Das neue Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz

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1 Das neue Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz

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3 inhalt Vorwort 5 Kinder- und Jugendgesetz 6 Was bedeutet Kinder, Jugendliche, Erwachsene 8 Kinder- und Jugendförderung 10 Kinder- und Jugendbeteiligung 12 Aufenthalt 16 Autostopp 18 Medien, Gegenstände und Dienstleistungen 19 Drogen 20 Alkohol und Tabak 21 Konsequenzen 23 Weitere Informationsmöglichkeiten und Beratungsstellen 26

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5 vorwort Ein Gesetz von Jugendlichen für Jugendliche Ein Land zukunftsfähig zu gestalten heißt, jene einzubinden, denen die Zukunft unserer Region gehört und das sind unsere Kinder und jungen Leute. Bei der Ausarbeitung des neuen Vorarlberger Kinderund Jugendgesetzes wurde deshalb viel Wert auf Mitbestimmung gelegt. In einem umfangreichen und bislang einzigartigen Beteiligungsprozess haben rund Jugendliche zusammen mit zahlreichen Jugendeinrichtungen und gut 20 Experten Ideen, Vorschläge und Anregungen zum Gesetz eingebracht. Mit großer Vernunft und Reife hat die junge Generation bewiesen, dass sie sehr gut in der Lage ist, mit Verantwortung umzugehen. So ist ein Gesetz von Jugendlichen für Jugendliche entstanden. In der Bro schüre Das neue Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz werden die wichtigsten Neuerungen verständlich erklärt. Ich bedanke mich bei den vielen engagierten jungen Menschen in Vorarlberg für ihr aktives Mit wirken und wünsche allen Interessierten ein informatives Leseerlebnis. Mag. Markus Wallner Landeshauptmann

6 und jugend- kinder- gesetz Dieses Gesetz über die Förderung und den Schutz der Kinder und Jugendlichen (Kinder- und Jugendgesetz) ist ein Landesgesetz. Das heißt, es wird vom Vorarlberger Landtag beschlossen. Das Gesetz gibt es in seinen Grundzügen seit Es wird nach Bedarf ergänzt und der aktuellen Situation angepasst. Zuletzt im Februar 2017, wobei es in der Hauptsache darum ging, dich besser im Bereich der Genussund Suchtmittel (z.b. Alkohol, Tabak) zu schützen und die Ausgehzeiten zu liberalisieren. Konkret wurde zum Beispiel das Rauchverbot für unter 16-Jährige auch auf E-Zigaretten, E-Shishas und ähnliche Produkte ausgeweitet. Weiters dürfen z.b. 16-Jährige so lange ausgehen, wie sie wollen soweit ihre Eltern das erlauben. Wir haben einige für dich wichtige Punkte des Kinder- und Jugendgesetzes in dieser Broschüre kurz zusammengefasst. Gesetzestext Den gesamten Gesetzestext findest du im Internet unter 6

7 aha Flyer Beim aha Jugendinformationszentrum Vorarlberg gibt es einen Flyer zum Kinder- und Jugendgesetz mit den wichtigsten Infos und nützlichen Adressen und Links. Diesen bekommst du direkt im aha (Kontakt auf Seite 27). Rechte und Pflichten im Kontakt mit der Polizei... ist eine Broschüre der Kinder- und Jugendanwaltschaft Vorarlberg; sie informiert dich über deine Rechte und Pflichten im Umgang mit der Polizei, dem Gericht und erklärt die Bedeutung einiger für dich wichtiger Gesetze (Kontakt auf Seite 27). 7

8 was bedeutet... Bevor wir ins Gesetz eintauchen einige Begriffe, deren Bedeutung du kennen solltest. Kinder sind laut Kinderund Jugendgesetz Personen bis zum 14. Lebensjahr. Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Erwachsene Mit 18 Jahren bist du volljährig und nach dem Gesetz eine Erwachsene/ ein Erwachsener. Wer sind Aufsichtspersonen und was hat es damit auf sich? Eltern und Erziehungsberechtigte. Personen über 18 Jahre, denen die Aufsicht über dich als Kind oder Jugendliche, vorübergehend oder auf Dauer übertragen wurde. Personen über 16 Jahre, die im Rahmen von Veranstaltungen in einer Jugendorganisation mit der Führung von Kindern oder Jugendlichen betraut und dafür ausgebildet wurden. Aufsichtspersonen sind verpflichtet in zumutbarem Rahmen zu deiner Sicherheit und deinem Schutz dafür zu sorgen, dass du die gesetzlichen Bestimmungen beachtest und einhältst! 8

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10 und kinder- jugend- förderung Im Kinder- und Jugendgesetz steht geschrieben, dass das Land Vorarlberg Folgendes für Kinder und Jugendliche fördern muss: Jugendräume, Info- und Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche. Aus- und Weiterbildung für Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter. Aktionen, Projekte, Programme, Kurse, Aktivitäten usw. für Jungs und Mädels sowie internationale Kinder- und Jugendverständigung. Maßnahmen für eine gesunde Lebensweise (auch im Hinblick auf einen kritischen Umgang mit Medien und Werbung); dazu gehören Programme zur Gewalt- und Suchtvorbeugung, Möglichkeiten für offene, tolerante Kommunikation, sportliche, kreative und soziale Betätigung. Weitere Infos + Kontakt: Fachbereich Jugend und Familie im Amt der Vorarlberger Landesregierung T , E jugend@vorarlberg.at oder direkt im Rathaus / Gemeindeamt deiner Gemeinde 10

11 Gemeinden haben aufgrund des Gesetzes Kinder und Jugendliche, Jugendgruppen, Jugendorganisationen und die Offene Jugendarbeit zu fördern. Diese können selbst bestimmen, was für Kinder und Jugendliche in ihrem Ort am besten ist. Die Kinder- und Jugendförderung ist bereits in vielen Gemeinden eine Selbstverständlichkeit. 11

12 und jugend- kinder- beteiligung Das Kinder- und Jugendgesetz räumt dir das Recht ein, in Angelegenheiten des Landes oder der Gemeinde, die dich besonders betreffen, mitzureden. So kannst du deine Zukunft mitgestalten. Einige Möglichkeiten, die du als Kind oder Jugendliche/Jugendlicher in Vorarlberg hast, um mitzumischen: Kinder- und Jugendbeirat was ist das? Das ist ein Gremium, bestehend aus Mitgliedern von Kinder- und Jugendorganisationen und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Eine Liste der Organisationen, die im Kinder- und Jugendbeirat vertreten sind, findest du unter jugend. Der Kinder- und Jugendbeirat berät die Landesregierung in verschiedenen Kinder- und Jugendfragen und ist auch an der Erarbeitung der Inhalte des Kinder- und Jugendgesetzes beteiligt. Wenn du ein Thema hast, das du gerne in die Politik einbringen möchtest, wende dich an eine Einrichtung in dieser Liste. 12

13 Wie kannst du in deiner Gemeinde aktiv werden? Du hast eine Idee, dir fehlt was in deiner Gemeinde oder dich und deine Freunde stört etwas? Du kannst Folgendes machen: Du gehst mit deinem Thema in die Sprechstunde der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters oder rufst an und machst einen Termin aus. In den meisten größeren Vorarlberger Gemeinden gibt es Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die für Kinder- und Jugendfragen zuständig sind. Bitte erkundige dich direkt im Rathaus oder im Gemeindeamt, an wen du dich wenden kannst. Geh direkt zum Jugendtreff, Jugendhaus, zur Jugendarbeiterin oder zum Jugendarbeiter in deiner Gemeinde. Unter sind alle aufgelistet, die es in Vorarlberg gibt. In vielen Orten gibt es bereits Möglichkeiten zur Beteiligung. Unter findest du eine Liste, in welchen Bereichen für Kinder und Jugendliche bereits Mitgestaltungsrechte bestehen. Das Büro für Zukunftsfragen unterstützt deine Gemeinde dabei, den Rahmen zu schaffen, damit du dich engagieren kannst ( 13

14 Du hast noch weitere Möglichkeiten, als Kind, Jugendliche und Jugendlicher in Vorarlberg mitzumischen: Wie ist das in der Schule? Die einfachste Form der Beteiligung in der Schule sind Klassensprecherinnen und Klassensprecher. Infos über die Rechte und Pflichten als Klassensprecherin oder Klassensprecher findest du unter Was du noch machen kannst, wenn du eine Idee hast: Engagiere dich in einem Verein! Auf der Website deiner Gemeinde gibt es meist eine Liste. Nimm Kontakt mit dem aha Jugendinformationszentrum Vorarlberg auf. Du kannst persönlich hingehen, anrufen oder eine schreiben; dort bekommst du auch Infos, an wen du dich mit deiner Idee wenden kannst. 14

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16 auf- enthalt an allgemein zugänglichen öffentlichen Orten Kino Disco Café Marktplatz Park usw. ist erlaubt: bis 12 Jahre bis Uhr und ab Uhr Jahre bis Uhr und ab Uhr Jahre bis Uhr und ab Uhr Ab 16 Jahren gibt es keine zeitliche Einschränkung mehr. Es gibt auch keine zeitliche Einschränkung, wenn du in Begleitung einer Aufsichtsperson bist oder wenn du einen triftigen Grund hast (z.b. Zugverspätung, Aufsuchen einer Ambulanz). Kein triftiger Grund ist, wenn du auf dem Heimweg nach dem Besuch einer Veranstaltung bist! Welchen Spielraum gibt es bei Ausgehzeiten? Die im Kinder- und Jugendgesetz festgelegten Ausgehzeiten geben den Maximalrahmen vor, bis wann du alleine, ohne Erwachsene, unterwegs sein kannst. Dieser hebt die elterliche Obsorgeverpflichtung nicht auf. Das heißt: Letztlich können deine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bestimmen, wie lange du innerhalb des gegebenen Rahmens ausgehen darfst. Das heißt nicht, dass deine 16

17 Eltern verpflichtet sind, dir das Ausgehen in dem gesetzlich erlaubten zeitlichen Rahmen auch zu erlauben. Wenn sie der Meinung sind, du solltest um 22 Uhr zu Hause sein, obwohl du laut Gesetz bis um 23 Uhr dürftest, musst du dich trotzdem an die Anweisungen deiner Eltern halten. Ausweispflicht gegenüber Gastronomen, Veranstaltern und Exekutive: Wenn du auf eine Veranstaltung gehst, dich in einem Lokal aufhältst, auf der Straße länger unterwegs bist, musst du bei Bedarf oder auf Nachfrage dein Alter nachweisen können das geht am besten mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis oder der aha card (ehemals 360card). Beachte: Es gelten immer die jeweiligen Bestimmungen des aktuellen Aufenthaltsortes. Das heißt, in jedem Bundesland Österreichs und auch im Ausland hat jede Region eigene Gesetze dafür. Zum Beispiel gilt im Tirol das Jugendgesetz des Landes Tirol, im Kanton St. Gallen die dortigen Jugendschutzvorschriften, usw. (Infos dazu auf Seite 26). 17

18 autostopp Mobilität per Anhalter ist erst im jugendlichen Alter, das heißt ab 14 Jahren, erlaubt. 18

19 medien gegenstände dienstleistungen Es ist generell verboten, Kindern und Jugendlichen Medien, Gegenstände und Dienstleistungen mit pornographischen Inhalten und auch solche die gewaltverherrlichend oder diskriminierend sind, anzubieten, weiterzugeben oder zugänglich zu machen. Das heißt, es ist dir nicht erlaubt, solche Bilder, Spiele, Videoclips usw. zu besitzen und zu verwenden, sei es im Computer, Handy, Spielkonsolen, Magazinen, Büchern, usw. in welcher Darstellungsform auch immer. Film- oder andere öffentliche Medienvorführungen darfst du dann besuchen, wenn du jeweils das entsprechend dafür zugelassene Alter hast. Welches das ist, ist in der Regel in der Ankündigung für die Veranstaltung angegeben. Durch Verordnungen können bestimmte Medien, Gegenstände oder Dienstleistungen, die dich als Kind, Jugendliche oder Jugendlicher gefährden könnten, verboten werden. 19

20 drogen In Bezug auf illegale Drogen ist der Erwerb, Besitz und Konsum gänzlich verboten und gerichtlich strafbar. 20

21 alkohol undtabak Legale Drogen wie Alkohol und Tabak sind bis 16 Jahre verboten! Jahre: prinzipiell erlaubt. Aber, verboten sind: gebrannte alkoholische Getränke (z.b. Wodka, Whisky, Schnaps, Liköre). Mischgetränke, die gebrannten Alkohol enthalten: sowohl selbst gemischte Getränke als auch Alkopops. sonstige Stoffe, die rauschartige Zustände hervorrufen können. Das heißt, du darfst erst als Erwachsene oder Erwachsener ab 18 Jahren gebrannte Getränke (z.b. auch Alkopops, Liköre, u.ä.) erwerben, besitzen oder konsumieren! An offensichtlich alkoholisierte Jugendliche darf kein Alkohol ausgeschenkt werden. 21

22 Wenn du dich entschließt, Alkohol zu trinken, hier einige Tipps für weniger Nebenwirkungen : Trink nur, wenn du gut drauf bist Alkohol verstärkt meistens deine Stimmung. Lass Betrunkene niemals alleine achte auf deine Freunde! Im Zweifelsfall ruf besser die Rettung an (Notrufnummer 144). Alkohol und Benzin vertragen sich nicht! Lass dein Auto oder Moped stehen, wenn du getrunken hast! Alkohol darf in seiner Bedeutung immer eine Nebensache bleiben. Vielleicht magst du dir überlegen, ob es anstelle des Konsums von Alkohol für dich auch eine Alternative gibt!? 22

23 konsequenzen?! Bei Verstoß gegen die Bestimmungen des Kinder- und Jugendgesetzes Wenn du als Jugendlicher die Bestimmungen des Kinder- und Jugendgesetzes nicht einhältst und die Polizei das bei einer Kontrolle feststellt, gibt es in der Regel eine Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft (BH). Diese hat dann verschiedene Möglichkeiten zu entscheiden, welche Konsequenz du in welchem Ausmaß tragen musst: Das Verfahren kann entweder durch Einstellung (Informations- und Beratungsgespräch oder durch die Leistung von gemeinnütziger Arbeit) bzw. Geldstrafe erledigt werden. 23

24 Geldstrafe: In vielen Fällen findet zuerst ein Informations- und Beratungsgespräch statt; insbesondere im Wiederholungsfall kann die Jugendliche/der Jugendliche auch zur Ableistung von gemeinnütziger Arbeit angehalten werden. Erst dann, als letztes Mittel, bei Nichterscheinen zum Gespräch oder Verweigerung der Arbeit, kann eine Geldstrafe verhängt werden. In diesem Fall erfolgt zusätzlich eine Eintragung im Verwaltungsstrafregister. Wichtig!!! Wenn du ein Informations- und Beratungsgespräch geführt oder gratis für das Gemeinwohl gearbeitet hast, stellt die BH das Verwaltungsstrafverfahren wieder ein. Die BH berücksichtigt bei ihrer Entscheidung, welche Konsequenz angebracht ist, ob es eine erstmalige Übertretung war, es schon mehrmals vorgekommen ist und was du gemacht hast. Auch der Versuch einer Übertretung gegen das Jugendgesetz ist strafbar z. B. wenn du noch nicht 18 bist und versuchst, dir Alkopops oder härtere Getränke zu kaufen. 24

25 Konsequenzen?! Was kann passieren? Ein Beispiel: Angenommen, du bist noch nicht 18 Jahre alt und die Polizei findet bei dir bei einer Kontrolle eine Flasche Alkopops. Nach dem Kinderund Jugendgesetz ist Folgendes möglich: Die Polizei darf dir das Getränk wegnehmen und auch sofort vernichten. Das darf sie übrigens generell mit alkoholischen Getränken und Tabakwaren geringen Wertes, die du aufgrund deines Alters noch nicht kaufen oder besitzen darfst; einen Anspruch auf Entschädigung gibt es nicht. Wenn der Wert darüber liegt, nimmt die Polizei Kontakt zu deinen Eltern auf. Die Polizei macht eine Anzeige und leitet diese an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weiter. Die BH entscheidet individuell, welche Konsequenz in deinem Fall angebracht ist.

26 information beratung Weitere Informationsmöglichkeiten und Beratungsstellen Jugendschutzbestimmungen österreichweit Bereich Jugend Jugendschutz Bezirkshauptmannschaften Bregenz, 6900 Bregenz, Bahnhofstraße 41, T , E bhbregenz@vorarlberg.at Dornbirn, 6850 Dornbirn, Klaudiastraße 2, T , E bhdornbirn@vorarlberg.at Feldkirch, 6800 Feldkirch, Schlossgraben 1, T , E bhfeldkirch@vorarlberg.at Bludenz, 6700 Bludenz, Schloss-Gayenhofplatz 2, T , E bhbludenz@vorarlberg.at 26

27 Fachbereich Jugend und Familie im Amt der Vorarlberger Landesregierung Standortadresse: 6901 Bregenz, Klostergasse 20, 1. Stock (Gebäude BH Bregenz, südseitiger Eingang) Postadresse: 6901 Bregenz, Landhaus, Römerstraße 15, T , E jugend@vorarlberg.at, Kinder- und Jugendanwaltschaft 6800 Feldkirch, Schießstätte 12 (Ganahl-Areal), T , E kija@vorarlberg.at, Büro für Zukunftsfragen im Amt der Vorarlberger Landesregierung 6901 Bregenz, Römerstraße 15, T , E zukunftsbuero@vorarlberg.at koje Koordinationsbüro für Offene Jugendarbeit und Entwicklung 6900 Bregenz, Gallusstraße 12, T , E office@koje.at, aha Jugendinformationszentrum Vorarlberg 6850 Dornbirn, Poststraße 1, T , E aha@aha.or.at, Supro Werkstatt für Suchtprophylaxe 6840 Götzis, Am Garnmarkt 1, T , E info@supro.at, 27

28 Impressum: Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration Fachbereich Jugend und Familie, Landhaus, Bregenz, Gestaltung: Martin Caldonazzi, Veronica Burtscher, Druck: Hausdruckerei Landhaus Fotos: fotolia Juni 2017, 1. Auflage

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