Winterübertrittszeit 2017
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- Philipp Junge
- vor 6 Jahren
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1 Hinweise zu den Transferbestimmungen in der Winterübertrittszeit 2017 (von 01. Jänner bis 31. Jänner 2017)
2 WINTERÜBERTRITTSZEIT 2017 Fristen / Bestimmungen swechsel im Freigabeverfahren (befristet oder unbefristet) nur im beiderseitigen Einvernehmen (kein Erwerb eines Spielers ohne Zustimmung des abgebenden es). Auflösung von befristeten Freigaben von nicht mehr nachwuchsspielberechtigten Spielern im allseitigen Einvernehmen. Die Winterübertrittszeit 2017 endet am Dienstag, ! (Datum Poststempel!) Für Spieler, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Transferzeit am 31. März 2017! swechsel im Freigabeverfahren Durch Übereinkunft beider e und in der dafür in Frage kommenden Übertrittszeit. Diese Freigabe kann auch bis zum folgenden befristet werden. Die Freigabe ist auf dem Anmeldeschein Formular für den swechsel zu vermerken und muss zwischen 01. Jänner und 31. Jänner 2017 bzw. 31. März 2017 für Spieler, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, datiert sein. Der Spieler ist innerhalb der Übertrittszeit durch Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Formulars Anmeldeschein Formular für den swechsel beim zuständigen Verband anzumelden. (Datum Poststempel!) Die Registrierung kann erst nach fristgerechtem Einlangen des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldescheines im Original oder über das Online-Meldewesen (Upload) beim zuständigen Verband und nach Überprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit von diesem vorgenommen werden. Online-Anmeldung oder Formular Anmeldeschein Formular für den swechsel (Deckblatt) oder Online Anmeldung mit Freigabevermerk (Datum zwischen 01. Jänner und 31. Jänner 2017 bzw. 31. März 2017 für Spieler, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). 1 aktuelles Passbild (oder aktuelles Bild im Netzwerk Fußball Online bereits hochgeladen) Für Freigaben gem. 8 sind vom ÖFB keine Fixablösesummen festgesetzt, sie unterliegen daher der freien barung.
3 Auflösung von befristeten Freigaben Im Sommer 2016 abgeschlossene befristete Freigaben können im allseitigen Einvernehmen (beide e und Spieler) in der Winterübertrittszeit aufgelöst werden. Diese Auflösung stellt keinen Übertritt im Sinne des Regulativs dar, daher kann der Spieler anschließend auch zu einem weiteren wechseln. Die Registrierung kann erst nach fristgerechtem Einlangen des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldescheines im Original oder über das Online-Meldewesen (Upload) beim zuständigen Verband und nach Überprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit von diesem vorgenommen werden. Online-Anmeldung oder Formular Anmeldeschein-Formular für den swechsel/deckblatt oder Online-Anmeldung (mit Freigabevermerk!) Datum zwischen und bzw. 31. März 2017 für Spieler, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 1 aktuelles Passbild (oder aktuelles Bild im Netzwerk Fußball Online hochgeladen) Ist in der Winterübertrittszeit nicht möglich! swechsel ohne Freigabe Freigabe aus dem Ausland/Internationale Transfers Gilt für alle Spieler ab dem vollendeten 10. Lebensjahr: Ein Spieler, der von einem ausländischen kommt, kann ebenfalls in der Winterübertrittszeit angemeldet werden. Zur Einleitung des Freigabeverfahrens können die Anmeldeunterlagen jedoch bereits einen Monat vor Beginn der jeweiligen Übertrittszeit eingereicht werden. (ab 01. Dezember 2016!) Sollte nach Antrag auf Registrierung keine Freigabe des ausländischen Verbandes vorliegen, erfolgt die Erteilung einer provisorischen Spielgenehmigung gem. den FIFA-Bestimmungen erst 30 Tage ab dem Datum der Anfrage des ÖFB beim betreffenden ausländischen Nationalverband. Bei Nichtamateuren wird eine provisorische Spielgenehmigung nach einer Frist von 15 Tagen erteilt. Zwei-Jahres Regelung - gem. 16 Abs. (2) ÖFB Regulativ: Amateure, die sich innerhalb von zwei Jahren nach der Freigabe an einen ausländischen wieder in Österreich anmelden wollen, sind nur für jenen spielberechtigt, für den sie vor der Freigabe in Österreich registriert waren außer es liegt eine Verzichtserklärung des es vor. Erkundigen Sie sich daher unbedingt vor Verpflichtung und erwirken Sie gegebenenfalls eine solche Verzichtserklärung. Online-Anmeldung oder Internationale Anmeldung, Unterschrift Spieler, bei Minderjährigen zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten, Bestätigung des anmeldenden es Bei der Erstanmeldung in Österreich ist eine ärztliche Bestätigung über die Sporttauglichkeit erforderlich. Die Untersuchung darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht mehr als drei Monate zurückliegen.; Kopie Geburtsurkunde bei Minderjährigen: Kopie des Meldezettels und Kopie des Meldezettels eines Erziehungsberechtigten, (Ausstellungsdatum darf nicht länger als drei Monate zurückliegen!) 1 aktuelles Passbild (oder aktuelles Bild im Netzwerk Fußball Online hochgeladen)
4 Ausbildungsentschädigungen für Internationale Transfers von Amateuren: Wenn ein Amateur den Nationalverband wechselt und im neuen Verband weiterhin den Amateurstatus besitzt, hat der abgebende laut FIFA-Reglement kein Anrecht auf eine Ausbildungsentschädigung! Freigabe in das Ausland Der Übertritt von Spielern zu ausländischen en richtet sich nach dem FIFA-Reglement betreffend Status und Transfers von Fußballspielern. Nach einer Anfrage des ausländischen Nationalverbandes beim ÖFB und der Bearbeitung des Aktes wird die Anfrage via den betreffenden Landesverband bzw. die Bundesliga an den übermittelt (Anfrage um Internationale Spielerfreigabe). Der wird per Intramail/ aufgefordert, innerhalb von einer Woche den Transfer zu bestätigen, oder Gründe anzugeben, warum er dies nicht tut. Diese Frist ist einzuhalten! Hinweis: Gemäß den Vorschriften der FIFA sowie den dazu ergangenen FIFA-Entscheidungen sind Amateure kostenlos, bedingungslos und uneingeschränkt freizugeben. Das bedeutet, dass ein Amateurspieler von seinem nicht an einem internationalen Transfer gehindert werden kann. Jedenfalls kann für einen internationalen Transfer keinerlei Ausbildungsentschädigung verlangt werden. Im internationalen Bereich ist auch keine Verleihung von Amateuren möglich. Abmeldung von Spielern Eine Abmeldung von Spielern ist in der Winterübertrittszeit 2017 nicht möglich! swechsel eines Spielers nach erfolgter Abmeldung im Jahr 2017 Wartezeiten für Spieler nach deren Abmeldung beim : Nicht mehr nachwuchsspielberechtigte Spieler und Nachwuchsspieler über 16 Jahre*: ein Jahr, oder sechs Monate gegen 50 % einer fixierten Summe lt. Anhang. Diese Summe reduziert sich wieder um 50 %, wenn der Spieler im Spieljahr vor der Abmeldung nicht mindestens dreimal in der I. Kampfmannschaft zum Einsatz gekommen ist; Nachwuchsspieler unter 16 Jahre* sechs Monate. * Stichtag ist jeweils der Online-Anmeldung oder Formular Anmeldeschein Formular für den swechsel (Deckblatt) 1 aktuelles Passbild (oder aktuelles Bild im Netzwerk Fußball Online hochgeladen) Maßgebend für die Höhe der Entschädigungssätze und das Alter ist der Zeitpunkt der Abmeldung!
5 Amtliche Freigaben für Nachwuchsspieler Nachwuchsspieler (= Spieler, die am Stichtag oder später geboren wurden) können bei Vorliegen wichtiger Gründe gem. 12 ÖFB-Regulativ auch außerhalb der Übertrittszeiten mittels befristeter oder unbefristeter Freigabe den wechseln. Darüber entscheidet der Kontroll- und Meldeausschuss des zuständigen Landesverbandes. Eine befristete Freigabe ist bis zum 30. Juni auszusprechen, längstens jedoch bis zum 30. Juni jenen Jahres, in dem der Spieler seine Nachwuchsspielberechtigung verliert. Eine amtliche Freigabe ist jeweils vom Beginn des Spieljahres (01.07.) bis zum 30. April zulässig! Möglichkeiten der unbefristeten Freigabe: Domizilwechsel, bei welchem es dem Spieler nicht zumutbar ist, bei seinem weiter zu spielen; Spieler vor Vollendung des 13. Lebensjahres, innerhalb des ersten Jahres, berechnet ab dem Datum der Erstanmeldung; dauerndes Fehlen einer ausreichenden sportlichen Betätigungsmöglichkeit; Möglichkeiten der befristeten Freigabe: sportliche Verbesserung (z. B. Möglichkeit in einer höheren Leistungsklasse zu spielen) vorübergehendes Fehlen einer sportlichen Betätigungsmöglichkeit Die Registrierung kann erst nach Einlangen des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldescheines im Original oder über das Online-Meldewesen (Upload) beim zuständigen Verband und nach Überprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit von diesem vorgenommen werden. Online-Anmeldung oder Formular Anmeldeschein Formular für den swechsel, bestätigt von beiden en, versehen mit allen erforderlichen Unterschriften (Erziehungsberechtigte(r) und Spieler). 1 aktuelles Passbild (oder aktuelles Bild im Netzwerk Fußball Online hochgeladen)
6 swechsel eines Spielers ohne Abmeldung Ein spielberechtigter Amateur, der 1 ½ Jahre, ein Nachwuchsspieler, der 1 Jahr an keinem Pflichtspiel teilgenommen hat, kann sich auch dann bei einem anderen jederzeit (ohne Ablösezahlungen) anmelden, wenn er sich zuvor nicht abgemeldet hat. Hierbei ist der abgebende verpflichtet, dem Kontrollausschuss schriftlich mitzuteilen, wann und in welcher Mannschaft der Spieler das letzte Pflichtspiel für seinen absolviert hat. Die Registrierung kann erst nach Einlangen des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldescheines im Original oder über das Online-Meldewesen (Upload) beim zuständigen Verband und nach Überprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit von diesem vorgenommen werden. Online-Anmeldung oder Formular Anmeldeschein Formular für den swechsel 1 aktuelles Passbild (oder aktuelles Bild im Netzwerk Fußball Online hochgeladen) ALLGEMEINES Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Anmeldung, welche An- und Ummeldungen schneller und kostengünstiger ermöglicht. Die Vorlage aller erforderlichen Anmeldeunterlagen hat gleichzeitig zu erfolgen. Es können keine Unterlagen (Spielerpässe/Anmeldescheine etc.) beim SFV hinterlegt werden! Anmeldescheine können nur im Original oder über das Online-Meldewesen (Upload) abgegeben werden (keine Kopien/Fax/per ), die Durchschläge bleiben bei den en bzw. Spielern. Arztvermerk (wenn erforderlich) muss auf dem Anmeldeschein sein. (nicht als Beilage!) Die Untersuchung darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht mehr als drei Monate zurückliegen Korrigierte Freigabevermerke dürfen vom Verband nicht angenommen werden, die Anmeldungen werden ohne Bearbeitung abgewiesen! Allfällige Auskünfte über den Fortschritt der Bearbeitung führen zu Verzögerungen und werden daher nicht erteilt.
7 TRANSFERENTSCHÄDIGUNGEN Nicht mehr nachwuchsspielberechtigte Spieler (Maßgeblich ist die Spielklasse der ersten Kampfmannschaft in der folgenden Spielsaison) Unten angeführte Summen gelten nur bei einem Erwerb eines Spielers ohne Zustimmung des abgebenden es (gem. 9) (siehe Übertrittserläuterungen), sowie für abgemeldete Spieler nach einer Wartezeit von 6 Monaten. In der Winterübertrittszeit ist ein Erwerb gem. 9 nicht möglich! Wichtig: Wechselt ein gemäß 9 erworbener Spieler bereits in der Winterübertrittszeit 2017 im Freigabeverfahren zu einem einer höheren Spielklasse, so erhöht sich die zu zahlende Entschädigung nachträglich auf jenen, der bei einem Wechsel zu einem dieser Leistungsstufe zu zahlen gewesen wäre. Zahlungspflichtig für diesen Erhöhungsbetrag ist der, der in der Sommerübertrittszeit 2016 den Spieler gem. 9 erworben hat. Nach Wartezeit 6 Monate Bundesliga Bundesliga Erste Liga Regionalliga Salzburger Liga Landesliga Landesligen Klassen Klassen Monate Erste Liga Bundesliga Regionalliga Salzburger Liga Landesliga Landesligen Klassen Klassen
8 6 Monate Nach Wartezeit Regionalliga Bundesliga Salzburger Liga Landesliga Landesligen Klassen Klassen Monate Nach Wartezeit Salzburger Liga Bundesliga Salzburger Liga Landesliga Landesligen Klassen Klassen Monate 1. Landesliga Bundesliga Salzburger Liga Landesliga Landesligen Klassen Klassen Monate 2. Landesligen Bundesliga Salzburger Liga Landesliga Landesligen Klassen Klassen
9 6 Monate 1. Klassen Bundesliga Salzburger Liga Landesliga Landesligen Klassen Klassen Monate 2. Klassen Bundesliga Salzburger Liga Landesliga Landesligen Klassen Klassen TRANSFERENTSCHÄDIGUNGEN Nicht mehr nachwuchsspielberechtigte Spielerinnen (Maßgeblich ist die Spielklasse der ersten Kampfmannschaft in der folgenden Spielsaison) Spielklasse erwerbender sechs Monate 1. Leistungsstufe Leistungsstufe Leistungsstufe Leistungsstufe
10 TRANSFERENTSCHÄDIGUNGEN nachwuchsspielberechtigte Spieler(innen) Alter Spieler von sechs Monaten Spielerinnen von sechs Monaten bis 12 Jahre 370 kostenlos* Kostenlos bis 14 Jahre kostenlos* 300 kostenlos* bis 16 Jahre kostenlos* 550 kostenlos* ab 16 Jahre bis Ende Nachwuchsspielberechtig * gilt nur für Landesverbände in denen dies beschlossen wurde. Erwirbt ein Bundesligaverein einen nachwuchsspielberechtigten Spieler auf diese Weise von einem des Landesverbandes und scheint dieser Spieler 10 mal bei Bewerbsspielen von en der Bundesliga am Spielbericht auf, hat der Bundesligaverein dem abgebenden innerhalb von vier Wochen nach dem 10. Spielberichtseintrag folgende Beträge zu überweisen, wobei die Verrechnung direkt über die Bundesliga erfolgt: Erwerb bis 16 Jahre 8.000* nach 10 Einträgen am Spielbericht der 1. Leistungsstufe 4.000* nach 10 Einträgen am Spielbericht der 2. Leistungsstufe Erwerb ab 16 Jahre bis zum Ende * nach 10 Einträgen am Spielbericht der 1. Leistungsstufe der Nachwuchsspielberechtigung 8.000* nach 10 Einträgen am Spielbericht der 2. Leistungsstufe Maßgeblich ist die Leistungsstufe, bei welcher der 10. Spielberichtseintrag erfolgte LAZ-Förderungsentschädigung Für Spieler, die mindestens ein Jahr in einem LAZ ausgebildet wurden und ausscheiden, ist im Falle eines swechsels innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem LAZ gerechnet, eine Ausbildungs- und Förderungsentschädigung an den Landesverband zu bezahlen. Die Entschädigung beträgt maximal: Pro begonnenem Ausbildungsjahr in der LAZ-Vorstufe: 150,- Pro begonnenem Ausbildungsjahr in der LAZ-Hauptstufe: 300,- Bei einem befristeten swechsel ist für jedes Jahr der Verleihung ein Drittel dieser Beträge zu leisten. Übergangsbestimmungen Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der diesen Hinweisen zugrundeliegenden Bestimmungen anhängige Verfahren sind nach den Bestimmungen des zum Zeitpunkt der Entstehung des Sachverhaltes gültigen Regulativs zu Ende zu führen.
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