Ausfüllhilfe für die Veräußerungsanzeige Amtlicher Vordruck Veräußerungsanzeige (bitte hier klicken)
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- Tristan Friedrich Siegel
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1 Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main Ausfüllhilfe für die Veräußerungsanzeige Amtlicher Vordruck Veräußerungsanzeige (bitte hier klicken) Im Folgenden sind Hinweise zum Ausfüllen der unter dem o.g. Link abrufbaren Veräußerungsanzeige (einschließlich der online ausfüllbaren Version) aufgeführt. Bitte beachten Sie hierbei, dass der hier angesprochene, amtliche Vordruck Veräußerungsanzeige ausschließlich im Geschäftsbereich der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main gilt. Die Veräußerungsanzeige ist gegenüber den für die Grunderwerbsteuer in Hessen zuständigen Finanzämtern zu erstatten (siehe hierzu auch das Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare ). Dies sind die folgenden Finanzämter: Alsfeld-Lauterbach, Bad Homburg v.d. Höhe, Bensheim, Darmstadt, Dieburg, Dillenburg, Eschwege- Witzenhausen, Frankfurt am Main III, Friedberg (Hessen), Fulda, Gelnhausen, Gießen, Groß-Gerau, Hanau, Hersfeld-Rotenburg, Hofheim, Kassel II-Hofgeismar, Korbach-Frankenberg, Langen (Hessen), Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf, Michelstadt, Nidda, Offenbach am Main II, Rheingau-Taunus, Schwalm-Eder, Wetzlar, Wiesbaden I (zu den Adressen siehe Anhang I Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare ). Allgemeine Hinweise: 1) Die Veräußerungsanzeige ist beidseitig auszudrucken. 2) Die ersten sechs Blätter der Veräußerungsanzeige sind dem Finanzamt mit einer Vertragsdurchschrift zu übersenden. Der siebte Ausdruck ist die Durchschrift für den Anzeigepflichtigen. 3) Die erste Seite der Veräußerungsanzeige ist vollständig und gut lesbar auszufüllen. Bei der ausfüllbaren Version der Veräußerungsanzeige schreiben sich die Daten auf die weiteren Blätter durch. Es müssen alle in 20 GrEStG geforderten Angaben enthalten sein (vgl. Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare ). Die Eingabe des Geburtsdatums ist freiwillig, dient aber der erleichterten Zuordnung des Vorgangs. Es ist nicht ausreichend, lediglich auf die beiliegende Urkunde zu verweisen, da die Veräußerungsanzeige zur Weiterleitung an andere Finanzämter und zur Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgesehen ist. Um zu vermeiden, dass das Finanzamt unvollständige oder fehlerhafte Anzeigen an die Notare zurücksendet, wird gebeten, auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu achten. Nur so kann ein Zeitverlust bei der abschließenden Bearbeitung, der Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch vermieden werden. 1
2 Ausfüllhinweise: Bei den folgenden Ausfüllhinweisen handelt es sich um e und Anmerkungen, die das Ausfüllen der Veräußerungsanzeige erleichtern sollen. 1) Rubrik Bezeichnung des veräußerten Grundbesitzes : - Bei (Wohnungs-/Erbbau-) Grundbuch ist der Ort des Grundbuchbezirks einzutragen. - Bei bebautem Grundbesitz ist außerdem die Gemeinde sowie Straße/Hausnummer auszufüllen. 2) Rubrik Grundstücksart : - Angaben zur Gebäude- und Grundstücksart sind vorzunehmen. - Miteigentumsanteil/Sondereigentum/Sondernutzungsrechte sind einzutragen. Bei mehreren Grundstücken ist eine Anlage mit den weiteren Grundstücken beizufügen. 3) Rubrik Veräußerer : - Die Angaben zu den Veräußerern sind vollständig (auch Identifikationsnummer und Anteile) auszufüllen. - Bei mehr als zwei Veräußerern ist der Veräußerungsanzeige eine formlose Anlage mit den erforderlichen Angaben zu den übrigen Veräußerern beizufügen. - Bei BGB-Gesellschaften und Erbengemeinschaften (: Erbengemeinschaft nach Maria Schmidt bestehend aus den Erben Emil Schmidt, Hans Schmidt und Heinrich Schmidt ) sind die erforderlichen persönlichen Angaben der Beteiligten (Adresse, Identifikationsnummer, ggf. Geburtsdaten) in einer formlosen Anlage beizufügen. 2
3 e mit mehreren Veräußerern 1 2 4) Rubrik Erwerber : - Die Angaben zu den Erwerbern sind vollständig (auch Identifikationsnummer und Anteile) auszufüllen. - Insbesondere ist hier das Verhältnis des/der Erwerber/s zu dem/den Veräußerer/n anzugeben (zum Verwandter in gerader Linie, Ehegatte/Lebenspartner u.a.). - Bei mehr als zwei Erwerbern ist der Veräußerungsanzeige eine formlose Anlage mit den erforderlichen Angaben zu den übrigen Erwerbern beizufügen. Alternativ können für die weiteren Erwerber separate Veräußerungsanzeigen eingereicht werden. Hierzu müssen bei der ausfüllbaren Version der Veräußerungsanzeige nach dem Ausdrucken und ggf. Abspeichern der Veräußerungsanzeige nur die Angaben der ersten beiden Erwerber mit den Angaben zu den weiteren Erwerbern überschrieben und die geänderte Veräußerungsanzeige anschließend erneut ausgedruckt werden (diese Vorgehensweise ist vorteilhaft, weil das Blatt 6 jeweils die Unbedenklichkeitsbescheinigung darstellt). 3
4 mit mehr als zwei Erwerbern 5) Rubrik Rechtsvorgang : - Hier ist der zutreffende Rechtsvorgang auszuwählen bzw. zu ergänzen. - Es ist anzugeben, ob die Rechtswirksamkeit eingetreten ist. - Sofern der Rechtsvorgang noch einer Genehmigung bedarf, ist dies zu vermerken. - Weiterhin ist der Tag der Übergabe einzugeben. 6) Rubrik Gegenleistung : - Die Angaben zur Gegenleistung sind vollständig vorzunehmen, z.b. übernommene Belastungen, der Jahreswert des Erbbauzinses, der übernommenen Rente oder des Nießbrauchsrechtes usw., Inventar (z.b. Einbauküche), Instandhaltungsrücklage. - Bei a) sind die vereinbarten Gegenleistungen, wie der Kaufpreis u.a. einzugeben. 4
5 - Liegt keine Gegenleistung vor (bei Übergabeverträgen o.ä.), ist der Wert des Grundbesitzes unter d) einzugeben. 7) Alle Rubriken: Ein Verweis auf den Kaufvertrag bzw. einzelne Paragraphen der notariellen Urkunde ist nicht zulässig. - falsch - - richtig - 5
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