f re ize ite n & A n ge bote

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2 Vorwort Ob ein Jahr ein gutes Jahr wird, hängt auch ein bisschen davon ab, wie es gestaltet wird. Wir vom Evang. Jugendwerk Bezirk Kirchheim/Teck tun unsern Teil dafür, dass 2017 ein gutes Jahr werden kann. Reisen in die Ferne, außergewöhnliche Erlebnisse vor der eigenen Haustüre, Großveranstaltungen oder besinnliche Angebote, sportliche oder musikalische Events unser Jahresprogramm hält wieder eine bunte Palette an Angeboten und Freizeitaktivitäten bereit. Unsere Angebote sind offen für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die ehrenamtlichen Mitarbeitenden werden durch Mitarbeiterschulungen von hauptamtlichen Fachkräften für die Jugendarbeit qua lifiziert. Der hohe Betreuungsschlüssel unserer Angebote steht ebenfalls für wertvolle und nachhaltige Arbeit. Auch 2017 will das ejki junge Menschen einladen zu einem eigenständigen Glauben an Jesus Christus und zu gelebter Nächstenliebe befähigen ihre Kompetenzen weiter zu entwickeln und sich bei der Gestaltung unserer Gesellschaft mutig und verantwortungsvoll einzubringen begleiten auf ihrem persönlichen Weg, in ihrem Glauben, Suchen und Fragen Wir freuen uns darauf, das Jahr 2017 mit Gottes Segen zu einem guten Jahr zu gestalten. Wir freuen uns auf dich. Einzelne Maßnahmen werden gefördert und unterstützt durch: Das Evangelische Jugendwerk Bezirk Kirchheim/Teck ist eine regionale Gliederung des evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Es arbeitet selbstständig im Auftrag der evangelischen Landeskirche in Württemberg und des Evangelischen Kirchenbezirks Kirchheim/Teck. Im Namen des Evang. Jugendwerks Bezirk Kirchheim / Teck grüßen dich herzlich Jörg Wezel Bezirksjugendreferent 2 Andreas Forro Bezirksjugendreferent Maria-Elaine Seeberger Bezirksjugendreferentin

3 Inhaltsverzeichnis Freizeiten & Angebote Jahresprogramm 2017 Veranstaltungen JESUSHOUSE... 4 Jugendgottesdienste... 4 Bandcontest... 5 Kirchheimer Musiknacht... 5 BackWahn... 6 Gebetsabend... 6 StraPo... 7 Eishockey... 7 Sendungsgottesdienst... 8 Dankgottesdienst... 8 Freundestag + Dankfest... 8 PowerDay... 9 networkxxl... 9 Younify... 9 Das Festival... 9 Kirchentag... 9 Jungschartag Wägelesaktion Freizeiten Woche Gemeinsamen Lebens...11 KurzJungscharLager KonfiCamp en Days Zeltlager für Kinder Jugendcamp Sommerschule Schulungen Herbstschulungen Jungschar- & KinderkirchUni Coachingtag Bläserschulung Allgemein Vorwort...2 domino Jugendgemeinde...21 Schulbezogene Jugendarbeit...21 Bläserarbeit...22 Förderverein...22 Hinweise und Reisebedingungen...23 Anmeldung...25 Impressum...27 e auf einen Blick...28 Du kannst dich auch online anmelden unter 3

4 Veranstaltungen Jugendliche JESUSHOUSE Jugendgottesdienste Wir machen uns mit JESUSHOUSE gemeinsam auf den Weg, damit Menschen Jesus kennenlernen. Dieses Anliegen verbindet uns in ganz Deutschland, Österreich, der Schweiz und darüber hinaus. Ein gemütlicher Abend, du chillst mit deinen Freunden und alles ist cool. Ihr habt viel Spaß, eine super Gemeinschaft und freut euch mal wieder, Zeit miteinander zu verbringen. Doch irgendwas ist anders als sonst: Ihr quatscht nicht über die Schule, den Job oder die angesagtesten Klamotten. Ihr redet über Jesus. HALT STOPP! denkst du jetzt. So einfach ist das nicht und schon gar nicht mit meinen Freunden. Und doch, genau das kann passieren. JESUSHOUSE wird genau diesen Rahmen schaffen, der Jesus ins Gespräch bringt. Wir im Bezirk Kirchheim machen uns stark für Jesus. Veranstaltet wird JESUSHOUSE bei uns vom Evang. Jugendwerk Bezirk Kirchheim, der Gesamtkirchengemeinde Kirchheim, der Kirchengemeinde Notzingen, dem CVJM Owen, dem EC Holzmaden und der Evangelisch- methodistischen Kirche Bezirk Teck. Genauere Infos gibt es dann in einem gesonderten Flyer. In unserem Kirchenbezirk finden rund acht Jugendgottesdienste plus Church- Nights statt. Die JuGos werden von den einzelnen Kirchengemeinden vorbereitet. Jeder JuGo ist einzigartig und ein lohnenswertes Angebot wir freuen uns auf deinen Besuch! Die e und Themen der einzelnen JuGos sind auf unserer Homepage www. ejki.de zu finden / 18:00 Uhr Jahre Herzog-Konrad-Saal in Owen kostenlos e auf der Homepage ab 13 Jahren kostenlos

5 Veranstaltungen Alle Generationen Get on stage Bandcontest Kirchheimer Musiknacht Das Battle-Konzert in der Teckregion für junge motivierte Bands! Die Nachwuchsförderung liegt uns sehr am Herzen. Daher veranstaltet die Popu larmusik im Kirchenbezirk Kirchheim/ Teck in Kooperation mit dem Evang. Jugendwerk Bezirk Kirchheim einen Nachwuchswettbewerb für junge, neue Bands. Die Siegerband wird von Kilian Haiber, dem Popularmusikbeauftragten des Evang. Kirchenbezirks Kirchheim/ Teck, gecoacht und für den Auftritt an der Kirchheimer Musiknacht auf dem Martinskirchplatz fit gemacht. Tausende Musikfans sind in Kirchheim unterwegs und feiern begeistert mit fast 75 Bands und DJs in über 50 Locations. Das motiviert die Veranstalter der Musik nacht auch 2017 die größte Musiknacht Baden Württembergs zu organisieren. An der 20. Musiknacht wird wieder gerockt, getanzt und gelacht in Kirchheims Kneipen, Restaurants und Biergärten, aber vor allem auch auf den Plätzen und Straßen. Der atmosphärisch unschlagbare Platz zwischen Martins kirche und Kornhaus wird wieder bespielt sein. Die Popularmusik im Kirchenbezirk macht sich erneut stark für diesen Event und das Jugendwerk freut sich darauf, hier wieder mitzuwirken. Den Platz vor der Bühne ansprechend zu gestalten und die Besucher mit Cocktails, Getränken und Dätschern zu verwöhnen, das ist unsere Aufgabe. Hier ist Kirche mitten im Leben mitten unter den Menschen sichtbar. Wir freuen uns darauf! Mehrgenerationenhaus Linde in Kirchheim Eintritt frei / 18:00 Uhr Martinskirchplatz in Kirchheim Beim Veranstalter der Musiknacht zu entrichten 5

6 Veranstaltungen Alle Generationen BackWahn für Jugendliche ab 13 Jahren Gebetsabend Backen was der Ofen hergibt der BackWahn des ejki findet auch 2017 wieder statt. Im Oberlenninger Backhäusle werden rund um die Uhr in verschiedenen Schichten die leckersten und legendären Holzofenbrote gebacken. Die Verkaufsorte für unser Brot sind dann auf unserer Homepage aufgeführt. Der Erlös aus dem Brotverkauf kommt unserer Jugendarbeit im Kirchenbezirk zugute. Natürlich wird aber nicht nur gearbeitet und gebacken, sondern es bleibt auch genügend Zeit, um frische Backofenköstlichkeiten zu essen, miteinander zu reden und die Backofenhäusle-Atmosphäre zu genießen. So oder so lohnt sich auch ein persönlicher Besuch im Backhäusle. Das Besondere der Evang. Jugendarbeit liegt in ihrem Verkündigungsauftrag. So steht es in unserer Ordnung. Wir verkündigen auf unterschiedliche Weise, bei Veranstaltungen, bei Freizeiten, durch Wort und Tat und Musik. Bei allem Weitersagen und Weiter geben von Gottes Liebe zu uns, die er am deutlichsten durch Jesus Christus gezeigt hat, ist es wichtig, dass wir uns selbst immer wieder auf ihn ausrichten und unser Tun und Lassen im Gebet vor ihn bringen. Auch wenn dies in den einzelnen Sitzungen und Teambesprechungen seinen Platz hat, kommen wir doch auch einmal jährlich als Jugendwerksfamilie zu einem besonderen Gebets abend zusammen. Freun de und Förderer des Evang. Jugendwerks gestalten diesen Abend. Es ist immer eine schöne Erfahrung, miteinander zu singen und zu beten und unser Jugendwerk mit all seinen Mitarbeitenden, alles Gelungene wie auch Mühevolle vor Gott zu bringen und seinem Segen anzuvertrauen. 6 n.n. Backhäusle Oberlenningen und Verkaufsstellen / 20:00 Uhr Ev. Kirche in Ohmden

7 Veranstaltungen Jugendliche StraPo StraßenPokal Minifußball Turnier Schnell, kreativ, spaßig und einfach anders - das ist Minifußball! Fußball im Kleinformat: die Tore sind 1m breit, der Ball Größe 1 und gespielt wird 1 gegen 1 auf einem kleinen Feld. Jungs und Mädels sind zum Turnier eingeladen, bei dem ein Pokal und kleinere e zu gewinnen sind. Eishockey Welches Trikot du anziehst, welchen Namen du dir ausdenkst und welche Frisur du trägst entscheidest du! Eishockey hast du noch nie gespielt und du kannst nur weniger gut Schlittschuh laufen? Das macht nichts. Ein Nachmittag voller Fußball action, Gemeinschaft und Spaß erwartet dich beim StraPo! Fair spielen ohne Checks und ohne Härte ist die oberste Regel, denn hier geht es einfach um den Spaß und ums Ausprobieren von etwas, dass du nicht jeden Tag machen kannst. Das Turnier richtet sich an alle, die Spaß daran haben Fußball zu spielen. Können ist nicht vorausgesetzt! Was brauchst du? Helm (Fahrradhelm o.ä.) und Schlittschuhe (können auch / 12:30 19:00 Uhr 5 Euro (Bezahlung in bar) / 19:00 21:15 Uhr ab 14 Jahre Leistungen Turnierteilnahme mit min. 3 Spielen, Turnierpreis und kostenfreies Wasser ab 15 Jahre Brühlstraße 44, Notzingen Leitung A. Ruff, M. Braun, C. Klügling & D.G. Eberle Stadionweg 12, Wernau 11 Euro (Bezahlung Bar) Zuschauer: Freier Eintritt vor geliehen werden). Alles andere stellen wir dir! 1,5 Stunden lang haben wir die Eishalle für uns. Das Angebot richtet sich an alle, die Eishockey mal ausprobieren möchten. Unsicher? Fragen? Kontaktiere uns. Wir bitten alle, die Eishockey im Verein spielen, sich nicht anzumelden bzw. im Vorfeld Alexander Ruff zu kontaktieren ( siehe Angaben). Leistungen Nutzen der Eisfläche, Schläger, Trikots für alle und Schutzausrüstung für Torhüter werden gestellt Leitung Alexander Ruff & Mitja Braun Kontakt: NHLman@web.de 7

8 Veranstaltungen Alle Generationen Sendungs- Dank- Freundestag gottesdienst gottesdienst und Dankfest Gesegnet um ein Segen zu sein! Im Rahmen unseres Sendungsgottesdienstes wollen wir die Mitarbeitenden der ejki-sommeraktionen als Mitarbeitende in Gottes Reich aussenden. Wir stellen uns und unsere Aktionen damit bewusst unter Gottes Schutz und Segen und vertrauen auf sein Wirken, damit unser Planen und Tun gelingen und zum Segen für alle Beteiligten werden kann. Herzliche Einladung zum Mitfeiern und Mitbeten an alle, denen unsere Arbeit am Herzen liegt. Zur festen Tradition ist der Dankgottesdienst längst geworden. Im Rahmen dieses Gottesdienstes bieten kurze Berichte einen Einblick, was in den verschiedenen Sommeraktivitäten des Jugendwerks alles los war. Dabei wird doppelt gedankt: den Mitarbeitenden für ihren Einsatz und Gott für die vielen guten Erlebnisse, die er geschenkt hat. Die Jugendwerksmitarbeitenden gestalten den Gottesdienst gemeinsam mit der Auferstehungsgemeinde aus unserem Bezirk. Im Anschluss können bei einem Ständerling die Freizeiterlebnisse noch weiter ausgetauscht werden. Dieser Treffpunkt ist ein Angebot für alle Mit arbeitende, Freunde und Förderer der Bezirksjugendarbeit. Spielangebote für Kinder, ein Volleyballfeld, genügend Platz und eine gemütliche Atmosphäre erwarten euch im Garten des CVJM Kirchheim. Frisch Gegrilltes und kalte Getränke sowie Kaffee und Kuchen stehen natürlich auch wieder bereit. Bei Regen findet der Freundestag im CVJM Haus statt. Wir freuen uns auf die Begegnungen mit Euch! Zu späterer Stunde wollen wir das Dankfest feiern. Wunderschön beleuchtete Bäume, Schwedenfeuer, eine Bar, Liegestühle, Lounge-Musik, kulinarisches und ein genialer Garten! Zum Dankfest eingeladen sind alle Mitarbeitenden :00 Uhr Ev. Kirche Hochwang :30 Uhr Auferstehungskirche, Kirchheim/Teck Freundestag ab n.n. Uhr Dankfest ab 19:00 Uhr CVJM Kirchheim, Im Doschler 30

9 Powerday... ein Tag voller Impulse für eine geistlich lebendige Jugendarbeit... ein Tag für Mitarbeitende - und solche, die es werden wollen... ein Tag, der Kopf und Herz bewegt Dieser Tag eignet sich hervorragend, um mit dem Mitarbeiterteam oder dem JuGo-Team einen erfrischenden Tag zu erleben Weissach im Tal Infos & Anmeldung networkxxl networkxxl ist die 4-tägige Inspirationsund Vernetzungskonferenz für junge Leitende, die mehr vom Reich Gottes in dieser Welt sehen möchten. networkxxl bietet: Freiraum für Gespräche und Begegnungen, starke geistliche Impulse und Horizonterweiterung Altensteig Infos & Anmeldung Younify Die EJW Convention MHPArena Schwieberdinger Str. 30, Ludwigsburg Infos & Anmeldung Veranstaltungen Großveranstaltungen Das Festival Das Festival ist das zentrale Fest der Evangelischen Landeskirche in Württemberg zu 500 Jahren Reformation. Das ökumenische Festival wird zwei Tage lang open air auf dem Stuttgarter Schlossplatz gefeiert.» da ist Freiheit«bringt als Motto mit Musik, Aktionen, Workshops und Gottesdiensten eines der großen Themen des Glaubens und des Lebens in Spiel Schlossplatz, Stuttgart Infos & Anmeldung Deutscher Evangelischer Kirchentag Berlin und Wittenberg Infos & Anmeldung 9

10 Veranstaltungen Kinder Jungschartag Wägelesaktion Auf den Spuren Luthers so heißt unser Jungschartag zum Reformationsjubiläum. Das Leben Martin Luthers hat einige spannende Geschichten zu bieten. Wir erleben den Anschlag der 95 Thesen, eine Entführung und wie ein Mönch eine Nonne heiratet. Nach einer Auftaktveranstaltung in der Ev. Kirche in Owen machen wir uns auf die Suche nach dem Mann, der vor 500 Jahren die Welt ganz schön aufgewirbelt hat. Die Jungschargruppen begeben sich auf die abenteuerliche Entdeckungsreise quer durch Owen und spielen dabei um die Wette wer findet den verschwundenen Reformator? Am Lagerfeuer lassen wir diesen ereignisreichen Tag gemütlich ausklingen. Wir machen die Wägeles aktion, wollen sie Kaffee, Honig, Tee, Schokolade oder Orangen kaufen? Am 25. November 2017 ziehen wieder die Wägele durch den Bezirk, um fair gehandelte Produkte zu verkaufen. Das eingenommene Geld wird jedes Jahr zu je einem Drittel an ausgesuchte Spendenprojekte von Brot für die Welt, den EJW Weltdienst und an die Schulbezogene Jugendarbeit weitergeleitet, um Kinder und Jugendliche in unterschiedlichsten Situationen zu unterstützen. Kinder helfen Kindern - aber längst ist diese Aktion über die Jungschararbeit hinausgewachsen. In vielen Gemeinden nehmen an dieser Aktion Kinder teil, die noch nie in einer Jungschar waren und auch Konfirmanden- und Jugendgruppen beteiligen sich seit einigen Jahren zunehmend an der Aktion Jahre Veranstalter ejki, CVJM Owen, EC Brucken Anmeldung Erfolgt über einen Extraflyer Info- und Planungstreffen :00 Uhr im Jugendwerk

11 Die WoGeLe macht das Gewöhnliche außergewöhnlich. Was machst DU eigentlich den ganzen Tag? Dein Alltag ist für andere interessant, denn sie lernen dich bisschen besser kennen. Und für dich selber auch wieder, denn du siehst ihn vielleicht danach mit anderen Augen. Die WoGeLe ist eine Alltagsfreizeit. Jeder und jede geht den ganz normalen tagtäglichen Anforderungen nach: Schule, Arbeit, Ausbildung, auch das Sporttraining, die Fahrschule oder der Musikunterricht alles wird gemacht, wie immer. domino - WoGeLe Woche gemeinsamen Lebens Aber wir wohnen für eine Woche wie eine große WG miteinander unter einem Dach. Gemeinsames Frühstück, Mittagessen und Abendessen steht auf dem Programm. Für Hausaufgaben und miteinander für die nächste Prüfung büffeln ist genügend Raum. Aber wir haben auch entspannende, witzige und nachdenkliche Programmpunkte im Gepäck. Andachten und Gebete gehören ebenso dazu, wie Spieleabende oder ein Tagesausflug am Samstag. Wir machen uns auf die Suche nach Gottes Segensspuren in unseren Leben und entdecken: Alltag kann ganz schön bunt sein. Freizeiten Jugendliche Jahre Im Doschler 30; Kirchheim/Teck Teilnehmende maximal 16 Teilnehmende mindestens 8 Teilnehmende 119 Euro Leistungen Verpflegung, Unterbringung in Matratzenlager, Programm Leitung Maria-Elaine Seeberger, Andreas Forro & das domino-leitungs team Anmeldung bis

12 Freizeiten Kinder Jahre KurzJungscharLager KuJuLa in Rötenbach Rötenbach 45 Euro; Bei Geschwistern zahlt das zweite Kind nur 40 Euro, das dritte Kind 35 Euro Leistungen Unterkunft in Gruppenzelten, Vollverpflegung, Betreuung, Programm Eigene An- und Abreise. Ein Platz in einem Reisebus kann gegen Aufpreis dazu gebucht werden. Leitung Maria-Elaine Seeberger & Jungscharbeirat Anmeldung: bis Die Anmeldung beim Jungschargruppenleiter abgeben - nicht im Jugendwerk! Die Teilnahme ist nur im Rahmen einer Jungschargruppe möglich. 12 KuJuLa steht für Kurzjungscharlager, könnte aber auch mit Kunterbuntem-Jubel-Lager übersetzt werden. Das KuJuLa ist eine willkommene Unterbrechung des Alltags, kurz vor den Pfingstferien. Auch in diesem Jahr verbringen wir drei unvergessliche Tage in Rötenbach. Auf dich und deine Freunde aus der Jungscharoder Kinderkirchgruppe wartet die Kletterwand, der Human Soccer, ein Lagerfeuer und viele Workshops. Wir sehen spannende Anspiele über Ge schichten aus der Bibel und erfahren, was sie mit unserem eigenen Leben zu tun haben. Natürlich gibt es auch wieder Spiele, bei der die Gruppen gegeneinander antreten oder miteinander Aufgaben lösen müssen. Eine KuJuLa-Band sorgt wieder für gute Stimmung mit neuen und alten Liedern. Und das Essen im Festzelt und die Zeit mit deinen Jungscharmitarbeitenden kommt natürlich auch nicht zu kurz. Wenn du dir das nicht entgehen lassen willst, dann melde dich bis zum bei deinem/deiner Jungscharmit arbeiter/in mit dem Abschnitt auf Seite 25 an!

13 Freizeiten Konfis KonfiCamp Das Highlight deiner Konfi-Zeit Konfirmandenjahrgang 2017/2018 und 2016/2017 Auch beim KonfiCamp 2017 kann der bereits konfirmierte Jahrgang aus dem Vorjahr am KonfiCamp als KonfiPlus-Teilnehmer/in dabei sei. Dobelmühle 75 Euro (Bezahlung an Pfarramt) Rücktrittskosten ab Euro Rücktrittskosten ab Euro Das KonfiCamp auf dem einzigartigen Gelände der Dobelmühle muss man erlebt haben! ebenso geboten. Die KonfiCamp-Band Soundjack wird auch 2017 das Zirkuszelt zum Beben bringen. Du hast keine Ahnung was das KonfiCamp ist? Dich erwartet ein Highlight nach dem anderen: Actiongeladene Erlebnisse, Funpark mit Kletterwand, Mutsprung und Giant Swing, Workshops in Massen, Bibelworte, Jesus und Badesee. Natürlich haben wir auch etwas für die ruhigeren Minuten: Lagerfeuer, KonfiCamp-Mobil, Bistro, gute Gespräche und Natur pur sind Haben wir dich neugierig gemacht? Dann melde dich an und sei dabei! Genieße ein tolles Wochenende mit rund 500 anderen Personen. Du wirst es nicht bereuen! Nachdem du dich angemeldet hast, erhältst du rechtzeitig vor dem KonfiCamp einen Infobrief. Leistungen An- und Abreise mit dem Reisebus, Unterkunft in Gruppenzelten, Vollverpflegung, Betreuung, Programm Leitung Jörg Wezel & das KonfiCamp Leitungsteam Anmeldung bis , wenn nichts anderes vom Pfarramt kommuniziert wird. Die Anmeldungen bitte im Pfarramt abgeben - nicht im Jugendwerk. Gesamttreffen / 19:30 Uhr Assistentenschulung / Uhr 13

14 Freizeiten Jugendliche je 8:00 Uhr bis 17:45 Uhr (ohne Übernachtung) 7en Days 7 Tage Urlaub ohne Koffer Jahre Evang. Gemeindehaus Oberlenningen Teilnehmende maximal 35 Teilnehmende mindestens 20 Teilnehmende 115 Euro, Fahrdienst ab Kirchheim zzgl. 30 Leistungen Vollverpflegung, Betreuung, Programm, Beachte: Eigene An- und Abreise Leitung Jörg Wezel und Team Anmeldung bis Ein Zuschuss aus Mitteln des Landesjugendplans ist für dieses Angebot leider nicht möglich. 14 Jugendfreizeiten müssen nicht weit weg stattfinden, um Spaß, Abenteuer und Spannung zu bieten. Im Oberlenninger Gemeindehaus mit angrenzender großer Wiese bieten wir täglich Programm. Geplant sind Ausflüge zum Kanufahren, in den Hochseilgarten und ein Freibadbesuch aber alles ist freiwillig! Workshops mit kreativen und sportlichen Angeboten, Action und ruhige Momente stehen auch auf dem Programm. Ein paar weitere Highlights wird sich das 15-köpfige Mitarbeiterteam noch einfallen lassen. Die biblische Botschaft werden wir modern und altersgerecht aufgreifen. Das gemeinsame Essen in drei Mahlzeiten gehört zum festen Tagesprogramm. Als Highlight werden wir von Freitag auf Samstag in Oberlenningen übernachten und am Sonntag, den die 7en Days gemeinsam mit einem Gottesdienst abschließen. Für Kinder und Jugendliche die nicht aus Lenningen und Erkenbrechtsweiler kommen, bieten wir ab Kirchheim wieder einen Fahrdienst an (max. 14 Plätze).

15 Freizeiten Kinder Zeltlager für Kinder Stettenhof das Abenteuer ruft Jahre Stettenhof Teilnehmende maximal 55 Teilnehmende mindestens 35 Teilnehmende 239 Euro Unser Zeltlager bietet 10 unvergessliche Tage und hinterlässt ein wunderbares Gefühl aus einer Mischung von Abenteuer, Freiheit und Geborgenheit. Gemeinsam mit deinen Freunden übernachtest du auf Feldbetten in Gruppenzelten. Das große Mitarbeiterteam hat wie immer ein abwechslungsreiches Programm auf die Beine gestellt. Auf dich warten actionreiche Geländespiele, spannende Bibelgeschichten, kreative Hobbygruppen und ein Casinoabend. Unser Zeltplatz bietet dir die Möglichkeit, Fußball, Volleyball, Indiaka oder British Bulldog zu spielen, im Wald auf Entdeckungstour zu gehen, am Bach Staudämme zu bauen und beim Tagesabschluss am Lagerfeuer den Sternenhimmel zu genießen. Echte Abenteuergeschichten erlebst du auf der 2-Tagestour. Gemeinsam mit deiner Zeltgruppe und den Zeltgruppenmitarbeitern ziehst du los und wirst die nächsten 24 Stunden außerhalb des Camps verbringen. Ausgerüstet mit genügend Proviant müsst ihr euch selber eine Bleibe für die Nacht suchen. Bisher war noch jeder von diesen Erlebnissen und den spannenden Begegnungen begeistert. Komm mit und erlebe wunderbare Sommertage auf dem Stettenhof! Leistungen An- und Abreise mit dem Reisebus, Unterkunft in Gruppenzelten, Vollverpflegung, Betreuung, Programm Leitung Maria-Elaine Seeberger, Christian Schlienz, Christoph Klügling & Team Anmeldung bis

16 16 Freizeiten Jugendliche Vortreffen: Jahre Südfrankreich Teilnehmende maximal 45 Teilnehmende mindestens 30 Teilnehmende Buchung bis einschl Euro Buchung ab Euro Leistungen Fahrt im - Reisebus, Unterkunft in 4-Personen-Steilwandzelten, Vollverpflegung, Programm, Auslandsreisekrankenversicherung Leitung Florian Neuhäuser und Team Anmeldung bis nur über Diese Freizeit findet in Kooperation mit dem Evang. Jugendwerk Bezirk Göppingen (ejgp) statt. Ein Vortreffen für alle Teilnehmenden und Eltern, an dem alles Wissenswerte zur Freizeit bekannt gegeben wird, findet am Samstag, statt. Jugendcamp 2017 fifty-fifty in Südfrankreich 2017 steht unser Jugendcamp unter einem besonderen Motto: fifty-fifty. In der ersten Woche schlagen wir unser Camp in Vallon Pont d Arc an der Ardèche auf. Hier stehen vor allem Action und Abenteuer an und auf der Ardèche beim Kanu fahren bzw. Mountainbiken auf dem Programm. In der zweiten Woche geht es dann weiter nach La Tamarissière. Unser Campground liegt in einem Pinienwald nahe der Hafenstadt Agde. Hier stehen der zu Fuß zu erreichende Strand und viele Beach-Aktivitäten im Vordergrund. Es erwartet dich ein abwechslungsreiches Programm mit viel Spaß, guter Gemeinschaft und Tiefgang: Neben chilligen Tagen am Strand und Outdoor-Aktivitäten stehen Ausflüge in Städte wie Carcasonne, aber auch Neues und Anderes von Gott auf dem Programm. Untergebracht sind wir jeweils in geräumigen 4-Personen-Zelten. Beide Camps bieten moderne Sanitäranlagen. Kulinarische Leckerbissen serviert ein erfahrenes Küchenteam. Also, sei dabei bei unserer einzigartigen fifty-fifty-kombi in Südfrankreich!

17 Sommerschule 2017 Ein guter Start ins neue Schuljahr Auch im Sommer 2017 wollen wir wieder motivierten Schüler*innen die Möglichkeit geben mit individueller Betreuung an ihren Lernschwächen zu arbeiten und sich im Rahmen der Sommerschule auf das neue Schuljahr vorzubereiten. Dieses Angebot richtet sich an die Jahrgangsstufen sechs und sieben der Haupt-, Werkreal- und Realschulen. Neben dem Lernstoff in Mathe, Englisch und Deutsch erwartet die Jugendlichen ein interessantes und kreatives Mittagsprogramm, gute Gemeinschaft und genügend Spaß. In der letzten Sommerferienwoche öffnet die Sommerschule von Montag bis Freitag ihre Türen, um mit einem abwechslungsreichen Programm und frischer Motivation in das neue Schuljahr zu starten. Ob die Sommerschule stattfinden kann hängt von der Genehmigung durch das Kultusministerium ab, das die Sommerschulen verantwortet. Staatliches Schulamt, Schulen und außerschulische Kooperationspartner arbeiten hierbei zusammen. Weitere Informationen zur Sommerschule des ejki in Kirchheim werden daher zu gegebener Zeit unter und in unserem Rundbrief veröffentlicht. Freizeiten Schülerinnen und Schüler je 8:30 Uhr 16:30 Uhr Sechste und siebte Klasse voraussichtlich Raunerschule in Kirchheim Teilnehmende maximal 25 Teilnehmende Leistungen Frühstück, Lerneinheiten, Mittagessen, erlebnispäd. Rahmenprogramm, bei Bedarf Abholservice am Bahnhof in Kirchheim Leitung Andreas Forro und Lehrerteam Die Sommerschule wird vom Kultusministerium finanziert und ist somit für die teilnehmenden SchülerInnen kostenlos. Anmeldung Die verbindliche Anmeldung erfolgt über die Schulen. Allgemeine Informationen zu den Sommerschulen findet man auch unter 17

18 18 Schulungen Jugendliche Grundkurs ab 14 Jahren Aufbaukurs ab 15 Jahren Leiterkurs ab 16 Jahren Dobelmühle (Häuser) Teilnehmende maximal 43 Teilnehmende mindestens 22 Teilnehmende 120 Euro Leistungen An- und Abreise mit dem Reisebus, Vollverpflegung, Unterbringung in Mehrbettzimmern, Schulung & Schulungsunterlagen, Betreuung & Programm Leitung Jörg Wezel, Maria-Elaine Seeberger & Team Anmeldung Nachdem du dich angemeldet hast, erhältst du rechtzeitig vor den Herbstschulungen einen Infobrief. Herbstschulungen für Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit Fabelhafte fünf Tage auf der Dobelmühle mit all den hervorragenden Möglichkeiten, die uns die Häuser und das Gelände der Mühle bieten, kannst du exklusive genießen! Alle drei Schulungskurse finden zeitgleich statt. So kann man mit seinen Freundinnen und Freunden aus den anderen Kursen die Schulungen erstklassig erleben. Der Grundkurs bietet wichtige Grundlagen für die Kinder- und Jugendarbeit, z.b. biblische Geschichten erzählen, Spielepädagogik, Recht und Aufsichtspflicht. Im Aufbaukurs steigen wir etwas tiefer in die Themen ein. Andachten halten, Vertiefung Spielepädagogik, Prävention vor sexualisierter Gewalt, Umgang mit schwierigen Kindern stehen hier beispielsweise auf dem Programm. Der Leiterkurs bietet dann für die Profis Themen wie Leiterschaft, Entwicklungspsychologie sowie Gottesdienste gestalten und halten. Neben den festen Schulungsbestandteilen können auch einzelne Module selbst ausgesucht werden. Die Kosten für die Schulung übernimmt in der Regel die örtliche Kirchengemeinde oder der CVJM.

19 Jungschar- und KinderkirchUni 2017 Schulungen Alle Generationen Coachingtag für Instrument, Stimme und Band Lernen lohnt sich In Zusammenarbeit mit den Bezirksjugendwerken Göppingen, Nürtingen und Geislingen bieten wir für Mitarbeitende in den Bereichen Jungschar oder Kinderkirche ein buntes Programm mit Seminaren, Brunch und Zeit für lockeren Austausch an. Die Seminare sind von den Teilnehmenden in 2 Runden frei wählbar. Sie reichen von kreativen Bastel- oder Verkündigungsideen über rechtliche Grundlagen bis hin zu Fragen aus der Praxis, von Basics für Einsteiger bis hin zu vertiefenden pädagogischen und theologischen Themen. Am Ende des Tages setzt ein Gottesdienst einen Doppelpunkt jetzt gilt es, das Gelernte umzusetzen. Dieser Tag ist an alle Musiker gerichtet, die gerne weiter kommen wollen. Jede Menge Inspiration, jede Menge Professionalität und jede Menge Musik wird geboten sein! Es wird Workshops für Cajon, zwei Bands, Keyboard, Gesang, Gitarre, Bass und Blech geben. Mit Unterstützung der Musikschule Hopf aus Kirchheim, der Schlagzeugschule Trommelbox aus Nürtingen, Bezirkspopularmusiker Kilian Haiber und der Posaunenarbeit des EJW wird dieser Tag zu einem einmaligen Erlebnis. Wir freuen uns darauf, dich musikalisch weiterzubilden und diesen Tag mit dir zu erleben / 10:00 Uhr ab 14 Jahren Teckrealschule Kirchheim 7,50 Euro Anmeldung Über extra Flyer, der neben dem genauen Ablauf auch kurze Beschreibungen zu den jeweiligen Seminaren enthält / 09:00 Uhr ab 13 Jahren Gemeindehäuser und Kirche in Dettingen/Teck Nichtverdiener: 39 Euro Verdiener: 49 Euro Leistungen Coaching, Brezelfrühstück, Mittagessen, Kaffee/Tee Anmeldung Über extra Flyer, der neben dem genauen Ablauf auch kurze Beschreibungen zu den jeweiligen Seminaren und Coaches enthält. 19

20 Schulungen Alle Generationen ab 8 Jahren Bläserschulung auf dem Georgenhof Georgenhof Teilnehmende maximal 90 Teilnehmende 45 Euro Leistungen An- und Abreise mit dem Reisebus, Vollverpflegung, Unterbringung in Mehrbettzimmern, Betreuung, Programm Leitung Melanie Kiltz, Monika Röhm Anmeldung bis Nachdem du dich angemeldet hast, erhältst du rechtzeitig vor der Bläserschulung einen Infobrief 20 Die Posaunenchöre loben Gott mit ihren Instrumenten und erfreuen Menschen mit ihrer Musik. Genau deshalb ist uns die Nachwuchsförderung so wichtig! Jedes Jahr aufs Neue ist diese Bläserschulung ein Highlight der Bläserarbeit in unserem Kirchenbezirk. Du spielst ein Blechblasinstrument im Posaunenchor? Wenn du dich anmeldest, wartet ein Wochenende mit vielen motivierten Bläsern und Bläserinnen, sowie ein engagiertes Mitarbeiterteam auf dich! Auf dem Georgenhof werden wir: Auf dem Gelände eines ehemaligen Bauernhofs in alten, umgebauten Bauernhäusern wohnen; schon am Morgen von Bläsermusik geweckt werden; bei Spiel und Spaß (drinnen und draußen) Gemeinschaft erleben; in Bibelarbeits gruppen aktiv und altersgerecht Themen besprechen und überlegen, was diese mit unserem Leben zu tun haben; gemeinsam essen, singen und lachen; in Bläsergruppen Stücke erarbeiten, welche am Sonntag, den um Uhr im Rahmen der Abschlussfeier in der Weil heimer Peterskirche präsentiert werden. Wir freuen uns schon, dich im September begrüßen zu dürfen! Deine Georgenhof-Crew

21 domino Die Jugendgemeinde Allgemeines Jugendliche Schulbezogene Jugendarbeit domino - der Name kommt von dem bekannten Spiel: mehrere Steine sind so aufgestellt, dass nach dem Anstoßen des ersten Steinchens eine Kettenreaktion entsteht. Genauso ist unsere Jugendgemeinde domino: Wir stehen miteinander in Beziehung und lassen uns in Bewegung setzen von Gottes Liebe. Unsere Jugendgemeinde domino ist mehr als eine Abendveranstaltung mit christlichem Inhalt. Wir feiern Gottesdienste mit Themen, die unseren Alltag betreffen um Anregungen für unser Leben zu bekommen. Aber es soll nicht bei guten Worten bleiben wir wollen Gott erleben und wir möchten etwas bewegen in dieser Gesellschaft, im Bezirk Kirchheim. Wir möchten anderen Menschen mit Gottes Liebe begegnen und ihn selber immer mehr in unserem Leben entdecken. Über unsere 14-tägigen Treffen am Sonntagabend hinaus machen wir immer wieder verschiedene Aktionen wie z.b. eine Kleidertauschaktion oder wir treffen uns spontan, um miteinander eine Veranstaltung zu besuchen. Herzliche Einladung, dabei zu sein. Die Schulkontaktarbeit, wie wir sie bereits seit Mai 2009 an der Teck-Realschule und der Realschule in Weilheim durchführen, bildet, mit dem Ziel jungen Menschen an diesen Schulen zu begegnen und sie in ihren persönlichen Lebenssituationen zu begleiten, nach wie vor den Schwerpunkt dieses Arbeitsbereiches. Aufgrund der verschiedenen kooperativen Projekte mit anderen Schulen sprechen wir aber mittlerweile übergreifend von Schulbezogener Jugendarbeit. Diese umfasst neben der Schulkontaktarbeit auch die Jugendbegleiterausbildung an den Gymnasien, die Sommerschule im Haupt- und Werkrealschulbereich, sowie ein Pausenspielangebot an der Werkrealschule in Oberlenningen. Ebenso gehört die Vernetzung mit dem Gemeinwesen zur Verantwortung dieser Arbeit. Die Finanzierung dieser zusätzlichen Stelle war ein großer Kraftakt. Wir sind dankbar, dass die Personalstelle nun ab dem 1. August 2016 vom Kirchenbezirk übernommen und mit Euro jährlich zu 50% finanziert wird. Die Finanzierung der restlichen 50% liegt weiterhin im Bemühen des ejki. Hierzu sind wir weiterhin auf verschiedene Finanzierungsprojekte und vor allem auf die Unterstützung vieler Spender angewiesen. 14-tägig Sonntagabend 18:00 Uhr mit gem. Abendessen ab 14 Jahren Im ejki, Alleenstraße Kirchheim/Teck Spendenkonten für die Schulbezogene Jugendarbeit: Siehe Konten des Fördervereins, Seite 23 Wichtig: Verwendungszweck: Schulbezogene Jugendarbeit Bitte auch Name und Adresse angeben, falls Spendenbescheinigung erwünscht! 21

22 Schulungen Allgemeines Jugendliche Alle Generationen Bläserarbeit Förderverein Du hast Interesse im Posaunenchor anzufangen? Super! In unseren Jungbläsergruppen stehen das Erlernen eines Blechblasinstrumentes sowie Gemeinschaft im Vordergrund. Die Chöre im Bezirk bieten verschiedene Konzepte des Unterrichts an, Einzelunterricht, Gruppenunterricht, Pa tenschaften, Kooperation mit Musiklehrern usw. Biblische Impulse, Spiele und Ausflüge sind ebenfalls ein wichtiger Teil unserer Jungbläserausbildung. Alle Posaunenchöre im Bezirk freuen sich sehr über Nachwuchs. Erwachsene Jungbläser sind ebenfalls herzlich willkommen. Wende Dich bitte an einen Chorverantwortlichen und los geht s! Die Kontaktdaten findest du auf Jugendarbeit braucht Freunde und Förderer. Deshalb gibt es seit 1994 den Verein zur Förderung der Evang. Jugendarbeit im Kirchenbezirk Kirchheim unter Teck e.v. Der Förderverein des Jugendwerks hat das Ziel, die evang. Jugendarbeit im Kirchenbezirk geistlich, ideell und finanziell zu unterstützen. Dies geschieht in der Fürbitte, im Sammeln von Spenden zur Finanzierung der Arbeit des ejki und durch die praktische Unterstützung bei Veranstaltungen. Informationen zum Förderverein gibt es bei Hans König, dem 1. Vorsitzenden des Fördervereins, oder im ejki. 22 Bezirksposaunentag in Dettingen: Konzert Teckbläserdienst 19:00 Uhr Bläserprobe 8:30 Uhr, Gottesdienst 10:00 Uhr Konzert und Gottesdienst finden in der Ev. Kirche Dettingen statt. Chorleiterbesprechung Spendenkonten für die Jugendarbeit: Förderverein des Evang. Jugendwerks im Bezirk Kirchheim KSK Esslingen-Nürtingen IBAN: DE BIC: ESSLDE66XXX Verwendungszweck: Arbeit des ejki Volksbank Kirchheim-Nürtingen IBAN: DE BIC: GENODES1NUE Verwendungszweck: Arbeit des ejki Bitte auch Name und Adresse angeben, falls eine Spendenbescheinigung erwünscht ist!

23 Informationen Reisebedingungen Wichtige Hinweise Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer, wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden Wichtigen Hinweise und Reisebedingungen, mit denen wir Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, sind diese Reisebedingungen Bestandteil des mit Ihnen nachstehend TN (Teilnehmerin/Teilnehmer) genannt und uns nachstehend RV (Reiseveranstalter) genannt abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der 651 a ff. BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für RV (RWO) und füllen diese Vorschriften aus. 1. Reiseveranstalter (RV) 1.1 Reiseveranstalter ist das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Kirchheim/ Teck, Alleenstr 74, Kirchheim/Teck als rechtlich unselbstständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft Evangelische Landeskirche in Württemberg. 2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN) Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach, Geschlecht oder für eine bestimmte Personengruppe angegeben sind. Für die sgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmungen sowie am Programm teilnehmen. 3. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt. 4. Umfang der Leistungen Im inbegriffen sind sofern nichts anderes angegeben ist die Kosten für Fahrt, Unter-kunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Die RV bzw. die von ihnen eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter vermitteln bei unseren Freizeiten vor verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots der RV sind, als Fremdleistung nach Maßgabe der Reisebedingungen (siehe unter Haftung) von den RV bzw. von deren Freizeitleiterin/Freizeitleiter lediglich vermittelt. 5. Versicherungen Beachten Sie bitte bei einer gewünschten Freizeit zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte Leistungen. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist. 6. Fahrt Die Reisen führen wir wenn nichts anderes vermerkt ist jeweils ab Stuttgart durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruch-nahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden. 7. Reiseausweis Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Die entsprechenden Reise-dokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens sechs Monate gültig sein. 8. Zuschüsse Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattfinden, kann für Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Grundlage hierfür sind die Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden. 9. Reisepreissicherung Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, den Reisepreis des Kunden durch einen sogenannten Sicherungsschein abzusichern. Durch den RV erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind RV, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Kirchheim/Teck wiederum ist eine Untergliederung des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landes-kirche in Württemberg. Somit gilt die Befreiung von der gesetzlichen Verpflichtung auch für das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Kirchheim/Teck. Reisebedingungen 1. Anmeldung/Vertragsschluss/Verpflichtungen der Buchungsperson/Widerrufsrecht 1.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen. b) Leistungsträger (z.b. Hotels, Fluggesellschaften, Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter) sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind für den RV und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem TN zum Inhalt der Leistungspflicht des RV gemacht wurden. d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der TN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. e) Der die Buchung (Reiseanmeldung) vornehmende TN haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von mitreisenden TN, für die er die Buchung (Reiseanmeldung) vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. f) Der TN wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften ( 312 Abs. (2) Nr. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach 651a BGB (Pauschalreiseverträge) sowie sonstigen Verträgen auf die das Pauschalreiserecht Anwendung findet, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, s, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht Für die Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den TN rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den TN. Mündliche oder telefonische Buchungen des TN führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem TN nicht zugeht Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren, insbesondere über das Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des RV erläutert. Dem TN steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Soweit der Vertragstext vom RV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der TN über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) 23

24 Informationen Reisebedingungen "Zahlungspflichtig buchen bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem TN wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "Zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der RV ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen oder nicht. d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des RV beim TN zu Stande. 2. Leistungen 2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den Wichtigen Hinweisen im Prospekt sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden.2.2. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.2.3. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften ), Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.2.4. s-, Hoteloder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich. 3. Zahlung 3.1. Der Reisepreis ist bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4 genannten Gründen abgesagt werden kann.3.2. Vertragsabschlüsse innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.3.3. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung des Veranstalters.3.4. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4. belasten. 4. Rücktritt der/des TN 4.1. Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV.4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reise-leistung folgende pauschale Entschädigung zu:eigenanreise 24 Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 ); vom Tag vor Reiseantritt 50%; ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%Bus- und Bahnreisen; Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 %; vom Tag vor Reiseantritt 6 %; vom Tag vor Reiseantritt 30 %; vom Tag vor Reiseantritt 50 %; vom Tag vor Reiseantritt 75 %; ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 % jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.4.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN, gem. 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. 5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind. 6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN 6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet.6.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige ( 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem vom RV eingesetzten Freizeitleiterin/ Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.6.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiterin/Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird.6.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen.6.5. Der TN hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV unter dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus Körperschäden des TN. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung durch den TN unverschuldet unterbleibt. 7. Rücktritt und Kündigung durch den RV 7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt.7.2. Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Be-förderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter.7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.7.4. Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen. b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. 8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 8.1. Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z.b. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.8.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.8.3. Der RV haftet nicht für die

25 Informationen Reisebedingungen rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten verletzt hat. 9. Haftung 9.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.9.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum aus-geschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, so dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden sind. Fortsetzung auf Seite 26. An das Evangelische Jugendwerk Bezirk Kirchheim/Teck Alleenstr Kirchheim/Teck Anmeldung von 25

26 { { Anmeldung Hiermit melde ich meinen Sohn meine Tochter mich selber zur Teilnahme an folgendem Angebot verbindlich an: StraPo KonfiCamp aktueller Konfi-Jahrgang Eishockey KonfiPlus domino Woche gemeinsames Leben 7en Days Kurzjungscharlager KuJuLa bei Geschwisterkindern: { { 26 { Fahrdienst ab Kirchheim gewünscht Bläserschulung Grundkurs Aufbaukurs Leiterkurs Kind (45 Euro) 2.Kind (40 Euro) { 3.Kind (35 Euro) Zeltlager für Kinder Jugendcamp Frankreich: Anmeldung über unter Ich bitte um Zusendung eines Antragsformulars für Zuschuss aus Mitteln des Landesjugendplanes für finanziell schwächer gestellte Familien (nur für Freizeiten ab 5 Tagen möglich). männlich weiblich Vorname/Name (Teilnehmer/in) Meine Anmeldung ist verbindlich. Ich erkläre, dass ich selbst oder die hier angemeldete Person, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, die geltenden Reisebedingungen anerkenne und den Weisungen der Freizeitleitung, die zum ordnungsgemäßen Ablauf der Fahrt bzw. Freizeit erteilt werden, jederzeit nachkomme. Die Wichtigen Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen. Ich erkläre mein Einverständnis zur Veröffentlichung der Freizeitfotos und Filmaufnahmen, der Veranstaltungen und Freizeiten des ejki, auf denen der/die TN zu sehen ist (z. B. im Rundbrief das Original, in der Zeitung, auf der ejki-homepage). Die Veröffentlichung darf ohne weitere Nachfrage erfolgen. Straße/Hausnr. PLZ/Wohnort Telefon Geburtsdatum, Datum, Unterschrift Teilnehmer/in Schule (bei Schulungen: Kirchengemeinde) Vegetarier/in bzw. besondere Ernährungsbedürfnisse:, Datum, Unterschrift Personensorgeberechtigte/n (bei Minderjährigen) 10. Verjährung, Datenschutz Ansprüche des TN nach den 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen Alle übrigen Ansprüche nach den 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr Die Verjährung nach Ziffer und beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des Rechnungsempfängers sowie des TN werden mittels EDV erfasst und werden vom RV nur zur Durchführungen der Reise und gegebenenfalls Erlangung von Zuschüssen verwendet und nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben. 11. Rechtswahl und Gerichtsstand Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/ Reisende können den RV ausschließlich an dessen Sitz verklagen Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart , v Reiseveranstalter ist: Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Kirchheim/Teck, welches zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg gehört und dadurch eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist. Das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Kirchheim/Teck wird vertreten durch den Vorsitzenden Klaus Pertschy und ist erreichbar über die auf Seite 27 stehende Korrespondenz-Adresse.

27 Informationen Impressum Junge Erwachsene Impressum Evangelisches Jugendwerk Bezirk Kirchheim/Teck Alleenstraße Kirchheim/Teck Telefon / 6382 Telefax / info@ejki.de Jugendreferenten Maria-Elaine Seeberger maria-elaine.seeberger@ejki.de Jörg Wezel joerg.wezel@ejki.de Andreas Forro andreas.forro@ejki.de 1. Vorsitzender Klaus Pertschy Alleenstraße Kirchheim/Teck Telefon / 6382 Bankverbindung ejki KSK Esslingen IBAN DE BIC ESSLDE66XXX Bankverbindungen des Fördervereins KSK Esslingen-Nürtingen IBAN DE BIC ESSLDE66XXX Volksbank Kirchheim-Nürtingen IBAN DE BIC GENODES1NUE Du kannst dich auch online anmelden unter Redaktion Maria-Elaine Seeberger (HV) Jörg Wezel Andreas Forro Layout David Lehmann Druck Wir-machen-druck Auflage 4000 Stück Bildnachweis Seite 6 gudrun # fotolia.com Seite 10 Marco Staiger Seite 16 Thaut Images # fotolia.com Seite 22 Robert Kneschke # fotolia.com Alle anderen: ejki/privat 27

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