RTE 20600, Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Bahnstromanlagen. Referat 3.2 RTE
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1 Referat 3.2 RTE 20600, Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Bahnstromanlagen Urs Wili, Furrer+Frey AG Senior Consultant RTE Ersatz für D RTE vom SBB R vom Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 2 1
2 1 Grundsätze Geltungsbereich EBV Art 44 RTE a) BS-Erzeugungs- & Umformungsanlagen b) Bahnstromverteilungsanlagen --- Behandelt, (Kapitel 6) c) Fahrleitungsanlagen Behandelt d) Bahnrückstrom- und Erdungsanlagen e) Bahnspezifische elektrische Anlagen f) Schutztechnik und Leittechnikanlagen g) Elektrische Teile von Fahrzeugen Behandelt Teilweise behandelt RTE gilt für Betrieb und Instandhaltung Arbeiten an oder in der Nähe der Anlagen Alle Bahnstromanlagen von der Innenraumanlage bis zur Übertragungsleitung von Bahnen RTE gilt nicht für Laien beim Bedienen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 3 2 Begriffe und Abkürzungen RTE (bisher) Arbeitsstelle: Baustelle oder Örtlichkeit, wo Arbeiten ausgeführt werden Fahrleitungsanlage (Fahrleitung): Traktionsstromleitungen inkl Tragwerke, Schaltposten etc bis zur doppelten Fahrdrahtspannung RTE (neu) Arbeitsstelle (aus RTE 20100): Gleisbereich oder daran angrenzende Stelle, in denen Arbeiten ausgeführt werden Fahrleitung (aus AB-EBV): Umfasst bloss die Leiter! Fahrleitungsanlage (aus AB-EBV): Gesamtheit der Betriebsmittel der elektrischen Energieversorgung von den Unterwerken zu elektrischen Triebfahrzeugen Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 5 2
3 2 Begriffe und Abkürzungen RTE (bisher) Hochspannung: Grösser als 1kVAC oder 1,5kVDC RTE (neu) Hochspannung (EN ): Jede Nennspannung von mehr als AC V oder DC V. Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 6 2 Begriffe und Abkürzungen RTE (bisher) Schaltauftrag (ohne Definition): Jeder schriftlich oder mündlich erteilte Schaltauftrag. Schaltbefehl: kam nicht vor RTE (neu) Schaltauftrag: Auftrag zur Vorbereitung einer Schalthandlung. Schaltaufträge sind schriftlich zu erteilen Schaltbefehl: Befehl zur unmittelbaren Ausführung einer Schalthandlung. Schaltbefehle können mündlich erteilt werden. Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 8 3
4 3 Gefahren des elektrischen Stroms RTE (bisher) Erklärung von Spannung, Strom, Widerstand, Stromkreis Gefahren RTE (neu) Gefahren des elektrischen Stroms Direktberührung Wirkung des elektrischen Stromes: Muskelkrampf, Herzkammerflimmern, Verbrennungen Lichtbogen Hitze Licht Sekundärunfälle Erschrecken Sturz Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 9 4 Allgemeine Grundsätze RTE (bisher) Kontrolle, Instandhaltungspflicht Personal, Organisation RTE (neu) Kontrolle, Instandhaltungspflicht Personal, Organisation Arbeitsleiter verantwortlich, dass.die vorgesehenen Sicherheitsmassnahmen ausreichen. Sicherheitschef, Sicherheitsdispositiv Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 10 4
5 4 Allgemeine Grundsätze RTE (bisher) Kontrolle, Instandhaltungspflicht Personal, Organisation RTE (neu) Kontrolle, Instandhaltungspflicht Personal, Organisation Ausrüstung PSA, Werkzeuge und Schutzmittel Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 11 4 Allgemeine Grundsätze RTE (bisher) Kontrolle, Instandhaltungspflicht Personal, Organisation RTE (neu) Kontrolle, Instandhaltungspflicht Personal, Organisation Sprache EBV:.Schutzmassnahmen dem eigenen Personal in einer verständlichen Sprache vermitteln RTE: entsprechend auch Schaltpläne und Unterlagen in einer verständlichen Sprache verfassen oder nur Personal einstellen, das die Sprache der Pläne versteht Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 12 5
6 5 Personalinstruktion RTE (bisher) Allgemein Zu instruierendes Personal Bahnen Bahnhofspersonal Zugbegleitpersonal etc Tram- und Trolleybusbetriebe Fahrpersonal Baudienstpersonal etc RTE (neu) Allgemein Zu instruierendes Personal Instruierendes Personal Keine Detailangaben zu Umfang und Inhalt der Instruktion mehr Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 13 5 Personalinstruktion RTE 20150, Details zum Inhalt der Instruktion Zum Beispiel: Baudienstpersonal Sektoren, Trennstellen und Ausschaltmöglichkeiten Checkliste für das Anordnen und Ausführen von AUS-Schaltungen Handhabung der Schalteinrichtungen Erden von ausgeschalteten Leitungen Sichern ausgeschalteter und geerdeter Leitungen Schutzerdungen an Baumaschinen Rückleiter bei Schienenschnitten und -brüchen (Rückstrom, Spannung) Lage von Hochspannungskabeln Ausholzen im Leitungsbereich Baustromversorgung (Erdpotentiale) usw. Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 14 6
7 6 Bahnstromverteilungsanlagen RTE Kapitel fehlt RTE Allgemein Übertragungsleitungen Anlagen mit Übertragungsleitungen und Fahrleitungsanlagen Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 15 6 Bahnstromverteilungsanlagen Fall 1: Für die UL («Bahnstromverteilungsanlage») gelten die Sicherheitsabstände der Starkstromverordnung, für die FL jene nach AB-EBV Art 45.3 Fall 2: Für die Übertragungsleitungen gelten die Sicherheitsabstände der Starkstromverordnung, für die Fahrleitungsanlagen jene gemäss R RTE 20600, Ziff Fall 1 Fall 2 Bei 15kV: DL= 500mm, DV=1500mm Bei 15kV: DL=1000mm, DV=2000mm Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 16 7
8 7 Fahrleitungsanlagen RTE (Kapitel 6.1) Keine Angaben zu Trolleybus- Fahrleitungen RTE Kapitel 7.1 In Trolleybusnetzen ist auch der betriebsmässig geerdete oder mit einer Rückleitung verbundene Pol als unter Spannung stehend zu betrachten. Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 17 7 Fahrleitungsanlagen RTE (Kapitel 6.1) Fahrleitungen in Depots und Abstellräumen, sowie über Freiverlad- und Rampengleisen können, soweit bahnbetrieblich möglich, dauernd ausgeschaltet und sichtbar geerdet werden. RTE Kapitel 7.1 Fahrleitungsanlagen über Verladegleisen müssen, soweit bahnbetrieblich möglich, dauernd ausgeschaltet und sichtbar geerdet werden. Über den Zustand von Fahrleitungsanlagen in Instandhaltungsanlagen, Abstellanlagen und Abstellräumen kann keine allgemeine Aussage formuliert werden, da diese von Anlage zu Anlage variieren. Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 18 8
9 7 Fahrleitungsanlagen RTE (Kapitel 6.2) Die Transportunternehmung sorgt dafür, dass aktuelle Schaltpläne und Unterlagen für die Starkstromanlagen an den Bedienungsorten vorliegen Die aktuellen Unterlagen können im Anhang dieser Dokumentation abgelegt werden RTE Kapitel 7.2 Der Betriebsinhaber sorgt dafür, dass aktuelle Schaltpläne und Unterlagen für die Starkstromanlagen vorhanden und für das Personal jederzeit zugänglich sind Der Ablageort der Unterlagen ist durch den Betriebsinhaber zu definieren. Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 20 7 Fahrleitungsanlagen Schaltordnung im RTE neu gefasst Planbare Schaltungen bei einer beim Betriebsinhaber bezeichneten Stelle beantragen. Geplante Schaltung schriftlicher Schaltauftrag durch eine sachverständige Person verfasst durch eine zweite sachverständige Person kontrollieren und gegenzeichnen. Auftrag für die Durchführung einer Schaltung nur durch eine instruierte oder sachverständige Person. Unternehmen muss die Schaltberechtigungen entsprechend der Betriebsorganisation und dem Ausbildungsgrad des Personals ordnen und festlegen, in welchen Fällen die Schalthandlungen schriftlich zu vereinbaren sind. Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 21 9
10 7 Fahrleitungsanlagen RTE (Kapitel 6.3.4) Ausschalten bei Gefahr Im Notfall dürfen auch Laien die dafür vorgesehenen Notaus- oder Fahrleitungsschalter betätigen. Die Wiedereinschaltung hat stets durch das zuständige, instruierte Personal zu erfolgen. RTE Kapitel Ausschalten / Wiedereinschalten im bzw. nach einem Notfall Bei Gefahr dürfen im Notfall auch Laien die dafür vorgesehenen Notaus- oder Fahrleitungsschalter betätigen. Solange das Erden nicht erfolgt ist, ist die Fahrleitung als unter Spannung stehend zu betrachten. Die Wiedereinschaltung hat stets durch das zuständige, instruierte Personal zu erfolgen. Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 22 7 Fahrleitungsanlagen RTE (Kapitel 6.4.2) Sicherheitsmassnahmen- Gefährdungen Ausgeschaltete, aber nicht geerdete Fahrleitungsabschnitte können unter gefährliche Spannung geraten durch: parallel verlaufende, stromführende Leitungen (Induktion) parallel verlaufende, eingeschaltete Leitungen (Influenz). RTE Kapitel Sicherheitsmassnahmen- Gefährdungen Ausgeschaltete aber nicht geerdete Fahrleitungsabschnitte können unter gefährliche Spannung geraten durch: Induktion wird nicht mehr erwähnt parallel verlaufende eingeschaltete Leitungen (Influenz) Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 23 10
11 7 Fahrleitungsanlagen RTE (Kapitel 6.4.2) Sicherheitsmassnahmen- Gefährdungen Weitere Gefährdungen können auch entstehen durch: Nebel Niederschlag Sichtbehinderung Nacht Müdigkeit persönliche Probleme usw. RTE Kapitel Sicherheitsmassnahmen- Gefährdungen Weitere Gefährdungen des Personals können durch erschwerende Umstände bei der Arbeit entstehen. Dies sind z.b.: Gleiche Liste wir im RTE 20150, aber zusätzlich: Ablenkung Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 24 7 Fahrleitungsanlagen RTE (Kapitel 6.4.3) Abstände und Zonen gegen direkte Berührung Gefahrenzone (im Abstand DL vom spannungsführenden Teil), aufgeteilt in elektrischen Abstand be und ergonomische Komponente E. Annäherungszone A (reicht bis zum Abstand DV vom unter Spannung stehenden Teil) DL «live working zone» DV «vicinity zone» RTE Kapitel Abstände und Zonen gegen direkte Berührung Gefahrenzone G (im Abstand D L vom spannungsführenden Teil) ohne weitere Aufteilung. Annäherungszone A (reicht bis zum Abstand D V vom unter Spannung stehenden Teil) Erweiterungszone E bis zum Abstand - D S (Sicherheitsabstand für Personen und Gegenstände), - D T (Technischer Abstand für Maschinen und Geräte) Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 25 11
12 7 Fahrleitungsanlagen RTE (Kapitel 6.4.3) Abstände und Zonen gegen direkte Berührung E variabel D L Isolationsabstand + Ergonomische Komponente Gefahrenzone D V Annäherungszone Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 27 7 Fahrleitungsanlagen RTE (Kapitel 6.4.3) RTE Kapitel Abstände und Zonen gegen direkte Berührung Abstände und Zonen gegen direkte Berührung E variabel G A E Gefahrenzone Annäherungszone Erweiterungszone Freie Zone D L D L D V D V D S D T Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 28 12
13 Arbeitsbereiche RTE = R323.1 (96/196cm) RTE (100/200cm) AB-EBV 45.3 (50/150cm) Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 29 TR 50488, Si-Maßnahmen bei Arbeiten an und in der Nähe von Oberleitungen In Gefahrenzone 20cm für Ungenauigkeit beim Schätzen des Abstandes In Erweiterungszone 100cm für aufgerundete Armlänge Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 31 13
14 Arbeitsbereiche, Vergleich Nenn- Spannung kv Grenze der Gefahrenzone DL [cm] Grenze der Annäherungszone DV [cm] RTE RTE TR EBV RTE RTE TR EBV AB AB45.3 bis 3kV= kV~ kV~ kV~ x kV~ kV~ kV~ Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 33 Arbeitsbereiche, Gefahrenzone Zone Grenze Bedeutung Gefahrenzone G D L Eindringen grundsätzlich verhindern Ausnahmen: Verrichtung des Ausschaltens und Erdens Anbringen von Schutzschirm oder Isolation Geeignete Arbeitsmethode und Tragen geeigneter Schutzausrüstung Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 36 14
15 Arbeitsbereiche, Annäherungszone Zone Grenze Bedeutung Annäherungszone A D V Voraussetzungen für Arbeiten in der Annäherungszone: Aus betrieblichen Gründen nötig Arbeitende durch eine Person beaufsichtigen, die vor gefährlichen Annäherungen warnt und Eindringen in die Gefahrenzone durch Massnahmen oder Aufsichtstätigkeit ausgeschlossen wird und Schutzausrüstung nach Stand der Technik Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 37 Arbeitsbereiche, Erweiterungszone Zone Grenze Bedeutung Erweiterungszone E für Personen und Gegenstände D S D V (>>D L ) Erweiterung der Annäherungszone: Festlegung im Voraus durch eine sachverständige Person je nach Gegenständen, Werkzeugen und zu verrichtenden Tätigkeiten, Qualifikation der Personen, Wetterbedingungen, örtlichen Gegebenheiten usw. Geeignete persönliche Schutzausrüstung Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 38 15
16 Arbeitsbereiche, Erweiterungszone Zone Grenze Bedeutung Erweiterungszone E für Maschinen und Geräte D T D V (>>D L ) Erweiterung der Annäherungszone: Festlegung im Voraus durch eine sachverständige Person D T kann je nach Richtung unterschiedlich sein zu berücksichtigen sind: Normalbetrieb (übliche Bewegungen des Geräts) Ausserordentliche Ereignisse (Entlastung, weicher Untergrund) Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 39 Arbeitsbereiche, Freie Zone Zone Freie Zone Grenze Bedeutung Keine äussere Grenze Personen und Gegenstände: keine besonderen Massnahmen ausser Qualifikation und gegebenenfalls Tragen der Schutzausrüstung Maschinen und Geräte: Keine besonderen Massnahmen Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 40 16
17 Vergleich mit den Bauvorschriften Bauvorschriften Betriebsvorschriften Abstände und Zonen gegen direkte Berührung Abstände und Zonen gegen direkte Berührung D L D V D L 2.75m 3.50m 1.50m Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F Sicherheitsregeln 1. Freischalten 2. Gegen Wiedereinschalten sichern 3. Spannungsfreiheit feststellen 4. Erden und Kurzschliessen 5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 47 17
18 Spannungsfreiheit feststellen RTE 20150, Kapitel Spannungsprüfer nur im UW und bei Kurzschlussströmen >20kA vorgeschrieben RTE 20600, Kapitel Grundsätzlich Spannungsprüfer verwenden Bei einseitig gespeistem FL-Sektor mit schlüsselabhängiger Erdungsvorrichtung (Erdungsstange) ist das Erden ohne vorgängiges Prüfen erlaubt. Achtung! Überprüfen, ob das Trennmesser wirklich offen ist Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F Anzahl und Ort der Erdungen RTE 20150, Kapitel Die eingehängten Erdungsstangen müssen sich möglichst nahe beim Arbeitsort befinden. RTE 20600, Kapitel Der geerdete Zustand der Anlage muss von der Arbeitsstelle aus erkennbar sein [AB-EBV 45.1, Ziff. 3]. Erdungsvorrichtungen möglichst nahe beim Arbeitsort. Wenn möglich sollten die Erdungsvorrichtungen vom Arbeitsort sichtbar sein. Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 51 18
19 7.5.5 Anzahl und Ort der Erdungen RTE 20600, zusätzliche Bestimmungen Erdung mindestens alle 250m bis 300m, bei Arbeiten an Fahrleitungen wenn Kontakt mit unter Spannung stehenden Teilen eintreten könnte Abstand zwischen Erdungen bis zu 1200m Bei Arbeiten neben/unter FL, wenn auch bei unerwarteten Ereignissen kein Kontakt mit Spannung möglich ist Wer sich der FL nähern will, muss sich vergewissern, dass geerdet ist. Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F Arbeiten am Gleis / an der Rückleitung RTE 20600, neue Zeichnungen Gefahr beim Auftrennen der Rückleitung Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 53 19
20 7.7.5 Arbeiten am Gleis / an der Rückleitung RTE 20600, neue Zeichnungen Prinzip der Rückleitung, Hinweis auf RTE Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F Arbeiten am Gleis / an der Rückleitung RTE 20600, neue Zeichnungen Sicherstellen der Rückleitung beim Trennen der Schienen Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 55 20
21 7.7.5 Arbeiten am Gleis / an der Rückleitung RTE 20600, neue Bestimmungen Diebstahl von Rückleitungen Der Diebstahl von Rückleitern ist anzuzeigen als Vermögensdelikt (StGB 139) und als Gefährdung durch Beschädigung einer elektrischen Anlage (StGB 228) und als Störung des Betriebs der Eisenbahn (StGB 239). Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F Arbeiten am Gleis / an der Rückleitung StGB Art 139, Diebstahl 1. Wer jemandem eine fremde bewegliche Sache zur Aneignung wegnimmt, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. 2. Der Dieb wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft, wenn er gewerbsmässig stiehlt. 3. Der Dieb wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft, wenn er den Diebstahl als Mitglied einer Bande ausführt, die sich zur fortgesetzten Verübung von Raub oder Diebstahl zusammengefunden hat, wenn er zum Zweck des Diebstahls eine Schusswaffe oder eine andere gefährliche Waffe mit sich führt oder wenn er sonst wie durch die Art, wie er den Diebstahl begeht, seine besondere Gefährlichkeit offenbart. Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 57 21
22 7.7.5 Arbeiten am Gleis / an der Rückleitung StGB Art 228, Gefährdung durch Beschädigung einer elektrischen Anlage 1. Wer vorsätzlich elektrische Anlagen,. beschädigt oder zerstört und dadurch wissentlich Leib und Leben von Menschen oder fremdes Eigentum in Gefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Ist nur ein geringer Schaden entstanden, so kann auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe erkannt werden. 2. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F Arbeiten am Gleis / an der Rückleitung StGB Art 239, Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen 1. Wer vorsätzlich den Betrieb einer öffentlichen Verkehrsanstalt, namentlich den Eisenbahn-, Post-, Telegrafen- oder Telefonbetrieb hindert, stört oder gefährdet, wer vorsätzlich den Betrieb einer zur allgemeinen Versorgung mit Wasser, Licht, Kraft oder Wärme dienenden Anstalt oder Anlage hindert, stört oder gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. 2. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 59 22
23 Ringleitung Ringleitung Ringleitung Unterbrechung der Rückleitung Beispiel einer Gleichstrombahn Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 60 Unterbrechung der Rückleitung Arbeitsunfall Unterwerk Erdpol des Unterwerks Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 61 23
24 Ringleitung Ringleitung Ringleitung Ringleitung Ringleitung Ringleitung Unterbrechung der Rückleitung Ausschalten prüfen Unterwerk Erdpol des Unterwerks Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 62 Unterbrechung der Rückleitung Ausschalten prüfen erden Unterwerk Erdpol des Unterwerks Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 63 24
25 Ringleitung Ringleitung Ringleitung Unterbrechung der Rückleitung Monteur berührt den Mast von der Hebebühne aus elektrischer Schlag an beiden Beinen Brandverletzungen Hebebühne Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 64 Unterbrechung der Rückleitung Erster Fehler: Diebstahl der Stromverbinder Unterwerk Erdpol des Unterwerks Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 65 25
26 Ringleitung Ringleitung Ringleitung Ringleitung Ringleitung Ringleitung Unterbrechung der Rückleitung Zweiter Fehler: irrtümliches Einschalten Unterwerk Erdpol des Unterwerks Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 66 Unterbrechung der Rückleitung Verbrennungen beim Berühren des Masts Unterwerk Erdpol des Unterwerks Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 67 26
27 Unterbrechung der Rückleitung Strommarken an den Erdungsstangen Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 68 8 Betriebsstörungen, Unregelmässigkeiten 8.2 Schutz gegen weitere Unfälle und Schäden Neue Bestimmungen: Der Betriebsinhaber ist für das Notfallkonzept verantwortlich. Bei grösseren Arbeiten oder bei Arbeiten mit erhöhtem Risiko muss eine ausreichende Anzahl von Personen anwesend sein, die bei elektrischem Schlag und/oder Verbrennungen entsprechende Erste Hilfe leisten können. Anleitungen zur ersten Hilfe sind an der Arbeitsstelle auszuhängen oder als Merkblatt an die arbeitenden Personen abzugeben. Siehe auch Merkblatt «Erste Hilfe bei Elektrounfällen» (Anhang 4). Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 69 27
28 Anhang 1 SUVA Form 4838 Richtlinien der SUVA (Form 1863) mit bahnspezifischen Ergänzungen Besondere Gefahren beim Bauen in der Nähe der Bahn Einragung ins Lichtraumprofil Annäherung an Hochspannung Beschädigung von Kabeln Umstürzen des Geräts Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 73 Anhang 2 Baustromversorgung, Erdung Symbole Polleiter N Neutralleiter PE Schutzleiter bzw Erdungsleiter PEN Kombination von Schutz- und Neutralleiter Erdleiter (Bahnerde) Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 74 28
29 Anhang 2 Baustromversorgung, Erdung System TT Code Bezeichnung b Erdungsleiter f Potenzialausgleich für Elektronikschränke HES Haupterdungsschiene KES Kabelmantel- Erdungsschiene 1 Gebäudeerdleiter 3 FL-Rückleiter K 50mm 2 Cu transparent Abstände gemäss R RTE 20600, Zif D RTE 22040/22540 K K Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 76 Anhang 2 Baustromversorgung, Erdung Zusammenschluss Code Bezeichnung b Erdungsleiter f Potenzialausgleich für Elektronikschränke HES Haupterdungsschiene KES Kabelmantel- Erdungsschiene 1 Gebäudeerdleiter 3 FL-Rückleiter K 50mm 2 Cu transparent Abstände gemäss R RTE 20600, Zif D RTE 22040/22540 K K Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 78 29
30 Anhang 2 Baustromversorgung, Erdung Trennung mit Spannungsbegrenzern Code Bezeichnung b Erdungsleiter f Potenzialausgleich für Elektronikschränke HES Haupterdungsschiene KES Kabelmantel- Erdungsschiene 1 Gebäudeerdleiter 3 FL-Rückleiter K 50mm 2 Cu transparent Abstände gemäss R RTE 20600, Zif D RTE 22040/22540 K K Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 79 Anhang 2 Baustromversorgung, Erdung Code Bezeichnung mm 2 Farbe Isolation SBB-Art.-Nr. b Erdungsleiter 50 grün-gelb einfach f Potenzialausgleich für Elektronikschränke 50 grün-gelb doppelt HES Haupterdungsschiene KES Kabelmantel-Erdungsschiene Gebäudeerdleiter 50 gelb doppelt FL-Rückleiter 95 (gelb) blank Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 80 30
31 Anhang 3 Mobile Baumaschinen K Seil 50mm2 hochflexibel mit transparenter Schutzisolation. Verbindung mit Mast mit Erdseil oder an geerdete Schiene. Anschluss am Mast und an der Baumaschine mit kurzschlussfester Schraubzwinge oder Schraubverbindung mit Gewinde >M12 oder mit Kugelkopf. K Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 81 Anhang 3 Mobile Baumaschinen K Seil 50mm2 hochflexibel mit transparenter Schutzisolation. Verbindung mit Mast mit Erdseil oder an geerdete Schiene. Anschluss am Mast und an der Baumaschine mit kurzschlussfester Schraubzwinge oder Schraubverbindung mit Gewinde >M12 oder mit Kugelkopf. K Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 82 31
32 Anhang 3 Mobile Baumaschinen Angaben über den Einsatz mobiler Baumaschinen ab Tragwagen entfallen, weil Maschine und Tragwagen als Einheit zugelassen werden müssen. Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 83 Anhang 4 Erste Hilfe bei Elektrounfällen Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 84 32
33 Anhänge 5-10 Ergänzungen für SBB A5 Ansprechstellen SBB A6 Arbeiten an Hochspannungskabeln Verweis auf «Richtlinien für Arbeiten an Hochspannungskabeln (> 1 kv)» A7 Vorgehen bei Betrieb, Instandhaltung und Störungen Ergänzungen SBB zu Ziff. 7.3, 7.5, 7.6 und 7.7 A8 Erläuterungen und praktische Beispiele Auch für andere Bahnen lesenswert; A9 Warnanlagen A10 Codeliste der Querschnitte Ref.3.2, RTE 20600, Urs Wili, F+F 85 33
Ergänzung zu Sicherheitsweisung Arbeiten im Gleis- und Fahrleitungsbereich (RLV230003; V4.01) bezüglich VBZ-Fahrleitungsanlagen im Baustellenbereich
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