Beschlussvorlage. Gemeinderat. Aktenzeichen: ; Beratungsgegenstand. Stadtbücherei Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Beschlussvorlage. Gemeinderat. Aktenzeichen: ; Beratungsgegenstand. Stadtbücherei Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung"

Transkript

1 Beschlussvorlage Gemeinderat am TOP öffentlich Aktenzeichen: ; Beratungsgegenstand Stadtbücherei Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung 2. Beschlussvorschlag: 1. Die Ausleihe von DVDs und Wii-Spielen sowie die Nutzung des Internetarbeitsplatzes ist ab kostenfrei. 2. Die Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung wird zum beschlossen. Kosten und Finanzierung: einmalig: laufend: Haushaltsmittel sind vorhanden: HHST: Finanzierungsvorschlag: 3. Bei der Beratung ist voraussichtlich befangen: 4. Der Beschluss wird vorlagepflichtig: anzeigepflichtig 5. Beschlussauszüge erhalten: 30.2, 20; LRA 6. Aufgestellt: Gez. Sachbearbeiterin Amtsleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Andrea Weber Reiner Striebel Jürgen Stoll Jörg Seibold 1 von 8

2 Sachvortrag: 1) DVDs und Wii-Spiele Wie bereits im Jahresbericht erwähnt, wird bei der Ausleihe von Wii-Spielen und DVDs laut der Benutzungs- und Gebührenordnung vom mit Änderung vom und eine Ausleihgebühr von 2,00 fällig. Diese Gebühr wird immer sofort bei der Ausleihe an der Theke erhoben. Durch die Selbstverbuchung (RFID-Technik) wird diese direkte Bezahlungsart unterbunden. Um die Selbstverbuchung bei kostenpflichtigen Medien durchführen zu können, kommen folgende Varianten in Frage: 1. Die Ausleihgebühr könnte auf dem Konto des Benutzers verbleiben. Er zahlt sie dann bei Abgabe des Mediums. Oder 2. Der Benutzer muss vor der Selbstverbuchung an die Theke kommen, den Betrag bezahlen und erhält dann die Freischaltung für die Ausleihe. Oder 3. Alle DVDs und Wii-Spiele können nicht selbst verbucht werden, sondern laufen nach wie vor als Ausleihe über die Verbuchungstheke. Oder 4. Neben der Selbstverbuchung wird ein Kassenautomat aufgestellt. Diese 4 genannten möglichen Vorgehensweisen sind alle sehr aufwändig und umständlich, widersprechen dem Prinzip der RFID-Technik und nehmen technische Erleichterungen wieder teilweise zurück. Ausleihgebühren, die nicht direkt bei der Ausleihe kassiert werden, sind oft schwer einzutreiben. Die Aufstellung eines Kassenautomaten wäre überdimensioniert und sehr kostspielig. Hinzukommt, dass die Nachfrage bei den DVDs und Wii-Spielen im Allgemeinen stark nachlässt und die Einnahmen sinken. Durch Anbieter wie zum Beispiel Netflix, maxdome oder AmazonPrime können Filme oder Serien bedeutend günstiger bezogen werden. Videos können dort online heruntergeladen oder per Streaming direkt angesehen werden. Die Kosten bei diesen Portalen liegen derzeit bei 7,99 /Monat. Betrachtet man die Entwicklung der Ausleihzahlen der DVDs, so lässt sich ein deutlicher Rückgang erkennen. Seit dem Jahr 2011 (rund ausgeliehene Medien) sind die Ausleihen jährlich zurückgegangen. Im Jahr 2013 war die Ausleihe bei Medien. Um den sinkenden Ausleihzahlen entgegenzuwirken, wurde Mitte 2014 eine so genannte Ferienaktion erprobt. Es können seitdem in allen Schulferien DVDs und Wii-Spiele kostenlos ausgeliehen werden. Durch die Ferienaktion stieg die Ausleihe wieder an. So waren es im Jahr 2016 rund Medien. Im Jahr 2017 zeichnet sich jedoch wieder ein allgemeiner Rückgang ab (siehe unten stehendes Schaubild). Anzumerken gilt, dass die Ausleihzahlen nur aufgrund der gebührenfreien Zeiten in den Ferien gestiegen sind. Im nachfolgenden Schaubild lässt sich deutlich erkennen, dass die DVD-Ausleihe ihre Spitzen in den Ferienzeiten wenn kostenlos ausgeliehen werden kann - hat. Die Diagrammkurve im Monat August im Jahr 2016 und 2017 ist identisch, da die Ausleihzahlen in beiden Jahren bei ca waren. 2 von 8

3 Bei den Wii-Spielen zeichnet sich dieselbe Tendenz ab. Die Ausleihzahlen lagen dort in den vergangenen Jahren zwischen 212 und 357. Die Zahlen sind zwar leicht angestiegen, jedoch lässt der Trend der Wii-Spiele nach. Neue Wii-Spiele werden deshalb von der Büchereileiterin nicht mehr gekauft. Nicht nur die Anzahl der Ausleihen sondern auch die sinkenden Einnahmen zeigen den Rückgang der kostenpflichtigen Ausleihe von Medien. In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Einnahmen aus DVD- und Wii-Spiel-Ausleihen dargestellt. Seit 2012 sinken die Einnahmen jährlich. Einnahmen aus DVD- Jahr und Wii-Spiel-Ausleihe , , , , ,00 1. HJ ,00 Insgesamt betrachtet zeigt sich, dass DVDs und Wii-Spiele nach wie vor beliebte Medien sind (siehe kostenfreie Ausleihe in den Ferien). Sie sollten auch weiterhin im Bestand der Stadtbücherei bleiben. Allerdings sind die Gebühren in Höhe von 2 pro Ausleihe aufgrund der zuvor genannten Gründen nicht mehr tragend und zeitgemäß. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, diese Gebühren zum einen aufgrund der rückläufigen Ausleihzahlen abzuschaffen und zum anderen den Ausleihvorgang für die künftige Selbstverbuchung zu vereinfachen. 3 von 8

4 Die Benutzungs- und Gebührenordnung vom mit Änderung vom und wäre somit wie folgt zu ändern: Bei 5.1 der Benutzungs- und Gebührenordnung entfällt der Satz Die Ausleihe von DVDs und Wii-Spielen ist kostenpflichtig und beträgt 2 pro Ausleihe. Bei 7.1 wird der Satz Kostenpflichtig ist die Ausleihe von DVDs und Wii-Spielen (2 pro Ausleihe), alle anderen Medien können kostenlos entliehen werden ersetzt durch Das Entleihen der Medien aus dem Bestand der Stadtbücherei ist innerhalb der angegebenen Leihfristen kostenlos. 11. In-Kraft-Treten Die Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am in Kraft. 2) Gebühren bei Benutzung des Internetplatzes Die Nutzung des Internet-Arbeitsplatzes in der Bücherei kostet laut Benutzungs- und Gebührenordnung vom mit Änderung vom und pro 30 Minuten 1,50. Für Schüler wird der Arbeitsplatz bereits kostenlos angeboten. Für andere Nutzer ist die Erhebung einer solchen Gebühr nicht mehr zeitgemäß, zumal es in der Zwischenzeit an verschiedenen Standorten in Blaubeuren frei zugängliches W-Lan gibt. Die Einnahmen durch die Internetnutzung sind gering und sinken jährlich (siehe Tabelle). Einnahmen aus Jahr Internetnutzung , , , , ,50 1. HJ ,00 Die Verwaltung schlägt vor, diese Gebühren abzuschaffen und die Benutzungs- und Gebührenordnung vom mit Änderung vom und wie folgt zu ändern: Bei Punkt 8 wird der Satz Die Nutzung des Internet-Arbeitsplatzes kostet pro 30 Minuten 1,50 gestrichen. Es wird folgender Text eingefügt: Die Stadtbücherei stellt den Benutzern einen Arbeitsplatz für die Internetrecherche zur Verfügung. 11. In-Kraft-Treten Die Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am in Kraft. 3) Gesamtbetrachtung der Gebühren Die Jahresgebühr beträgt für Erwachsene ab 18 Jahren in Blaubeuren 15, eine Tageskarte kostet 1,50. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren zahlen keine Gebühr. Das Rechnungsergebnis 2016 schließt mit rund ab. Um die Differenz bei einem Verzicht auf die oben dargestellten Einnahmen auszugleichen, wäre grundsätzlich eine Erhöhung der Jahresgebühr denkbar. 4 von 8

5 Im Jahr 2016 wurde von der Verwaltung eine Umfrage in den Nachbarkommunen zur Höhe der Jahresgebühr in den Büchereien durchgeführt. Aus den Umfrageergebnissen wird ersichtlich, dass sich die Jahresgebühr für Erwachsene ab 18 Jahren bei den Nachbarkommunen zwischen einer kostenlosen Nutzung und 10 bewegen. Blaubeuren befindet sich mit einer Jahresgebühr in Höhe von 15 für Erwachsene ab 18 bereits im oberen Bereich, jedoch für das Angebot sehr angemessen. Diese gilt seit dem Jahr 2004 und wurde bisher nicht angepasst. Die Verwaltung empfiehlt deshalb die Jahresgebühr nicht zu erhöhen. Außerdem sollen sowohl die bisherigen als auch künftig neue Nutzer durch die Gebühr nicht von dem hervorragenden Angebot Abstand nehmen. Beschlussvorschlag: 1. Die Ausleihe von DVDs und Wii-Spielen sowie die Nutzung des Internetarbeitsplatzes ist ab kostenfrei. 2. Die Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung wird zum beschlossen. Anlage: Entwurf zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Blaubeuren 5 von 8

6 Anlage: Entwurf zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Blaubeuren Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Blaubeuren Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am nachstehende Benutzungsund Gebührenordnung der Stadtbücherei Blaubeuren vom mit Änderung vom und beschlossen: 1. Allgemeines Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung. 2. Benutzerkreis Jeder ist im Rahmen dieser Ordnung berechtigt, auf privatrechtlicher Grundlage Medien aller Art zu entleihen und die Einrichtung der Stadtbücherei zu benutzen. 3. Anmeldung 3.1. Jeder Benutzer hat sich bei der Anmeldung mit Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum auszuweisen. Die Leitung der Stadtbücherei kann bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr die schriftliche Erlaubnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten verlangen Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt die Benutzungs- und Gebührenordnung bei der Anmeldung durch die eigenhändige Unterschrift an Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer einen Büchereiausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Stadtbücherei bleibt. Der Verlust ist der Stadtbücherei unverzüglich anzuzeigen und jeder Wohnungswechsel mitzuteilen. Der Büchereiausweis ist zurückzugeben, wenn die Stadtbücherei es verlangt oder die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind Für den Ersatz eines verlorenen oder unbrauchbar gewordenen Büchereiausweises wird die Gebühr von 5,00 Euro erhoben. 4. Verarbeitung personenbezogener Daten Zur Abwicklung des Ausleihverfahrens speichert und verarbeitet die Stadtbücherei folgende personenbezogene Daten: Familienname, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, bei Minderjährigen die Adresse des Sorgeberechtigten. Es wird zugesichert, dass diese personenbezogenen Daten nicht weitergegeben werden. Auf Wunsch bzw. nach längerer Nichtinanspruchnahme der Bücherei 6 von 8

7 werden die Daten gelöscht, ebenso die auf den Benutzernamen verbundenen Medien, sobald sie zurückgegeben sind. 5. Ausleihe 5.1. Gegen die Vorlage des Büchereiausweises werden Bücher vier Wochen, Zeitschriften, mit Ausnahme der neuesten Nummern, Spiele, Wii-Spiele, CDs und CD-ROMs für zwei Wochen entliehen. DVDs werden eine Woche entliehen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt oder verlängert werden. Präsenzbestände werden nicht verliehen Für Fotokopien aus Büchereibeständen entstehen pro Seite Gebühren von 0,20 Euro für DIN A4 0,30 Euro für DIN A Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Wunsch verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen Medien vorzuzeigen Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. 5.5 Die Stadtbücherei ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern. 6. Behandlung von Medien Im Interesse eines jeden Benutzers sind die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln. Für verunreinigte, beschädigte oder verloren gegangenen Medien hat derjenige Ersatz zu leisten, auf dessen Büchereiausweis die Medien entliehen wurden. Die Ersatzbeschaffung wird durch die Bücherei vorgenommen und die Kosten in Höhe des Wiederbeschaffungswertes dem verantwortlichen Benutzer in Rechnung gestellt. 7. Jahresgebühr, Versäumnisentgelt, Gebühren 7.1. Die Jahresgebühr beträgt für Erwachsene ab 18 Jahren 15,00, eine Tageskarte kostet 1,50. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren werden keine Jahresgebühren erhoben. Das Entleihen der Medien aus dem Bestand der Stadtbücherei ist innerhalb der angegebenen Leihfristen kostenlos Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgebracht werden, ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob eine vorherige schriftliche Mahnung erfolgt ist Die Versäumnisgebühr beträgt 1,00 Euro je ausgeliehenem Medium und angefangener Woche. 7 von 8

8 7.4. Nach drei erfolglosen Mahnungen werden die Medien mit dem Wiederbeschaffungswert, den anfallenden Kosten nach Ziffer 7.3 und einer weiteren Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro in Rechnung gestellt. 8. Benutzung des Internet-Arbeitsplatzes Die Stadtbücherei stellt den Benutzern einen Arbeitsplatz für die Internetrecherche zur Verfügung. Eine vorherige Anmeldung an der Verbuchungstheke ist nötig. Ausdrucke aus dem Internet werden wie Kopien behandelt, pro Seite wird eine Gebühr von 0,20 Euro erhoben. 9. Aufenthalt in den Büchereiräumen 9.1. Taschen und sonstiges Gepäck sind in den dafür vorgesehenen Schränken zu verwahren. Für abhanden gekommene Gegenstände haftet die Stadt nicht. Auf andere Besucher des Hauses ist Rücksicht zu nehmen. Rauchen, Essen und Trinken ist innerhalb der Ausleihräume nicht gestattet. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden Die Weisungen des Personals sind zu befolgen. 10. Ausschluss von der Benutzung Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder die Anordnungen des Personals, die aufgrund des Hausrechts ergangen sind, verstoßen, können von der Benutzung der Stadtbücherei ausgeschlossen werden. 11. In-Kraft-Treten Die Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am in Kraft. 8 von 8

Die StadtBücherei ist eine gemeinnützige, öffentliche, kulturelle Einrichtung der Stadt Langenau.

Die StadtBücherei ist eine gemeinnützige, öffentliche, kulturelle Einrichtung der Stadt Langenau. BENUTZUNGSORDNUNG Allgemeines: Die StadtBücherei ist eine gemeinnützige, öffentliche, kulturelle Einrichtung der Stadt Langenau. Die Benutzung der StadtBücherei im Pfleghof ist grundsätzlich kostenlos.

Mehr

Stadt Wasserburg am Inn. Benutzungsordnung für die Bibliothek Wasserburg a. Inn

Stadt Wasserburg am Inn. Benutzungsordnung für die Bibliothek Wasserburg a. Inn Stadt Wasserburg am Inn Benutzungsordnung für die Bibliothek Wasserburg a. Inn 2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Benutzerkreis... 3 3. Anmeldung... 3 4. Entleihung, Verlängerung, Vormerkung...

Mehr

Stadtbibliothek. Benutzerordnung. für die. Anschrift: Schubertstraße Roding. Öffnungszeiten:

Stadtbibliothek. Benutzerordnung. für die. Anschrift: Schubertstraße Roding. Öffnungszeiten: Benutzerordnung für die Stadtbibliothek Anschrift: Schubertstraße 2 93426 Roding Telefon: 09461 3762 Email: Buecherei@Roding.de Internet: www.roding.de Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch: Donnerstag:

Mehr

Änderungen der Benutzungsordnung. Datum Beschluss SV Nachtrag (1), 7 (2, 3) 10

Änderungen der Benutzungsordnung. Datum Beschluss SV Nachtrag (1), 7 (2, 3) 10 Änderungen der Benutzungsordnung Lfd. Nr. Ändernde Satzung Datum Beschluss SV Geänderte 1. 1. Nachtrag 30.06.2004 22.06.2004 4 (1), 7 (2, 3) 10 Art der Änderung Geändert (3) Hinzugefügt Benutzungsordnung

Mehr

Benutzungssatzung für die Stadtbücherei Mössingen 3/10. Benutzungssatzung für die Stadtbücherei Mössingen in der Fassung vom

Benutzungssatzung für die Stadtbücherei Mössingen 3/10. Benutzungssatzung für die Stadtbücherei Mössingen in der Fassung vom Benutzungssatzung für die Stadtbücherei Mössingen in der Fassung vom 03.12.2012 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.v. mit den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetztes (KAG),

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Kitzingen. vom

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Kitzingen. vom 1 STADT KITZINGEN Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Kitzingen vom 03.05.2004 Inkrafttreten: 03.05.2004 1. Änderung der Gebührenordnung durch Stadtratsbeschluss vom 11.03.2010 Inkrafttreten:

Mehr

Satzung für die Benutzung der Gemeindebücherei Forst

Satzung für die Benutzung der Gemeindebücherei Forst Satzung für die Benutzung der Gemeindebücherei Forst Satzung für die Benutzung der Gemeindebücherei Forst Aufgrund der 4, 10 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde

Mehr

Benutzungsordnung der Stadtbücherei Vohenstrauß

Benutzungsordnung der Stadtbücherei Vohenstrauß 1 Benutzungsordnung der Stadtbücherei Vohenstrauß 1. Allgemeines Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung. Sie dient der Bildung, der Fortbildung und Information sowie der Erholung und Freizeitgestaltung.

Mehr

B e n u t z u n g s o r d n u n g

B e n u t z u n g s o r d n u n g GEMEINDE LICHTENSTEIN LANDKREIS REUTLINGEN B e n u t z u n g s o r d n u n g der Gemeindebücherei Lichtenstein Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000

Mehr

Benutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt

Benutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt Benutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt 1 Allgemeines 1.1 Die Thomas-Valentin-Stadtbücherei (im Folgendem Stadtbücherei) ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Lippstadt.

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Olsberg vom in der Fassung vom

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Olsberg vom in der Fassung vom Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Olsberg vom 16.12.1988 in der Fassung vom 08.11.2007 Ursprungsfassung: 16.12.1988 Nachtragssatzungen: 1. Nachtragssatzung vom 08.12.1994 2. Nachtragssatzung

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Ortsbücherei Grafenberg

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Ortsbücherei Grafenberg Gemeinde Grafenberg Landkreis Reutlingen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 03.10.1983 in Verbindung mit den 2, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes vom 29.06.1983 hat der Gemeinderat

Mehr

Bibliothek im Bürgerhaus. Benutzungsordnung. Gebührenordnung. vom

Bibliothek im Bürgerhaus. Benutzungsordnung. Gebührenordnung. vom Bibliothek im Bürgerhaus Benutzungsordnung Gebührenordnung vom 01.03.2011 Bibliothek Schwieberdingen Bürgerhaus Bahnhofstr. 14 71701 Schwieberdingen Tel.: 07150-305250 Mail: bibliothek@schwieberdingen.de

Mehr

Benutzungsordnung der Mediothek

Benutzungsordnung der Mediothek 1 Benutzungsordnung der Mediothek 1. Allgemeines Die Mediothek ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Wutöschingen. Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus- und Weiterbildung,

Mehr

Beschlussvorlage Gemeinderat

Beschlussvorlage Gemeinderat Beschlussvorlage Gemeinderat am 08.11.2011 TOP öffentlich Aktenzeichen: 354.0 1. Beratungsgegenstand Stadtbücherei 1. Bericht der Büchereileiterin 2. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung zum 01.01.2012

Mehr

Satzung über die Benutzungsordnung der Bücherei Gemmingen (Büchereibenutzungsordnung) Vom 26. November 2015

Satzung über die Benutzungsordnung der Bücherei Gemmingen (Büchereibenutzungsordnung) Vom 26. November 2015 Satzung über die Benutzungsordnung der Bücherei Gemmingen (Büchereibenutzungsordnung) Vom 26. November 2015 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den 2 und 13

Mehr

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Satzung über die Benutzungsordnung der Stadtbücherei Gerlingen Rechtsgrundlagen: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber.

Mehr

Benutzungsordnung der Jugendbücherei Königsbronn

Benutzungsordnung der Jugendbücherei Königsbronn GEMEINDEVERWALTUNG KÖNIGSBRONN Benutzungsordnung der Jugendbücherei Königsbronn 1 Allgemeines (1) Die Jugendbücherei Königsbronn ist eine öffentliche, kulturelle Einrichtung der Gemeinde Königsbronn. (2)

Mehr

Benutzungsordnung der Bücherei Oberstenfeld

Benutzungsordnung der Bücherei Oberstenfeld Benutzungsordnung der Bücherei Oberstenfeld 1 Allgemeines (1) Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Oberstenfeld. (2) Durch die Bereitstellung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften,

Mehr

Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung der Bücherei Lichtenwald

Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung der Bücherei Lichtenwald Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung der Bücherei Lichtenwald Gemeinde Lichtenwald, Landkreis Esslingen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. mit den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetztes

Mehr

AZ: GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG)

AZ: GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG) GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG) INHALTSVERZEICHNIS 1 Aufgabe der Bücherei 3 2 Benutzerkreis, Öffnungszeiten 3 3 Anmeldung, Leseausweis

Mehr

B E N U T Z U N G S O R D N U N G

B E N U T Z U N G S O R D N U N G B E N U T Z U N G S O R D N U N G DER STADTBÜCHEREIEN IN MÖRFELDEN-WALLDORF 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Allgemeines 2 - Anmeldung 3 - Benutzerausweis 4 - Ausleihe und Rückgabe 5 - Verhalten

Mehr

Benutzungsordnung und Gebührenverzeichnis für die Stadtbücherei Winnenden

Benutzungsordnung und Gebührenverzeichnis für die Stadtbücherei Winnenden Benutzungsordnung und Gebührenverzeichnis für die Stadtbücherei Winnenden Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. 07. 2000 (GBl. S. 581) und der 2, 13 und 14 des

Mehr

Benutzungsordnung der Ortsbücherei Kirchheim

Benutzungsordnung der Ortsbücherei Kirchheim Benutzungsordnung der Ortsbücherei Kirchheim 1. Allgemeines Die Ortsbücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Kirchheim. Sie dient der Information, Unterhaltung, Aus- und Weiterbildung und

Mehr

Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Lünen vom

Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Lünen vom Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Lünen vom 13.12.2018 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 2 Benutzerkreis - Anmeldung 2 3 Entgelte 3 4 Büchereiausweis 3 5 Ausleihe - Leihfrist 3 6 Verlängerungen

Mehr

Benutzungsordnung der Bibliothek Hemmingen vom Inhaltsübersicht

Benutzungsordnung der Bibliothek Hemmingen vom Inhaltsübersicht Benutzungsordnung der Bibliothek Hemmingen vom 26.04.2016 Inhaltsübersicht 1 Allgemeines 2 Benutzerkreis 3 Anmeldung/Benutzerausweis 4 Verarbeitung personenbezogener Daten ( 4 LDSG BW) 5 Ausleihe 6 Behandlung

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek der Gemeinde Riederich

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek der Gemeinde Riederich Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek der Gemeinde Riederich Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 03.10.1983 (Ges.BI.S. 578) und der 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Benutzungsordnung und Gebührenssatzung für die Stadtbücherei Fröndenberg

Benutzungsordnung und Gebührenssatzung für die Stadtbücherei Fröndenberg Benutzungsordnung und Gebührenssatzung für die Stadtbücherei Fröndenberg Aufgrund des 7 i.v. mit 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Süßen

Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Süßen St 2/1 Stadt Süßen Kreis Göppingen Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Süßen Der Gemeinderat der Stadt Süßen hat am 13.11.2006 für die Bücherei im Amtshaus (Stadtbücherei) folgende privatrechtliche

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Büdelsdorf in der Fassung des I. Nachtrags

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Büdelsdorf in der Fassung des I. Nachtrags Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Büdelsdorf in der Fassung des I. Nachtrags Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Borken (Hessen)

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Borken (Hessen) Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Borken (Hessen) Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142),

Mehr

Benutzungsordnung. für die Stadtbibliothek Ettlingen. (Benutzungsordnung Stadtbibliothek) Inhaltsverzeichnis

Benutzungsordnung. für die Stadtbibliothek Ettlingen. (Benutzungsordnung Stadtbibliothek) Inhaltsverzeichnis Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Ettlingen () Inhaltsverzeichnis 1 Einrichtung der Stadtbibliothek... 2 2 Benutzerkreis... 2 3 Benutzerverhältnis... 2 4 Anmeldung... 2 5 Datenschutz... 2 6 Bibliotheksausweis...

Mehr

1 Zweck und Benutzungsanspruch 2. 2 Öffnungszeiten 2. 3 Anmeldung und Gebühren Ausleihe 3. 5 Mahnungen Behandlung der Medien, Haftung 4

1 Zweck und Benutzungsanspruch 2. 2 Öffnungszeiten 2. 3 Anmeldung und Gebühren Ausleihe 3. 5 Mahnungen Behandlung der Medien, Haftung 4 Übersicht Ortsrecht der Stadt Karben Seite 1 Zweck und Benutzungsanspruch 2 2 Öffnungszeiten 2 3 Anmeldung und Gebühren 2-3 4 Ausleihe 3 5 Mahnungen 3-4 6 Behandlung der Medien, Haftung 4 7 Aufenthalt

Mehr

Stadtbücherei. Wir bieten. weil ich gern lese... Schulstraße Bergen Tel /

Stadtbücherei. Wir bieten. weil ich gern lese... Schulstraße Bergen Tel / Schulstraße 10 29303 Bergen Tel. 05051 / 5588 www.bergen-online.de stadtbuecherei@bergen-online.de Wir bieten Romane Sachbücher Stadt des Friedens und der Internationalität Kinder- und Jugendliteratur

Mehr

Kreis- und Stadt- Bibliothek

Kreis- und Stadt- Bibliothek Kreis- und Stadt- Bibliothek Marienplatz 2 84130 Dingolfing Tel.: 08731 / 48 47 Fax: 08731 / 39 75 49 E-Mail: info@bibliothek-dingolfing.de www.bibliothek-dingolfing.de Öffnungszeiten: Dienstag Freitag

Mehr

Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Korntal-Münchingen

Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Korntal-Münchingen Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Korntal-Münchingen 1. Allgemeines 1.1 Die Stadtbücherei Korntal-Münchingen ist eine öffentliche kulturelle Einrichtung der Stadt. Hierzu gehören die Büchereien in

Mehr

Benutzungsordnung der Gemeinde- und Schulbücherei Reichshof vom veröffentlicht im RHK am , in Kraft getreten am

Benutzungsordnung der Gemeinde- und Schulbücherei Reichshof vom veröffentlicht im RHK am , in Kraft getreten am Benutzungsordnung Bücherei B/243-1- Benutzungsordnung der Gemeinde- und Schulbücherei Reichshof vom 09.11.2000 veröffentlicht im RHK am 29.03.2001, in Kraft getreten am 30.03.2001 Benutzungsordnung Bücherei

Mehr

Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Neuburg an der Donau

Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Neuburg an der Donau Aufgrund des Art. 23 und 24 Abs. 1 Ziffer 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung GO) erlässt die Stadt Neuburg an der Donau folgende Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Artern

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Artern Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Artern Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. Nr. 23, S. 501)

Mehr

STADT SALZKOTTEN. Benutzungsordnung. der Stadtbücherei Salzkotten Seite: 1. Benutzungsordnung der Stadtbücherei Salzkotten vom 21.

STADT SALZKOTTEN. Benutzungsordnung. der Stadtbücherei Salzkotten Seite: 1. Benutzungsordnung der Stadtbücherei Salzkotten vom 21. der Stadtbücherei Salzkotten Seite: 1 der Stadtbücherei Salzkotten vom 21. März 2002 Inhaltsübersicht 1 Allgemeines 2 Öffnungszeiten 3 Anmeldung 4 Ausleihe, Leihfrist 5 Ausleihbeschränkungen 6 Auswärtiger

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Bredstedt

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Bredstedt Redaktionelle Lesefassung! Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Bredstedt (vom 21.06.2005, in der Fassung der 5. Nachtragssatzung vom 15.12.2014) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 17. Satzung. über die Benutzung der Gemeindebibliothek der Gemeinde Weingarten (Baden) vom

Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 17. Satzung. über die Benutzung der Gemeindebibliothek der Gemeinde Weingarten (Baden) vom Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 17 Gemeinde Weingarten (Baden) Landkreis Karlsruhe Satzung über die Benutzung der Gemeindebibliothek der Gemeinde Weingarten (Baden) vom 06.06.2016 Beschluss dieser

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei der Ortsgemeinde Laurenburg vom

Benutzungs- und Gebührensatzung der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei der Ortsgemeinde Laurenburg vom Benutzungs- und Gebührensatzung der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei der Ortsgemeinde Laurenburg vom 20.07.2012 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.05.2012 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Kempen vom 09. Dezember 2008 in der Fassung der 6. Änderung vom 03. Juli 2018

Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Kempen vom 09. Dezember 2008 in der Fassung der 6. Änderung vom 03. Juli 2018 Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Kempen vom 09. Dezember 2008 in der Fassung der 6. Änderung vom 03. Juli 2018 Aufgrund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der

Mehr

Satzung (Benutzerordnung) der Stadt Lauenburg/Elbe für die Stadtbücherei in Lauenburg/Elbe

Satzung (Benutzerordnung) der Stadt Lauenburg/Elbe für die Stadtbücherei in Lauenburg/Elbe Satzung (Benutzerordnung) der Stadt Lauenburg/Elbe für die Stadtbücherei in Lauenburg/Elbe Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, des 45 des Landesverwaltungsgesetzes und der 1 und

Mehr

Benutzungsordnung Der Katholischen öffentlichen Bücherei St. Matthias Langendernbach

Benutzungsordnung Der Katholischen öffentlichen Bücherei St. Matthias Langendernbach Benutzungsordnung Der Katholischen öffentlichen Bücherei St. Matthias Langendernbach Anschrift: Katholische öffentliche Bücherei St. Matthias Kirchstr. 9 65599 Dornburg-Langendernbach Telefon: 06436 4320

Mehr

Benutzungsordnung. und Gebührenverzeichnis. der Stadtbücherei Winnenden

Benutzungsordnung. und Gebührenverzeichnis. der Stadtbücherei Winnenden Benutzungsordnung und Gebührenverzeichnis der Stadtbücherei Winnenden Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 589/698), zuletzt geändert am 14.02.2006

Mehr

G e m e i n d e B e r n h a r d s w a l d Landkreis Regensburg. Benutzungsordnung. für die. Gemeindebücherei Bernhardswald. vom

G e m e i n d e B e r n h a r d s w a l d Landkreis Regensburg. Benutzungsordnung. für die. Gemeindebücherei Bernhardswald. vom 51 G e m e i n d e B e r n h a r d s w a l d Landkreis Regensburg Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei Bernhardswald vom 09.08.2013 Anschrift: Rathausplatz 1, 93170 Bernhardswald Telefon: 09407/9406-21

Mehr

Stadt Kellinghusen. Ortsrecht und weitere Regelungen

Stadt Kellinghusen. Ortsrecht und weitere Regelungen Seite: 1 Stand:06/11 Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Kellinghusen in der Fassung der 12. Änderung vom 13.07.2011 Die Ratsversammlung der Stadt Kellinghusen hat am 18. Mai 1995 folgende Benutzungsordnung

Mehr

Satzung. für die Stadtbücherei Lauf a.d.pegnitz. Vom 30. April 2010

Satzung. für die Stadtbücherei Lauf a.d.pegnitz. Vom 30. April 2010 Satzung für die Stadtbücherei Lauf a.d.pegnitz Vom 30. April 2010 Die Stadt Lauf a.d.pegnitz erlässt auf Grund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende

Mehr

Benutzungsordnung. und Gebührenverzeichnis. der Stadtbücherei Winnenden

Benutzungsordnung. und Gebührenverzeichnis. der Stadtbücherei Winnenden Benutzungsordnung und Gebührenverzeichnis der Stadtbücherei Winnenden Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 589/698), zuletzt geändert am 14.02.2006

Mehr

ORTSRECHT in Glienicke/Nordbahn. Satzungen und ordnungsbehördliche Verordnungen

ORTSRECHT in Glienicke/Nordbahn. Satzungen und ordnungsbehördliche Verordnungen ORTSRECHT in Glienicke/Nordbahn Satzungen und ordnungsbehördliche Verordnungen Benutzungsordnung der Gemeindebibliothek Glienicke/Nordbahn Bei Fragen und Hinweisen zuständiger Fachbereich der Gemeindeverwaltung:

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Rendsburg

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Rendsburg Seite 1 Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Rendsburg Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein

Mehr

Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Datteln

Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Datteln Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Datteln Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Datteln vom 16.12.2002 in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 20.12.2012 Der Rat der Stadt Datteln

Mehr

Neufassung der Benutzerordnung der Stadtbibliothek Leinefelde-Worbis. 1 Allgemeines

Neufassung der Benutzerordnung der Stadtbibliothek Leinefelde-Worbis. 1 Allgemeines Stadt Leinefelde-Worbis Neufassung der Benutzerordnung der Stadtbibliothek Leinefelde-Worbis 1 Allgemeines (1) Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Leinefelde-Worbis. (2) Jedermann

Mehr

Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei Moosthenning

Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei Moosthenning Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei Moosthenning Lengthaler Str. 19 Unterhollerau 84164 Moosthenning 08731/91636 buecherei@moosthenning.de Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag 15:00 bis 18:00

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei Bad Segeberg

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei Bad Segeberg Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei Bad Segeberg Seite 1 von 10 vom 19.12.2001 in der Fassung der 3. Änderung der Stadtbücherei vom 03.08.2006. Die Neufassung berücksichtigt: 1. die 1.

Mehr

S a t z u n g der Stadt Hachenburg über die Benutzung der Bücherei der Stadt Hachenburg (Stadtbücherei) vom

S a t z u n g der Stadt Hachenburg über die Benutzung der Bücherei der Stadt Hachenburg (Stadtbücherei) vom S a t z u n g der Stadt Hachenburg über die Benutzung der Bücherei der Stadt Hachenburg (Stadtbücherei) vom 11.12.2012 Der Stadtrat der Stadt Hachenburg hat in seiner Sitzung am 10.12.2012 gemäß 24 der

Mehr

GEMEINDE DORNSTADT ALB-DONAU-KREIS. B E N U T Z U N G S - und G E B Ü H R E N O R D N U N G für die Gemeindebücherei Dornstadt

GEMEINDE DORNSTADT ALB-DONAU-KREIS. B E N U T Z U N G S - und G E B Ü H R E N O R D N U N G für die Gemeindebücherei Dornstadt 354.41 GEMEINDE DORNSTADT ALB-DONAU-KREIS B E N U T Z U N G S - und G E B Ü H R E N O R D N U N G für die Gemeindebücherei Dornstadt vom 04. Dezember 2003, zuletzt geändert am 15. November 2007 Der Gemeinderat

Mehr

Allgemeines. Die Gemeinde Heiningen betreibt die Bücherei als öffentliche Einrichtung.

Allgemeines. Die Gemeinde Heiningen betreibt die Bücherei als öffentliche Einrichtung. BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE GEMEINDEBÜCHEREI HEININGEN 1 Allgemeines Die Gemeinde Heiningen betreibt die Bücherei als öffentliche Einrichtung. Die Bücherei hat die Aufgabe, Lesen und Literatur sowie Medienkompetenz

Mehr

StadtbüchereiS 184. Satzung für die Stadtbücherei Marktredwitz

StadtbüchereiS 184. Satzung für die Stadtbücherei Marktredwitz Satzung für die Stadtbücherei Marktredwitz StadtbüchereiS Vom 24.03.1997 (Amtsblatt der Stadt Marktredwitz Nr. 4 vom 30.04.1997), zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 21.12.2005 (Amtsblatt der

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Colditz

Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Colditz Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Colditz 1 Allgemeines (1) Die Stadt Colditz ist Eigentümer der Stadtbibliothek. Durch den Stadtratsbeschluss (Nr.: SR 136/17/V/12 vom 24.05.2012 wird

Mehr

S t a d t P l e y s t e i n Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab. Benutzungsordnung. für die. Stadtbücherei Pleystein. vom 28.

S t a d t P l e y s t e i n Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab. Benutzungsordnung. für die. Stadtbücherei Pleystein. vom 28. S t a d t P l e y s t e i n Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Pleystein vom 28. Februar 2005 Anschrift: Neuenhammerstraße 1, 92714 Pleystein Telefon: 09654/9222-0

Mehr

für die Bücherei der Stadt Zweibrücken (Büchereisatzung) vom 19. Mai 2003, zuletzt geändert durch Satzung vom

für die Bücherei der Stadt Zweibrücken (Büchereisatzung) vom 19. Mai 2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 4.2-1 B e n u t z u n g s o r d n u n g für die Bücherei der Stadt Zweibrücken (Büchereisatzung) vom 19. Mai 2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 15.04.2013 Inhaltsverzeichnis 1 - Benutzungsrecht 2

Mehr

GEMEINDE GEMMINGEN Landkreis Heilbronn. Inhaltsverzeichnis

GEMEINDE GEMMINGEN Landkreis Heilbronn. Inhaltsverzeichnis GEMEINDE GEMMINGEN Landkreis Heilbronn Satzung über die Benutzungsordnung der Bücherei Gemmingen () Vom 21. Februar 2002. Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES 2 BENUTZER 3 BENUTZUNGSERLAUBNIS 4 AUSLEIHE 5

Mehr

Satzung über die Benutzung und die Gebühren der öffentlichen Bibliotheken der Stadt Brandis

Satzung über die Benutzung und die Gebühren der öffentlichen Bibliotheken der Stadt Brandis Satzung über die Benutzung und die Gebühren der öffentlichen Bibliotheken der Stadt Brandis Auf Grund des 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen vom 21.04.93 (in der Fassung vom 14. 06. 1999) in

Mehr

SATZUNG. über die Benutzung und die Gebühren für die Stadtbücherei Hückelhoven vom

SATZUNG. über die Benutzung und die Gebühren für die Stadtbücherei Hückelhoven vom SATZUNG über die Benutzung und die Gebühren für die Stadtbücherei Hückelhoven vom 09.05.2018 Aufgrund der 7, 8 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Seite 1 von 4. Benutzungsordnung. der Samtgemeindebücherei Emlichheim. Artikel 1 Allgemeines

Seite 1 von 4. Benutzungsordnung. der Samtgemeindebücherei Emlichheim. Artikel 1 Allgemeines Seite 1 von 4 Benutzungsordnung der Samtgemeindebücherei Emlichheim Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.d.f. vom 17.12.2010 (Nieders. GVBI. 2010, S.

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Rendsburg

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Rendsburg Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Rendsburg I/3-3 Seite 1 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert

Mehr

Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg. S a t z u n g. über die Benutzung der Gemeindebücherei und -mediothek Henstedt-Ulzburg

Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg. S a t z u n g. über die Benutzung der Gemeindebücherei und -mediothek Henstedt-Ulzburg Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg S a t z u n g über die Benutzung der Gemeindebücherei und -mediothek Henstedt-Ulzburg Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der

Mehr

Benutzungsordnung für die Öffentliche Bücherei

Benutzungsordnung für die Öffentliche Bücherei Benutzungsordnung für die Öffentliche Bücherei 1 Allgemeines (1) Die Schul- und Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Großalmerode und der Valentin-Traudt-Schule, Gesamtschule Großalmerode.

Mehr

STADT BAD SCHWARTAU 302 SAMMLUNG DES ORTSRECHTS STAND: 01/2013

STADT BAD SCHWARTAU 302 SAMMLUNG DES ORTSRECHTS STAND: 01/2013 Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Bad Schwartau Auf Grund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBL. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch

Mehr

Benutzungsordnung für die Marktbücherei St. Martin Eggolsheim. vom

Benutzungsordnung für die Marktbücherei St. Martin Eggolsheim. vom 028/54 S.1 Benutzungsordnung für die Marktbücherei St. Martin Eggolsheim vom 26.02.2008 in Kraft getreten am 01.04.2008 (Amtsblatt vom 10.04.2008 Nr. 7) in der zur Zeit gültigen Fassung einschließlich

Mehr

Satzung ( Benutzungsordnung ) für die Stadtbücherei der Stadt Mölln

Satzung ( Benutzungsordnung ) für die Stadtbücherei der Stadt Mölln Satzung ( Benutzungsordnung ) für die Stadtbücherei der Stadt Mölln Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO) und der 1,2,4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung

Benutzungs- und Gebührensatzung Benutzungs- und Gebührensatzung für die Gemeindebücherei Ellerau Auf Grund der 4, 17 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H.

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Öffentliche Bibliothek in der Gemeinde Rangsdorf vom 09.Juni 2004

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Öffentliche Bibliothek in der Gemeinde Rangsdorf vom 09.Juni 2004 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Öffentliche Bibliothek in der Gemeinde Rangsdorf vom 09.Juni 2004 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

MANÜ! / photocase.com BIBLIOTHEKS- LEITFADEN

MANÜ! / photocase.com BIBLIOTHEKS- LEITFADEN MANÜ! / photocase.com BIBLIOTHEKS- LEITFADEN 1 Allgemeines 1 Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche, kulturelle Einrichtung der Stadt Rosenheim. Sie dient der allgemeinen Information, Weiterbildung und

Mehr

der Gemeindebüchereien. Kaufungen

der Gemeindebüchereien. Kaufungen Org.-Nr. 2.10 Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeindebüchereien Kaufungen Aufgrund der 9 Abs. 2 Satz und 66 Abs. 1 Satz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl.

Mehr

Satzung der Gemeinde Börnsen über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Einrichtung Gemeindebücherei

Satzung der Gemeinde Börnsen über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Einrichtung Gemeindebücherei Satzung der Gemeinde Börnsen über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Einrichtung Gemeindebücherei Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl.

Mehr

Benutzungsordnung der Stadtbücherei Herzogenaurach

Benutzungsordnung der Stadtbücherei Herzogenaurach Stadtbücherei Benutzungsordnung - 1 - Benutzungsordnung der Stadtbücherei Herzogenaurach Rechtsgrundlagen: i.d.f. vom veröffentlicht am wirksam seit Änderungen 19.06.1991 20.06.1991 01.06.1991 30.03.2000

Mehr

Satzung der Stadtbücherei Herborn im Lahn-Dill-Kreis

Satzung der Stadtbücherei Herborn im Lahn-Dill-Kreis Herborn im Lahn-Dill-Kreis Aufgrund der 5 und 51 des Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.3.2015 (GVBl. I S.

Mehr

Benutzungs-, Gebühren- und Hausordnung für die Gemeindebücherei St. Martin in Waging am See

Benutzungs-, Gebühren- und Hausordnung für die Gemeindebücherei St. Martin in Waging am See Benutzungs-, Gebühren- und Hausordnung für die Gemeindebücherei St. Martin in Waging am See 1. Allgemeines Die Gemeindebücherei St. Martin ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Marktgemeinde

Mehr

Stadtrecht der Stadt Fellbach 3/2 Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Fellbach. Benutzungsordnung. für die. Stadtbücherei Fellbach *)

Stadtrecht der Stadt Fellbach 3/2 Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Fellbach. Benutzungsordnung. für die. Stadtbücherei Fellbach *) Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Fellbach *) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE STADTBÜCHEREI WERMELSKIRCHEN

BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE STADTBÜCHEREI WERMELSKIRCHEN BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE STADTBÜCHEREI WERMELSKIRCHEN Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Gemeindebücherei Gettorf

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Gemeindebücherei Gettorf Benutzungs- und Gebührensatzung für die Gemeindebücherei Gettorf Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch

Mehr

STADT SCHROBENHAUSEN Dienststelle: Stadtbücherei

STADT SCHROBENHAUSEN Dienststelle: Stadtbücherei STADT SCHROBENHAUSEN Dienststelle: Stadtbücherei Benutzungssatzung der Stadtbücherei Schrobenhausen Die Stadt Schrobenhausen erlässt aufgrund des Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den

Mehr

Satzung. über die Benutzung der Büchereien der Gemeinde Rosengarten und über die Erhebung von Gebühren (Büchereibenutzungs- und -gebührensatzung)

Satzung. über die Benutzung der Büchereien der Gemeinde Rosengarten und über die Erhebung von Gebühren (Büchereibenutzungs- und -gebührensatzung) Satzung über die Benutzung der Büchereien der Gemeinde Rosengarten und über die Erhebung von Gebühren (Büchereibenutzungs- und -gebührensatzung) Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Zirndorf vom i. d. F. vom

Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Zirndorf vom i. d. F. vom Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Zirndorf vom 12.11.1979 i. d. F. vom 23.10.2008 Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), (BayRS 2020-1-1-I),

Mehr

Nummer: ORTSRECHT UND WEITERE REGELUNGEN - Seite: 1 Stand: Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Pinneberg

Nummer: ORTSRECHT UND WEITERE REGELUNGEN - Seite: 1 Stand: Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Pinneberg - ORTSRECHT UND WEITERE REGELUNGEN - Seite: 1 Stand: 11.15 Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Pinneberg Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO

Mehr

Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Rheinstetten

Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Rheinstetten Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Rheinstetten Zur besseren Lesbarkeit dieser Benutzungsordnung, ist im Folgenden in der Regel nur die männliche Form von Personenbezeichnungen gewählt. Unabhängig

Mehr

Gebühren- und Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Detmold vom 12. Dezember 1996

Gebühren- und Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Detmold vom 12. Dezember 1996 Gebühren- und Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Detmold vom 12. Dezember 1996 (zuletzt geändert durch 7. Änderungssatzung vom 16.12.2010) öffentlich bekannt gemacht: 27.12.2010 gültig seit: 01.01.2011

Mehr

Benutzungs-, Gebühren- und Hausordnung für die Gemeindebüchereien Weiler im Allgäu und Simmerberg

Benutzungs-, Gebühren- und Hausordnung für die Gemeindebüchereien Weiler im Allgäu und Simmerberg Benutzungs-, Gebühren- und Hausordnung für die Gemeindebüchereien Weiler im Allgäu und Simmerberg 1. Allgemeines Die Bibliothek ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung des Marktes Weiler-Simmerberg.

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Brunsbüttel für die Stadtbücherei

Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Brunsbüttel für die Stadtbücherei Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Brunsbüttel für die Stadtbücherei Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Christian-Wagner-Bücherei Rutesheim

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Christian-Wagner-Bücherei Rutesheim Gemeinde Rutesheim Benutzungs- und Gebührenordnung für die Christian-Wagner-Bücherei Rutesheim Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Benutzungsordnung der Stadtbücherei Baunach

Benutzungsordnung der Stadtbücherei Baunach Benutzungsordnung der Stadtbücherei Baunach 1. Allgemeines 1.1 Die Stadtbücherei Baunach ist eine öffentliche Einrichtung in der Trägerschaft der Stadt Baunach. Bei juristischen Auseinandersetzungen (z.b.

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Hans-Fallada-Bibliothek

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Hans-Fallada-Bibliothek Benutzungs- und Entgeltordnung für die Hans-Fallada-Bibliothek Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. 06.

Mehr