NICHT-ERASMUS+ Studierende Anerkennung der Leistungsnachweise. Das First and Final Learning Agreement
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- Frieder Sauer
- vor 9 Jahren
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Transkript
1 NICHT-ERASMUS+ Studierende Anerkennung der Leistungsnachweise Das First and Final Learning Agreement 1
2 NICHT ERASMUS-Studierende: Was ist das Learning Agreement? Besteht aus: 1. Original First und Final Learning Agreement: Auflistung der ausgewählten Kurse an der Gasthochschule 2. Anlage zum Learning Agreement: - Kurzinfos über Lerninhalte - Anerkennung als welcher SP, welches P, Wahlfach? Vorschlag von Studierenden!!! Das First und Final Learning Agreement und die Anlage zum Learning Agreement sind im Auslandsbüro erhältlich. 2
3 NICHT-ERASMUS+ Studierende: Learning Agreement Das Learning Agreement muss vor dem Auslandssemester abgeschlossen werden, das sichert Ihnen die Anerkennung und ist für die meisten Stipendien Voraussetzung! 3
4 NICHT-ERASMUS-Studierende: 1. First und Final Learning Agreement 2. Anlage zum Learning Agreement Vor Ihrem Auslandsaufenthalt die Kurse und die Anerkennung mit dem FB W und Ihrem Auslandsbeauftragten (für SAG/T) absprechen (die Kursbeschreibungen müssen vorgelegt werden). 1. First und Final Learning Agreement First Original Learning Agreement: Muss vor Ihrem Auslandsaufenthalt von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben werden. Auch der Auslandsbeauftragte der Heimathochschule sowie die Gasthochschule muss dieses Formular unterschreiben. Final Original Learning Agreement: Muss innerhalb der ersten zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn an der ausländischen Gasthochschule ausgefüllt und unterschrieben werden. Auch die Gasthochschule muss dieses Formular unterschreiben. Die Heimathochschule unterschreibt nach Rücksendung. 2. Anlage zum Learning Agreement erhältlich im FB W - ist ebenfalls innerhalb der ersten zwei Wochen an der Gasthochschule auszufüllen und muss nur von Ihnen unterschrieben werden. 4
5 NICHT-ERASMUS-Studierende: 1. Final Learning Agreement 2. Anlage zum Learning Agreement Das Final Learning Agreement und die Anlage zum Learning Agreement sind beide im ORIGINAL innerhalb der ersten zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn an der ausländischen Gasthochschule an den FB W per Scan oder per Post zurückzusenden! Diese beiden Unterlagen sind Voraussetzung für die endgültige Anerkennung der Leistungsnachweise! Bei Änderungen zu den vorher im First Learning Agreement vereinbarten Kursen bitte eine Rücksprache mit dem FB Wirtschaft und / oder Ihrem Auslandsbeauftragten (für SAG/T) halten, bevor Sie das Final Learning Agreement und die Anlage zum Learning Agreement ausfüllen, unterschreiben (lassen) und im Original an uns per Scan oder per Post zurücksenden! 5
6 Nach Ihrer Rückkehr 5-seitiger Erfahrungsbericht Danach Umrechnung der Noten dazu müssen das ORIGINAL Zeugnis der Hochschule, das vollständige Learning Agreement (First und Final LA plus Anlage zum LA)& ERASMUS+: Learning Agreement for Studies after mobility von der Partnerhochschule Erfahrungsbericht vorliegen! 6
7 WICHTIG: Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass alle Unterlagen ausgefüllt, rechtzeitig und komplett bei uns eingereicht werden!!! 7
8 NICHT ERASMUS-Studierende: Was ist das Learning Agreement? Besteht aus: 1. Original First und Final Learning Agreement: Auflistung der ausgewählten Kurse an der Gasthochschule 2. Anlage zum Learning Agreement: - Kurzinfos über Lerninhalte - Anerkennung als welcher SP, welches P, Wahlfach? Vorschlag von Studierenden!!! Das First und Final Learning Agreement und die Anlage zum Learning Agreement sind im Auslandsbüro erhältlich. 8
9 NICHT-ERASMUS+ Studierende: Learning Agreement Das Learning Agreement muss vor dem Auslandssemester abgeschlossen werden, das sichert Ihnen die Anerkennung und ist für die meisten Stipendien Voraussetzung! 9
10 NICHT-ERASMUS-Studierende: 1. First und Final Learning Agreement 2. Anlage zum Learning Agreement Vor Ihrem Auslandsaufenthalt die Kurse und die Anerkennung mit dem FB W und Ihrem Auslandsbeauftragten (für SAG/T) absprechen (die Kursbeschreibungen müssen vorgelegt werden). 1. First und Final Learning Agreement First Original Learning Agreement: Muss vor Ihrem Auslandsaufenthalt von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben werden. Auch der Auslandsbeauftragte der Heimathochschule sowie die Gasthochschule muss dieses Formular unterschreiben. Final Original Learning Agreement: Muss innerhalb der ersten zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn an der ausländischen Gasthochschule ausgefüllt und unterschrieben werden. Auch die Gasthochschule muss dieses Formular unterschreiben. Die Heimathochschule unterschreibt nach Rücksendung. 2. Anlage zum Learning Agreement erhältlich im FB W - ist ebenfalls innerhalb der ersten zwei Wochen an der Gasthochschule auszufüllen und muss nur von Ihnen unterschrieben werden. 10
11 NICHT-ERASMUS-Studierende: 1. Final Learning Agreement 2. Anlage zum Learning Agreement Das Final Learning Agreement und die Anlage zum Learning Agreement sind beide im ORIGINAL innerhalb der ersten zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn an der ausländischen Gasthochschule an den FB W per Scan oder per Post zurückzusenden! Diese beiden Unterlagen sind Voraussetzung für die endgültige Anerkennung der Leistungsnachweise! Bei Änderungen zu den vorher im First Learning Agreement vereinbarten Kursen bitte eine Rücksprache mit dem FB Wirtschaft und / oder Ihrem Auslandsbeauftragten (für SAG/T) halten, bevor Sie das Final Learning Agreement und die Anlage zum Learning Agreement ausfüllen, unterschreiben (lassen) und im Original an uns per Scan oder per Post zurücksenden! 11
12 Nach Ihrer Rückkehr 5-seitiger Erfahrungsbericht Danach Umrechnung der Noten dazu müssen das ORIGINAL Zeugnis der Hochschule, das vollständige Learning Agreement (First und Final LA plus Anlage zum LA) & Erfahrungsbericht vorliegen! 12
13 WICHTIG: Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass alle Unterlagen ausgefüllt, rechtzeitig und komplett bei uns eingereicht werden!!! 13
14 Infos auf unserer FB Wirtschaft Homepage
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