An die Teilnehmer der Uckermark-Eishockey-Liga 2016/17

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1 Uckermark-Eishockey-Liga UEL 2016/17 Ligenleitung Thomas Holzwarth Dorfstraße Schöneberg OT Flemsdorf Stellvertreter Jens Nogga Michael Chachaj An die Teilnehmer der Uckermark-Eishockey-Liga 2016/17 Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der UEL 2016/17 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde, hiermit geben wir Ihnen die Durchführungsbestimmungen für die Uckermark-Eishockey-Liga (Breiten- Hobbysport) bekannt. 1. Allgemeine Bestimmungen: 1.1. Durchführung: Ligenleitung der UM-Eishockey-Liga UEL Kontakt: 1.1.Ligenleitung, Rechts-und Disziplinarstelle, Ergebnis- und Protokollwesen, Finanzen: Thomas Holzwarth, /31841 Stellv. Jens Nogga Stellv. Michael Chachaj Schiedsrichter-Obmann Jens Nogga Spielbestimmungen: Der Spielbetrieb der UEL wird analog den Bestimmungen des Deutschen Eishockeybundes (DEB), mit nachstehend erlassenen Zusatzbestimmungen, durchgeführt.

2 2.1. Zusatzbestimmungen: Die Zusatzbestimmungen enthalten unter anderem das Körperspiel, die Abseits- und Iceingregeln, sowie andere Modalitäten die im Punkt 11 erläutert werden Gültigkeit Diese Durchführungsbestimmungen behalten ihre Gültigkeit bis zum Erlass neuer Durchführungsbestimmungen mit der Maßgabe, dass die Daten analog fortzuschreiben sind, sofern keine Änderungen getroffen werden. Die teilnehmenden Vereine (Spieler) erkennen diese Durchführungsbestimmungen, unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges, an. Sie sind nicht verhandelbar Betreten der Eisfläche vor Spielbeginn (Erwärmung) Die Spielfläche darf frühestens 10 Minuten vor Anpfiff betreten werden. Dies wird durch Ablauf von 10 Minuten auf der Spieluhr und durch Einschalten der Spielfeldbeleuchtung angezeigt 2.4. Spielberechtigung: In der Wettkampfsaison gilt folgende Altersregelung: weibl. + männl. Jugendliche, Frauen und Männer ab 16 Jahre sind spielberechtigt. Ausnahmeregelungen können von der Ligenleitung erteilt werden. Nicht spielberechtigt sind Spieler, die noch aktiv in einer anderen offiziellen deutschen oder ausländischen Eishockeyliga tätig sind. Spieler, die in der höchsten Juniorenspielklasse des jeweiligen Landes gespielt haben, müssen mindestens das 35. Lebensjahr vollendet haben um in der UEL spielberechtigt zu sein. Jedes Team darf maximal Vier Spieler, die in der niedrigsten offiziellen Eishockey- Liga des jeweiligen Landes gespielt haben und das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einsetzten. Bsp. Deutschland, niedrigste offizielle Liga: Bsp. Polen, niedrigste offizielle Liga: Bsp. Schweiz, niedrigste offizielle Liga: Landesliga. 2.polnische Liga. 4.schweizer Liga. Jedes Team darf maximal Einen Spieler, der höherklassig Eishockey gespielt hat einsetzten. Dieser muss mindestens das 50. Lebensjahr vollendet haben. Aktive Inlinehockey-Spieler der 1. und 2. Bundesliga sind nicht spielberechtigt.

3 Ausnahme Bestandsschutz Für alle Spieler, die zu Beginn der Saison 14/15 gemeldet waren, gilt ein Bestandsschutz! Spieler, die einen Eishockey-Profivertrag inne hatten und Nachmeldungen der Saison 14/15, genießen keinen Bestandsschutz. Erläuterung: Teams, die in der Saison 14/15 schon mit mehr als vier ehemaligen Landesligaspielern unter 40 Jahren begonnen haben, können diese weiterhin einsetzten. Sie genießen Bestandsschutz. Teams, die in der Saison 14/15 schon mit einem oder mehr ehemals höherklassigen Spielern, auch unter 50 Jahre alt begonnen haben, können diese weiterhin einsetzten. Sie genießen Bestandsschutz. Für diese Teams ist das jeweilige Kontingent allerdings ausgeschöpft. Das heißt, es können keine weiteren Spieler dieser Kategorien gemeldet werden Torhüter Grundsätzlich muss jede Mannschaft auf den Torwart des eigenen Teams zurückgreifen. Sollte dieser verhindert sein und kein Ersatztorhüter vorhanden sein, sollte ein eigener Feldspieler eingesetzt werden. Zusätzlich darf bei einem triftigen Grund (Krankheit, Verletzung), 2 mal pro Saison, auf einen Torhüter eines anderen Teams zurückgegriffen werden. Dies muss rechtzeitig bei der Ligenleitung schriftlich beantragt werden. Die Ligenleitung wird sich dann bemühen, für das Team einen Ersatztorwart zu finden. Dies kann aber nicht garantiert werden Spielort: Eisarena Schwedt Die Anmietung der Halle erfolgt durch Kostenteilung(50% je Team) unmittelbar vor dem Spiel an der Kasse in bar. (75,00) Die Spieltermine klärt die Ligenleitung mit der Eisarena ab Passangelegenheiten Für die Uckermark Eishockey Liga werden keine Pässe benötigt. Jede Mannschaft fertigt eine Liste mit Name, Geburtsdatum und Trikotnummer aller teilnehmenden Spieler an. Spieler die durch den Punkten 2.4. und reglementiert einsetzbar sind, müssen auf der Spielerliste gekennzeichnet sein. Jede Mannschaft hat zwingend mindestens einen Torhüter zu melden. Jeder Spieler darf nur auf einer Spielerliste erscheinen. Abgabetermin bei der Ligenleitung:

4 2.8. Meldegebühr Jeder teilnehmende Verein zahlt eine einmalige Startgebühr von 50,- Euro für die Saison 2016/17. Sie ist am ersten Spieltag fällig. Aus dieser Gebühr werden Auslagen der Ligenleitung sowie Pokale und Ehrungen bezahlt. 3. Nachmeldungen Spielernachmeldungen sind nur in einem Zeitfenster vom: bis möglich! Spieler, die bereits die Eishockeysaison in einer anderen offiziellen Liga begonnen haben sind nicht berechtigt, in der laufenden Saison in die UEL zu wechseln. Torhüter können, beim Vorliegen triftiger Gründe, auch außerhalb des Zeitfensters nachgemeldet werden. 4. Werbung Eine Werbegenehmigung ist nicht notwendig. Werbung, die pornografischen, rassistischen oder sittenwidrigen Inhalt hat oder verfassungswidrige Symbole verwendet, verfassungswidrige Organisationen unterstützt oder Ähnliches beinhaltet, ist verboten. 5. Schadenersatzansprüche 5.1. Nichtantreten eines Vereins Tritt ein Verein nicht an, so sind von ihm die gesamten Kosten des Spieles zu tragen. ( Schiedsrichter) Sollte der Gegner des absagenden Teams zur Stellung eines Kampfgerichts an diesem Spieltag eingeteilt sein, so braucht er nicht anzureisen. Die absagende Mannschaft ist dann verpflichtet, das Kampfgericht und die Stellung der Schiedsrichter zu organisieren. Bei Verspätung gilt eine Wartezeit von 20 Minuten, bevor der Tatbestand des Nichtantretens gegeben ist. 6. Medizinische Versorgung Bei akuten Verletzungen auf dem Eis wird der medizinische Notdienst per Telefon von dem Personal alarmiert

5 6.1. Transportkosten bei Verletzungen Durch Verletzungen notwendige Kosten des Transportes oder der Behandlung gehen zu Lasten des verletzten Spielers. Aus versicherungstechnischer Sicht ist es notwendig bzw. ratsam, dass der Verein Mitglied im Brandenburgischen Landessportbund ist. Zumindest sollte jeder Aktive eine private Unfallversicherung besitzen. Die Uckermark-Eishockeyliga bietet und übernimmt keine Versicherungspflichten. 7. Schiedsrichter: Um den Spielbetrieb sicher zu stellen ist es notwendig, dass jeder Verein mindestens zwei Schiedsrichter stellt. Diese sollten sich mit dem Regelwerk gut auskennen. Es müssen nicht zwangsläufig Spieler der Mannschaft sein. Die Schiedsrichterverantwortlichen Teams werden zu Saisonbeginn eingeteilt und im Spielplan vermerkt. Grundsätzlich ist das Team, welches kein Kampfgericht hat und an diesem Spieltag spielt, zur Stellung der Unparteiischen verpflichtet. Es wird versucht immer das 2-Mann System anzuwenden. Für die Schiedsrichter gilt ebenfalls die Versicherungsregelung unter Die Schiedsrichter erhalten eine Aufwandsentschädigung von jeweils 15,- Euro (jedes Team zahlt 15,00 ) Kommt ein eingeteiltes Team der Stellung der Schiedsrichter nicht nach so hat es die gesamten Kosten einer Neuansetzung des Punktspieles zu tragen. Ein Dienstplan wird mit dem endgültigen Saison-Spielplan bekannt gegeben Schiedsrichter müssen mindestens 16 Jahre alt sein. 8. Kampfgericht Jede Mannschaft hat aus ihren Reihen 3 Personen für das Kampfgericht zu bestimmen. Bedienung der Anzeigentafel, Protokollführung und Zeitnehmer der Strafbank. Insgesamt werden pro Spiel ca. 7 Personen benötigt. Dies kann vom Personal der Eisarena und der Ligenleitung nicht allein sicher gestellt werden. Es werden grundsätzlich 2 Spiele pro Liga-Spieltag stattfinden. Ins Kampfgericht werden nur Mannschaften berufen, welche ohnehin an diesem Tag ein Ligaspiel bestreiten. Das heißt, ein Team vom ersten Spiel des Tages stellt 3 Personen für das Kampgericht des zweiten Spiels und umgekehrt. Somit entstehen für kein Team zusätzliche Fahrkosten. Da Vertreter der Ligenleitung nicht jeden Spieltag vor Ort sein können, ist allein das Kampfgericht für den korrekten Ablauf des Ligaspieles verantwortlich. Dies bedeutet ferner, das ohne Kampfgericht kein Punktspiel stattfinden kann. Kommt ein eingeteiltes Team der Stellung des Kampfgerichtes nicht nach so hat es die gesamten Kosten einer Neuansetzung des Punktspieles zu tragen. Ein Dienstplan wird mit dem endgültigen Saison-Spielplan bekannt gegeben.

6 9. Spielkleidung Auf den Trikots muss zwingend die Spielernummer aufgedruckt sein. Weiterhin sollte der Spielername sich auf dem Trikot befinden. Vor dem Spiel wird sich über die Trikotfarben so geeinigt, dass beide Mannschaften deutlich zu unterscheiden sind. Der Schiedsrichter trifft die Entscheidung. 10. Schutzausrüstung: Jeder Spieler oder Torhüter ist für seine Schutzausrüstung selbst verantwortlich. Es ist jedoch Pflicht einen handelsüblichen Helm und Ausrüstung zu tragen. Torhüter haben Vollgesichtsmaske bzw. Helm mit Gitter zu tragen. 11. Spielregeln/ Zusatzbestimmungen Es wird nach den Regeln des DEB mit folgenden Zusatzbestimmungen gespielt Die Spielfläche beträgt 36x18 Meter Spielzeit Die Spielzeit beträgt 3x20 Minuten durchlaufende Zeit mit jeweils ca.7.30 min Pause. Ausnahme: Nach jedem Torerfolg wird die ablaufende Spielzeit angehalten. Die letzten 5 Minuten im 3. Drittel werden grundsätzlich gestoppt (netto-spielzeit). Der Schiedsrichter kann bei längeren Unterbrechungen (Verletzungen, Diskussionen) den Zeitnehmer anweisen die Spielzeit anzuhalten. Dies geschieht durch Handzeichen Modalitäten: Erwärmung 1.Drittel Pause 2.Drittel Pause 3.Drittel Finale, Spiel um Platz 1 10 min. 20 min. durchlaufend (gestoppt nach jedem Tor) 7.30 min (Eishobeln) 20 min. durchlaufend (gestoppt nach jedem Tor) 7.30 min. (Eishobeln) 15 min. durchlaufend (gestoppt nach jedem Tor) +5 min (gestoppte Zeit-netto Spielzeit) Im Finale wird bei allen Unterbrechungen die Spielzeit angehalten. Das gesamte Spiel wird also in netto-spielzeit absolviert.

7 Unentschieden nach regulärer Spielzeit Vorrunde -es folgt sofort ein Penaltyschießen Playoff/Playdown-Spiele -es folgt eine Nachspielzeit (Overtime) von 5 min. (gestoppte Zeit-netto Spielzeit) -es spielen 3 Feldspieler pro Team -es wird der Modus "Plötzlicher Sieg"/ "Sudden-Victory" angewendet. Das heißt, das erste Tor entscheidet das Spiel. -sollte kein Tor fallen, folgt das Penaltyschießen Strafzeiten sind wie folgt analog der DEB Regeln Strafzeiten werden grundsätzlich bei Spielunterbrechung gestoppt. Dies soll absichtliches Zeitspiel verhindern bei mehreren Strafen zur gleichen Zeit oder in kurzer Folge müssen mindestens zwei Spieler auf dem Eis verbleiben Spieleranzahl Die notwendige Anzahl der Spieler zu Beginn des Spieles, muss 5 Spieler + 1 Torwart betragen. Es wird 4 gegen 4 Personen und ein Torwart je Mannschaft gespielt. 12. Sonderregel Körperspiel Körperspiel wird nach der Regel Nr. 541-unerlaubter Körperangriff im Fraueneishockey(Women Body-Checking)durchgeführt. Im Frauen-Eishockey ist es nicht erlaubt, einen direkten Körperangriff auszuführen. Spielerinnen die gegen diese Regel verstoßen, erhalten im Ermessen des Schiedsrichters eine kleine Strafe oder eine große Strafe + automatische SPD Interpretation 1. Der Sinn dieser Regel ist es, das Potential für Verletzungen durch Körperkontakt zu minimieren. Daher muss jeder offensichtliche und absichtliche Kontakt, der darauf ausgelegt ist, einer gegnerischen Person körperliche Gewalt beizufügen (ohne den Versuch zu machen den Puck zu spielen), gemäß dieser Regel bestraft werden. 2. Körperkontakt wird vorkommen und der Schiedsrichter wird situationsbedingte Entscheidungen treffen, auf Grundlage der Absicht der Person, die den Kontakt verursacht hat. Die Person, die den Kontakt verursacht, muss bestraft werden, wenn es ihr Ziel ist, zumindest die Person zu treffen, nicht aber den Puck. Alle Personen müssen den Puck als primäres Objekt ihrer Handlung ansehen und der Schiedsrichter muss es erlauben, um den Puck zu kämpfen.

8 3. Die Erzeugung einer absichtlichen Kollision oder der Versuch eine Kollision zu verstärken, muss bestraft werden. Diese beinhaltet alle Fälle, in denen eine Person gegen einen Gegner stößt, der in die entgegengesetzte Richtung läuft und damit einen Body-Check verursacht. Die Person ist nicht zu bestrafen, wenn es ihre Absicht ist, den Puck zu spielen und sie hierbei unabsichtlich eine Kollision mit einem Gegner verursacht. 4. Personen ist es erlaubt sich gegeneinander zu lehnen und so Körperkontakt zu erzeugen, während sie versuchen, an den Banden in Puckbesitz zu gelangen. Solche Handlungen sind legal, vorausgesetzt die Handlung bleibt auf dem Level des Kontakts und weitet sich nicht auf das Level des Checkens aus. 5. Es ist illegal, durch oder über eine ahnungslose Person zu laufen, um in Puckbesitz zu gelangen. Dies gilt zu jeder Zeit, in der eine Person darauf wartet, den Puck zu erhalten oder sich in Richtung des Pucks bewegt. Wenn eine Person eine feststehende Position auf dem Eis eingenommen hat, ist es die Verpflichtung der gegnerischen Mannschaft, um die Person herumzulaufen. 6. Wenn zwei oder mehr Personen dicht beieinander sind und an der Bande darum kämpfen, in Puckbesitz zu gelangen, muss jeglicher absichtlicher Body- Check bestraft werden. Dies beinhaltet Drängeln, Schieben, Schulterkontakt oder Festhalten der Gegner gegen die Bande. Wiederum muss jeglicher offensichtlicher Körperkontakt, der nicht in Richtung des Pucks geht, bestraft werden. 7. Personen ist es jederzeit erlaubt ihre Position zu halten, sobald sie sie auf dem Eis eingenommen haben. Keine Person muss einer herannahenden Person aus dem Weg gehen, um eine Kollision zu vermeiden. Jegliche Bewegungen einer Person um in eine gegnerische Person zu laufen oder zu rutschen, muss mit einer kleinen Strafe für Body-Check gewertet werden. Abseitsregel entfällt Icingregel entfällt Spielunterbruch nur bei Foul und Festhalten der Scheibe durch den Torwart oder Scheibe aus dem Spielfeld, bzw. Festklemmen der Scheibe an der Bande Strafe für Schießen der Scheibe aus dem Spielfeld entfällt liegt die Scheibe hinten oder seitlich im Tornetz unterbricht der Schiedsrichter geht die Scheibe gegen die Decke und fällt zurück auf das Eis wird weitergespielt geht der Puck an die seitliche Wand der Wechselbänke und fällt wieder auf das Eis wird weiter gespielt geht die Scheibe in die hinteren Fangnetze und fällt dann wieder auf das Eis, geht das Spiel weiter

9 13. Spielwertung Sieg : 3 Punkte Niederlage: 0 Punkte Unentschieden: 1 Punkt für jede Mannschaft +1 Punkt für Sieg nach Penalty Nichtantreten (Vorrunde) 0:8 Tore, 3 Punkte Abzug (Übernahme der gesamten Kosten des Spiels) Nichtantreten (Playoff/Playdown) Nichtantreten (Finale/kleines Finale) Erfolgreicher Protest 0:8 Tore, 0 Punkte 0:8 Tore, 3 Punkte Abzug Mitnahme der Minuspunkte in die folgende Saison (Übernahme der gesamten Kosten des Spiels) 0:8 Tore, 3 Punkte Abzug Mitnahme der Minuspunkte in die folgende Saison (Übernahme der gesamten Kosten des Spiels) Folgen von Spielabsagen und Nichtbeachtung von Entscheidungen der Ligenleitung Mannschaften, die geplante Spiele insbesondere Platzierungs- und Finalspiele absagen oder bewusst Entscheidungen der Ligenleitung nicht befolgen, müssen mit einem Ausschluss ihres Teams in der folgende Saison rechnen. 14. Penaltyregelung Jede Mannschaft benennt 3 Spieler als Schützen. Die Penalty werden im Wechsel auf das Tor vor der Tribüne durchgeführt. Sollte nach dem 3. Penalty jeder Mannschaft kein Gewinner feststehen, wird im Tiebreakverfahren weiter verfahren. D.h. abwechselnd bis ein Sieger ermittelt ist. Welche Mannschaft beginnt wird ausgelost. 15. Spieltermine Die Spieltermine werden von der Ligenleitung festgelegt und koordiniert. Spielverlegungen müssen mindestens 2 Wochen im Voraus bei der Ligenleitung schriftlich beantragt werden. 16. Spielausfall/Spielabsage Im Falle von unumgänglichen Änderungen/Spielabsagen (höhere Gewalt), Änderung der Spielzeit, etc. ist in jeden Fall sofort die Ligenleitung, die Gastmannschaft und der Schiedsrichter zu benachrichtigen. Die Wertung wird in diesem Falle durch die Ligenleitung getroffen.

10 17. Protokolle/Spielberichte/Mannschaftslisten Die Spielberichte sind sorgfältig, gut leserlich und korrekt auszufüllen. Der Schiedsrichter hat das Protokoll zu prüfen, und gemeinsam mit dem Protokollanten mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Änderungen nach der Unterzeichnung sind nicht zulässig. Auf den Spielerlisten sind alle Spieler, die an dem Spieltag nicht zur Verfügung stehen, zu streichen! Versand des Spielberichtes Das Protokoll verbleibt in der Eisarena. Es wird dem Personal übergeben, sofern niemand der Ligenleitung vor Ort ist. 18. Pucks Die Pucks werden in jedem Ligaspiel von der UEL in genügender Anzahl bereitgestellt. Die Verwendung eigener Pucks ist somit nicht notwendig. Kosten je Team pro Spiel: 90,-Euro ( 75,00 Miete + 15,00 Schiedsrichter) 19. Protest und Identitätskontrolle Je Protest oder Antrag auf Identitätskontrolle wird eine Aufwandsgebühr von 10 in die Ligenkasse fällig. Unabhängig vom Erfolg dieser. Jeder Teamführer ist berechtigt, nach dem Spiel eine Ausweiskontrolle eines gegnerischen Spielers zu verlangen. Dies muss unverzüglich, nach Spielende beim Schiedsrichter beantragt werden. Dieser nimmt dann im Beisein eines Mitglieds der Ligenleitung oder des Kampfgerichts die Kontrolle der Identität des betreffenden Spielers vor. (Abgleich mit Ausweis oder Führerschein etc.) Jedes Team kann Protest gegen eine Spielwertung ihrer Mannschaft einlegen. Dies muss schriftlich, binnen 24 Stunden nach dem betreffenden Spiel, an die Ligenleitung erfolgen ( ). Proteste gegen Schiedsrichterentscheidungen sind nicht zulässig. Nach Eingang prüft die Ligenleitung den Sachverhalt und wird unverzüglich jedes Team der UEL informieren. Die Mannschaften der Liga haben dann die Möglichkeit ihre Meinung dazu, schriftlich zu übermitteln. Die Aussagen der Teams werden dann für die Entscheidungsfindung von der Ligenleitung berücksichtigt.

11 20. Erhaltung des Hobbycharakters der Uckermark Eishockey Liga (UEL) Die Ligenleitung appelliert an alle Mannschaftsverantwortlichen sich strikt an die Durchführungsbestimmungen der UEL zu halten. Insbesondere an den Punkt 2.4. Spielberechtigung. Es möge für alle der Spaß am Eishockeysport im Vordergrund und nicht der Siegeswille um jeden Preis stehen!

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