VERFAHRENSGARANTIEN IN DER EU

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1 Kofinanziert vom Programm Justiz der Europäischen Union Academy of European Law VERFAHRENSGARANTIEN IN DER EU PRAXISBEZOGENE FORTBILDUNG FÜR DIE TÄGLICHE ARBEIT VON RICHTERN, STAATSANWÄLTEN, STRAFVERTEIDIGERN UND STRAFVERFOLGUNGSBEAMTEN Trier, Dezember 2016 ERA Metzer Allee Trier Sprachen: Deutsch, Englisch (Simultanübersetzung) Projektleitung: ERA (Cornelia Riehle) in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Verband der juristischen Übersetzer und Dolmetscher (EULITA), der European Criminal Bar Association (ECBA), dem Europäischen Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN) und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Tagungsnummer: 316DT65

2 Donnerstag, 8. Dezember :30 Ankunft und Anmeldung der Teilnehmer 09:00 Begrüßung und Einführung Cornelia Riehle 09:05 Einleitende Fallstudie Ed Cape I. DIE RECHTE AUF DOLMETSCHLEISTUNGEN UND AUF ÜBERSETZUNGEN IN STRAFVERFAHREN Vorsitz: Cornelia Riehle 09:30 Schlüsselthemen in Bezug auf die Rechte auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren gemäß der Richtlinie 2010/64/EU Definitionen von Strafverfahren, unverzüglich, notwendige Dokumente, etc. Mechanismen um die Notwendigkeit einer Übersetzung zu ermitteln Rechtsprechung des EuGH: István Balogh (C-25/15), Gavril Covaci (C-216/14), etc. Ed Cape 10:20 Wie kann man gute Qualität bei Dolmetschleistungen und Übersetzungen sicherstellen? Liese Katschinka 10:45 Kaffeepause 11:15 Praktische Fragen der Umsetzung auf nationaler Ebene und erste Erfahrungen Die Notwendigkeit von Dolmetschleistungen ermitteln: Erfahrungen aus Deutschland Olaf Weber Dolmetschleistungen und Verschwiegenheit: Erfahrungen der tschechischen Strafverteidigung Miroslav Krutina Dolmetscher und Übersetzer finden: das LIT Projekt Liese Katschinka 12:15 Erfahrungen der Teilnehmer 12:45 Mittagessen

3 II. DAS RECHT AUF BELEHRUNG UND UNTERRICHTUNG IN STRAFVERFAHREN Vorsitz: Olaf Weber 14:00 Schlüsselthemen in Bezug auf das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren gemäß der Richtlinie 2012/13/EU Umfang, Inhalt, Nachweis, Rechtsmittel Besondere Vorschriften im Europäischen Haftbefehlsverfahren Rechtsprechung des EGMR Taru Spronken 14:30 Praktische Fragen der Umsetzung auf nationaler Ebene und erste Erfahrungen Die Erklärung der Rechte wann und was? Erfahrungen der ungarischen Strafverfolgung Richárd Leyrer Das Recht auf Einsicht in die Akte: Erfahrungen der tschechischen Strafverteidigung Miroslav Krutina 15:15 Erfahrungen der Teilnehmer 15:45 Kaffeepause III. DAS RECHT AUF DIE UNSCHULDSVERMUTUNG UND VERFAHRENSGARANTIEN FÜR KINDER IN STRAFVERFAHREN Vorsitz: Cornelia Riehle 16:15 Hauptmerkmale der Richtlinien 2016/343/EU und 2016/800/EU Ed Cape 17:00 Diskussion 17:30 Ende des ersten Tages 19:30 Abendessen

4 Freitag, 9. Dezember 2016 IV. DAS RECHT AUF ZUGANG ZU EINEM RECHTSBEISTAND UND PROZESSKOSTENHILFE IN STRAFVERFAHREN Vorsitz: Miroslav Krutina 09:00 Praktische Fragen in Bezug auf das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand gemäß der Richtlinie 2013/48/EU Umfang, Verzicht, Einschränkung, Rechtsmittel Besondere Vorschriften im Europäischen Haftbefehlsverfahren Rechtsprechung des EGMR (Salduz, A.T., etc.) Steven Cras 09:30 Praktische Fragen der nationalen Umsetzung Befragung durch die Polizei in Anwesenheit eines Anwalts: Änderungen in den Niederlanden Taru Spronken Was kann der Anwalt tun? Erfahrungen aus Deutschland Holger Matt Einfluss auf die Arbeit der Polizei in Ungarn Richárd Leyrer 10:15 Erfahrungen der Teilnehmer 10:45 Kaffeepause Contact Cornelia Riehle stellv. Fachbereichsleiterin Europäisches Strafrecht Tel.:

5 11:15 Prozesskostenhilfe in der EU zur Hälfte geschafft Hauptmerkmale des Richtlinienentwurfs zur Prozesskostenhilfe für Verdächtige oder Beschuldigte, denen die Freiheit entzogen ist und die Empfehlung zum Recht auf Prozesskostenhilfe in Strafverfahren für Verdächtige oder Beschuldigte Steven Cras 11:45 Der Einfluss des neuen Prozesskostenhilfesystems auf nationale Strafverfahren In Deutschland Holger Matt In den Niederlanden Taru Spronken In der Tschechischen Republik Miroslav Krutina 12:45 Ende des Seminars und Mittagessen Änderungen im Programm vorbehalten. Aktuelle Versionen des Programms: Contact Elizabeth Klopocki Assistentin Tel.:

6 Referenten Ed Cape, Rechtsanwalt, Professor für Strafrecht, Universität von Westengland, Bristol Steven Cras, Generalsekretariat des Rates der EU, Brüssel Liese Katschinka, Vorsitzende, Europäischer Verband der juristischen Übersetzer und Dolmetscher (EULITA) Miroslav Krutina, Strafverteidiger, Prag Holger Matt, Professor, Strafverteidiger, Vorsitzender der ECBA, Frankfurt Richárd Leyrer, Polizeibeamter, Ständige Vertretung Ungarns, Brüssel Taru Spronken, Generalanwältin, Hoher Rat der Niederlanden, Den Haag Olaf Weber, Richter, Amtsgericht, Saarbrücken Costs Seminarbeitrag: 150 inklusive Dokumentation, Mittagessen und eines gemeinsamen Abendessens. Unterkunft: Unterkunftskosten werden von der ERA nach Erhalt der Originalrechnung für 2 Nächte bis zu 100 pro Nacht erstattet. Teilnehmer buchen ihre Unterkunft selbst. Reisekosten: Reisekosten werden von der ERA nach Erhalt der Originaltickets bis zu 300 erstattet. Teilnehmer buchen ihre Reise selbst. Ein Shuttleservice vom Luxemburger Flughafen zum ERA Conference Centre kann zu günstigen Konditionen gebucht werden unter:

7 Veranstaltungsinformationen Ziele Ab November 2016 müssen in Strafverfahren das Recht auf Dolmetscherleistungen und Übersetzungen, das Recht auf Belehrung und Unterrichtung und das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand als Folge der Umsetzung der jeweiligen EU-Richtlinien innerhalb der meisten EU Mitgliedstaaten garantiert werden. Folglich wird es sowohl für Richter, Staatsanwälte, Strafverteidiger und Strafverfolgungsbeamte als auch für Dolmetscher und Übersetzer notwendig, die neuen Rechte in ihrer täglichen Arbeit anzuwenden. Key topics Wann wird eine Übersetzung benötigt? Welche Dokumente müssen übersetzt werden? Welche Rechtsmittel gibt es? Schlüsselfragen der Richtlinie 2010/64/EU über das Recht verdächtiger Personen auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren Wann muss die Belehrung über die Verfahrensrechte erfolgen? Welche Teile der Verfahrensakte können eingesehen werden? Schlüsselfragen der Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren Befragung der Polizei in Anwesenheit eines Anwalts? Vorgeschriebene Prozesskostenhilfe? Schlüsselfragen der Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und das Recht auf Prozesskostenhilfe Hauptmerkmale der Richtlinien über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder Beschuldigte in Strafverfahren sind Aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Erste Rechtsprechung des EuGH, z.b. I. Balogh (C-25/15) und G. Covaci (C- 216/14) Erste Erfahrungen aus der Praxis in Deutschland, den Niederlanden, Österreich, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn Wer sollte Teilnehmen? Richter, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Strafverfolgungsbeamte und Dolmetscher und Übersetzer aus Deutschland, den Niederlanden, Österreich, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn.

8 Europäische Rechtsakademie Metzer Allee 4 D Trier 36 Avenue d Auderghem B-1040 Brussels Tel Fax info@era.int Besuchen Sie ERA im Internet Dieses Programm steht unter der Verantwortung der ERA. Die Europäische Kommission und die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur sind in keinster Weise für den Inhalt dieses Programms verantwortlich.

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