AGB Lehrer. 1 Geltungsbereich
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- Claus Meyer
- vor 6 Jahren
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1 AGB Lehrer Vorbemerkungen: Die Elijah Philipp, Erik Ketzmerick und Henri Deda GbR, Zum Turmberg 31, Dresden, im Folgenden Personengesellschaft genannt, betreibt unter der Adresse eine Internetplattform (Webseite). Auf der Webseite haben Schüler die Möglichkeit nach Nachhilfelehrern (Lehrer) zu suchen und selbstständige Nachhilfelehrer haben die Möglichkeit Nachhilfeunterricht anzubieten. Mit Schüler ist im Folgenden nicht nur der konkret unterrichtete Schüler gemeint, sondern auch sein Elternteil, der bei Minderjährigkeit das Nachhilfegesuch an die Personengesellschaft übermittelt. Falls es zum Kontakt zwischen Schüler und Lehrer kommt, organisieren sie den Unterricht untereinander. Die Personengesellschaft steht beratend zur Verfügung und nimmt die Vergütung des Lehrers im Auftrag des Schülers wahr. 1 Geltungsbereich Die vorliegenden AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Elijah Philipp, Erik Ketzmerick und Henri Deda GbR und dem Lehrer bei Inanspruchnahme von Leistungen, die über diese Webseite angeboten werden. 2 Registrierung Für die Nutzung der auf der Webseite angebotenen Leistungen ist eine Registrierung des Lehrers nötig. Dafür ist das entsprechende zur Verfügung gestellte Registrierungsformular zu nutzen. Ausschließlich voll geschäftsfähige Personen sind berechtigt die Registrierung vorzunehmen. Bestandteil der Registrierung ist das Erstellen eines Passwortes, um Zugang zum internen Bereich zu erlangen. Der Lehrer ist dafür verantwortlich sein Passwort geheim zu halten, damit nicht Dritte den Zugang nutzen können. Bei Anzeichen einer Nutzung des internen Bereichs durch Dritte, muss der Lehrer die Personengesellschaft schnellstmöglich informieren. Der Lehrer verpflichtet sich korrekte Kontaktdaten anzugeben. Falls sich Daten des Lehrers ändern, ist er verpflichtet diese unverzüglich auf der Webseite der Personengesellschaft zu ändern. 3 Leistung des Lehrers Dem Lehrer werden Nachhilfegesuche von Schülern durch die Personengesellschaft übermittelt, sofern Schüler die vom Lehrer angebotene Fach-Klasse Kombination anfragen. Der Lehrer kann frei entscheiden, ob er eine Anfrage (Nachhilfegesuch) annimmt oder ablehnt.
2 3.1 Geheimhaltung Mit Annahme eines Nachhilfegesuches verpflichtet sich der Lehrer eventuell übermittelte Kontaktdaten des Schülers nur für den Zweck des persönlichen Kontaktes mit dem Schüler zu nutzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, auch fahrlässig, ist verboten. Der Kontakt zwischen Lehrer und Schüler muss das Ziel haben, ausschließlich unter Einbezug der Personengesellschaft den Schüler zu unterrichten. Einbezug der Personengesellschaft heißt konkret, dass der Lehrer für jede stattgefundene Unterrichtsstunde eine Vergütung von der Personengesellschaft erhält und der Schüler eine Vergütung an die Personengesellschaft entrichtet. Weiterhin ist es dem Lehrer nicht gestattet dem Schüler Kontaktdaten Dritter zu übermitteln, wenn es dazu führen könnte, dass der Schüler ohne Einbezug der Personengesellschaft Nachhilfeunterricht erhält. Bei schuldhafter Verletzung dieses Artikels 3.1, auch teilweise, fällt eine Vertragsstrafe an, die in 6 beschrieben ist. 3.2 Verpflichtungen des Lehrers Der Lehrer ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet Unterricht zu geben oder eine bestimmte Anzahl an Stunden zu leisten. Er ist nicht weisungsgebunden und kann dem Schüler seinen eigenen Lernstoff vermitteln. Dabei ist der Lehrer nicht verpflichtet Unterrichtsmaterial zum Schüler mitzubringen, dieses wird auf freiwilliger Basis vom Schüler gestellt. Der Lehrer darf nur Unterricht in Fächern und Klassenstufen anbieten, in denen er die Note 2 (gut) oder besser vorweisen kann. Kann der Lehrer in einer Klassenstufe diesen Nachweis erbringen, darf er in allen darunterliegenden Klassenstufen unterrichten. Wenn die Muttersprache eines registrierten Lehrers nicht Deutsch ist, darf er nur unterrichten, sofern er der Personengesellschaft einen Nachweis für die erfolgreiche Absolvierung eines Sprachkurses auf C1-Niveau erbringt. Hierbei gilt als Maßstab der Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Der Lehrer ist verpflichtet der Personengesellschaft korrekte Dokumente (Leistungsnachweis, Personalausweis, falls erforderlich Sprachnachweis) zu übermitteln. Falls der Lehrer der Personengesellschaft vorsätzlich fehlerhafte Dokumente übermittelt, fällt eine Vertragsstrafe an, die in 6 beschrieben ist. Der Lehrer verpflichtet sich zu keinem Unterrichtszeitpunkt unter dem Einfluss von Rauschmitteln zu stehen. Der Lehrer nimmt zur Kenntnis, dass die Personengesellschaft die Identität und Integrität (polizeiliches Führungszeugnis) des Schülers nicht überprüft. 3.3 Vergütung Der Lehrer legt vor Übermittlung eines Nachhilfegesuches fest, wie viel Geld er für 45 Minuten Unterricht beim Schüler verlangt. Der Lehrer kann auf der Webseite der Personengesellschaft in seinem Login-Bereich einsehen, ob das Guthaben des Schülers für 90 Minuten Unterricht ausreicht. Falls das Guthaben nicht ausreicht, entscheidet der Lehrer frei ob er den Unterricht stattfinden lässt. Wenn der Lehrer den Unterricht trotzdem hält, übernimmt die Personengesellschaft keine Garantie, dass eine Vergütung stattfindet. Immer nach stattfinden des Unterrichts schreibt der Lehrer eine kurze Zusammenfassung des behandelten Stoffs, sowie Datum und Länge (ein Vielfaches von 45 Minuten) des Unterrichts in ein vorbereitetes Formular (Lernbericht) in seinem Login-Bereich auf der Webseite der
3 Personengesellschaft. Daraufhin bekommt er sein selbst festgelegtes Gehalt unter den genannten Bedingungen auf ein internes Guthabenkonto gutgeschrieben. 3.4 Auszahlung Da dem Schüler eine Einspruchsfrist von 14 Tagen nach Absenden des Lernberichts zusteht, kann das Guthaben erst ausgezahlt werden, wenn diese Einspruchsfrist abgelaufen ist. Ein möglicher Einspruch wird in 7 geregelt. Zur Vereinfachung der Auszahlung findet diese gewöhnlich zum Ersten eines Monats statt. Dabei wird dann das komplette Guthaben, welches nicht der Einspruchsfrist unterliegt, von der Personengesellschaft auf ein vom Lehrer festgelegtes Konto in Deutschland überwiesen. 4 Verpflichtung der Personengesellschaft 4.1 Unterricht Die Personengesellschaft bietet dem Nachhilfelehrer die Möglichkeit sich Schülern vorzustellen, die Nachhilfe benötigen. Die Personengesellschaft ist nicht verpflichtet dem Lehrer Nachhilfegesuche oder nach Annahme eines Nachhilfegesuches dem Lehrer die Kontaktdaten des Schülers zu übermitteln. Weiterhin hat der Lehrer keinen Anspruch nach einer Vermittlung eine bestimmte Mindestanzahl an Unterrichtsstunden zu halten. Vielmehr bestimmt sich die Anzahl der Unterrichtsstunden nach Wunsch und Bedarf des Schülers sowie Verfügbarkeit und Freiwilligkeit des Lehrers. 4.2 Bezahlung Die Personengesellschaft verpflichtet sich die in Artikel 3.4 genannten Auszahlungsmodalitäten zu erfüllen. 4.3 Versicherungen Der Lehrer ist kein Angestellter der Personengesellschaft, demnach erhält er keine Versicherungen, wie zum Beispiel Sozialversicherung, Rentenversicherung oder Arbeitsschutzversicherung von der Personengesellschaft. Dem Lehrer ist bewusst, dass er eigenverantwortlich vorsorgen muss. Der Lehrer wird hiermit informiert, dass seine Tätigkeit als Nachhilfelehrer nach 2 Nr. 1 SGB VI eventuell rentenversicherungspflichtig ist. Weiterhin ist es die Aufgabe des Lehrers eine mögliche Einkommenssteuerpflicht zu erfüllen. 5 Dauer des Vertrages Die Vertragslaufzeit ist unbefristet. Beide Vertragsseiten können jederzeit fristlos kündigen, ohne Angabe von Gründen. Der Lehrer richtet seine Kündigung auf postalischem oder elektronischem Weg an die entsprechende im Impressum angegeben Adresse der Personengesellschaft. Die Personengesellschaft richtet ihre Kündigung an die vom Lehrer angegebene -Adresse. Ausstehende Zahlungen von der Personengesellschaft an den Lehrer werden vollständig bedient. Beginnend mit dem Tag der Kündigung gilt der Artikel
4 3.1 Geheimhaltung weiter für 3 Jahre, er kann nicht gekündigt werden. Weiterhin kann mit dem Tag der Kündigung der interne Bereich nicht mehr vom Lehrer genutzt werden. Alle, bis auf die für die Personengesellschaft steuerrechtlich relevanten Daten des Lehrers, werden gelöscht. Dies gilt auch für den Fall, dass der Lehrer im internen Bereich die Funktion Account löschen verwendet. 6 Vertragsstrafe Eine Vertragsstrafe von 800 wird fällig, wenn der Lehrer einen der Artikel schuldhaft verletzt, in dem konkret auf diesen Paragraph verwiesen wird. Zusätzlich und unabhängig davon können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. 7 Einspruch Falls der Schüler Einspruch erhebt und den Unterrichtsbericht des Lehrers anzweifelt, insbesondere bezüglich der Länge des Unterrichts, versucht die Personengesellschaft zwischen beiden Seiten zu vermitteln. Falls jedoch keine Einigung erzielt werden kann und der Lehrer die Länge des Unterrichts nicht zweifelslos nachweisen kann, hat er keinen Anspruch auf eine Vergütung. Eine Möglichkeit des Nachweises ist, dass der Lehrer sich nach jeder stattgefundenen Unterrichtsstunde eine Bestätigung vom Schüler in Form einer Unterschrift geben lässt. Der Lehrer ist dazu jedoch nicht verpflichtet und die Durchführung davon steht ihm frei. 8 Bonusprogramm Die Personengesellschaft darf den Lehrern Bonusprogramme anbieten, es besteht weder die Pflicht noch der Anspruch des Lehrers auf Teilnahme an einem solchen freiwilligen Angebot der Personengesellschaft. Die Personengesellschaft behält sich vor die Modalitäten der Bonusprogramme jederzeit zu ändern bzw. bei Missbrauchsverdacht einzelne Lehrer von der Teilnahme auszuschließen. Die Personengesellschaft behält sich vor jederzeit neue Bonusprogramme anzubieten und Bestehende zu beenden. Die Teilnahmebedingungen sind immer auf der Webseite unter dem Link Bonusprogramme zu finden. 9 Haftung Die Personengesellschaft haftet nicht für Schäden, die dem Lehrer durch den Schüler entstehen. Der Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr des Lehrers.
5 10 Datenschutz Im Zuge der Registrierung und der Nachhilfeorganisation werden personenbezogene Daten des Lehrers von der Personengesellschaft gespeichert. Die Details sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen. 11 Sonstiges Die AGB sind in einer gültigen und vollständigen Version auf der Webseite verfügbar und können vom Lehrer abgespeichert und ausgedruckt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen unberührt. Für die AGB gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 12 Änderungen Der Personengesellschaft ist es erlaubt, sofern für den Lehrer keinerlei Nachteile entstehen, Änderungen an diesen AGB vorzunehmen. Der Lehrer wird vor Inkrafttreten über seine angegebene -Adresse von der Personengesellschaft über Änderungen benachrichtigt. Dem Lehrer wird ein angemessener Zeitraum eingeräumt, um den neuen AGB zu widersprechen. Die Personengesellschaft wird den Lehrer in der zur AGB-Änderung auf sein Widerspruchsrecht hinweisen. Sollte der Lehrer innerhalb der genannten Frist nach dem Erhalt der nicht widersprochen haben, gelten die AGB als vom Lehrer angenommen. Falls der Lehrer den geänderten Bedingungen widerspricht, kann der Lehrer oder die Personengesellschaft das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen, worauf der Lehrer die Nutzung der Website einstellen muss. Zusätzlich sind Änderungen in folgenden Fällen möglich: 1. Falls einzelne Klauseln der AGB durch Gesetzesänderungen ungültig werden. 2. Falls die Personengesellschaft neue Dienstleistungen oder Produkte anbieten möchte, die in den AGB beschrieben werden sollen, können diese ergänzt werden.
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