Ausführung von Gas-Installationen

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1 Energie- und Wasserversorgung Schnabel-Henning-Straße 1a Bruchsal Abteilung Gas- und Wasserversorgung Telefon (07251) Fax gw@ewb-bruchsal.de Ausführung von Gas-Installationen Bitte beachten: Drucken Sie die Erst- und Schlußbescheinigung aus und senden Sie diese vollständig ausgefüllt und unterschrieben an den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister. Sollten bauaufsichtliche Bedenken bestehen, schickt dieser das Formular mit Erstbescheinigung an Sie zurück. Nach Beseitigung der Mängel stellt der BSFM die Schlussbescheinigung aus und leitet diese an die ewb weiter. Inhaltsverzeichnis Formular Schlussbescheinigung Formular Erstbescheinigung A.1 Laufweg der Anmeldung A.2 Ablauf des Anmeldeverfahrens (schematisch) A.3 Zuständigkeitsbereiche Bezirksschornsteinfegermeister B.1 Allgemeines B.2 Allgemeine Festlegungen B.3 Hauseinführung B.4 Druckregelgerät B.5 Druckregelgerät - Formstücke B.6 Zählerplatzanordnung B.7 Einsatzbereiche Zähler und Druckregelgeräte B.8 Balgengaszähler B.9 Zähleranordnung B.10 Inbetriebsetzung B.11 Inbetriebnahme

2 Anmeldung einer Gasanlage Laufweg: von VIU (2-fach) über BSFM an GVU (1-fach) Erdgasanlage Flüssiggasanlage Auftraggeber Name, Vorname / Firma Altbau Energie- und Wasserversorgung Abteilung Gas- und Wasserversorgung Schnabel-Hening-Straße 1a Bruchsal Telefon: (07251) , Telefax: (07251) , gw@ewb-bruchsal.de Neubau Gewerbe Haushalt Straße / Hausnummer Wiederinbetriebnahme Rohrverbindungen geschweißt Bei geschweißten Anlagen unbedingt gültigen Schweißerausweis (Kopie) beifügen. PLZ / Ort Telefon Installationsunternehmen Name /Firma Anschlussstelle Name, Vorname /Firma Adresse Straße / Hausnummer PLZ / Ort PLZ / Ort Tel. Telefax Angaben über Gasgeräte und Aufstellräume Installateurausweis Nr. GVU Gasgeräte: Neu Austausch Erweiterung Abbau (kw) Normwärmebedarf Etage Lage Hersteller, Typ Wärmebelastung Gebläse ja Q Bmin Q Bmax Nennwärme- Nennwärmeleistununabhängige u Anschluss Raumluft- A Schornstein- Aufstellraum Belastung Wert Q NB Gasfeuerst. Ja [kw] Q NL / [kw] /nein Volumen (m³) ja/nein Gaszählerbestellung S Q Bmax Zähler-Größe G Neu Austausch weitere Angaben zu Abschnitt 2 Ich versichere hiermit, dass die beschriebene Gasinstallation nach den baurechtlichen Bestimmungen, den anerkannten Regeln der Technik (DVGW, TRGI) den AVBGasV und den besonderen Bestimmungen der ewb ausgeführt, geprüft und für dicht befunden wurde. Die Gasgeräte werden nach Anbringung des Zählers von mir/uns auf H-Gas eingestellt und der Betreiber in die Handhabung eingewiesen. Datum Stempel und Unterschrift des eingetragenen Installateurs Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten werden vom GVU zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert. Schlussbescheinigung des Bezirks-Schornsteinfegermeisters (BSFM) Hiermit wird gemäß der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg bescheinigt, dass gegen die geplante Aufstellung der Feuerstätte(n) die Verbrennungsluftversorgung, die Führung des Abgasrohres und die Benutzung der (des) Schornstein(s) bauaufsichtliche Bedenken nicht bestehen. Bezirks-Schornsteinfegermeister Datum, Stempel und Unterschrift des BSFM Name Straße PLZ, Ort

3 Anmeldung einer Gasanlage Laufweg: von VIU (2-fach) an BSFM Erdgasanlage Flüssiggasanlage Auftraggeber Name, Vorname / Firma Altbau Energie- und Wasserversorgung Abteilung Gas- und Wasserversorgung Schnabel-Hening-Straße 1a Bruchsal Telefon: (07251) , Telefax: (07251) , gw@ewb-bruchsal.de Neubau Gewerbe Haushalt Straße / Hausnummer Wiederinbetriebnahme Rohrverbindungen geschweißt Bei geschweißten Anlagen unbedingt gültigen Schweißerausweis (Kopie) beifügen. PLZ / Ort Telefon Installationsunternehmen Name /Firma Anschlussstelle Name, Vorname /Firma Adresse Straße / Hausnummer PLZ / Ort PLZ / Ort Tel. Telefax Angaben über Gasgeräte und Aufstellräume Installateurausweis Nr. GVU Gasgeräte: Neu Austausch Erweiterung Abbau (kw) Normwärmebedarf Etage Lage Hersteller, Typ Wärmebelastung Gebläse ja Q Bmin Q Bmax Nennwärme- Nennwärmeleistununabhängige u Anschluss Raumluft- A Schornstein- Aufstellraum Belastung Wert Q NB Gasfeuerst. Ja [kw] Q NL / [kw] /nein Volumen (m³) ja/nein Die Gasgeräte werden nach Anbringung des Zählers von mir/uns auf H-Gas eingestellt und der Betreiber in die Handhabung eingewiesen. Datum Stempel und Unterschrift des eingetragenen Installateurs Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten werden vom GVU zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert. Erstbescheinigung des Bezirks-Schornsteinfegermeisters (BSFM) Schornstein Hiermit wird gemäß der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg bescheinigt, dass gegen die geplante Aufstellung der Feuerstätte(n) die Verbrennungsluftversorgung, Lage/Gebäudeteil die Führung des Abgasrohres und die Benutzung der (des) Abmessungen (cm) Schornsteine(s) bauaufsichtliche Bedenken wirksame Schornsteinhöhe m nicht bestehen geringfügig bestehen gesamte Schornsteinhöhe m bestehen Ausführungsart wegen der Eignung der Schornsteinausführung Formstücke DIN MZ wegen der Größe des Schornsteinquerschnittes Querschnittsverminderung Mehrschalig wegen der Zahl, Art, Größe der angeschlossenen Feuerstätten wegen des Aufstellungsraumes mit m³ Bezirks-Schornsteinfegermeister wegen des Verbrennungsluftverbundes m³ wegen der Luftöffnungen ins Freie mit cm² Name Datum, Stempel und Unterschrift des BSFM Straße PLZ, Ort

4 Energie-und Wasserversorgung Technische Anschlussbedingungen A.1 Anmeldeverfahren Laufweg der Anmeldung Anleitung zum Ablauf des Anmeldeverfahrens einer Gasinstallation Welche Arbeiten sind anmeldepflichtig? Grundsätzlich bei - der Herstellung von Neuanlagen - Tauschgeräten - Erweiterungen - Änderungen der ursprünglichen Nennwärme- - Veränderungen belastung Wann sind die Arbeiten anzumelden? Immer vor Beginn der auszuführenden Anlagen Wie wird angemeldet? 1. Das Vertragsinstallationsunternehmen, kurz VIU genannt, füllt die entsprechenden Abschnitte des Vordruckes vollständig aus (die gelb unterlegten Felder sind zur Eingabe vorgesehen) und leitet den Vordruck jeweils in 2-facher Ausfertigung an den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister ( BSFM ) - siehe Blatt A.3 - weiter. 2. Bei Beanstandungen seitens des BSFM muß der Kunde die Änderung entsprechend veranlassen bzw. vom VIU durchführen zu lassen. Die Ausführung dieser Arbeiten wird vom BSFM überprüft. 3. Das VIU kann nun mit der Installation der Gasanlage beginnen. 4. Die Fertigstellung der Gasinstallation meldet das VIU an den BSFM, der nach Überprüfung der Anlage dann die Schlussbescheinigung ausstellt und den Vordruck an das VIU bzw. die ewb weiterleitet. 5. Der Inbetriebnahmetermin ist dann mindestens 2 Tage vorher mit der ewb zu vereinbaren. Die Inbetriebnahme erfolgt in der Art, dass das VIU vor dem Setzen des Zählers und Reglers durch die ewb eine Dichtheitsprüfung (i. d. R. 110 mbar) im Beisein eines Beauftragten der ewb vornimmt. Wenn keine Undichtheit bzw. keine sonstigen Sicherheitsmängel vorliegen, wird der Gaszähler und der Regler von der ewb montiert. Voraussetzung für die Inbetriebnahme ist die Vorlage der vom BSFM genehmigten und bei ewb vorliegenden Schlussbescheinigung! 6. Liegt spätestens bei der Inbetriebnahme die Schlussbescheinigung des BSFM nicht vor, erfolgt von der ewb keine Gasfreigabe. 7. Eine erfolglose Anfahrt zur vereinbarten Inbetriebnahme infolge nicht fertiggestellter Installationsarbeiten oder Undichtheit der Leitung kann Kostenforderungen seitens der ewb zur Folge haben.

5 Energie-und Wasserversorgung A.2 Technische Anschlussbedingungen Hausanschluß Ablauf des Anmeldeverfahrens bei Gasinstallationen VIU Anmeldeformular Original Erst- und Schlussbescheinigung 2-fach BSFM Anmeldeformular Erstbescheinigung VIU ja, Information an nein oder geringfügig VIU Original mit Schlussbescheinigung ewb Original mit Schlussbescheinigung Schlussabnahme BSFM Inbetriebnahme durch VIU im Beisein von ewb Zählermontage Reglermontage

6 Energie-und Wasserversorgung Technische Anschlussbedingungen A.3 Anmeldeverfahren Zuständigkeitsbereiche Bezirksschornsteinfegermeister Die Zuständigkeitsbereiche und Anschriften der Bezirksschornsteinfegermeister sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt. Die jeweiligen Bereichsgrenzen unterliegen Änderungen und müssen gegebenenfalls bei den Bezirksschornsteinfegermeistern oder der ewb erfragt werden. Die Kehrbezirke können im Internet unter abgerufen werden. Bereich zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister Bruchsal, südliches Mario Herzog (ab ca. B 35) und Hildastraße 5 westliches Stadtgebiet Stutensee Tel / 8775 Fax / 8775 Bruchsal, nördliches Stadtgebiet Thomas Geißler (ab ca. Werner-v.Siemens-Str.), Schlossweg 6 östliches Stadtgebiet, Bad Schönborn Industriegebiet an der B 35 Tel / Bruchsal, nordöstliches Karl-Heinz Knebel Stadtgebiet Goethestraße Bad Schönborn Tel / Bruchsal, Stadtmitte und Susanne Bayh südöstliches Stadtgebiet Hochstatt Bruchsal Tel / Fax / Handy 0170 / Untergrombach Heidelsheim, nördlich Pfälzer Straße Mario Herzog Anschrift siehe oben Susanne Bayh Anschrift siehe oben Heidelsheim, südlich Herbert Witte Pfälzer Straße Parkweg Gondelsheim Tel / Fax / Handy Büchenau Uwe Mayer Zum Rötig Bruchsal-Helmsheim Tel / 56239

7 Technische Anschlussbedingungen Energie-und Wasserversorgung B. 1 Hausanschluss Allgemeines Der Hausanschluß wird auf Antrag von der ewb oder einer von der ewb beauftragten Fachfirma komplett ausgeführt. Es können Grabarbeiten auf eigenem Grundstück sowie Mauerdurchbrüche in Eigenarbeit nach Angaben der ewb ausgeführt werden. Ein Hausanschlußraum nach DIN wird für alle Mehrfamilienhäuser (> 3 Wohnungen), Geschäfts- und Bürogebäude vorgeschrieben (siehe C.5). Kann in Ausnahmefällen der Hausanschluß nicht ins Gebäude geführt werden, besteht die Möglichkeit, die Montage der Hauptabsperreinrichtung, des Gasdruckregelgerätes und des Gaszählers in einem Zähleranschlußschrank vorzunehmen. Bei gemeinsamer Verlegung mehrerer Gewerke (Gas, Wasser, Strom und evtl. Telekom) in einem Graben, wird in aller Regel ein Mehrsparten - Hausanschluss (MSH) verwendet. Die Einbaumaße sind Mindestmaße. Eventuelle Abweichungen nach unten sind nur nach vorheriger Rücksprache mit der ewb möglich.

8 Technische Anschlussbedingungen Energie-und Wasserversorgung B.2 Hausinstallation Allgemeine Festlegungen Die Hausinstallation ist grundsätzlich nach den Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI ' 86, neueste Ausgabe) auszuführen. Zur Ausführung sind nur Vertragsinstallateure der ewb oder anderer Versorgungsunternehmen berechtigt (Nachweis erforderlich). Rohrverbindungen größer DN 50 sind grundsätzlich zu schweißen bzw. hart zu löten. Rohrverbindungen in geschweißter Ausführung sind auf dem Formular "Anmeldung einer Gasinstallation" anzugeben. In diesem Fall ist der Anmeldung eine Kopie des Schweißerausweises beizufügen. An Decken und Wanddurchführungen werden folgende Anforderungen gestellt: Bei Deckendurchführungen sind Mantelrohre vorzusehen, bei Wanddurchführungen sind entweder Mantelrohre oder Umhüllungen nach TRGI "Äußerer Korrosionsschutz" zu verwenden. Mantelrohre für Decken und Wanddurchführungen müssen den TRGI entsprechen (Korrosionsschutz, Überstand, Brandschutzbestimmungen). Entlüften der Gasleitungen bei Inbetriebnahmen darf generell nur über einen Schlauch ins Freie erfolgen. Die Druckregelgeräte und Gaszähler werden von der ewb verplombt und dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung der ewb entfernt werden. Plomben dürfen nach dem Eichgesetz weder beschädigt noch entfernt werden. Eine Zuwiderhandlung wird nach 303 des Strafgesetzbuches als Sachbeschädigung geahndet. Jeder Zähler ist mit dem nachfolgenden Aufkleber versehen: Wer vorsätzlich und rechtswidrig Plomben entfernt oder beschädigt, macht sich nach 303 des Strafgesetzbuches der Sachbeschädigung schuldig. Auch der Versuch ist strafbar. Energie-und Wasserversorgung

9 Technische Anschlussbedingungen Energie-und Wasserversorgung B. 3 Hausinstallation Hauseinführung Anstelle des Druckregelgerätes wird bei der Erstellung des Hausanschlusses ein Passstück montiert. Dieses Passstück wird bei der Inbetriebsetzung gegen das Druckregelgerät von der ewb ausgetauscht.

10 Energie-und Wasserversorgung B4 Technische Anschlussbedingungen Hausinstallation Druckregelgerät Der Platzbedarf bei der Hauseinführung für das Druckregelgerät ergibt sich aus untenstehender Tabelle. Die angegebenen Mindestabstände sind unbedingt einzuhalten, damit bei der Montage und Störungsfällen der entsprechende Arbeitsraum für das ewb-personal vorhanden ist. Die Hauptabsperreinrichtung und das Druckregelgerät müssen jederzeit frei zugänglich sein. Typ DN Maß X Maß Y Maß Z 133/ MR cm 60 cm 60 cm cm 80 cm 80 cm Funktionsschema Straßenabsperrung HAE Hausdruckregelgerät max. 1 bar 23 mbar 22 mbar SAV - Auslösung PA = Ausgangsdruck bei T > 120 C und PA > 80 mbar Z = Zähler Es erfolgt keine selbsttätige G = Gasverbrauchseinrichtung Rückstellung des SAV SAV = Sicherheitsabsperrventil HAE = Hauptabsperreinrichtung

11 Technische Anschlussbedingungen Energie-und Wasserversorgung B.5 Hausinstallation Druckregelgerät - Formstücke Sind in begründeten Ausnahmefällen der Wandabstand X oder der Abstand Z (B.4) über der Hauseinführung nicht einzuhalten, ist in jedem Falle vorher mit der ewb Rücksprache zu halten. Gegebenfalls besteht nach Absprache mit der ewb die Möglichkeit, 90 -Bögen oder S-Formteile in den Nennweiten DN 25 und DN 40 einzubauen. Diese Bauteile, sowie Reduzierstücke von DN 80 auf DN 50 und DN 40 auf DN 25 werden von der ewb zur Verfügung gestellt und eingebaut.

12 Energie-und Wasserversorgung Technische Anschlussbedingungen B.6 Hausinstallation Zählerplatzanordnung Der Zählerplatz wird einvernehmlich mit dem Kunden, der ewb und ggf. dem VIU festgelegt. Grundsätzlich ist die Zählerplatz-Anordnung in unmittelbarer Nähe des Druckreglers vorzusehen. Für die Anbringung der Messeinrichtung sind leicht zugängliche, trockene und frostfreie Räume vorzusehen. Hausanschlussräume sind als Anbringungsort geeignet (siehe B.1). Unzulässig ist die Anbringung in Räumen in denen - mit erhöhter Umgebungstemperatur zu rechnen ist - mit brandfördernden, leicht entzündlichen oder leicht entflammbaren, festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen oder mit brennbaren Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt bis 55 C in gefahrdrohender Menge umgegangen wird. - Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube, die mit Luft explosive Gemische bilden in gefahrdrohenden Mengen auftreten können - mit explosionsgefährlichen Stoffen im Sinne des Sprengstoffgesetzes umgegangen wird. - es sich um Treppenräume "notwendiger Treppen" handelt - es sich um Flure handelt und der Zähler ein Hindernis darstellt Die Zähler sind so anzubringen, dass sie leicht abgelesen und ausgewechselt werden können und gegen mechanische Beschädigungen geschützt sind. Sie müssen spannungsfrei und ohne Berührung mit den Wänden installiert werden (B.4). Der Abstand vom Fußboden bis Mitte des Sichtfensters des Zählers darf nicht weniger als 1,30 m und nicht mehr als 1,85 m betragen. Zählernischen mit Türen und Zählerschränke müssen oben und unten mit Lüftungsöffnungen von jeweils mindestens 5 cm ² versehen sein. Vor und nach jedem Zähler ist eine leicht zugängliche Absperreinrichtung einzubauen. Ebenfalls ist unmittelbar nach jedem Zähler größer G 25 (>2") ein Prüfstutzen R 3/4" vorzusehen. Dieser ist in allgemein zugänglichen Räumen für die Hauptdruckprüfung mit eienm normalen Stopfen zu verschließen. Bei der Inbetriebnahme wird dieser Stopfen durch einen Sicherheitsstopfen von der ewb verschlossen. Gaszähler und ihre Verbindungen dürfen nicht an Schornsteinen befestigt werden.

13 Energie-und Wasserversorgung B.6.1 Ausgabe 07/04 Technische Anschlussbedingungen Hausinstallation Maßnahmen gegen Eingriffe von Unbefugten Mit der Erscheinung des Beiblattes zum DVGW Arbeitsblatt G600,Technische Regeln für Gas-Installationen(TRGI 86/96)wird ab Januar 2004 u.a. der Einbau von Strömungswächtern als aktive Maßnahme zur Manipulationsabwehr auch für die Gasinstallation vorgeschrieben. Das hat zur Folge,dass im Versorgungsgebiet der ewb ein Strömungswächter in den Gegenflasch des Gasdruckreglers eingebaut werden muss. Besteht der Wunsch auf mehrere Gaszähler, so muss zusätzlich zu dem Strömungswächter nach dem Gasdruckregler ein Strömungswächter direkt vor jeder Gaszählerplatte eingebaut sein. Techn_Anschl.bed_2004-Kor/

14 Energie-und Wasserversorgung B.7 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Erdgasnetz Hausinstallation Einsatzbereiche Zähler und Druckregelgeräte Zum Einsatz kommen Zweistutzen - Gaszähler. Einsatz - Balgengaszähler Druckregelgerät bereich Größe Anschluss- Befestigung Typ Nenn- Ausgangs - (KW) * Nennweite weite druck 0-55 G 4 DN 25 Zählerplatte 133 oder MR G 6 DN 25 Zählerplatte 133 oder MR G 16 DN 40 Zählerplatte 133 oder MR G 25 DN 50 Zählerplatte G 40 DN 80 Konsole oder Stütze 23 mbar 23 mbar 23 mbar 23 mbar 23 mbar * bezogen auf Nennwärmebelastung Bei Anschlüssen mit einer Nennwärmebelastung größer 220 KW ist vor Beginn der Installationsarbeiten die Ausführung mit der ewb abzustimmen. Liegen Anschlüsse größer 500 KW vor oder sind höhere Ausgangsdrücke gewünscht, wird nach Prüfung durch die ewb die Größe und Art der Gaszähler und Druckregelgeräte jeweils festgelegt. Beträgt in Sonderfällen der Betriebsdruck 100 mbar, so sind alle nachgeschalteten Anlageteile für einen Betriebsdruck von 1 bar auszulegen bzw. mit einem Sicherheitsabsperrventil nach dem kundeneigenen Regelventil zu versehen. Flanschverbindungen sind in Druckstufe PN 16 ausgeführt. Folgende Schraubengrößen sind zu verwenden: - für Reglertyp 133 /MR 25: 4 x M 12 x 55 - für Reglertyp 233: 4 x M 16 x 55 Schraubengüte 5.6

15 Technische Anschlussbedingungen Energie-und Wasserversorgung B.8 Hausinstallation Balgengaszähler Maße (mm) und Gewichte ( ca. kg) Größe DN A B C D E Gewicht G G ,4 Größe DN A B C D E Gewicht G ,5 G ,5 G ,8 Größe DN A B C D E Gewicht G G G 4 bis G 25 G 440 und G 65

16 Technische Anschlussbedingungen Energie-und Wasserversorgung B.9 Hausinstallation Zähleranordnung Bei der Installation ist darauf zu achten, dass Zähler und Druckregelgeräte nicht durch fremdartige Leitungen beeinträchtigt werden, sodass ihr Ein- und Ausbau nicht behindert werden. Flanschverbindungen müssen der Druckstufe PN 16 entsprechen.

17 Energie-und Wasserversorgung Technische Anschlussbedingungen B.10 Hausinstallation Inbetriebsetzung Die Inbetriebnahme erfolgt im Regelfall gemeinsam mit dem VIU und einem Beauftragten der ewb nach untenstehendem Schema. Das VIU hat gemäß TRGI Pkt , die Vorprüfung mit 1 bar vorzunehmen. Während der Prüfdauer von 10 Minuten darf der Prüfdruck nicht abfallen. Bei der Inbetriebnahme erfolgt die Dichtheitsprüfung (Hauptprüfung nach TRGI, Pkt ) durch das VIU im Beisein der ewb mit einem Prüfdruck von 110 mbar. Hierfür ist ein U-Rohr- Manometer zu verwenden. Der Prüfdruck darf innerhalb eines Zeitraumes von 10 Minuten nach dem Temperaturausgleich nicht abfallen. Wenn die Dichtheit der Anlage nachgewiesen ist, werden durch die ewb Regelgerät und Zähler gesetzt. Danach wird die Anlage durch die ewb entlüftet (ins Freie), und Gas eingelassen, entsprechend der TRGI, Pkt. 8. Anschließend sind unter Betriebsdruck die Verbindungsstellen auf Dichtheit zu überprüfen Die Vor- und Hauptprüfung sind durchzuführen, bevor die Leitung verputzt oder verdeckt ist. Abschnittsweise durchgeführte Prüfungen sind zulässig. Das VIU nimmt das Gasgerät in Betrieb und notiert die Nennwärmebelastung auf den Aufkleber, der sichtbar am Gasgerät anzubringen ist. Der Betreiber ist gemäß TRGI, Pkt. 8.4, über die Handhabung des Gasgerätes zu unterrichten und auf die Notwendigkeit einer regelmäßigen Wartung hinzuweisen. Ausführung durch : Vorprüfung erfolgt vor Inbetriebnahme 1 bar / 10 min VIU Terminabsprache zur VIU ewb Inbetriebnahme Hauptprüfung 110 mbar /10 min VIU im Beisein ewb Einbau von Regler und Zähler ewb Entlüften und Einlassen von Gas, Überprüfung der Verbindungsstellen auf Dichtheit von Regler und Zähler ewb / VIU Einstellen Gasgerät, Aufkleber mit Nennwärmebelastung am Gasgerät einstellen, Einweisung Betreiber VIU

18 Technische Anschlussbedingungen Energie-und Wasserversorgung B.11 Hausinstallation Inbetriebnahme Gasspezifische Daten Brennwert Ho, n (kwh/m³) ca. 11,1 Betriebsbrennwert Ho, B (kwh/m³) ca. 10,605 Heizwert Hu, n (kwh/m³) ca. 10,0 Wobbe-Index Wo,n (kwh/m³) ca. 14,3 relative Dichte dv ( - ) ca. 0,576 Die Angaben sind Mittelwerte aus dem Jahr 2001 und beziehen sich auf das Versorgungsgebiet der ewb für Erdgas im Normalzustand. Abweichungen liegen innerhalb der nach den DVGW-Richtlinien, Arbeitsblatt G 260, zulässigen Schwankungsbreiten.

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