An alle RAG-Vorsitzende

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1 Beauftragte Schießsport An alle RAG-Vorsitzende Wie Sie bereits wissen, ist die Ausübung des Schießsportes auf RK Ebene nicht mehr zulässig! Ebenso wird größter Wert auf die strikte Einhaltung der Schießsport-Ordnung des Verbandes gelegt. Wollen Sie weiterhin Schießsport betreiben, ist.. Anlage 1 Antrag Anlage 2 WaDO Die Anerkennung einer RAG-Schießsport durch die Kreisvorstandschaft nötig. Es muss eine RAG-Vorstandschaft nach der WaDO des Verbandes gewählt werden. ( falls noch nicht geschehen, dringend nachholen; mind. 7 Mitglieder Anlage 3 Anlage 4 Es ist eine RAG-Mitgliederliste zu erstellen und beizufügen. ( von allen Schützen der RAG, auch wenn kein waffenrechtliches Bedürfnis durch den VdRBw vorliegt.) Eine Anwesenheitsliste der Wahl ist zu erstellen und beizufügen. Anlage 5 Es ist eine Kopie der RAG-Satzung beizulegen ( Mustersatzung liegt bei, ) Anlage 6 Es ist ein Miet-/Nutzungsvertrag der Schießstätten, für die vom Verband zugelassenen Waffen erforderlich, mit Angaben : Art,Entfernung,Anzahl und Kaliber der Schießbahnen. Beispiel: KW/25m/5/.22lfB bis.45 ACP und / oder LW 100 m / 4 /.22 lfb bis 8x57 IS ) Sowie die zu entrichtenden Benutzungsgebühren. Sollte die Änderung nicht bis zum xxxxxx vollzogen sein, wird Ihre RAG-Schießsport am xxxxxx von der Liste der RAG-Schießsport des Verbandes gestrichen. Sie wären dann nicht mehr berechtigt im Namen des VdRBw Schießsport zu betreiben; Sie wären auch ohne Versicherungsschutz. Mit kameradschaftlichen Grüßen Claus Richter

2 Antrag auf Anerkennung einer RAG - Schießsport Anlage 1 Antrag Hiermit beantrage ich / wir die Anerkennung einer RAG Schießsport durch die Kreisvorstandschaft Name: RAG-Schießsport Obb-Nord /. Kopie eines Miet / Nutzungsvertrages des/der Schützenvereines/e (aus welchem hervorgeht, dass nach der Schießsportordnung des VdRBw geschossen werden darf) Anzahl der Schießtage pro Monat: pro Jahr Standgebühren: Pauschal jährlich oder monatlich Schiesstand/Schützenverein oder vom Schützen pro Schießtag Anzahl der Schießtage pro Monat: pro Jahr Standgebühren: Pauschal jährlich oder monatlich Schiesstand/Schützenverein oder vom Schützen pro Schießtag Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Anlage 6: Wahlprotokoll Mitgliederliste Anwesenheitsliste Geschäftsordnung Nutzungsvertrag Die von uns durch Miet / Nutzungsvertrag genutzten Schießstände sind für folgende Kaliber zugelassen: (zutreffendes ankreuzen) Vereinsname: KK-25 M KK-50 M GK-25 M GK-50 M GK -100 M GK über 100 M Standortschießanlagen X X X X Maßgebend für die Bearbeitung von Bedürfnisanträgen Nach der WaDO des VdRBw wurden gewählt: (Name, Anschrift, Tel.) RAG Vorsitzender : Stellvertreter : Schriftführer : Kassier : Weitere : Weitere : Ort, Datum Unterschrift RAG-Vorsitzender genehmigt: Datum, Unterschrift Kreisvorsitzender

3 Wahlprotokoll Anlage 2 VERBAND DER RESERVISTEN DER DEUTSCHEN BUNDESWEHR e.v. Wahlprotokoll gemäß Wahl- und Delegiertenordnung Wahlbenachrichtigung: erfolgte mindestens 14 Tage vor Wahltermin am. Wahltag/Datum:... Kreisgruppe:. RAG Eröffnung der Wahlversammlung Die Wahlversammlung wurde am um... Uhr in..durch.eröffnet. 2. Wahl des Versammlungsleiters durch die Stimmberechtigten Zum Versammlungsleiter wurde gewählt 3. Wahl der Beisitzer durch die Stimmberechtigten 1. Beisitzer.. 2. Beisitzer.. 4. Bestimmung des Protokollführers durch den Versammlungsleiter Der Beisitzer wurde zum Protokollführer bestimmt 5. Überprüfung der ordnungsgemäßen Einberufung der Versammlung durch den Versammlungsleiter Die Versammlung wurde durch Einladung vom einberufen. Die vorgeschriebene Einberufungsfrist von 2 Wochen wurde somit eingehalten. Die Versammlung ist somit ordnungsgemäß einberufen. 6. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung durch den Versammlungsleiter Gesamtzahl der RAG-Mitglieder. Tatsächlich anwesende RAG-Mitglieder. (Beschlussfähigkeit mindestens 7 stimmberechtigte Mitglieder) Die Versammlung ist somit beschussfähig. 7. Abstimmung über die Tagesordnung durch den Versammlungsleiter Die Tagesordnung wurde durch die Stimmberechtigten angenommen nicht angenommen. Folgende Punkte wurden geändert 8. Bestimmung von Wahlhelfern durch den Versammlungsleiter 1. Wahlhelfer. 2. Wahlhelfer. 9. Entgegennahme der Wahlvorschläge durch den Versammlungsleiter Siehe Anhang

4 10. Abstimmung über die Wahlvorschläge durch die Stimmberechtigten Siehe Anhang Wahlvorgang - Die Wahl erfolgt geheim mit einfacher Stimmenmehrheit - Die Wahl erfolgt durch offene Abstimmung (Hierzu müssen alle Stimmberechtigten einverstanden sein) - Jedes Vorstandsmitglied ist besonders zu wählen - Die Vorstandsmitglieder werden in einem Wahlgang gewählt (Hierzu müssen 2/3 der Stimmberechtigten einverstanden sein) - Aktives und passives Wahlrecht haben nur ordentliche Mitglieder - Das Stimmrecht ist persönlich auszuüben 12. Wahlergebnis - Zum RAG-Vorsitzenden wurde gewählt..mit.stimmen - - Zum Stellvertreter wurde gewählt...mit.stimmen - - Zum Schriftführer wurde gewählt.mit.stimmen - - Zum Kassier wurde gewählt...mit.stimmen - Weitere - Weitere - Weitere Die Punkte 13, 14, 15, werden bei einer RAG Vorstandswahl nicht benötigt 16. Verpflichtung der Gewählten Die Verpflichtung der Gewählten wurde durch den Versammlungsleiter.. vorgenommen Nicht verpflichtet wegen Abwesenheit wurde. Die Punkte 17, 18, 19, werden bei einer RAG Vorstandswahl nicht benötigt 20. Bemerkungen Unterzeichnung des Protokolls:.... ( Protokollführer ) ( Versammlungsleiter )

5 Wahl des Vorstandes der Anhang zum Wahlprotokoll offen geheim RAG. Wahlvorschlag ( Name des Kandidaten ) N a m e Vorname Wahhlvorschlag angenommen Wahlvorschlag abgelehnt Persönlich anwesend Schriftliche Zustimmung Enthaltungen Ungültig Nein Ja Vorsitzender stv. Vorsitzender Kassier Schriftführer Sonstige

6 Anlage 3 Mitgliederliste der RAG Schießsport Obb-Nord /... Nr Name Vorname Mitglied bei RAG seit wann Mitglied bei Reservistenkameradschaft

7 Name der Untergliederung Anwesenheitsliste der RAG Schießsport Wahlversammlung Ort der Veranstaltung Beginn der Veranstaltung Datum / Zeit Anlage 4 Ende der Veranstaltung Datum / Zeit Leitender der Veranstaltung Name / Unterschrift Listenführer Name / Unterschrift Name / Thema der Veranstaltung Sicherheitspolitische Arbeit Ausbildung / Weiterbildung ( Stunden- / Tagesveranstaltung ) 1020 Ausbildung / Weiterbildung ( Mehrtagesveranstaltung ) 1025 Info-Stand zu Themen der SiPol 1030 Hochschularbeit 1040 Unterstützung / Zusammenarbeit m. a. Vereinen / Verbänden 1079 Internationale Zusammenarbeit 1080 Schulung Beauftragter SiPol 1090 Vor- / Nachbereitung von Veranstaltungen Verbandsarbeit Kameradschaftsabend ohne Themen SiPol / FmF 5020 Vorstandssitzungen / Jahreshauptversammlung 5030 Wahlversammlung 5040 Unterstützung / Zusammenarbeit m. a. Vereinen / Verbänden 5050 Proben Reservistenmusikzüge 5060 Schießsport ( nicht im Rahmen FmF ) 5070 Besprechungen Bw / Verbände / Verbündete Streitkräfte 5079 Internationale Zusammenarbeit 5080 Schulung Mandatsträger / Sitzungen der Ausschüsse 5090 Vor- / Nachbereitung von Veranstaltungen Förderung militärischer Fähigkeiten Ausbildung / Weiterbildung / Info-Veranstaltung allgemein 2011 VN-Ausbildung 2012 Katastrophenausbildung 2013 Taktische Weiterbildung 2014 Schießausbildung ( im mil. Interesse liegend ) 2015 Sport 2020 Wettkämpfe / Märsche 2030 Truppenbesuche 2040 Unterstützung / Zusammenarbeit m. a. Vereinen / Verbänden 2079 Internationale Zusammenarbeit 2080 Schulung Beauftragter FmF 2090 Vor- / Nachbereitung von Veranstaltungen Unterstützungsleistungen für die Bw Repräsentanz/Öffentlichkeitsarbeit 3020 Ausbildungsunterstützung 3030 Andere Vorhaben / Spezielle Unterstützung 3079 Internationale Zusammenarbeit 3080 Schulung Beauftragter UstLstgBw 3090 Vor- / Nachbereitung von Veranstaltungen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Informationsstände / Veranstaltung VdRBw FrwResArb 4011 Veranstaltung Tag der Reservisten 4020 Empfänge / Bälle / Vereinsjubiläen 4030 Pressegespräche / Pressekonferenz / Stammtische 4040 Auftritte Reservistenmusikzüge 4041 Umweltschutzaktionen 4050 Kranzniederlegung ( Volkstrauertag usw. ) 4060 Sammlung / Pflege Kriegsgräberfürsorge 4070 Schulung / Kontaktpflege Ansprechpartner 4075 Teilnahme Einplanungsgespräche 4076 Nutzung Adressen KWEA / Y1 Veranstaltung 4079 Internationale Zusammenarbeit 4080 Schulung Beauftragter PrÖA / RR / Internet 4090 Vor- / Nachbereitung von Veranstaltungen Bitte eine Codierung ankreuzen! Lfd. Nr. Name Vorname Dienstgrad Wohnort Mitglied im VdRBw ja nein Gäste = G Akt.Sold = Bw Ausl.Sold = P Andere = Z Unterschrift

8 Lfd. Nr. Name Vorname Dienstgrad Wohnort Mitglied im VdRBV ja nein Gäste = G Akt.Sold = Bw Ausl.Sold = P Andere = Z Unterschrift Statistik (nicht ausfüllen) Reservisten Gäste Mitglied Nicht Mitglied Aktive Soldaten Ausl. Soldaten Zivilpersonen Teiln. Gesamt

9 Zur Regelung der rein vereinstechnischen Fragen des RAG Lebens geben sich die RAG`en Schießsport eine Geschäftsordnung nach Vorgaben der jeweiligen Landesgruppe. Die nachstehende Muster Geschäftsordnung darf jedoch hierbei in ihren eindeutigen Forderungen durch eigene Bestimmungen nicht unterlaufen werden. Geschäftsordnung Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.v. Reservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport (RAG) - Geschäftsordnung der RAG-Obb-Nord / 1 Name, Rechtsform, Zweck 1. Die Reservistenarbeitsgemeinschaft (RAG-Schießsport) führt den Namen: RAG- Schießsport Obb-Nord / 2. Die RAG-Schießsport ist ein Zusammenschluss schießsportlich interessierter Reservisten 3. Die Mitglieder der RAG-Schießsport betreiben durch regelmäßiges und qualifiziertes Kurzund Langwaffenschießen den Schießsport zur Steigerung der persönlichen schießsportlichen Leistungsfähigkeit. Sie unterstützen und fördern die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen sowie die Ausbildung im Rahmen der Militärischen Förderung der Bundeswehr in Zusammenarbeit mit dem Kreis-/Bezirksvorstand. 4. Für die RAG Schießsport gelten uneingeschränkt die Satzung und die Ordnungen des VdRBw. Die Schießsportordnung des VdRBw ist für alle Schießsport treibenden Mitglieder bindend. 5. Eine RAG-Schießsport kann nur gegründet werden, wenn mindestens 7 Mitglieder vorhanden sind. 2 Mitgliedschaft Anlage 5 1. Die Mitgliedschaft in der RAG-Schießsport können ordentliche, außerordentliche und fördernde Mitglieder entsprechend der Satzung und der Folgeordnungen erlangen, welche die erforderliche Zuverlässigkeit und Geeignetheit i. S. des Waffengesetzes besitzen. 2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich bei dem Vorstand der RAG-Schießsport zu beantragen. Über diesen Antrag entscheidet der Vorstand der RAG-Schießsport.

10 3 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft in der RAG Schießsport endet durch Austritt. Die Mitgliedschaft im VdRBw bleibt davon unberührt. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im VdRBw endet auch die Mitgliedschaft in der RAG- Schießsport. 2. Der Austritt erfolgt durch eine an den Vorstand der RAG-Schießsport gerichtete schriftliche Erklärung. 3. Für das Kalenderjahr an die RAG-Schießsport entrichteten Sonderbeiträge werden nicht erstattet. 4. Der Ausschluss vom Schießbetrieb kann erfolgen, wenn folgende Ausschlussgründe vorliegen: a) grober oder vorsätzlicher Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen für den Umgang mit Schusswaffen. b) vorsätzliche Schädigung des Verbandsinteresses durch Zuwiderhandeln gegen die Satzung, die Schießsportordnung und/oder dieser Geschäftsordnung. c) RAG-Beitragsrückstand von mindestens 12 Monaten, d) fehlende Zuverlässigkeit im Sinne des 5 WaffG, e) fehlende persönliche Eignung im Sinne des 6 WaffG, f) vorsätzliche Missachtung schießsportlicher oder sicherheitstechnischer Anweisungen des Beauftragten für den Schießsport, des Vorsitzenden der RAG Schießsport sowie Leitenden oder Aufsichtführenden. 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1. Alle Mitglieder der RAG Schießport sind gleichberechtigt. Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Satzung des VdRBw, der Schießsportordnung und dieser Geschäftsordnung. 2. Alle Mitglieder haben die Pflicht, die in dieser Geschäftsordnung festgelegten Ziele und die Ziele des Verbands- und Reservistenarbeit durch ihre aktive Mitarbeit zu unterstützen. 3. Die Mitglieder sind verpflichtet: a) den schießsportlichen Anweisungen des Leiters der RAG, der Anweisungen von Schießleitern sowie der Beauftragten für den Schießsport Folge zu leisten, b) einen geordneten Schießbetrieb zu unterstützen, c) die waffenrechtlichen Bestimmungen uneingeschränkt einzuhalten und d) mindestens einmal jährlich an einer Sicherheitsbelehrung teilzunehmen.

11 4. Nimmt ein Mitglied der RAG-Schießsport nicht teil, so wird dieses so lange vom Schießsport ausgeschlossen, bis er die Teilnahme an einer Sicherheitsbelehrung nachgewiesen hat. 5. Ist ein Mitglied aus persönlichen/dienstlichen Gründen, nicht mehr oder zeitweise nicht in der Lage, durch regelmäßiges Kurz- und Langwaffenschießen Leistungssport in der RAG-Schießsport zu betreiben, hat es die Pflicht, dies dem Vorstand der RAG- Schießsport anzuzeigen. 6. Das Mitglied hat dem Vorstand der RAG- Schießsport unverzüglich anzuzeigen, wenn ein Verfahren gegen ihn anhängig ist, das seine Unzuverlässigkeit oder persönliche Nichteignung im Sinne des WaffG vermuten lässt oder ein solches wegen Verstoßes gegen das WaffG oder SprengG eingeleitet wurde. Die Beteiligung am Schießbetrieb ruht so lange, bis das Verfahren abgeschlossen ist. 5 Organe der Reservistenarbeitsgemeinschaft (RAG) 1. Die RAG-Schießsport Obb-Nord / ist eine Arbeitsgemeinschaft der Kreisgruppe: Oberbayern-Nord im VdRBw. Sie organisiert sich wie eine Reservistenkameradschaft. 2. Die Organe der RAG-Schießsport sind: a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand der RAG Schießsport 6 Die Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung der RAG-Schießsport Obb-Nord / besteht aus allen Mitgliedern der RAG-Schießsport; sie ist oberstes Beschlussorgan. 2. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen. 3. Einberufung und Beschlussfähigkeit richten sich nach der Wahl- und Delegiertenordnung (WaDO) des VdRBw. 4. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand der RAG- Schießsport gemäß der WaDO. 7 Der Vorstand der RAG-Schießsport 1. Der Vorstand der RAG- Schießsport vertritt die Belange der RAG-Schießsport und ihrer Mitglieder nach außen im Rahmen seiner Zuständigkeit im VdRBw. 2. Die Aufgaben des Vorstandes richten sich nach der Satzung und Organisationsordnung des VdRBw, sowie dieser Geschäftsordnung. 3. Der Vorstand der RAG-Schießsport besteht aus: a) dem Vorsitzenden, b) dem stv. Vorsitzenden (bei Bedarf 1-2 weiteren stv. Vorsitzenden), c) dem Schriftführer, d) dem Kassenwart.

12 4. Der Vorstand der RAG- Schießsport schlägt dem Kreisvorstand ein ordentliches Mitglied zum Kreisbeauftragten für den Schießsport vor. 5. Die Wahl des Vorstandes erfolgt nach den Ordnungen des VdRBw. 6. Beschlüsse des Vorstandes werden, sofern diese Geschäftsordnung nichts anderes vorsieht, mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. 7. Der Vorstand/Vorsitzende der RAG-Schießsport bietet jährlich mindestens zwei Termine an, an denen die Mitglieder mit den Sicherheitsbestimmungen und den rechtlichen Vorschriften vertraut gemacht werden. Über die Unterweisungen und die teilnehmenden Mitglieder sind Niederschriften zu fertigen und vom Unterweisenden durch Unterschrift zu bestätigen. Die Sicherheitsbestimmungen sind Bestandteil der Schießsportordnung. 8. Alle Vorstandsmitglieder sollen die Qualifikation eines Schießleiters haben. 8 Sonderbeiträge Neben den Beiträgen der Mitglieder zum VdRBw kann die Mitgliederversammlung der RAG-Schießsport die Erhebung von Sonderbeiträgen und deren Höhe beschließen. Sonderbeiträge sind gem. Finanzordnung zu verwenden. 9 Kassenwesen, Revision Die RAG- Schießsport hat das Kassenwesen nach der Finanzordnung des VdRBw zu führen. 10 Versicherungen Die Mitglieder der RAG- Schießsport sind in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des VdRBw auch gegen Schäden versichert, die aus dem Gebrauch von erlaubten Schusswaffen und Munition im Rahmen von angemeldeten Verbandsveranstaltungen entstehen. 11 Schießbetrieb, Sicherheitsbestimmungen 1. Die RAG- Schießsport führt Schießen nur auf StOSchAnl der Bundeswehr oder behördlich zugelassenen Schießständen durch. Es gelten dabei die entsprechenden Regelungen (WaffG, AWaffV, ZDv 3/12 - Schießen mit Handwaffen - und die Schießstandordnungen der betreffenden Anlagen.) und die Schießsportordnung des VdRBw. 2. Der Schießleiter kann sich vorübergehend von einem anderen Schießleiter vertreten lassen. 3. Der Vorsitzende hat zwei Wochen vor Übernahme der Aufsicht geeignetes Leitungsund Aufsichtspersonal der zuständigen Behörde, bei Schießen auf StOSchAnl auch der zuständigen Dienststelle der Bundeswehr zu benennen.

13 12 Verbindlichkeit der Gechäftsordnung 1. Die Geschäftsordnung wird jedem Mitglied bei Beginn der Mitgliedschaft in der RAG-Schießsport ausgehändigt. 2. Mit Erwerb der Mitgliedschaft in der RAG-Schießsport erkennt jedes Mitglied die Verbindlichkeit dieser Geschäftsordnung, der Schießordnung und sonstiger Bestimmungen des VdRBw an. 3. Er erteilt sein Einverständnis für die Weitergabe personenbezogener Daten im erforderlichen Umfang an die zuständige Behörde. 13 Auflösung der RAG Schießsport 1. Die Mitgliederversammlung kann mit ¾ Mehrheit aller Mitglieder die Auflösung der RAG- Schießsport beschließen. Die Auflösung hat unter Beachtung der Satzung und deren Folgeordnungen, hierbei insbesondere der Finanzordnung, zu erfolgen 2. Die RAG-Schießsport ist durch den Kreisvorstand aufzulösen, wenn weniger als 7 ordentliche Mitglieder der RAG-Schießsport angehören oder kein regelmäßiger Schießbetrieb mehr stattfindet. 3. Dem Vorstand der RAG Schießsport ist vor Auflösung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die daraus resultierende Entscheidung des Kreisvorstandes ist schriftlich zu begründen und zu den Akten der Kreisgruppe zu nehmen. 14 Inkrafttreten, Gültigkeit 1. Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom..20 in Kraft. 2. Alle vorherigen Geschäftsordnungen verlieren mit dem Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung ihre Gültigkeit. 20xx (Ort) ( Datum) Versammlungsleiter Protokollführer Verteiler: 1. Ausfertigung : RAG -Schießsport 2. Ausfertigung Kreisvorsitzender 3. Ausfertigung Bez-/KreisOrgLtr.

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