Beschlussvorlage. Gemeinderat. Aktenzeichen: ; Beratungsgegenstand. Stadtbücherei Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung
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- Britta Beyer
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1 Beschlussvorlage Gemeinderat am TOP öffentlich Aktenzeichen: ; Beratungsgegenstand Stadtbücherei Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung 2. Beschlussvorschlag: 1. Die Ausleihe von DVDs und Wii-Spielen sowie die Nutzung des Internetarbeitsplatzes ist ab kostenfrei. 2. Die Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung wird zum beschlossen. Kosten und Finanzierung: einmalig: laufend: Haushaltsmittel sind vorhanden: HHST: Finanzierungsvorschlag: 3. Bei der Beratung ist voraussichtlich befangen: 4. Der Beschluss wird vorlagepflichtig: anzeigepflichtig 5. Beschlussauszüge erhalten: 30.2, 20; LRA 6. Aufgestellt: Gez. Sachbearbeiterin Amtsleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Andrea Weber Reiner Striebel Jürgen Stoll Jörg Seibold 1 von 8
2 Sachvortrag: 1) DVDs und Wii-Spiele Wie bereits im Jahresbericht erwähnt, wird bei der Ausleihe von Wii-Spielen und DVDs laut der Benutzungs- und Gebührenordnung vom mit Änderung vom und eine Ausleihgebühr von 2,00 fällig. Diese Gebühr wird immer sofort bei der Ausleihe an der Theke erhoben. Durch die Selbstverbuchung (RFID-Technik) wird diese direkte Bezahlungsart unterbunden. Um die Selbstverbuchung bei kostenpflichtigen Medien durchführen zu können, kommen folgende Varianten in Frage: 1. Die Ausleihgebühr könnte auf dem Konto des Benutzers verbleiben. Er zahlt sie dann bei Abgabe des Mediums. Oder 2. Der Benutzer muss vor der Selbstverbuchung an die Theke kommen, den Betrag bezahlen und erhält dann die Freischaltung für die Ausleihe. Oder 3. Alle DVDs und Wii-Spiele können nicht selbst verbucht werden, sondern laufen nach wie vor als Ausleihe über die Verbuchungstheke. Oder 4. Neben der Selbstverbuchung wird ein Kassenautomat aufgestellt. Diese 4 genannten möglichen Vorgehensweisen sind alle sehr aufwändig und umständlich, widersprechen dem Prinzip der RFID-Technik und nehmen technische Erleichterungen wieder teilweise zurück. Ausleihgebühren, die nicht direkt bei der Ausleihe kassiert werden, sind oft schwer einzutreiben. Die Aufstellung eines Kassenautomaten wäre überdimensioniert und sehr kostspielig. Hinzukommt, dass die Nachfrage bei den DVDs und Wii-Spielen im Allgemeinen stark nachlässt und die Einnahmen sinken. Durch Anbieter wie zum Beispiel Netflix, maxdome oder AmazonPrime können Filme oder Serien bedeutend günstiger bezogen werden. Videos können dort online heruntergeladen oder per Streaming direkt angesehen werden. Die Kosten bei diesen Portalen liegen derzeit bei 7,99 /Monat. Betrachtet man die Entwicklung der Ausleihzahlen der DVDs, so lässt sich ein deutlicher Rückgang erkennen. Seit dem Jahr 2011 (rund ausgeliehene Medien) sind die Ausleihen jährlich zurückgegangen. Im Jahr 2013 war die Ausleihe bei Medien. Um den sinkenden Ausleihzahlen entgegenzuwirken, wurde Mitte 2014 eine so genannte Ferienaktion erprobt. Es können seitdem in allen Schulferien DVDs und Wii-Spiele kostenlos ausgeliehen werden. Durch die Ferienaktion stieg die Ausleihe wieder an. So waren es im Jahr 2016 rund Medien. Im Jahr 2017 zeichnet sich jedoch wieder ein allgemeiner Rückgang ab (siehe unten stehendes Schaubild). Anzumerken gilt, dass die Ausleihzahlen nur aufgrund der gebührenfreien Zeiten in den Ferien gestiegen sind. Im nachfolgenden Schaubild lässt sich deutlich erkennen, dass die DVD-Ausleihe ihre Spitzen in den Ferienzeiten wenn kostenlos ausgeliehen werden kann - hat. Die Diagrammkurve im Monat August im Jahr 2016 und 2017 ist identisch, da die Ausleihzahlen in beiden Jahren bei ca waren. 2 von 8
3 Bei den Wii-Spielen zeichnet sich dieselbe Tendenz ab. Die Ausleihzahlen lagen dort in den vergangenen Jahren zwischen 212 und 357. Die Zahlen sind zwar leicht angestiegen, jedoch lässt der Trend der Wii-Spiele nach. Neue Wii-Spiele werden deshalb von der Büchereileiterin nicht mehr gekauft. Nicht nur die Anzahl der Ausleihen sondern auch die sinkenden Einnahmen zeigen den Rückgang der kostenpflichtigen Ausleihe von Medien. In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Einnahmen aus DVD- und Wii-Spiel-Ausleihen dargestellt. Seit 2012 sinken die Einnahmen jährlich. Einnahmen aus DVD- Jahr und Wii-Spiel-Ausleihe , , , , ,00 1. HJ ,00 Insgesamt betrachtet zeigt sich, dass DVDs und Wii-Spiele nach wie vor beliebte Medien sind (siehe kostenfreie Ausleihe in den Ferien). Sie sollten auch weiterhin im Bestand der Stadtbücherei bleiben. Allerdings sind die Gebühren in Höhe von 2 pro Ausleihe aufgrund der zuvor genannten Gründen nicht mehr tragend und zeitgemäß. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, diese Gebühren zum einen aufgrund der rückläufigen Ausleihzahlen abzuschaffen und zum anderen den Ausleihvorgang für die künftige Selbstverbuchung zu vereinfachen. 3 von 8
4 Die Benutzungs- und Gebührenordnung vom mit Änderung vom und wäre somit wie folgt zu ändern: Bei 5.1 der Benutzungs- und Gebührenordnung entfällt der Satz Die Ausleihe von DVDs und Wii-Spielen ist kostenpflichtig und beträgt 2 pro Ausleihe. Bei 7.1 wird der Satz Kostenpflichtig ist die Ausleihe von DVDs und Wii-Spielen (2 pro Ausleihe), alle anderen Medien können kostenlos entliehen werden ersetzt durch Das Entleihen der Medien aus dem Bestand der Stadtbücherei ist innerhalb der angegebenen Leihfristen kostenlos. 11. In-Kraft-Treten Die Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am in Kraft. 2) Gebühren bei Benutzung des Internetplatzes Die Nutzung des Internet-Arbeitsplatzes in der Bücherei kostet laut Benutzungs- und Gebührenordnung vom mit Änderung vom und pro 30 Minuten 1,50. Für Schüler wird der Arbeitsplatz bereits kostenlos angeboten. Für andere Nutzer ist die Erhebung einer solchen Gebühr nicht mehr zeitgemäß, zumal es in der Zwischenzeit an verschiedenen Standorten in Blaubeuren frei zugängliches W-Lan gibt. Die Einnahmen durch die Internetnutzung sind gering und sinken jährlich (siehe Tabelle). Einnahmen aus Jahr Internetnutzung , , , , ,50 1. HJ ,00 Die Verwaltung schlägt vor, diese Gebühren abzuschaffen und die Benutzungs- und Gebührenordnung vom mit Änderung vom und wie folgt zu ändern: Bei Punkt 8 wird der Satz Die Nutzung des Internet-Arbeitsplatzes kostet pro 30 Minuten 1,50 gestrichen. Es wird folgender Text eingefügt: Die Stadtbücherei stellt den Benutzern einen Arbeitsplatz für die Internetrecherche zur Verfügung. 11. In-Kraft-Treten Die Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am in Kraft. 3) Gesamtbetrachtung der Gebühren Die Jahresgebühr beträgt für Erwachsene ab 18 Jahren in Blaubeuren 15, eine Tageskarte kostet 1,50. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren zahlen keine Gebühr. Das Rechnungsergebnis 2016 schließt mit rund ab. Um die Differenz bei einem Verzicht auf die oben dargestellten Einnahmen auszugleichen, wäre grundsätzlich eine Erhöhung der Jahresgebühr denkbar. 4 von 8
5 Im Jahr 2016 wurde von der Verwaltung eine Umfrage in den Nachbarkommunen zur Höhe der Jahresgebühr in den Büchereien durchgeführt. Aus den Umfrageergebnissen wird ersichtlich, dass sich die Jahresgebühr für Erwachsene ab 18 Jahren bei den Nachbarkommunen zwischen einer kostenlosen Nutzung und 10 bewegen. Blaubeuren befindet sich mit einer Jahresgebühr in Höhe von 15 für Erwachsene ab 18 bereits im oberen Bereich, jedoch für das Angebot sehr angemessen. Diese gilt seit dem Jahr 2004 und wurde bisher nicht angepasst. Die Verwaltung empfiehlt deshalb die Jahresgebühr nicht zu erhöhen. Außerdem sollen sowohl die bisherigen als auch künftig neue Nutzer durch die Gebühr nicht von dem hervorragenden Angebot Abstand nehmen. Beschlussvorschlag: 1. Die Ausleihe von DVDs und Wii-Spielen sowie die Nutzung des Internetarbeitsplatzes ist ab kostenfrei. 2. Die Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung wird zum beschlossen. Anlage: Entwurf zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Blaubeuren 5 von 8
6 Anlage: Entwurf zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Blaubeuren Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Blaubeuren Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am nachstehende Benutzungsund Gebührenordnung der Stadtbücherei Blaubeuren vom mit Änderung vom und beschlossen: 1. Allgemeines Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung. 2. Benutzerkreis Jeder ist im Rahmen dieser Ordnung berechtigt, auf privatrechtlicher Grundlage Medien aller Art zu entleihen und die Einrichtung der Stadtbücherei zu benutzen. 3. Anmeldung 3.1. Jeder Benutzer hat sich bei der Anmeldung mit Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum auszuweisen. Die Leitung der Stadtbücherei kann bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr die schriftliche Erlaubnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten verlangen Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt die Benutzungs- und Gebührenordnung bei der Anmeldung durch die eigenhändige Unterschrift an Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer einen Büchereiausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Stadtbücherei bleibt. Der Verlust ist der Stadtbücherei unverzüglich anzuzeigen und jeder Wohnungswechsel mitzuteilen. Der Büchereiausweis ist zurückzugeben, wenn die Stadtbücherei es verlangt oder die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind Für den Ersatz eines verlorenen oder unbrauchbar gewordenen Büchereiausweises wird die Gebühr von 5,00 Euro erhoben. 4. Verarbeitung personenbezogener Daten Zur Abwicklung des Ausleihverfahrens speichert und verarbeitet die Stadtbücherei folgende personenbezogene Daten: Familienname, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, bei Minderjährigen die Adresse des Sorgeberechtigten. Es wird zugesichert, dass diese personenbezogenen Daten nicht weitergegeben werden. Auf Wunsch bzw. nach längerer Nichtinanspruchnahme der Bücherei 6 von 8
7 werden die Daten gelöscht, ebenso die auf den Benutzernamen verbundenen Medien, sobald sie zurückgegeben sind. 5. Ausleihe 5.1. Gegen die Vorlage des Büchereiausweises werden Bücher vier Wochen, Zeitschriften, mit Ausnahme der neuesten Nummern, Spiele, Wii-Spiele, CDs und CD-ROMs für zwei Wochen entliehen. DVDs werden eine Woche entliehen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt oder verlängert werden. Präsenzbestände werden nicht verliehen Für Fotokopien aus Büchereibeständen entstehen pro Seite Gebühren von 0,20 Euro für DIN A4 0,30 Euro für DIN A Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Wunsch verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen Medien vorzuzeigen Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. 5.5 Die Stadtbücherei ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern. 6. Behandlung von Medien Im Interesse eines jeden Benutzers sind die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln. Für verunreinigte, beschädigte oder verloren gegangenen Medien hat derjenige Ersatz zu leisten, auf dessen Büchereiausweis die Medien entliehen wurden. Die Ersatzbeschaffung wird durch die Bücherei vorgenommen und die Kosten in Höhe des Wiederbeschaffungswertes dem verantwortlichen Benutzer in Rechnung gestellt. 7. Jahresgebühr, Versäumnisentgelt, Gebühren 7.1. Die Jahresgebühr beträgt für Erwachsene ab 18 Jahren 15,00, eine Tageskarte kostet 1,50. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren werden keine Jahresgebühren erhoben. Das Entleihen der Medien aus dem Bestand der Stadtbücherei ist innerhalb der angegebenen Leihfristen kostenlos Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgebracht werden, ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob eine vorherige schriftliche Mahnung erfolgt ist Die Versäumnisgebühr beträgt 1,00 Euro je ausgeliehenem Medium und angefangener Woche. 7 von 8
8 7.4. Nach drei erfolglosen Mahnungen werden die Medien mit dem Wiederbeschaffungswert, den anfallenden Kosten nach Ziffer 7.3 und einer weiteren Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro in Rechnung gestellt. 8. Benutzung des Internet-Arbeitsplatzes Die Stadtbücherei stellt den Benutzern einen Arbeitsplatz für die Internetrecherche zur Verfügung. Eine vorherige Anmeldung an der Verbuchungstheke ist nötig. Ausdrucke aus dem Internet werden wie Kopien behandelt, pro Seite wird eine Gebühr von 0,20 Euro erhoben. 9. Aufenthalt in den Büchereiräumen 9.1. Taschen und sonstiges Gepäck sind in den dafür vorgesehenen Schränken zu verwahren. Für abhanden gekommene Gegenstände haftet die Stadt nicht. Auf andere Besucher des Hauses ist Rücksicht zu nehmen. Rauchen, Essen und Trinken ist innerhalb der Ausleihräume nicht gestattet. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden Die Weisungen des Personals sind zu befolgen. 10. Ausschluss von der Benutzung Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder die Anordnungen des Personals, die aufgrund des Hausrechts ergangen sind, verstoßen, können von der Benutzung der Stadtbücherei ausgeschlossen werden. 11. In-Kraft-Treten Die Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am in Kraft. 8 von 8
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