Betreuungs- und Pflegeaufsicht in Hessen 3 Jahre nach Einführung des HGBP. Hessisches Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen
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1 Regierungspräsidium Gießen Betreuungs- und Pflegeaufsicht in Hessen 3 Jahre nach Einführung des HGBP Hessisches Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen Gießen, den 12. Juni 2015 Anne Oppermann, FB Pflege
2 Was erwartet Sie in dem heutigen Vortrag? Zahlen aus der Pflegestatistik Ziele des Gesetzes was ist neu? Wie funktioniert die Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht? Schnittstellen mit anderen Institutionen Hygiene in Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen Prüfung durch die Hess. Betreuungs- und Pflegeaufsicht Ihre Fragen und Anregungen Regierungspräsidium Gießen 2
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7 Geschichte des Heimrechts 1975 Das Heimgesetz Die Rechtsverordnungen 2002 Drittes Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes 2006 Föderalismusreform Länderzuständigkeit für die Heimrechtsgesetzgebung Seit Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) 7
8 Heimgesetze der Bundesländer BA WÜ: Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflegegesetz (WTPG) Bayern: Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) Berlin: Gesetz über Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen Wohnteilhabegesetz WTG) Brandenburg: Brandenburgisches Pflege- und Betreuungsgesetz Bremen: Gesetz zur Sicherstellung von Menschen mit Unterstützungs-, Pflege- und Betreuungsbedarf in unterstützenden Wohnformen (Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz-BremWoBeG) Hamburg: Hamburgisches Gesetz zur Förderung der Wohn- und Betreuungsqualität älterer, behinderter und auf Betreuung angewiesene Menschen (Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz HmbWBG Mecklenburg-Vorpommern: Gesetz zur Förderung der Qualität in Einrichtungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sowie zur Stärkung ihrer Selbstbestimmung und Teilhabe (Einrichtungsqualitätsgesetz-EQ M-V) Niedersachsen: Niedersächsisches Heimgesetz (NHeimG) NRW: Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen WTG Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LTWG) Thüringen: Thüringer Gesetz über betreute Wohnformen und Teilhabe (Thüringer Wohnund Teilhabegesetz ThürWTG) Saarland 2009, Sachsen 2012, Sachsen-Anhalt 2011, Schleswig-Holstein 2009 Hessen: Hessisches Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen
9 Nach der Föderalismusreform 2006 ist Heimrecht Ländersache Seit gilt in Hessen das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) mit einem deutlich erweiterten Schutzbereich (Ambulante Pflegedienste) und löst das bisherige (Bundes)HeimG ab. 9
10 Anwendungsbereich 2 HGBP NEU!!! Dieses Gesetz gilt für die entgeltliche Überlassung von Wohnraum [ ] - in Einrichtungen [ ] Betreuung oder Pflege von Betreuungs- und Pflegebedürftigen in ambulanter Form Ambulante Pflegedienste werden nur anlassbezogen geprüft 10
11 Das Ziel Bisher: Würde, Interessen und Bedürfnisse Selbstständigkeit, Selbstbestimmung, Selbstverantwortung Pflichten des Trägers Mitwirkung Qualität des Wohnens und der Betreuung sichern Beratung Zusammenarbeit der Behörden Neu: Würde zu schützen und zu achten, körperlichen und seelischen Gesundheit zu bewahren, Selbstständigkeit und Selbstbestimmung, auch hinsichtlich Religion, Kultur und Weltanschauung und Geschlecht Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Mitwirkung gewaltfreie Pflege und Intimsphäre 11
12 8 Recht auf besonderen Schutz Die Betreiberinnen und Betreiber [ ] sind verpflichtet [ ] Bisher: Nicht ausdrücklich geregelt. Neu: auch gegenüber ihren Beschäftigten, Maßnahmen zu treffen, um für eine gewaltfreie und menschenwürdige Pflege der Betreuungs- und Pflegebedürftigen Sorge zu tragen. Insbesondere sind Vorkehrungen zum Schutz vor körperlichen oder seelischen Verletzungen und Bestrafungen sowie anderen entwürdigenden Maßnahmen zu treffen. 12
13 Die Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht - zuständige Behörden lt. 25 HGBP - Regierungspräsidium Gießen 13
14 LK Kassel LK Waldeck- Frankenberg Werra-Meißner- Kreis Schwalm-Eder- Kreis Stadt Kassel LK Gießen LK Marburg- Biedenkopf Lahn-Dill-Kreis Vogelsbergkreis Wetteraukreis LK Fulda LK Hersfeld- Rotenburg Main-Kinzig- Kreis LK Limburg- Weilburg Main-Taunus- Kreis Rheingau- Taunus-Kreis Stadt Wiesbaden LK Offenbach Hochtaunuskreis Stadt Frankfurt Stadt Offenbach LK Darmstadt- Dieburg LK Groß-Gerau LK Bergstraße Odenwaldkreis Stadt Darmstadt Örtlich zuständige Behörde 14
15 15
16 Die Fachkompetenz der HGBP-Teams in den HÄVS und im RP Gießen
17 Leistungsrecht SGB XI Ordnungsrecht HGBP Vor- Ort- Prüfung Prüfung durch MDK/PKV im Auftrag der Pflegekassen Prüfung durch BPAH im Auftrag des Landes Hessen Ziel Erfolgen die Zahlungen der Pflegekassen zu Recht? Verbraucherschutz: Geht es den BewohnerInnen in den Einrichtungen gut? Prüfungsbewertun g und Berichterstellung Mängelabstellung Auswertung der Prüfung und Übergabe Transparenzdate nsatz an die DCS Ggf. kostenpflichtige Wiederholungsprüfung durch MDK/ PKV, ggf. Kündigung des Versorgungsvertrags durch die Pflegekassen Auswertung der Prüfung durch BPAH Beratung zur Mängelabstellung, ggf. engmaschige Nachprüfung durch BPAH, ordnungsrechtliche Anordnungen zur Mängelabstellung, Bußgelder, ggf. bis hin zur Schließung der Einrichtung 17
18 Hygiene in Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen 18
19 Hessisches Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen ( HGBP) 9 Anforderungen (1) Eine Einrichtung nach 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 darf nur betrieben werden, wenn die Betreiberin oder der Betreiber [ ] 3. den Betreuungs- und Pflegebedürftigen eine nach Art und Umfang ihrer Betreuungsbedürftigkeit angemessene Lebensgestaltung und eine persönliche Lebensführung im Rahmen der sozialen Betreuung ermöglicht, die erforderlichen Hilfen gewährt sowie die ärztliche und gesundheitliche Betreuung gewährleistet, Regierungspräsidium Gießen 19
20 4. Einen ausreichenden Schutz vor Infektionen gewährleistet und sicherstellt, dass die Beschäftigten mindestens einmal jährlich geschult und die für ihren Aufgabenbereich einschlägigen Anforderungen der Hygiene eingehalten werden. Regierungspräsidium Gießen 20
21 Leitfaden für Prüfungen nach 16 Hessisches Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen Wird die Würde der Betreuungs- und Pflegebedürftigen vor Beeinträchtigungen geschützt? ( 9 Abs. 1 Nr. 5 HGBP) Wird die Gesundheit vor Beeinträchtigungen geschützt? Werden gesundheitsgefährdende Substanzen unzulänglich aufbewahrt? Wird die Verkehrssicherungspflicht zur Vermeidung/Beseitigung potentieller Unfallgefahren erfüllt? Regierungspräsidium Gießen 21
22 Leitfaden für Prüfungen nach 16 Hessisches Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen Wird den Betreuungs- und Pflegebedürftigen ein ausreichender Schutz vor Infektionen gewährt? ( 9 Abs. 2 Nr. 4 HGBP) Werden die Voraussetzungen zur Umsetzung hygienischer Maßnahmen erfüllt? Verwendete Desinfektionsmittel entsprechen der aktuellen DGHM-Liste, eine korrekte Anwendung ist gewährleistet, Haltbarkeitsdaten werden beachtet. Ein aktueller Hygieneplan liegt vor ( 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz) Wird sichergestellt, dass von den Beschäftigten die für ihren Aufgabenbereich einschlägigen Anforderungen der Hygiene eingehalten werden? ( 9 Abs. 2 Nr. 4 HGBP) Werden die Anforderungen des Hygieneplans von den Beschäftigten eingehalten? 22
23 Prüfleitfaden Erfolgt der Umgang mit der Besiedlung durch multiresistente Erreger (MRE) sachgerecht? Die Schutzmaßnahmen sind auf die Besonderheiten der Infektion und den Ort der Besiedlung abgestimmt Isolationsmaßnahmen werden auf das erforderliche Maß beschränkt, deren Notwendigkeit wird regelmäßig überprüft Die Teilhabe von Betreuungs- und Pflegebedürftigen mit MRE-Infektionen am sozialen Leben der Einrichtung wird gewährleistet Die Einrichtung ist Mitglied in einem regionalen MRE-Netzwerk Regierungspräsidium Gießen 23
24 Hessische Hygieneverordnung Dezember 2011 in Kraft getreten Rahmenbedingungen für Ausstattung, Personal und Organisation der Hygiene in Gesundheitseinrichtungen, incl. Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste Juni 2014 Konstituierung des Landesbeirates für Hygiene in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt HLPUG) in Dillenburg koordiniert die 4 hessischen MRE-Netzwerke Regierungspräsidium Gießen 24
25 Hygienemaßnahmen in Pflegeheimen Grundsätzlich gilt: Wichtigste Maßnahme ist weiterhin eine sorgfältige Standardhygiene und hervorragende Händedesinfektion Nur in Ausnahmefällen muss eine Isolation nach sorgfältiger Abwägung mit dem Arzt oder der Heimaufsicht/Gesundheitsamt erfolgen Die 4 MRE-Netzwerke in Hessen bieten eine ausgezeichnete Hilfestellung durch Beratung, Schulung und Fachempfehlungen unter Berücksichtigung der KRINKO- Empfehlungen und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen 25
26 MRE-Netzwerke Hessen Netzwerke auf Grundlage der Hessischen Hygieneverordnung HHygVO Koordinierung durch Gesundheitsämter Landesweite Koordinierung durch HLPUG (Hess. Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen) Einbindung aller Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens Mitgliedschaft ist kostenlos U. a. Erarbeitung von Empfehlungen für Maßnahmen gegen MRE in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Einrichtungen und Universitäten Hessische Netzwerke: 26
27 MRE-Netzwerke Hessen Bereich Landkreise MRE-Netzwerk Nord- und Osthessen MRE-Netz Mittelhessen MRE-Netz Rhein-Main MRE-Netzwerk Südhessen Kassel (Stadt und Landkreis) Fulda (Fulda) Hersfeld-Rotenburg (Bad Hersfeld) Schwalm-Eder-Kreis (Homberg /Efze)) Waldeck-Frankenberg (Korbach) Werra-Meißner-Kreis (Eschwege) Gießen (Gießen) Lahn-Dill-Kreis (Wetzlar) Limburg-Weilburg (Limburg an der Lahn) Marburg-Biedenkopf (Marburg) Vogelsbergkreis (Lauterbach) Frankfurt am Main Offenbach Stadt Wiesbaden Main-Taunus-Kreis (Hofheim am Taunus) Hochtaunuskreis (Bad Homburg v.d. Höhe) Main-Kinzig-Kreis (Gelnhausen) Offenbach (Land) Rheingau-Taunus-Kreis (Bad Schwalbach) Wetteraukreis (Friedberg) Darmstadt (Stadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg) Bergstraße (Heppenheim (Bergstraße)) Groß-Gerau (Groß-Gerau) Odenwaldkreis (Erbach (Odenwald)) 27
28 MRE Fachtagungen 2015 Gemeinsam mit Hess. Landesprüfungs- u. Untersuchungsamt im Gesundheitswesen HAVS Kassel und Fulda mit MRE Netzwerk Nordund Osthessen HAVS Frankfurt und Wiesbaden mit MRE- Netzwerk Rhein-Main HAVS Darmstadt mit MRE-Netzwerk Südhessen HAVS Gießen mit MRE-Netzwerk Mittelhessen 28
29 Danke für die Aufmerksamkeit. 29
30 Ihre Fragen und Anregungen 30
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