Der Zürcher Unterländer die Tageszeitung mit mehr Region. Sie berichtet kompakt, übersichtlich und professionell!

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1 Dokumentation 2015 Preise und Leistungen National ZRZ Zürcher Regionalzeitungen, Der Zürcher Unterländer die Tageszeitung mit mehr Region. Sie berichtet kompakt, übersichtlich und professionell! Dielsdorf Regensdorf Kloten Zürcher Unterländer GA* die meistgelesene Tageszeitung im Zürcher Unterland Preise und Leistungen 2 5 Beilagen/Sonderseiten 6 Technische Angaben 7 Kombinationen ZRZ 8 Insertionsbedingungen 9 10 Die Leserschaft bleibt (gemäss MACH Basic ) stabil und bestätigt den Zürcher Unterländer GA als mit Abstand reichweitenstärksten, abonnierten Titel im Unterland (Bezirke Dielsdorf und ). Das Rezept ist die redaktionelle Fokussierung im ersten Bund auf Lokales und Regionales. Der Zürcher Unterländer versteht sich als unabhängige Qualitätszeitung mit kompetentem Redaktionsteam und hohem Anteil an Eigenleistungen. Im zweiten Bund dieser Komplettzeitung wird über kantonale Belange, die Schweiz, das Geschehen im Ausland, Sport, die Wirtschaft und die Börse berichtet. Wetter, Kino und Boulevard bilden den Schlusspunkt. Der Zürcher Unterländer ist ein innovativer und attraktiver Werbepartner. Da er amtliches Publikationsorgan ist, erscheint die in den meisten Gemeinden auch in Briefkästen mit «Stopp»-Klebern. * Gültig ab 1. Januar 2015

2 Preise und Leistungen Nationaltarif Kennzahlen Normalauflage Mo, Di, Mi, Fr und Sa jeden Donnerstag Bemerkungen Auflage WEMF beglaubigt 2014 Leser MACH Basic Reichweite 27.2 % 63.3 % Haushaltabdeckung/Verbreitung 18.6 % 71.6 % Werbeart National Normalauflage Format Annoncen SFr SFr SFr SFr Stellen (Di/Do/Sa) SFr SFr SFr SFr min. 2 Sp. 20 mm Immobilien (täglich) SFr SFr SFr SFr Todesanzeigen/Danksagungen* SFr SFr SFr SFr Nur 5sp./146mm möglich Textanschluss 1 (1 Textberührung) Textanschluss 2 (2 Textberührungen) SFr SFr SFr SFr nur 10 Sp./max. 300 mm oder 2/4/6 Sp. 440 mm SFr SFr SFr SFr min. 2 Sp./30 mm max. 8 Sp./300 mm Panorama 1 (1 Textberührung) SFr SFr SFr SFr Sp mm Panorama 2 (2 Textberührungen) SFr SFr SFr SFr , 16, 18 Sp mm *Bitte beachten Sie, dass diese Anzeigen in Kombination mit der Printanzeige auch auf unserem Trauerportal erscheinen (Laufzeit mind. 2 Jahre). AGB: Es gelten die separaten allgemeinen Insertionsbedingungen ZRZ. Fixgrössen National Normalauflage Format 2/1 Seite Panorama SFr SFr SFr SFr mm 1/1 Seite SFr SFr SFr SFr mm 1/2 Seite SFr SFr SFr SFr mm Textanschluss 1/2 Seite SFr SFr SFr SFr mm Sonderfelder National Normalauflage Format Frontseite Kopf, oben links SFr SFr SFr SFr mm Frontseite Fuss, links/ rechts SFr SFr SFr SFr mm Frontseite Fuss, 2. Bund SFr SFr SFr SFr mm, nur Mi + Do Wetterseite SFr SFr SFr SFr oder mm Letzte Seite links/rechts SFr SFr SFr SFr mm Börsenfeld 1 SFr SFr SFr SFr mm Börsenfeld 2 SFr SFr SFr SFr mm Reservation/Buchung sämtlicher Reklamefelder nur auf Anfrage möglich. Publireportagen National Normalauflage Format 1/1 Seite SFr SFr SFr SFr mm 1/2 Seite SFr SFr SFr SFr mm 1000-Leser Preise 1/1 Seite, Kosten um 1000 Leser zu erreichen National schwarz/weiss Normalauflage farbig Normalauflage

3 Preise und Leistungen Nationaltarif Prospektbeilagen Normalauflage Preis je 1000 Ex. Anzuliefernde Ex. Verrechnete Ex. Preis total Gewicht bis 50 g SFr SFr Gewicht bis 100 g SFr SFr Preis je 1000 Ex. Anzuliefernde Ex. Verrechnete Ex. Preis total Gewicht bis 50 g SFr SFr Gewicht bis 100 g SFr SFr Allgemeine Informationen zu den Prospektbeilagen Formate Rechteckig hoch min mm, max mm. Falzvorschrift Gefalzte Beilagen müssen eine geschlossene Seite aufweisen. Sie muss auch gleichzeitig die längere Seite der Beilage sein. Rabatte Auf den Gesamtpreis wir der Frankenabschluss gewährt Reservationen 14 Tage vor Erscheinen unter inserate.unterland@zrz.ch oder Telefon Erscheinung täglich möglich Anlieferungsform unverschränkt, nicht bandiert, Seite 1 nach unten, Palette abbinden (nicht korrekt angelieferte Einsteckbeilagen werden nach Aufwand verrechnet) Anlieferung 4 bis max. 7 Tage vor Erscheinung an: DZZ Druckzentrum Zürich AG, Anlieferung & Beschaffung, Bubenbergstrasse 1, Tor 18, 8045 Zürich Paletten deutlich gekennzeichnet mit «Zürcher Unterländer» und Erscheinungsdatum anliefern. Prospektstrassen Preis Beilagen Ab Fr /1 000 Exemplare, inklusive Druck und technische Kosten Als kostengünstige Alternative zur herkömmlichen Prospektbeilage bieten wir die Zeitungsbeilage im Zeitungsformat oder Tabloid, gedruckt auf Zeitungspapier, an. Weitere Infos inserate.unterland@zrz.ch oder Telefon Online Werbeformen auf Grösse Preis pro Woche Fullbanner 468 x 60 Pixel SFr Leaderboard 728 x 90 Pixel SFr Rectangle 300 x 250 Pixel SFr Skyscraper 160 x 600 Pixel SFr Anzahl Visits pro Monat: Der Zürcher Unterländer im ALLMEDIA-Zeitalter Alle im Zürcher Unterländer abgedruckten Inserate erscheinen zusätzlich im E-Paper, sowohl auf Tablets, Smartphones wie auch im Internet auf. Die Inserate können direkt mit der Kundenhomepage verlinkt werden. Diese neuen Medien zeigen einen interessanten, dynamischen Mix Ihrer Inserate und Angebote, zusammen mit lokalen und regionalen News. Für diese ergänzenden und zugleich verstärkenden Zusatzleistungen werden pro Inserat bis 3 Spalten Fr. 19. und ab 4 Spalten Fr. 39. verrechnet. Seite 3

4 Preise und Leistungen Nationaltarif Termine Erscheinungsweise 6x wöchentlich, Montag bis Samstag/ Donnerstag Inserateannahme Ausgabe vom Annahme bis Montag Donnerstag Uhr Dienstag Freitag Uhr Mittwoch Montag Uhr Donnerstag () Montag Uhr Freitag Mittwoch Uhr Samstag Donnerstag Uhr Probeabzüge jeweils 1 Tag früher Rubriken Ausgabe Mo Di Mi Do Fr Sa Stellen Immobilien Amtliche Anzeigen Veranstaltungen Auto-Markt Kirchliche Anzeigen Privat-Anzeigen Todesanzeigen/Danksagungen MemoStick Normalauflage Nationaltarif ab SFr ab SFr MemoStick Der Original-MemoStick ist eine Haftnotiz der Grösse 76 x 76mm mit einem selbstklebenden Streifen, verfügbar in bis zu acht Farben, beidseitig voll bedruckbar und gestaltbar nach Ihrer Wahl. In derselben Grösse sind auch Coupon Notes (perforierte MemoSticks) und diverse Sonderformen auf Anfrage verfügbar. Lieferzeiten ab 10 Arbeitstage ab GzD. Seite 4

5 Preise und Leistungen Nationaltarif Rabatte Wiederholungsrabatte Annoncen 2 = 5% 6 = 7% 12 = 10% 24 = 15% 52 = 20% Wiederholungsrabatte Stellen 2 = 10% 3 = 12% 6 = 15% 12 = 20% Umsatzrabatte Zuschläge (rabattberechtigt) Weiach Bachs Stadel Hochfelden Oberweningen Neerach Höri Niederweningen Schöfflisdorf Schleinikon Steinmaur Niederglatt Vorgeschriebene Platzierung 10% Multieckinserate 20 % vom Netto, Satelliteninserate 20 % vom Netto auf Totalvolumen Chiffregebühr (pro Auftrag) SFr. 35. Beraterkommission Regensberg Oberglatt Boppelsen Dielsdorf Niederhasli Otelfingen Buchs Dänikon Hüttikon Dällikon Regensdorf Rümlang Bachenbülach Winkel = 2% = 7% = 12% = 17% = 22% Rafz Wil = 3% = 8% = 13% = 18% = 23% Wasterkingen Hüntwangen = 19% Rüdlingen = 24% = 4% = 9% = 14% = 5% = 6% = 10% = 11% = 15% = 16% Eglisau Buchberg = 20% Glattfelden = 21% = 25% Freienstein- Teufen Rorbas Kloten Opfikon-Glattbrugg Embrach Lufingen Oberembrach Bassersdorf Dietlikon Nürensdorf BK1, JUP1 nur auf kommerzielle Inserate, Farb- und Platzierungspreise. Rubrizierte Inserate sind weder BK-, JUP- noch Konzernabschlussberechtigt. Streudichte in % Wallisellen Wangen Brüttisellen 0% bis 20% 21% bis 40% 41% bis 100% Streudichte Normalauflage Weiach Bachs Stadel Wil Glattfelden Hochfelden Rafz Buchberg Rüdlingen Wasterkingen Hüntwangen Eglisau Freienstein- Teufen Rorbas Weiach Bachs Stadel Wil Glattfelden Hochfelden Rafz Buchberg Rüdlingen Wasterkingen Hüntwangen Eglisau Freienstein- Teufen Rorbas Oberweningen Neerach Höri Niederweningen Schöfflisdorf Schleinikon Steinmaur Niederglatt Regensberg Oberglatt Boppelsen Dielsdorf Niederhasli Otelfingen Buchs Dänikon Hüttikon Dällikon Regensdorf Rümlang Streudichte in % Bachenbülach Winkel Kloten Opfikon-Glattbrugg Embrach Lufingen Wallisellen Oberembrach Bassersdorf Dietlikon Nürensdorf Wangen Brüttisellen Oberweningen Neerach Höri Niederweningen Schöfflisdorf Schleinikon Steinmaur Niederglatt Regensberg Oberglatt Boppelsen Dielsdorf Niederhasli Otelfingen Buchs Dänikon Hüttikon Dällikon Regensdorf Rümlang Streudichte in % Bachenbülach Winkel Kloten Embrach Lufingen Opfikon-Glattbrugg Wallisellen Oberembrach Bassersdorf Dietlikon Nürensdorf Wangen Brüttisellen 0% bis 20% 21% bis 40% 41% bis 100% 0% bis 20% 21% bis 40% 41% bis 60% 61% bis 100% Seite 5

6 Sonderseiten Sonderbeilagen Sonderseiten Erscheinungsweise A la Carte im Unterland 12 Freitag und Samstag Gartenwirtschaften 3 Mittwoch (Sommer) Öffnungszeiten Restaurants 1 Donnerstag (Dezember Auto-Emotion 12 Donnerstag Auto News 52 Donnerstag Bauen und Wohnen 12 Dienstag 2-Rad Fachgeschäfte 3 Donnerstag (Frühjahr/Winter) Steuern 3 Donnerstag (Januar/Februar) Lehrabschluss/Gratulation 3 Donnerstag (Juli) Gewerbe 12 Donnerstag Neujahrs-Glückwünsche 1 Mittwoch, 31. Dezember Offene Lehrstellen 1 Donnerstag (Ende August) Gewerbeseite Dielsdorf 24 Donnerstag Gewerbeseite Embrachertal 12 Donnerstag Gewerbeseite Bassersdorf/Nürensdorf 12 Donnerstag Lebensqualität für Sie und Ihn! 12 Mittwoch/Donnerstag Sie sind uns wichtig! 12 Mittwoch/Donnerstag Sonderseiten: Themenbezogene Gestaltung über eine oder mehrere Seiten Sonderbeilagen Erscheinungsweise Autospezial 1 x Frühjahr Autoschau 1 x Frühjahr Bauen und Wohnen 1 x Frühjahr Modetrends 2 x Frühjahr/Herbst Weihnachtswettbewerb 3 x November/Dezember Baureportagen Sonderbeilagen: Mehrfarbiger separater Zeitungsbund mit redaktionellem Text, Bild und PR-Artikel Seite 6

7 Technische Angaben Digitale Inserate Datenaufbereitung: gestaltete, fertige Inserate als PDF Für die Inserateübernahme können PDFs angeliefert werden, welche dem PDFX-ready-Standart entsprechen. Informationen und Settings unter: Mehrkosten für nicht fertig gelieferte Daten gehen zu Lasten des Inserenten (Fr /Std.) Pantone-Farben in CMYK Werte Farbe umgewandelt Für alle Inserate «Schwarz» + 1 Pantone Farbe ist eine Datei anzuliefern, in welcher die gewünschte in den entsprechenden Anteilen der Europaskala (Cyan, Magenta, Yellow, Schwarz) definiert ist. Datenanlieferung/-übermittlung Auf Datenträger: CD oder USB-Stick Per inserate.unterland@zrz.ch Hergestellt in folgenden Programmen: QuarkXPress, InDesign, Illustrator, Photoshop, Word, Publisher, Corel Bitte keine Excel- oder PowerPoint-Dateien Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenberater und vergessen Sie die schriftliche Inseratenbestellung nicht. Beschriftung der Dateien/Datenträger/Sujetkopien Die Dateien bitte wie folgt beschriften: Titel, Datum, Auftragsnummer oder Kundennummer, Betreff Beispiel: ZU_1001_ _Sport.pdf oder ZU_1001_Musterfirma_Ausstellung.pdf Rückgabe von Druckunterlagen Originalvorlagen wie Fotos oder Reinzeichnungen werden nach Ablauf des Inseratauftrages zurückgesandt. Papierkopien gelten als Verbrauchsmaterial und werden nur auf Wunsch zurückgesandt. Spalten und Grössen Satzspiegel 1/1 Seite mm (fakturierter Seiteninhalt = 4400 mm) 2/1 Seiten Panorama mm (fakturierter Seiteninhalt = 9680 mm) Spaltenbreiten Annoncen (in mm) Reklamen (in mm) Für Inserate ab 410 mm Höhe wird die ganze Seitenhöhe, 440 mm, verrechnet Satz und Druck Druck DZZ Druckzentrum Zürich AG, Bubenbergstrasse 1, 8021 Zürich Druckverfahren Rollenoffset ohne Trocknung Grundschrift 8 Punkt, Helvetica Rasterweite bis 60er Raster ICC-Profil ISOnewspaper26v4 (Standard, kann bei Tamedia angefordert werden) Rasterpunkt Im Licht 6 7 %, in der Tiefe 98 % Rasterwinkelung C 15, M 75, Y 0, S 45 Bildaufbau GCR gem. ICC Profil C + M + Y= 145 %, Schwarz = 95 %, C + M + Y + S = 240% Papier Zeitungspapier 42,5 g/m 2 Farbe Europaskala ISO (Amra und Stehlin&Hostag) Farbreihenfolge Cyan, Magenta, Yellow, Schwarz Farbdichten Cyan 0,95, Magenta 0,90, Schwarz 1,10, Yellow 0,90, Toleranz 1/ 0,05 Gemessen mit Gretag (Referenz SPM50) Punktezunahme (nach Murray-Davis-Formel) bei 50 % C/M/S/Y = 26 % Seite 7

8 Wochenzeitungen Kombinationen ZRZ Wochenzeitungen Boppelsen Otelfingen Buchs Dänikon Hüttikon Dällikon Regensdorf Rümlang FURTTALER/RÜMLANGER Erscheinung 1 pro Woche, Freitag Auflage * Leser Tarife lokal Fr s/w, Fr farbig Tarife national Fr s/w, Fr farbig Preise gültig ab 2015 exkl. MwSt *WEMF 2014 Wöchentlich erscheinende Lokalzeitung mit 100 % Verbreitung im ganzen Furttal und in Rümlang (auch in Briefkästen mit Stopp-Klebern). Amtliches Publikationsorgan der Gemeinden Boppelsen, Buchs, Dällikon, Dänikon, Hüttikon, Otelfingen, Regensdorf und in Rümlang. Kombinationen ZRZ ZRZ Zürcher Regionalzeitungen Schaffhausen Andelfingen Normalauflage Expl.* Leser** Expl.* Leser** Annoncen mm-preis NA Fr s/w und 4-farbig Annoncen mm-preis GA Fr s/w und 4-farbig Dielsdorf Winterthur *WEMF 2014, **MACH Basic Anzeigen einfach berechnen auf Preiskalkulator Zürich Pfäffikon Uster Meilen Wetzikon Horgen Stäfa Rapperswil See-Gaster Seite 8

9 Insertionsbedingungen 1. Anwendbarkeit. Die Insertionsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Inserenten und der Zürcher Regionalzeitungen AG («Verlag») betreffend Werbeaufträge, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. 2. Aufgabe, Änderung und Sistierung von Inseraten müssen schriftlich erfolgen, wobei im Rahmen dieser Insertionsbedingungen bereits Fax oder an die Verkaufsabteilung jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis genügen. Vorbehältlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich nur zustande durch das schriftliche Angebot zum Vertragsschluss durch den Inserenten durch Übermittlung des unterzeichneten Auftragsformulars, eines Auftragstextes und die anschliessende Annahme des Werbeauftrages durch den Verlag mittels schriftlicher Auftragsbestätigung. Änderungen und Sistierungen sind bis zum Inserateannahmeschluss ohne Kostenfolge möglich. Unkosten für bereits bearbeitetes Druckmaterial werden in Rechnung gestellt. Die vom Druckzentrum hergestellten Repro- und Lithounterlagen bleiben dessen Eigentum. Für Fehler in der Übermittlung der Werbeaufträge, Änderungen und Sistierungen übernimmt der Verlag keine Haftung. 3. Ausgabe- und Platzierungswünsche werden unverbindlich entgegengenommen. Die Verschiebung von Inseraten, ohne Rückfrage beim Inserenten, behält sich der Verlag aus technischen Gründen vor Für Platzierungsvorgaben, die nicht tariflich geregelt sind, wird ein Zuschlag erhoben. Sie werden nur nach vorheriger Absprache und Bestätigung verbindlich Kann eine bestätigte Platzierung aus verlagstechnischen Gründen nicht eingehalten werden, wird der Inserent nach Möglichkeit im Voraus informiert Das Nichterscheinen eines Inserates, die Platzierung an einer anderen Stelle oder in einer anderen Ausgabe sowie eine verspätete Auslieferung infolge technischer Störungen berechtigen nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. 4. Veröffentlichung von Inseraten/Beilagen. Der Verlag behält sich jederzeit vor, Änderungen der Inseraten-/Beilageninhalte zu verlangen oder Inserate/Beilagen ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. zu sistieren Online-Dienste (insb. Internet). Der Inserent erlaubt dem Verlag bis auf Widerruf, die Inserate auf eigene oder fremde Online-Dienste einzuspeisen oder sonst wie zu veröffentlichen und zu diesem Zweck zu bearbeiten. Der Verlag verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der Inserent nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Der Inserent ist damit einverstanden, dass die Inserate, die vom Verlag abgedruckt, auf Online-Dienste eingespeist oder sonst wie veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei verfügbar sind. Der Inserent untersagt insbesondere die Übernahme von Inseraten auf Online-Dienste durch Dritte ohne Einwilligung des Verlags und überträgt dem Verlag das Recht, jede irgendwie geartete Verwertung und Bearbeitung dieser Inserate mit den geeigneten Mitteln zu untersagen. 5. Politische Inserate, die offensichtlich Meinungsbildung bzw. -beeinflussung im Hinblick auf Wahlen oder Abstimmungen bewirken sollen, müssen so frühzeitig vor dem Urnengang erscheinen, dass auch der Gegenseite die Möglichkeit geboten ist, vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin Inserate zu platzieren. Im Übrigen gelten die Verlagsrichtlinien. 6. Veröffentlichungen von redaktionellen Beiträgen können bei der Aufgabe von Inseraten nicht zur Bedingung gemacht werden. 7. Haftung. Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er ist verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten, und stellt, so weit rechtlich möglich, den Verlag, dessen Organe und Hilfspersonen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Wird der Verlag gerichtlich belangt, ist der Inserent verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Inserent ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder dem Vorgehen von Behörden anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. 8. Gegendarstellungsrecht. Gegendarstellungsbegehren zu Inseraten werden vom Verlag so weit möglich in Absprache mit dem Inserenten bzw. dem Werbevermittler behandelt. Wird der Verlag gerichtlich belangt, ist der Inserent verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Inserent ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit einer Gegendarstellung anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. 9. Vorschriften über die Gestaltung können im Rahmen der technischen Möglichkeiten entgegengenommen werden. Inserate müssen von den Lesern deutlich als solche erkennbar sein und vom redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden können. Der Verlag behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung durch eine Überschrift «Inserat», «Anzeige», «Werbung» oder «Publireportage» vor. Das Logo oder der Name der Zeitung darf nur mit schriftlichem Einverständnis des Verlages verwendet werden; andernfalls behält sich dieser vor, Aufträge zurückzuweisen. 10. Gut zum Druck werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt und nur, sofern die Druckunterlagen mindestens 1 Arbeitstag vor Inserateschluss dem Verlag vorliegen. Die Veröffentlichung der Inserate erfolgt grundsätzlich an den vorgeschriebenen Tagen, selbst wenn das Gut zum Druck noch aussteht. Bei Vollvorlagen wird grundsätzlich kein Gut zum Druck geliefert. 11. Störungen, Fehler, drucktechnische Mängel/Gewährleistung/ Haftung des Verlags. Der Verlag bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Publikation der Inserate. Dem Inserent ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit die Verfügbarkeit der Systeme und eine fehlerfreie Publikation zu erbringen. Der Verlag gewährleistet keine Verfügbarkeit und keine Fehler-, Mängel- oder Störungsfreiheit. Ausser bei Grobfahrlässigkeit oder Absicht ist jegliche Haftung des Verlags wegbedungen. Die Haftung für Hilfspersonen des Verlags ist generell wegbedungen. Die Haftung ist zudem im Haftungsfall auf direkte Schäden beschränkt und betragsmässig auf maximal die Rückerstattung der durch den Inserenten für das betreffende Inserat geleisteten Vergütung bzw. die Gewährung einer entsprechenden Gutschrift für die Schaltung eines Inserats. Für Inserate, die infolge mangelhafter oder ungeeigneter Druckunterlagen (zu feiner Raster, zu feine Linien, zu kleine Schrift usw.) nicht einwandfrei erscheinen, und für Abweichungen in der Farbgebung oder für Passerdifferenzen, die durch die technischen Gegebenheiten des Druckverfahrens bedingt sind, kann keine Haftung übernommen werden. Dies gilt ebenso für Druckunterlagen, deren Qualität vom Verlag beanstandet wurde und die trotz Intervention nicht durch einwandfreies Material ersetzt wurden. Bei Buntfarben bleibt eine angemessene Toleranz in der Farbnuance vorbehalten. Seite 9

10 Insertionsbedingungen 12. Druckfehler, die weder den Sinn noch die Werbewirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einem Preisnachlass. Ebenso wenig kann für Abweichungen von typografischen Vorschriften oder für fehlende Codezeichen in Couponinseraten Ersatz geleistet werden Die derzeit gültige deutsche Rechtschreibung wird von Redaktion und Verlag angewendet. Die telefonisch eingehenden Inserate werden, ohne ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, nach den neuen Richtlinien veröffentlicht Für Übersetzungsfehler aus fremdsprachigen Vorlagen kann keine Haftung übernommen werden Für mangelhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung eines Inserates wesentlich beeinträchtigt, werden im Maximum die Einschaltkosten des entsprechenden Inserates erlassen oder in Form von Inseratenraum kompensiert. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 13. Mängelrüge. Der Inserent hat das publizierte Inserat unverzüglich nach der ersten Publikation zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Unterlässt der Inserent die unverzügliche Mängelrüge, so gilt die Erfüllung des Auftrags als genehmigt. 14. Reklamationen betreffend Rechnungsstellung werden nur innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung angenommen. Reklamationen wegen Durchschlagens der Farbe sind innert 3 Tagen nach Erscheinen anzubringen. 15. Die Berechnung der Inserate erfolgt grundsätzlich von Strich zu Strich. Der angebrochene Millimeter wird voll berechnet. Unter «nötiger Höhe» wird nicht die minimale Begrenzung, sondern ein Raum verstanden, welcher dem Sujet angepasst ist. Bei Vollvorlagen werden zur «Abdruckhöhe» generell 2 mm zugerechnet. 16. Rabattvereinbarungen (Frankenabschlüsse/Wiederholungsaufträge) gelten für ein Jahr und eine Firma. Für Inserate des gleichen Auftraggebers, die unter verschiedenen Namen oder für Rechnung verschiedener Firmen erscheinen, sind getrennte Rabattvereinbarungen abzuschliessen (Tochtergesellschaften usw.). Rechtlich selbstständige Firmen haben auch dann separate Frankenabschlüsse zu tätigen, wenn sie der gleichen Dachorganisation (Holding) angehören. Für Konzernabschlüsse ist das Reglement des Verbandes Schweizer Presse/VSW verbindlich. Der Wiederholungsrabatt wird nur bei gleichzeitiger Bestellung (ohne Grössenwechsel) gewährt Die Laufzeit der Frankenabschlüsse und der Wiederholungsaufträge beginnt spätestens mit dem Datum der ersten Insertion. Sie beträgt grundsätzlich 12 Monate. Beginnt ein Abschluss bis zum 15. eines Monats, so läuft er bis Ende Vormonat des folgenden Jahres, ab 16. bis Ende des Abschlussmonats des folgenden Jahres. Rabattvereinbarungen mit JUP-I-Kunden enden immer mit dem Kalenderjahr Rabattabrechnungen. Wird die vereinbarte Menge überschritten, besteht rückwirkend Anrecht auf eine entsprechende Rabattgutschrift laut Tarif; bei Minderabnahme erfolgt eine Rückbelastung des zu viel bezogenen Rabattes. Das unbenutzte Quantum kann nicht auf das folgende Abschlussjahr übertragen werden. Das gleiche Verfahren gilt sinngemäss auch für einen Wiederholungsauftrag Bei Bruttoabschlüssen werden Rabatt und Provision oder JUP nach Ablauf der Rabattvereinbarung gutgeschrieben Kollektivinserate unterstehen besonderen Rabattvereinbarungen. 17. Beleglieferung. Auf Verlangen kann ein Beleg kostenlos geliefert werden (normalerweise ganze Seite). Zusätzliche Belege werden in Rechnung gestellt. 18. Offerten auf Chiffreinserate werden nur weitergeleitet, wenn sie direkt auf den Inhalt des betreffenden Inserates Bezug nehmen. Einsendungen zu Empfehlungs- und Werbezwecken, anonyme und Massenofferten sind von der Weiterleitung ausgeschlossen. Zur Feststellung solcher Offerten behält sich der Verlag das stichprobenweise Öffnen der Briefe bzw. s vor. Werden Dokumente in Originalfassung sowie Fotografien den Interessenten nicht zurückgegeben, könnte im Falle eines klageweisen Vorgehens eines Bewerbers vom Gericht oder der Untersuchungsbehörde der Verlag dazu angehalten werden, im Rahmen einer Zeugeneinvernahme die Identität des Chiffre-Inserenten preiszugeben. Für die Rücksendung von Dokumenten kann der Verlag keine Verantwortung übernehmen. Bei Offertsendungen, die das Format C5 überschreiten, muss für die Weiterleitung die entsprechende Postgebühr beigelegt werden. 19. Zahlungskonditionen. Sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert Bei Zahlungsverzug werden eine Mahngebühr von CHF 10. sowie 6% Verzugszins in Rechnung gestellt. Bei Betreibung, Nachlassstundung und Konkurs entfallen Rabatte und Vermittlerprovisionen. Bereits ausbezahlte Vermittlerprovisionen werden zurückgefordert. Zudem werden für Umtriebe 5% der Forderungssumme (mind. CHF 50., max. CHF 300. ) belastet Der Verlag behält sich jederzeit vor, die Bonität von Inserenten bzw. Werbevermittlern zu überprüfen Gerichtsstand und anwendbares Recht. Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen materiellen Recht. Gerichtsstand ist Zürich. 20. Änderungen der Insertionsbedingungen; Tarifänderungen. Der Verlag ist berechtigt, diese Insertionsbedingungen, den Tarif sowie allfällige weiteren allgemeinen Regelungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Insertionsbedingungen, allgemeinen Regelungen und Tarife treten für alle Inserenten gleichzeitig in Kraft und werden auch für laufende Aufträge angewendet. Der Inserent hat jedoch das Recht, innerhalb von 2 Wochen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Preise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala dem effektiv abgenommenen Quantum entspricht. 21. Vorzeitige Vertragsauflösung. Stellt ein Insertionsorgan während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, kann der Verlag ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Eine vorzeitige Vertragsauflösung entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate. Es werden keine Rabattnachbelastungen, aber Vergütungen vorgenommen, sofern zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung eine höhere Rabattstufe erreicht wird. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 8% Mehrwertsteuer. Diese Insertionsbedingungen sind seit in Kraft. Seite 10

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