courses) Praktikum (Placement) () 30 () (26) S Pr LN 1 ) m.e. ) m.e. ) TN ) TN ) Das Praktikum muss im deutschen Sprachraum absolviert werden. ( ) ( ) () 30 () (26) S Pr LN 1 ) m.e. ) m.e. ) TN ) TN ) Das Praktikum muss in einem Land absolviert werden, das nicht dem Sprachraum der Heimathochschule entspricht. ( ) ( ) Summe 8 60 *) Angaben in Klammern geben den jeweiligen Anteil eines Teilmoduls am Gesamtmodul an. 1) Das Nähere regelt der Studienplan. ) Die Studienpläne der OTH Regensburg und der jeweiligen Partnerhochschule regeln Umfang der Teilnahme sowie die Vorgehensweise bei unverschuldetem Fehlen des oder der Studierenden.

20 Seite 20 von 20 Abkürzungen: Kl Klausur m.e. Bewertung mit/ohne Erfolg mdlln er Leistungsnachweis mdlp e Prüfung Pr Praktikum Präs Präsentation Pro Projektarbeit schrp e Prüfung StA Studienarbeit SU Seminaristischer Unterricht ggf. mit Übungen SUW Seminaristischer Unterricht bei fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodulen SWS Semesterwochenstunden Ü Übung TN Teilnahmenachweis

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