VERSTEIGERUNGSKATALOG AUCTION CATALOGUE

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1 VERSTEIGERUNGSKATALOG AUCTION CATALOGUE Wegbeschreibung: A40, Richtung Moers, weiter Richtung Neunkirchen-Vluyn. Nehmen Sie Ausfahrt Kempen. Nach ca. 250m links (L362). Nach ca. 1,7 km geradeaus auf der Kerkener Strasse (noch immer L362). Nach ca. 2,4 km links (Kleinbahnstrasse). Beim Kreisverkehr die 2. Strasse (De Hooghe Weg). Nach ca. 350m rechts (Am Selder Gewerbegebiet). Nach ca. 200m sind Sie auf Am Selder. Route Description: A40 direction Moers, further direction Neunkirchen-Vluyn. Take exit Kempen. After ca. 250m left (L362). After ca. 1,7 km straight on the Kerkener Strasse (still the L362). After about 2,4 km left (Kleinbahnstrasse). At the roundabout take the 2nd street (De Hooghe Weg). After about 350m right (Am Selder Industrial Area). After about 200m you have arrived. Surplex Auctions versteigert: Surplex Auction will auction LICHTWERBUNG LAUFENBURG Lichtwerbung Hersteller Besichtigung: Am Versteigerungstag den 21. Februar 2002 von 8.00 bis Uhr. Viewing: On the day of the auction February 21st from 8.00 a.m. to 1.00 a.m. Versteigerungsbedingungen: Alle Waren werden in Übereinstimmung mit den Versteigerungsbedingungen verkauft, der gedruckt im diesem Katalog ausführlich berichtet wird. Weitere Informationen sind auf Antrag vorhanden Conditions of Sale: All goods will be sold in accordance with the auctioneers' conditions of sale, which will be detailed printed in this catalogue. Further information is available upon request. Technische Daten: Technische Daten und sämtliche Angaben sind unverbindlich, Irrtum vorbehalten. Specifications: The specifications are correct to the best of our knowledge, but we cannot be held responsible for any errors or omissions. Surplex AG - Auctions - Wahlerstrasse 10 D Düsseldorf Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) auctions@surplex.com Die Versteigerung findet statt: The auction takes place: 21. Februar 2002 ab Uhr Am Selder Kempen Surplex AG -Auctions- +++ Wahlerstrasse D Düsseldorf Surplex AG -Auctions- +++ Wahlerstrasse D Düsseldorf

2 LICHTWERBUNG LAUFENBURG BILDER/PICTURES

3 LICHTWERBUNG LAUFENBURG BILDER/PICTURES LICHTWERBUNG LAUFENBURG BILDER/PICTURES *info: 02 11/ All lots will be shown on video

4 LICHTWERBUNG LAUFENBURG LICHTWERBUNG HERSTELLER Am Selder Kempen (Germany) 21. Februar 2002 ab Uhr 21th February 2002 as from 1.00 pm Abholfrist: Alle ersteigerte Gegenstände können jeweils an de Werktagen vom Freitag 22. Februar bis Montag den 24. Februar von bis Uhr abgeholt werden. Allgemeine Hinweise general notice english version upon request - Das Inbetriebsetzen von Maschinen ist untersagt. Fragen Sie bitte unser Personal. - Abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden - Es gilt allgemeines Rauchverbot - Das Betreten des Geländes geschieht auf eigene Gefahr - Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung, Demontage oder Abholung wird keine Haftung übernommen - Wir bitten Sie sich für die Auktion rechtzeitig registrieren zu lassen Verfahrenshinweise Verfahrenshinweise - Gebote Dritter werden nur mit Käuferangabe und Vollmacht akzeptiert - Wenn für schriftliche Gebote kein Zuschlag erfolgte wird von einer Benachrichtigung abgesehen - Sofort nach Zuschlag kann eine Zahlung verlangt werden; sollte diese verweigert werden, kann neu versteigert werden - Der Versteigerer ist berechtigt Reihenfolge, Zusammensetzung und Umfang der zu versteigern den Gegenstände zu ändern, zu teilen oder zusammenzufassen. - Angaben über Technik, Daten, Masse, Baujahr oder ähnliches der zu versteigernden Gegenstände sind sorgfältig erstellt worden; Irrtümer vorbehalten. - Eine vorherige Besichtigung wird dringend empfohlen Zahlung Zahlung - Sofort nach Zuschlag kann eine Zahlung verlangt werden; sollte diese verweigert werden, kann neu versteigert werden - Käufer aus Nicht-EU-Staaten müssen die gesetzliche Mehrwertsteuer an den Versteigerer zahlen. Nach Erhalt der zum Nachweis der erfolgten Ausfuhr abgestempelten Original- Ausfuhrdokumente erstattet der Versteigerer die gezahlte Mehrwertsteuer zurück. - Käufer aus ausländischen EU-Staaten haben ihre Umsatzsteuer-Id.-Nr. (USt-Id.Nr.) dem Versteigerer bekannt zu geben. Erbringt er diesen Nachweis nicht, muss der Versteigerer die gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Dieser Mehrwertsteuerbetrag kann nicht zurückerstattet werden. Demontage & Abholung Demontage & Abholung Surplex Auction dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünscht Ihnen eine erfolgreiche Versteigerung. - Abholtermine werden im Katalog und per Aushang bekannt gegeben - Folgen Sie bitte den Anweisungen unseres Personal - Wir bitten Sie die Weisungen des Eigentümers über eventuell vorhandene Werksvorschriften zu beachten

5 Einzelpositionen lots Einzelpositionen lots Einzelnen Positionen: 1 H 1 1 Handbohrmaschine BOSCH GGW 10E, 500 W, 600 U/min 2 H 1 1 Handbohrmaschine KRESS SBC , 500 W, 3400 U/min 3 H 1 1 Handbohrmaschine 4 H 1 1 Handbohrmaschine, BOSCH, P9B, 500 RE 5 H 1 1 Handnibbelmaschine, SKINTILLA, 2,5mm 6 H 1 1 Handnibbelmaschine, BOSCH, 1,5mm 7 H 1 1 Winkelschleifer, groß, Ø 230mm 8 H 1 1 Winkelschleifer, BOSCH, PWS 620, Ø 115mm 9 H 1 1 Excenterschleifer, KRESS, 850 W 10 H 1 1 Luftdruck-Blindnietenzange; GESIPA, PH 2 11 H 1 1 Luftdruck-Blindnietenzange; GESIPA, PH 1 12 H 1 1 Elektrolager, komplett mit Inhalt 13 H 1 1 Arbeitstisch, 6m, mit Leuchten und Elektroanschluss 14 H 1 1 Arbeitstisch, 2m, mit Leuchten und Elektroanschluss 15 H 1 1 Regal mit Inhalt, 2 Spinde, Arbeitsecke 16 H 1 1 Tisch mit 6 Leuchtreklamekästen 17 H 2 1 Tafelschere, RAS, 2500 x 3, Blechstärke=3mm; Blechlänge=2500mm 18 H 2 1 Schwenkbiegemaschine, RAS, 65/9, Blechstärke=2,5mm; Blechlänge=2500mm 19 H 2 1 Arbeitstische 20 H 2 1 Montagewagen mit Inhalt 21 H 2 1 Kreissäge, ALTENDORF, Ø=300mm 22 H 2 1 Bandsäge, NOLL 23 H 2 1 Bandsäge, NOLL 24 H 1 1 Bandsäge, EHRE, H 1 1 Kapp Gehrungssäge, EISELE, LMS II / HVG, U/min 26 H 2 1 Oberfräse, WAMHOFF, WOF - P H 2 1 Bandschleifer, LANDSBERGER, Bandbreite=400mm 28 H 2 1 Furnierpresse, OTT, 300 KHS, 1,4 to Pressdruck 29 H 2 1 komb. Säge & Bohreinheit, MIKSCH, 5002, mit Absaugung 30 H 2 1 Plattensäge, HOLZHER, 1215, 6 x 2,5m 31 H 2 1 Plattensäge, HOLZHER, PKS-D, mit Absaugung 32 H 2 1 Absaugung, ESTA, RG H 2 1 Absaugung, SCHUKO, H 2 1 Posten Plattenlager, komplett, Dibondplatten, Kunstoffplatten, Werbeschilder 35 H 2 1 Posten Schränke mit Inhalt 36 H 2 1 Posten Schränke mit Inhalt 37 H 2 1 Posten Regale mit Inhalt 38 H 2 1 Posten Rest Rauminhalt 39 H 2 1 Paar Gummistiefel 40 H 2 1 großer Arbeitstisch, 9 x 2m 41 H 2 1 Posten Spinde mit Inhalt 42 H 1 1 Bosch Hammer 43 H 1 1 Bosch Hammer, GSH 11 E, 1500 W 44 H 1 1 Bosch Hammer, 400 W 45 H 1 1 Magnetfutterbohrmaschine, AEG, 3 V 26, 1050 W 46 H 1 1 Posten Grippzangen 47 H 1 1 Bohrständer, BULLCRAFT 48 H 1 1 Posten Winkel 49 H 1 1 Posten Wasserwaagen 50 H 1 1 Bandsägeblatt Schweissmaschine 51 H 1 1 Blindnietenzange, BZ H 1 1 Posten Schraubzwingen 53 H 1 1 Arbeitstisch 6 x 0,8m; mit Schraubstock und Säulenbohrmaschine Flott 54 H 1 1 Arbeitstisch 13 x 1,2m 55 H 1 1 Werkbank mit Schraubstock, Tisch & Schrank, Hängeschrank 56 H 1 1 Posten Sack - Schubkarren 57 H 1 1 Posten Böcke 58 H 1 1 Werkbank mit Inhalt und Schraubstock 59 H 1 1 Maschinenschraubstock 60 H 1 1 Doppelgehrungssäge, ELUMATEC, DG 104, Bj.: 1993, U/min=2800, Sägeblatt Ø=420mm; Schnittbereich=300 x 60mm 61 H 1 1 Kaltkreissäge, EISELE, VMS II 62 H 1 1 Bügelsäge, KASTO, HBS , Rollengang 3m; Bj.: 1991, 63 H 1 1 Spitzendrehbank, MARTIN, DL 500, Ø=500 x 3000mm 64 H 1 1 Richtpresse, HYPREMA, 50 to? 65 H 1 1 Excenterpresse, KRS, EPV 30, Pressdruck=30to; Stößelhub=70mm 66 H 1 1 Profilstahlschere, MUBEA, Junior BF 10, Rundmaterial bis 35mm 67 H 1 1 Doppelschleifbock, GREIFF, Ø=200mm 68 H 1 1 Doppelschleifbock 69 H 3 1 Doppelschleifbock 70 H 1 1 Biegevorrichtung für Flacheisen 71 H 1 1 Kranwaage bis 1 to 72 H 3 1 Arbeitstisch 17 x 1,25m 73 H 3 1 Arbeitstisch 4 x 1,5m mit Regalen 74 H 3 1 Arbeitstisch 12 x 1,2m mit Regalen 75 H 3 1 Leuchttisch und Arbeitstisch 3,5 x 1m 76 H 3 1 Leuchttisch und Arbeitstisch 77 H 3 1 Siebdrucktisch 78 H 3 1 Dunkelkammer mit kompletten Inhalt 79 H 3 1 Folienlager 80 H 3 1 Digital Laser Farbkopierer, CANON, CLC 320, Bj.: H 3 1 Folienplotter, WILD, TA 410, Breite 1,2m, Bj.: H 3 1 Scanner, HEWLETT PACKARD, Scanjet II CX mit Schreibtisch und Stuhl 83 H 3 1 Betriebsleiterbüro mit komplettem Inhalt 84 H 3 1 Spritzkabine mit Absaugung 85 H 3 1 Farblager komplett mit Inhalt 86 H 3 1 Posten Plattenwagen, Transportwagen 87 H 3 1 Papierpresse, HAMACH, 1000, Bj.: 1992, Pressdruck=1to. 88 H 3 1 Druckluftbehälter; RICO, 500l, Bj.: H 3 1 Kompressor, RICO, RNA 500, 500l/min, 10 atü 90 H 1 1 Kompressor, RICK, 250l 91 H 1 1 komplettes Büro, vorne (ein Raum) 92 H 1 1 komplettes Büro, hinten (unterteilter Raum) 93 H 1 1 Posten Leitern 94 H 1 1 Posten Leitern 95 H 2 1 Posten Leitern (Dreiecksleitern) 96 H 2 1 Antikschrank 97 H 2 1 Telex, SIEMENS 98 H 1 1 Handhebelschere 99 H 1 1 Amboss 100 H 1 1 Mig - Mag Schweissgerät, REHM, RP 462, 460 A 101 H 1 1 Wig Schweissgerät; REHM, Invertig 270 GW, 270 A

6 Einzelpositionen lots 102 H 1 1 Schweisstrafo 103 H 1 1 Schweisstrafo 104 H 1 1 Esse mit Autogenschweissgerät 105 H 1 1 Posten Schweisszubehör, Schläuche 106 H 1 1 Brennwagen für Autogenschweissen 107 H 1 1 Arbeitstisch mit Schraubstock 108 H 1 1 Heizstrahler, WILMS, Val H 1 1 Schweisswand 110 H 1 1 Stockwinde 111 H 1 1 Wagen mit Werkzeug 112 H 1 1 Posten Schippen, Besen, Spaten 113 H 1 1 Kantine komplett mit Inhalt 114 H 1 1 LKW, MERCEDES BENZ, LT 814, km , Langchassis 6m; Hebebühne Dautel, D2-Telefon 115 H 2 1 Bus; VW, Typ 4, km , Telefon, Anhänekupplung, 220 V Anschluss 116 AG 1 LKW Tankstelle, 500l Allgemeine Versteigerungsbedingungen Standard auction terms and conditions (english version upon request) 1 Anwendungsbereich, Ermächtigung des Versteigerers, Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit 1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Besichtigung, die Versteigerung sowie sinngemäß für den freihändigen Verkauf. 2. Die Versteigerung erfolgt im Namen und für Rechnung des Einlieferers. Der Versteigerer ist ermächtigt, in Vertretung für den Einlieferer oder im eigenen Namen die Handlungen und Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die zur Übertragung des Eigentums auf und/oder zur Übergabe an den Ersteigerer sowie zum Einzug und der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen erforderlich sind oder damit zusammenhängen. 3. Sämtliche rechtliche Beziehungen, die sich aus der Versteigerung ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Die Anwendung der Vorschriften des internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen. 4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf als Sitz des Versteigerers, wenn der Ersteigerer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. 5. Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. 2 Verfahren 1. Nach Aufruf der Nummer im Versteigerungskatalog beginnt die Versteigerung mit der Abgabe von Geboten. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende wenn nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot abgegeben wird. Ein gleichzeitig mit oder nach dem Zuschlag abgegebenes Übergebot wird nicht mehr berücksichtigt. Der Höchstbietende hat keinen Anspruch auf den Zuschlag. Ein Bieter bleibt an das von ihm abgegebene Gebot gebunden, wenn ein nachfolgendes Übergebot ungültig ist oder vom Versteigerer zurückgewiesen wird. Die Höhe eventuell erforderlicher Mindestgebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen bestimmt. 2. Der Versteigerer ist zu jedem Zeitpunkt berechtigt, die im Katalog festgesetzte Reihenfolge der Versteigerungsgegenstände zu ändern, Nummern zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen und Gebote, die als zu niedrig angesehen werden, zurückzuweisen. Die Höhe der Bieterschritte und der Zuschlag werden für die gesamte Versteigerung oder für einzelne Versteigerungsgegenstände vom Versteigerer nach seinem Ermessen festgelegt. Geben mehrere Bieter zugleich ein Gebot in gleicher Höhe ab, entscheidet der Versteigerer über den Zuschlag. Jedes Gebot kann vom Versteigerer ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden. 3. Hinsichtlich jeglicher Streitigkeiten oder Zweifel über die Gültigkeit des Höchstgebots gilt allein die Entscheidung des Versteigerers. Der Versteigerer kann gegebenenfalls den Zuschlag aufheben und den Versteigerungsgegenstand neu ausbieten. 4. Der Versteigerer kann einen Zuschlag unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Einlieferer erteilen. Der Bieter bleibt für 48 Stunden oder für einen zu vereinbarenden Zeitraum an sein Gebot gebunden. Der Zuschlag wird wirksam mit der Absendung der schriftlichen Benachrichtigung, dass die Genehmigung erteilt sei, an die vom Bieter genannte Anschrift. 5. Nichtanwesende Interessenten können ein schriftliches Gebot abgeben, das dem in der Versteigerung von Anwesenden abgegebenen Gebot gleichsteht. Schriftliche Gebote werden nur zugelassen, wenn sie dem Versteigerer bis zum Beginn der Versteigerung vorliegen und ein bankbestätigter Scheck in Höhe des Gebotes beigefügt ist. Eine davon abweichende Zulassung liegt im Ermessen des Versteigerers. 6. Zugeschlagen wird zum Nettopreis. Auf diesen wird ein Aufgeld (Versteigererprovision) in Höhe von 15 % erhoben. Auf den Betrag des Gebotes sowie auf das Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben. Nettopreis, Aufgeld und Umsatzsteuer bilden zusammen den Endpreis. 7. Der Ersteigerer ist verpflichtet, seinen Namen und seine Adresse anzugeben. 8. Durch den Zuschlag kommt zwischen dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt wurde, und dem Einlieferer ein Kaufvertrag zustande. 3 Haftungsbeschränkung 1. Die Versteigerungsgegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand zugeschlagen und verkauft, in dem sie sich im Zeitpunkt des Zuschlages befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel. Der Versteigerer nimmt die Katalogbeschreibungen nach bestem Wissen und Gewissen vor. Es wird jedoch keine Haftung für deren Richtigkeit übernommen. Die Katalogbeschreibungen stellen keine Be-schaffenheitsangabe dar. 2. Das Betreten der Versteigerungsräume, Lagerräume und Gelände durch den Käufer zum Zwecke

7 4 Gefahrübergang, Übergabe, Pflichten des Ersteigerers bezüglich Abnahme der Besichtigung, der Teilnahme an der Versteigerung oder der Abholung erfolgt auf eigene Gefahr. Das Rauchen ist untersagt. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. 3. Der Versteigerer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten oder Körperschäden betroffen sind. Die Haftung ist, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit besteht, auf diejenigen Vermögensnachteile begrenzt, die als mögliche Folge der Vertragsverletzung voraussehbar sind. 1. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und Verlustes sowie der zufälligen Verschlechterung des Versteigerungsgegenstandes auf den Ersteigerer über. Entsprechendes gilt im Falle eines freihändigen Verkaufs für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses. 2. Der Ersteigerer hat den Versteigerungsgegenstand an dessen jeweiligem Standort abzuholen. Der Ersteigerer ist zur fristgemäßen Abnahme aller Versteigerungsgegenstände verpflichtet. Die Abholfristen werden im Versteigerungskatalog oder im Versteigerungstermin bekannt gegeben. Bei Überschreitung des Abholtermins haftet der Ersteigerer für alle entstehenden Kosten. 3. Die Demontage und der Abtransport der Versteigerungsgegenstände erfolgen auf Kosten und Risiko des Ersteigerers. Für Schäden die durch den Ersteigerer oder dessen Beauftragte entstehen, haftet der Ersteigerer. Bei Objekten, die Schäden an Körper und/oder Eigentum Dritter verursachen können, behält sich der Versteigerer das Recht vor, diese mit einer Kaution zu belegen. Die betreffenden Positionen und die Kautionssumme werden während der Versteigerung bekanntgegeben. 4. Bei Abholung der ersteigerten Objekte ist der Ersteigerer verpflichtet, besondere Sorgfalt zu üben und fachgerecht vorzugehen. Bestimmungen zur Unfallverhütung sind zu beachten. Insbesondere sind entstehende Gruben sorgfältig abzusichern. 5. Der Versteigerungsgegenstand wird, wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, nur gegen vollständige Bezahlung des Endpreises übergeben. 5 Eigentumsvorbehalt Das Eigentum am Versteigerungsgegenstand wird unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung des Endpreises übertragen. 6 Zahlungen, Haftung für Endpreis, Haftung bei Verzug der Zahlung oder der Abnahme, Aufrechnungsverbot 1. Der Endpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Die bei der Versteigerung ausgestellten Rechnungen stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und Berichtigung. 2. Der Endpreis versteht sich undemontiert und unverladen ab Fundament, Lager oder Standort. 3. Ein Bieter, der als Unternehmer namens und für Rechnung seines Auftraggebers einen Versteigerungsgegenstand ersteigert, haftet als selbstschuldnerischer Bürge für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Auftraggebers. 4. Der Ersteigerer hat den Endpreis am Versteigerungstag bar oder mittels unwiderruflich bankbe stätigten Verrechnungsschecks an den Versteigerer zu zahlen. Schecks werden erfüllungshalber entgegengenommen. Ihre Entgegennahme berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Versteigerungsgegenstand wird bei Zahlung mittels Scheck erst nach Gutschrift der Schecksumme auf dem Konto des Versteigerers übergeben. 5. Gerät der Ersteigerer mit der Zahlung des Endpreises in Verzug, so ist die Forderung ab Verzugseintritt mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Ist der Ersteigerer nicht Verbraucher, so beträgt der Verzugszins 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 6. Im Falle des Verzugs des Ersteigerers ist der Einlieferer ferner berechtigt, dem Ersteigerer eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Einlieferer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu fordern. Der Einlieferer kann dann den Gegenstand erneut verwerten. Der Ersteigerer ist nicht berechtigt, bei der erneuten Verwertung mitzubieten. 7. Verlangt der Einlieferer Schadensersatz, hat der Ersteigerer auch die Kosten einer erneuten Verwertung des Gegenstandes sowie einen etwaigen Mindererlös zu ersetzen. Auf einen Mehrerlös hat der Ersteigerer keinen Anspruch. 8. Bei EG-Inländern wird die Umsatzsteuer bei Vorliegen einer amtlich bestätigten Umsatzsteuer Identifikationsnummer nach Erhalt der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrdokumente erstattet. 9. Der Ersteigerer darf nur mit schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Notizen notes

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