Ambulant betreute Wohngemeinschaften
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- Karlheinz Böhm
- vor 6 Jahren
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1 Beratung - Begleitung - Schulung Fachberatung für die ambulante Pflege Ambulant betreute Wohngemeinschaften V Entwicklung der Pflege
2 Auslastung vollstationär Auslastung vollstationär 2015 (inkl. Kurzzeitpflege) Belegung freie Plätze 10,70% 89,30% WG s als Alternative zur klassischen Heimversorgung. Der Gesetzgeber arbeitet seit vielen Jahren darauf hin, dass Alternative Wohnformen die klassische Heimpflege ergänzen bzw. ablösen. Als eine solche Alternative gelten insbesondere ambulant betreute Wohngemeinschaften. Laut Studien des KDA und der Bertelsmannstiftung, hat diese Versorgungsform diverse Vorteile. Zudem liegen derweil viele Erfahrungswerte von Versorgern vor. 4
3 WG s als Alternative Ambulant betreute Wohngruppen gibt es allein in Berlin schon viele hundertmal vereinen einen hohen Betreuungsstandard mit eigener Häuslichkeit bzw. Selbstbestimmung wirken sich angstreduzierend und medikamentenreduzierend auf viele Pflegebedürftige aus richteten sich bislang vorwiegend an demenziell Erkrankte sind grundsätzlich für jeden Pflegebedürftigen mit einem hohen Pflegeaufwand (Betreuung) interessant sollten den Verbleib des Mieters bis zum Tode ermöglichen 5 Fremd- oder Selbstbestimmung? Folgende Bedingungen vermeiden i. d. R. den Heimstatus bzw. die Fremdbestimmtheit: 1. Vermieter und Leistungserbringer sind weder faktisch noch juristisch miteinander verbunden, die Miete des Wohnraums verpflichtet nicht zur Beauftragung eines vorher bestimmten Pflegedienstes. 2. Die Wohngemeinschaft muss selbstverwaltet sein, alle wichtigen Entscheidungen müssen von der Gemeinschaft bzw. deren Vertreter getroffen werden. 3. Es leben nicht mehr als zwölf pflegebedürftige Mieter in der Wohngemeinschaft (je nach Bundesland). Fremd- oder selbstbestimmte Wohngemeinschaft, welches Konzept ist besser? Es kommt darauf an! 6
4 Fremd- oder Selbstbestimmung? Bundesland Name des Gesetzes Inkrafttreten Baden-Württemberg Wohn-, Teilhabe und Pflegegesetz (WTPG) Bayern Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) Berlin Wohnteilhabegesetz (WTG) Brandenburg Brandenburgisches Pflege- und Betreungswohngesetz (BbgPBWoG) Bremen Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) Hamburg Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) Hessen Hessisches Betreuungs- und Pflegegesetz (HBPG) Mecklenburg-Vorpommern Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG M-V) Niedersachsen Nds. Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) Nordrhein-Westfalen Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) Rheinland-Pfalz Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) Saarland Landesheimgesetz Saarland (LHeimGS) Sachsen Sächsisches Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoG) Sachsen-Anhalt Wohn- und Teilhabegesetz Schleswig-Holstein Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) Thüringen Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz (ThürWTG) Die optimale Größ öße Wie viele Mieter sollte eine Wohngruppe haben? rein pflegewissenschaftlich betrachtet zwei oder drei rein wirtschaftlich betrachtet zwanzig bis dreißig Das Hauptausfallrisiko trägt (bei Selbstbestimmung) der Pflegedienst, der Vermieter trägt ein nur bedingtes Risiko. Der wirtschaftliche Break-Even sollte deshalb für den Pflegedienst bei ca. 80% bis maximal 90% Belegung liegen. Daher liegt die, unserer Auffassung nach optimale Größe bei zehn bis zwölf pflegebedürftigen Mietern. Damit lassen sich ein hoher Versorgungsstandard sowie eine wirtschaftlich akzeptable Ausgangsposition schaffen! 8
5 Das PSG Pflegebedürftige in ambulanten WGs ( 38a) erhalten monatlich ab ,00, wenn keine Versorgungsform einschließlich teilstationärer Pflege vorliegt, in der ein Anbieter der Wohngruppe oder ein Dritter den Pflegebedürftigen Leistungen anbietet oder gewährleistet, die dem im jeweiligen Rahmenvertrag nach 75 Absatz 1 für vollstationäre Pflege vereinbarten Leistungsumfang weitgehend entsprechen; der Anbieter einer ambulant betreuten Wohngruppe hat die Pflegebedürftigen vor deren Einzug in die Wohngruppe in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass dieser Leistungsumfang von ihm oder einem Dritten in der Wohngruppe nicht erbracht wird, sondern die Versorgung in der Wohngruppe auch durch die aktive Einbindung ihrer eigenen Ressourcen und ihres sozialen Umfeldes sichergestellt werden kann. Also eine Frage des Konzepts! 9 Das PSG Leistungen der Tages- und Nachtpflege gemäß 41 können neben den Leistungen nach dieser Vorschrift ( 38a) nur in Anspruch genommen werden, wenn gegenüber der zuständigen Pflegekasse durch eine Prüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachgewiesen ist, dass die Pflege in der ambulant betreuten Wohngruppe ohne teilstationäre Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist 10
6 Die besonderen Anforderungen... an den Pflegedienst Betreuungsleistungen* und hauswirtschaftliche Tätigkeiten* nehmen neben der Körperpflege das Tagesgeschehen ein Ein gutes Betreuungskonzept Sozialrechtliche Beratungsfähigkeiten und das damit verbundene Wissen (insbesondere SGB XII) Angehörigenbetreuung und verwaltung (Kommunikation, Treffen etc.) Einkaufen im großen Stil und die damit verbundene Lagerund Frischehaltung * Pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Hilfen bei der Haushaltsführung 11 Die besonderen Anforderungen... an den Pflegedienst Führen der Haushaltskasse Führung des gesamten Haushaltes, immer in Abstimmung mit den Mietern Reparaturen Winterdienst uvm. Eine gute Abstimmung zwischen Vermieter und Pflegedienst ist sehr wichtig! 12
7 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Wir beraten Sie gerne individuell!
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Mehra) 8,56 b) 13,12 c) 25,84 d) 37,06 e) 67,01 f) 111,50 g) 99,04 h) 87,49
Runden von Zahlen 1. Runde auf Zehner. a) 44 91 32 23 22 354 1 212 413 551 b) 49 57 68 77 125 559 3 666 215 8 418 c) 64 55 97 391 599 455 2 316 8 112 9 999 d) 59 58 98 207 505 624 808 2 114 442 2. Runde
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