Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen. Nr. 5 / 2014
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- Magdalena Gerda Bruhn
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1 Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen Nr. 5 / 2014 Hagen, 15. April 2014 Inhalt: 1. Verfahrensrichtlinien für die Durchführung der Evaluation von Forschung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Wissenstransfer in der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften vom 19. März Erste Änderung der Ordnung des Fachbereichs Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität Gesamthochschule in Hagen vom 19. März Erste Änderung der Verwaltungs- und Benutzungsordnung der wissenschaftlichen Einrichtungen - Institut für Erziehungswissenschaft und Bildungsforschung - Institut für Soziologie - Institut für neuere deutsche und europäische Literatur - Institut für Psychologie - Historisches Institut - Institut für Politikwissenschaft - Institut für Philosophie des Fachbereichs Erziehungs- Sozial- und Geisteswissenschaften der FernUniversität- Gesamthochschule in Hagen vom 19. März Studienordnung für den Masterstudiengang Europäische Moderne: Geschichte und Literatur mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) an der FernUniversität in Hagen vom 19. März 2014 Herausgeber: Der Rektor der FernUniversität in Hagen Redaktion: Dez. 2.4 Hochschul-, Vertrags- und Urheberrecht, Tel.: 02331/
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3 Verfahrensrichtlinien für die Durchführung der Evaluation von Forschung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Wissenstransfer in der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften vom 19. März 2014 Gemäß 7 Absatz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NRW (Hochschulgesetz-HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW S. 474) in der Fassung des Gesetzes zur Einführung einer Altersgrenze für die Verbeamtung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern vom 03. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 723) i. V. m. 1 Absatz 4 der Rahmenordnung für die Evaluation von Forschung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Wissenstransfer der FernUniversität in Hagen vom 29. Oktober 2010 hat die Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften an der FernUniversität in Hagen die folgenden Verfahrensrichtlinien erlassen: 1 Ausgangslage und Geltungsbereich Gemäß 1 der Rahmenordnung für die Evaluation von Forschung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Wissenstransfer der FernUniversität in Hagen vom 29. Oktober 2010 (Rahmenordnung) konkretisieren diese Verfahrensrichtlinien das Evaluationsverfahren im Sinne der Rahmenordnung und legen fest, welche Stellen innerhalb der Fakultät die Evaluationsdaten erheben und verarbeiten, welche Stellen innerhalb der Fakultät die Auswertung der Evaluationsdaten vornehmen, welche Stellen die Evaluationsergebnisse bekommen und wie die Anonymisierung der Daten und deren Weiterleitung organisiert werden. 2 Ziel- und Qualitätsindikatoren (1) Die Forschung und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses folgen dem im Hochschulentwicklungsplan formulierten Leitbild. (2) Die Fakultät legt unter Berücksichtigung von Gleichstellungs- und Internationalisierungsaspekten folgende Qualitätsindikatoren fest, deren Reihung keine Wertung indiziert und deren Daten auf der Ebene von Lehrgebieten/Arbeitsbereichen erhoben werden: Kategorie 1: Forschungsleistung (Kriterium: Forschungsqualität) 1. Publikationen 2. Publikationen des wissenschaftlichen Nachwuchses 3. Projekte (Drittmittelvolumen) 4. Forschungspreise und Auszeichnungen, Keynote- und Plenarvorträge 5. Begutachtungen 6. Herausgeberschaften von Zeitschriften und Buchreihen 7. Veranstaltung von Konferenzen, Tagungen und Workshops Seite 3
4 Kategorie 2: Wissenschaftlicher Nachwuchs (Kriterium: Nachwuchsförderung) 1. Promotionen und Habilitationen 2. Stipendien 3. Promotionspreise 4. Preise und Auszeichnungen für Nachwuchswissenschaftler/innen 5. Rufe an Nachwuchswissenschaftler/innen 6. Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses bei der Vorbereitung von Veröffentlichungen und Projekten 7. Organisation von Doktoranden und/oder Doktorandinnen-Kolloquien etc. Kategorie 3: Wissenstransfer (Kriterien: Transfergesellschaftliche Anwendungsbereiche, Wissensvermittlung und Wissensverbreitung) 1. Auftragsforschung von Ministerien, Unternehmen, Verbänden etc. (Drittmittelvolumen) 2. Wissenschaftliche Beratung 3. sonstige Wissensverbreitungsmaßnahmen (öffentliche Vorträge, Veranstaltungen, Ausstellungen etc.) 3 Verfahren Das Evaluationsverfahren der Fakultät berücksichtigt die datenschutzrechtlichen Vorgaben der Rahmenordnung und gestaltet sich wie folgt: Die Erhebung der Daten obliegt dem Dekan/der Dekanin. Sie erfolgt durch Verwendung vorhandener Daten (z.b. Promotions- und Habilitationszahlen), Befragung der Lehrgebiete/ Arbeitsbereiche und mit Unterstützung der Hochschulverwaltung (z.b. Drittmittelvolumen). Die Datenerhebung wird jährlich durchgeführt. Die Datenanalyse erfolgt durch den Dekan/die Dekanin. Die Evaluationsergebnisse werden in Evaluationsberichten gemäß 4 zusammengefasst. Für weitere Veröffentlichungen der Evaluationsergebnisse und den Umgang mit personenbezogenen Daten gilt 6 Abs. 2 bis 4 der Rahmenverordnung. Bei der Zusammenstellung der Daten im Dekanat wird, soweit erforderlich, die Anonymisierung durchgeführt oder gemäß 6 Abs. 3 der Rahmenordnung die Einwilligung der Betroffenen zur nicht-anonymisierten Veröffentlichung eingeholt. 4 Fakultätsinterne und hochschulöffentliche Evaluationsberichte (1) Die Ergebnisse jeder abgeschlossenen Evaluation münden alle vier Jahre in einem fakultätsinternen Evaluationsbericht zur Forschung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Wissenstransfer. Der fakultätsinterne Bericht enthält alle gemäß 2 erhobenen und nach dem Verfahren des 3 zusammengestellten Daten. Die Fakultät diskutiert und analysiert die Ergebnisse jeder abgeschlossenen Evaluation im Rahmen einer internen Strategiebesprechung, leitet daraus Maßnahmen zur Qualitätssicherung ab und dokumentiert diese. Seite 4
5 (2) Der fakultätsinterne Evaluationsbericht wird dem Rektorat vorgelegt und die beschlossenen Maßnahmen werden dem Rektorat gemäß der Rahmenordnung angezeigt. (3) Abgeleitet aus dem fakultätsinternen Evaluationsbericht erstellt die Fakultät alle vier Jahre einen hochschulöffentlichen Evaluationsbericht, der ebenfalls die gemäß 2 erhobenen Daten, die Analysen und daraus abgeleitete Maßnahmen zur Qualitätssicherung enthält. Er wird auf der Homepage der Fakultät veröffentlicht. 5 In-Kraft-Treten Diese Verfahrensrichtlinien der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften werden in den Amtlichen Mitteilungen der FernUniversität in Hagen veröffentlicht und treten einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Ausgefertigt und genehmigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften vom 19. März Hagen, 19. März 2014 Der Dekan der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität in Hagen Der Rektor der FernUniversität in Hagen Univ.-Prof. Dr. Thomas Bedorf Univ.-Prof. Dr.-Ing. Helmut Hoyer Seite 5
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7 Erste Änderung der Ordnung des Fachbereichs Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität Gesamthochschule in Hagen vom 19. März 2014 Aufgrund des 2 Abs. 4 i. V. m. 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NRW (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW S. 474) in der Fassung des Gesetzes zur Einführung einer Altersgrenze für die Verbeamtung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern vom 03. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 723) hat die FernUniversität in Hagen die folgende Änderungsordnung erlassen. Art. I Die Ordnung des Fachbereichs Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität Gesamthochschule in Hagen vom 10. Juni 2004 wird wie folgt geändert 25 der Ordnung wird ersatzlos gestrichen. Die Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen wird entsprechend angepasst. Art. II Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der FernUniversität in Kraft. Ausgefertigt und genehmigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften vom 19. März Hagen, 19. März 2014 Der Dekan der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität in Hagen Der Rektor der FernUniversität in Hagen Univ.-Prof. Dr. Thomas Bedorf Univ.-Prof. Dr.-Ing. Helmut Hoyer Seite 7
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9 Erste Änderung der Verwaltungs- und Benutzungsordnung der wissenschaftlichen Einrichtungen - Institut für Erziehungswissenschaft und Bildungsforschung - Institut für Soziologie - Institut für neuere deutsche und europäische Literatur - Institut für Psychologie - Historisches Institut - Institut für Politikwissenschaft - Institut für Philosophie des Fachbereichs Erziehungs- Sozial- und Geisteswissenschaften der FernUniversität- Gesamthochschule in Hagen vom 19. März 2014 Aufgrund des 2 Abs. 4 i. V. m. 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NRW (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW S. 474) in der Fassung des Gesetzes zur Einführung einer Altersgrenze für die Verbeamtung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern vom 03. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 723) hat die FernUniversität in Hagen die folgende Änderungsordnung erlassen. Art. I Die Verwaltungs- und Benutzungsordnung der wissenschaftlichen Einrichtungen - Institut für Erziehungswissenschaft und Bildungsforschung - Institut für Soziologie - Institut für neuere deutsche und europäische Literatur - Institut für Psychologie - Historisches Institut - Institut für Politikwissenschaft - Institut für Philosophie des Fachbereichs Erziehungs- Sozial- und Geisteswissenschaften der FernUniversität- Gesamthochschule in Hagen vom 29. September 1994 wird wie folgt geändert: 1 Die Überschrift der Ordnung wird wie folgt neu gefasst Verwaltungs- und Benutzungsordnung der wissenschaftlichen Einrichtungen - Institut für Bildungswissenschaft und Medienforschung - Institut für Soziologie - Institut für Neuere deutsche Literatur- und Medienwissenschaften - Institut für Psychologie - Historisches Institut - Institut für Politikwissenschaft - Institut für Philosophie der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität in Hagen 2 Die Begrifflichkeiten der Ordnung werden an die gem. 1 teilweise neu gewählten Begrifflichkeiten angepasst. Seite 9
10 3 3 der Ordnung wird wie folgt neu gefasst: Mitglieder (1) Mitglieder eines Instituts sind grundsätzlich die Mitglieder des Fachbereichs gemäß 26 HG, die überwiegend im jeweiligen Fach tätig sind bzw. die für das jeweilige Fach eingeschrieben sind. (2) Abweichend von der Regelung des Abs. 1 ist das Lehrgebiet für Arbeits- und Organisationspsychologie nicht dem Institut für Psychologie zugeordnet. 4 4 der Ordnung wird wie folgt neu gefasst: Vorstand (1) Die Leitung des Institutes obliegt dem Vorstand. (2) Dem Vorstand des Institutes obliegt die Erfüllung von Aufgaben, die nicht durch die Fakultätsordnung anderen Kommissionen oder Ausschüssen übertragen wurden. Der Vorstand beschränkt seine Beratung und Entscheidung auf Angelegenheiten von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung. (3) Der Vorstand soll mindestens zweimal im Semester zusammentreten. (4) Dem Vorstand gehören an - die Professorinnen und Professoren der dem Institut zugeordneten Lehrgebiete, - zwei Mitglieder aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts, - zwei Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden entsprechend ihrer Fachzugehörigkeit. Die Vertreter der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Gruppe der Studierenden werden vom Fachbereichsrat innerhalb der jeweiligen Gruppe gewählt. Art. II Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der FernUniversität in Kraft. Ausgefertigt und genehmigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften vom 19. März Hagen, 19. März 2014 Der Dekan der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität in Hagen Der Rektor der FernUniversität in Hagen Univ.-Prof. Dr. Thomas Bedorf Univ.-Prof. Dr.-Ing. Helmut Hoyer Seite 10
11 Studienordnung für den Masterstudiengang Europäische Moderne: Geschichte und Literatur mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) an der FernUniversität in Hagen vom 19. März 2014 Gemäß 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW S. 474) in der Fassung des Gesetzes zur Einführung einer Altersgrenze für die Verbeamtung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern vom 03. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 723) hat die FernUniversität in Hagen die folgende Ordnung erlassen. Inhaltsverzeichnis: 1 Rechtsgrundlage 2 Gegenstand 3 Studienziele 4 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen 5 Studiendauer und Umfang des Studiums 6 Studienstruktur 7 Studienbegleitende Prüfungen 8 M.A.-Abschlussarbeit 9 Studienberatung und Betreuung 10 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung 1 Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für diesen Studiengang ist die jeweils gültige Prüfungsordnung für die Studiengänge Philosophie Philosophie im europäischen Kontext, Europäische Moderne: Geschichte und Literatur, Governance, Soziologie: Individualisierung und Sozialstruktur, Bildung und Medien: eeducation mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) an der FernUniversität in Hagen. Weitere Informationen sind im Studienportal auf den Webseiten der Fakultät für Kulturund Sozialwissenschaften ( veröffentlicht. 2 Gegenstand Der Masterstudiengang Europäische Moderne: Geschichte und Literatur hat den Prozess der Herausbildung einer neuartigen, von Aufklärung, Industrialisierung, Liberalisierung, Nationalisierung und bürgerlicher Zivilisation geprägten Gesellschaft zum Gegenstand. 3 Studienziele (1) Kultur- und Sozialwissenschaften streben danach, menschliche Lebensformen, kulturelle Deutungsmuster, gesellschaftliche Prozesse, kollektives und individuelles Handeln deutend zu verstehen und zu erklären. (2) Die Absolvierung des Masterstudiengangs Europäische Moderne: Geschichte und Literatur soll in diesem Zusammenhang dazu dienen, die dynamischen Umgestaltungsprozesse zu erschließen, die im 18. und 19. Jahrhundert zur Ablösung der alteuropäischen, agrarisch, ständisch und christlich fundierten Gesellschaftsordnung durch die moderne bürgerliche Gesellschaft mit ihren säkularisierten, das Individuum freisetzenden, kapitalistisch-industriellen und liberaldemokratischen Strukturformen geführt haben. Damit wird nicht nur vertieft in Sach- und Problemzusammenhänge eingeführt, die auch die weitere historische Entwicklung tiefgehend geprägt haben und so das Seite 11
12 Verständnis der Gegenwart fördern. (3) Am Beispiel geschichts- und literaturwissenschaftlicher Zugänge zu dieser Thematik wird zugleich auch in die eigenständige wissenschaftliche Arbeit mit den zentralen Begriffen, Methoden und Theorien der kultur- und sozialwissenschaftlichen Forschung eingeführt. 4 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Die Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen regelt 4 der Prüfungsordnung. 5 Studiendauer und Umfang des Studiums, Leistungspunkte (1) Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester im Vollzeitstudium und 8 Semester im Teilzeitstudium. Im Vollzeitstudium sollen im Regelfall zwei Module pro Semester, im Teilzeitstudium soll ein Modul pro Semester absolviert werden. (2) Der Studiengang wird in modularisierter Form angeboten. Leistungspunkte (LP) bescheinigen die erfolgreiche Bearbeitung eines Moduls. Ein Modul umfasst im Regelfall 450 Arbeitsstunden, was 15 Leistungspunkten entspricht. Der Studienumfang beträgt Arbeitsstunden (120 LP) mit durchschnittlich 900 Arbeitsstunden pro Semester im Vollzeitstudium (30 LP) bzw. durchschnittlich 450 Arbeitsstunden pro Semester im Teilzeitstudium (15 LP). Weitere 450 Arbeitsstunden entfallen auf die Anfertigung einer Abschlussarbeit. 6 Studienstruktur (1) Der Masterstudiengang Europäische Moderne: Geschichte und Literatur besteht aus elf Modulen, von denen sieben Module zu belegen und zu bearbeiten sind und durch eine Modulprüfung abgeschlossen werden. (2) Das Studium gliedert sich in einen Einführungs- und einen Vertiefungsbereich. Im Einführungsbereich sind die Module 1 bis 3 verpflichtend, und es wird empfohlen, sie in dieser Reihenfolge zu belegen. Der Vertiefungsbereich gliedert sich in die beiden Fachrichtungen Geschichte (Module 4 G bis 7 G) und Literatur (4 L bis 7 L). Aus diesen Modulen sind vier Module frei zu wählen. Sie können alle aus einer der beiden Fachrichtungen G oder L stammen. (3) Die Module befassen sich mit folgenden Inhalten: Einführungsbereich (Pflichtmodule) - Modul 1 E: Einführung in den Studiengang Europäische Moderne (15 LP) - Modul 2 E: Vormoderne: Alteuropa als Gegenwelt und Traditionszusammenhang (15 LP) - Modul 3 E: Diskursiver Entwurf: Wissen, Aufklärung, Handeln (15 LP) Vertiefungsbereich Fachrichtung Geschichte (Wahlpflichtmodule) - Modul 4 G: Sozialökonomische Dynamik: Industrialisierung und bürgerliche Gesellschaft (15 LP) - Modul 5 G: Politische Gestaltung: Revolution, Staat und Verfassung (15 LP) - Modul 6 G: Ausbreitung der Moderne: Europa und die Welt (15 LP) - Modul 7 G: Krise der Moderne: Zivilisationsbrüche und Neuorientierungen (15 LP) Seite 12
13 Vertiefungsbereich Fachrichtung Literatur (Wahlpflichtmodule) - Modul 4 L: Kulturelle Muster der Moderne: Literarische Revolution und Ende der Kunstperiode (15 LP) - Modul 5 L: Literarische Legitimation: die Erfindung der Geschichte (15 LP) - Modul 6 L: Sprachkrise, Medienwandel, Intermedialität (15 LP) - Modul 7 L: Moderne als Krise: Programme der ästhetischen Avantgarden. (15 LP) (4) Zusätzlich zur Absolvierung der 7 Module sind folgende weitere Leistungen zu erbringen: - im Verlauf des Studiums Teilnahme an mindestens zwei Präsenzseminaren oder ggf. Onlineseminaren; - Verfassen einer Masterarbeit. (Umfang: 450 Arbeitsstunden) (15 LP) 7 Studienbegleitende Prüfungen (1) Studienbegleitende Prüfungen sind Klausuren, Hausarbeiten und mündliche Prüfungen. Mit welcher Prüfungsart ein Modul abschließt, ist im Studienportal auf den Webseiten der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften veröffentlicht. (2) Klausuren haben einen Umfang von vier Zeitstunden. Im Verlauf des Studiums müssen 2 Klausuren absolviert werden. (3) Hausarbeiten haben einen Umfang von ca. 20 DIN A 4 Seiten bei ca Zeichen pro Seite inkl. Satz- und Leerzeichen. Ihre Bearbeitungszeit beträgt im Vollzeitstudium 5 Wochen, im Teilzeitstudium verdoppelt sie sich. Im Verlauf des Studiums müssen 3 Hausarbeiten angefertigt werden. Der Hausarbeit ist eine Versicherung gemäß 13 (9) der geltenden Prüfungsordnung beizufügen. (4) Mündliche Prüfungen haben einen Umfang von 40 Minuten je Kandidat oder Kandidatin. Im Verlauf des Studiums müssen zwei mündliche Prüfungen absolviert werden. 8 M.A.-Abschlussarbeit (1) Die M.A.-Abschlussarbeit wird zu einem Thema aus dem inhaltlichen Zusammenhang eines der 7 Module geschrieben. Sie kann in jeder der beiden Fachrichtungen Geschichte oder Literatur geschrieben werden, wenn mindestens 2 Module des entsprechenden Vertiefungsbereichs absolviert worden sind. (2) Die M.A.-Abschlussarbeit hat einen Umfang von 50 bis maximal 80 DIN A 4 Seiten bei ca Zeichen pro Seite inkl. Satz- und Leerzeichen. Ihre Bearbeitungszeit beträgt im Vollzeitstudium 3 Monate, im Teilzeitstudium 6 Monate. Der M.A.-Abschlussarbeit ist eine Versicherung gemäß 13 (9) der geltenden Prüfungsordnung beizufügen. 9 Studienberatung und Betreuung (1) Die fachliche Beratung und Betreuung im Studium erfolgt durch die jeweiligen Modulbetreuerinnen und betreuer, die im Studienportal oder im Modulhandbuch veröffentlicht sind. (2) Die Beratung zu speziellen Fragen der Prüfungsorganisation findet durch die Mitarbeiter/-innen des Prüfungsamts der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften statt. (3) Die Beratung zu allgemeinen Fragen der Studienorganisation wie Einschreibung, Belegung und Rückmeldung führt das Studierendensekretariat durch. Seite 13
14 10 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der FernUniversität in Kraft und ersetzt die Studienordnung für den Masterstudiengang Europäische Moderne: Geschichte und Literatur mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) an der FernUniversität in Hagen vom 17. März 2003 in der Fassung vom 10. Oktober Ausgefertigt und genehmigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Kulturund Sozialwissenschaften der FernUniversität in Hagen vom 19. März Der Dekan der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität in Hagen Univ.-Prof. Dr. Thomas Bedorf Der Rektor der FernUniversität in Hagen Univ.-Prof. Dr.-Ing. Helmut Hoyer Seite 14
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