Bachelorarbeit und Masterzulassung im Studiengang Chemie Universität Stuttgart
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1 Bachelorarbeit und Masterzulassung im Studiengang Chemie Universität Stuttgart Dezember 15
2 Bachelorarbeit: 12 Leistungspunkte, somit 360 h Arbeitsaufwand (Netto: ca volle Arbeitswochen) Abgabefrist: 4 Monate strenge Zeiteinhaltung bei der Abgabe! Details: 24 Prüfungsordnung (gültige Version der PO: vom 29. Juli 2013) => Fakultätshomepage / Studium / Link zu Prüfungsordnungen Dezember 15
3 Was müssen die Studierenden tun: 1. Sie suchen sich einen Betreuer und ein Thema. 2. Sie beantragen bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Prof. Dr. Ludwigs) die Vergabe des Themas (Formblatt). [Diese vermerkt die Themenvergabe und den Zeitpunkt des Beginns der Arbeit und meldet die Arbeit beim Prüfungsamt an.] 3. Sie bearbeiten das Thema 4. und geben die Arbeit FRISTGERECHT im Dekanat ab. =>Beschreibung des genauen Ablaufs unter Dezember 15
4 Thema und Betreuer(in) 1. Das Thema ist dem Gebiet der Chemie und ihrer Anwendung zu entnehmen und muss wesentlich chemischer Natur sein. 2. Betreuer(in) kann jede(r) Hochschullehrer(in), Hochschul- oder Privatdozent(in) oder Juniorprofessor(in) sein. Für nicht der Fakultät Chemie angehörende Personen ist die vorherige Zustimmung der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses notwendig. 3. Verbindliche Anmeldungen von Bachelorarbeiten bei Prüfer(inn)en max. 2 Wochen vor geplantem Beginn der Arbeit! Dezember 15
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7 Fristenregelungen bei der Themenvergabe: Das Thema kann frühestens nach Erreichen von 141 LP ausgegeben werden. Der Antrag ist so einzureichen, dass spätestens 1 Monat nach Erreichen von 168 LP mit der Arbeit begonnen werden kann. Ist dies nicht möglich (z. B. weil zu dem Zeitpunkt keine(n) Betreuer(in) gefunden wurde), ist spätestens 1 Monat nach Erreichen von 168 LP ein Antrag auf Vergabe eines Themas bei der vorsitzenden Person des Prüfungsausschuss zu stellen. Wird diese Frist versäumt, wird die Bachelorarbeit erstmalig mit der Note 5,0 beurteilt. Dezember 15
8 Bei der Abgabe der Arbeit zu beachten: - Arbeit muss in gebundener Form (2 Exemplare, keine Ringelbindung!) und zusätzlich in elektronischer Form abgegeben werden. - Maximaler Umfang ca. 50 Seiten Bei der Abgabe müssen Sie schriftlich versichern - dass Sie Ihre Arbeit selbständig verfasst haben, - dass Sie keine anderen als die angegebenen Quellen benutzt und alle wörtlich oder sinngemäß aus anderen Werken übernommenen Aussagen als solche gekennzeichnet haben, - dass die eingereichte Arbeit weder vollständig noch in wesentlichen Teilen Gegenstand eines anderen Prüfungsverfahrens gewesen ist, - dass Sie die Arbeit weder vollständig noch in Teilen bereits veröffentlicht haben, es sei denn, der / die Prüfer(in) hat dies zuvor genehmigt - dass das elektronische Exemplar mit den anderen übereinstimmt. Dezember 15 s. auch Prüfungsordnung BSc. Chemie Fakultätshomepage, Studium, Link zu Prüfungsordnungen
9 Zur Bewertung Bestandteil der BSc Arbeit ist ein Vortrag von Minuten Dauer der innerhalb der Bearbeitungsfrist zu halten ist. Der Erstgutachter bestätigt in seinem Gutachten, dass der Vortrag gehalten wurde. Note: wird bestimmt aus dem Durchschnitt der beiden Einzelbewertungen Abschluss des Bewertungsverfahrens soll spätestens nach 2 Monaten endgültig erfolgt sein Dezember 15 s. auch Prüfungsordnung BSc. Chemie Fakultätshomepage, Studium, Link zu Prüfungsordnungen
10 Bedingte Zulassung zum Masterstudium ist bereits vor Abschluss des Bachelorstudiums möglich - für Studierende, die bei Bewerbung in einem Bachelorstudiengang eingeschrieben sind - und die bei Bewerbungsschluss mindestens 110 LP erreicht haben. Dies ist für Studierende im Bachelorstudiengang der U Stuttgart der Regelfall. Der Bewerbung beizulegende Unterlagen: - Nachweis über erworbene LP mit berechneter Durchschnittsnote und Gesamtpunktzahl (im lsf abrufbar)
11 Zulassungsverfahren - Zulassungsausschuss prüft, ob die Zulassungsvoraussetzungen bis zum Abschluss des Bachelorstudiums voraussichtlich erfüllt werden - Zur Beurteilung der in die Auswahlentscheidung eingehenden Prüfungsleistungen zählt die aufgrund der bisherigen Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote; das Ergebnis des Bachelorabschlusses bleibt unbeachtet. Werden die Voraussetzungen erfüllt, erfolgt eine bedingte Zulassung.
12 Die Feststellung der fachlichen Eignung für eine (bedingte) Zulassung erfolgt nach einem zweistufigen Verfahren: Der Zulassungsausschuss (Vorsitz Studiendekan) bewertet nachgewiesene fachspezifischen Kompetenzen und bisher erbrachte Prüfungsleistungen auf einer Skala von 0 bis 100 Punkten. Bewertungsmaßstab: Fachspezifische Kompetenzen => 0 bis 70 Punkte; 70 Punkte für Bachelorstudenten Chemie der U Stuttgart. Prüfungsleistungen: Jede Zehntelnote, die Bachelorabschluss/vorläufige Durchschnittsnote besser als 4,0 ist => 1 Punkt (Maximum = 30 Punkte) Die Punkte werden addiert.
13 Die Feststellung der fachlichen Eignung: 1. Stufe: Bewerberinnen/Bewerber die mehr als 80 Punkte erreichen, sind fachlich geeignet und werden zugelassen. Bewerberinnen/Bewerber die weniger als 60 Punkte erreichen, sind fachlich nicht geeignet und können nicht zugelassen werden.
14 Die Feststellung der fachlichen Eignung: 2. Stufe: Bewerberinnen/Bewerber, die zwischen 60 und 80 Punkte * erreicht haben, nehmen an der zweiten Stufe des Verfahrens teil und werden zu einem Eignungsgespräch eingeladen. * Bachelorstudenten der U Stuttgart: < 80 P, wenn die im lsf-auszug aufgeführte Durchschnittsnote 3.0 oder höher ist.
15 Die Feststellung der fachlichen Eignung: 2. Stufe: Eignungsgespräch - Zeitfenster für eventuell durchzuführende Gespräche wird vor Ablauf der Bewerbungsfrist festgelegt. - Der Termin für das Gespräch wird mindestens eine Woche vorher durch den Zulassungsausschuss durch schriftliche Einladung bekannt gegeben. - Ist die Bewerberin/der Bewerber aus von ihr/ihm nicht zu vertretenden Gründen an der Teilnahme verhindert, so kann auf begründeten Antrag ein Nachtermin anberaumt werden. - Dauer: Minuten, Gesprächspartner: Kommissionen aus 2 Mitgliedern, davon 1 Hochschullehrer/in.
16 Zulassungsausschuss schlägt dem Rektor vor, wer zugelassen werden soll. Der Rektor entscheidet über die Zulassung. Dezember 15
17 Gültigkeit der bedingten Zulassung Die bedingte Zulassung erlischt, wenn - Die Immatrikulation bis zum Ende des dritten auf den Bewerbungstermin folgenden Semesters nicht beantragt wurde. - Bis dahin der Nachweis eines abgeschlossenen Bachelorstudiums nicht erbracht wurde. - Der Prüfungsanspruch im Bachelorstudiengang endgültig verloren wurde. - Eine Zulassung für einen anderen Studiengang an der U Stuttgart erhalten wurde.
18 Termine und Formalien: Bewerbung zum SS bis und zum WS bis 15. Juli über das Online-Portal der Universität (Bitte: möglichst früh bewerben, dann kann auch früh eine Zulassung erfolgen) - Form: geregelt in Immatrikulations- und Zulassungsordnung der Uni S - Nachweise der Voraussetzungen nicht vergessen - Weitere Infos: einschl. Internetseiten der Universität/Fakultät, Studienberatung, Studiendekan
19 Kann ich schon Module des Masterstudiums belegen und dort Prüfungen ablegen, auch wenn ich noch nicht zum Masterstudium zugelassen bin? Ja! 5 der PO vom 23. Juli 2013 regelt: - Wurden mindestens 110 LP erworben, können auch Module aus dem Masterstudiengang Chemie im Umfang von 24 LP belegt werden. - Ein Anspruch auf Zulassung zum Masterstudium entsteht dadurch nicht - Art und Umfang der zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen richten sich nach dem MHB des Masterstudiengangs. - Fehlversuche werden für den Masterstudiengang auf die Masterprüfung angerechnet
20 Fließender Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium Falls das BSc-Studium zum 6. FS abgeschlossen ist, aber noch nicht alle Leistungen verbucht sind, bietet die U Stuttgart folgendes Verfahren an: - Einschreibung in das 7. FS des BSc-Studiums - Nachträgliche Umschreibung, falls die Leistungen bis zu einem Stichtag (i. d. R. Mitte Nov.) erbracht wurden. Nach der Umschreibung zählt das gesamte Semester als 1. FS des MSc-Studiengangs. Wurden die Leistungen bis zum Stichtag nicht erbracht: - Belegen von Modulen im Umfang von 24 LP aus dem MSc-Studium trotzdem möglich. Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr
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