Curriculum für die Studienrichtung

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1 Curriculum für die Studienrichtung INSTRUMENTALSTUDIUM an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz Präambel Die Rechtsgrundlage der Bachelor- und Masterstudien bilden das Universitätsgesetz (UG 2002) und die Satzung der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz. Das von der Curriculakommission am 8. April 2014 beschlossene und vom Senat am 24. Juni 2014 erlassene Curriculum tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Akademische Abschlussgrade: Bachelor of Arts (BA) für Bachelorstudien und Master of Arts (MA) für Masterstudien. Übersicht: 1. Qualifikationsprofile 2. Gliederung 3. Dauer der Studien 4. Zulassungsprüfungen 5. Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache 6. Lehrveranstaltungstypen 7. Prüfungscharakter 8. ECTS-Credits 9. Schwerpunkt 10. Bachelorarbeiten 11. Masterarbeiten 12. Voraussetzungen für den Abschluss des jeweiligen Studiums 13. Korrepetition 14. Gruppengrößen 15. Orchesterpflicht 16. Übergangsbestimmungen 17. Stundentafeln/ECTS-Credits: Akkordeon, Barockvioline, Blockflöte, Cembalo, Gitarre, Historische Oboeninstrumente, Kammermusik für Holzblasinstrumente, Kammermusik für Holzblasinstrumente, Streichinstrumente und Klavier, Kammermusik für Streichinstrumente und Klavier, Klavier, Klavier-Duo, Klavier-Vokalbegleitung, Orchesterinstrumente, Performance Practice in Contemporary Music 18. Prüfungsanforderungen: Akkordeon, Basstuba, Barockvioline, Blockflöte, Cembalo, Fagott, Flöte, Gitarre, Harfe, Historische Oboeninstrumente, Horn, Kammermusik für Holzblasinstrumente, Kammermusik für Holzblasinstrumente, Streichinstrumente und Klavier, Kammermusik für Streichinstrumente und Klavier, Klarinette, Klavier, Klavier-Duo, Klavier-Vokalbegleitung, Kontrabass, Oboe, Orgel, Performance Practice in Contemporary Music, Posaune, Saxofon, Schlaginstrumente, Trompete, Viola, Violine, Violoncello 1

2 1. Qualifikationsprofile In den Instrumentalstudien werden die für Berufsmusikerinnen/Berufsmusiker erforderlichen musikalisch-interpretatorischen Kompetenzen sowie technischen Fertigkeiten auf dem jeweiligen Instrument umfassend entwickelt. Insbesondere durch Vertiefung musikrelevanter Kenntnisse und deren praktischer Umsetzung in den Bereichen Solo-, Kammermusik- und Orchesterliteratur sowie durch die Auseinandersetzung mit künstlerischen und Musik reflektierenden Aspekten wird eine universelle und praxisnahe Qualifikation und somit eine Erweiterung der Möglichkeiten für Musikerinnen/Musiker erreicht: Akkordeon Bachelor: Die im Bachelorstudium Akkordeon erlangte Kenntnis des Fachrepertoires aus den Bereichen Solo-, Kammermusik- und Orchesterliteratur befähigt die Absolventin/den Absolventen, insbesondere den individuellen beruflichen Anforderungen entsprechen zu können, wodurch ein vielseitiger Einsatz in unterschiedlichsten Bereichen möglich wird. Die Studierenden erreichen eine Podiumsreife auf hohem Niveau. Master: Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Aspekte als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. Barockvioline, Blockflöte, Cembalo, Historische Oboeninstrumente (Alte Musik) Bachelor: Die Absolventinnen/Absolventen der Bachelorstudien Alte Musik sind befähigt, sich im Solo- und Ensemblerepertoire auf den verschiedenen Ausformungen ihres jeweiligen Instruments unter Berücksichtigung der historisch-stilistisch adäquaten Spielweisen, der Stimmungssysteme und der Quellen künstlerisch differenziert auszudrücken. Sie verfügen über ein praxisorientiertes und umfassendes Verständnis von spezifischen Stilen und der Aufführungspraxis Alter Musik, eine Podiumspräsenz auf hohem Niveau und über die notwendigen Kompetenzen, um den vielfältigen beruflichen Anforderungen gerecht werden zu können. Master: Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Aspekte als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. Gitarre Bachelor: Die im Bachelorstudium Gitarre erlangten Kompetenzen in den Bereichen Solo-, Kammermusik- und Orchesterliteratur befähigen die Absolventinnen/Absolventen zu einem kreativen und eigenständigen Umgang mit Musik verschiedenster Stilrichtungen. Die Studierenden erreichen eine repertoireorientierte Podiumsreife auf hohem Niveau. Master: Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Aspekte als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. 2

3 Kammermusik für Holzblasinstrumente Die durch das Masterstudium Kammermusik für Holzblasinstrumente erlangte Qualifikation befähigt die Kammermusikerin/den Kammermusiker, den Anforderungen an Interpretation sowie an die Spielweise der einzelnen Instrumente auf hohem Niveau gerecht zu werden. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung der klanglichen Balance zwischen den Instrumenten, für die Techniken des Zusammenspiels und für die Vermittlung der musikalischen Intention durch Körpersprache. Überdies ist die im Studium erlangte Diskussionskultur für das Entwickeln einer gemeinsamen Interpretation musikalischer Werke hilfreich. Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Phänomene als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. Kammermusik für Holzblasinstrumente, Streichinstrumente und Klavier Die durch das Masterstudium Kammermusik für Holzblasinstrumente, Streichinstrumente und Klavier erlangte Qualifikation befähigt die Kammermusikerin/den Kammermusiker, den Anforderungen an Interpretation sowie an die Spielweise der einzelnen Instrumente auf hohem Niveau gerecht zu werden. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung der klanglichen Balance zwischen den Instrumenten, für die Techniken des Zusammenspiels und für die Vermittlung der musikalischen Intention durch Körpersprache. Überdies ist die im Studium erlangte Diskussionskultur für das Entwickeln einer gemeinsamen Interpretation musikalischer Werke hilfreich. Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Phänomene als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. Kammermusik für Streichinstrumente und Klavier Die durch das Masterstudium Kammermusik für Streichinstrumente und Klavier erlangte Qualifikation befähigt die Kammermusikerin/den Kammermusiker, den Anforderungen an Interpretation sowie an die Spielweise der einzelnen Instrumente auf hohem Niveau gerecht zu werden. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung der klanglichen Balance zwischen den Instrumenten und für die Techniken des Zusammenspiels. Überdies ist die im Studium erlangte Diskussionskultur für das Entwickeln einer gemeinsamen Interpretation musikalischer Werke hilfreich. Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Phänomene als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. Klavier Bachelor: Durch die im Bachelorstudium Klavier erlangte stilistische Vielseitigkeit und Flexibilität in den Bereichen Solo-, Kammermusik- und Orchesterliteratur erwerben die Studierenden eine repertoireorientierte Podiumsreife und künstlerische Präsenz auf hohem Niveau. Master: Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Phänomene als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. 3

4 Klavier-Duo Durch die im Masterstudium Klavier-Duo erlangte stilistische Vielseitigkeit und Flexibilität im Bereich der Klavier-Duo-Literatur erwerben die Studierenden eine repertoireorientierte Podiumsreife und künstlerische Präsenz auf sehr hohem Niveau. Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Phänomene als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. Klavier-Vokalbegleitung Durch das Masterstudium Klavier-Vokalbegleitung erreichen die Studierenden die Qualifikation, Sängerinnen und Sänger auf pianistisch hohem Niveau zu begleiten. Die Erarbeitung von Gesangsliteratur befähigt die Studierenden zu vokalspezifisch-musikalischer Mitgestaltung. Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Phänomene als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. Basstuba, Fagott, Flöte, Harfe, Horn, Klarinette, Kontrabass, Oboe, Posaune, Saxofon, Schlaginstrumente, Trompete, Viola, Violine, Violoncello (Orchesterinstrumente) Bachelor: Durch das Studium im Bereich Orchesterinstrumente erwerben die Studierenden die Fähigkeit, sich in Interpretationen musikalischer Werke aus verschiedenen Stilrichtungen auf hohem künstlerischem Niveau eigenständig auszudrücken. Die Summe fachlichen, technischen und musikalischen Wissens und Könnens sowie die kreative Einbindung der eigenen künstlerischen Persönlichkeit in das orchestrale und kammermusikalische Musizieren ermöglicht den Absolventinnen/Absolventen, sich in der Berufspraxis (Orchester, Kammermusik, Solospiel) zu bewähren und zu verwirklichen. Master: Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Aspekte als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. Orgel Bachelor: Das Bachelorstudium Orgel befähigt die Studierenden, durch die intensive Beschäftigung mit dem Repertoire der Orgel (solistische, kammermusikalische, symphonische Literatur) auf hohem spieltechnischem, stilistischem und künstlerischem Niveau zu konzertieren. Master: Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Aspekte als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. 4

5 Performance Practice in Contemporary Music (PPCM) Erfahrungen und umfassendes Verständnis für die Vielfalt von Erscheinungsformen der Musik unserer Zeit - über das Erlernen von Spieltechniken hinaus - Offenheit und Kreativität, Flexibilität und stilistisches Verständnis: Absolventinnen/Absolventen des Masterstudiums PPCM erlangen die Fähigkeit, die Linien der Tradition mit zeitgenössischer Musizierpraxis auf besonders hohem Niveau zu verbinden. Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Aspekte als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. 5

6 2. Gliederung Das Instrumentalstudium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz wird in Form von Bachelor- und darauf aufbauenden Masterstudien für folgende Instrumente angeboten: Akkordeon Barockvioline Basstuba Blockflöte Cembalo Fagott Flöte Gitarre Harfe Historische Oboeninstrumente Horn Klarinette Klavier Kontrabass Oboe Orgel Posaune Saxofon Schlaginstrumente Trompete Viola Violine Violoncello Zusätzlich werden folgende Masterstudien angeboten: Kammermusik für Holzblasinstrumente Kammermusik für Holzblasinstrumente, Streichinstrumente und Klavier Kammermusik für Streichinstrumente und Klavier Klavier-Duo Klavier-Vokalbegleitung Performance Practice in Contemporary Music 3. Dauer der Studien Ein Bachelorstudium dauert 8 Semester und umfasst 240 ECTS-Credits, ein Masterstudium dauert 4 Semester und umfasst 120 ECTS-Credits. 6

7 4. Zulassungsprüfungen Die Zulassung zum Instrumentalstudium (Bachelor) setzt die erfolgreiche Ablegung einer Zulassungsprüfung voraus, bei der der Nachweis künstlerischer Eignung zu erbringen ist. Die Zulassung zum Masterstudium (ausgenommen Performance Practice in Contemporary Music) erfolgt für alle Studienwerberinnen/Studienwerber, die das Bachelorstudium/1. Diplomprüfung nicht an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz absolviert haben, ausnahmslos über ein Eignungsvorspiel im jeweiligen zentralen künstlerischen Fach. Diese Regelung gilt auch für die Studienwerberinnen/Studienwerber der KUG, deren Bachelorprüfung (Diplomprüfung) mehr als 2 Semester zurückliegt. Für die Zulassung zu einem Masterstudium ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums oder gleichwertigen Studiums in dem jeweiligen Instrument nachzuweisen. Für die Zulassung zum Masterstudium Kammermusik für Holzblasinstrumente ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums oder gleichwertigen Studiums für Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott oder Horn nachzuweisen. Für die Zulassung zum Masterstudium Kammermusik für Holzblasinstrumente, Streichinstrumente und Klavier ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums oder gleichwertigen Studiums für Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Horn, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass oder Klavier nachzuweisen. Für die Zulassung zum Masterstudium Kammermusik Streichinstrumente und Klavier ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums oder gleichwertigen Studiums für Violine, Viola, Violoncello oder Kontrabass bzw. Klavier nachzuweisen. Für die Zulassung zum Masterstudium Klavier-Duo oder Klavier-Vokalbegleitung ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums oder gleichwertigen Studiums für Klavier nachzuweisen. Für die Zulassung zum Masterstudium Performance Practice in Contemporary Music ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums oder gleichwertigen Studiums für Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Flöte (mit Variantinstrumenten), Klarinette (mit Variantinstrumenten), Oboe/Englischhorn, Fagott, Saxofon, Horn, Trompete, Posaune, Schlaginstrumente, Klavier oder Akkordeon nachzuweisen. Die Zulassung zum Masterstudium Performance Practice in Contemporary Music erfolgt für alle Studienwerberinnen/Studienwerber ausnahmslos über ein Eignungsvorspiel im jeweiligen Instrument. 5. Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache 1) Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben im Bachelorstudium den Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache vor der Meldung der Fortsetzung des Studiums für das dritte Semester (Niveaustufe B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen - GER) zu erbringen. 2) Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die das Bachelorstudium nicht an der KUG absolviert haben, müssen im Masterstudium den Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache vor der Meldung der Fortsetzung des Studiums für das dritte Semester (Niveaustufe B 2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen - GER) erbringen. 7

8 6. Lehrveranstaltungstypen Vorlesung (VO): Lehrveranstaltung, die der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung von künstlerisch-wissenschaftlichem und wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen dient und in Form eines Vortrags durch die/den Lehrende/-n abgehalten wird.die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der schriftlich oder mündlich oder schriftlich und mündlich durchgeführt werden kann. Proseminar (PS): Einführende Lehrveranstaltung, in der in theoretischer und/oder wissenschaftlichpraktischer Arbeit Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der künstlerisch- wissenschaftlichen Berufsvorbildung mit teilweise aktiver Einbeziehung der Studierenden vermittelt werden. Seminar (SE): Lehrveranstaltung, in der in theoretischer und/oder wissenschaftlich-praktischer Arbeit Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der künstlerisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung unter aktiver Einbeziehung der Studierenden (Teilnahme an der kritischen Diskussion und/oder schriftliche Arbeiten und/oder eine mündliche Präsentation) vermittelt werden und die in den fachlichen Diskurs und Argumentationsprozess einführt. Praktikum (PR): Lehrveranstaltung mit praktischem Lehrinhalt, in der kleinere angewandte künstlerische oder künstlerisch-wissenschaftliche Arbeiten unter Berücksichtigung aller erforderlichen Arbeitsschritte durchgeführt werden. Ein Praktikum kann auch außerhalb der Universität und des Studienstandorts stattfinden. Lehrinhalte eines Praktikums können auch öffentlich präsentiert werden. Übung (UE): Lehrveranstaltung, in der praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung vermittelt bzw. ausgebildet werden. Künstlerischer Einzelunterricht (KE): Lehrveranstaltung, die der Entfaltung der individuellen künstlerischen Anlagen der Studierenden sowie der Vermittlung künstlerisch-technischer Fertigkeiten dient. Den Leiterinnen/Leitern der Lehrveranstaltungen steht es frei, diese zum geringen Teil als Gruppenunterricht durchzuführen, wenn der Lehrinhalt und/oder die angewandte Methodik dies erfordern. Vorlesung mit Übung (VU): Lehrveranstaltung, die der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung von künstlerisch-wissenschaftlichem und wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen dient, in der gleichzeitig auch Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung vermittelt bzw. ausgebildet werden. Künstlerischer Gruppenunterricht (KG): Lehrveranstaltung in Form von Gruppenunterricht, die der Entfaltung der individuellen künstlerischen Anlagen der Studierenden sowie der Vermittlung künstlerisch-technischer Fähigkeiten dient. Voraussetzung für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung KG ist eine künstlerische Präsentation im Rahmen eines öffentlichen Auftritts (Klassenabend, Klassenstunde). 7. Prüfungscharakter Bis auf Vorlesungen haben alle Lehrveranstaltungsarten immanenten Prüfungscharakter. Die Prüfungsmethode wird von der Leiterin/vom Leiter der Lehrveranstaltung festgelegt. Voraussetzung für den positiven Abschluss einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter ist eine Anwesenheit von mindestens 80 %. Im Fall der Mischform VU ist eine Absolvierung des Übungsblocks Voraussetzung, um die Prüfung über den Vorlesungsteil ablegen zu können. 8

9 8. ECTS-Credits Sofern die Partnerinstitution ECTS-Credits voll anwendet, erfolgt die Anerkennung von Lehrveranstaltungen im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System - ECTS) in ECTS-Credits. Ist das nicht der Fall, wird in Semesterstunden (SSt.) anerkannt. Der Antrag auf Anerkennung absolvierter Lehrveranstaltungen der/des Studierenden ist an die Studiendekanin/den Studiendekan zu richten. 9. Schwerpunkt In den Bachelorstudien und in den Masterstudien ist jeweils ein in den Curricula angeführter Schwerpunkt zu wählen. Ad Schwerpunkt Begleitende Musikwissenschaft : Beim Schwerpunkt Begleitende Musikwissenschaft sind Lehrveranstaltungen des interuniversitären Musikologie-Studiums an der KUG bzw. zusätzliche musikologische Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der KUG frei zu wählen. Im Bachelorstudium hat der Schwerpunkt einen Umfang von 4 SSt. bzw. 6 ECTS-Credits und im Masterstudium von 6 SSt. bzw. 8 ECTS-Credits. Ausgenommen von der Wahl sind Lehrveranstaltungen, die Pflichtfächer oder Wahlfächer des Curriculums Instrumentalstudium sind. 10. Bachelorarbeiten Im Bachelorstudium sind zwei Bachelorarbeiten anzufertigen, wobei eine davon eine künstlerische Bachelorarbeit im zentralen künstlerischen Fach oder in einem künstlerischen Schwerpunkt sein kann, die zweite eine wissenschaftliche Bachelorarbeit sein muss, die in jeder Lehrveranstaltung aus den wissenschaftlichen Pflicht-, Wahl- oder Schwerpunktfächern abgefasst werden kann. Es besteht auch die Möglichkeit, zwei wissenschaftliche Bachelorarbeiten zu erstellen. Bei der Gestaltung der Bachelorarbeiten ist der Leitfaden für schriftliche Arbeiten an der KUG in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. 11. Masterarbeit Es wird empfohlen, im Masterstudium eine künstlerische Masterarbeit ( Lecture-Recital ) zu erstellen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle des Lecture-Recitals eine Masterarbeit aus einem der im Curriculum festgelegten wissenschaftlichen Fächer zu verfassen. Bei der Gestaltung der Masterarbeit ist der Leitfaden für schriftliche Arbeiten an der KUG in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Künstlerische Masterarbeit 1. Es wird empfohlen, die Masterarbeit im 3. Semester des Masterstudiums zu erstellen. 2. Im Rahmen der Pflichtfächer muss die Lehrveranstaltung Repetitorium Lecture Recital positiv absolviert werden. 3. Im Rahmen der künstlerischen Masterarbeit muss eine künstlerische Aufgabe mit Bezug zum eigenen Instrument zusätzlich zur kommissionellen Abschlussprüfung im ZKF gelöst werden. Die 9

10 künstlerische Masterarbeit ist gesondert von der kommissionellen Abschlussprüfung im ZKF zu beurteilen und hat keinen Einfluss auf deren Gesamtnote. 4. Eine künstlerische Betreuerin/Ein künstlerischer Betreuer und eine wissenschaftliche Betreuerin/ein wissenschaftlicher Betreuer müssen gemäß 73 der Satzung der KUG betraut werden. 5. Mit der wissenschaftlichen Betreuerin/dem wissenschaftlichen Betreuer muss ein schriftliches Konzept für die Präsentation erarbeitet werden (mindestens 10 Seiten - exklusive Notenbeispiele). Dieses muss die im Rahmen der künstlerischen Masterarbeit vorgebrachte Reflexion nachvollziehbar dokumentieren. Die verwendete Literatur, Quellen bezüglich des Notenmaterials, Tonträger etc. sind dabei in einem Anhang anzugeben. Diese Dokumentation muss wie eine wissenschaftliche Masterarbeit in zweifacher Ausfertigung vorgelegt werden. Die KUG übernimmt die Aufgabe, die Präsentation der künstlerischen Masterarbeit auf Bild-/Tonträger zu dokumentieren. Dieser Bild-/Tonträger wird dem schriftlichen Konzept bei dessen Archivierung beigelegt. 6. Die wissenschaftliche Betreuerin/Der wissenschaftliche Betreuer entscheidet, ob die Kandidatin/der Kandidat zur Präsentation zugelassen wird (Bestätigung über die Eignung des wissenschaftlichen Teils der künstlerischen Masterarbeit). 7. Die Präsentation mit einer ungefähren Dauer von 45 Minuten findet vor dem künstlerischen Prüfungssenat und der betreuenden Wissenschaftlerin/dem betreuenden Wissenschaftler statt und wird nach den Regeln kommissioneller Prüfungen bewertet. Sollte die künstlerische Betreuerin/der künstlerische Betreuer nicht dem Prüfungssenat angehören, wird auch sie/er in den Prüfungssenat aufgenommen. 8. Nach der Präsentation steht die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat für eine Befragung zur Verfügung. 9. Der Prüfungssenat, einschließlich der wissenschaftlichen Betreuerin/des wissenschaftlichen Betreuers und der künstlerischen Betreuerin/des künstlerischen Betreuers, stimmt über das Prüfungsergebnis ab. Wissenschaftliche Masterarbeit: Es wird empfohlen, die Masterarbeit im 3. Semester des Masterstudiums zu absolvieren. Im Rahmen der Pflichtfächer muss die Lehrveranstaltung Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden positiv absolviert werden. Für eine wissenschaftliche Masterarbeit wählt die Studierende/der Studierende eine Betreuerin/einen Betreuer mit einschlägiger Lehrbefugnis, um mit ihr/ihm einen Themenvorschlag zu erarbeiten. Die Vizerektorin/Der Vizerektor für Lehre nimmt dann nach Prüfung der formalen Betrauungskriterien die Betrauung mit der Betreuung und Beurteilung der Masterarbeit vor. Die Benotung der wissenschaftlichen Masterarbeit obliegt allein der wisschenschaftlichen Betreuerin/dem wissenschaftlichen Betreuer. 12. Voraussetzungen für den Abschluss des jeweiligen Studiums: a) Bachelorprüfung: Das Bachelorstudium wird mit der vollständigen Absolvierung der Bachelorprüfung abgeschlossen. Die Bachelorprüfung umfasst: 1. die Lehrveranstaltungsprüfungen aus sämtlichen im Bachelorstudium zu absolvierenden Lehrveranstaltungen, 10

11 2. die beiden Bachelorarbeiten, 3. die kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach (Prüfungsanforderungen siehe Punkt 18). b) Masterprüfung: Das Masterstudium wird mit der vollständigen Absolvierung der Masterprüfung abgeschlossen. Die Masterprüfung umfasst: 1. die Lehrveranstaltungsprüfungen aus sämtlichen im Masterstudium zu absolvierenden Lehrveranstaltungen, 2. die Masterarbeit 3. die kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach (ZKF) (Performance Practice in Contemporary Music: in den zentralen künstlerischen Fächern). Sämtliche Lehrveranstaltungen, einschließlich der positiven Beurteilung der wissenschaftlichen Masterarbeit/ der Bestätigung über die Eignung des wissenschaftlichen Teils der künstlerischen Masterarbeit, gelten als Voraussetzung für den Antritt zur kommissionellen Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach. c) Bei Nichtbestehen der kommissionellen Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach (Bachelorstudium und Masterstudium) entscheidet der Prüfungssenat im Anschluss an die Prüfung, ob und welche Programmteile bei Wiederholung der Prüfung erneut eingereicht werden dürfen. Die Anhörung der/des Studierenden ist auf deren/dessen Wunsch möglich. 13. Korrepetition Für jene Semester, in denen sich Studierende für die Lehrveranstaltung aus dem zentralen künstlerischen Fach anmelden, gebührt grundsätzlich analog zur Semesterstufe der Lehrveranstaltung folgender Korrepetitionsanspruch. Für Wiederholungssemester gebührt kein Korrepetitionsanspruch! Die genaue Zuteilung erfolgt in Absprache zwischen der Leiterin/dem Leiter des zentralen künstlerischen Faches und der jeweiligen Korrepetitorin/dem jeweiligen Korrepetitor. Bachelorstudium: SSt. Instrument Sem. Sem. Sem. Sem. Sem. Sem. Sem. Sem. Akkordeon Barockvioline 0,5 0,5 0, Blockflöte - - 0,5 0,5 0, Gitarre ,5 1 Historische Oboeninstrumente 0,5 0,5 0, Orchesterinstrumente Zusatzkontingent Streichinstrumente 0,5 0,3 0,5 0,3 0,5 0,3 1 0,3 1 0,3 1 0,3 1 0,3 1 0,3 Schlaginstrumente

12 Masterstudium: SSt. Instrument 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Akkordeon Es können bis zu 2 SSt. im Masterstudium absolviert werden, sollte es für die kommissionelle Abschlussprüfung nötig sein Barockvioline Blockflöte Gitarre Historische Oboeninstrumente Orchesterinstrumente Zusatzkontingent Streichinstrumente 1 0,3 1 0,3 1 0,3 1 0,3 Schlaginstrumente Gruppengrößen Für den Gruppenunterricht gelten folgende Gruppengrößen: Für die u.a. Lehrveranstaltungen gelten folgende Gruppengrößen (Teilnehmerzahl): Orchesterstudien: für alle Instrumente (außer Kontrabass): 8 Kontrabass: 5 Generalbass 3-4 für Blockflöte, Barockvioline und Historische Oboeninstrumente in Masterstudien im Bereich Alte Musik: 3 Variantinstrument im Bachelor- und Masterstudium Blöckflöte: 3 Gesang für Begleiter/-innen im Masterstudium Klavier-Vokalbegleitung: Orchesterpflicht Die Lehrveranstaltung "Orchester" ist ein künstlerischer Gruppenunterricht mit Anwesenheitspflicht. 1. Bachelorstudium (Orchester - 24 SSt. /24 ECTS-Credits) Beginn der Orchesterpflicht in den Bachelorstudien der Orchesterinstrumente ist spätestens das 3. Semester (Anmeldung über KUGonline unbedingt erforderlich). Es wird allerdings dringend empfohlen, Orchester-Lehrveranstaltungen bereits ab dem 2. Semester zu absolvieren, bei Eignung schon ab dem ersten Semester. Die Entscheidung darüber obliegt der/dem Lehrenden im zentralen künstlerischen Fach und der Leiterin/dem Leiter des Orchesters. Voraussetzung für den Besuch des zentralen künstlerischen Faches vom 4. bis zum 8. Semester ist die jeweils erforderliche Anzahl von Orchestersemesterstunden bzw. ECTS-Credits wie nachfolgend festgelegt. Für die Anmeldung zum ZKF sind im Sinne des 54 Abs. 7 UG 2002 folgende Vorkenntnisse im Bereich des Orchesters nachzuweisen: SSt./ECTS-Credits 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 8. Sem. mind. 4 mind. 8 mind. 12 mind. 16 mind

13 2. Masterstudium (Orchester - 8 SSt. /8 ECTS-Credits) Beginn der Orchesterpflicht in den Masterstudien der Orchesterinstrumente ist spätestens das 3. Semester (Anmeldung über KUGonline unbedingt erforderlich). Es wird allerdings dringend empfohlen, Orchester-Lehrveranstaltungen bereits ab dem 2. Semester zu absolvieren, bei Eignung schon ab dem ersten Semester. Die Entscheidung darüber obliegt der/dem Lehrenden im zentralen künstlerischen Fach und der Leiterin/dem Leiter des Orchesters. Voraussetzung für den Besuch des zentralen künstlerischen Faches im 4. Semester sind mindestens 4 SSt./4 ECTS-Credits. Für die Anmeldung zum ZKF sind im Sinne des 54 Abs. 7 UG 2002 folgende Vorkenntnisse im Bereich des Orchesters nachzuweisen: SSt./ECTS-Credits 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester mind Übergangsbestimmungen a) Allgemeine Übergangsbestimmungen 1. Studierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Curriculaversion (14 U) im Bachelorstudium befinden, werden automatisch diesem Curriculum unterstellt. 2. Studierende, die bis einschließlich des Studienjahres 2013/14 ihr Masterstudium begonnen haben, sind bis zum Ende des Studienjahrs 2015/2016 (Stichtag ) berechtigt, ihr Studium nach den Bestimmungen des im Studienjahr 2013/2014 geltenden Curriculums (Version 12U) abzuschließen. Wird das Studium bis dahin nicht abgeschlossen, sind die Studierenden dem vorliegenden Curriculum zu unterstellen. Die Studierenden sind berechtigt, bereits zu einem früheren Zeitpunkt in das vorliegende Curriculum überzutreten. 3. Studierenden, die sich dem vorliegenden Curriculum unterstellen oder diesem unterstellt werden, werden ihre bisher erbrachten Studienleistungen anerkannt, sofern diese den in diesem Curriculum vorgeschriebenen Leistungen entsprechen. 4. Masterstudierende, die sich diesem Curriculum unterstellen und deren künstlerische Masterarbeit bereits positiv beurteilt wurde, wird die Lehrveranstaltung Repetitorium Lecture Recital anerkannt. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Studienjahres 2015/2016. b) Äquivalenzlisten Äquivalenzliste Bachelorstudium Barockvioline V Studienplanversion 12 U SSt. ECTS Studienplanversion 14 U SSt. ECTS Schwerpunkt Variantinstrument Barockviola Barockviola 1-4 Barockviola Ergänzungsfach Äquivalenzliste Masterstudium Klavier-Vokalbegeitung V Studienplanversion 12 U SSt. ECTS Studienplanversion 14 U SSt. ECTS Schwerpunkt Liedgestaltung Liedgestaltung 5-7 Hammerklavier Schwerpunkt Liedgestaltung Liedgestaltung 4 6 Schwerpunkt Korrepetieren Oratorienkorrepetition 2 3 Korrepetieren in den Gesangsklassen Schwerpunkt Korrepetieren Vokal-Korrepetition Partiturspiel Stundentafeln/ECTS-Credits 13

14 INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "AKKORDEON" Studienkennzahl: V SSt. Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 16 Akkordeon 1-8 KE PFLICHTFÄCHER 50 Gehörschulung 1-4 UE Tonsatz 1-3 VU Tonsatz 4 PS 2 2 Formenlehre 1-2 VO Musikgeschichte 1-4 VO Kammermusik KG Chor UE Ensemble und Orchester, KG davon mindestens 4 SSt. Neue Musik UE Akkordeonbaukunde 1 VO 1 1 Akkordeonstimmen 1 UE 1 1 Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik VO 1 1 Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik VO 1 1 WAHLFÄCHER 6 Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2 VO 2 Akkordeonpraktikum 1-4 KE 2 Mentales Training 1-2 oder UE 2 Atem- und Bewegungserziehung 1-2 oder UE 2 Alexandertechnik 1-2 UE 2 Notationskunde in zeitgenössischer Musik 1-2 VU 2 Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik 2 SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) 4 Begleitende Musikwissenschaft 4 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Jazz und Popularmusik * Instrumentalpraxis Jazz 1-2 KE 2 Ensemble Jazz und Popularmusik UE 2 Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung KG 4 Kammermusik Ensemblespiel KG 2 Spezialvorlesung VO 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 1 PR 4 Freie Wahlfächer 9 2 Bachelorarbeiten Gesamtsumme 85 * Die Zulassung zu diesem Schwerpunktfach erfolgt aufgrund einer Orientierungsprüfung lt. IGP-Curriculum. 14

15 INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "AKKORDEON" INSTRUMENTS BACHELOR S STUDY PROGRAM "ACCORDION" Studienkennzahl: V Study number:v Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program. Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject Akkordeon 1-8 Accordion 1-8 PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS Gehörschulung 1-4 Aural training 1-4 Tonsatz 1-3 Compositional technique 1-3 Tonsatz 4 Compositional technique 4 Formenlehre 1-2 Study of musical form 1-2 Musikgeschichte 1-4 Music history 1-4 Kammermusik Chamber music Chor Choir Ensemble und Orchester, davon mindestens 6 ECTS Neue Musik Ensemble and orchestra out of which at least 6 ECTS new music Akkordeonbaukunde 1 Study of accordion making 1 Akkordeonstimmen 1 Accordion tuning 1 Grundlagen der wissenschaftliche Arbeitstechnik Fundamentals of scientific research Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik Craft of research and music philology WAHLFÄCHER ELECTIVES Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2 Applied acoustics and study of musical instruments 1-2 Akkordeonpraktikum 1-4 Accordion practicum 1-4 Mentales Training 1-2 oder Mental training 1-2 or Atem- u. Bewegungserziehung 1-2 oder Breathing- and movement training 1-2 or Alexandertechnik 1-2 Alexander technique 1-2 Notationskunde in zeitgenöss. Musik 1-2 Study of notation in contemporary music 1-2 Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik Course of Jazz and Popular music LV Typ ECTS- Credits 135 ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem. KE UE VU PS 3 3 VO VO KG UE KG UE VO 1 1 UE 1 1 VO 1 1 VO 1 1 VO KE UE VU

16 Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis) Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology Jazz und Popularmusik * Jazz and popular music * Instrumentalpraxis 1-2 Instrumental practice 1-2 Ensemble Jazz u. Popularmusik Ensemble jazz and popular music Studio für Neue Musik Studio of new music Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung Playing techniques in contemporary music and practical realisation Kammermusik Chamber music Ensemblespiel Ensemble playing Spezialvorlesung Specialized course Filmmusik Film score Aufnahmepraxis Filmmusik 1 Practice in recording film score 1 Freie Wahlfächer Free electives 2 Bachelorarbeiten 2 Bachelor s theses Gesamtsumme Total KE 4 UE 2 6 KG 6 6 KG 4 VO 2 6 PR 6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program * Die Zulassung zu diesem Schwerpunkt erfolgt aufgrund einer Orientierungsprüfung lt. IGP-Curriculum. * Admission to this emphasis on the basis of an orientation exam according to IGP-curriculum. 16

17 INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "AKKORDEON" Studienkennzahl: V Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 8 Akkordeon 9-12 KE PFLICHTFÄCHER 12 Kammermusik KG Ensemble KG Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1 SE 2 2 WAHLFÄCHER 4 Tonsatz 5-6 PS 4 Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums Kompositionstechniken des 20./21. Jh. 1-2 VU 2 Spezialvorlesungen aus Musikgeschichte VO 4 Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung VO 2 Aufführungspraxis in Improvisation VU 2 SCHWERPUNKT 6 (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Begleitende Musikwissenschaft 6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Jazz und Popularmusik * Instrumentalpraxis Jazz 3-4 KE 2 Ensemble Jazz und Popularmusik UE 4 Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung KG 4 Spezialvorlesung Neue Musik VO 2 Kammermusik Ensemblespiel 1-2 KG 4 Spezialvorlesung VO 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 2 PR 4 Seminar aus dem Bereich Filmmusik SE 2 Freie Wahlfächer 4 Masterarbeit Gesamtsumme 34 SSt. 1 Siehe Punkt 11 des Curriculums * Die Zulassung zu diesem Schwerpunktfach erfolgt aufgrund einer Orientierungsprüfung lt. IGP-Curriculum 17

18 INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "AKKORDEON" INSTRUMENTS MASTER S STUDY PROGRAM "ACCORDION" Studienkennzahl: V Study number: V Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program. ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen ECTS- LV Typ Subjects / courses Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach bzw. Fächer Major artistic subject, subjects respectively 71 Akkordeon 9-12 Accordion 9-12 KE PFLICHTFÄCHER REUQIRED SUBJECTS 19 Kammermusik Chamber music KG Ensemble Ensemble KG Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1 Revision course Lecture Recital 1 or Seminar of diploma 1 SE 2 2 WAHLFÄCHER ELECTIVES Tonsatz 5-6 Compositional technique 5-6 PS Korrepetition Correpetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums Correpetition entitlement see Point 13 of the study program Kompositionstechniken des 20./21. Jh. 1-2 Composition techniques of 20./21. century 1-2 VU Spezialvorlesungen aus Musikgeschichte Specialized course in music history VO Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung Women in music and gender studies VO Aufführungspraxis in Improvisation Performance Practice in Improvisation VU Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis) Begleitende Musikwissenschaft Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums 8 Collateral musicology Emphasis see Point 9 of the study program Jazz und Popularmusik * Jazz and popular music * 8 Instrumentalpraxis 3-4 Instrumental practice 3-4 KE 6 Ensemble Jazz und Popularmusik Ensemble jazz and popular music UE 2 Studio für Neue Musik Studio of new music 8 Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung Playing techniques in contemporary music and KG 6 practical realisation Spezialvorlesung Neue Musik Specialized course new music VO 2 18

19 Kammermusik Chamber music Ensemblespiel 1-2 Ensemble playing 1-2 Spezialvorlesung Specialized course Filmmusik Film score Aufnahmepraxis Filmmusik 2 Practice in recording film score 2 Seminar aus dem Bereich Filmmusik Seminar film score Freie Wahlfächer Free electives Masterarbeit** Master s thesis** Gesamtsumme Total 8 KG 6 VO 2 8 PR 6 SE Siehe Punkt 11 des Curriculums 1 See point 11 of the study program * Die Zulassung zu diesem Schwerpunktfach erfolgt aufgrund einer Orientierungsprüfung lt. IGP Curriculum. * Admission to this emphasis on the basis of an orientation exam according to IGP-curriculum. ** Im Sinne einer realistischen Darstellung des Workloads werden die dafür vorgesehenen ECTS Credits auf 2 Semester aufgeteilt, die Vergabe der Gesamtpunktezahl erfolgt erst nach positiver Beurteilung. ** For a realistic handling of the Workload, the ECTS Credits for the course work will be divided into 2 semesters. The total number of credit points will be assigned only after the course work has been evaluated positively. 19

20 INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "BAROCKVIOLINE" (ALTE MUSIK) Studienkennzahl: V SSt. Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 16 Barockvioline 1-8 KE PFLICHTFÄCHER 51,5 Gehörschulung 1-4 UE Tonsatz 1-3 VU Tonsatz 4 PS 2 2 Formenlehre 1-2 VO Musikgeschichte 1-4 VO Kammermusik KG Barockensemble 1-2 KG Chor UE Klavier-/Cembalopraxis 1-4 KE 3, ,5 Barockviola 1-2 KE 1 0,5 0,5 Generalbass 1-2 für Blockflöte, Barockvioline und Historische Oboeninstrumente KE 1 0,5 0,5 Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums Ornamentik 1-2 VU Historische Aufführungspraxis 1-6 VO Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik VO 1 1 Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik VO 1 1 WAHLFÄCHER 6 Notationskunde 1-2 VU 2 Barockviola Ergänzungsfach 1-2 KE 1 Historische Instrumentenkunde 1-2 VO 2 Historischer Tanz 1-2 VU 2 Quellen- und Literaturkunde 1-2 PS 4 Historische Stimmungen 1-2 VU 2 Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik 2 Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2 VO 2 SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) 4 Begleitende Musikwissenschaft 4 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Kammermusik Ensemblespiel KG 2 Spezialvorlesung VO 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 1 PR 4 Freie Wahlfächer 9 2 Bachelorarbeiten Gesamtsumme 86,5 20

21 INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "BAROCKVIOLINE" (ALTE MUSIK) INSTRUMENTS BACHELOR S STUDY PROGRAM "BAROCKVIOLIN" (EARLY MUSIC) Studienkennzahl: V Study number: V Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program. Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject Barockvioline 1-8 Barockviolin 1-8 PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS Gehörschulung 1-4 Aural training 14 Tonsatz 1-3 Compositional technique 1-3 Tonsatz 4 Compositional technique 4 Formenlehre 1-2 Study of musical form 1-2 Musikgeschichte 1-4 Music history 1-4 Kammermusik Chamber music Barockensemble 1-2 Barockensemble 1-2 Chor Choir Klavier-/Cembalopraxis 1-4 Piano/harpsichord practice 1-4 Barockviola 1-2 Barockviola 1-2 Generalbass 1-2 für Blockflöte, Barockvioline und historische Oboeninstrumente Basso continuo 1-2 for recorder, barockviolin and historical oboes Korrepetition Correpetition Ornamentik 1-2 Ornamentation 1-2 Histor. Aufführungspraxis 1-6 Historical performance practice 1-6 Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik Fundamentals of scientific research Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik Craft of research and music philology LV Typ ECTS- Credits 128 ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem. KE UE VU PS 3 3 VO VO KG KG UE KE KE KE Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums Correpetition entitlement see point 13 of the study program VU VO VO 1 1 VO

22 WAHLFÄCHER ELECTIVES Notationskunde 1-2 Study of notation 1-2 Barockviola Ergänzungsfach 1-2 Barockviola supplement 1-2 Historische Instrumentenkunde 1-2 Historical instruments 1-2 Historischer Tanz 1-2 Historical dance 1-2 Quellen- und Literaturkunde 1-2 Research skills 1-2 Historische Stimmungen 1-2 Historical temperaments1-2 Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik Course of Jazz and Popular music Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2 Applied acoustics and study of musical instruments 1-2 Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis) Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology Kammermusik Chamber music Ensemblespiel Ensemble playing Spezialvorlesung Specialized course Filmmusik Film score Aufnahmepraxis Filmmusik 1 Practice in recording film score 1 Freie Wahlfächer Free electives 2 Bachelorarbeiten 2 Bachelor s theses Gesamtsumme Total VU KE VO VU PS VU VO KG 4 VO 2 6 PR 6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

23 INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "BAROCKVIOLINE" (ALTE MUSIK) Studienkennzahl: V Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 8 Barockvioline 9-12 KE PFLICHTFÄCHER 10 Kammermusik KG Generalbass 3-4 für Blockflöte, Barockvioline und Historische Oboeinstrumente KG Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1 SE 2 2 Barockensemble 3-4 KG Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums WAHLFÄCHER 6 Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung VO 2 Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 ² VO 2 Notationskunde 1-2 * VU 2 Historischer Tanz 1-2 * VU 2 Historische Instrumentenkunde 1-2 * VO 2 Historische Stimmungen 1-2 * VO 2 Quellen- und Literaturkunde 1-2 * PS 4 Barockviola Ergänzungsfach KE 1 SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) 6 Begleitende Musikwissenschaft 6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Kammermusik Ensemblespiel 1-2 KG 4 Spezialvorlesung VO 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 2 PR 4 Seminar aus dem Bereich Filmmusik SE 2 Freie Wahlfächer 4 Masterarbeit Gesamtsumme 34 SSt. 1 Siehe Punkt 11 des Curriculums 2 kann nicht gleichzeitig mit 3 besucht werden 3 kann nicht gleichzeitig mit 2 besucht werden 4 bzw. Barockviola Ergänzungsfach 1-2, sofern nicht im Bachelorstudium Barockvioline absolviert * sofern nicht im Bachelorstudium absolviert 23

24 INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "BAROCKVIOLINE" (ALTE MUSIK) INSTRUMENTS MASTER S STUDY PROGRAM "BAROCKVIOLIN" (EARLY MUSIC) Studienkennzahl: V Study number: V Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program. ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen ECTS- LV Typ Subjects / courses Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject 72 Barockvioline 9-12 Barockviolin 9-12 KE PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS 16 Kammermusik Chamber music KG Generalbass 3-4 für Blockflöte, Barockvioline und Historische Oboeninstrumente Basso continuo 3-4 for recorder, barockviolin and historical oboes KG Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1 Revision course Lecture Recital 1 or Seminar of diploma 1 SE 2 2 Barockensemble 3-4 Barockensemble 3-4 KG Korrepetition Correpetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums Correpetition entitlement see point 13 of the study program WAHLFÄCHER ELECTIVES Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung Women in music and gender studies VO Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 ² Specialized course in performance practice 1-2 ² VO Notationskunde 1-2 * Study of notation 1-2 * VU Historischer Tanz 1-2 * Historical dance 1-2 * VU Historische Instrumentenkunde 1-2 * Historical instruments 1-2 * VO Historische Stimmungen 1-2 * Historical temperaments 1-2 * VO Quellen- und Literaturkunde 1-2 Research skills 1-2 PS Barockviola Ergänzungsfach Barockviola supplement KE Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis) Begleitende Musikwissenschaft Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums 8 Collateral musicology Emphasis see Point 9 of the study program 24

25 Kammermusik Chamber music Ensemblespiel 1-2 Ensemble playing 1-2 Spezialvorlesung Specialized course Filmmusik Film score Aufnahmepraxis Filmmusik 2 Practice in recording film score 2 Seminar aus dem Bereich Filmmusik Seminar film score Freie Wahlfächer Free electives Masterarbeit ** Master s thesis ** Gesamtsumme Total 8 KG 6 VO 2 8 PR 6 SE Siehe Punkt 11 des Curriculums 1 See point 11 of the study program 2 kann nicht gleichzeitig mit 3 besucht werden 2 cannot be taken at the same time with 3 3 kann nicht gleichzeitig mit 2 besucht werden 3 cannot be taken at the same time with 2 4 bzw. Barockviola Ergänzungsfach 1-2, sofern nicht im Bachelorstudium Barockvioline absolviert 4 or rather Barockviola supplement 1-2, unless taken in the bachelor s study program Barockvioline * sofern nicht im Bachelorstudium absolviert * unless taken in the bachelor s study program ** Im Sinne einer realistischen Darstellung des Workloads werden die dafür vorgesehenen ECTS-Credits auf 2 Semester aufgeteilt, die Vergabe der Gesamtpunktezahl erfolgt erst nach positiver Beurteilung. ** For a realistic handling of the Workload, the ECTS Credits for the course work will be divided into 2 semesters. The total number of credit points will be assigned only after the course work has been evaluated positively. 25

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