Informationsveranstaltung Bachelor-Thesis & Praktikum

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1 Informationsveranstaltung Bachelor-Thesis & Praktikum B.A. Berufspädagogik 04. April 2016 Dipl.-Gwl. Duygu Sari & Dipl.-Gwl. Matthias Wyrwal Institut für Erziehungswissenschaft Abteilung für Berufspädagogik mit Schwerpunkt Technikdidaktik

2 Programm I. Allgemeine Informationen zur Bachelor-Thesis (Fr. Sari) II. Allgemeine Informationen zum Praktikum (Hr. Wyrwal)

3 I. Allgemeine Informationen zur Bachelor-Thesis 24 der Studien- & Prüfungsordnung mit dem Abschluss Bachelor of Arts besagt: Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die zu prüfende Person in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabenstellung aus seinem Hauptfach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Das Thema der Bachelorarbeit ist dem Hauptfach zu entnehmen. Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens ausgegeben werden, wenn im Hauptfach mindestens 80 Leistungspunkte erworben wurden. Es muss spätestens einen Monat nach dem Erwerb von 168 Leistungspunkten mit der Bearbeitung der Bachelorarbeit begonnen werden Nach der Vergabe des Themas durch die Prüferin bzw. den Prüfer muss die zu prüfende Person die Bachelorarbeit unverzüglich beim Prüfungsamt anmelden

4 I. Allgemeine Informationen zur Bachelor-Thesis Die Bachelorthesis kann im betrieblichen oder universitärem Umfeld geschrieben werden, Sie benötigen allerdings einen Prüfer aus Ihrem Hauptfach (Prof. Nickolaus, Prof. Zinn oder Dr. Kenner) Die Bearbeitungsfrist für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Art und Umfang der Aufgabenstellung sind von der Prüferin bzw. vom Prüfer so zu begrenzen, dass sie 12 Leistungspunkten (bzw. 360 Arbeitsstunden) entspricht und die zur Bearbeitung vorgesehene Frist eingehalten werden kann. Die Bearbeitungsfrist kann auf Antrag der zu prüfenden Person aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat, vom Prüfungsausschuss um insgesamt höchstens vier Wochen verlängert werden.

5 I. Allgemeine Informationen zur Bachelor-Thesis Abgabe der Bachelor-Thesis: Innerhalb der Bearbeitungsfrist nach Absatz 5 ist die fertige Bachelorarbeit in 3 gebundenen Exemplaren bei der Prüferin bzw. dem Prüfer abzugeben. Zusätzlich muss ein Exemplar in elektronischer Form eingereicht werden. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen (Eingangsstempel). Bei der Abgabe hat die zu prüfende Person schriftlich zu versichern, 1. dass Sie ihre Arbeit selbstständig verfasst haben, 2. dass sie keine anderen als die angegebenen Quellen benutzt & alle wörtlich oder sinngemäß aus anderen Werken übernommenen Aussagen als solche gekennzeichnet haben, 3. dass die eingereichte Arbeit weder vollständig noch in wesentlichen Teilen Gegenstand eines anderen Prüfungsverfahrens gewesen ist, 4. dass sie die Arbeit weder vollständig noch in Teilen bereits veröffentlicht haben und 5. dass das elektronische Exemplar mit den anderen Exemplaren übereinstimmt.

6 I. Allgemeine Informationen zur Bachelor-Thesis Die Bachelorarbeit wird von zwei Prüferinnen bzw. Prüfern bewertet, von denen eine bzw. einer die Prüferin bzw. der Prüfer ist, die bzw. der das Thema vergeben hat. Die Note der Bachelorarbeit ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden Einzelbewertungen. Das Bewertungsverfahren soll spätestens nach zwei Monaten endgültig abgeschlossen sein. Die Bachelorarbeit kann bei einer Benotung mit nicht ausreichend einmal wiederholt werden. Die Wiederholung der Bachelorarbeit ist innerhalb von 9 Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beim Prüfungsamt anzumelden.

7 I. Allgemeine Informationen zur Bachelor-Thesis Wie finde ich Themen für die Bachelor-Thesis? bei einem der Prüfer melden (am besten Sie kommen in seine Sprechstunde oder per ) und nach einem Thema für die Bachelorarbeit anfragen (Themen, die in wissenschaftliche Projekte eingebunden sind) Falls Sie sich schon für ein Thema interessieren oder dies in Verbindung mit einem Betrieb schreiben möchten, kommen Sie vorbereitet zur Sprechstunde und fragen den jeweiligen Prüfer, ob Sie darüber eine Bachelorarbeit schreiben dürfen. Wichtig: im Vorfeld mit dem Prüfer abstimmen ist

8 I. Allgemeine Informationen zur Bachelor-Thesis Anmeldung der Bachelor-Thesis: Formular zur Anmeldung der Bachelorarbeit: BPT-Homepage Die Bachelorarbeit kann jederzeit angemeldet werden (nicht nur zur den Prüfungsanmeldezeiten) Weitere Fragen und Beratung immer donnerstags zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr oder per Mail an: (Frau Sari)

9 Offene Fragen?

10 II. Allgemeine Informationen zum Praktikum Praktikumsdauer und Anrechnungen: Praktika in Vollzeit oder Teilzeit (Nebentätigkeit, Werkstudent, ) Abgeschlossene Berufsausbildung wird auf das berufspädagogische Pflichtpraktikum anerkannt (Bericht ist anzufertigen + Kopie Abschlusszeugnis + Kopie Ausbildungsvertrag) Abgeschlossene Berufsausbildung kann nicht auf fachaffine Schlüsselqualifikationen angerechnet werden!!! Wissenschaftliche Hilfstätigkeiten können nicht auf ein Praktikum angerechnet werden! Ausnahme: ZLW & Frauenhoferinstitut (inhaltlicher Bezug zum Praktikumsplan muss klar erkennbar sein!)

11 II. Allgemeine Informationen zum Praktikum Praktikumsvarianten untergliedert nach PO: PO 2013 (B.A.) 12 Wochen Pflichtpraktikum = 360 Stunden = 12 LP Optional 12 Wochen Praktikum für SQ = 360 Stunden = 12 LP PO 2015 (B.A.) 18 Wochen Pflichtpraktikum = 540 Stunden = 18 LP Optional 12 Wochen Praktikum für SQ = 360 Stunden = 12 LP Alle PO`s (M.Sc.) 12 Wochen Pflichtpraktikum = 360 Stunden = 12 LP 1LP = 30 Wochen Pflichtpraktikum und optionales Praktikum kann zusammen abgeleistet werden

12 II. Allgemeine Informationen zum Praktikum Praktikumseinrichtungen: Betrieben mit beruflicher Aus- und Fortbildung Praktikum kann bei einem Träger absolviert werden (muss aber nicht) Praktikumsbericht: Inhalt: Daten, Erfahrungen, Eindrücke und Kommentare zur Einrichtung; Vorstellung der Einrichtung; allgemeine Tätigkeitsbeschreibung; Reflektion zu relevanten Theorien und behandelten Seminarinhalten; Reflektion des Praktikums allgemein (Fazit) Umfang: 12 Wochen Praktikum = 360 Stunden = 12 LP = Seiten Bericht 18 Wochen Praktikum = 540 Stunden = 18 LP = Seiten Bericht 24 Wochen Praktikum = 720 Stunden = 24 LP = Seiten Bericht 30 Wochen Praktikum = 900 Stunden = 30 LP = Seiten Bericht

13 II. Allgemeine Informationen zum Praktikum Anerkennung des Fachpraktikums: Anmeldung: über das Prüfungsamt (LSF) Abgabe: Praktikumsbericht + Bescheinigung (unterschriebener Nachweis der Einrichtung über den abgeleisteten Stundenumfang bzw. Ausbildungsvertrag und Abschlusszeugnis bei der Anerkennung einer abgeschlossenen Ausbildung) In schriftlicher (gedruckter) Form beim Praktikantenamt (Azenbergstraße 12, Raum 3.019) Verbuchung: Abgabedatum = Prüfungsdatum Weitere Fragen und Beratung immer donnerstags zwischen 13:30 Uhr und 16:00 Uhr oder per Mail an: [email protected] (Herr Wyrwal) Falls Sie für den Praktikumsbetrieb eine Bestätigung benötigen, wenden Sie sich per Mail mit Ihrem Namen, Matr. & PO an die Praktikumsberatung.

14 Offene Fragen?

15 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und einen erfolgreichen Semesterstart!

16 I. Allgemeine Informationen zur Master-Thesis (Profil C) 23 der Studien- & Prüfungsordnung mit dem Abschluss Master of Science besagt: Die Masterarbeit soll zeigen, dass die zu prüfende Person in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabenstellung aus seinem Hauptfach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Das Thema der Masterarbeit ist dem Hauptfach zu entnehmen. Das Thema der Masterarbeit kann frühestens ausgegeben werden, wenn h mindestens zwei Drittel der Leistungspunkte in jenem Fach, in welchem die Masterarbeit erstellt werden soll, erworben wurden. Es muss spätestens zwei Monate nach dem Erwerb von 99 Leistungspunkten mit der Bearbeitung der Masterarbeit begonnen werden Nach der Vergabe des Themas durch die Prüferin bzw. den Prüfer muss die zu prüfende Person die Masterarbeit unverzüglich beim Prüfungsamt anmelden

17 I. Allgemeine Informationen zur Master-Thesis (Profil C) Die Masterarbeit kann im betrieblichen oder universitärem Umfeld geschrieben werden, Sie benötigen allerdings einen Prüfer aus Ihrem Hauptfach (Prof. Nickolaus, Prof. Zinn oder Dr. Kenner) Die Bearbeitungsfrist für die Masterarbeit beträgt 6 Monate. Art und Umfang der Aufgabenstellung sind von der Prüferin bzw. vom Prüfer so zu begrenzen, dass sie 21 Leistungspunkten (bzw. 630 Arbeitsstunden) entspricht und die zur Bearbeitung vorgesehene Frist eingehalten werden kann. Die Bearbeitungsfrist kann auf Antrag der zu prüfenden Person aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat, vom Prüfungsausschuss um insgesamt höchstens zwei Monate verlängert werden.

18 I. Allgemeine Informationen zur Master-Thesis (Profil C) Anmeldung der Master-Thesis: Formular zur Anmeldung der Masterarbeit: Die Masterarbeit kann jederzeit angemeldet werden (nicht nur zur den Prüfungsanmeldezeiten) Weitere Fragen und Beratung immer donnerstags zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr oder per Mail an: (Frau Sari)

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