9.1.1 Erläuterungen zum Tiefbau... 9 / 1

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1 9.1 Allgemein Erläuterungen zum Tiefbau... 9 / Rohrgraben - Starre Verbundsysteme Einzelrohr Grabentiefe Haupttrasse... 9 / Grabentiefe Abzweigtrasse... 9 / Grabenbreite Standard... 9 / Sohlenbreite Dehnungspolsterbereich... 9 / Rohrgraben - Starre Verbundsysteme Doppelrohr Grabentiefe / Grabenbreite... 9 / Rohrgraben - Flexible Verbundsysteme Grabentiefe / Grabenbreite... 9 / Bettung Sandbett / Sandbeschaffenheit / Sieblinie / Korngrößen... 9 / Wiederverfüllung Verfüllung Rohrgraben... 9 / Mindest-Überdeckungshöhe... 9 / Maximale Überdeckungshöhe... 9 / Lastverteilerplatte... 9 / Checkliste für Tiefbau Baustellen-Qualitätssicherung... 9 / 14

2 9.1 Allgemein Erläuterungen zum Tiefbau Erdarbeiten sind entsprechend den allgemein gültigen Richtlinien und Normen für Tiefbau auszuführen. Gleichzeitig sind die kommunal unterschiedlich lautenden zusätzlichen Bestimmungen sowie die AGFW-Richtlinien des Arbeitsblattes FW Teil 12 einzuhalten. Die Rohrgräben sind durch ein fachkundiges Tiefbauunternehmen nach DIN 18300, DIN EN 805, DIN EN 1610 und DIN 4124 zu erstellen und nach Abschnitt 3.09 und 3.11 der DIN wieder zu verfüllen. Für die Rohrgrabenbreite ist der Abschnitt 5.2 der DIN 4124 maßgebend. Ob Rohrgräben geböscht und ab welcher Tiefe diese verbaut werden müssen, ist ebenfalls der DIN 4124 Abschnitt 4.1 bis 4.3 zu entnehmen. Daraus sind auch die erforderlichen Böschungswinkel bei unterschiedlichen Bodenkennwerten ersichtlich. Die der Projektierung und Rohrstatik zugrunde gelegte Verlegetiefe bzw. Rohrscheitel- Überdeckungshöhe ist zwingend einzuhalten. Die Beschaffenheit der Grabensohle schreibt die DIN EN 1610 vor. Es ist erforderlich, dass die Sohle auf ihrer Gesamtlänge tragfähig und steinfrei erstellt wird. Gemäß DIN EN 1610 hat der Rohrverleger zur Sicherung der Qualität des Gesamtsystems bis zum Abschluss aller Nachdämmarbeiten generell für die Entwässerung und Freihaltung der Rohrgräben zu sorgen. Eingefallene Rohrgräben müssen von Hand freigeschachtet werden. Von einer DIN-gerechten Grabenherstellung hängen in hohem Maße der Montagefortschritt sowie die Qualität aller auszuführenden Arbeiten und damit die zu erwartende Lebensdauer einer Fernwärmetrasse ab. Die in den isoplus-trassenplänen angegebenen Längenmaße gelten als Achsmaß für den Grabenaushub. Die nachfolgend beschriebenen Tiefbauhinweise haben sich in der Praxis als besonders vorteilhaft bewährt, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In speziellen Situationen wenden Sie sich bitte an die isoplus-montage- bzw. Planungsingenieure, die Ihnen gezielt Problemlösungen ausarbeiten können. 9 / 1

3 9.2 Rohrgraben - Starre Verbundsysteme Einzelrohr Grabentiefe Haupttrasse Die Sohlentiefe [T] des Rohrgrabens errechnet sich aus der vorgegebenen Überdeckungshöhe [Ü H ], dem PEHD-Mantelrohrdurchmesser [D a ] und der Höhe des Rohrauflagers bzw. des Sandbettes. Die Standardüberdeckungshöhe im Rohrleitungsbau beträgt 0,80 m (= Frosttiefe) bis 1,20 m. Mantelrohr-Ø D a Überdeckung Ü H Sohlentiefe T ,80 0,80 0,80 0,80 0,80 0,80 0,80 0,80 0,80 0,80 0,80 0,80 0,80 0,80 0,97 0,98 0,99 1,01 1,03 1,04 1,06 1,08 1,10 1,13 1,15 1,18 1,22 1,26 Mantelrohr-Ø D a Überdeckung Ü H Sohlentiefe T 0,80 0,80 0,80 0,80 0,90 0,90 1,00 1,00 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,30 1,35 1,40 1,46 1,63 1,67 1,81 1,90 2,20 2,30 2,40 2,50 2,60 isoplus Die in der Tabelle genannten Werte gelten für die vorgegebenen Überdeckungshöhen und einer Montageunterlage von 0,10 m. Bei anderer Überdeckung ist zu der Tiefe [T] der Differenzwert zur angegebenen Überdeckungshöhe [Ü H ] zu addieren oder zu subtrahieren. 9 / 2

4 9.2 Rohrgraben - Starre Verbundsysteme Einzelrohr Grabentiefe Abzweigtrasse Aufgrund der produktionstechnisch bedingten Bauhöhen [h] an 45 T-Abzweigen und an Parallel-Abzweigen ändert sich an Abgangstrassen die Sohlentiefe [T] entsprechend dem Differenzmaß [D T ]. Je nach Einbaulage des Abzweiges, nach oben oder unten, muss das Maß D T zur Haupttrassentiefe [T] addiert oder subtrahiert werden. Das exakte Maß [h] ist dem Kapitel zu entnehmen. 45 T-Abzweig Parallel-Abzweig Das Differenzmaß [D T ] errechnet sich nach folgender Formel: Abgang nach oben D T = D a 1 + h [m] Abgang nach unten D T = D a 2 + h [m] Stand: / 3

5 9.2 Rohrgraben - Starre Verbundsysteme Einzelrohr Grabenbreite Standard Die Sohlenbreite [B] errechnet sich in Trassenabschnitten ohne Dehnungspolster und ohne weitere Gewerke wie z. B. einer parallel zu verlegenden Wasserleitung aus dem PEHD- Mantelrohrdurchmesser [D a ] und dem dimensionsabhängigen Mindestmontageabstand [M]. Mantelrohr-Ø D a Mindestmontageabst. M Sohlenbreite B ,43 0,45 0,63 0,67 0,70 0,73 0,92 0,96 1,00 1,05 1,10 1,46 1,53 1,61 Mantelrohr-Ø D a Mindestmontageabst. M Sohlenbreite B ,00 2,10 2,20 2,62 2,76 3,14 3,22 3,70 3,90 4,40 4,60 5,10 5,30 isoplus Die in der Tabelle angegebene Breite [B] gilt für zwei Rohre des gleichen PEHD- Mantelrohrdurchmessers. Dadurch wird eine ausreichende Montagebreite zur Nachdämmung an den Verbindungsmuffen sowie zur Erstellung des Sandbettes gewährleistet. Im Bereich der Dehnungspolster gelten die Angaben gemäß Kapitel Sollten Muffenkonstruktionen wie z. B. Einpass-Schweißmuffen ausgeführt werden, die nicht im isoplus-leistungsumfang enthalten sind, gelten die Bestimmungen des entsprechenden Lieferanten. Für andere Anwendungsfälle, wie z. B. bei mehreren Rohren [x] errechnet sich die Sohlenbreite [B] nach folgender Formel: B = x D a + (x + 1) M 9 / 4 [m]

6 9.2 Rohrgraben - Starre Verbundsysteme Einzelrohr Sohlenbreite Dehnungspolsterbereich Im Bereich der Dehnungspolster an L-, Z- oder U-Bogen sowie an 45 T- und Parallel-Abzweigen muss die Sohlenbreite [B] und der Mindestmontageabstand [M] erweitert werden. Die Verbreiterung ist von der in den isoplus-trassenplänen angegebenen Dehnungspolsterdicke [DP s ] abhängig. Die Länge der Erweiterung richtet sich nach der vorgegebenen Dehnungspolsterlänge [DP L ]. DP L = Dehnungspolsterlänge laut Trassenplan [m] L-Schenkel M x = Mindestabstand [M] + 2 Dehnungspolsterdicke [DP s ] laut Trassenplan [mm] M y = Mindestabstand [M] + 1 Dehnungspolsterdicke [DP s ] laut Trassenplan [mm] B X = Gesamtbreite der Sohle [m] B X = 2 (D a + M y ) + M x [mm] Parallel-Abzweig 9 / 5

7 9.3 Rohrgraben - Starre Verbundsysteme Doppelrohr Grabentiefe / Grabenbreite Grabentiefe Die Sohlentiefe [T] des Rohrgrabens errechnet sich aus der vorgegebenen Überdeckungshöhe [Ü H ], dem PEHD-Mantelrohrdurchmesser [D a ] und der Höhe des Rohrauflagers bzw. des Sandbettes. D a Sohlentiefe T 0,825 0,840 0,860 0,880 0,900 0,925 0,950 0,980 1,015 1,055 1,100 1,150 1,200 1,260 1,330 Die in der Tabelle angegebenen Werte gelten für die Mindestüberdeckungshöhe von 0,60 m und einer Höhe der Montageunterlage von 0,10 m. Bei anderer Überdeckung ist zu der Tiefe [T] der Differenzwert zu Ü H = 0,60 m zu addieren. Grabenbreite Die Sohlenbreite [B] errechnet sich aus dem PEHD-Mantelrohrdurchmesser [D a ] und dem dimensionsabhängigen Mindestmontageabstand [M]. D a Mindestmontageabst M Mindestsohlenbreite 0,525 0,540 0,560 0,580 0,600 0,625 0,650 0,680 0,915 0,955 1,200 1,250 1,300 1,360 1,430 B Durch die Mindestangaben wird eine ausreichende Montagebreite zur Nachdämmung an den Verbindungsmuffen sowie zur Erstellung des Sandbettes gewährleistet. Sind an Richtungsänderungen oder Abzweigen Dehnungspolster erforderlich, ist die Sohlenbreite [B] bei einer Polsterstärke von 40 mm um 80 mm sowie bei einer Polsterstärke von 80 mm um 160 mm zu vergrößern. Die Tabellenwerte gelten für ein isoplus-doppelrohr. Falls mehrere Rohre [x] verlegt werden, errechnet sich die Sohlenbreite [B] nach folgender Formel: B = x D a + (x+1) M [m] 9 / 6 Stand:

8 9.4 Rohrgraben - Flexible Verbundsysteme Grabentiefe / Grabenbreite Grabentiefe Die Sohlentiefe [T] des Rohrgrabens errechnet sich aus der vorgegebenen Überdeckungshöhe [Ü H ], dem PELD-Mantelrohrdurchmesser [D a ] und der Höhe des Rohrauflagers bzw. des Sandbettes. Die Mindestüberdeckungshöhe der isoplus-flexrohre beträgt 0,40 m. Die Frosttiefe in Mitteleuropa 0,80 m. D a Sohlentiefe T 0,565 0,575 0,590 0,610 0,625 0,640 0,660 0,680 0,725 0,750 Die in der Tabelle angegebenen Werte gelten für die Mindestüberdeckungshöhe von 0,40 m und einer Höhe der Montageunterlage von 0,10 m. Bei anderer Überdeckung ist zu der Tiefe [T] der Differenzwert zu Ü H = 0,40 m zu addieren. Grabenbreite Die Sohlenbreite [B] errechnet sich in Trassenabschnitten ohne weitere Gewerke wie z. B. einer parallel zu verlegenden Wasserleitung aus dem PELD-Mantelrohrdurchmesser [D a ] und dem Mindestmontageabstand [M]. Sind bei isoflex oder isocu an Richtungsänderungen oder Abzweigen Dehnungspolster erforderlich, ist der Abstand [M] um 80 mm zu vergrößern. D a Mindestmontageabst. M Sohlenbreite B ,430 0,450 0,480 0,520 0,550 0,580 0,620 0,660 0,900 0,950 Die in der Tabelle angegebene Sohlenbreite [B] gilt für zwei Rohre des gleichen PELD- Mantelrohrdurchmessers. Bei der Verlegung von Doppelrohren errechnet sich diese wie folgt: B Doppelrohr = D a + 2 M [m] Für andere Anwendungsfälle, wie z. B. bei mehreren Rohre [x], errechnet sich die Sohlenbreite [B] nach folgender Formel: B = x D a + (x+1) M [m] 9 / 7

9 9.5 Bettung Sandbett / Sandbeschaffenheit / Sieblinie / Korngrößen Sandbett Nach Beendigung aller Dämm- und Dichtarbeiten sowie der Montage der Dehnungspolster sind sämtliche zum Leistungsumfang gehörenden Prüfungen durchzuführen. Auf folgende Punkte ist dabei besonders zu achten: Die Rohrleitungsführung entspricht dem isoplus-trassenplan Die der statischen Auslegung zugrunde gelegte Überdeckungshöhe wurde eingehalten Eingefallenes Erdreich, Steine oder/und Fremdgegenstände sind aus dem Bereich des Sandbettes bzw. des Rohres entfernt worden Die Dehnungspolster sind in den vorgegebenen Längen und Stärken montiert und gegen Erddruck gesichert Alle Muffen sind verschäumt und protokolliert, die Durchbrüche zu den Bauwerken und Gebäuden sind geschlossen Bei einer thermischen Vorspannung wurden die vorgegebenen Dehnwege und die entsprechende Temperatur erreicht und protokolliert Das Überwachungssystem wurde einer Funktionsprüfung unterzogen und protokolliert Bevor das Sandbett erstellt wird, muss die Trasse nach Kontrolle der genannten Punkte durch einen verantwortlichen Bauleiter freigegeben werden. Danach sind die Kunststoffmantelrohre, KMR, allseitig mit mindestens 10 cm Sand der Körnung 0-4 mm (Klasse NS 0/2), siehe Folgeseite, lagenweise und äußerst sorgfältig wieder zu verfüllen und ausschließlich per Hand zu verdichten. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei, um Hohlräume zu vermeiden, den Zwischenräumen oder auch Rohrzwickeln zwischen den Rohren zu widmen. Diese Räume müssen gesondert unterstampft und verdichtet werden. Dadurch werden spätere und unzulässige Setzungen sowie Verschiebungen vermieden. Während dieser Arbeiten sind gleichzeitig eventuell verwendete Hilfsauflager zu entfernen, sofern es sich nicht um Sandsäcke, die aufzuschlitzen sind, oder Hartschaumauflager handelt. Wenn es aufgrund ungünstiger Randbedingungen nicht ausgeschlossen ist, dass während der Tiefbauarbeiten der Bettungssand z. B. durch Regen ausgeschwemmt wird, ist die Bettungszone mit Geotextilien zu umhüllen. In Hang- bzw. Steilstrecken sollte dies wegen der Dränagewirkung des Grabenprofils generell beachtet werden. Durch die Wasserzugabe liegt der Wassergehalt des Sandes oberhalb des optimalen Gehaltes der Proctorkurve und genügt somit nicht dem Verdichtungsgrad, D Pr 97 %. 9 / 8

10 9.5 Bettung Hierbei werden die Korngrößen entmischt, so dass die Sollreibungswerte am KMR nicht zu erzielen sind und es stellt sich der so genannte Tunneleffekt ein. Unter anderem wird aus diesen Gründen, gemäß AGFW FW Teil 12, das Einschlämmen des Sandes nicht als Stand der Technik eingestuft. In der Leitungszone werden an die Reibung zwischen PEHD-Mantel und Bettungsmaterial und die Güte des Sandes besondere Anforderungen gestellt. Die daraus resultierenden dauerhaften Reibungsverhältnisse bilden die ausschlaggebende Grundlage des Festigkeitsnachweises über die statische und dynamische Beanspruchung des KMR. Sollten fließfähige Bettungsmaterialien wie z. B. selbststabilisierende Sandmischungen, SSM oder Bodenmörtel verwendet werden, ist zu beachten, dass hinsichtlich des Entfernens dieser mit einfachem Gerät noch keine Langzeiterfahrungen vorliegen. Zu den mechanischen Kennwerten wie Langzeitreibverhalten liegen in der Praxis ebenfalls keine dauerhaften und abgesicherten Prüfergebnisse vor. Eine allgemeine Zulassung dieser Verfüllmaterialien als Straßenbaustoff durch die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, FGSV, ist bisher nicht erfolgt. In den rohrstatischen Grundlagen nach AGFW FW Teil sind diese nicht berücksichtigt. Ersatzstoffe wie Schaumglasgranulate, Brechsand, Recyclingmaterial o.ä sind in der Leitungszone als Bettungsmaterial bzw. Sandbett grundsätzlich unzulässig. Sandbeschaffenheit der Bettungszone Sandbetthöhe allseitig mindestens 100 mm Sandart nicht bindiger Mittel- bis Grobsand Korngröße 0-4 mm Kornart rundkantig Klassifikation Natursande, NS Korngruppe 0/2 Norm DIN EN bzw. TL Min-StB (Techn. Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau) Sieblinienband gemäß DIN EN der Korngruppe 0/2 Kornanteil in % ,063 0,125 0,250 0,5 1,0 2,0 2,8 4,0 Korngröße Absolute Grenzwerte als Massenanteil nach DIN EN Siebdurchgang bis 0,063 mm 5 % Siebdurchgang bis 1,0 mm 20 % Siebdurchgang bis 0,250 mm 25 % Siebdurchgang bis 2,0 mm 5 % 9 / 9

11 9.6 Wiederverfüllung Verfüllung Rohrgraben Nach Fertigstellung des Sandbettes kann der Graben mit Aushubmaterial aufgefüllt werden. Hierbei ist eine lagenweise auszuführende Verdichtung notwendig. Große, grobe und spitze Steine sollten entfernt werden. Gemäß ZTV E - StB sind außerhalb der Leitungszone als Füllboden grobkörnige Böden bis zu einem Größtkorn von 20 mm zu verwenden. Generell ist nach DIN als Verfüllmaterial Boden der Verdichtbarkeitsklasse V 1 zu verwenden. Laut ZTV A - StB sind für die Grabenverfüllung der Verfüllzone und der 20 cm Fülllage gegen Wasser und Witterung unempfindliche Böden zu verwenden. In Verbindung damit lässt die ZTV E - StB auch industrielle Reststoffe und Recyclingbaustoffe zu. Allerdings nur wenn die definierten Anforderungen wie z. B. Umweltverträglichkeit in wasserwirtschaftlicher Hinsicht, Verträglichkeit mit anderen Baustoffen etc. sowie die Anforderungen an das Verdichten erfüllt werden. Das Verfüllen und Verdichten des Grabens hat, um ein Verschieben und Heben der Trasse zu verhindern, gleichzeitig auf beiden Seiten der Rohre zu erfolgen. Nach dem Einbringen der 20 cm starken Fülllage kann mit Verdichtungsmaschinen wie z. B. einem Flächenrüttler oder einer Explosionsstampframme (Gewicht bis 100 kg) gearbeitet werden. Die zulässige Flächenbelastung beträgt dabei 40 N/cm 2 bzw. 4 kg/cm 2 bei einer kalten Rohrtrasse. Sollte diese bereits in Betrieb sein, reduziert sich die Flächenbelastung auf max. 20 N/cm 2 bzw. 2 kg/cm 2. Auf die erste Schicht baut man weitere Lagen von cm Höhe auf und schließt mit der vorgesehenen Deckschicht ab. Die Forderungen der Zusätzlichen techn. Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen und Erdarbeiten im Straßenbau, kurz ZTV A und ZTV E, sind zusätzlich anzuwenden. In Anlehnung an die ZTV E - StB sind folgende Verdichtungsgrade [D Pr ] zu erzielen: 9 / 10

12 9.6 Wiederverfüllung Mindest-Überdeckungshöhe / Brückenklasse Der Einfluss von Verkehrslasten auf Kunststoffmantelrohre nimmt mit zunehmender Verringerung der Überdeckungshöhe zu. Deshalb wurden von unabhängigen Materialprüfanstalten die Mindestüberdeckungen in Abhängigkeit der Brückenklassen und Nennweiten untersucht und definiert. Rein rechnerisch konnten hier äußerst geringe Ergebnisse nachgewiesen werden. Bei einem befestigten Oberbau im Straßenbereich verteilt sich die Radlast auf eine größere Fläche, da die Radlast nicht direkt auf den Verfüllboden wirkt. Somit wird das Kunststoffmantelrohr weniger beansprucht. Die in der Tabelle angegebenen Überdeckungshöhen sind aufgrund der Aufbäum- und Ausknickgefahr der Kunststoffmantelrohre, der Spatensicherheit, dem Einsinken des Fahrzeuges bei unbefestigter Oberfläche und der möglichen Überschreitung der zulässigen Ringbiegebeanspruchung einzuhalten. Einzelrohr Nennweite in DN Brückenklasse SLW 12 0,40 0,40 0,40 0,40 0,40 0,50 0,50 0,50 0,60 0,80 1,00 SLW 30 0,40 0,40 0,40 0,40 0,50 0,50 0,50 0,60 0,70 0,90 1,10 SLW 60 0,40 0,50 0,50 0,60 0,60 0,60 0,70 0,80 0,90 1,00 1,20 Brückenklasse Doppelrohr Nennweite bzw. Typ Alle Flexrohrtypen bis Dr-80 Dr-100 Dr-125 Dr-150 Dr-200 und Dimensionen SLW 12 0,40 0,40 0,40 0,40 0,40 0,40 SLW 30 0,40 0,40 0,40 0,40 0,50 0,40 SLW 60 0,40 0,50 0,50 0,60 0,60 0,40 Überdeckungshöhe in Meter [m] Für große Nennweiten sind zusätzliche bodenmechanische Nachweise bzw. tiefbautechnische statische Berechnungen erforderlich. Dazu zählt die Ermittlung der Umfangsbiegespannung für Rohre > DN 500 bei Schwerlastverkehr SLW 60, für Rohre > DN 350 bei Eisenbahnlasten und bei Straßenbauarbeiten mit Überdeckungshöhen < 0,80 m. Die Berechnung erfolgt nach ATV- Arbeitsblatt A 127. Brückenklasse nach DIN 1072 Rad- Last- resultierende rechnerischer resultierende aufstands- breite radius in der flächen- Lastfläche Druck [p] Schwerlastverkehflächenlast Radlast Ersatz- Lastfläche in cm in kn in to in cm in cm 2 in N/cm 2 in kg/cm 2 in kn/m 2 to/m 2 SLW , ,88 39,30 4,01 6,70 0,68 SLW , ,64 39,79 4,06 16,70 1,70 SLW , ,43 35,37 3,61 33,30 3,39 Stand: / 11

13 9.6 Wiederverfüllung Maximale Überdeckungshöhe Mit zunehmender Verlegetiefe erhöhen sich die auf das Kunststoffmantelrohr wirkenden Erdlasten bzw. der Erddruck. Aufgrund der zulässigen Scher- bzw. Schubspannung [ PUR ] zwischen PEHD-Mantel und PUR-Hartschaum bzw. Mediumrohr und Schaum ist die Überdeckungshöhe, unabhängig von der Betriebstemperatur und des Mediums, zu begrenzen. Abmessungen Stahlrohr Nennweite in DN Außen- Ø d a Wandst. s nach isoplus Mantelrohraußendurchmesser D a Einzelrohr Maximal zulässige Überdeckungshöhe Ü H Mantelrohraußen-Ø D a Doppelrohr Max. zulässige Überdeckung Ü H Dämmdicke Dämmdicke Dämmdicke Dämmdicke Stand. 1x vst. 2x vst. Stand. 1x vst. 2x vst. Stand. 1x vst. 2x vst. Stand. 1x vst. 2x vst ,9 2, ,10 1,70 1, ,70 1,50 1, ,7 3, ,65 2,15 1, ,90 1,65 1, ,4 3, ,70 2,35 2, ,10 1,85 1, ,3 3, ,10 2,70 2, ,40 2,15 2, ,3 3, ,40 3,00 2, ,40 2,10 2, ,1 3, ,85 3,35 2, ,60 2,40 2, ,9 3, ,90 3,45 3, ,70 2,40 2, ,3 3, ,00 3,50 3, ,75 2,40 2, ,7 3, ,35 3,90 3, ,60 2,30 2, ,3 4, ,70 4,15 3, ,70 2,40 2, ,1 4, ,80 4,25 3, ,75 2, ,0 5, ,65 4,10 3, ,9 5, ,90 4,35 3, ,6 5, ,80 4,25 3, ,4 6, ,90 4,25 3, ,2 6, ,85 4,50 4, ,0 6, ,05 4,70 4, ,0 7, ,00 4,35 3, ,0 8, ,10 4, ,0 8, ,20 4, ,0 10, ,25 4, ,0 11, ,30 4, isoflex 20 2, , isoflex 28 2, ,65 2, , isocu 22 1, , , isocu 28 1, , , , , , ,35 1, ,25 1, , ,05 2, ,40 2, , ,15 2, ,55 2, , ,20 2, ,50 2, , ,55 3, , , ,80 3, , ,95 3, , , , ,90 3, , , isowell, isopex und isoclima ACHTUNG: Die in der Tabelle angegebenen Werte gelten für Böden mit einem spezifischen Gewicht von 19 kn/m 3, einem inneren Bodenreibungswinkel [ ] von 32,5 und für Stahlwandstärken nach isoplus, siehe Kapitel 2.2 und 2.3. Außerhalb der Dehnungspolsterbereiche bzw. Dehnungsschenkel, gemäß AGFW FW 401, Teil 10 und EN 253, zulässige Scherspannung PUR 0,04 N/mm 2. 9 / 12 Stand:

14 9.6 Wiederverfüllung Lastverteilerplatte Bei Unterschreitung der Mindest-Überdeckungshöhe bzw. bei Überschreitung der maximalen Überdeckungshöhe sind tiefbautechnische Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen. Diese müssen in der Lage sein, das Kunststoffmantelrohr gegen eine unzulässige Überlastung des Scheiteldruckes, maximal 20 N/cm 2 bzw. 2 kg/cm 2, zu sichern. Als mögliche Lastverteiler können Stahlplatten, die gegen Korrosion zu schützen sind, oder Stahlbetonplatten, Betongüte B25, eingebaut werden. Beide Arten müssen mindestens 100 cm länger sein als der zu schützende Bereich der KMR-Trasse. Die Festlegung der exakten Dicke, der Armierung und der eventuell notwendigen Fundamente hat durch einen Baustatiker zu erfolgen. Vor der Ausführung ist eine Genehmigung der isoplus-planungsingenieure einzuholen. Verteilerplatte Diese dienen für den Abbau von hohen Punktlasten (Verkehrslasten) bei der Unterschreitung der Mindest-Überdeckungshöhe. Verteilerplatten müssen so breit sein, dass sie mit ihrem Lastverteilungswinkel von 32,5 bis außerhalb des Kunststoffmantelrohres reichen. Abfangplatte Für den Abbau von hohen Flächenlasten (Verkehrs- und Erdlasten) bei Überschreitung der maximalen Überdeckungshöhe eignen sich Abfangplatten. Diese müssen beidseitig, d. h. der Grabenlänge nach im gewachsenen Boden aufliegen. Kann dies nicht gewährleistet werden, sind zusätzliche Streifen- oder Punktfundamente zu erstellen. Die Platte muss mindestens 50 cm breiter sein als der abzudeckende Bereich. Stand: / 13

15 9.7 Checkliste für Tiefbau Baustellen-Qualitätssicherung Für die Baustellenabwicklung ist es nötig, eine Richtlinie zur qualitativen Beurteilung der Einzelschritte vorzugeben, um eine Optimierung der Einbausituation für Kunststoffmantelrohr zu erreichen. Diese Richtlinie ist für Tiefbau, Rohrverleger und Rohrhersteller gleichermaßen gültig. Nachstehend sind die für den Tiefbau wichtigsten Prüfparameter chronologisch nach der Bauabfolge dargestellt: Arbeitsschritt Überprüfen der Funktionstüchtigkeit und der Zuordnung der Werkzeuge zum vorgesehenen Arbeitsvorgang Ausführung und Ergebnis - Fachgerechte Verarbeitung kann nur durch geeignete Werkzeuge erreicht werden Kontrolle der Grabenmaße: Grabenbreite und Grabentiefe nach Rohrdimension - Schaffen von optimalen Arbeitsvoraussetzungen für Verleger und Muffenmonteure; Baufreiheit im Bereich der Bogen, Dehnungspolster und Muffenverbindungen Kontrolle der Grabenausführung - Schaffen einer steinfreien, ebenen Verlegesohle mit seitlicher Grabensicherung und wasser- und schlammfreien Montagezonen während der gesamten Bauzeit Grabenverfüllung - Herstellen des Sandbettes - Steinfreie Umhüllung mit Sand, mindestens 10 cm dick um das Kunststoffmantelrohr; Kanthölzer müssen vor dem Verfüllen entfernt werden Sandkörnung 0-4 mm (Klasse NS 0/2), Sieblinie beachten Grabenverfüllung - Verfüllmaterial - Steinfreies, nicht bindiges verdichtungsfähiges Material lagenweise einfüllen Siehe hierzu auch isoplus-montagebedingungen - Kapitel / 14

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