Biologisches Insektizid gegen Schmetterlingsraupen in Gemüse- und Zierpflanzenbau.

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1 Turex Insektizid Biologisches Insektizid gegen Schmetterlingsraupen in Gemüse und Zierpflanzenbau. Wirkstoff: Formulierung: Bienen: Artikelnummer/ Packungsgrößen Piktogramm: Signalwort: 500 g/kg Bacillus thuringiensis subspecies aizawai Stamm GC-91 ( IU/mg) Wasserdispergierbares Granulat (WG) nicht bienengefährlich (B4) x 1 kg Umkarton GHS07 Achtung Biologisches Insektizid gegen Schmetterlingsraupen in Gemüse- und Zierpflanzenbau. Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig. Gebrauchsanleitung Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig. Wirkungsweise Turex ist ein biologisches Insektizid mit selektiver Wirkung gegen Schmetterlingsraupen im Gemüse- und Zierpflanzenbau. Der enthaltene Wirkstoff (Bacillus thuringiensis subspecies aizawai Stamm GC-91) ist ein Bakterium, das kristalline Proteine (Bt-Toxine) produziert. Diese für Raupen toxischen Kristallproteine werden durch Fraß der behandelten Blätter aufgenommen und führen nach Auflösung im Insektendarm zur Zerstörung der Darmzellen. Der maximale Effekt tritt innerhalb weniger Tage ein, wobei die Raupen bereits direkt nach Aufnahme des Wirkstoffes mit einem Fraßstopp reagieren. Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) Bacillus thuringiensis subspecies aizawai: 11 Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete Pflanzen/Objekte Schadorganismen/Zweckbestimmung Wurzel- und Knollengemüse Freifressende Schmetterlingsraupen Zierpflanzen Freifressende Schmetterlingsraupen Anwendungsempfehlung Gemüse- und Zierpflanzenbau: Turex wirkt insbesondere gegen junge Larvenstadien (L1 und L2) der Schmetterlingsraupen und sollte bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome eingesetzt werden. Für die Sicherstellung einer guten Wirksamkeit sind folgende Anwendungshinweise zu beachten:

2 - Behandlung nur auf trockene Blätter und nicht vor angekündigten Niederschlägen. - Sorgfältige und lückenlose Benetzung aller gefährdeten Pflanzenteile (Fraßorte). - Anwendung vorzugsweise am späten Nachmittag (geringe UV-Strahlung). - Der ph-wert der Spritzbrühe sollte zwischen 5 und 7 liegen. - Die Temperatur nach der Anwendung sollte bei > 15 C liegen, um eine ausreichende Fraßaktivität der Raupen sicherzustellen. - Wiederholung der Behandlung nach 7 Tagen (max. 3 Anwendungen). Hinweise zum Nützlingseinsatz: Turex ist als nicht schädigend für alle relevanten Nützlinge eingestuft und lässt sich daher gut mit den im integrierten Pflanzenschutz einsetzbaren Nützlingen kombinieren. Anwendungsempfehlung Gemüse- und Zierpflanzenbau: Turex wirkt insbesondere gegen junge Larvenstadien (L1 und L2) der Schmetterlingsraupen und sollte bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome eingesetzt werden. Turex ist als nicht schädigend für alle relevanten Nützlinge eingestuft und lässt sich daher gut mit den im integrierten Pflanzenschutz einsetzbaren Nützlingen kombinieren. Für die Sicherstellung einer guten Wirksamkeit sind folgende Anwendungshinweise zu beachten: - Behandlung nur auf trockene Blätter und nicht vor angekündigten Niederschlägen. - Sorgfältige und lückenlose Benetzung aller gefährdeten Pflanzenteile (Fraßorte). - Anwendung vorzugsweise am späten Nachmittag (geringe UV-Strahlung). - Der ph-wert der Spritzbrühe sollte zwischen 5 und 7 liegen. - Die Temperatur nach der Anwendung sollte bei > 15 C liegen, um eine ausreichende Fraßaktivität der Raupen sicherzustellen. - Wiederholung der Behandlung nach 7 Tagen (max. 3 Anwendungen). Ab Herstellerdatum mind. 2 Jahre haltbar. Anwendungsgebiete GEMÜSEBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Wurzel- und Knollengemüse Schadorganismus/Zweckbestimmung: Freifressende Schmetterlingsraupen Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: ab BBCH 09 Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn, ab Schlüpfen der ersten Larven Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 im Abstand von mindestens 7 Tagen Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen

3 Aufwandmenge: Wasseraufwandmenge: 1 kg/ha l/ha Pflanzen/-erzeugnisse: Wurzel- und Knollengemüse Schadorganismus/Zweckbestimmung: Freifressende Schmetterlingsraupen Anwendungsbereich: Gewächshaus Stadium der Kultur: ab BBCH 09 Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn, ab Schlüpfen der ersten Larven Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 im Abstand von mindestens 7 Tagen Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen Aufwandmenge: 1 kg/ha Wasseraufwandmenge: l/ha ZIERPFLANZENBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Zierpflanzen Schadorganismus/Zweckbestimmung: Freifressende Schmetterlingsraupen Anwendungsbereich: Freiland und Gewächshaus Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn, ab Schlüpfen der ersten Larven Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 6 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 im Abstand von mindestens 7 Tagen Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 1 kg/ha Wasseraufwandmenge: mindestens l/ha Mischbarkeit Turex nicht in Tankmischung mit anderen Insektiziden oder Fungiziden ausbringen. Umweltverhalten Nutzorganismen: NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

4 NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. Gewässerschutz NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB012 Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen haben. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. VA269 Die Anwendung des Mittels muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Von Getränken, Nahrungs- und Futtermitteln fernhalten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Erste Hilfe Maßnahmen Allgemeine Hinweise

5 Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Bei allergischen Erscheinungen, insbesondere im Atembereich, sofort Arzt hinzuziehen. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwasche mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Augenärzliche Behandlung. Nach Verschlucken Sofort Arzt hinzuziehen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Syntome und Wirkungen Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Entsorgung Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Lagerung Behälter dicht geschlossen halten. Kühl und trocken lagern und direkte Sonneneinstrahlung vermeiden. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP Piktogramm: GHS07 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

6 Sicherheitshinweise: P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Staub vermeiden. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+ P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P333+ P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P501 Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen, außer leere, saubere Behälter, die als ungefährlicher Abfall entsorgt werden können. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit. Turex : reg. WZ Certis USA, LLC PAMIRA : reg. IVA (Industrieverband Agrar) Zulassungsinhaber: Mitsui AgriScience International SA/NV Avenue de Tervueren 270 B 1150 Brussels Vertriebspartner: Spiess-Urania Chemicals GmbH Frankenstraße 18 b D Hamburg Telefon Telefax Beratungsnummer Bitte beachten Sie die Warnhinweise/-symbole in der Gebrauchsanleitung. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

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