Änderungen der Regelungen über den nationalen und internationalen Vereinswechsel von Spieler/-innen
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- Ella Schuler
- vor 5 Jahren
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1 Änderungen der Regelungen über den nationalen und internationalen Vereinswechsel von Spieler/-innen 1
2 TOP 1: Vereinswechsel von Amateuren TOP 2: Vereinswechsel des Nicht-Amateurs ohne Lizenz TOP 3: Ausbildungsentschädigung für Nicht-Amateure ohne Lizenz TOP 4: Ausbildungsentschädigung für Spieler, die erstmalig Nicht-Amateure mit Lizenz werden 2
3 (gemäß FIFA-Reglement) Neu: Amateure Neu: Nichtamateure ohne Lizenz (NAoL) Neu: Nichtamateure mit Lizenz (NAmL) bisher: Amateure bisher: Vertragsamateure bisher: Lizenzspieler 3
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5 Grundsätzliches zum Vereinswechsel von Amateuren Definition des Amateurs ( 5a Ziffer 1 SpO) Ein Amateur spielt aufgrund seines Mitgliedsverhältnisses Fußball, erhält kein Entgelt, sondern ihm werden bis 149,99 pauschaler Aufwendungsersatz sowie steuerfreie Auslagen erstattet Vereinswechsel und Wartefrist von Amateuren ( 16 Ziffer 1 SpO) 1.1 Vollständige Vereinswechselunterlagen: - Antrag auf Spielerlaubnis - bisheriger Spielerpass/Nachweis der Abmeldung 5
6 1.2 Eine Abmeldung löst die Wartefristen aus Eine Spielerlaubnis endet mit dem Tag der Abmeldung 1.3 Herausgabe des Spielerpasses durch den abgebendenverein innerhalb 14 Tagen nach Abmeldung (an: neuen Verein, Spieler, WFV-Geschäftsstelle) mit Eintrag: Tag der Abmeldung, letztes Spiel 1.4 Nachträgliche Zustimmung zum Vereinswechsel weiterhin möglich 2.2 Ein Spieler kann in einem Spieljahr nur einmal wechseln bzw. Spielrecht für einen Verein erhalten, es sei denn, der abgebende Verein stimmt einem Vereinwechsel zu (vgl SpO). Vereinswechsel wird nicht angerechnet, wenn Abmeldung bis erfolgt ist 6
7 16 Nr. 3.1, 3.3 Wechselperioden für Amateurspieler Bisher war ein Spielerwechsel zu jedem Zeitpunkt der Saison unter Berücksichtigung der entsprechenden Wartefristen möglich. Durch die Neuregelung der Vereinswechselbestimmungen können Spielerwechsel zukünftig grundsätzlich nur noch in den folgenden Zeiträumen Spielrecht erhalten: Wechselperiode I bis Wechselperiode II bis Spieler, die sich außerhalb dieser Zeiträume ab- und wieder anmelden, können (mit wenigen Ausnahmen) erst wieder zur nächsten Wechselperiode Spielrecht erhalten 7
8 16 Nr. 3 Spielberechtigung für Pflichtspiele (für Amateure) 3.1 Abmeldung bis und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis (Wechselperiode I: bis ) Beispiel 1: Ein Spieler meldet sich nach Rundenende am bei Verein A ab und unterschreibt einen Vereinswechselantrag bei Verein B. Am reicht Verein B den Antrag bei der WFV- Geschäftsstelle ein. Spielrecht für Pflichtspiele? mit Zustimmung: ab Eingang vollständiger Antrag ohne Zustimmung: ab Spielrecht für Freundschaftsspiele: generell ab Eingang Antrag 8
9 Die Zustimmung kann durch Zahlung einer Entschädigung nach Ziffer ersetzt werden (nur bis zum möglich). Nachträgliche Zustimmung kann nur noch bis zum eingereicht werden. Ansonsten Spielrecht Abmeldung bis und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis nach dem (bis ): Beispiel 2: Ein Spieler meldet sich nach Rundenende am bei Verein A ab und unterschreibt einen Vereinswechselantrag bei Verein B. Verein B verhandelt mit Verein A wegen der Entschädigung, was jedoch zu keinem Ergebnis führt. Am reicht Verein B den Antrag bei der WFV-Geschäftsstelle ein. Spielrecht für Pflichtspiele? mit Zustimmung: ab (bzw. nach 6 Monaten ) ohne Zustimmung: ab (bzw. nach 6 Monaten ) 9
10 Wechsel von Amateurspielern Wechselperiode I Abmeldung bis 30.6 Antrag bis 31.8 Freigabe durch abgebenden Verein Keine Freigabe durch abgebenden Verein Spielberechtigung ab sofort Freigabe wird durch Entschädigungszahlung ersetzt, dann Spielrecht ab sofort Sonst Spielberechtigung ab
11 3.3 Abmeldung in der Zeit zwischen und und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis (Wechselperiode II: ) Beispiel 3: Ein Spieler meldet sich in der Winterpause am bei Verein A ab und unterschreibt einen Vereinswechselantrag bei Verein B. Am reicht Verein B den Antrag bei der WFV- Geschäftsstelle ein. Spielrecht Pflichtspiele? mit Zustimmung: ab bzw. Eingang vollständiger Antrag ohne Zustimmung: ab (bzw. 6 Monate kein Spiel: 16 Nr. 8.2 c SpO ) Zustimmung kann nicht durch Zahlung einer Entschädigung nach 16 Nr. 3.2 ersetzt werden. 11 Nachträgliche Zustimmung kann bis zum erteilt werden.
12 Wechsel von Amateurspielern Wechselperiode II Abmeldung bis Antrag bis Freigabe durch abgebenden Verein Keine Freigabe durch abgebenden Verein Spielberechtigung frühestens ab 1.1. Spielberechtigung grds. ab 1.11., spätestens aber nach 6 Monaten 12
13 Abmeldung in der Zeit zwischen und und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis nach dem (Wechselperiode II: ) Beispiel 4: Ein Spieler meldet sich in der Winterpause am bei Verein A ab. Dadurch, dass er nur zögerlich einen neuen Verein sucht bzw. seine Verhandlungen mit einem neuen Verein länger dauern, reicht der Verein B den Antrag bei der WFV-Geschäftsstelle erst zum 1. Vorbereitungsspiel im neuen Jahr am ein. Spielrecht Pflichtspiele? mit Zustimmung: ab ( 6 Monate kein Spiel) ohne Zustimmung: ab (s.o.) 13
14 16 Ziffer 8 Wegfall der Wartefristen In Ziffer 8.3. sind Ausnahmen genannt, bei denen ein Spieler auch bei einem Vereinswechsel außerhalb der Wechselperioden I u. II ein Spielrecht erhalten kann: 16 Nr. 5 sofortiges Spielrecht für Freundschaftsspiele 16 Nr. 8.2 Wegfall der Wartefristen - Rückkehr zum alten Verein - 6 Monate bei keinem Verein gespielt - Wehrdienst Wichtig: Alle anderen Regelungen gelten nur innerhalb der Wechselperioden, z.b. die Regelungen für die nachträgliche Zustimmung zum Vereinswechsel; Zahlung als Ersatz der Zustimmung,... 14
15 16 Nr. 10 Internationaler Vereinswechsel Betrifft die Spielerlaubnis von Spielern, die aus dem Ausland kommen oder Vereinswechsel zu einem anderen Nationalverband vornehmen Anträge für die Wechselperiode I des DFB werden ab dem und bis zum angenommen und bearbeitet. Anträge für die Wechselperiode II des DFB werden ab dem ersten Werktag im Dezember und bis zum angenommen und bearbeitet. 15
16 16 Nr. 10 Internationaler Vereinswechsel Tag der Abmeldung ist das auf dem Internationalen Freigabe-Schein ausgewiesene Datum der Freigabe, es sei denn, der abgebende Nationalverband bestätigt ein früheres Abmeldedatum. Erst nach Eingang des Internationalen Freigabescheins kann Spielrecht erteilt werden Konsequenz: Wird kein Datum vor dem bestätigt, kann der Spieler frühestens zum eine Spielerlaubnis erhalten! Ausnahme: Dieses Dokument kann nachträglich außerhalb der Wechselperioden vorgelegt werden, wenn die vollständigen Antragsunterlagen bis zum Ende der Wechselperioden fristgerecht eingereicht wurden. 16
17 Vereinswechsel von Frauen (Amateuren) Neu: Wie bei den Männern kann die Nichtzustimmung zum Vereinswechsel in der Wechselperiode I (Sommer) durch Zahlung einer Entschädigung ersetzt werden. Die Beträge sind allerdings niedriger als bei den Männern, 16 Nr WFV-Spielordnung. Entscheidend ist die Spielklassenzugehörigkeit der ersten Frauen- Mannschaft des Vereins. Anders als bei den Männern gibt es keine Erhöhungs- oder Ermäßigungstatbestände. 17
18 18
19 Grundsätzliches zum Vereinswechsel von NAoL Es finden die Vorschriften für Amateure Anwendung, sofern nichts anderes bestimmt ist Definition des NAoL: ( 5a Ziffer 2 SpO) NAoL hat über sein Mitgliedschaftsverhältnis hinaus einen schriftlichen Vertrag mit Verein abgeschlossen und erhält über seine steuerfreien Auslagen hinaus Vergütungen von mindestens 150,00 oder andere geldwerte Vorteile. 19
20 16 a Nr. 1 Wechselperioden für NAoL Auch der Wechsel des NAoL ist nur noch in der Wechselperiode I ( ) und Wechselperiode II ( ) möglich. Außerhalb der Wechselperioden kann nur eine Spielberechtigung für Freundschaftsspiele erteilt werden ( 16a Nr. 10, 16 Nr. 5 SpO ) Ein Nicht-Amateur ohne Lizenz kann nur einmal im Spieljahr wechseln, wobei ein Vereinswechsel nicht angerechnet wird, a) wenn seitheriger Vertrag als NAoL bis zum beendet ist b) wenn ein Amateur, der einen Vertrag als NAoL abgeschlossen hat, sich bis zum abgemeldet hatte 20
21 2. Vereinswechsel eines NAoL, dessen Vertrag beendet ist oder eines Amateurs, der NAoL beim aufnehmenden Verein wird, in der in der Zeit vom bis (Wechselperiode I) Beispiel 1: Ein Spieler war bisher bei Verein A und wird NAoL bei Verein B. Am reicht Verein B den Antrag mit NAoL-Vertrag bei der WFV-Geschäftsstelle ein. Spielrecht für Pflichtspiele? mit/ohne Zustimmung: ab Eingang vollständiger Antrag Spielrecht für Freundschaftsspiele: generell ab Eingang Antrag Neu: Ggf. Verpflichtung zur Zahlung einer Ausbildungsentschädigung für U23 Spieler (siehe 16b SpO), deshalb Angabe der bisherigen Vereine Voraussetzung für die Erteilung der Spielerl. 21
22 3. Vereinswechsel eines NAoL, dessen Vertrag beendet ist in der in der Zeit vom bis Beispiel 2: Der Vertrag eines Spielers, bisher NAoL bei Verein A, endet z.b. am Der Spieler will NAoL bei Verein B werden. Am reicht Verein B den Antrag mit NAoL-Vertrag bei der WFV-Geschäftsstelle ein. Spielrecht für Pflichtspiele? mit/ohne Zustimmung: ab Ausnahmsweise kann in der Zeit vom (Wechselperiode II) eine Spielerlaubnis mit sofortiger Wirkung erteilt werden, wenn sportlich triftige Gründe für einen Vereinswechsel vorliegen. Voraussetzung auf jeden Fall: Vertragsauflösung 22
23 16a Nr. 7 Absatz 1 Rechtwirksame fristlose Kündigung durch den Verein Grundsatz: Hat ein Verein einem NAoL aus wichtigem Grund unwidersprochen fristlos gekündigt oder ist die fristlose Kündigung im staatlichen Gerichtsverfahren durch ein rechtskräftiges Urteil als rechtswirksam anerkannt worden, so kann der Spieler grundsätzlich keine Spielberechtigung für das laufende Spieljahr erhalten. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Spieler für das laufende Spieljahr in der nachfolgenden Wechselperiode eine Spielberechtigung erhalten! 23
24 16 a Nr. 7 Absatz 2 Rechtswirksame fristlose Kündigung durch den Spieler 1. Der Spieler kann nur in den beiden Wechselperioden eine Spielberechtigung mit sofortiger Wirkung erhalten 2. Anders als bisher wird die Kündigung aus wichtigem Grund nur dann anerkannt, wenn die Kündigung im staatlichen Gerichtsverfahren durch ein rechtskräftiges Urteil oder gerichtlichen Vergleich als rechtswirksam anerkannt worden ist. (nicht mehr möglich ist eine binnen 3 Wochen unwidersprochen gebliebene Kündigung des Spielers) 24
25 16a Ziffer 3 Vertragsauflösung aus sportlich triftigen Gründen für den Vereinswechsel, die eine Kündigung durch den Spieler oder die einvernehmliche Vertragsauflösung rechtfertigen, oder wenn der NAoL rechtswirksam fristlos gekündigt hat ( 16a Ziffer 7 Absatz 2 SPO) sind insbesondere: a) NAoL hat sechs Monate nach Beendigung seines Vertrages nicht mehr gespielt b) Einsatz des NAoL in höchstens vier der bis zum ausgetragenen Pflichtspiele der laufenden Spielrunde der klassenhöchsten nicht lizenzierten Mannschaft seines Vereins c) Auflösung eine Vereins, Einstellung seines Spielbetriebes oder wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens 25
26 Das Wort insbesondere zeigt, dass die sportlich triftigen Gründe nicht abschließend aufgeführt sind. Aber der Grundsatz ist zu beachten, dass ein Wechsel nur in der Wechselperiode II erfolgen soll, wenn der Spieler stark in der Ausübung seiner sportlichen Betätigung betroffen ist (sportliche Unzufriedenheit). Zu b) Sinn und Zweck dieser Regelung ist, dass ein Stammspieler einer Mannschaft seines Vereins einen Vereinswechsel in der Wechselperiode II nicht mehr vornehmen können soll. Kann der Verein im Einzelfall nachweisen, dass der zwischen ihm und dem NAoL unterzeichneten Vertrag nur für eine bestimmte Mannschaft des Vereins geschlossen wurde und der Spieler dort Stammspieler ist, liegt z.b. nach Auffassung der Kommission Transfer und Status des DFB kein sportlich triftiger Grund vor, der einen Vereinswechsel rechtfertigen kann. 26
27 4. Vereinswechsel eines Amateurs, der NAoL beim aufnehmenden Verein wird, in der Zeit vom bis (Wechselperiode II) Beispiel 3: Ein Amateurspieler bei Verein A meldet sich bei diesem Verein ab, erhält von diesem die Zustimmung zum Vereinswechsel und wird NAoL bei Verein B. Am reicht Verein B den Antrag mit NAoL-Vertrag bei der WFV- Geschäftsstelle ein. Spielrecht für Pflichtspiele als NAoL? mit Zustimmung: ab Eingang vollständiger Antrag ohne Zustimmung: frühestens ab (nach Vertragsdauer) Der abgebende Verein ist vor einer Abwerbung des Spielers geschützt. Der Spieler kann nur mit Zustimmung (abgebender 27 Verein kann die Entschädigung frei aushandeln) wechseln.
28 Wechsel von NAoL Wechselperiode II ( ) Abmeldung, Antrag und Vertrag bis 31.1 Vertragsbeendigung bis 31.1 Sportlich triftiger Grund? JA - 6 Monate nicht gespielt - Einsatz in nur 4 Spielen - Auflösung Verein o.ä. NEIN Spielberechtigung ab sofort Spielberechtigung erst zum folgenden 1. Juli Ausnahme: Fristlose Kündigung d. Spieler (Urteil/ger. Vergleich) Spielberechtigung ab sofort 28
29 TOP 3 Ausbildungsentschädigung für den NAoL ( 16b SpO, 10a JugO) Gilt für Verträge, die nach dem datieren Ausbildungsentschädigung für den Amateur, der erstmals bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres Nicht-Amateur ohne Lizenz wird 29
30 Ausbildungsentschädigung für den NAoL ( 16b SpO, 10a JugO) Ausbildungsentschädigung für den Nicht- Amateur ohne Lizenz, der nach seiner erstmaligen Verpflichtung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres als NAoL zu einem anderen Verein ohne Statusveränderung wechselt und für den Amateur, der erneut NAoL wird ( 16b Nr. 4 SpO) sog. Mehrwertentschädigung 30
31 Mit dem Vertrag als NAoL sind dem Verband nach 5b Nr. 1 Abs. 4 der SpO vom aufnehmenden Verein und Spieler die Spielberechtigungszeiten für den Vaterverein und für die letzten fünf Jahre vor Wirksamwerden des Vertrages als NAoL vorzulegen. (Mindestensanforderung: Namen der Vereine/ Landesverbandszugehörigkeit/ jeweilige Spielklasse). Bei Nichtvorlage oder Vorlage unvollständiger Unterlagen kann noch keine Spielberechtigung (U 23 Spieler) erteilt werden! Unterlagen können aber auch außerhalb der Wechselperiode nachgereicht werden. 31
32 Errechnung der Ausbildungsentschädigung für den Amateur Manfred Schmidt, geb , der mit Wirkung vom erstmals NAoL beim Oberligisten SV Bonlanden wird: 1. Vaterverein A (88-93) 2. Verein B, Bezirksliga (98/99, 99/00) 2 x 300,- 600,- 3. Verein C, Landesliga (00/01) 1 x 450,- 450,- 4. Verein D, Oberliga (01/02, 02/03) 2 x 600,- 1200,- 2250,- Summe Basisbeträge x Faktor d. Spielklasse=Entschädigungsbetrag 2250,- x 2,0 (Oberliga) = 4500,- 32
33 Der zu verteilende Entschädigungsbetrag von 4500,- entfällt wie folgt auf die bisherigen Vereine: 1. Vaterverein A: 450,- = 10% von 4500,- 2. Verein B: 1620,- = 2 x 20% von 4050,- 3. Verein C: 810,- = 1x 20% von 4050,- 4. Verein D: 1620,- = 2 x 20% von 4050,- 4500,- (Entschädigungsbetrag) 33
34 Mehrwertentschädigung gem. 16b Nr. 4 SpO Errechnung der Ausbildungsentschädigung für den Spieler Manfred Schmidt, geb , der mit Wirkung vom zum zweiten Mal NAoL, diesmal beim Oberligisten SV Bonlanden, wird: 1. Vaterverein A (88-93) 2. Verein B, Bezirksliga (98/99, 99/00) 3. Verein C, Landesliga (00/01) 4. Verein D, Oberliga, NAoL ab (01/02, 02/03) In diesem Fall erhält gem. 16b Nr. 4 SpO nur der abgebende Verein D eine Ausbildungsentschädigung für die Zeitdauer der Spielberechtigung bei ihm (01/02, 02/03). Die Vereine A, B und C waren bereits bei Untervertragnahme durch den Verein D zu entschädigen. 34
35 Die Mehrwertentschädigung errechnet sich dann wie folgt: 1. Vaterverein A (88-93) Verein B, Bezirksliga (98/99, 99/00) Verein C, Landesliga (00/01) Verein D, Oberliga (01/02, 02/03) 2 x 600,- =1200,- Summe Basisbeträge x Faktor d. Spielklasse=Entschädigungsbetrag 1200,- x 2,0 (Oberliga) = 2400,- Nur der Verein D ist mit 2400,- zu entschädigen. 35
36 TOP 4 Ausbildungsentschädigung für Spieler, die erstmalig Nicht-Amateur mit Lizenz werden ( 16c u. 16d SpO) 16c SpO Ausbildungsentschädigung für den Amateur und Nicht-Amateur ohne Lizenz, der bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erstmalig Nicht-Amateur mit Lizenz wird 36
37 Ausbildungsentschädigung für Spieler, die erstmalig Nicht-Amateur mit Lizenz werden ( 16c u. 16d SpO) 16d SpO Ausbildungsentschädigung für den Amateur und Nicht-Amateur ohne Lizenz, der im Anschluss an einen Vereinswechsel beim aufnehmenden Verein zwischen dem vollendeten 23. und 28. Lebensjahr erstmalig Nicht-Amateur mit Lizenz wird. 37
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