Gebührentarif I. FESTHALLEN, MEHRZWECKHALLEN SOWIE SOZIOKULTURELLES ZENTRUM

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1 1. Jahnhalle Gebührentarif I. FESTHALLEN, MEHRZWECKHALLEN SOWIE SOZIOKULTURELLES ZENTRUM Grundgebühr je Stunde für Vereine aus dem Stadtgebiet Kerpen: 11, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 116, Grundgebühr je Stunde für Privatpersonen aus dem Stadtgebiet Kerpen: 58, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 581, Grundgebühr je Stunde für alle Privatpersonen und Vereine außerhalb des Stadtgebietes und Firmen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes von Kerpen: 88, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 882, Nebenräume (Cafeteria, Foyer, Gruppenraum, Konferenzraum) für Vereine aus dem Stadtgebiet Kerpen je Stunde: 2, Nebenräume (Cafeteria, Foyer, Gruppenraum, Konferenzraum) für Privatpersonen aus dem Stadtgebiet Kerpen je Stunde: 11, Nebenräume (Cafeteria, Foyer, Gruppenraum, Konferenzraum) für alle Privatpersonen und Vereine außerhalb des Stadtgebietes und Firmen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes Kerpen je Stunde: 17, Anmietung des Saals für Vereine aus dem Stadtgebiet Kerpen je Stunde: 5, Anmietung des Saals für Privatpersonen aus dem Stadtgebiet Kerpen je Stunde: 17, Anmietung des Saals für alle Privatpersonen und Vereine außerhalb des Stadtgebiete s sowie Firmen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes Kerpen je Stunde: 27, Kaution: 250, Kaution für Catering: 100,00 2. Erfthalle Grundgebühr je Stunde für Vereine aus dem Stadtgebiet Kerpen: 11, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 116, Grundgebühr je Stunde für Privatpersonen aus dem Stadtgebiet Kerpen: 78, Tagessatz (24 Stunden-Nutzung): 781, Grundgebühr je Stunde für alle Privatpersonen und Vereine außerhalb des Stadtgebietes und Firmen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes Von Kerpen: 118, Tagessatz (24 Stunden-Nutzung): 1.180, Nutzung des ehemaligen Restaurants Tagessatz 150, Nebenräume (Wandelgang 1+2, Foyer, Kellerbar, Konferenzraum) für Vereine aus dem Stadtgebiet Kerpen je Stunde: 2, Nebenräume (Wandelgang 1+2, Foyer, Kellerbar, Konferenzraum) für Privatpersonen aus dem Stadtgebiet Kerpen je Stunde: 11, Nebenräume (Wandelgang 1+2, Foyer, Kellerbar, Konferenzraum) für Alle Privatpersonen und Vereine außerhalb des Stadtgebietes und Firmen Innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes von Kerpen je Stunde: 17, Anmietung des Saals für Vereine aus dem Stadtgebiet Kerpen je Stunde: 5, Anmietung des Saals für Privatpersonen aus dem Stadtgebiet Kerpen je Stunde: 17, Anmietung des Saals für alle Privatpersonen und vereine außerhalb des Stadtgebietes und Firmen innerhalb und außerhlab des Stadtgebietes je Stunde: 27, Anmietung Kellerräume m²/ pro Monat 0, Anmietung Kellerräume m²/ pro Jahr 6, Anmietung von Konferenzzräumen und Büroräumen m² / pro Monat Kaltmiete 6, Anmietung des Restaurant als Dauernutzung m² / pro Monat Kaltmiete 6, Kaution: 250, Kaution für Catering: 100,00

2 3.1 Mehrzweckhallen Grundgebühr je Stunde für Vereine aus dem Stadtgebiet Kerpen: 7, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 72, Grundgebühr je Stunde für Privatpersonen aus dem Stadtgebiet Kerpen: 35, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 356, Grundgebühr je Stunde für alle Privatpersonen und Vereine außerhalb des Stadtgebietes und Firmen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes von Kerpen: 54, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 540, Nebenräume für Vereine aus dem Stadtgebiet Kerpen je Stunde 2, Nebenräume für Privatpersonen aus dem Stadtgebiet Kerpen je Stunde: 7, Nebenräume für alle Privatpersonen und Vereine außerhalb des Stadt- Gebietes und Firmen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes Kerpen je Stunde: 12, Anmietung Kellerräume m²/ pro Monat 0, Anmietung Kellerräume m²/ pro Jahr 6, Kaution: 250, Kaution für Catering: 100,00 4. Soziokulturelles Zentrum Grundgebühr je Stunde für Vereine aus dem Stadtgebiet Kerpen: 11, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 116, Grundgebühr je Stunde für Privatpersonen aus dem Stadtgebiet Kerpen: 58, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 581, Grundgebühr je Stunde für alle Privatpersonen und Vereine außerhalb des Stadtgebietes sowie Firmen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes von Kerpen: 88, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 882, Kurs- und Versammlungsräume für Vereine aus dem Stadtgebiet Kerpen je Stunde: 2, Kurs- und Versammlungsräume für Privatpersonen aus dem Stadtgebiet Kerpen je Stunde: 7, Kurs- und Versammlungsräume für alle Privatpersonen und Vereine außerhalb des Stadtgebietes sowie Firmen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes von Kerpen je Stunde: 12, Kaution : 250,00 5. Kursräume und Versammlungsräume für regelmäßige Nutzungen Grundgebühr je Stunde für Vereine aus dem Stadtgebiet Kerpen: 2, Grundgebühr je Stunde für Privatpersonen aus dem Stadtgebiet Kerpen: 6, Grundgebühr je Stunde für alle Privatpersonen und Vereine außerhalb des Stadtgebietes sowie Firmen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes von Kerpen: 10,00

3 II. SCHULGEBÄUDE 1. Schulzentrum Horrem-Sindorf Mensa: A Einmalige Veranstaltungen Grundgebühr je Stunde für Vereine aus dem Stadtgebiet Kerpen: 11, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 116, Grundgebühr je Stunde für auswärtige Vereine: 48, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 484, Kaution: 250, Kostenersatz für Hausmeistereinsatz und notwendige Reinigung nach anfallenden Kosten Aula Grundgebühr je Stunde für Vereine aus dem Stadtgebiet Kerpen: 7, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 72, Grundgebühr je Stunde für auswärtige Vereine: 30, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 303, Kaution: 250, Kostenersatz für Hausmeistereinsatz und notwendige Reinigung nach anfallenden Kosten Küchenbenutzung Mensa Grundgebühr je Stunde für Vereine aus dem Stadtgebiet Kerpen: 6, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 61, Grundgebühr je Stunde für auswärtige Vereine: 24, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 242,00 Klassen-/Mehrzweckräume / Kellerräume Grundgebühr je Stunde für Vereine aus dem Stadtgebiet Kerpen: 3, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 39, Grundgebühr je Stunde für auswärtige Vereine: 16, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 165, Anmietung Kellerräume m²/ pro Monat 0, Anmietung Kellerräume m²/ pro Jahr 6,00 2. Gymnasium Kerpen Mensa Grundgebühr je Stunde für Vereine aus dem Stadtgebiet Kerpen: 11, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 116, Grundgebühr je Stunde für auswärtige Vereine: 48, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 484, Kaution: 250, Kostenersatz für Hausmeistereinsatz und notwendige Reinigung nach anfallenden Kosten Aula Grundgebühr je Stunde für Vereine aus dem Stadtgebiet Kerpen: 11, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 116, Grundgebühr je Stunde für auswärtige Vereine: 48, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 484, Kaution: 250, Kostenersatz für Hausmeistereinsatz und notwendige Reinigung nach anfallenden Kosten Küchenbenutzung Mensa, Foyer, Cafeteria, Hinterbühne Grundgebühr je Stunde für Vereine aus dem Stadtgebiet Kerpen: 6, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 61, Grundgebühr je Stunde für auswärtige Vereine: 24, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 242,00 Klassen-/Mehrzweckräume / Kellerräume

4 Grundgebühr je Stunde für Vereine aus dem Stadtgebiet Kerpen: 3, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 39, Grundgebühr je Stunde für auswärtige Vereine: 16, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 165, Anmietung Kellerräume m²/ pro Monat 0, Anmietung Kellerräume m²/ pro Jahr 6,00 3. Grundschule Buir Aula: Grundgebühr je Stunde für Vereine aus dem Stadtgebiet Kerpen: 7, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 72, Grundgebühr je Stunde für auswärtige Vereine: 30, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 303, Kaution: 250, Kostenersatz für Hausmeistereinsatz und notwendige Reinigung nach anfallenden Kosten Klassen-/Mehrzweckräume / Thekenraum / Kellerräume Grundgebühr je Stunde für Vereine aus dem Stadtgebiet Kerpen: 3, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 39, Grundgebühr je Stunde für auswärtige Vereine: 16, Tagessatz (24-Stunden-Nutzung): 165, Anmietung Kellerräume m²/ pro Monat 0, Anmietung Kellerräume m²/ pro Jahr 6,00 Summe Einzelnutzungen aller 3 Schulen B Regelmäßige Nutzungen Aula/Mensa: Grundgebühr je Nutzungsstunde: 3,30 Sonstige Räume: Grundgebühr je Nutzungsstunde: 2, Anmietung Kellerräume m²/ pro Monat 0, Anmietung Kellerräume m²/ pro Jahr 6,00 III. Verleih von städtischem Mobiliar Tisch *1 4, Stuhl *1 2, Bühnenteil *1 10, Bühnengeländer 1 Meter *1 2, Bühnengeländer 2 Meter *1 4,00

5 IV. Pauschalgebühren für Sonderleistungen Klavier- und Flügelbenutzung: *1 160, Benutzungsgebühr der Schankanlage: 85, Reinigungspauschale nach Veranstaltungen: 350, Reinigungspauschale nach Sonderveranstaltungen (z.b. Tierausstellungen) nach anfallenden Kosten Nutzungsgebühr für Veranstaltungen nach Vereinbarung Energiekostenpauschale für Caterer: 100, Moving Heads 6er-Set *1 160, Beamer mit Großleinwand *1 70, Sachkundige Aufsichtsperson für Vereine innerhalb des Stadtgebietes Kerpen: 200, Sachkundige Aufsichtsperson für Privatpersonen innerhalb des Stadtgebietes Kerpen: 250, Sachkundige Aufsichtsperson für Privatpersonen und Vereine außerhalb des Stadtgebietes sowie Firmen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes Kerpen: 300, Bedienung Tontechnik Tagessatz 10 Stunden 250, Bedienung Tontechnik pro Stunde 25, Abnahme Mobile Bühnen Pauschal 30, Pauschale Hausmeisterdienste pro Stunde 20, Kostenbeteiligung Vereine Reinigungsmittelpauschal je Veranstaltung 20,00 V. Elektronische Ausstattung (die nicht zur Standardausstattung zählen) Frontbeschallung: *1 150, zusätzliches Kabelmikrofon: *1 6, Funkmikrofon: *1 15, Di-Box: *1 3, zusätzlicher Monitor: *1 15, Bühnenlautsprecher (nur in der Erfthalle) pro Stück: *1 12,00 VI. Grillhütten Nutzungsentschädigung pro Vermietung für Grillhütten mit Stromanschluss (Kerpen und Sindorf) 65, Nutzungsentschädigung pro Vermietung für Grillhütten ohne Stromanschluss (Blatzheim, 55,00 Manheim) Hüttenwart pro Vermietung eine Vergütung von 20, Kaution für alle Vermietungen 50,00 *1 Einsatztage bei Mietmaterial Faktor 1 Einsatztag 2 Einsatztage 3 Einsatztage 4 Einsatztage 5 Einsatztage 1,0 1,5 1,8 2,1 2,4

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