Amtlicher Vordruck Anzeige über Erwerbsvorgänge in Zwangsversteigerungsverfahren (bitte hier klicken)
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- Petra Sauer
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1 Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main Ausfüllhilfe für die Anzeige über Erwerbsvorgänge in Zwangsversteigerungsverfahren Amtlicher Vordruck Anzeige über Erwerbsvorgänge in Zwangsversteigerungsverfahren (bitte hier klicken) Im Folgenden sind Hinweise zum Ausfüllen der unter dem o.g. Link abrufbaren Anzeige über Erwerbsvorgänge in Zwangsversteigerungsverfahren (einschließlich der online ausfüllbaren Version) aufgeführt. Bitte beachten Sie hierbei, dass der hier angesprochene, amtliche Vordruck Anzeige über Erwerbsvorgänge in Zwangsversteigerungsverfahren ausschließlich im Geschäftsbereich der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main gilt. Die Anzeige über Erwerbsvorgänge in Zwangsversteigerungsverfahren ist gegenüber den für die Grunderwerbsteuer in Hessen zuständigen Finanzämtern zu erstatten (siehe hierzu auch das Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare ). Dies sind die folgenden Finanzämter: Alsfeld-Lauterbach, Bad Homburg v.d. Höhe, Bensheim, Darmstadt, Dieburg, Dillenburg, Eschwege- Witzenhausen, Frankfurt am Main III, Friedberg (Hessen), Fulda, Gelnhausen, Gießen, Groß-Gerau, Hanau, Hersfeld-Rotenburg, Hofheim, Kassel II-Hofgeismar, Korbach-Frankenberg, Langen (Hessen), Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf, Michelstadt, Nidda, Offenbach am Main II, Rheingau-Taunus, Schwalm-Eder, Wetzlar, Wiesbaden I (zu den Adressen siehe Anhang I Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare ). Allgemeine Hinweise: 1) Die Anzeige über Erwerbsvorgänge in Zwangsversteigerungsverfahren ist beidseitig auszudrucken. 2) Die ersten sechs Blätter der Anzeige über Erwerbsvorgänge in Zwangsversteigerungsverfahren sind dem Finanzamt mit einer Durchschrift des Zuschlagsbeschlusses zu übersenden. Der siebte Ausdruck ist die Durchschrift für das Amtsgericht. 3) Die erste Seite der Anzeige über Erwerbsvorgänge in Zwangsversteigerungsverfahren ist vollständig und gut lesbar auszufüllen. Bei der ausfüllbaren Version der Anzeige über Erwerbsvorgänge in Zwangsversteigerungsverfahren schreiben sich die Daten auf die weiteren Blätter durch. Es müssen alle in 20 GrEStG geforderten Angaben enthalten sein. Die Eingabe des Geburtsdatums ist freiwillig, dient aber der erleichterten Zuordnung des Vorgangs. Es ist nicht ausreichend, lediglich auf den beiliegenden Zuschlagsbeschluss zu verweisen, da die Anzeige über Erwerbsvorgänge in Zwangsversteigerungsverfahren zur Weiterleitung an andere Finanzämter und zur Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgesehen ist. 1
2 Um zu vermeiden, dass das Finanzamt unvollständige oder fehlerhafte Anzeigen an die Amtsgerichte zurücksendet, wird gebeten, auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu achten. Nur so kann ein Zeitverlust bei der abschließenden Bearbeitung, der Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch vermieden werden. Ausfüllhinweise: Bei den folgenden Ausfüllhinweisen handelt es sich um e und Anmerkungen, die das Ausfüllen der Anzeige über Erwerbsvorgänge in Zwangsversteigerungsverfahren erleichtern sollen. 1) Rubrik Bezeichnung des veräußerten Grundbesitzes : - Beim (Wohnungs-/Erbbau-) Grundbuch ist der Ort des Grundbuchbezirks einzutragen. - Bei bebautem Grundbesitz sind außerdem die Gemeinde sowie Straße/Hausnummer auszufüllen. 2) Rubrik Grundstücksart : - Angaben zur Gebäude- und Grundstücksart sind vorzunehmen. - Miteigentumsanteil/Sondereigentum/Sondernutzungsrechte sind einzutragen. Bei mehreren Grundstücken ist eine Anlage mit den weiteren Grundstücken beizufügen. 3) Rubrik Eigentümer/in / Schuldner/in : - Die Angaben zu den Eigentümern/innen / Schuldnern/innen sind vollständig (auch Identifikationsnummer und Anteile) auszufüllen. - Bei mehr als zwei Eigentümern/innen / Schuldnern/innen ist der Veräußerungsanzeige eine formlose Anlage mit den erforderlichen Angaben zu den übrigen Eigentümern/innen / Schuldnern/innen beizufügen. 2
3 - Bei BGB-Gesellschaften und Erbengemeinschaften (: Max Mustermann und Monika Müller in GbR, Lilienstraße OHG oder Erbengemeinschaft nach Maria Schmidt bestehend aus den Erben Emil Schmidt, Hans Schmidt und Heinrich Schmidt ) sind die erforderlichen persönlichen Angaben der Beteiligten (Adresse, Identifikationsnummer, ggf. Geburtsdaten) in einer formlosen Anlage beizufügen. - e mit mehreren Eigentümern/innen / Schuldnern/innen 1 2 4) Rubrik Ersteher/in : - Die Angaben zu den Erstehern/innen sind vollständig (auch Identifikationsnummer und Anteile) auszufüllen. - Insbesondere ist hier das Verhältnis des/der Erstehers/innen zu den Eigentümern/innen / Schuldnern/innen anzugeben (zum Verwandter in gerader Linie, Ehegatte/Lebenspartner u.a.). - Bzgl. BGB-Gesellschaften und Erbengemeinschaften vgl. 3) 1 3
4 2 - Bei mehr als zwei Erstehern/innen ist der Veräußerungsanzeige eine formlose Anlage mit den erforderlichen Angaben zu den übrigen Erstehern/innen beizufügen. Alternativ können für die weiteren Ersteher/innen separate Veräußerungsanzeigen eingereicht werden. Hierzu müssen bei der ausfüllbaren Version der Veräußerungsanzeige nach dem Ausdrucken und ggf. Abspeichern der Veräußerungsanzeige nur die Angaben der ersten beiden Ersteher/innen mit den Angaben zu den weiteren Erstehern/innen überschrieben und die geänderte Veräußerungsanzeige anschließend erneut ausgedruckt werden (diese Vorgehensweise ist vorteilhaft, weil das Blatt 6 jeweils die Unbedenklichkeitsbescheinigung darstellt). mit mehr als zwei Erstehern/innen 4
5 5) Rubrik Rechtsvorgang : - Hier ist der zutreffende Rechtsvorgang auszuwählen. - Abtretung der Rechte aus dem Meistgebot gem. 81 Abs. 2 ZVG: Tritt der Meistbietende die Rechte aus dem Meistgebot an einen Auftraggeber ab ( 398 BGB), übernimmt dieser die Verpflichtung aus dem Meistgebot nach 81 Abs. 2 ZVG und wird dem anderen hierauf der Zuschlag erteilt, so unterliegt zusätzlich die Verpflichtung zur Abtretung der Grunderwerbsteuer. Es liegen somit insgesamt zwei grunderwerbsteuerpflichtige Erwerbsvorgänge vor, die der Anzeigepflicht unterliegen. Die Anzeige über Erwerbsvorgänge in Zwangsversteigerungsverfahren ist sowohl für das den Übereignungsanspruch begründende ursprüngliche Geschäft (die den Anspruch auf Zuschlag begründende Abgabe des Meistgebots) als auch für das zur Abtretung verpflichtende Rechtsgeschäft zu erstatten. Erwerbsvorgang 1: Anzeige über die Abgabe des Meistgebots Erwerbsvorgang 2: Anzeige über die Abtretung der Rechte aus dem Meistgebot: 6) Rubrik Gegenleistung : - Die Angaben zur Gegenleistung sind vollständig vorzunehmen. - Bestehenbleibende Rechte (z.b. Grundschulden) sind dem Bargebot mit dem Nennwert hinzuzurechnen. Im Zwangsversteigerungsverfahren beträgt das Meistgebot Zudem lastet auf dem Grundstück eine Hypothek mit einem Nennwert von Soweit eine erweiterte Anspruchsbefriedigung nach 114 a ZVG gegeben ist, ist dies der zuständigen Grunderwerbsteuerstelle in einem gesonderten Schreiben mitzuteilen. 5
6 7) Alle Rubriken: Ein bloßer Verweis auf den Zuschlagsbeschluss ist nicht zulässig. - falsch - - richtig - 6
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