Gutachter in Akkreditierungsverfahren der FIBAA

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1 Gutachter in Akkreditierungsverfahren der FIBAA

2 1. DIE WESENTLICHEN INFORMATIONEN IM ÜBERBLICK AUFGABE EINES GUTACHTERS Aufgabe eines Gutachters in FIBAA-Verfahren ist es, auf der Grundlage der Dokumentation der Hochschule und der Ergebnisse der Begutachtung vor Ort Einschätzungen zur Qualität des Programms/der Institution vorzunehmen, zu einer Empfehlung hinsichtlich der Akkreditierung zu gelangen und diese gemeinsam mit den Kollegen des Gutachterteams in einem Bericht niederzulegen. FIBAA-Gutachter verstehen sich dabei nicht als Vertreter bestimmter gesellschaftlicher Partikularinteressen, sondern sind unabhängige Experten. VORBEREITUNG UND AUFWAND FIBAA-Gutachter werden auf ihren Einsatz durch regelmäßig angebotene Schulungen vorbereitet. Die aktuellen Termine und Anmeldeformulare sind auf der Webseite der FIBAA ( zu finden. Gutachter in einem Akkreditierungsverfahren haben die Selbstdokumentation der jeweiligen Hochschule vollständig durchgearbeitet. Beim ersten Einsatz ist zusätzliche Zeit einzuplanen, um sich mit den Grundzügen der FIBAA-Kriterien und -Verfahrensweisen vertraut zu machen. Wesentlicher Bestandteil eines Akkreditierungsverfahrens ist die Begutachtung vor Ort. Hierfür sind etwa 2 Tage bei Programmakkreditierungen und bei institutionenbezogenen Verfahren zwei Termine zu je etwa 2 Tagen zu kalkulieren. Der Akkreditierungsbericht wird als Entwurfsfassung durch den betreuenden Referenten der FIBAA auf Grundlage der Einschätzung der Gutachter erstellt. Anschließend wird die Teilnahme der Gutachter am Abstimmungsprozess für den Akkreditierungsbericht erwartet. REISEKOSTEN UND AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG Bei der Mitwirkung an Akkreditierungen im Hochschulbereich handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Die FIBAA vergütet jedoch den entstehenden Aufwand pauschal. Reise- und Unterkunftskosten werden nach den reisekostenrechtlich vorgegebenen Sätzen ersetzt. Hotels werden in der Regel von der FIBAA in Zusammenarbeit mit der Hochschule gebucht. Für die Koordination und diesbezügliche Nachfragen steht Frau Wermuth, (+49 (0)228 / , wermuth@fibaa.org) gern zur Verfügung. Die pauschale Aufwandsentschädigung beträgt 500,- Euro für die Akkreditierung eines einzelnen Studienganges. Sie umfasst die Vorbereitung, Begutachtung und Nachbereitung. Werden im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens mehrere Studiengänge begutachtet (Clusterakkreditierung), wird zusätzlich zur Grundpauschale für jeden zu akkreditierenden Studiengang zusätzlich jeweils 50,- Euro gezahlt. Im Rahmen eines institutionenbezogenen Verfahrens wird eine pauschale Aufwandsentschädigung von 1.000,- Euro gewährt. Bei verkürzten Verfahren, oder für den Fall, dass nach Abschluss der Begutachtung vor Ort weitere Gutachtertreffen (auch in Form von Telefonkonferenzen) nötig sind, ersetzt die FIBAA hierfür pauschal 250,- Euro als Aufwandsentschädigung. Diese umfasst auch die Vor- und Nachbereitung. Die Reise- und Unterkunftskosten werden gesondert erstattet. Für die Abrechnung des Aufwandes und der Reisekosten ist das Formblatt Reisekostenabrechnung zu verwenden, das zum Verfahrensbeginn übermittelt wird. BESTELLUNG VON GUTACHTERN Vor dem ersten Einsatz als Gutachter vergewissert sich die FIBAA der Expertise und Teamfähigkeit des zukünftigen Gutachters. Sie bestellt Gutachter daher nach folgendem Verfahren: Für die Bewerbung ist ein Vorstellungsbogen (auf der FIBAA-Webseite zu finden) auszufüllen und an die FIBAA zurückzusenden. Das FIBAA-Team prüft den Vorstellungsbogen und entscheidet auf dieser Grundlage über einen Einsatz in Programmakkreditierungsverfahren oder in institutionenbezogenen Verfahren, zunächst zur Probe. Bei beiderseitigem Einverständnis erfolgt nach probeweisem Einsatz die Bestellung als Gutachter durch die zuständige FIBAA- Akkreditierungskommission (F-AK). Merkblatt für Gutachter in FIBAA-Akkreditierungsverfahren Juli 2010 Seite 2 von 7

3 2. GEEIGNET ALS GUTACHTER? KRITERIEN FÜR DIE BESTELLUNG VON GUTACHTERN Die FIBAA legt für die Bestellung von Gutachtern eine Reihe von Kriterien zugrunde, die sicherstellen sollen, dass FIBAA-Gutachter über relevante und umfassende Expertise verfügen. Die FIBAA unterscheidet dabei zwischen Gutachtern aus der Gruppe der Professoren, aus der Berufspraxis sowie aus der Gruppe der Studierenden. Die FIBAA führt zwei Arten von Akkreditierungsverfahren durch: Programmakkreditierungsverfahren und institutionenbezogene Verfahren (Institutional Audit, Institutionelle Evaluation, Systemakkreditierung). Da der Gegenstand der Begutachtung jeweils unterschiedlich ist, sind auch die Anforderungen an Gutachter jeweils unterschiedlich definiert. Gutachter aus der Gruppe der Professoren (Programmakkreditierung) Das Profil für FIBAA-Gutachter aus Hochschulen beruht auf der grundsätzlichen wissenschaftlichen Kompetenz in den jeweiligen fachlichen (wirtschaftswissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen, rechtswissenschaftlichen) Kernbereichen. Mehrere Jahre Lehr- und Forschungserfahrung in Hochschulen. Dieses kann idealerweise nachgewiesen werden durch: - Aktive Mitgliedschaft in der jeweiligen scientific communitiy - Reputation und fachliche Breite Kontakte mit Unternehmen und /oder Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Unternehmen (im Bereich von Forschung oder Consulting) (betriebs-)praktische Kompetenz aus Wirtschaftsunternehmen oder Organisationen der Rechts- und Wirtschaftsberatung Gutachter aus der Gruppe der Professoren (institutionenbezogene Verfahren) Das Profil für FIBAA-Gutachter aus Hochschulen beruht grundsätzlich auf akademischer Kompetenz und Leitungserfahrung im Hochschulmanagement. Erfahrungen auf dem Gebiet der Hochschulsteuerung Erfahrungen auf dem Gebiet des hochschulinternen Qualitätsmanagements Gutachter aus der Praxis (Programmakkreditierung) Das Profil für FIBAA-Gutachter aus der Praxis hat als wesentliche Grundlage die Führungserfahrung, hier definiert als Führung von Menschen, Organisationen, Geld / Budget sowie Prozessen. Sie beschränkt sich nicht auf die Personalführung, sondern schließt auch Führung und Gestaltung von Organisationen sowie wirtschaftlicher Handlungen und Prozesse ein. Für Juristen gelten diese Kriterien analog im Hinblick auf rechtsberatende Tätigkeiten in Unternehmen, in der Verwaltung, vergleichbaren Organisationen oder im freien Beruf verbunden mit fachlicher und personeller Verantwortung. Mehrere Jahre Führungserfahrung in der Wirtschaft / Praxis. Dieses kann idealerweise nachgewiesen werden durch - Erfahrung in unternehmerischen, operativen Funktionen, nicht nur in reinen, zuarbeitenden Stabsfunktionen - Personalverantwortung für mehr als fünf Mitarbeiter - Budgetverantwortung, idealerweise mit Ergebnisverantwortung Merkblatt für Gutachter in FIBAA-Akkreditierungsverfahren Juli 2010 Seite 3 von 7

4 - Einschlägige Erfahrung in der Einstellung von Mitarbeitern und / oder in der Besetzung von Stellen im Unternehmen Für Juristen als Gutachter aus der Praxis gilt Erfahrungen in der operativen und verantwortlichen Rechtsgestaltung z.b. in Anwaltskanzleien, Rechts/Personalabteilungen größerer Unternehmen Eigenverantwortliche Rechtsanwalts- und Notariatstätigkeit Wahrnehmung von (juristisch geprägten) Leitungsfunktionen in öffentlichen Verwaltungen Kontakte mit Hochschulen und /oder Erfahrung in der Zusammenarbeit mit ihnen (im Bereich der Forschung oder in der Rekrutierung von Mitarbeitern) Idealerweise Erfahrung in der Nutzung oder im Management von Qualitätsprozessen Gutachter aus der Praxis (institutionenbezogene Verfahren) Das Profil für FIBAA-Gutachter aus der Praxis hat als wesentliche Grundlage die Erfahrung mit der Einführung/ dem Einsatz von Qualitätsmanagementsystemen in der beruflichen Praxis. Erfahrung in der Einführung oder dem Management von Qualitätsprozessen Mehrere Jahre Führungserfahrung in der Wirtschaft / Praxis. Dieses kann idealerweise erfüllt werden durch - Erfahrung in unternehmerischen, operativen Funktionen, nicht nur in reinen, zuarbeitenden Stabsfunktionen - Personalverantwortung für mehr als fünf Mitarbeiter - Budgetverantwortung, idealerweise mit Ergebnisverantwortung - Einschlägige Erfahrung in der Einstellung von Mitarbeitern und / oder in der Besetzung von Stellen im Unternehmen Erfahrungen mit Zertifzierungsverfahren (ISO, TQM etc.) Gutachter aus der Gruppe Studierende (Programmakkreditierung) Das Profil für FIBAA-Gutachter aus der Studierendenschaft hat als wesentliche Grundlage ein einschlägiges fachliches (wirtschafts-, sozial- oder rechtswissenschaftliches) Studium. An einer Hochschule eingeschrieben Studierende oder Promovenden Mitarbeit in Gremien der Hochschulen Kontakte mit Unternehmen und / oder Erfahrung in der Zusammenarbeit mit ihnen Praxistätigkeit in juristischem Fachgebiet (z.b. Aiessec oder elsa) Gutachter aus der Gruppe Studierende (institutionenbezogene Verfahren) Das Profil für FIBAA-Gutachter aus der Studierendenschaft hat als wesentliche Grundlage einschlägige Erfahrungen auf dem Gebiet der Hochschulselbstverwaltung und der Akkreditierung sowie ein entsprechendes Studium. An einer Hochschule eingeschrieben Studierende oder Promovenden Mitarbeit in Gremien der Hochschulen Kontakte mit Unternehmen und /oder Erfahrung in der Zusammenarbeit mit ihnen Merkblatt für Gutachter in FIBAA-Akkreditierungsverfahren Juli 2010 Seite 4 von 7

5 SCHULUNGEN Für die Tätigkeit als Gutachter sind ausreichende Kenntnisse der Bewertungs- und Akkreditierungskriterien und der Verfahren unerlässlich. Die FIBAA bietet daher regelmäßig Schulungen für Gutachter an. Die Teilnahme an diesen Schulungen wird in der Regel vor dem ersten Einsatz, von neu bestellten Gutachtern spätestens innerhalb eines Jahres erwartet. Eine regelmäßige Auffrischung des eigenen Kenntnisstandes durch Teilnahme an Schulungen der FIBAA ist etwa alle zwei Jahre wünschenswert. 3. DAS AKKREDITIERUNGSVERFAHREN: ELEMENTE, ABLAUF, ERGEBNIS DAS GUTACHTERTEAM Ein Gutachter ist Mitglied eines Gutachterteams, das nach fachlichen Erfordernissen von der FIBAA zusammengestellt wird. Im Gutachterteam sollen ferner soziale Kompetenzen, Erfahrungen in der Hochschuldidaktik oder Erwachsenenbildung, internationale Erfahrungen und Vertrautheit mit Bachelor- oder Master-Studiengängen angemessen vertreten sein. Die Zusammensetzung eines Gutachterteams wird der Hochschule grundsätzlich vor der Begutachtung vor Ort mitgeteilt. Erhebt die Hochschule begründete Bedenken gegen seine Zusammensetzung, wird diesen je nach den Umständen des Einzelfalls Rechnung getragen. Für Verfahren der Programmakkreditierung Grundsätzlich besteht ein Gutachterteam in der Programmakkreditierung aus vier Personen, davon mindestens zwei aus dem Bereich der Wissenschaft. In der Regel bilden je ein Professor aus einer Universität und ein Professor aus einer Fachhochschule sowie ein Vertreter der Berufspraxis und ein Studierender ein Gutachterteam. Bei Clusterakkreditierungen (gebündelte Akkreditierungen mehrerer fachlich verwandter Programme) ist es das Ziel, alle Studiengänge durch gutachterliche Expertise inhaltlich abzudecken und ggf. zusätzlich weitere Fach-Gutachter zu gewinnen. Das Gutachterteam ist in der Regel international zusammengesetzt. Bei der Zusammensetzung des Gutachterteams achtet die FIBAA darauf, dass im Gutachterteam vorhanden sind: akademische Kompetenz in den jeweiligen wissenschaftlichen Kernbereichen, praktische Kompetenz aus Unternehmen, wirtschaftlich tätigen Organisationen, ggf. Kanzleien und vergleichbaren Einrichtungen, spezielle wissenschaftliche Kompetenz in dem Fachgebiet, das von dem zu akkreditierenden Studiengang in seiner Zielsetzung besonders hervorgehoben wird. Für institutionenbezogene Verfahren Das Gutachterteam in institutionenbezogenen Verfahren besteht in der Regel aus fünf Personen mit einschlägiger Expertise. Sie repräsentieren ferner die relevanten Stakeholder (Hochschullehrer, Studierende, Vertreter der Berufspraxis) im Verfahren. Das Gutachterteam in institutionenbezogenen Verfahren setzt sich mindestens aus Vertretern der folgenden Bereiche zusammen: drei Mitgliedern mit Erfahrung auf dem Gebiet der Hochschulsteuerung und des hochschulinternen Qualitätsmanagements, einem studentischen Mitglied mit Erfahrungen in der Hochschulselbstverwaltung und der Akkreditierung, einem Mitglied aus der Berufspraxis mit Erfahrungen im Bereich Qualitätsmanagement. VERTRAULICHKEIT Vor dem ersten Einsatz als Gutachter für die FIBAA werden die Gutachter auf die Vertraulichkeit der im Rahmen von Akkreditierungsverfahren erhaltenen Informationen hingewiesen und verpflichtet, die Vertraulichkeit dieser Informationen zu wahren. Die ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung ist unmittelbar nach dem Erhalt der ersten Unterlagen unterschrieben an die FIBAA zurück zu senden. Merkblatt für Gutachter in FIBAA-Akkreditierungsverfahren Juli 2010 Seite 5 von 7

6 UNBEFANGENHEIT Zu Beginn eines jeden Akkreditierungsverfahrens, werden die Gutachter gebeten, ihre Unbefangenheit durch Übermittlung einer entsprechenden Erklärung auf einem entsprechenden Formblatt zu erklären Die FIBAA geht von Befangenheit eines Gutachters in einem Akkreditierungsverfahren aus, wenn ein Beschäftigtenverhältnis zu der antragstellenden Hochschule besteht oder in den letzten fünf Jahren bestanden hat, ein Promotions- oder Habilitationsvorhaben oder ein Berufungsverfahren an der antragstellenden Hochschule läuft oder dort in den letzten fünf Jahren stattgefunden hat, Studierende in den letzten drei Jahren an der antragstellenden Hochschule immatrikuliert waren, eine Beteiligung an gemeinsamen Forschungsprojekten/Consulting oder anderen intensiven Kooperationsprojekten vorliegt oder in den letzten drei Jahren stattgefunden hat, der Fachbereich eines Gutachters von Mitarbeitern der antragstellenden Hochschule in den letzten drei Jahren begutachtet wurde (Ausschluss einer Überkreuzbegutachtung). Falls die antragstellende Hochschule während des Akkreditierungsverfahrens ein Angebot auf künftige Mitwirkung in Lehre oder Forschung unterbreitet, ist der Gutachter verpflichtet, dies der FIBAA unverzüglich mitzuteilen. VORBEREITUNG DER BEGUTACHTUNG VOR ORT Im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens werden die Hochschulen aufgefordert, den zu akkreditierenden Studiengang/das Qualitätsmanagement der Einrichtung nach Maßgabe des jeweiligen Fragen- und Bewertungskatalogs der FIBAA (FBK) umfassend darzustellen. Diese Selbstdokumentation wird der FIBAA übersandt. Nach Eingang der Selbstdokumentation beginnt die FIBAA mit den Vorbereitungen für die Begutachtung vor Ort (BvO). Ein erster Schritt ist hierbei die Zusammenstellung des Gutachterteams. In der Regel vier bis sechs Wochen vor der geplanten Begutachtung vor Ort werden die Gutachter von einem FIBAA-Verfahrensbetreuer zwecks Terminkoordinierung angesprochen. Ca. drei Wochen vor der Begutachtung vor Ort erhalten die Gutachter die Selbstdokumentation der Hochschule. Sie ist Grundlage der Begutachtung vor Ort. Zur Unterstützung erhalten die Gutachter eine Gutachterhandmappe, die den Fragen- und Bewertungskatalog mit Prüfkriterien und gestuften Bewertungsmöglichkeiten ( Qualitätsprofil ) enthält. Nach Sichtung der Unterlagen sollen die Gutachter bis spätestens zehn Tage vor der Begutachtung vor Ort individuell ihre erste Einschätzung bzw. ggf. wesentlichen Kritikpunkte an den FIBAA-Verfahrensbetreuer übermitteln, der sie in geeigneter Weise zusammenfasst und der Hochschule und dem Gutachterteam zusendet. Sofern Gutachter weitere Informationen seitens der Hochschule benötigen, leitet der Verfahrensbetreuer eine entsprechende Bitte an die antragstellende Hochschule weiter. BEGUTACHTUNG VOR ORT (BVO) Der verabredete Termin der Begutachtung vor Ort beginnt in der Regel am Vormittag in der jeweiligen Hochschule. Der FIBAA-Verfahrensbetreuer hat vorab mit der Hochschule den Ablaufplan abgestimmt. Es findet in der Regel zu Beginn eine interne Vorbesprechung des Gutachterteams statt. Die zweitägige Begutachtung folgt einem festen Ablaufmuster. Vorgesehen sind u.a. separate Gespräche mit der Hochschulleitung, den Programmverantwortlichen und Dozenten sowie den Studierenden (in Re-Akkreditierungsverfahren auch mit Absolventen des Studienganges), eine Besichtigung der Infrastruktureinrichtungen (Bibliothek, Hörsäle, Seminarräume etc.) sowie eine Durchsicht von vor Ort vorzulegenden Unterlagen (Lehr- und Lernmaterial, Prüfungen mit Benotung, Evaluationsergebnisse etc.). Die Rückreise findet nach der Bewertung der Prüfkriterien und einem ersten Feedback (kurze Zusammenfassung von Stärken und Schwächen) an die Hochschule am späteren Nachmittag des zweiten Tages statt. Der zeitliche Ablauf und Auswahl der Gesprächspartner können bei institutionenbezogenen Verfahren abweichen. Merkblatt für Gutachter in FIBAA-Akkreditierungsverfahren Juli 2010 Seite 6 von 7

7 DER GUTACHTERLICHE BERICHT Der vom Verfahrensbetreuer der FIBAA auf Grundlage der gutachterlichen Einschätzungen erstellte Berichtsentwurf ist von den Gutachtern gegenzulesen, zu ergänzen und ggf. zu korrigieren. Der Bericht enthält neben der Darstellung des Sachverhalts und seiner Einschätzung durch die Gutachter auch die Empfehlung des Gutachterteams hinsichtlich der Akkreditierungsentscheidung. Er wird nach Zustimmung aller Gutachter vom Verfahrensbetreuer der zuständigen FIBAA- Akkreditierungskommission zur Beschlussfassung vorgelegt. Die F-AK kann in Verfahren der Programmakkreditierung auch eine Akkreditierung unter Auflagen beschließen. In diesem Fall ist die Erfüllung der Auflagen innerhalb einer gesetzten Frist durch die Hochschule nachzuweisen. Reicht die Hochschule innerhalb der gesetzten Frist entsprechende Dokumente ein, mit denen sie die Erfüllung der Auflagen nachweisen will, sind diese vom Gutachterteam zu prüfen. Auf Grundlage der Empfehlung des Gutachterteams stellt nachfolgend die F-AK ggf. die Erfüllung der Auflagen fest. Bei schwerwiegenden Mängeln kann die Akkreditierungskommission eine Aussetzung des Verfahrens beschließen. In diesem Fall ist die Hochschule aufgefordert, innerhalb der gesetzten Frist eine entsprechend überarbeitete Selbstdokumentation einzureichen, auf deren Grundlage das Verfahren wieder aufgenommen und ggf. eine neuen Begutachtung vor Ort durchgeführt wird. Die FIBAA ist bestrebt, diese Prüfung mit dem ursprünglichen Gutachterteam durchzuführen. Im Fall der Wiederaufnahme eines Verfahrens nach seiner Aussetzung ist ein neuer gutachterlicher Bericht zu verfassen, auf dessen Grundlage die Akkreditierungskommission abschließend über die Akkreditierung entscheidet. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Bericht mit den Namen der Gutachter der Hochschule, dem Akkreditierungsrat und ggf. den zuständigen Landesministerien zugeleitet. UMGANG MIT INFORMATIONEN Nach Beendigung des Verfahrens (ggfs. einschließlich des Nachweises der Auflagenerfüllung) sind die erhaltenen, vertraulichen Unterlagen von den Gutachtern entweder an die FIBAA zurücksenden oder zu vernichten. In der FIBAA wird ein Satz Unterlagen archiviert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen sind alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen oder sonstigen Informationen, welche von Hochschulen, insbesondere durch Einreichung ihrer Selbstdokumentation oder im Rahmen der Begehung vor Ort offenbart werden. Nicht vertraulich sind solche Informationen, die bereits allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der vorstehenden Punkte allgemein bekannt werden oder durch Dritte ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt gemacht werden. 4. WEITERGEHENDE INFORMATIONEN Auf der Webseite der FIBAA sind weitere Informationen zur FIBAA, zu rechtlichen Rahmenbedingungen der Akkreditierungsverfahren, zu den Ergebnissen der bisherigen Akkreditierungsverfahren und Anderes mehr veröffentlicht. Für eine persönliches Information und Beratung steht Ihnen Frau Brankica Assenmacher bei Bedarf gern zur Verfügung. Merkblatt für Gutachter in FIBAA-Akkreditierungsverfahren Juli 2010 Seite 7 von 7

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