RECHTSFRAGEN UND SCHADENFÄLLE (WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UND TREUHAND)
|
|
- Thomas Grosser
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 RECHTSFRAGEN UND SCHADENFÄLLE (WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UND TREUHAND) Revisionstagung 31. Oktober 2016 Andreas Fuchs, 31. Oktober 2016 Agenda Warum kommt es zu Schadenfällen? Treuhänderhaftung Fallkategorien Fallkategorien Prävention 2, 31. Oktober 2016 Revisionstagung
2 Warum kommt es zu Schadenfällen? Fehlende Distanz zum Klienten Fristenkontrolle/Organisation der Unternehmung Selbstüberschätzung Ungenügend geklärter Auftragsinhalt Unsorgfältiges Handeln 3, 31. Oktober 2016 Warum kommt es zu Schadenfällen? Wetterumschlag Auslösendes Element z.b. Vertrauensverlust Fehlgeschlagene Erklärung z.b. Diskrepanz über Ziele Bereitschaft, Spiess umzudrehen Wechsel des Treuhänders, Haftung 4, 31. Oktober 2016 Revisionstagung
3 Treuhänderhaftung Fallkategorien Fehler im Zusammenhang mit. Steuern Deliktischen Handlungen Führung der Bücher Beratung/Auskünften Typische Pflichten des Treuhänders 5, 31. Oktober 2016 Treuhänderhaftung Verrechnungssteuern, Kreisschreiben Nr. 40 der ESTV Grosse Zahl neuer Schadenanzeigen Verwirkung des Anspruchs auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer Verschärfte Praxis gemäss Kreisschreiben Ordnungsgemäss Deklaration Nicht ordnungsgemässe Deklaration Strenge Praxis der kantonalen Steuerbehörden 6, 31. Oktober 2016 Revisionstagung
4 Treuhänderhaftung Verrechnungssteuern, Kreisschreiben Nr. 40 der ESTV Bedeutung in der Praxis Häufigster Fall: Dividendenausschüttung bei Gesellschaft deklariert in Steuererklärung des Aktionärs jedoch vergessen Weitere Fallkonstellationen Haftpflichtrechtliche Fragen Rolle des Treuhänders in dieser Angelegenheit Allfällige Steuerumgehung? Selbstverschulden des Steuerpflichtigen? 7, 31. Oktober 2016 Fallkategorien Konkursverschleppung Rangrücktritt: Prüfung der Bonität Objektive Unüberprüfbarkeit wesentlicher Positionen Jahresrechnung in Krisensituation zu spät geprüft Keine Plausibilisierung von Zwischenabschlüssen Fehlende Dokumentation Annahmen statt Abklärung Nichtentdecken von strafbaren Handlungen "Doppelvertretung/Selbstkontrahierung" beim Prüfkunden Einzelunterschrift, insbesondere bei Banken Persönliche Umstände Abgabe von Empfehlungen gegenüber Investoren 8, 31. Oktober 2016 Revisionstagung
5 Umwandlung GmbH in eine AG VN war Gründungsrevisorin HR-Eintragung am Konkurseröffnung am Abtretung des Verantwortlichkeitsanspruches Klage auf CHF 150'000 Schadenersatz Prüfungsbestätigung hätte nicht erteilt werden dürfen (Aktiven nicht werthaltig) -> A GmbH sei bereits überschuldet gewesen VN hätte Richter benachrichtigen müssen Bezirksgericht und Kantonsgericht Schwyz wiesen Klage ab 9, 31. Oktober 2016 Umwandlung GmbH in eine AG Urteil des Bundesgerichtes 4A_574/2015 vom 11. April 2016 Umwandlung nach Art. 54 Abs. 1 lit. a des Fusionsgesetzes (FusG) Aufgabe des zugelassenen Revisionsexperten (Art. 62 Abs. 1 und 4 FusG) Verantwortlichkeit des Revisionsexperten nach Art. 108 FusG Umwandlung: lediglich Wechsel der Rechtsform (keine Neugründung) -> trotzdem sind die auf die neue Rechtsform anwendbaren Gründungsvoraussetzungen einzuhalten 10, 31. Oktober 2016 Revisionstagung
6 Umwandlung GmbH in eine AG Zweck der Prüfung unterscheidet sich von der ordentlichen bzw. eingeschränkten Revision Keine Pflicht, Überschuldung anzuzeigen Prüfung der Gründungsvoraussetzungen Pflichtverletzung bei positivem Prüfbericht trotz Überschuldung Bundesgericht lässt offen, ob eine Pflichtverletzung vorlag Vorinstanz verneinte Konkursverschleppungsschaden Bundesgericht bestätigt dies -> Widerspruch: keine Pflicht, Bilanz zu deponieren, jedoch Prüfung des Konkursverschleppungsschadens 11, 31. Oktober 2016 Akteneinsicht im Konkurs des revidierten Unternehmens Ausgangslage Rechtsprechung des Bundesgerichtes zur Akteneinsicht Auswirkungen auf die Praxis Beurteilung aus Sicht der Revisionsstelle Empfehlung: Revisionsstelle soll eigene Honorarausstände kollozieren lassen und frühzeitig selbst Akteneinsicht nehmen 12, 31. Oktober 2016 Revisionstagung
7 Aktivlegitimation der Konkursmasse; Pflicht des VR zur Gleichbehandlung der Gläubiger? Regeste von BGE 142 III 23 "Die Konkurs- bzw. die Nachlassverwaltung ist nicht befugt, mittels Verantwortlichkeitsklage (Gesellschaftsklage) gegen die Gesellschaftsorgane den Schaden geltend zu machen, der ausschliesslich im Vermögen der Gesellschaftsgläubiger entstand, ohne dass im Vermögen der Gesellschaft selber ein Schaden eintrat (E. 3.1 und 4)." Was heisst das? Um was ging es? Klarstellung und Festigung der Praxis zur Legitimation; Keine Pflicht zur Gleichbehandlung der Gläubiger gemäss Urteil des Handelsgerichtes 13, 31. Oktober 2016 Prävention Organisation und Prozessmanagement Organisation der Unternehmung Dokumentation Zeitmanagement Weiterbildung Richtlinien für Mandatsannahme Leitlinien bei der Berufstätigkeit Distanz zum Kunden (Unabhängigkeit) Auftragsinhalt klären und festhalten Information und Aufklärung des Kunden Selbsteinschätzung 14, 31. Oktober 2016 Revisionstagung
8 Prävention Verhalten im Schadenfall Rechtzeitige Schadenanzeige Unterlagen sichern/nicht verändern Kontakt mit dem Anspruchsteller sowie Zugeständnisse vermeiden 15, 31. Oktober 2016 Schlussbemerkung Zunahme der Schadenfälle Haftung des Treuhänders/Revisors nach objektiviertem, strengen Sorgfaltsmassstab Pflichtverletzung Haftung Ursachen der Pflichtverletzungen beachten 16, 31. Oktober 2016 Revisionstagung
9 Haben Sie Fragen? Andreas Fuchs Dr. iur. Rechtsanwalt AXA-Winterthur 31. Oktober Revisionstagung
10 Beilagen Kreisschreiben Nr. 40 der ESTV Urteile des Bundesgerichtes 2C_95/2011 vom und 2C_80/2012 vom 16. Januar 2013 Motion von Leo Müller vom 13. Dezember 2013 Motion von Daniela Schneeberger vom 29. September 2016 Urteil des Bundesgerichtes 2C_85/2015 vom 16. September 2015 Urteil des Bundesgerichtes 4A_574/2015 vom 11. April 2016 BGE 141 III 281 (= 5A_552/2014 vom 22. Mai 2015) Urteil des Bundesgerichtes 5A_374/2015 vom 16. September 2015 BGE 142 III 23 Urteil des Bundesgerichtes 5C.29/2000 vom 19. September 2000 BGE 132 III 564, 141 III , 31. Oktober 2016 Revisionstagung
AKTUELLE RECHTSFRAGEN FÜR DIE KMU REVISIONSSTELLE 2018 WEITERBILDUNG INTENSIV REVISIONSRECHT SCHWEIZ
AKTUELLE RECHTSFRAGEN FÜR DIE KMU REVISIONSSTELLE 2018 WEITERBILDUNG INTENSIV REVISIONSRECHT SCHWEIZ Inhaltsverzeichnis 4 Workshops (3x 90 Minuten, 1x 75 Minuten) Referenten Rico A. Camponovo - Federico
MehrBegriff der Verantwortlichkeit der Organe Abgrenzung der Organverantwortlichkeit gegenüber der
Aktienrechtliche Verantwortlichkeit Begriff der Verantwortlichkeit der Organe Abgrenzung der Organverantwortlichkeit gegenüber der Haftung der Gesellschaft für ihre Verbindlichkeiten (siehe Art. 620 OR)
MehrDie Verantwortlichkeit von VR und GL im Lichte des neuen Revisionsrechts insbesondere mit Bezug auf IKS und Risikobeurteilung
Die Verantwortlichkeit von VR und GL im Lichte des neuen Revisionsrechts insbesondere mit Bezug auf IKS und Risikobeurteilung Dr. iur. Martin Moser, Rechtsanwalt, LL.M. Bratschi Emch Rechtsanwälte Lehrbeauftragter
MehrDer Schaden bei der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit
DIKE Herausgegeben von Prof. Dr. Peter Forstmoser Dr. iur. Claudia Suter, Rechtsanwältin Der Schaden bei der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit Inhaltsverzeichnis Executive Summary/Kurzzusammenfassung
MehrKapitalbeschaffung bei AG und GmbH. Walder Wyss Breakfast 8. November 2017 Dr. André Kuhn, Rechtsanwalt
Kapitalbeschaffung bei AG und GmbH Walder Wyss Breakfast 8. November 2017 Dr. André Kuhn, Rechtsanwalt Einleitung Einleitung Beschaffung von Beschaffung von Eigenkapital Mischformen zwischen Fremd- und
MehrDer Schaden! Iben der, akttäeeireclhtlklhienii Veramtwoirfficlhkeät
Der Schaden! Iben der, akttäeeireclhtlklhienii Veramtwoirfficlhkeät Dissertation der Universität St. Gallen, Hochschule für Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften (HSG) zur Erlangung der Würde
MehrSLP Paragraphe Zmorge
Paragraphe Zmorge Paragraphe Zmorge 7. Paragraphe Zmorge Verantwortungen und notwendige Vorkehrungen in der Unternehmenskrise 27. April 2012 Scholl Lienhard & Partner Kanzleigemeinschaft selbständiger
MehrDas Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft
Das Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft April 2014 Inhaltsverzeichnis Deutsche Umsatzsteuer auf Firmenwagen bei Schweizer Unternehmen Kritische Punkte bei der Ausrichtung der Dividende Neue Richtlinien
MehrDas Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft
Newsletter Das Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft April 2014 Inhaltsverzeichnis InterGest Kündigung wegen Alters nicht missbräuchlich... 2 Keinen Anspruch auf Sozialentschädigungen für arbeitgeberähnliche
MehrArt. 55 ZGB. Die Organe sind berufen, dem Willen der juristischen Person Ausdruck zu geben.
Der Organbegriff im Gesellschaftsrecht (Art. 55 ZGB) und die Verantwortlichkeit der Organe Prof. Dr. Bettina Hürlimann-Kaup Vortrag vom 30. November 2016 Prof. Bettina Hürlimann-Kaup 30. November 2016
MehrUniversität Basel WWZ HS 14. V9. Berichterstattung über die Prüfung
Universität Basel WWZ HS 14 1 Dr. M. Jeger Wirtschaftsprüfung Inhalt 2 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Bericht an die Generalversammlung 3. Bericht an den Verwaltungsrat / AC 4. Management Letter 5. Zusammenfassung
MehrUrteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 25. Januar 2017 i.s. Stiftung F. als Alleinerbin von G. (2C_277/2016 und 2C_278/2016)
Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 25. Januar 2017 i.s. Stiftung F. als Alleinerbin von G. (2C_277/2016 und 2C_278/2016) Abgrenzung Privat-/Geschäftsvermögen (Art. 18 Abs. 1 DBG; 19 Abs. 1 StG):
Mehrgrundsätzlich festes Grundkapital, als eine rein rechnerische Grösse Kapitalgesellschaft und kapitalbezogene Gesellschaft
Die Aktiengesellschaft als Kapitalgesellschaft grundsätzlich festes Grundkapital, als eine rein rechnerische Grösse Bedeutung Finanzierung der Gesellschaft Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft
MehrSystematische Anleitung zur eingeschränkten Revision
Systematische Anleitung zur eingeschränkten Revision erstellt zu Schulungszwecken von Karl Renggli, dipl. WP 1. Darstellung Verhalten bei Anleitung SER erstellt zu Schulungszwecken K. Renggli Version 2.0
MehrSubordination von Darlehen und deren Bedeutung in der Insolvenz der beteiligten Parteien
Subordination von Darlehen und deren Bedeutung in der Insolvenz der beteiligten Parteien 6. Zürcher Tagung zum SchKG vom 8. Februar 2018 Daniel Hayek, Rechtsanwalt, LL.M. Prager Dreifuss AG Zürich, Bern,
MehrÜbungen Öffentliches Recht III
Übungen Öffentliches Recht III Gruppen K-M und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann / Dr. Julia Hänni Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich FS 2015 Dr. Julia Hänni
MehrVerein Toolpoint for Lab Science, Egg. Bericht der Revisionsstelle für
T R E UC O N T R O L A G W I R T S C H A F T S P R Ü F U N G U N D B E R A T U N G Verein Toolpoint for Lab Science, Egg Bericht der Revisionsstelle für 2016 A D R E S S E K O N T A K T I N T E R N E T
MehrBericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an den Stiftungsrat
Stiftung Beratungs- und Sozialdienst Appenzell Innerrhoden, Appenzell Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an den Stiftungsrat Jahresrechnung 2016 KPMG AG St. Gallen, 20. Februar 2017
MehrStiftung Vives. Zürcherstrasse Winterthur. Revisionsbericht. jwitreva. treuhand- und revisionsgesellschaft ag
Stiftung Vives Zürcherstrasse 119 8406 Winterthur 2014 Revisionsbericht jwitreva treuhand- und revisionsgesellschaft ag - Jahresrechnung Bericht der Revisionsstelle zur Eingeschränkten Revision an den
MehrSanierung einer Aktiengesellschaft
Rechtspraxis für KMU Strafrechtliche Risiken: Was muss ich als Verwaltungsrat eines KMU beachten? Sanierung einer Aktiengesellschaft Sarah Schläppi MLaw, Rechtsanwältin Bracher & Partner, Advokatur und
MehrVerwaltungsrat und Revisionsstelle in der Pflicht
Neuordnung der Revision Verwaltungsrat und Revisionsstelle in der Pflicht Dr. iur. Martin Moser, Rechtsanwalt, LL.M. Bratschi Emch Rechtsanwälte Lehrbeauftragter an der Universität Luzern martin.moser@bep.ch
MehrSCHWEIZER PRÜFUNGSHINWEIS 10: BERICHTERSTATTUNG ZUR PRÜFUNG VON BESONDEREN VORGÄNGEN
SCHWEIZER PRÜFUNGSHINWEIS 10: BERICHTERSTATTUNG ZUR PRÜFUNG VON BESONDEREN VORGÄNGEN (gilt für Prüfungsberichte zu besonderen Vorgängen, die ab 15.12.2013 datiert werden) Datum der ersten Veröffentlichung:
Mehrgrundsätzlich festes Grundkapital, als eine rechnerische Grösse Kapitalgesellschaft und kapitalbezogene Gesellschaft
Die Aktiengesellschaft als Kapitalgesellschaft grundsätzlich festes Grundkapital, als eine rechnerische Grösse Bedeutung (siehe Folien 88 ff.) Finanzierung der Gesellschaft Haftung für Verbindlichkeiten
MehrLösungshinweise zu den Fallbeispielen 1-6
Lösungshinweise zu den Fallbeispielen 1-6 2 Fallbeispiel 1 Dividende Lösungshinweise offensichtliche Nichtdeklaration eines Vermögensertrages? Verfahren ist zur Zeit noch hängig Mitwirkungspflichten des
MehrVerordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen
. Verordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen vom 7. November 978 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung von Art. 84 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ), der Art. 3 Abs.
MehrInfo. verrechnungssteuer: Erneute (3. verschärfung. recht steuern interessant xxxxx. Natürliche personen im fokus
Info juni 2014 www.bdo.ch recht steuern interessant im griff xxxxx verrechnungssteuer: Erneute (3. verschärfung Teil) Natürliche personen im fokus Im April 2014 publizierte die Eidgenössische Steuerverwaltung
MehrAnhang 2: Muster für einen Bericht über die prüferische Durchsicht von Abschlüssen
Anhang 2: Muster für einen Bericht über die prüferische Durchsicht von Abschlüssen 2.1. Muster für einen Bericht über die prüferische Durchsicht eines Abschlusses mit einer uneingeschränkten zusammenfassenden
MehrIp!J viitgireo oer rreuhono-v,ammer. die Jahresrechnung per 31. Dezember 2015 PROGRESSIA PROFOND-VERE?NIGUNG THALWIL. Bericht der Revisionsstelle über
PROGRESSIA WITITS«,HAmPRüFUNG AG PROFOND-VERE?NIGUNG THALWIL Bericht der Revisionsstelle über die Jahresrechnung per 31. Dezember 2015 Ip!J viitgireo oer rreuhono-v,ammer PRO RESSlA WlrlTSCHAFTSF'RÜFuNG
MehrObergericht des Kantons Zürich
Obergericht des Kantons Zürich Verwaltungskommission Geschäfts-Nr.: VO110073-O/U01 Mitwirkend: Der Obergerichts-Vizepräsident, lic. iur. R. Naef sowie die Gerichtsschreiberin, lic. iur. A. Bernstein-Pomeranz
MehrKreisschreiben Nr. 40 der ESTV. Verwirkung Rückerstattungsanspruch Verrechnungssteuer
Kreisschreiben Nr. 40 der ESTV Verwirkung Rückerstattungsanspruch Verrechnungssteuer November 2014 Inhalt 1. Zusammenfassung Bundesgerichtsurteil 2. Kreisschreiben Nr. 40 3. Fallbeispiele 4. Vorgehen 5.
MehrGesellschaftsrechtliche Konfliktlagen: Die Schweizer Sicht. Dr. Daniel Lucien BÜHR LALIVE, Zürich
Gesellschaftsrechtliche Konfliktlagen: Die Schweizer Sicht Dr. Daniel Lucien BÜHR LALIVE, Zürich Inhalt (1) Die gesellschaftsrechtlichen Klagen (Auswahl) (2) Funktionen der gesellschaftsrechtlichen Klagen
MehrDie Rechtsmittel im Haftpflichtprozess nach dem Bundesgerichtsgesetz
Die Rechtsmittel im Haftpflichtprozess nach dem Bundesgerichtsgesetz Dr. Andreas Güngerich, Rechtsanwalt LL.M HAVE-Tagung vom 19. Juni 2007 19. Juni 2007 2 Inhaltsverzeichnis Einleitung Rechtsmittelsystem
Mehrgefasst: Die Revision wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei hat die Kosten ihrer Revisionsbeantwortung selbst zu tragen.
6 Ob 56/05m Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner,
MehrUNTERNEHMENSSTEUERRECHT: DIE SCHWEIZERISCHE VERRECHNUNGSSTEUER
UNTERNEHMENSSTEUERRECHT: DIE SCHWEIZERISCHE VERRECHNUNGSSTEUER Dr. Hugo Wyssen Abteilungsleiter Juristische Personen Steuerverwaltung des Kantons Zug Meldeverfahren im inländischen Konzernverhältnis -
MehrHaftung und Versicherung der. Interimmanager
Haftung und Versicherung der DSIM Herbsttagung 2007 Andreas Fuchs 1 Inhaltsübersicht I. Haftung der 1. Aufgaben 2. Vertragsbeziehungen 3. Qualifikation der Vertragsbeziehung 4. Vertragliche Haftung 5.
MehrPersonenrecht. 11. Verein HS Allgemeines Allgemeines
Personenrecht HS 2012 11. Verein Ass.-Prof. Dr. iur. Michelle Cottier MA Juristische Fakultät der Universität Basel 11.1. Allgemeines Charakteristika: körperschaftlich organisierte Personenverbindung ideeller
MehrSchönenberger JAHRESRECHNUNG Bern. Vereinigung Berner Gemeinwesenarbeit VBG. Inhaltsverzeichnis: Bollwerk 39. Anhang (
Vereinigung Berner Gemeinwesenarbeit VBG Bollwerk 39 3011 Bern JAHRESRECHNUNG 2017 (01.01.-31.12.17) Inhaltsverzeichnis: Revisionsbericht Bilanz per 31. Dezember Betriebsrechnung vom l. Januar bis 31.
MehrKinder- und Unterstützungsabzug. Entscheid der Steuerrekurskommission des Kantons Basel-Stadt Nr vom 19. Januar 2012
Kinder- und Unterstützungsabzug Entscheid der Steuerrekurskommission des Kantons Basel-Stadt Nr. 2010-158 vom 19. Januar 2012 Unterstützungsbedürftigkeit eines Kindes mit Vermögen. Die Faustregel der Steuer
MehrAufhebung mit Liquidation einer klassischen Stiftung
Aufhebung mit Liquidation einer klassischen Stiftung Stand: 1. Januar 2016 Vorbemerkungen zum Ablauf Eine Stiftung ist eine Anstalt, es handelt sich um ein Zweckvermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Mehrzwischen - Treugeber - - Treuhänder - Der Treugeber beabsichtigt, dass ihm der Treuhänder sein in der Schweiz gelegenes, ordentlich
zwischen - Treugeber - Vorname / Name Strasse / Nr. PLZ / Ort - Treuhänder - Vorname / Name Strasse / Nr. PLZ / Ort A. Präambel Der Treugeber beabsichtigt, dass ihm der Treuhänder sein in der Schweiz gelegenes,
Mehr5194 Beschluss des Kantonsrates zum dringlichen Postulat KR-Nr. 93/2014 betreffend Beschwerderecht der Gemeinden zur Anfechtung von KESB-Beschlüssen
Antrag des Regierungsrates vom 6. Mai 2015 5194 Beschluss des Kantonsrates zum dringlichen Postulat KR-Nr. 93/2014 betreffend Beschwerderecht der Gemeinden zur Anfechtung von KESB-Beschlüssen (vom............)
MehrEntscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht
Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht vom 13. Oktober 2015 (410 15 314) Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung (Art. 192 SchKG) /
MehrVERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS ST.GALLEN
B 2008/166 VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS ST.GALLEN Entscheid vom 11. November 2008 In Sachen X., Gesuchsteller, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen Y., Gesuchsgegner, betreffend Akteneinsicht - 2 - hat
MehrÖFFENTLICHE URKUNDE. über die. Gründung. der. mit Sitz in. Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwalden Glarus Zug Freiburg
Reg. Nr. Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwalden Glarus Zug Freiburg Solothurn Basel-Stadt Basel-Land Schaffhausen Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau
MehrNeues aus dem Rechtsdienst
RA MLaw Lea Sturm - RA lic.iur. Andreas M. Schlatter Neues aus dem Gemeindeorientierung vom 28. November 2016 Themen 1. Was gilt in Landschaftsschutzzonen als zonenkonform? ( [1C_397/2015]) Welches Recht
MehrDieser Text ist ein Vorabdruck. Es können noch redaktionelle Änderungen vorgenommen werden. Verbindlich ist die Version, die im Bundesblatt
Dieser Text ist ein Vorabdruck. Es können noch redaktionelle Änderungen vorgenommen werden. Verbindlich ist die Version, die im Bundesblatt www.admin.ch/bundesrecht/00568/) veröffentlicht wird. Bundesgesetz
MehrBericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an die Generalversammlung der Hallenbad Obwalden AG 6064 Kerns
Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an die Generalversammlung der Hallenbad Obwalden AG 6064 Kerns Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang)
MehrKapitalerhöhung (Art. 650 ff. OR) ordentliche (Art. 650, 652 ff. OR) genehmigte (Art. 651, 652 ff. OR) bedingte (Art. 653 ff. OR)
Veränderungen des Aktienkapitals Kapitalerhöhung (Art. 650 ff. OR) ordentliche (Art. 650, 652 ff. OR) genehmigte (Art. 651, 652 ff. OR) bedingte (Art. 653 ff. OR) Kapitalherabsetzung (Art. 732 ff. OR)
MehrÜberblick über handelsregisterrelevante Rechtseinheiten
Überblick über handelsregisterrelevante en Anzahl Gründer Einzelunternehmen (Art. 36 ff. HRegV; Art. 945 f. OR) Einer (nat. Person) Handelsregister des Kantons Schwyz Kollektivgesellschaft 1 (Art.40 ff.
MehrVerzicht auf Revision (Opting-Out) bei KMU: Handelsregisterbelege
Handelsregisteramt Kanton Zürich Merkblatt Verzicht auf Revision (Opting-Out) bei KMU: Handelsregisterbelege Kleinen und mittleren Unternehmen gewährt das Schweizerische Obligationenrecht seit 2008 die
MehrRechtsgeschäftliche Verwertung
Rechtsgeschäftliche Verwertung (Beweisrechtliche) Fragen bei der Übertragung von Schutzrechten 2 Einführung: Die Frage der Aktivlegitimation, d.h. der materiellen Anspruchsberechtigung, gehört zu den beliebtesten
MehrTeil 1: Neues Obligationenrecht. Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec.
Teil 1: Neues Obligationenrecht Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec. HSG Überblick Neue gesetzliche Bestimmungen Mögliche Auslegung
MehrBruno Beer. Silvan Andermatt
Aktuell Atypisch stille Beteiligung die neue (alte) Praxis der ESTV Bruno Beer Managing Partner, dipl. Steuerexperte Inhaber der profitax ag, Zug, www.profi-tax.ch bruno.beer@profi-tax.ch Bruno Beer Silvan
MehrKostengutsprache und Rahmenvereinbarung. juristische Qualifikation und berufsrechtliche
Rechtsschutzversicherung und Anwalt Kostengutsprache und Rahmenvereinbarung juristische Qualifikation und berufsrechtliche Schranken 4. April 2017 Prof. Dr. Walter Fellmann Überblick Ausgangslage Mandatierung
MehrAktuelles, Änderungen & Rechtsprechung
Steuerseminar 2010 Aktuelles, Änderungen & Rechtsprechung Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Beat Elmiger 16. September 2010 Übersicht 2 Änderungen auf den 1. Januar 2011 - Bund (DBG) - Kanton LU
MehrKantonales Sozialamt Graubünden Uffizi dal servetsch social chantunal dal Grischun Ufficio del servizio sociale cantonale dei Grigioni
Kantonales Sozialamt Graubünden Uffizi dal servetsch social chantunal dal Grischun Ufficio del servizio sociale cantonale dei Grigioni Richtlinien zur Übernahme der Anwaltskosten durch die Opferhilfe Stand
MehrAnleitung zur Qualitätssicherung bei kleinen und mittelgrossen Revisionsunternehmen
Anleitung zur Qualitätssicherung bei kleinen und mittelgrossen Revisionsunternehmen Die vorliegende Anleitung zur Qualitätssicherung stellt eine Umsetzung der in PS 220 beschriebenen Anforderungen in kleinen
MehrTourismus Forum Luzern Luzern. Bericht der Revisionsstelle an die Vereinsversammlung zur Jahresrechnung 2015
Tourismus Forum Luzern Luzern Bericht der Revisionsstelle an die Vereinsversammlung zur Jahresrechnung 2015 Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an die Vereinsversammlung des Tourismus
MehrStaatshaftungsrecht. Dr. Christoph Meyer, LL.M. Advokat und Lehrbeauftragter Universität Basel. Basel, 29. Oktober 2012
Staatshaftungsrecht Dr. Christoph Meyer, LL.M. Advokat und Lehrbeauftragter Universität Basel Basel, 29. Oktober 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 2. Haftung gegenüber Dritten 3. Haftung für rechtmässig
MehrHaftpflichtrisiken von Treuhändern und Revisoren. Ursachen, Prävention und massgeschneiderte Versicherungslösungen
Haftpflichtrisiken von Treuhändern und Revisoren Ursachen, Prävention und massgeschneiderte Versicherungslösungen Stellen Sie sich vor Sie erhalten als Revisionsstelle der Modehandel AG folgendes Schreiben:
MehrVerantwortlichkeit in der Arbeitssicherheit
Verantwortlichkeit in der Arbeitssicherheit Veranstaltung der SAQ, Sektion Zürich 05.09.2006 Pius Arnold, Rechtsanwalt Suva 1 Verantwortlichkeit resultiert aus: 1. öffentlichem Recht (Arbeitssicherheit
MehrSchweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfung
Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfung Band 3 Andere Prüfungen TREUHAND *KAMMER Schweizerische Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerexperten Inhaltsverzeichnis Teil I Gründungsprüfung 1 Das Verfahren
MehrVerein Arud Zürich. Bericht der Revisionsstelle an die Vereinsversammlung zur Jahresrechnung 2015
Verein Arud Zürich Bericht der Revisionsstelle an die Vereinsversammlung zur Jahresrechnung 2015 Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an die Vereinsversammlung des Verein Arud Zürich
MehrFormular: Gründung Aktiengesellschaft (AG)
Formular: Gründung Aktiengesellschaft (AG) 1. Firma Notar: 2. Personalien der Gründer / Zeichnung der Aktien 2. Personalien der Gründer / Zeichnung der Aktien Gründer/in 1 Gründer/in 2 / Firma / Firma
MehrOrgan-Verantwortlichkeiten
Organ-Verantwortlichkeiten Art. 754 Abs. 1 OR 1 Die Mitglieder des Verwaltungsrates und alle mit der Geschäftsführung oder mit der Liquidation befassten Personen sind sowohl der Gesellschaft als den einzelnen
MehrÜbungen im öffentlichen Recht III (Bachelor, Aufbaustufe)
Übungen im öffentlichen Recht III (Bachelor, Aufbaustufe) Montag 16.15-18.00 Uhr (Gruppe K-M) Dienstag 16.15-18.00 Uhr (Gruppe W-Z) Prof. Dr. Felix Uhlmann Universität Zürich Dr. Daniela Kühne Frühjahrssemester
Mehr3 Ob 110/11i. gefasst:
3 Ob 110/11i Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch
MehrCharakterisierung der Aktiengesellschaft aufgrund der Unterscheidungsmerkmale von Gesellschaftsformen
Charakterisierung der Aktiengesellschaft aufgrund der Unterscheidungsmerkmale von Gesellschaftsformen Universität Zürich Lehrstuhl Prof. Dr. Hans-Ueli Vogt Körperschaft Zwingend ausschliessliche Haftung
MehrEntwicklung der Revision aus Sicht von EXPERTsuisse
Entwicklung der Revision aus Sicht von EXPERTsuisse Wo stehen wir wohin könnte es gehen Dominik Bürgy Präsident von EXPERTsuisse Zürich, 3. November 2015 Agenda 1. Warum hat sich EXPERTsuisse in einem
MehrVorwort. Inhalts- und Autorenübersicht. Inhaltsverzeichnis 9. Abkürzungsverzeichnis 15. Literaturverzeichnis. Materialienverzeichnis
Vorwort Inhalts- und Autorenübersicht V VII Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis Materialienverzeichnis XIX XXIII 5 Jahre ZPO aus der Sicht der Lehre Forderungen für die Zukunft
MehrSehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Bundespräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Brief des provisorischen Sachwalters Swissair Group an die Mitglieder des Schweizerischen Bundesrates und der Eidgenössischen Räte Küsnacht-Zürich, 15.November 2001. Der provisorische Sachwalter der Swissair
MehrNeue kapitalmarktrechtliche Anforderungen bei öffentlichen Übernahmen. Simon Patrick Link
Neue kapitalmarktrechtliche Anforderungen bei öffentlichen Übernahmen Simon Patrick Link 10. November 2015 Marktmissbrauchsrecht ab 3. Juli 2016 neu geregelt Neuregelung des gesamten Marktmissbrauchsrechts
MehrSpezialisierungskurs Fachanwalt für Bau- und Immobilienrecht 2013
Spezialisierungskurs Fachanwalt für Bau- und Immobilienrecht 2013 Vergaberecht Referenten Stefan Scherler, Scherler + Siegenthaler AG, Winterthur Claudia Schneider Heusi, Schneider Rechtsanwälte AG, Zürich
MehrHaftung in der Aktiengesellschaft
Haftung in der Aktiengesellschaft AG unbeschränkte Haftung der AG (Haftung mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen) für die Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten unbeschränkte Haftung der Aktionäre für die
Mehr7 Ob 38/12g. gefasst:
7 Ob 38/12g Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hoch, Dr. Kalivoda,
Mehr2 Ob 162/49. gefasst: Der außerordentliche Revisionsrekurs wird. zurückgewiesen.
2 Ob 162/49 Der Oberste Gerichtshof hat durch den Präsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Bartsch als Vorsitzenden sowie die Räte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schmeisser, Dr. Ullrich, Dr. Kuch und Dr.
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 2. Juni in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF II ZR 104/07 BESCHLUSS vom 2. Juni 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein nein BGB 826 A An einem die Haftung nach 826 BGB begründenden existenzvernichtenden Eingriff
MehrHaftung in der Sanierungsberatung aktuelle Tendenzen
Haftung in der Sanierungsberatung aktuelle Tendenzen ZIS Zentrum für Insolvenz und Sanierung an der Universität Mannheim e.v. 17. Oktober 2017 RA/FAfStR Stefan Bank Partner bock legal Partnerschaft von
Mehr--- Die Beweislastregeln im Haftungsprozess ( 630h BGB)
Meinhardt Congress GmbH 2. Süddeutsche Medizinrechtstage 17. und 18. Januar 2014 (Göppingen) --- Die Beweislastregeln im Haftungsprozess ( 630h BGB) 17. Januar 2014 Überblick I. Einführung II. Pflichten
MehrWohnbaugenossenschaft der Stadt Chur (WSC)
Wohnbaugenossenschaft Jahresrechnung 2014 Erfolgsrechnung 01.01.2014 31.12.2014 Bilanz per 31.12.2014 Seite 1 Wohnbaugenossenschaft Erfolgsrechnung Budget 2014 Rechnung 2014 Rechnung 2013 Konto Aufwand
MehrVerein zur Unterstützung Les enfants Dar Bouidar Zürich. Bericht der Revisionsstelle an die Mitgliederversammlung zur Jahresrechnung 2012/2013
Verein zur Unterstützung Les enfants Dar Bouidar Zürich Bericht der Revisionsstelle an die Mitgliederversammlung zur Jahresrechnung 2012/2013 Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an
MehrBGH: Ernstlichkeit ist keine Voraussetzung für den Versicherungsfall in der D&O
Dr. Mark Wilhelm, Lars Winkler Versicherungspraxis, Juni 2016 D&O-Versicherung BGH: Ernstlichkeit ist keine Voraussetzung für den Versicherungsfall in der D&O Der Bundesgerichtshof hat durch zwei fast
MehrDie Berufshaftpflicht von Immobilienmaklern. Anlass der SMK vom 28. Juni 2007 RA lic. iur. Florence Braun
Die Berufshaftpflicht von Immobilienmaklern Anlass der SMK vom 28. Juni 2007 RA lic. iur. Florence Braun 1 Inhalt 1. Beispielfall: Bierliefervertrag 2. Mögliche Berufshaftpflichtversicherungen für Immobilienfachleute
MehrDirekte Bundessteuer Steuerperiode 1999/2000
Eidgenössische Steuerverwaltung Administration fédérale des contributions Amministrazione federale delle contribuzioni Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Division principale
MehrUniversität Basel WWZ HS 14
Universität Basel WWZ HS 14 1 Dr. M. Jeger Wirtschaftsprüfung Inhalt 2 1. Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen 2. Besondere Prüfungen bei einer AG 1. Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen 3 1. 3-Säulen-Konzept
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis. 1. Teil: Ausgangslage 3
Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis VII IX XI XXI XXV Einleitung 1 1. Teil: Ausgangslage 3 1. Kapitel: Vorbemerkung
MehrGGBH Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag
Jahresrechnung 2010 GGBH Erfolgsrechnung 1. Januar bis 31. Dezember GGBH Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 17 846.95 Mitgliederbeiträge 13 880.00 60 000.00 Zuwendungen Clientis ZRB 60 000.00 übrige Einnahmen
MehrVerantwortlichkeitsansprüche der Gläubigergesamtheit: Schadenssubstanziierung, Verjährung und Treuepflichtverletzung
Dominique Müller* Verantwortlichkeitsansprüche der Gläubigergesamtheit: Schadenssubstanziierung, Verjährung und Treuepflichtverletzung Besprechung des Urteils 4A_462/2009 des Schweizerischen Bundesgerichts
Mehr0. Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht
0. Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort... 5 Inhaltsübersicht... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 18 A. Einleitung und Problemverortung... 27 I.. Thema... i27 II. Bedeutung von Rückabwicklungsansprüchen
MehrDieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird.
Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird. [Signature] [QR Code] Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) Änderung
MehrStrukturanpassungen bei Stiftungen
Doktorandenkolloquium Strukturanpassungen bei Stiftungen DRAFT Valentin Jentsch AGENDA I. Ausgangslage: Stiftungsfusionen II. Grundlagen zum Stiftungsrecht 1. Klassifikation der Stiftungsarten 2. Handelsregistereintragung
MehrAnhang: Bestimmungen für die Vertriebsträger
Anhang: Bestimmungen für die Vertriebsträger I Zielsetzungen Die nachstehenden Bestimmungen sollen im Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen in der Schweiz eine hinreichende Information und Beratung der Anleger
MehrSubstanziierung und Beweis unter besonderer Berücksichtigung von Art. 42 Abs. 1 und 2 OR
Substanziierung und Beweis unter besonderer Berücksichtigung von Art. 42 Abs. 1 und 2 OR Prof. Dr. iur. Walter Fellmann Rechtsanwalt, Professor an der Universität Luzern Disposition des Vortrags Inhalt
MehrCasino-Gesellschaft Basel Basel. Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2015
Basel Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2015 Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an die Generalversammlung der Basel Als Revisionsstelle haben
MehrWohnbaugenossenschaft der Stadt Chur (WSC)
Wohnbaugenossenschaft Jahresrechnung 2013 Erfolgsrechnung 01.01.2013 31.12.2013 Bilanz per 31.12.2013 Seite 1 Wohnbaugenossenschaft Erfolgsrechnung Budget 2013 Rechnung 2013 Rechnung 2012 Konto Aufwand
MehrTreuhand Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Unternehmensberatung SCHÜRMANN TREUHAND
Treuhand Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Unternehmensberatung SCHÜRMANN TREUHAND Sehr geehrte Damen und Herren, Die ST ist eine erfahrene, kompetente und zuverlässige Partnerin für Klein- und Mittelunternehmen
MehrDr. Roland Meier sein Vorwissen zu Verwaltungsrat Müller 1. Interessen-Gemeinschaft IPCO
Dr. Roland Meier sein Vorwissen zu Verwaltungsrat Müller 1 Das Dokument belegt: Staatsanwalt Dr. Roland Meier hatte aus seiner BELTRUST-Straf untersuchung und damit aus amtlicher Tätigkeit klare Kenntnisse
Mehrhorizontale Betrachtung; Hauptmerkmale der Gesellschaftsformen:
System der Gesellschaftsformen vertikale Betrachtung ("Siloprinzip") horizontale Betrachtung; Hauptmerkmale der Gesellschaftsformen: Rechtspersönlichkeit Haftung der Gesellschaft und der Gesellschafter
MehrGesuchsformular für die Gründung einer Anlagestiftung
Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Anhang 1 zu Ziffer 3.1 der Weisungen OAK BV W 01/2016 Anforderungen an Anlagestiftungen Gesuchsformular für die Gründung einer Anlagestiftung I. Allgemeine
Mehr