1. Halten Sie die Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?

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1 Wahlprüfsteine des Deutschen Hanfverbandes Antworten der Partei DIE LINKE. Sachsen-Anhalt 1. Halten Sie die Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik? Nein. Weder die Kriminalisierung noch die Unterscheidung in legale und illegale Substanzen schränken die Verfügbarkeit oder den Konsum von Drogen wirksam ein. DIE LINKE. Sachsen-Anhalt setzt statt auf Repression und die Kriminalisierung von DrogenkonsumentInnen auf Hilfen für Abhängige und auf Prävention und Aufklärung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Rauschmitteln. Dazu gehört auch der differenzierte Umgang mit Substanzen statt Alkohol und Nikotin zu bagatellisieren und Cannabis zu dämonisieren. Ziel linker Drogenpolitik ist es, drogenbedingte Probleme zu reduzieren und Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Rauschmitteln herzustellen. 2. Wollen Sie die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten generell eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen? DIE LINKE. Sachsen-Anhalt setzt sich auf Landesebene für eine Erhöhung der sogenannten geringen Mengen ein, bei denen von der Strafverfolgung abgesehen werden kann. Dies begreifen wir als eine Maßnahme, die landespolitisch kurzfristig umsetzbar ist bis zu einer grundlegenden Reform des Betäubungsmittelgesetzes auf Bundesebene. Ein solcher Schritt wäre zudem geeignet, die polizeiliche Arbeit von unsinniger Belastung zu befreien und kontraproduktive Repression gegenüber CannabiskonsumentInnen etwas zu entspannen. Generell treten wir für eine staatliche Regulierung des Cannabismarktes unter Gewährleistung des Jugendschutzes sowie Werbeverbotes ein. 3. Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen? DIE LINKE. Sachsen-Anhalt setzt sich dafür ein, den Anbau von wenigen Hanfpflanzen und damit den Anbau von Cannabis zum eigenen Bedarf zu genehmigen sowie Cannabis-Clubs auf nichtkommerzieller Basis zu erlauben. Dabei müssen der Jugendschutz sowie ein entsprechendes Werbeverbot gesichert sein. Wir wollen die Möglichkeiten erleichtern, Cannabis als Arzneimittel medizinisch einzusetzen und zu erforschen. 4. Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der "geringen Menge" nach 31a BtMG und planen Sie Änderungen? Nach 31a BtMG kann das Verfahren in Fällen der Konsumierung von Betäubungsmitteln in geringen Mengen eingestellt werden, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Ferner müssen die jeweiligen Ausführungsrichtlinien (VO) zur Anwendung des 31a BtMG des Bundeslands, in dem die Tat begangen wurde, berücksichtigt werden. So wird zum Beispiel die Menge an Cannabis, die noch als»geringe Menge«angesehen wird, in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. 1

2 In Sachsen-Anhalt sind das bis zu drei Konsumeinheiten wobei in der Regel zu Gunsten der beschuldigten Person von etwa 6 Gramm ausgegangen wird. Das gilt ebenfalls in Wiederholungsfällen. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die einzelnen Bundesländer zwischen»regeleinstellungen«und»kann-einstellungen«unterscheiden. Eine»Regeleinstellung«heißt, dass das Verfahren bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eingestellt werden soll. Eine»Kann-Einstellung«besagt lediglich, dass die Staatsanwaltschaft unter Abwägung der Einzelumstände das Verfahren einstellen kann. Im Vergleich der Bundesländer bezüglich der Regelungen zu Cannabis hat Berlin die liberalsten Regelungen. DIE LINKE. Sachsen-Anhalt wird nach sorgfältiger Prüfung unter Hinzuziehung der aktuellen Verordnungen der anderen Bundesländer und bei Vorlage entsprechender Prüfergebnisse die Verordnung zur Anwendung der»geringen Menge«nach 31a BtMG des Landes Sachsen-Anhalt ändern mit dem Ziel, gesetzliche Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Rauschmitteln zu schaffen und DrogenkonsumentInnen weiter zu entkriminalisieren. 5. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch fu r eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten an Erwachsene? DIE LINKE. Sachsen-Anhalt setzt sich für solche Modellversuche ein. Eine Möglichkeit wären Cannabisclubs nach den Regularien des spanischen Vorbildes, die in der jetzt auslaufenden Legislaturperiode von der Landtagsfraktion DIE LINKE in einem Antrag als Modellprojekte vorgeschlagen worden sind. Gleichwohl bleibt insgesamt anzumerken, dass es bereits umfangreiche Erfahrungen von Modellversuchen sowie unterschiedlichen Legalisierungsschritten im Kontext von Cannabis in anderen Ländern gibt. Aus unserer Sicht würden Modellversuche in erster Linie dazu dienen, Vorbehalte, die aus der Tradition der repressiven Drogenpolitik stammen und in Teilen der Bevölkerung noch vorhanden sind, auch hierzulande abzubauen. Mit Blick auf die Erfahrungen aus anderen Ländern spricht sich DIE LINKE. Sachsen-Anhalt für ein Werbeverbot und für einen konsequenten Jugendschutz aus. Das Beispiel der niederländischen Coffeechops hat sehr deutlich die Bedeutung des Jugendschutzes untermauert. Zu Beginn dieses niederländischen Modells fehlte eine Altersbegrenzung und viele Jugendlichen machten von dieser Lücke gebrauch. Dieser Fehler wurde alsbald korrigiert. Interessant ist, dass das durchschnittliche Einstiegsalter beim Cannabiskonsum in den Niederlanden heute höher liegt, als in Deutschland. Nicht trotz sondern wegen der Coffeeshops. Nur dort, wo es einen legalen Weg gibt, lässt sich Jugendschutz ja überhaupt implementieren. So kommen viele Jugendliche bei uns auch leichter an Cannabis als an Alkohol. Denn der Verkäufer an der Ecke fragt nicht nach einem Ausweis, der an der Kaufhauskasse schon. Zum Thema Werbeverbot: Wenn auch viele positive Faktoren als Folge der (Teil- )Legalisierung von Cannabis in einzelnen Staaten der USA aufzulisten sind, wollen wir verhindern, dass kommerzielle Werbung den Konsum von Cannabis wie etwa in Colorado kritiklos idealisiert. Diese Haltung vertreten wir allerdings auch rigoros bei Alkohol, rezeptfreien Medikamenten und Tabak. 6. Wie stehen Sie zur Qualitaẗskontrolle von Drogen wie Cannabis? Generell gilt: Das Testen von Drogen auf ihre Qualität (Drug-Checking) verringert unbeabsichtigte gesundheitliche Gefahren und erreicht neue Gruppen für die Präventionsarbeit. Zahlreiche internationale Projekte beweisen, dass sich der Konsum durch das Testen nicht erhöht, sondern dass sich Menschen gegenteilig auf Grundlage von Drug-Checking risikobewusster verhalten. Für DIE LINKE. Sachsen-Anhalt sind Qualitätsprobleme, wie etwa Streckungsmittel im Cannabis, ein Problem des illegalisierten Cannabismarktes. In einem legalisierten und damit regulierten Markt kann die Qualität kontrolliert und bewertet werden. Neben der Vermeidung von gesundheitsgefährdenden 2

3 Zusatzstoffen geht es uns auch um die Kennzeichnung des THC-Gehaltes. Denn so, wie es beim Alkoholkonsum selbstverständlich ist, dass die Rauschwirkung durch die prozentuale Alkoholangabe besser eingeschätzt werden kann, wollen wir auch den CannabiskonsumentInnen die Möglichkeit geben, die Größenordnung der Rauschwirkung besser einstufen zu können. 7. Halten Sie es für sinnvoll, dass Cannabiskonsumenten bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt werden oder setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung ein? DIE LINKE. Sachsen-Anhalt lehnt eine Ungleichbehandlung von CannabiskonsumentInnen bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber AlkoholkonsumentInnen ab. DIE LINKE. Sachsen-Anhalt setzt sich für bundeseinheitliche, wissenschaftlich abgesicherte Grenzwerte - insbesondere für den Cannabiswirkstoff THC - im Straßenverkehr ein, welcher eine akute Fahruntüchtigkeit nachvollziehbar definiert. Dass Konsumierenden von Drogen per se die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Fahrzeugs abgesprochen wird, auch wenn nicht unter Drogeneinfluss gefahren wurde, ist aus Sicht der LINKEN nicht hinnehmbar. Den Führerschein sollen danach nur solche KonsumentInnen verlieren, die berauscht am Steuer sitzen. Wer konsumiert, ohne ein Fahrzeug zu führen, soll seine Fahrerlaubnis künftig behalten dürfen. Wir befürworten generell ein Verbot, unter dem Einfluss von Rauschmitteln ein Fahrzeug zu führen. Das heißt in letzter Konsequenz, dass auch die derzeitigen Alkohol-Promillegrenzen evaluiert werden müssen. 8. Wollen Sie Ihre drogenpolitischen Positionen, beispielsweise u ber Bundesratsinitiativen, auch bundesweit vertreten? In der auslaufenden Legislaturperiode hat sich die Landtagsfraktion DIE LINKE bereits für eine Bundesratsinitiative zur Reform des Betäubungsmittelgesetzes eingesetzt (siehe hierzu ausführlicher unsere Antwort auf Frage Nummer 9). In diesem Fall ging es im Schwerpunkt um die medizinische Nutzung. DIE LINKE. Sachsen-Anhalt will dieses in der kommenden Legislaturperiode erneut auf die Tagesordnung bringen. Neben der medizinischen Nutzung geht es uns auch um eine generelle Abkehr von der Strafbarkeit des Cannabiskonsums zugunsten einer Regulierung des Cannabismarktes. Jede bundesweite Initiative, die den Abbau von Repression gegenüber DrogenkonsumentInnen forciert und stattdessen die Verbesserung und den zielgerichteten Ausbau von Aufklärung, Prävention, niedrigschwelliger Hilfsangebote, Reha-Bedarfe usw. zum Ziel hat, kann mit unserer konstruktiven Unterstützung rechnen. 9. Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Partei und Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode? Die Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt hat unter der Überschrift»Cannabiskonsum in Sachsen-Anhalt«eine Große Anfrage mit etwa 90 Fragen aufgeteilt in sieben thematischen Abschnitten an die Landesregierung gerichtet. Diese wurde in der Landtagsdrucksache 6/3498 beantwortet und zusammen mit einer zweiten Großen Anfrage der Landtagsfraktion zum Thema»Harte Drogen in Sachsen-Anhalt«(Drucksache 6/3499) im Januar 2015 kontrovers im Landtag diskutiert. In Folge dieser Auseinandersetzung hat die Landtagsfraktion DIE LINKE einen Antrag mit dem Titel»Cannabiskonsum entkriminalisieren - Krankheiten lindern«in der Drucksache 6/3820 eingebracht. 3

4 Dieser Antrag zielte einerseits auf eine Bundesratsinitiative ab, durch konkrete Änderungen im Betäubungsmittelgesetz eine umfassende Nutzung von Cannabis als Medikament zu ermöglichen und sich für eine Übernahme der Kosten dieser medizinischen Nutzung durch die gesetzliche Krankenversicherung einzusetzen. Andererseits beinhaltete der Antrag umsetzbare landespolitische Maßnahmen, die auf eine Entkriminalisierung des Cannabiskonsums abzielten: Die Anhebung der Strafverfolgungsfreigrenze von 6 auf 30 Gramm und die Einführung von Cannabis-Clubs als Modellprojekte nach spanischem Vorbild. Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hatten parallel einen Antrag eingebracht, der sich ausschließlich auf die medizinische Nutzung bezog. Beide Anträge wurden zusammen im Sozialausschuss diskutiert und hierfür auch ein öffentliches Fachgespräch mit ExpertInnen aus der Praxis initiiert. Zum Ende der Beratungen hat unsere Fraktion gemeinsam eine Beschlussempfehlung mit der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen vorgelegt, in der die Landtagsfraktion DIE LINKE zunächst einmal auf ihre über die Medizin hinausgehenden Forderungen verzichtet hatte. Leider wurde auch dieser Kompromissvorschlag seitens der Regierungsfraktionen CDU und SPD nicht angenommen. Sie haben stattdessen mit ihrer Mehrheit einen Beschluss durchgesetzt, der lediglich aussagt, dass das angekündigte Vorhaben der Bundesregierung zu begrüßen sei und positiv begleitet werden solle (Drucksache 6/4659). 10. Welche drogenpolitischen Initiativen plant Ihre Partei und Fraktion fu r die kommende Legislaturperiode? DIE LINKE. Sachsen-Anhalt plant zunächst eine Aktualisierung der in der Antwort auf Frage 9 vorgestellten Initiativen. Zwar müssen in so kurzem Abstand nicht unbedingt wieder zwei Große Anfragen eingereicht werden, es wird von uns aber gezielte Kleine Anfragen zu besonderen Problemschwerpunkten geben. Etwa zur Entwicklung des Problemfeldes Crystal Meth, zum Inhalt und Umfang der drogenbedingten Arbeit von Polizei und Justiz oder zur Nutzung von Cannabis als Medikament. Da wir den entsprechenden bundesgesetzlichen Entwurf zur medizinischen Nutzung in seiner bisherigen Form für unzureichend halten, werden wir diesen Gesetzgebungsprozess inhaltlich begleiten und uns ggf. in Form eines Antrages erneut für eine Bundesratsinitiative zur umfassenden Nutzung von Cannabis als Medikament stark machen. Auf Landesebene wollen wir uns in Form von Anträgen oder ggf. Gesetzentwürfen weiterhin für die Anhebung der Strafverfolgungsfreigrenze und für die Einführung von Cannabis Clubs als Modellprojekte einsetzen. Wir treten hierbei auch für die nicht-strafverfolgung beim Anbau von Cannabis für den eigenen Bedarf ein. Zudem auch für die Gleichbehandlung von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr mit der Maßgabe: wer clean fährt, darf den Führerschein nicht aufgrund seiner Drogenpräferenz für Cannabis verlieren. Außerdem wollen wir durch parlamentarische Initiativen die Suchtprävention, -beratung und -hilfe in Sachsen-Anhalt stärken. Ein wichtiges Beispiel ist der Ausbau von Reha-Angeboten für Drogenabhängige mit Kindern. 11. Wie sollte Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt fu r Cannabisprodukte aussehen? Für DIE LINKE. Sachsen-Anhalt umfasst ein regulierter Markt von Cannabis folgende Punkte: der Staat erhebt eine Steuer auf Cannabis und Cannabisprodukte im Bezug zur Größe der Rauschwirkung und ist dafür verantwortlich, dass die Qualität der Cannabiswaren geprüft und Wirkstoffangaben sowie ggf. Herstellungsverfahren für die KundInnen sichtbar ausgewiesen werden. Der Verkauf von Cannabis- und Cannabisprodukten darf analog der aktuellen gesetzlichen Regelungen zum hochprozentigen Alkohol nur an Erwachsene erfolgen. Da es sich bei Cannabis um ein Rauschmittel handelt, bei dem ein möglichst bewusster Umgang wünschenswert ist, treten wir zudem für ein Werbeverbot ein. Dieses Werbeverbot wollen wir auch auf andere Drogen ausdehnen: Auf Alkoholprodukte und rezeptfreie Medikamente sowie auf Tabakprodukte, die trotz der erheblichen gesundheitlichen Risiken (häufigste drogenbedingte Todesursache) noch immer nicht vollständig unter ein Werbeverbot fallen. Last but not least soll der Anbau von Cannabis zum eigenen Bedarf erlaubt sein. Dieser Eigenanbau kann dabei mittels sogenannter Cannabis-Clubs auch an fachkundige Personen delegiert werden. 4

5 DIE LINKE. Sachsen-Anhalt schlägt vor, die zusätzlichen Steuereinnahmen im angemessenen Umfang für die Verbesserung der Suchtprävention sowie der Suchthilfe zu nutzen. Sachsen-Anhalt gehört zu den Bundesländern, in denen das Problemfeld Chrystal Meth seit mehreren Jahren deutlich steigende Zahlen zu verzeichnen hat. Konkrete Defizite wurden durch die Antwort auf unsere oben genannte Große Anfrage zum Thema»Harte Drogen«sichtbar. So lässt sich beispielsweise ausmachen, dass junge Mütter mit einer Chrystal Meth-Abhängigkeit viel zu lange auf einen Reha-Platz warten müssen, zu welchem sie ihr Kind bzw. ihre Kinder mitnehmen können. Sowohl für die Perspektive der betroffenen Mütter als gerade auch zum Wohle der Kinder muss das quantitative wie qualitative Angebot an diesen Plätzen dringend ausgebaut werden. 5

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