Gesetz.. und Verordnul1gsblatt
|
|
- Nele Albrecht
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 B 1612A Bayerisclles 181 Gesetz.. und Verrdnul1gsblatt Nr. 13 München, den 16. Juni 1987 Datum In hai t Seite Verrdnung über die Festsetzung der Zulassungszahlen der im Studienjahr 1987/88 an wissenschaftlichen Hchschulen in den wissenschaftlichen Studiengängen als Studienanfänger swie im höheren aufzunehmenden Bewerber (Zulassungszahlverrdnung 1987/88) B-2-5-WK WK Verrdnung über die Festsetzung der Zulassungszahleri der im Studienjahr 1987/88 an wissenschaftlichen Hchschulen in den wissenschaftlichen Studiengängen als Studienanfänger swie im höheren aufzunehmenden Bewerber (Zulassungszahlverrdnung 1987/88) Vm 5. Juni1987 Auf Grund vn Art. 2 Abs. 1, Art. 3 und Art. 10 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrags über die Vergabe vn Studienplätzen (BayRS WK) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des - Gesetzes zur Überleitung vn Zuständigkeiten auf das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vm 23. Dezember 1986 (GVBl S. 392) erläßt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst flgende Verrdnung: 1 (1) An den nachflgend genannten Hchschulen werden in den jeweils aufgeführten Studiengängen die Zahlen der zum Wintersemester 1987/88 als Studienanfänger ins erste aufzunehmenden Studenten swie die Zulassungszahlen für die höheren wie flgt festgesetzt: Hchschule/Studiengang a) Studiengänge mit dem Abschluß Diplm, Magister, Prmtin (als erstem Abschluß) der Staatsexamen (hne Lehrämter) Universität Augsburg: Rechtswissenschaft 400 Universität Bamberg: Psychlgie
2 182 Bayerisches Gesetz- und Verrdnungsblatt Nr. 13/1987 Hchschule/Studiengang Vlkswirtschaft 40 Wirtschaftsinfrmatik Bichemie' Bilgie Geöklgie Rechtswissenschaft 301 Sprtöknmie 75 Vlkswirtschaft Bilgie Chemie Frstwissenschaft Gelgie Jurnalistik Kunstgeschichte HF NF Lebensmittelchemie Medizin Vrklinik Klinik Pharmazie Psychlgie Rechtswissenschaft Theaterwissenschaft HF NF Tiermedizin Vlkswirtschaft Wirtschaftspädaggik Zahnmedizin Zeitungswissenschaften HF NF Universität.Passau: 253 Infrmatik Rechtswissenschaft 451 Vlkswirtschaft Bilgie <;
3 Bayerisches Gesetz- und Verrdnungsblatt Nr.13/ Hchschule/Studiengang Medizin Vrklinik Pharmazie Psychlgie Rechtswissenschaft 345 Vlkswirtschaft 60 Zahnmedizin Bilgie Infrmatik Lebensmittelchemie Medizin Vrklinik Klinik Pharmazie Psychlgie Rechtswissenschaft 320 Vlkswirtschaft 90 Zahnmedizin b) Studiengänge mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung fü r das Lehramt an Gymnasien Bilgie Bilgie Chemie Wirtschaftswissenschaften Bilgie Bilgie c) Studiengänge mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für snstige Lehrämter Universität Bamberg: Psychlgie mit schulpsychlgischem Schwerpunkt Bilgie, Lehramt an Real-, Grund- und Hauptschulen
4 184 Bayerisches Gesetz- und Verrdnungsblatt Nr. 13/1987 Hchschule/Studiengang Bilgie, Lehramt an Real-, Grund- und Hauptschulen Chemie, Lehramt an Real-, Grund- und Hauptschulen Bilgie, Lehramt an Real-, Grund- und Hauptschulen Bilgie, Lehramt an Real-, Grund- und Hauptschulen d) Im Aufbaustudiengang Sprtrecht und Sprtverwaltung beträgt die Zulassungszahl an der Universität Bayreuth im ersten 15 und im zweiten O. (2) An den nachflgend genannten Hchschulen werden in den jeweils aufgeführten Studiengängen die Zahlen der zum Smmersemester 1988 als Studienanfänger ins erste aufzunehmenden Studenten swie die Zulassungszahlen für die höheren wie flgt festgesetzt: Hchschule/Studiengang I a:) Studiengänge mit dem Abschluß Diplm, Magister, Prmtin (als erstem Abschluß) der Staatsexamen (hne Lehrämter) Universität Augsburg: Rechtswissenschaft 0 Universität Bamberg: 1 Psychlgie Vlkswirtschaft 1 Wirtschaftsinfrmatik Bichemie Bilgie Geöklgie Rechtswissenschaft 0 Sprtöknmie 0 Vlkswirtschaft 10
5 Bayerisches Gesetz- und Verrdnungsblatt Nr.13/ Hchschule/Studiengang Bilgie Chemie Frstwissenschaft Gelgie Jurnalistik Kunstgeschichte Lebensmittelchemie Medizin Pharmazie Psychlgie Rechtswissenschaft Theaterwissenschaft Tiermedizin Vlkswirtschaft Wirtschaftspädaggik Zahnmedizin Zeitungswissenschaften H F NF Vrklinik Klinik HF NF HF NF ~ Universität Passau: Infrmatik Rechtswissenschaft Vlkswirtschaft Bilgie Medizin Pharmazie Psychlgie RechtswisseIlschaft Vlkswirtschaft Zahnmedizin Vrklinik Bilgie Infrmatik ,
6 186 Bayerisches Gesetz- und Verrdnungsblatt Nr. 13/ 1987 Hchschule/Studiengang Lebensmittelchemie Medizin Vrklinik Klinik Pharmazie Psychlgie Rechtswissenschaft 120 Vlkswirtschaft 48 Zahnmedizin b) Studiengänge mit Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien Bilgie Bilgie Chemie Wirtschaftswissenschaften / Bilgie Bilgie c) Studiengänge mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für snstige Lehrämter Universität Bamberg: Psychlgie mit schulpsychlgischem Schwerpunkt Bilgie, Lehramt an Real-, Grund- und Hauptschulen Uni ersität München: Bilgie, Lehramt an Real-, Grund- und Hauptschulen Chemie, Lehramt an Real-, Grund- und Hauptschulen Bilgie, Lehramt an Real-, Grund.- und Hauptschulen
7 Bayerisches Gesetz- und Verrdnungsblatt Nr.13/ Hchschule/Studiengang Bilgie, Lehramt an Real-', Grund- und Hauptschulen d) Im Aufbaustudiengang Sprtrecht und Sprtverwaltung werden an der Universität Bayreuth zum Smmersemester 1988 Studienanfänger nicht zugelassen. Für das zweite beträgt die. Zulassungszahl15. 2 (1) In den Studiengängen, die an den in 1 genannten Hchschulen geführt werden, die jedch in 1 nicht aufgeführt sind der für die an der entsprechenden Hchschule keine Zulassungszahlen festgesetzt sind, bestehen keine Zulassungsbeschränkungen. (2) Sweit für die in 1 genannten Studiengänge für die höheren keine Zulassungszahlen einschließlich der Zulassungszahl 0 festgesetzt sind, bestehen für die entsprechenden höheren keine Zulassungsbeschränkungen. (3) Einschreibungsbeschränkungen, die durch die Studienjahreinteilung bedingt sind, bleiben unberührt. 3 (1) Sweit für höhere Zulassungszahlen festgesetzt sind, werden Bewerber für diese in dem Umfang aufgenmmen, als die Zahl der im entsprechenden eingeschriebenen Studenten die jeweils festgesetzten Zulassungszahlen unterschreitet. (2) In den in 1 genannten Studiengängen findet eine Zulassung für höhere auch bei Unterschreiten der für das jeweilige festgesetzten Zulassungszahl abweichend vn Absatz 1 nicht statt, wenn die Gesamtzahl der den n mit Zulassungsbeschränkungen zuzurdnenden Studenten des betreffenden Studiengangs die Summe der für diesen Studiengang festgesetzten Zulassungszahlen erreicht der überschreitet. (3) I Im Studiengang Humanmedizin findet eine Zulassung für höhere vrklinische abweichend vn Absatz 1 auch bei Unterschreiten der für das jeweilige festgesetzten Zulassungszahl ferner nicht statt, sweit die Zahl der Studenten, die dem ersten bis vierten vrklinischen zuzurechnen sind, gleich der 'höher ist als die Summe der für das erste bis vierte festgesetzten Zulassungszahlen. 2Eine Zulassung zum klinischen Studienabschnitt findet auch bei Unterschreiten der für das jeweilige festgesetzten Zulassungszahl ferner nicht statt, sweit die Zahl der Studenten, die dem ersten bis sechsten klinischen zuzurechnen sind, gleich der höher ist als die Summe der für das erste bis sechste klinische festgesetzten Zulassungszahlen. 3Zur prakti- 'schen Ausbildung in Krankenanstalten werden Bewerber aufgenmmen, sweit die Zahl der drt auszubildenden Studenten unter die für das fünfte bis sechste klinische festgesetzten Zulassungszahlen sinkt. 4 2 Abs. 1 Satz 2 der Verrdnung über die befristete Immatrikulatin und das Weiterstudium vn Studenten an Hchschulen mit Teilstudiengängen (BayRS WK) in der jeweils geltenden Fassung bleibt unberührt. 4 lein Student ist dem höheren zuzurdnen, das der Zahl der entspricht, für die der Student bisher immatrikuliert war. 2Dies gi-lt sinngemäß, wenn der Bewerber angerechnete Studienleistungen aus anderen Studiengängen nachweist und auf Grund dieser angerechneten Studienleistungen in ein höheres zugelassen wird. ' 5 (1) IErreicht die Zahl der Bewerber für einen der in 1 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 Buchst. a aufgeführten Studiengänge die drt festgesetzten Zulassungszahlen nicht, s erhöhen sich die Zulassungszahlen der derselben Lehreinheit zugerdneten Studiengänge im Verhältnis der Lehrnachfrage bei der Lehreinheit. 2Sweit für einen Studiengang Zulassungszahlen getrennt für Haupt- und Nebenfach festgesetzt sind, erhöhen sich vr Anwendung des Satzes 1 die Zulassungszahlen für das Hauptfach im Verhältnis der Lehrnachfrage, wenn die Zahl der Bewerber für das Nebenfach die festgesetzten Zulassungszahlen nicht erreicht; dies gilt auch im umgekehrten Fall. (2) I Erreicht die Zahl der Bewerber für einen der in 1 Abs. 1 Buchst. bund Abs. 2 Buchst. b aufgeführten Studiengänge die drt festgesetzten der auf Grund des Absatzes 1 erhöhten Zulassungszahlen nicht, s erhöhen sich die Zulassungszahlen der derselben Lehreinheit zugerdneten Studiengänge in 1 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 2 Buchst. c im Verhältnis der Lehrnachfrage bei der Lehreinheit. 2Dies gilt auch im umgekehrten FalL (3) Erreicht die Zahl der Bewerber für einen der in 1 Abs. 1 Buchst. bund c und Abs. 2 Buchst. bund c aufgeführten Studiengänge die dafür festgesetzten der auf Grund des Absatzes 2 erhöhten Zulassungszahlen nicht, s erhöhen sich Qie Zulassungszahlen der derselben Lehreinheit zugerdneten Studiengänge in 1 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 Buchst. a im Verhältnis der Lehrnachfrage bei der Lehreinheit..
8 188 Bayerisches Gesetz- und Verrdnungsblatt Nr.13/1987 Bayerisches Gesetz- und Verrdnungsblatt Süddeutsche r Verlag Pstfach ,8000 München 2 Pstvertriebsstück - Gebühr bezahlt 6 Im WintersE!mester 1987/88 nicht in Anspruch genmmene Studienanfängerplätze können in den Studiengängen, in denen nach 1 Abs. 2 im Smmersemester 1988 Zulassungszahlen festgesetzt sind, zu!;>ätzlich mitvergeben werden, sfern nicht für das erste die Zulassungszahl 0 festgesetzt ist.. 7 In den in 1 genannten Studiengängen ist eine Immatrikulatin als Gaststudierender nur für slche Unterrichtsveranstaltungen möglich, in denen keine Labrplätze der andere feste Arbeitsplätze benötigt werden; in den Studiengängen Medizin, Tiermedizin und Zahnmedizin ist sie ausgeschlssen. 8 Diese Verrdnung tritt am 1. Juli 1987 in Kraft; sie tritt am 30. September 1988 außer Kraft. München, den 5. Juni 1987 Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Prf. W. W i I d, Staatsminister Herausgegeben vn der Bayerischen Staatskanzlei, Prinzregentenstraße 7,8000 München 22 Druck: Süddeutscher Verlag GmbH, Sendlinger Straße 80, 8000 München 2, Bezug nur durch den Verlag, Pstfach München 2, Pstgirknt München Erscheint vierteljährlich vraussichtlich sechsmal. Bezugspreis jährlich DM (einschließlich MwSt). Einzelnummer bis 8 Seiten DM 3,-, für weitere 4 angefangene Seiten DM -,70, ab 48 Seiten Umfang für je weitere 8 angefangene Seiten DM -,70 + Versand. Dieser Einzelverkaufspreis gilt auch für Gesetzblätter, die vr dem 31. Dezember 1983 ausgegeben wrden sind. ISSN
Vom (Fundstelle:
Satzung über die Festsetzung der Zulassungszahlen der im Studienjahr 2015/2016 an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg als Studienanfängerinnen und Studienanfänger sowie im höheren aufzunehmenden
MehrVom 5. Juli (Fundstelle:
Satzung über die Festsetzung der Zulassungszahlen der im Studienjahr 2016/2017 an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg als Studienanfängerinnen und Studienanfänger sowie im höheren aufzunehmenden
MehrVom 30. Juni (Fundstelle:
Satzung über die Festsetzung der Zulassungszahlen der im Studienjahr 2018/2019 an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg als Studienanfängerinnen und Studienanfänger sowie im höheren Fachsemester
MehrAmtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 035 Tag der Veröffentlichung: 15. Juli 2010
Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 035 Tag der Veröffentlichung: 15. Juli 2010 Satzung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die im Studienjahr 2010/11 an der Universität Bayreuth als
MehrVom 07. Juli Vorbemerkung zum Sprachgebrauch:
Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen der im Studienjahr 2016/2017 an der Universität Regensburg als Studienanfänger sowie in höheren Fachsemestern aufzunehmenden Bewerber (Zulassungszahlsatzung
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Satzung über die Festsetzung der Zulassungszahlen der im Studienjahr 2016/2017 an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg als Studienanfängerinnen oder Studienanfänger
MehrFachsemester. Studiengang Didaktik der Grundschule/ Lehramt an Grundschulen. Erziehungswissenschaft (Bachelor)
Satzung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die im Studienjahr 217/218 von der Universität Augsburg als Studienanfängerinnen / Studienanfänger sowie in höhere Fachsemester aufzunehmenden Bewerberinnen
Mehr- 2 - Wirtschaftswissenschaften, Lehramt an Realschulen (einschließlich Erweiterung)
atzung der Ludwig-Maximilians-Universität München über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die im tudienjahr 2018/19 als tudienanfängerinnen und tudienanfänger sowie in höhere aufzunehmenden Bewerberinnen
Mehr- 2 - Wirtschaftswissenschaften, Lehramt an Realschulen (einschließlich Erweiterung)
atzung der Ludwig-Maximilians-Universität München über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die im tudienjahr 2016/17 als tudienanfängerinnen und tudienanfänger sowie in höhere aufzunehmenden Bewerberinnen
Mehr- 2 - Wirtschaftswissenschaften, Lehramt an Realschulen (einschließlich Erweiterung)
atzung der Ludwig-Maximilians-Universität München über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die im tudienjahr 2017/18 als tudienanfängerinnen und tudienanfänger sowie in höhere aufzunehmenden Bewerberinnen
Mehr- 2 - Wirtschaftswissenschaften, Lehramt an Realschulen (einschließlich Erweiterung)
atzung der Ludwig-Maximilians-Universität München über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die im tudienjahr 2014/15 als tudienanfängerinnen und tudienanfänger sowie in höhere aufzunehmenden Bewerberinnen
MehrVom 03.07.2014. (a) Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Mehr-Fach-Bachelor) Hauptfach (HF), Nebenfach (NF) HF 68 0 68 0 68 0
Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen der im Studienjahr 2014/2015 an der Universität Regensburg als Studienanfänger sowie in höheren Fachsemestern aufzunehmenden Bewerber (Zulassungszahlsatzung
MehrGesetz.. und VerordnUltgsblatt
8 1612 A Bayeriscltes 193 Gesetz.. und VerordnUltgsblatt Nr. 10 München, den 29. Juni 1990 Datum Inhalt Seite 19.6.1990 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Aufgaben der Großen Kreisstädte.......
MehrSatzungsbeilage III
Satzungsbeilage 2018 - III Impressum: Herausgeber: Der Präsident der TU Darmstadt Karolinenplatz 5 64289 Darmstadt Tel. 06151/16-0 E-Mail: dezernat_ii@pvw.tu-darmstadt.de Erscheinungsdatum: 01. Mai 2018
MehrGesetz.. und Verordnungsblatt
B62A. BayeriscleS 07 Gesetz.. und Verordnungsblatt Nr.9 München, den. Mai 988 Datum I n hai t Seite 5..988 Erste Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Fachschulen für Dorfhelferinnen... 07
Mehr- 2 - Wirtschaftswissenschaften, Lehramt an Realschulen (einschließlich Erweiterung)
atzung der Ludwig-Maximilians-Universität München über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die im tudienjahr 2015/16 als tudienanfängerinnen und tudienanfänger sowie in höhere aufzunehmenden Bewerberinnen
MehrBremisches Hochschulzulassungsgesetz
BremHZG BremHZG Inhaltsübersicht Artikel 1 [Zustimmung, Veröffentlichung] Artikel 2 [Ermittlung der Zulassungszahlen] Artikel 3 [Zulassungszahl] Artikel 4 [Ausbildungskapazität] Artikel 5 [Verfahren für
MehrGesetz.. und Verordllul1gsblatt
Bayeriscl1eS B 1612 A 21l Gesetz.. und Verordllul1gsblatt Nr. 13 München, den 30. Juni 1989 Datum In halt Seite 20.6.1989 Verordnung zur Übertragung von Aufgaben auf dem Gebiet der Sozialversicherung...
MehrBayerisclleS 145. Nr. 11 München, den 3. Juni 1991
B 1612 A BayerisclleS 15 Gesetz.. und Verordllul1gsblatt Nr. 11 München, den. Juni 1991 Datum Inhalt Seite 15.5. 1991 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildungsrichtungen und Fachrichtungen
MehrVom 30. Juni 2006. (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-11.pdf)
Satzung über die Festsetzung der Zulassungszahlen der im Studienjahr 2006/2007 an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg als Studienanfängerinnen oder Studienanfänger sowie im höheren aufzunehmenden Bewerberinnen
MehrVeröffentlichungsblatt 04 / Inhaltsübersicht. der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. vom 22. Juni 2012
Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz 04 / 2012 vom 22. Juni 2012 Inhaltsübersicht 1. Satzung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zur Festsetzung der Zulassungszahlen für
MehrSächsische Zulassungszahlenverordnung 2001/2002
Sächsische Zulassungszahlenverordnung 001/00 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten und Fachhochschulen
MehrSächsische Zulassungszahlenverordnung 1999/2000
Sächsische Zulassungszahlenverordnung 1999/000 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten und Fachhochschulen
MehrAMTLICHES MITTEILUNGSBLATT
69 Technische Universität Berlin AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT Herausgeber: Der Präsident der Technischen Universität Berlin Nr. 8/2002 Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin (55. Jahrgang) ISSN 0172-4924
MehrSächsische Zulassungszahlenverordnung 2002/2003
Sächsische Zulassungszahlenverordnung 00/003 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten und Fachhochschulen
MehrSächsische Zulassungszahlenverordnung 2000/2001
Sächsische Zulassungszahlenverordnung 000/001 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten und Fachhochschulen
MehrMitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau
Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau Amtliche Bekanntmachungen Nr. 4/2012 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT KOBLENZ-LANDAU 11. Juli 2012 Herausgeber: Präsident der Universität Koblenz-Landau
MehrVerkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 44 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Montag, 11. Juli 2016
Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Nr. 44 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Montag, 11. Juli 2016 Herausgeber: Präsident der Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier ISSN
MehrSächsische Zulassungszahlenverordnung 2001/2002. Verordnung
Sächsische Zulassungszahlenverordnung 001/00 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten und Fachhochschulen
MehrMitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau
Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau Amtliche Bekanntmachungen Herausgeber: Präsident der Universität Koblenz-Landau Isaac-Fulda-Allee 3 55124 Mainz Das Mitteilungsblatt liegt an beiden Campi
MehrSächsische Zulassungszahlenverordnung 2003/2004
Sächsische Zulassungszahlenverordnung 003/004 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten und Fachhochschulen
MehrVerkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 1 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER TU KAISERSLAUTERN Donnerstag, 01. Juli 2010
Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Nr. 1 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER TU KAISERSLAUTERN Donnerstag, 01. Juli 2010 Herausgeber: Präsident der TU Kaiserslautern Gottlieb Daimler Straße, Geb. 47
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
H 13614 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen Teil I 1 2006 Ausgegeben zu Wiesbaden am 13. Januar 2006 Nr. 1 Tag Inhalt Seite 7. 1. 06 Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen 2002 Ausgegeben zu Erfurt, den 11. Juli 2002 Nr. 8 18.06.2002 Thüringer Verordnung über die Änderung der Grenzen des Landkreises Gotha und des Ilm-Kreises...
MehrVeröffentlichungsblatt 04 / Inhaltsübersicht. der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. vom 09. Juli. 2013
Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz 04 / 2013 vom 09. Juli. 2013 Inhaltsübersicht 1. Satzung über die Betreuungsrelationen von Lehrveranstaltungen in Bachelor- und Masterstudiengängen
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
H 13614 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen Teil I 233 2009 Ausgegeben zu Wiesbaden am 14. Juli 2009 Nr. 9 Tag Inhalt Seite 1. 7. 09 Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung ZVS... Ändert
MehrBayerisclles. München, den 31. Mai. Inhalt
B 1612 Bayerisclles 235 Gesetz.. und Verordnungsblatt Nr.12 München, den 31. Mai 1999 Datum Inhalt Seite 10.5.1999 20.5.1999 20.5.1999 Zweite Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung ZVS 2210-8- 2-1-
MehrSatzung der Universität Bremen über die Festsetzung von Zulassungszahlen für höhere Fachsemester für das Sommersemester 2011
Satzung der Universität Bremen über die Festsetzung von Zulassungszahlen für höhere Fachsemester für das Sommersemester 2011 - Zulassungszahlenordnung - vom 10.01.2011 Der Rektor der Universität Bremen
MehrArtikel I. Vor 25 Zeugnis, Bescheinigung wird die Zeile 24 a Prüfungen bei Kooperationen eingefügt.
Zweite Ordnung zur Änderung der Diplmprüfungsrdnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldrf Vm 03.06.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 94 Abs. 1 des Gesetzes
MehrSatzungsbeilage der Technischen Universität Darmstadt 2.10
Satzungsbeilage der Technischen Universität Darmstadt 2.10 2.10 Inhalt - Satzung für die Festsetzung von Zulassungszahlen in zulassungsbeschränkten Studiengängen S. 3-5 - Satzung zur Regelung der Bekanntmachung
MehrSächsische Zulassungszahlenverordnung 2002/2003. Verordnung
Sächsische Zulassungszahlenverordnung 00/003 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten und Fachhochschulen
MehrSächsische Zulassungszahlenverordnung 2003/2004. Verordnung
Sächsische Zulassungszahlenverordnung 003/004 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten und Fachhochschulen
Mehr18. Dezember UniReport Satzungen und Ordnungen vom 18. Dezember
18. Dezember 2012 Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für die Festsetzung von Zulassungszahlen in zulassungsbeschränkten Studiengängen im Sommersemester 2013 Aufgrund von 3
MehrSächsische Zulassungszahlenverordnung 1999/2000. Verordnung
Sächsische Zulassungszahlenverordnung 1999/000 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten und Fachhochschulen
MehrBayerisches 79 Gesetz.. und Verordnul1gsblatt
B1612A Bayerisches 79 Gesetz.. und Verordnul1gsblatt Nr.7 München, den 31. März 1987 Datum In hai t Seite 24.2.1987 Siebente Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zum Vollzug des Tierseuchenrechts
MehrMitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin
Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Nr. 6/2004 vom 4. August 2004 Ordnung zur Festsetzung der Zulassungszahlen für die Studiengänge des Fachbereichs I (Wirtschaftswissenschaften)
MehrBayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt
B 1612 117 Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 5 München, den 15. März 2011 Datum I n h a l t Seite 16.2.2011 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vorlesungszeit an den Universitäten
MehrTenor. Gründe. VG München, Beschluss v M 3 E Titel:
VG München, Beschluss v. 28.07.2015 M 3 E 15.18170 Titel: einstweilige Anordnung, Humanmedizin, Sommersemester, Zulassung zum Studium, Kapazitätsausschöpfung, Berechnungszeitraum, Schwundausgleichsfaktor,
Mehr08. Dezember UniReport Satzungen und Ordnungen vom 08. Dezember
08. Dezember 2014 Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für die Festsetzung von Zulassungszahlen in zulassungsbeschränkten Studiengängen im Sommersemester 2015 Aufgrund von 3
Mehraa) Studiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen, die in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind:
Landesverordnung über die Festsetzung von en für Studiengänge an den staatlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein für das Wintersemester 2017/2018 (ZZVO Wintersemester 2017/2018) Vom 10. Juli
Mehraa) Studiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen, die in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind:
Landesverordnung über die Festsetzung von en für Studiengänge an den staatlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein für das Wintersemester 2018/2019 (ZZVO Wintersemester 2018/2019) Vom 6. Juli 2018
MehrMITTEILUNGSBLATT NR AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER FACHHOCHSCHULE MAINZ
MITTEILUNGSBLATT NR.11 10.07.2014 FACHHOCHSCHULE MAINZ 1 MITTEILUNGSBLATT NR. 11 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER FACHHOCHSCHULE MAINZ 10.07.2014 Herausgeber: Präsident der Fachhochschule Mainz Lucy-Hillebrand-Straße
MehrGesetz.. und Verordllul1gsblatt
B 1612 A BayerisclleS 413 Gesetz.. und Verordllul1gsblatt Nr. 25 München, den 13. Dezember 1991 Datum Inhalt Seite 29. 10. 1991 Vierte Verordnung Bodenseefischereiverordnung.......... 414 793-7- E 15.11.1991
MehrZahnmedizin 36 bb) Studiengänge, die in das Verfahren der Zentralstelle nicht einbezogen sind: Zulassungszahl für den Abschluss
Landesverordnung über die Festsetzung von en für Studiengänge an den Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein für das Wintersemester 2003/2004 (ZZVO 2003 / 2004) Vom 21. Mai 2003 Gl.-Nr.: 221-13-29 Fundstelle:
MehrSächsische Zulassungszahlenverordnung 2004/2005. Verordnung
Sächsische Zulassungszahlenverordnung 004/005 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten und Fachhochschulen
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 22. Jahrgang Potsdam, den 21. Juni 2011 Nummer 36 Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für das Studienjahr 2011/2012
MehrVERKÜNDUNGSBLATT. der Fachhochschule Jena. Sonderausgabe
VERKÜNDUNGSBLATT der Fachhochschule Jena Sonderausgabe Jahrgang 6 Heft Nr. 19 / Dezember 2009 Inhalt Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen der Fachhochschule Jena für das Sommersemester 2010 3 Erste
Mehr14. Juli UniReport Satzungen und Ordnungen vom 14. Juli
14. Juli 2016 Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für die Festsetzung von Zulassungszahlen in zulassungsbeschränkten Studiengängen im Wintersemester 2016/17 Aufgrund von 3
Mehr2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn
Studien- und Prüfungsrdnung der Universität Tübingen für den Studiengang Lehramt Gymnasium mit akademischer Abschlussprüfung Bachelr f Educatin (B.Ed.) Besnderer Teil II 9 für das Fach Geschichte Aufgrund
MehrVeröffentlichungsblatt 08 / Inhaltsübersicht. der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Vom 12. Juli 2018
Veröffentlichungsblatt der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz www.verwaltung.zentrale-dienste.uni-mainz.de/214.php 08 / 2018 Inhaltsübersicht Vom 12. Juli 2018 1. Satzung für die Zuordnung von Studienfächern
MehrVerordnungen, Erlasse des Ministeriums und Satzungen
Verordnungen, Erlasse des Ministeriums und Satzungen Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Festsetzung von en für Studiengänge an den staatlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein
MehrAbschlussprüfungen Kanzlerbüro, KB2
Abschlussprüfungen 2013-2017 Kanzlerbüro, KB2 Prüfungen gesamt Abschlussprüfungen 2013-2017 (jeweils Bachelor 1.300 873 427 1.356 867 489 1.703 1.128 575 1.507 984 523 1.659 1.119 540 Master 810 565 245
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 21. Jahrgang Potsdam, den 7. Juli 2010 Nummer 42 Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für das Studienjahr 2010/2011
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 23. Jahrgang Potsdam, den 9. Juli 2012 Nummer 53 Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für das Studienjahr 2012/2013
MehrVerordnungen, Erlasse des Ministeriums und Satzungen
Verordnungen, Erlasse des Ministeriums und Satzungen Landesverordnung zur Änderung der ZZVO Wintersemester 2017/2018 Vom 19. September 2017 Aufgrund des 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 Hochschulzulassungsgesetz
Mehr04. Juli UniReport Satzungen und Ordnungen vom 04. Juli
04. Juli 2018 Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für die Festsetzung von Zulassungszahlen in zulassungsbeschränkten Studiengängen im Wintersemester 2018/19 Aufgrund von 3
MehrSächsische Zulassungszahlenverordnung 2004/2005
Sächsische Zulassungszahlenverordnung 004/005 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten und Fachhochschulen
Mehr71. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 13. Juli 2017 Nummer 12
5321 71. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 13. Juli 2017 Nummer 12 Tag I N H A L T 6. 7. 2017 zur Änderung der über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen....... 23100 01 02 6. 7. 2017 zur Änderung
Mehr12. Juli UniReport Satzungen und Ordnungen vom 12. Juli
12. Juli 2017 Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für die Festsetzung von Zulassungszahlen in zulassungsbeschränkten Studiengängen im Wintersemester 2017/18 Aufgrund von 3
MehrGesetz.. und Verordllul1gsblatt
8161A Bayerisclles 377 Gesetz.. und Verordllul1gsblatt Nr.5 München, den 15. Oktober 1987 Datum In h a I t Seite 1.9. 1987 Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen 1 und zum Gesetz über kommunale Wahlbeamte...
Mehr17. Dezember UniReport Satzungen und Ordnungen vom 17. Dezember
17. Dezember 2015 Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für die Festsetzung von Zulassungszahlen in zulassungsbeschränkten Studiengängen im Sommersemester 2016 Aufgrund von 3
MehrVerordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen im Sommersemester 2019 (Zulassungszahlenverordnung 2019)
Nr. 1 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 10. Januar 2019 3 Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen im Sommersemester 2019 (Zulassungszahlenverordnung
MehrI N H A LT S Ü B E R S I C H T
Mitteilungen FU BERLIN 21/2002 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 2. 8. 2002 I N H A LT S Ü B E R S I C H T Bekanntmachungen Zulassungsordnung der Freien Universität Berlin für das Wintersemester
MehrAmtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2016
Nr. 05/2016 vom 13.07.2016 Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 109 Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2016 Koblenz, 13.07.2016 Herausgeber: Der Präsident der Hochschule Koblenz Redaktion:
MehrBayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt
B 1612 Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 73 Nr. 5 München, den 29. April 2016 Datum Inhalt Seite 26.4.2016 Gesetz zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes 74 2238-1-K 11.4.2016 Verordnung
MehrStudiengang Abschlußart Fachfälle je Semester u.m.
Allg.Sprachwissenschaft Magister 11 76 38 62 21 40 19 25 16 14 12 28 362 Promotion 1 1 1 8 11 Linguistik Bachelor IS 28 21 49 EF 19 12 31 1 1 Info.wiss. u. Sprachtech. Bachelor IS 13 4 17 1 2 3 Anglistik
MehrBekanntmachungen der Westsächsischen Hochschule Zwickau
Bekanntmachungen der Westsächsischen Hchschule Zwickau Nr. 4/2016 30. September 2016 Inhaltsverzeichnis Änderungssatzung vm 1. September 2016 der Prüfungsrdnung für den Bachelrstudiengang Infrmatik vm
MehrAmtlicher Anzeiger Nr. Amtl. Anz. Datum der Veröffentlichung. Anzahl
Amtlicher Anzeiger 2011 Anzahl Nr. Amtl. Anz. Datum der Veröffentlichung 1 1 04.01.2011 2 3_1 11.01.2011 Ordnung Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Sport innerhalb der Lehramtsstudiengänge
Mehraa) Studiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen, die in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind:
Verordnungen, Erlasse des Ministeriums und Satzungen Landesverordnung über die Festsetzung von en für Studiengänge an den staatlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein für das Sommersemester 2018
MehrVerkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015
Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015 Herausgeber: Präsident der Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier ISSN
MehrMITTEILUNGSBLATT NR AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER HOCHSCHULE MAINZ
MITTEILUNGSBLATT NR. 18 9. JULI 2018 1 MITTEILUNGSBLATT NR. 18 2018 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER HOCHSCHULE MAINZ 9. Juli 2018 Herausgeber: Präsident der Hochschule Mainz Lucy-Hillebrand-Straße 2 55128
MehrInfo über Einbanddecken s. Seite 118
B 1612 111 Nr. 7 München, den 15. April 2004 Datum I n h a l t Seite 23. 3.2004 Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festzetzung von Studentenwerkbeiträgen........................................................................
MehrVom 10. Juni A. Studiengänge mit Abschluss Bachelor, Diplom oder Staatsexamen (ohne Lehrämter)
280 Nr. 11 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 27. Juni 2018 Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen im Wintersemester 2018/2019 (Zulassungszahlenverordnung
Mehr19. Dezember UniReport Satzungen und Ordnungen vom 19. Dezember
19. Dezember 2017 Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für die Festsetzung von Zulassungszahlen in zulassungsbeschränkten Studiengängen im Sommersemester 2018 Aufgrund von 3
MehrGesetz.. und Verordl1ul1gsblatt
B 1612 Bayerisclles 443 Gesetz.. und Verordl1ul1gsblatt Nr.23 München, den 30. Oktober 1999 Datum Inhalt Seite 16.9.1999 6.10.1999 7.10.1999 8.10.1999 8.10.1999 14.10.1999 21.10.1999 6.10.1999 Schulordnung
MehrAntrag auf Zulassung zum Promotionsstudium
Seite 1 vn 5 Zur Rückgabe an das Prmtinsbür An den Prmtinsausschuss der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bnn Antrag auf Zulassung zum Prmtinsstudium
MehrVom 12. Juni In den nachfolgend aufgeführten Studiengängen
100 Nr. 9 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 27. Juni 2017 Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen im Wintersemester 2017/2018 (Zulassungszahlenverordnung
MehrAmtliche Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 9 Seite 739
Amtliche Mitteilungen der Gerg-August-Universität Göttingen vm 23.09.2004/Nr. 9 Seite 739 Präsidium: Das Präsidium hat in seiner Sitzung am 08.09.2004 gemäß 37 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Hchschulgesetzes
MehrSächsische Zulassungszahlenverordnung 2010/2011 - SächsZZVO 2010/2011
Sächsische Zulassungszahlenverordnung 2010/2011 - SächsZZVO 2010/2011 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten
MehrLehreinheit. aus 4.1 Σ Sp. 2. aus 4.1 Σ Sp. 3 aus 7.1 Σ Sp. 3. aus 4.1 Σ Sp. 5. aus 4.1 6,6383. aus 4.1 Σ Sp. 6. aus 4.2. aus 5.2 aus 9.
Blatt 1 Med: Datensammelblatt Seite 1 Studiengang: Verantwortlich: Berberich Berechnungsstichtag: Berechnungszeitraum: Telefon: 0931/31 82498 1. Februar 2015 WS 2015/2016 und SS 2016 lfd. Nr. 4 Bezeichnung
MehrSatzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen an der Hochschule Ludwigshafen für das Studienjahr 2014/2015
Ausgabe 19 14.07.2014 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2 Seite 8 Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen an der Hochschule
MehrNr. 15 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 13. Juli
Nr. 15 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 13. Juli 2012 235 Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen im Wintersemester 2012/2013 (Zulassungszahlenverordnung
MehrHeinrich-Heine-Universität Düsseldorf Abteilung 2.1. Studierendenstatistik (Fachfälle) für das WS 2004/2005 Stand:
Allg.Sprachwissenschaft Magister 181 68 127 46 73 35 59 29 35 24 22 14 53 766 Promotion 2 1 17 20 Linguistik Bachelor IS 29 29 EF 20 20 Info.wiss. u. Sprachtech. Bachelor IS 7 7 Anglistik 1 /Englisch Bachelor
MehrBayerischer Verwaltungsgerichtshof
Orientierungssatz: Beurlaubte Studenten werden zur Beurteilung der kapazitätsdeckenden Vergabe von Studienplätzen, bei der Schwundquotenberechnung und bei der Zulassung zu höheren Fachsemestern grundsätzlich
MehrStatistik über die Bewerber für ein Studium an der Universität Konstanz. Studienjahr 2005/ Studienabschnitt (Wintersemester) Stand:
Statistik über die für ein Studium an der Universität Konstanz Studienjahr 2005/2006 1. Studienabschnitt (Wintersemester) Stand: 31.10.2005 Auswertung des Studienplatzvergabeverfahrens in Studiengängen
MehrVerordnungen, Erlasse des Ministeriums und Satzungen
Verordnungen, Erlasse des Ministeriums und Satzungen Landesverordnung über die Festsetzung von en für Studiengänge an den staatlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein für das Sommersemester 2017
Mehraa) Studiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen, die in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind:
Landesverordnung über die Festsetzung von en für Studiengänge an den staatlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein für das Wintersemester 2014/2015 (ZZVO Wintersemester 2014/2015) Vom 11. Juli
MehrGesetz.. und Verordnul1gsblatt
B 1612 A BayerisclleS 95 Gesetz.. und Verordnul1gsblatt Nr.7 München, den 14. April 1989 Datum Inhalt Seite 15.3. 1989 Verordnung über die Gewährung von Vergütungen für Professoren und Hochschulassistenten
MehrVom 28. Juni In den nachfolgend aufgeführten Studiengängen
502 Nr. 18 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 12. Juli 2013 Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen im Wintersemester 2013/2014 (Zulassungszahlenverordnung
MehrZulassungszahlen für das Sommersemester 2000
Zulassungszahlen für das Sommersemester 2 er Akademische Senat der HumboldtUniversität zu Berlin hat am 7. ezember 1999 gem. 3 Abs. 1 Satz 1 des Berliner Hochschulzulassungsgesetzes vom 27. ai 1993 (GVBl.
Mehr