Informationen für Hochschul-Ombudsdienste IHO 1a/2015
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1 Informationen für Hochschul-Ombudsdienste IHO 1a/2015 Sommersemester 2015 Kommuniqué des Wissenschaftsausschusses über den Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (III-135 der Beilagen), 17. März 2015 Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 923/A der Abgeordneten Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Petra Steger, Rouven Ertlschweiger, MSc, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschul- Qualitätssicherungsgesetz geändert wird, sowie über den Antrag 598/A der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird, 17. März 2015 Parlamentskorrespondenz Nr. 235 vom Mehr Kompetenzen für die Ombudsstelle für Studierende
2 82/KOMM XXV. GP Kommuniqué des Wissenschaftsausschusses über den Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (III-135 der Beilagen) Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat dem Nationalrat am 23. Dezember 2014 den gegenständlichen Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende (III-135 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt. Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 17. März 2015 in Verhandlung genommen und gemäß 28b GOG enderledigt. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, die Abgeordneten Johann Hechtl, Mag. Dr. Beatrix Karl, Dr. Nikolaus Scherak und Sigrid Maurer. Bei der Abstimmung wurde der Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (III-135 der Beilagen), einstimmig zur Kenntnis genommen. Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Wissenschaftsausschuss einstimmig beschlossen. Wien, Eva-Maria Himmelbauer, BSc Schriftführerin Dr. Andreas F. Karlsböck Obmann 2
3 514 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 923/A der Abgeordneten Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Petra Steger, Rouven Ertlschweiger, MSc, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschul- Qualitätssicherungsgesetz geändert wird, sowie über den Antrag 598/A der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird Die Abgeordneten Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Petra Steger, Rouven Ertlschweiger, MSc, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben den Initiativantrag 923/A am 25. Februar 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet: Mit Antrag der Abgeordneten Steger, Kolleginnen und Kollegen, 598/A vom 2. September 2014, wurde eine Änderung des HS-QSG in Bezug auf das Tätigwerden und die Verschwiegenheitspflicht der Ombudsstelle für Studierende gefordert. Es soll daher eine Regelung in das HS-QSG aufgenommen werden, die es ermöglicht, dass die Ombudsstelle für Studierende auch von sich aus tätig werden kann, wobei gemäß 31 Abs. 2 HS-QSG die Ombudsstelle im Zusammenhang mit ihrer Aufgabe, Informations- und Servicearbeit im Hochschulbereich zu leisten, mit den Studierendenvertretungen zu kooperieren hat. Im Falle möglicher Berührungspunkte beim Tätigwerden der Ombudsstelle mit den von den Studierendenvertretungen wahrzunehmenden Aufgaben ist in diesen Angelegenheiten eine Kooperation der Ombudsstelle mit der zuständigen Vertretung der Studierenden anzustreben, sofern sie nicht diese Studierendenvertretung selbst betreffen. Die Regelung über die Verschwiegenheitspflicht wird an die Regelung des Volksanwaltschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 433/1982, angeglichen. Die Verschwiegenheitspflicht der Ombudsstelle betrifft daher nur durch ihre Tätigkeit bekannt gewordene personenbezogene Informationen und Tatsachen, die nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen weitergegeben bzw. veröffentlicht werden dürfen. Einrichtungen, an denen Missstände bekannt werden, sind nicht mehr von der Verschwiegenheitsverpflichtung umfasst und können daher bekannt gegeben werden. Dies betrifft auch den Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle. Die Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen haben den Initiativantrag 598/A am 02. September 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet: 31 Abs. 3 und 4 schränken die Ombudsstelle in ihrer Tätigkeit insofern ein, als sie nur aufgrund von Informationen von Studierenden tätig werden darf. Die Praxis zeigt jedoch, dass eine Tätigkeit auch aufgrund eigener Wahrnehmung sinnvoll wäre. 31 Abs. 6 regelt, dass die Ombudsstelle zur Verschwiegenheit über alle ausschließlich aus ihrer Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen verpflichtet ist. Dadurch wird der Ombudsstelle die Möglichkeit genommen, auf konkrete Missstände aufmerksam zu machen, was aber eine notwendige Aufgabe einer Servicestelle für Studierende ist. In der im Universitätsrechtsänderungsgesetz 2008 vorgesehenen rechtlichen Implementierung der Studierendenanwaltschaft war eine solche Verschwiegenheitspflicht auch nicht vorgesehen. 3
4 514 der Beilagen XXV. GP - Ausschussbericht NR - Berichterstattung Eine Erläuterung, wieso dies nun bei der 2011 gesetzlich implementierten Ombudsstelle eingeführt wurde, ist auch in der entsprechenden Regierungsvorlage nicht zu finden. Problematisch ist, wie im Wissenschaftsausschuss am diskutiert, dadurch auch eine genaue Darstellung der Problemfälle im jährlichen Tätigkeitsbericht. Der Wissenschaftsausschuss hat den Initiativantrag 598/A in seiner Sitzung am 27. November 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Petra Steger, die Abgeordneten Brigitte Jank und Dr. Nikolaus Scherak. Auf Antrag der Abgeordneten Brigitte Jank beschloss der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,N, dagegen: F,G,T), die Verhandlung über die Vorlage zu vertagen. Der Wissenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. März 2015 den Initiativantrag 923/A in Verhandlung genommen und die Verhandlung über den Initiativantrag 598/A wieder aufgenommen. Über den Initiativantrag 923/A berichtete der Abgeordnete MMMag. Dr. Axel Kassegger. Der Wissenschaftsausschuss beschloss einstimmig, der Debatte und Abstimmung den Initiativantrag 923/A zu Grunde zu legen. In der Debatte ergriff der Abgeordnete Dr. Karlheinz Töchterle das Wort. Bei der Abstimmung wurde der im Initiativantrag 923/A enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen. Ferner beschloss der Wissenschaftsausschuss einstimmig folgende Feststellung: Der Wissenschaftsausschuss stellt zu 31 Abs. 3 fest: Der Wissenschaftsausschuss geht davon aus, dass die Ombudsstelle für Studierende im Zuge einer Leistungserbringung gemäß 31 Abs. 2 HS-QSG auch mit den betreffenden Hochschuleinrichtungen kooperieren wird. Es besteht Einvernehmen darüber, dass der Initiativantrag 598/A als miterledigt zu gelten hat. Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen. Wien, MMMag. Dr. Axel Kassegger Berichterstatter Dr. Andreas F. Karlsböck Obmann 4
5 Parlamentskorrespondenz Nr. 235 vom Themenfelder: Bildung/Budget/Forschung/Wirtschaft Format: Ausschusssitzungen des Nationalrats Stichworte: Nationalrat/Wissenschaftsausschuss/Mitterlehner Mehr Kompetenzen für die Ombudsstelle für Studierende Wissenschaftsausschuss debattiert Entwicklungsperspektiven des Hochschulbereichs Wien (PK) Drei Tätigkeitsberichte standen auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Wissenschaftsausschusses. Den Beginn machte der Universitätsbericht 2014, der den Abgeordneten Gelegenheit gab, die weitere Entwicklung des österreichischen Hochschulraums zu thematisieren. Die erfolgreiche Tätigkeit der Ombudsstelle im Studienjahr 2013/14 wurde vom Ausschuss positiv vermerkt und ihr Tätigkeitsbericht einstimmig zur Kenntnis genommen. Die Jahresvorschau von Bundesminister Reinhold Mitterlehner über EU-Vorhaben in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung für 2015 wird auf Verlangen der Grünen im Plenum weiter diskutiert. Auf Initiative des Ausschusses wurden heute außerdem mehrere Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. So darf die Ombudsstelle für Studierende künftig selbständig aktiv werden, wenn sie auf Missstände aufmerksam wird. Dazu wird auch ihre Verschwiegenheitsverpflichtung gelockert. Der Antrag wurde einstimmig beschlossen. Ein Antrag der FPÖ, der in diese Richtung zielte, wurde mit dieser Fünf-Parteien-Initiative miterledigt. Ebenfalls einstimmig erfolgte eine Änderung im Privatuniversitätsgesetz, basierend auf einem Fünf- Parteien-Antrag. Damit wird eine Veröffentlichungspflicht für wissenschaftliche Arbeiten an Privatuniversitäten und der Universität für Weiterbildung Krems eingeführt. Ein gemeinsamer Antrag von SPÖ, ÖVP und NEOS enthält Klarstellungen über den Bezug von Studienbeihilfe durch ausländische Studierende in Österreich. Die Initiative wurde mehrheitlich angenommen. Universitätsbericht 2014: Universitäten sind zentrale Akteure der Wissensgesellschaft Der Universitätsbericht 2014 ( III-150 d.b.) stellt die Entwicklungen an den staatlichen Hochschulen in den Jahren von 2011 bis 2014 umfassend dar und bietet auch einen Ausblick auf anstehende Veränderungen im Hochschulbereich. In wissensbasierten Gesellschaften steigt die Nachfrage nach Forschung und Wissen. Die Universitäten nehmen daher als zentrale Akteure der Wissensgesellschaft eine besondere Stellung ein und erbringen hier Leistungen, die über Forschung und Lehre hinausgehen, hielt Bundesminister Reinhold Mitterlehner fest. Kernfragen der nächsten Jahre sind ihm zufolge unter anderem die Erhöhung der privaten Mittel für die Forschungsfinanzierung sowie die Verbesserung des Wissenstransfers zwischen der Forschung an den Hochschulen und der Wirtschaft. Einen Schwerpunkt der zahlreichen Detailfragen der Abgeordneten zum Bericht bildete die Personalpolitik an den Universitäten. Andrea Kuntzl (S) wies auf die Problematik hin, die aus befristeten Verträgen und den Bestimmungen zur Einschränkung von Kettenverträgen für die Karrierechancen und Lebensplanung von Lehrenden an den Unis entsteht. Dieses Thema sprach auch Karlheinz Töchterle an, der zu bedenken gab, dass die Universitäten immer auch einen Anteil an befristeten Stellen anbieten müssen. Mitterlehner hielt dazu fest, dass die Entscheidung, wie viele befristete Verträge angeboten werden, die Universitäten im Bereich ihrer Autonomie selbst fällen. Die Universitäten hätten ihm aber mitgeteilt, dass sie an Änderungen interessiert seien und daran arbeiteten. Eine wichtige Rolle komme dem Ausbau der Laufbahnstellen zu, die Möglichkeit dazu biete sich durch den Übergang von einer beamteten Professorenschaft zu Verträgen nach Kollektivvertrag, der an den Universitäten im Gang sei. 5
6 Ein weiteres wichtiges Thema war die Entwicklung der Universitätsfinanzierung. So sprachen neben Andrea Kuntzl (S) auch FPÖ-Abgeordneter Axel Kassegger, Nikolaus Scherak (N) und Rouven Ertlschweiger (T) die Frage der Erhöhung privater Mittel für Wissenschaft und Forschung an und wollten wissen, welche Maßnahmen im Rahmen der Steuerreform geplant sind. Minister Mitterlehner bekräftigte, dass vor allem im Stiftungsrecht Änderungen geplant seien, deren Details nach der Regierungsklausur kommende Woche bekanntgegeben werden. Kassegger kritisierte auch, dass der bereits für Ende 2014 angekündigte Universitätsentwicklungsplan noch immer auf sich warten lasse. Der Plan werde noch vor dem Sommer mit allen Stakeholdern diskutiert, informierte daraufhin der Minister. Der Prototyp des Entwicklungsplans solle im Herbst vorgestellt werden. Kritisch sahen Sigrid Maurer (G) und Ausschussobmann Andreas Karlsböck (F) die Ankündigung Mitterlehners, dass der Wissenschaftsminister Mittel für die Gehälter von ÄrztInnen an den Universitätskliniken aus der Uni-Reserve des Ressorts nehmen wolle und erkundigten sich nach den zu erwartenden Kosten. Der Minister erwiderte, die Kosten seien noch nicht abschätzbar, da sie von der weiteren Entwicklung der Verhandlungen mit der Ärzteschaft abhängig seien. Die Unireserve betrage für rund 160 Mio.. Er rechne damit, dass die Kosten unter 100 Mio. liegen werden. Er sehe keine andere Möglichkeit, diese Mittel aufzubringen, da diese Geldreserve genau für solche unvorhergesehenen Mehrausgaben bestimmt sei und der Finanzminister keinen Spielraum habe, andere Mittel zur Verfügung zu stellen. Das Grundbudget der Universitäten werde nicht angetastet. Die Beantwortung zahlreicher anderer Detailfragen sagte der Minister zu, schriftlich nachzureichen. Der Hochschulbericht wurde schließlich mehrheitlich, ohne die Stimmen der FPÖ, zur Kenntnis genommen. Ein Antrag der Grünen, den Bericht nicht im Ausschuss endzuerledigen, wurde mehrheitlich abgelehnt. EU-Vorhaben 2015 zu den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung Angesichts geopolitischer Krisen und einer schwächelnden Konjunktur in Europa lasse sich der Wissenschafts-, Forschungs-, und Wirtschaftsstandort Österreich am besten gemeinsam mit der Europäischen Union weiterentwickeln. Die angestrebte Vertiefung des Binnenmarkts sei dazu bestmöglich zu nutzen, sagte Bundesminister Reinhold Mitterlehner zum Bericht über die EU-Vorhaben 2015 in den Bereichen Wissenschaft und Wirtschaft ( III-146 d.b ). Auf Verlangen der Grünen wurde der Bericht nicht enderledigt und wird damit auch im Plenum des Nationalrats behandelt. Sigrid Maurer (G) begründete dieses Verlangen damit, dass der Bericht in erster Linie Wirtschaftsthemen behandle, unter anderem die Stellung des Ressorts zu den Wirtschaftsabkommen CETA und TTIP. Diese Ansicht teilte auch Axel Kassegger seitens der FPÖ. Mitterlehner bekannte sich zur Umsetzung des Europäischen Forschungsraums (EFR). Forscherinnen und Forscher sollen unbehindert von Staatsgrenzen ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse frei austauschen können. Auch die Beteiligung österreichischer ForscherInnen am EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, Horizon 2020, sei auszubauen, unterstreicht der Wissenschaftsminister, ebenso wie europäische bzw. internationale Hochschulkooperationen. Laut dem BMWFW hat sich das knapp 80 Mrd. schwere EU-Förderungsprogramm Horizon 2020 bislang für Österreich rentiert. Der Mittelrückfluss an die Republik überstieg bisher die Einzahlungen. Österreich steuert zusätzliche Finanzhilfen für internationale Forschungsbemühungen im EFR bei, wissenschaftliche Ausschreibungen sind auf der EU-weiten Jobdatenbank EURAXESS abrufbar, sagte Mitterlehner. Positiv sei im Sinne des internationalen Austausches von Erfahrungen und Know-how auch das neue EU-Programm Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport zu werten, teilte der Minister mit. Der Bericht wurde mehrheitlich, ohne die Stimmen von FPÖ und Grünen, vom Ausschuss zur Kenntnis genommen. Positiver Bericht der Ombudsstelle für Studierende im BMWFW Die Ombudsstelle für Studierende im BMWFW wird zunehmend in Anspruch genommen. Die Stelle, die als Teil der Maßnahmen des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes 2011 (HS-QSG) eingerichtet 6
7 wurde, verzeichnete in ihrem zweiten Tätigkeitsjahr einen deutlichen Anstieg der studentischen Anliegen, wie aus ihrem Tätigkeitsbericht für das Studienjahr 2013/14 hervorgeht ( III-135 d.b. ) An die Ombudsstelle können Anliegen aus dem Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb von tertiären Bildungseinrichtungen im österreichischen Hochschulraum herangetragen werden. Der Leiter der Ombudsstelle, Josef Leidenfrost, teilte den Abgeordneten mit, dass seine Einrichtung für 76 Institutionen des tertiären Bildungssektors und damit für mehr als Studierende zuständig ist. Die Anliegen, die im Berichtszeitraum 2013/14 an die Ombudsstelle herangetragen wurden, stammten zu 85% von Universitäten, zu 9% von Fachhochschulen, zu 4% von Pädagogischen Hochschulen und zu 1% von privaten Universitäten. In der Debatte, an der sich die Abgeordneten Johann Hechtl (S), Beatrix Karl (V), Nikolaus Scherak (N) und Sigrid Maurer (G) beteiligten, standen die Themen Aufnahmetests für das Medizinstudium, die Service- und Informationstätigkeit der Ombudsstelle, Kritik an zu strengen Regeln beim Ausschluss von Studierenden an Fachhochschulen sowie die wünschenswerte Vernetzung der Ombudsstellen im tertiären Bildungssektor zur Debatte. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Die Ombudsstelle für Studierende erhält mehr Kompetenzen Die Ombudsstelle für Studierende soll in Kooperation mit den Studierendenvertretungen - künftig auch von sich aus tätig werden können. Dieses Anliegen des bei der Abstimmung miterledigten FPÖ- Antrags 598/A brachten die Abgeordneten Karlheinz Töchterle (V), Andrea Kuntzl (S), Petra Steger (F), Rouven Ertlschweiger (T) und Nikolaus Scherak (N) als Fünf-Parteien-Antrag ( 923/A) ein. Die Empfehlung an das Nationalratsplenum erfolgte einstimmig. Inhaltlich schlagen die Antragsteller eine Änderung des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes vor, die die Verschwiegenheitspflicht der Ombudsstelle an jene der Volksanwaltschaft angleicht. Einrichtungen, bei denen Missstände bekannt werden, sind künftig nicht mehr von der Verschwiegenheitspflicht umfasst und können von der Ombudsstelle bekannt gegeben werden, auch in deren Tätigkeitsbericht. Mit einer Ausschussfeststellung bekräftigten die Abgeordneten einstimmig ihren Wunsch nach Kooperation der Ombudsstelle mit Hochschuleinrichtungen bei Service und Information für Studierende. Abschlussarbeiten an Privatuniversitäten sollen veröffentlicht werden Die ursprüngliche Initiative für eine Pflicht zur Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten an Privatuniversitäten und an der Universität für Weiterbildung Krems kam von FPÖ-Abgeordnetem Andreas Karlsböck. Heute verabschiedete der Wissenschaftsausschuss einen von Axel Kassegger erläuterten Antrag zur Änderung des Privatuniversitätsgesetzes (PUG) der Abgeordneten Karlheinz Töchterle (V), Andrea Kuntzl (S), Andreas Karlsböck (F), Rouven Ertlschweiger (T) und Nikolaus Scherak (N) ( 921/A). Den Beschluss fasste der Ausschuss einhellig. Passiert er erwartungsgemäß auch das Plenum, müssen AbsolventInnen von Privatuniversitäten künftig vor Verleihung des akademischen Grades ein Exemplar der positiv beurteilten Abschlussarbeit der Privatuniversität übergeben. Die Universität übermittelt die Arbeit dann an die Nationalbibliothek und macht sie der Öffentlichkeit zugänglich. In der Debatte mahnte Sigrid Maurer von den Grünen ein, die Qualität von Universitätslehrgängen zu sichern. Klarstellungen über Anspruch auf Studienförderung bei Auslandsstudien Ein Initiativantrag auf Änderung des Studienförderungsgesetzes von Seiten der Abgeordneten Karlheinz Töchterle (V), Andrea Kuntzl (S) und Nikolaus Scherak (N) diente schließlich formalen Klarstellungen der Rechtslage beim Bezug von Studienbeihilfe bei grenzüberschreitenden Studien ( 922/A). Sie passierte den Wissenschaftsausschuss ohne Debatte mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS. Die Klarstellungen gelten sowohl für ausländische Studierende als auch für heimische Studierende, die einen Teil ihres Studiums im Ausland absolvieren. (Schluss) sox/fru 7
8 Broschüren-Service der Ombudsstelle für Studierende Alle Broschüren sind kostenlos erhältlich; Bestellung per per Telefon: 01/ per Fax: 01/ per Post: Abschnitt ausfüllen und ausreichend frankiert schicken an: Ombudsstelle für Studierende Minoritenplatz 5 A-1014 Wien Hiermit bestelle ich ( ) Exemplar(e) ( ) Stichwort? Studium! ( ) Stichwort? Stipendium! ( ) Stichwort? Fachhochschulstudium! ( ) Stichwort? Studieren mit Behinderung! ( ) Stichwort? International Studieren! ( ) Stichwort? Doktoratsstudium! ( ) Stichwort? Privatuniversitäten! ( ) Stichwort? Förderungen für behinderte und chronisch kranke Studierende! Name: Institution: Straße: Ort: Datum: Unterschrift: Alle Broschüren sind abrufbar unter 8
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