1. Änderung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Einrichtungen der Gemeinde Eichenzell mit Gebührenordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1. Änderung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Einrichtungen der Gemeinde Eichenzell mit Gebührenordnung"

Transkript

1 1. Änderung der Satzung über die gemeindlichen Einrichtungen der Gemeinde Eichenzell mit Gebührenordnung Aufgrund der 5, 19, 20, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2015 (GVBl. I S.158, 188) in Verbindung mit den 1 5a und 9, 10 des Hess. Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24. März 2013 (GVBI. I S. 134) und der Satzung über die gemeindlichen Einrichtungen der Gemeinde Eichenzell mit Gebührenordnung vom hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eichenzell in der Sitzung am nachstehende 1. Änderung der Satzung über die gemeindlichen Einrichtungen der Gemeinde Eichenzell mit Gebührenordnung beschlossen: 6 erhält neu folgende Fassung: Artikel 1 6 Gebührenordnung Die Gebühren und Nebenkosten für die Bürger- / Dorfgemeinschaftshäuser und sonstigen öffentlichen Einrichtungen werden wie folgt festgesetzt: A. Kulturscheune, Kultursaal, Husarenkeller, Sitzungszimmer/Versammlungsraum (Raum Wicklow), Schlossgarten Eichenzell 1. Kulturscheune Eichenzell Benutzungsgebühr 1 240,00 240,00 Heizkosten-Pauschale 45,00 45,00 45,00 Summe 196,00 341,00 341,00 Heuboden örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 50,00 100,00 100,00 Summe 104,00 179,00 179,00

2 Wasser- und Kanalkosten (nach tatsächlichem Verbrauch) Stromkosten (+ nach dem tatsächlichen Verbrauch) Bühnenlichtanlage (+ Strom nach tatsächlichem Verbrauch) Benutzung des Beamers, fest installiert incl. Leinwand 5,16 / cbm 5,16 / cbm 5,16 / cbm 0,26 / kw 0,26 / kw 0,26 / kw 28,50 / Std. 28,50 / Std. 28,50 / Std. Leinwand Reinigungsmaschine (pro Veranstaltung) Reinigung Geschirrtuch 0,30 / Stück 0,30 / Stück 0,30 / Stück Endreinigung auf Wunsch Flügel örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 80,00 80,00 80,00 Der Flügel in der Kulturscheune steht in erster Linie für das Kulturprogramm und für andere Veranstaltungen der Gemeinde zur Verfügung. Die Nutzung durch Dritte bedarf der Zustimmung des Gemeindevorstandes. Der Flügel darf nur von einem durch die Gemeinde benannten Klavierstimmer gestimmt werden. Die Kosten hierfür trägt der Veranstalter. 2. Kultursaal im Eichenzeller Schlösschen Kultursaal örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 100,00 200,00 200,00 Summe 156,00 271,00 271,00 25,00 25,00 25,00 Bühnenlichtanlage Endreinigung auf Wunsch 90,00 90,00 90,00

3 Flügel örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 150,00 150,00 150,00 Der Flügel im Kultursaal steht in erster Linie für das Kulturprogramm und für andere Veranstaltungen der Gemeinde zur Verfügung. Die Nutzung durch Dritte bedarf der Zustimmung des Gemeindevorstandes. Der Flügel darf nur von einem durch die Gemeinde benannten Klavierstimmer gestimmt werden. Die Kosten hierfür trägt der Veranstalter. 3. Husarenkeller im Eichenzeller Schlösschen Husarenkeller örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 65, Küche Summe 116,00 191,00 191,00 Endreinigung auf Wunsch 4. Sitzungszimmer / Versammlungsraum (Raum Wicklow) im Eichenzeller Schlösschen Sitzungszimmer/ Versammlungsraum örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 65, Summe 106,00 171,00 171,00 5. Schlossgarten des Eichenzeller Schlösschens Schlossgarten Nebenkostenpauschale für Wasser, Kanal, Strom, Müll, Toiletten im Schlösschen Auf- und Abbau Bühnenzelt durch Bauhof für gemeindliche Vereine, Gruppen, Kirchen und politische Parteien örtliche Nutzer 50,00 100,00 Die Nutzung des Schlossgartens und des Bühnenzeltes ist auf die Gemeinde, die örtlichen Vereine, Gruppen, Kirchen und politische Parteien beschränkt.

4 B. Bürgerhaus Büchenberg alte Räume / kleiner Saal örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 40,00 80,00 80,00 Küche Summe 91,00 141,00 141,00 halber kleiner Saal (alte Räume) örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 40,00 40,00 Stromkosten-Pauschale 6,00 6,00 6,00 Heizkosten-Pauschale 11,00 11,00 11,00 Küche Summe 53,00 83,00 83,00 Sporthalle / Mehrzweckhalle örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 90,00 180,00 180,00 Heizkosten-Pauschale 25,00 25,00 25,00 Küche Summe 149,00 249,00 249,00 Bühnenlichtanlage C. Bürgerhaus Döllbach Benutzungsgebühr 25,00 50,00 50,00 Küche Summe 82,00 117,00 117,00

5 großer Raum örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr Küche Summe 66,00 91,00 91,00 kleiner Raum örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr Stromkosten-Pauschale 6,00 6,00 6,00 Heizkosten-Pauschale Küche Summe 47,00 67,00 67,00 D. Bürgerhaus Kerzell Benutzungsgebühr 85,00 170,00 170,00 Heizkosten-Pauschale 38,00 38,00 38,00 Summe 162,00 262,00 262,00 Saal mit Foyer und Theke örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 75,00 150,00 150,00 Summe 137,00 227,00 227,00 Vereinsraum, Foyer, Theke örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 45,00 90,00 90,00 Summe 101,00 161,00 161,00

6 Foyer örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 25,00 50,00 50,00 Summe 81,00 121,00 121,00 Bühnenlichtanlage Stromkosten bei Nutzung des Kühlraums im Keller 5,00 5,00 5,00 E. Bürgerhaus Löschenrod Vereinsraum 1 oder 2 örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 35,00 70,00 70,00 Heizkosten-Pauschale Summe 83,00 133,00 133,00 Vereinsraum 1 und 2 örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 50,00 100,00 100,00 Heizkosten-Pauschale Summe 109,00 174,00 174,00 neuer Saal, Theke, Foyer und Nebenraum örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 100,00 200,00 200,00 Stromkosten-Pauschale 36,00 36,00 36,00 Heizkosten-Pauschale 40,00 40,00 40,00 Summe 197,00 312,00 312,00

7 Foyer mit Theke örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 35,00 70,00 70,00 Heizkosten-Pauschale Summe 83,00 133,00 133,00 Benutzungsgebühr 1 260,00 260,00 Stromkosten-Pauschale Heizkosten-Pauschale 45,00 45,00 45,00 Summe 246,00 391,00 391,00 Beschallungsanlage bei nachgewiesener fachmännischer Bühnenlichtanlage Benutzung des Beamers, fest installiert incl. Leinwand Reinigung Geschirrtuch 0,30 0,30 0,30 F. Bürgerhaus Lütter gesamtes Haus (Saal mit Foyer und Theke örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 90,00 180,00 180,00 Heizkosten-Pauschale Küche 40,00 40,00 Summe 164,00 274,00 274,00 halber Saal örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 45,00 90,00 90,00 Küche 40,00 40,00 Summe 106,00 171,00 171,00

8 G. Bürgerhaus Rönshausen gesamter Saal örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 90,00 180,00 180,00 Küche 40,00 40,00 Summe 157,00 267,00 267,00 Bühnenlichtanlage Stromkosten bei Nutzung des Kühlraums 5,00 5,00 5,00 H. Bürgerzentrum Rothemann Benutzungsgebühr 1 260,00 260,00 Heizkosten-Pauschale 45,00 45,00 45,00 Summe 206,00 361,00 361,00 Saal, Foyer, Theke örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 1 240,00 240,00 Heizkosten-Pauschale 40,00 40,00 40,00 Summe 191,00 336,00 336,00 Vereinsraum, Foyer, Theke örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 50,00 100,00 100,00 Heizkosten-Pauschale Summe 101,00 176,00 176,00

9 Foyer örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 35,00 70,00 70,00 Heizkosten-Pauschale Summe 81,00 141,00 141,00 Sonderregelung Wasser-, Kanal und Stromkosten: pauschaler Abzug für Verbrauch Musikvereinsraum pro Nutzungstag Wasser- und Kanalkosten (nach tatsächlichem Verbrauch) Stromkosten ( + nach dem tatsächlichen Verbrauch) Bühnenlichtanlage (+ Strom nach tatsächlichem Verbrauch) Benutzung des Beamers, fest installiert incl. Leinwand 7,20 7,20 7,20 5,16 / cbm 5,16 / cbm 5,16 / cbm 0,26 / kw 0,26 / kw 0,26 / kw Leinwand Benutzung des Verfolgerspots bei Reinigungsgebühr Geschirrtuch 0,30 0,30 0,30 Gläserspülmaschine Theke 12,00 12,00 12,00 I. Bürgerhaus Welkers Saal EG, Theke + Kühlraum örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr Heizkosten-Pauschale Summe 189,00 324,00 324,00 Kühlraum einzeln 5,00 5,00 5,00 Bühnenlichtanlage

10 Benutzung des Beamers, fest installiert incl. Leinwand Leinwand Vereinsraum incl. Küche örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 45,00 90,00 90,00 Stromkosten-Pauschale Heizkosten-Pauschale 12,00 12,00 12,00 in Benutzungsgebühr in Benutzungsgebühr in Benutzungsgebühr Küche enthalten enthalten enthalten Summe 73,00 118,00 118,00 (Mitglieder der Welkerser Vereine sind von der 25,00 25,00 25,00 Benutzungsgebühr befreit.) Bühnenlichtanlage (Mitglieder der Welkerser Vereine sind von der Benutzungsgebühr befreit.) (Mitglieder der Welkerser Vereine sind von der Benutzungsgebühr befreit.) 25,00 25,00 25,00 J. Bürgerhaus Zillbach "Lindentreff" Benutzungsgebühr 40,00 40,00 Stromkosten-Pauschale Heizkosten-Pauschale Küche Müll-Pauschale 5,00 5,00 5,00 Summe 70,00 100,00 100,00 K. Alle Bürgerhäuser Ausleihen von Tischen u. Stühlen örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen pro Tisch / Tag 1,80 1,80 1,80 pro Stuhl / Tag 0,60 0,60 0,60

11 Ausleihen von Geschirr örtliche Nutzer örtliche Nutzer örtliche Nutzer bis 50 Gedecke Ess- oder Kaffeegeschirr / Tag bis 100 Gedecke Ess- oder Kaffeegeschirr / Tag bis 150 Gedecke Ess- oder Kaffeegeschirr / Tag 12,00 12,00 12,00 18,00 18,00 18,00 24,00 24,00 24,00 Ein Gedeck des Essgeschirrs besteht aus je einem Essteller, einer Menügabel, einem Menümesser, einem Menülöffel und evtl. einem Kaffeelöffel. Ein Gedeck des Kaffeegeschirrs besteht aus je einer Kaffeetasse, einer Untertasse, einem Kuchenteller, einer Kuchengabel und einem Dessertlöffel. Das Ausleihen von Gläsern aus den Bürgerhäusern ist nicht möglich. sonstige Nebenkosten örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzung des mobilen Beamers + Leinwand incl. Aufbau durch die Gemeinde Hausmeister Kulturscheune, Weinkeller 28,50 / Std. 28,50 / Std. 28,50 / Std. Hausmeister übrige Bürgerhäuser Bauhof 28,50 / Std. 28,50 / Std. 28,50 / Std. Nachreinigung L. sonstige Einrichtungen Wäscherei Löschenrod 1 kg Trockenwäsche 2,50 1 Minute mangeln 0,50 Die Inanspruchnahme des Wäschereiangebotes durch private oder gewerbliche Nutzer ist ausgeschlossen. Backhäuser je Tag und Benutzer (incl. Wasser und Strom örtliche Nutzer 6,00 Reinigung und Abfallentsorgung ist vom Nutzer durchzuführen. Diese Änderung tritt zum in Kraft. Artikel 2 Die Satzung wird hiermit ausgefertigt: Eichenzell, Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eichenzell (Siegel) Dieter Kolb, Bürgermeister

S A T Z U N G. über die Benutzung der gemeindlichen Einrichtungen der Gemeinde Eichenzell mit Gebührenordnung

S A T Z U N G. über die Benutzung der gemeindlichen Einrichtungen der Gemeinde Eichenzell mit Gebührenordnung S A T Z U N G über die Benutzung der gemeindlichen Einrichtungen der Gemeinde Eichenzell mit Gebührenordnung Aufgrund der 5, 19, 20, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Gebührensatzung. für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser und Grillhütten in der Gemeinde Knüllwald. G e b ü h r e n s a t z u n g

Gebührensatzung. für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser und Grillhütten in der Gemeinde Knüllwald. G e b ü h r e n s a t z u n g Gebührensatzung für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser und Grillhütten in der Gemeinde Knüllwald Aufgrund der 5, 19, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 1993

Mehr

Anlage I zur Satzung über die Benutzung der Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Aarbergen - Benutzungsgebührenordnung -

Anlage I zur Satzung über die Benutzung der Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Aarbergen - Benutzungsgebührenordnung - Anlage I zur Satzung über die Benutzung der Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Aarbergen - Benutzungsgebührenordnung - beschlossen: Anlage I zur Satzung über die Benutzung der Bürger- und

Mehr

Gebührenordnung der Stadt Leun für folgende städtische Gebäude:

Gebührenordnung der Stadt Leun für folgende städtische Gebäude: Gebührenordnung der Stadt Leun für folgende städtische Gebäude: a) Dorfgemeinschaftshaus Bürgerschänke zur grünen Au" im Stadtteil Biskirchen b) Dorfgemeinschaftshaus im Stadtteil Bissenberg c) Haus der

Mehr

Gebührenordnung des Marktfleckens Merenberg. für die Benutzung der Sporthalle (Mehrzweckhalle) Merenberg, der

Gebührenordnung des Marktfleckens Merenberg. für die Benutzung der Sporthalle (Mehrzweckhalle) Merenberg, der Gebührenordnung des Marktfleckens Merenberg für die Benutzung der Sporthalle (Mehrzweckhalle) Merenberg, der Dorfgemeinschaftshäuser Barig-Selbenhausen, Reichenborn und Rückershausen sowie des Alten Rathauses

Mehr

Entgeltverzeichnis für die öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Künzell

Entgeltverzeichnis für die öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Künzell Entgeltverzeichnis für die öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Künzell Gemäß 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

G E B Ü H R E N O R D N U N G

G E B Ü H R E N O R D N U N G G E B Ü H R E N O R D N U N G DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF FÜR DIE VERMIETUNG STADTEIGENER RÄUME UND EINRICHTUNGEN 1 Gebührenordnung der Stadt Mörfelden-Walldorf für die Vermietung stadteigener Räume und

Mehr

G E B Ü H R E N O R D N U N G

G E B Ü H R E N O R D N U N G G E B Ü H R E N O R D N U N G DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF FÜR DIE VERMIETUNG STADTEIGENER RÄUME UND EINRICHTUNGEN 1 Die Stadtverordnetenversammlung Mörfelden-Walldorf hat in ihrer Sitzung am 11.09.2012

Mehr

2. Artikelsatzung. zur Einführung des Euro. zum

2. Artikelsatzung. zur Einführung des Euro. zum 2. Artikelsatzung zur Einführung des Euro zum 01.01.2002 1 Präambel Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Gebührenordnung über die Inanspruchnahme der städtischen Hallen und städt. Räumlichkeiten

Gebührenordnung über die Inanspruchnahme der städtischen Hallen und städt. Räumlichkeiten Stadt Möckmühl Kreis Heilbronn Gebührenordnung über die Inanspruchnahme der städtischen Hallen und städt. Räumlichkeiten Der Gemeinderat der Stadt Möckmühl hat in seiner Sitzung am 29.11.2011 folgende

Mehr

(Benutzungssatzung Gemeinschaftshäuser BenSGemH)

(Benutzungssatzung Gemeinschaftshäuser BenSGemH) Stadt Zwingenberg Der Magistrat Aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757) und

Mehr

Entgeltverzeichnis für das Propsteihaus Petersberg und die Gemeinschaftshäuser der Gemeinde Petersberg (ab )

Entgeltverzeichnis für das Propsteihaus Petersberg und die Gemeinschaftshäuser der Gemeinde Petersberg (ab ) Gemäß 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786) und 5 Abs. 3 der Benutzungsordnung

Mehr

Gebührensatzung Gemeinschaftseinrichtungen

Gebührensatzung Gemeinschaftseinrichtungen Gebührensatzung Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Haina (Kloster) i n d e r F a s s u n g v o m 2 4. 0 8. 2 0 0 1, z u l e t z t g e ä n d e r t a m 14.10. 2 0 0 5 Satzung über Gebühren für die Benutzung

Mehr

Ortsrecht der Gemeinde Burbach

Ortsrecht der Gemeinde Burbach Ortsrecht der Gemeinde Burbach Gebührensatzung zur Benutzungsordnung (Satzung) für die Turnhallen, Gemeinschaftshäuser und Räume der Gemeinde Burbach Gliederungsziffer Zuständigkeit 4.3 FB 4 Bürgerservice,

Mehr

Nutzungsentgeltsatzung für Säle und Räume der Stadt Eschborn

Nutzungsentgeltsatzung für Säle und Räume der Stadt Eschborn Nutzungsentgeltsatzung für Säle und Räume der Stadt Eschborn Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I, S. 534), zuletzt geändert

Mehr

Gemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg. Entgeltordnung. über die Höhe des Entgeltes der. Gemeinschaftshalle. in der. Fassung. vom. 19.

Gemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg. Entgeltordnung. über die Höhe des Entgeltes der. Gemeinschaftshalle. in der. Fassung. vom. 19. Gemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg Entgeltordnung über die Höhe des Entgeltes der Gemeinschaftshalle in der Fassung vom 19. Juli 2005 1 In seiner Sitzung am 05.11.2002 hat der GR nachfolgende Entgeltordnung

Mehr

2. Nachtrag. zur Benutzungs- und Tarifordnung für die Bürgerhäuser in der Gemeinde Hosenfeld in der Fassung vom 01. Januar 2005

2. Nachtrag. zur Benutzungs- und Tarifordnung für die Bürgerhäuser in der Gemeinde Hosenfeld in der Fassung vom 01. Januar 2005 2. Nachtrag zur Benutzungs- und Tarifordnung für die Bürgerhäuser in der Gemeinde in der Fassung vom 01. Januar 2005 Aufgrund der 19, 20 und 51, Ziff. 10, der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindehalle der Gemeinde Schechingen

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindehalle der Gemeinde Schechingen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindehalle der Gemeinde Schechingen Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Gemeinde Ötisheim Enzkreis. Gebührenordnung für die Vermietung und Nutzung von öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Ötisheim Neufassung 2012

Gemeinde Ötisheim Enzkreis. Gebührenordnung für die Vermietung und Nutzung von öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Ötisheim Neufassung 2012 Az. 761.42; 782.61 / Sc Gemeinde Ötisheim Enzkreis Gebührenordnung für die Vermietung und Nutzung von öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Ötisheim Neufassung 2012 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Hallen (Hallengebührenordnung) I. Allgemeine Bestimmungen

über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Hallen (Hallengebührenordnung) I. Allgemeine Bestimmungen Gemeinde Alfdorf Rems-Murr-Kreis Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Hallen (Hallengebührenordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung

Mehr

Dritte Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom für die Benutzung der Freibäder der Gemeinde Sinntal

Dritte Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom für die Benutzung der Freibäder der Gemeinde Sinntal Dritte Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom 20.02.2001 für die Benutzung der Freibäder Aufgrund der 5 und 19 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung. für die Benutzung der Bürgerhäuser und Hallen. der Gemeinde Villmar

Benutzungs- und Gebührenordnung. für die Benutzung der Bürgerhäuser und Hallen. der Gemeinde Villmar Benutzungs- und Gebührenordnung für die Benutzung der Bürgerhäuser und Hallen der Gemeinde Villmar Aufgrund der 5, 51 Ziffer 6 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung sowie

Mehr

GEBÜHREN- UND BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE BÜRGER- UND FEUERWEHRHÄUSER, SOZIALZENTREN UND SPORTHALLEN DER STADT RODGAU

GEBÜHREN- UND BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE BÜRGER- UND FEUERWEHRHÄUSER, SOZIALZENTREN UND SPORTHALLEN DER STADT RODGAU 4 0 9, Seite 1 von 6, Ausdruck: 31.01.11 GEBÜHREN- UND BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE BÜRGER- UND FEUERWEHRHÄUSER, SOZIALZENTREN UND SPORTHALLEN DER STADT RODGAU Aufgrund der 5, 20, 51 und 93 der Hessischen

Mehr

S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Plein. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes und der Schutzhütte

S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Plein. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes und der Schutzhütte S A T Z U N G der Ortsgemeinde Plein über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes und der Schutzhütte vom 22.09.2015 Der Gemeinderat Plein hat auf Grund des

Mehr

Information/Benutzungsordnung zur Anmietung des Gemeindehauses Fleringen

Information/Benutzungsordnung zur Anmietung des Gemeindehauses Fleringen Information/Benutzungsordnung zur Anmietung des Gemeindehauses Fleringen Allgemeines Die Vermietung des Gemeindehauses erfolgt seitens der Ortsgemeinde durch Herrn Marcel Thomas, Tel. 06558-900508. Das

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Echzell

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Echzell Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Echzell Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.

Mehr

Abfallgebührensatzung der Gemeinde Nauheim. 1 Gebührenmaßstab, Anzahl und Größen der Müllbehälter, Benutzungsgebühr

Abfallgebührensatzung der Gemeinde Nauheim. 1 Gebührenmaßstab, Anzahl und Größen der Müllbehälter, Benutzungsgebühr Abfallgebührensatzung der Gemeinde Nauheim Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hess. Gemeindeordnung (HGO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Gemeinschaftshäuser und für die Schul-, Sport- und Kulturhalle Limeshalle der Gemeinde Limeshain

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Gemeinschaftshäuser und für die Schul-, Sport- und Kulturhalle Limeshalle der Gemeinde Limeshain Benutzungs- und Gebührenordnung für die Gemeinschaftshäuser und für die Schul-, Sport- und Kulturhalle Limeshalle der Gemeinde Limeshain Auf Grund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hess. Gemeindeordnung (HGO)

Mehr

2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2. 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3

2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2. 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3 Übersicht Seite 1 Mietzinshöhe 2 2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2 3 Inkrafttreten 2 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3 3 Ermäßigung in anderen Fällen

Mehr

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Sporthalle

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Sporthalle Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Sporthalle Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

Kostenbeitragssatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schmitten

Kostenbeitragssatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schmitten Kostenbeitragssatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schmitten Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Gemeinde Schmitten vom 01.01.2014 über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen

Mehr

Gebührenordnung. für die Benutzung von öffentlichen Räumlichkeiten der Stadt Erbach. 1 Erhebungsgrundsatz

Gebührenordnung. für die Benutzung von öffentlichen Räumlichkeiten der Stadt Erbach. 1 Erhebungsgrundsatz Gebührenordnung für die Benutzung von öffentlichen Räumlichkeiten der Stadt Erbach 1 Erhebungsgrundsatz (1) Für die Nutzung von öffentlichen Räumen erhebt die Stadt Entgelte nach Maßgabe dieser Gebührenordnung.

Mehr

1. Mietpreise. ab ,00 53,00 19,00 53,00 39,00 20,00 20,00 19,00 23,00 75,00 88,00 35,00 23,00 19,00 39,00 19,00 12,00 19,00 20,00 153,00

1. Mietpreise. ab ,00 53,00 19,00 53,00 39,00 20,00 20,00 19,00 23,00 75,00 88,00 35,00 23,00 19,00 39,00 19,00 12,00 19,00 20,00 153,00 Mietpreistarife für die Anmietung der Bürgerhäuser der Stadt Weiterstadt 1. Mietpreise Für die Anmietung der Bürgerhäuser der Stadt Weiterstadt sind nachstehende Mietpreise zu zahlen: 1.1 Büroerhaus Gräfenhausen

Mehr

1 Zweckbestimmung. 1. Die Stadt Hatzfeld (Eder) stellt ihre Gemeinschaftseinrichtungen in den Stadtteilen:

1 Zweckbestimmung. 1. Die Stadt Hatzfeld (Eder) stellt ihre Gemeinschaftseinrichtungen in den Stadtteilen: Aufgrund der 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und der 1 bis 5a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über Abgaben (KAG) in der jeweils geltenden Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung

Mehr

Gebührenordnung. für die. Benutzung der Sport- und Kulturhalle, Schulhof, Aula der Grund- und Hauptschule, öffentliche Plätze,

Gebührenordnung. für die. Benutzung der Sport- und Kulturhalle, Schulhof, Aula der Grund- und Hauptschule, öffentliche Plätze, 1 Bürgermeisteramt Mauer Rhein-Neckar-Kreis Fundort des weltberühmten >Homo heidelbergensis< Gebührenordnung für die Benutzung der Sport- und Kulturhalle, Schulhof, Aula der Grund- und Hauptschule, öffentliche

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten und der Schulbetreuung der Gemeinde Egelsbach

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten und der Schulbetreuung der Gemeinde Egelsbach G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten und der Schulbetreuung der Gemeinde Egelsbach (Leseversion) 1 Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der

Mehr

Satzung. Geltungsbereich. Diese Satzung gilt für alle öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Eschenburg. Anspruch auf Zulassung und Benutzung

Satzung. Geltungsbereich. Diese Satzung gilt für alle öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Eschenburg. Anspruch auf Zulassung und Benutzung Satzung über die Benutzung öffentlicher Einrichtungen der Gemeinde Eschenburg, z. B. Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhalle, Schutzhütten, Spielplätze, Freizeitanlagen etc. Aufgrund der 5, 19, 20 und

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Nr. 31/2018

Amtliche Bekanntmachung Nr. 31/2018 Amtliche Bekanntmachung Nr. 31/2018 Gebührensatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Fuldatal Aufgrund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Ortenberg

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Ortenberg - 1 - Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Ortenberg Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 (GVBl. S.

Mehr

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Sporthalle

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Sporthalle Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Sporthalle Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Bischoffen (Stand: 12. Änderungssatzung vom 04.05.2015) Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessichen Gemeindeordnung (HGO)

Mehr

Gebührensatzung. zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wächtersbach

Gebührensatzung. zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wächtersbach Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wächtersbach Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.

Mehr

Satzung. Geltungsbereich. Diese Satzung gilt für alle öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Eschenburg. Anspruch auf Zulassung und Benutzung

Satzung. Geltungsbereich. Diese Satzung gilt für alle öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Eschenburg. Anspruch auf Zulassung und Benutzung Satzung über die Benutzung öffentlicher Einrichtungen der Gemeinde Eschenburg, z. B. Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhalle, Schutzhütten, Spielplätze, Freizeitanlagen etc. Aufgrund der 5, 19, 20 und

Mehr

Satzungen der Stadt Waldeck Entgeltordnung Stadthallen, BGH und DGH erstellt am Entgeltordnung

Satzungen der Stadt Waldeck Entgeltordnung Stadthallen, BGH und DGH erstellt am Entgeltordnung Entgeltordnung für die Benutzung der Stadthallen, Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser und Gemeinderäume der Stadt Waldeck Aufgrund des 5 der allgemeinen Benutzungsbestimmungen (ABB) für die Stadthallen,

Mehr

Frankenland Halle, Nebenhalle, Schulturnhalle, Kultur- und Sporthalle u. Sportboden Bürgerhaus Kleingarnstadt u. anderer gemeindlicher Einrichtungen

Frankenland Halle, Nebenhalle, Schulturnhalle, Kultur- und Sporthalle u. Sportboden Bürgerhaus Kleingarnstadt u. anderer gemeindlicher Einrichtungen Gebührenverzeichnis der Gemeinde Ebersdorf b. Coburg für die Überlassung und Benutzung der gemeindlichen Sport- und Mehrzweckhallen, Schwimmbad und Freisportanlage Frankenland Halle, Nebenhalle, Schulturnhalle,

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung. für die. Kelterscheune Urberach

Benutzungs- und Gebührenordnung. für die. Kelterscheune Urberach 1 Benutzungs- und Gebührenordnung für die Kelterscheune Urberach Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung)

Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung) Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung) Der Gemeinderat der Gemeinde Althütte hat am 11.12.2001 (mit späteren

Mehr

Altes Schulhaus. Ostalbkreis

Altes Schulhaus. Ostalbkreis Ostalbkreis Gebührenordnung für das Gebäude Altes Schulhaus vom 22. Juni 1998 in der Fassung der Änderrungssatzung vom 19. April 2000 sowie der Euro-Anpassungs-Satzung vom 23. März 2001, In Kraft getreten

Mehr

GEMEINDE WIERNSHEIM ENZKREIS ENTGELTORDNUNG FÜR DIE BENUTZUNG DER GEMEINDLICHEN HALLEN

GEMEINDE WIERNSHEIM ENZKREIS ENTGELTORDNUNG FÜR DIE BENUTZUNG DER GEMEINDLICHEN HALLEN GEMEINDE WIERNSHEIM ENZKREIS ENTGELTORDNUNG FÜR DIE BENUTZUNG DER GEMEINDLICHEN HALLEN Der Gemeinderat der Gemeinde Wiernsheim hat am 24.02.1993 folgende Entgeltordnung für die Benutzung der gemeindlichen

Mehr

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Stadt Gerlingen -Ortsrecht- für die Stadthalle Rechtsgrundlagen: Satzungsbeschluss des Gemeinderats vom 19.12.2001 veröffentlicht im Amtsblatt am 10.01.2002 in Kraft getreten am 15.01.2002 Änderungsbeschluss

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wabern vom über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Wabern

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wabern vom über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Wabern Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wabern vom 14.12.2017 über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Wabern Aufgrund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs

Mehr

ENTGELTSATZUNG FÜR DAS FORUM FRIEDRICHSDORF KULTUR- UND TAGUNGSZENTRUM DER STADT FRIEDRICHSDORF. vom Dokument

ENTGELTSATZUNG FÜR DAS FORUM FRIEDRICHSDORF KULTUR- UND TAGUNGSZENTRUM DER STADT FRIEDRICHSDORF. vom Dokument ENTGELTSATZUNG FÜR DAS FORUM FRIEDRICHSDORF KULTUR- UND TAGUNGSZENTRUM DER STADT FRIEDRICHSDORF vom 12.11.2007 Dokument zurück Beginn Stadt Friedrichsdorf Hochtaunuskreis Entgeltsatzung für das Forum Friedrichsdorf

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Otto-Ulmer-Halle der Gemeinde Adelmannsfelden

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Otto-Ulmer-Halle der Gemeinde Adelmannsfelden Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Otto-Ulmer-Halle der Gemeinde Adelmannsfelden Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Kindertagesstätten-Gebührensatzung der Gemeinde Künzell

Kindertagesstätten-Gebührensatzung der Gemeinde Künzell Kindertagesstätten-Gebührensatzung der Gemeinde Künzell Auf Grund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.f. vom 01.04.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010

Mehr

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Marktgemeinde Burghaun Stand:

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Marktgemeinde Burghaun Stand: Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Marktgemeinde Burghaun Stand: 05.07.2016 Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Gebührenordnung für die Benutzung der städtischen Hallen (Festhalle/ Sporthalle) und Sportplätze (gültig ab dem )

Gebührenordnung für die Benutzung der städtischen Hallen (Festhalle/ Sporthalle) und Sportplätze (gültig ab dem ) Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen hat in der Sitzung am 03.06.2014 folgende Gebührenordnung beschlossen: Gebührenordnung für die Benutzung der städtischen Hallen (Festhalle/ Sporthalle) und Sportplätze

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g

G e b ü h r e n s a t z u n g 1 G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten und der Schulbetreuung der Gemeinde Egelsbach Aufgrund von 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinder und Jugendhilfe in der

Mehr

Satzung der Gemeinde Biederitz über die Nutzung öffentlicher Räume

Satzung der Gemeinde Biederitz über die Nutzung öffentlicher Räume Satzung der Gemeinde Biederitz über die Nutzung öffentlicher Räume auf der Grundlage der 5, 8 und 11 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz KVG LSA) vom 17.06.2014

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bad Emstal über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Bad Emstal

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bad Emstal über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Bad Emstal Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bad Emstal über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Bad Emstal Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung der Stadt Heiligenhaus über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportstätten und Geräte vom geändert durch die

Satzung der Stadt Heiligenhaus über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportstätten und Geräte vom geändert durch die Seite: 1 Satzung der Stadt Heiligenhaus über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportstätten und Geräte vom 07.05.2013 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 31.10.2013 Aufgrund

Mehr

2.12. Stadthalle, Sporthallen, Mehrzweckhallen, KUBUS, Musiksaal Lembergschule, Bürgerhaus Mindersbach (Hallengebührenordnung) vom

2.12. Stadthalle, Sporthallen, Mehrzweckhallen, KUBUS, Musiksaal Lembergschule, Bürgerhaus Mindersbach (Hallengebührenordnung) vom Satzung über die Gebührenerhebung für die Benutzung der städtischen Hallen und Veranstaltungsräume sowie der Sporthalle des Kreisberufschulzentrums Bächlen Stadthalle, Sporthallen, Mehrzweckhallen, KUBUS,

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme. (Kostenbeitragssatzung)

Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme. (Kostenbeitragssatzung) der Tageseinrichtungen für Kinder Aufgrund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.

Mehr

Gemeinde Seeheim-Jugenheim. GEBÜHRENORDNUNG der Gemeinde Seeheim-Jugenheim

Gemeinde Seeheim-Jugenheim. GEBÜHRENORDNUNG der Gemeinde Seeheim-Jugenheim Gemeinde Seeheim-Jugenheim GEBÜHRENORDNUNG der Gemeinde Seeheim-Jugenheim für nachfolgend aufgelistete Liegenschaften: Sport- und Kulturhalle, Schulstraße 18, Bürgerhalle Jugenheim, Bahnhofstraße 12, Bürgerhaus

Mehr

Entgeltordnung für die Benutzung der gemeindlichen Einrichtungen in den Ortschaften der. Stadt Coswig (Anhalt)

Entgeltordnung für die Benutzung der gemeindlichen Einrichtungen in den Ortschaften der. Stadt Coswig (Anhalt) Entgeltordnung für die Benutzung der gemeindlichen Einrichtungen in den Ortschaften der Stadt Coswig (Anhalt) Präambel Der Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt) hat in seiner Sitzung am 18.09.2014 folgende

Mehr

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Turn- und Festhalle

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Turn- und Festhalle Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Turn- und Festhalle Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg hat

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wehrheim

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wehrheim Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wehrheim Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03. 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

GEBÜHRENSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN

GEBÜHRENSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN - 1 - Kindertageseinrichtungen - Gebührensatzung GEBÜHRENSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN Auf Grund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder. 1 Kostenbeitragspflicht

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder. 1 Kostenbeitragspflicht Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Frielendorf (Kostenbeitragssatzung) Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Gemeinde

Mehr

BENUTZUNGSORDNUNG. für die Schlossparkhalle der Gemeinde Urspringen

BENUTZUNGSORDNUNG. für die Schlossparkhalle der Gemeinde Urspringen BENUTZUNGSORDNUNG für die Schlossparkhalle der Gemeinde Urspringen 1. Zweckbestimmung und Benutzung der Schlossparkhalle Grundstück und Schlossparkhalle sind Eigentum der Gemeinde Urspringen. Die Schlossparkhalle

Mehr

Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Erzhausen inkl. 1.Änderung

Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Erzhausen inkl. 1.Änderung - 1 - Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Erzhausen inkl. 1.Änderung Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG. für die Benutzung der gemeindlichen Hallen

GEBÜHRENORDNUNG. für die Benutzung der gemeindlichen Hallen Gemeinde Ottersweier Az.: 564.261 Landkreis Rastatt GEBÜHRENORDNUNG für die Benutzung der gemeindlichen Hallen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i. v. m. den 2 und 13 des

Mehr

Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Großkrotzenburg

Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Großkrotzenburg Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Großkrotzenburg Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 534) zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Gemünden (Felda)

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Gemünden (Felda) Seite 1 von 6 Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Gemünden (Felda) Schr.-Nr.: 052381 Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Tarifordnung. für die Benutzung der Stadthalle, Gemeinschaftshäuser, Sporthallen und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen der Stadt Volkmarsen

Tarifordnung. für die Benutzung der Stadthalle, Gemeinschaftshäuser, Sporthallen und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen der Stadt Volkmarsen Tarifordnung für die Benutzung der Stadthalle, Gemeinschaftshäuser, Sporthallen und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen der Stadt Volkmarsen (in der Fassung der 6. Änderung vom 11.09.2007) Die Stadtverordnetenversammlung

Mehr

zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen

zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen G E B Ü H R E N O R D N U N G zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen Aufgrund der 5 und 93 (1) der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.

Mehr

Gebührensatzung für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Dreieich

Gebührensatzung für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Dreieich Gebührensatzung für die von Sportanlagen der Stadt Dreieich Inhaltsübersicht 1 Entgeltlichkeit 2 Gebühr 3 Gebührenpflichtiger 4 Fälligkeit 5 Art der 6 Verfahren 7 Zweckentfremdende /Satzungsverstoß 8 Verschiedenes

Mehr

Benutzungsgebührensatzung

Benutzungsgebührensatzung Benutzungsgebührensatzung für die Überlassung von städtischen Sportanlagen BENUTZUNGSGEBÜHRENSATZUNG für die Überlassung von städtischen Sportanlagen Aufgrund der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes i.v.

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg 1

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg 1 Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg 1 Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida Vom 22.12.2006 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat auf Grund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung der Sportanlagen der Gemeinde Großbeeren

Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung der Sportanlagen der Gemeinde Großbeeren 1 Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung der Sportanlagen der Gemeinde Großbeeren Aufgrund der 4 und 28 Abs. 2 Nr. 15 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember

Mehr

Bereinigte Satzung. der Stadt Bernkastel-Kues

Bereinigte Satzung. der Stadt Bernkastel-Kues Bereinigte Satzung der Stadt Bernkastel-Kues über die Erhebung von Gebühren für die Vermietung der Güterhalle Alter Bahnhof Kues und des Forumsplatzes sowie die Benutzung dieser Einrichtungen (Gebühren-

Mehr

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Grebenhain

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Grebenhain AZ: 460.01 SS: 024605 Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Grebenhain Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

S a t z u n g. der Ortsgemeinde Bodenbach

S a t z u n g. der Ortsgemeinde Bodenbach S a t z u n g der Ortsgemeinde Bodenbach über die Benutzung des Bürgerhauses und die Erhebung von Gebühren vom 11.12.2006 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 05.02.2010 Der Ortsgemeinderat Bodenbach

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dorsten vom

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dorsten vom Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dorsten vom 08.04.2013 zuletzt geändert durch die Satzung zur 9. Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dorsten vom 21.12.2018 Aufgrund des

Mehr

SATZUNG. über die Nutzung und Gebührenerhebung für die Unterkunft für Wohnungslose in der Gemeinde Ammersbek (Nutzungs- und Gebührenordnung)

SATZUNG. über die Nutzung und Gebührenerhebung für die Unterkunft für Wohnungslose in der Gemeinde Ammersbek (Nutzungs- und Gebührenordnung) SATZUNG über die Nutzung und Gebührenerhebung für die Unterkunft für Wohnungslose in der Gemeinde Ammersbek (Nutzungs- und Gebührenordnung) in der Fassung vom 13.10.2014 Nachstehend wird der Wortlaut der

Mehr

Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen

Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen Gemeinde Wüstenrot Landkreis Heilbronn Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen - Burgfriedenhalle - Georg-Kropp-Halle - Gustav-Vogelmann-Haus - Bürgerhaus Maienfels - Bürgerhaus

Mehr

GEBÜHRENSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN

GEBÜHRENSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN - 1 - Kindertageseinrichtungen - Gebührensatzung GEBÜHRENSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN Auf Grund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung des Gemeindezentrums der Gemeinde Neuburg vom

Benutzungs- und Gebührensatzung des Gemeindezentrums der Gemeinde Neuburg vom Enthält: 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung des Gemeindezentrums der Gemeinde Neuburg vom 13.04.2015 Benutzungs- und Gebührensatzung des Gemeindezentrums der Gemeinde Neuburg vom

Mehr

L E S E F A S S U N G

L E S E F A S S U N G L E S E F A S S U N G inkl. 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten (Werra) vom 11.12.2014 Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in

Mehr

Satzung über die Benutzung der betreuten Grundschule Einhausen

Satzung über die Benutzung der betreuten Grundschule Einhausen Satzung über die Benutzung der betreuten Grundschule Einhausen Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

Satzung zur Nutzung des Wappens der Gemeinde Michendorf sowie der Wappen der Ortsteile Michendorf und Wilhelmshorst

Satzung zur Nutzung des Wappens der Gemeinde Michendorf sowie der Wappen der Ortsteile Michendorf und Wilhelmshorst Seite 1 von 6 Satzung zur Nutzung des Wappens der Gemeinde Michendorf sowie der Wappen der Ortsteile Michendorf und Wilhelmshorst Auf der Grundlage des 28 Abs.2 S.1 Nr.9 der Kommunalverfassung des Landes

Mehr

Gebührensatzung für das Freischwimmbad

Gebührensatzung für das Freischwimmbad DER MAGISTRAT DER STADT OBER-RAMSTADT 743-00 / 2013 Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

ENTGELTREGELUNG für die städtischen Hallen und Säle

ENTGELTREGELUNG für die städtischen Hallen und Säle Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.f. vom 01.04.2005 (GVBl. I 2005, S. 142), geändert durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBl. I, S. 757) hat die Stadtverordnetenversammlung

Mehr

Kostenbeitragssatzung

Kostenbeitragssatzung Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtung für Kinder in der Stadt Bürstadt vom 01. Januar 2018 Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Bürstadt 11.

Mehr

4. Mehrere Kostenbeitragspflichtige sind Gesamtschuldner des Kostenbeitrags.

4. Mehrere Kostenbeitragspflichtige sind Gesamtschuldner des Kostenbeitrags. Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten/Kindertagesstätten der Gemeinde Einhausen Aufgrund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember

Mehr

Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Entgeltordnung für die Benutzung der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Althütte vom 19.

Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Entgeltordnung für die Benutzung der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Althütte vom 19. Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis Entgeltordnung für die Benutzung der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Althütte vom 19. Juni 2018 Der Gemeinderat der Gemeinde Althütte hat am 19. Juni

Mehr

Gebührensatzung. über die Benutzung. Kindergärten der Gemeinde Calden

Gebührensatzung. über die Benutzung. Kindergärten der Gemeinde Calden Gebührensatzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Calden - 2 - Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Calden vom 11.12.1986 über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Calden Auf

Mehr

Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Schwalmstadt vom 21. Juni 2012 über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Schwalmstadt

Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Schwalmstadt vom 21. Juni 2012 über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Schwalmstadt Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Schwalmstadt vom 21. Juni 2012 über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Schwalmstadt Aufgrund von 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinder

Mehr