R1.1-2 Saldo. jährliche Tilgung. Saldo des Regullerungskonto (Zu-/ Abschlag)
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- Lothar Kohler
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1 B C D E G H K M Verzinsung und Auflösung des Regulierungskonto Firma des Gasnetzbetreibers Betriebsnummer Netznummer R1.1-2 Saldo Saldo aus Einzeldifferenzen Vorjahressaldo (Jahresanfangsbestand) 13 Reguläre Tilgung des Saldo aus Regulierungskonto 14 Sondertilgung gemäß optionaler Sonderlösung 15 Saldo 1 16 Saldo II 17 Anzuwendender Zinssatz gemäß 5 Abs. 2 ARegV 18 Mittelwert aus Jahresanfangs- und Jahresendbestand 19 Verzinsung des Saldos 20 Gesamtsaldo Regullerungskonto nach Verzinsung 21 In der Verprobung des Jahres 2011 vorgenommene 22 Ausschüttung des Regulierungskonto In der Verprobung des Jahres 2012 vorgenommene 23 Ausschüttung des Regulierungskonto In der Verprobung des Jahres 2013 vorgenommene 24 Ausschüttun des Re ulierun skonto 25 jährliche Tilgung Saldo des Regullerungskonto (Zu-/ Abschlag) Seite 1 von 1 O
2 A B C D G M 1 Daten zur Berechnung des Differenzbetrages gern. 5 Abs. 1 ARegV der Jahre Finna des Gasnetzbetreibers WESTNETZ GmbH Betriebsnummer Netznummer R1.2-2 Dlfferenzbetrllge Beschreibung Inhalt 10 Erlösobergrenze gemäß 4 ARegV nach 4 ARegV zu lässige Er10se 11 Erforderliche Inanspruchnahme vorgelagerter 12 Netzebenen gemäß 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ARegV 13 erzielbare Erlöse tatsächlich entstandene Kosten In EOG enthaltene Ansatze Volatile Kostenanteile gemaß 11 Abs. 5 ARegV tatsächlich entstandene Kosten In EOG enthaltene Ansatze Kostenveränderung Messung I Messlellenbelrieb bei effizienter Leistungserbringung entstehende 16 inkl. Maßnahmen em. 21b EnWG Kostenveränderung 17 5 Sonstiges Saldo aus Einzeldifferenzen Seile 2 von 10
3 B C D E F G 1 Übersicht angepasste Erlösobergrenze gemäß 4 Abs. 3 bis 5 ARegV Netzbetreiber WESTNETZ GmbH Betriebsnummer der Bundesnetza Aktenzeichen der 1. EOG-Festle BK9-10/1009 Verfahren elverfahren Netznummer Dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile nach 11 (1) KAdnb,t Abs. 2ARegV Veränderung dauerhaft nicht beeinflussbare (2) + Veränderung ~nb,t Kostenanteile nach 11 Abs. 2 ARegV Vorübergehend nicht beeinflussbare Kostenanteile nach (3) + KAvnb,O 11 Abs. 3 ARegV Veränderung der vorübergehend nicht beeinflussbaren (4) + Veränderung KAvnb,t Kostenanteile durch (VPIWPIO-PFt) (5) Nicht abgebauter beeinflussbarer Kostenanteil nach 11 + KA Abs. 4 ARegV b,t R2-2 Zulässige Erlöse (6) beeinflussbaren Kostenanteile durch (VPIWPIO-PFt) + Veränderung KAb,t genehmigte Anpassung der Erlösobergrenze aufgrund (7) +Eft eines Erweiterungsfaktors nach 10 ARegV Veränderung des Anpassungsbetrages (VPIWPlo-PFt) (8) + Veränderung Eft am EF 1 Zu- und Abschläge auf die Erlösobergrenze (9) +Qt Qualitätselement nach 19 ARegV (10) Volatiler Kostenateil nach 11 Abs. 5 ARegV +(VKt ( ) Vol~ti!er Kostenateil nach 11 Abs. 5 ARegV im 11 -VKo) BasisJahr (12) Nicht zumutbare Härte nach 4 Abs. 4 Nr. 2 ARegV +NZHt Saldo Periodenübergreifende Saldierung (13) -PSt einschl. Zinsen nach 34 Abs. 1 a ARegV (14) Sonstiges (Mehrerlösabschöpfung) -Sot Erlösobergrenze nach 4 ARegV =EOt Seite 3 von 10
4 R2.1-2 Nachrechnung Netzbetreiber WESTNETZ GmbH 2 Betriebsnummer der Bundesnetzagentur Aktenzeichen der 1. EOG-Festlegung BKS-10/ Verfahren Regelverfahren 5 Netznummer s Beschluss Erweiterungsfaktor 2009 BK9..09/1009-E09 vom Beschluss Mehrerlöaabachöpfung BK9..Q8/898-MEA vom s Mitteilung Investitionsbudget 9 Beschluss 26 Abs. 2 ARegV BK9-10/1009 vom Schreiben PerlodenObergrelfende Saldlerung 2008 Schreiben vom Anpassung der Erlösobergrenze nach 4 Abs. 3 ARegV Erl6aobergrenze n.ch 4 ARegV Der Anpassung zugrunde liegende Änderungen nach 4 Abs. 3 u. 4 ARegV B2.1. Änderung des Verbraucherpreis esamtindexes nach 8 ARegV ( 4 Abs. 3 Nr. 1 ARegV) K lende~ hr2008 BundHnetllpantur Netzbetreiber Bundesnetzagentur Abweichung Erlösobergrann g1ml8.!!m!i!!!!!!!!! ErlOsobergrenze pemh Anpauung der ErHl1obera11nze nach 4 Abli. 3 u. 4 Abweichung Erl01obergrenze gamlb ErlOsobergrenze g!n!ib fhtlagung ErlOlobergranza garni& Fs.tlegung FHtJegung der Bundnnetzagentur Erl01obergrenze HA der Bundnnetzagentur nach 32 Aba. der Bundnnetugentur nach 32 Abs. nach 32 Abe. 1 Nr. 1 ARogV 1V.m. 1 Nr. 1 ARegV l V.m. 28 Abe. 1 EnWG 1 Nr. 1 ARogV 1.V.m. 29 Abe. 1 EnWG 21 Abe 1 EnWG N-Nlber ggo 4ARogV [EJ [EJ Bundnnetugentur [ ) [EJ ~ Verb111ucherprels gnemtlndh Bundasnetz.agantur Verb111ucherpreisgeaamtlndex Abweichung Verb111ucherpf"9lsgeumtlndBI Netzbetreiber ggd. Bunde1netzagentur nuh 4Abll 3u Anmerkungen zur Prüfung ARegV (soweit vorti.nden unter BerOckslchtlgung von VollnetzOberglngen AnpaHung der Ertaaobergrenze nach noch 26 Abe. 1 ARogV owlo von llnchlonen gemh 26 Abo. 2 l V.m Abe 3 u 4 ARogV Netzboltelber Abe. 1 Nr. 1 ARogV) (Cl ggu. Bundnnotzagentur [ ] ,60 0,00 dauerhaft nicht beelnßussbarer Kostenanteile nach 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 6 bis 10 und 13, Satz 2 und 3 ( 4 Abs. 3 Nr. 2 ARe V 26 Beschreibung In der Erlösobergrenze Hmlß Festlegung dar Bundunetuqentur n ch 32 Aba. 1 Nr. 1 ARegV J.V.m. 29 Abs. 1 EnWG.nthaltene dauerhaft nkht beeinflussbare Kosten.nteUe [ ] 29 Konzessicnsabgaben(Satz1, Nr. 2) 31 Betriebssteuem (Satz 1, Nr. 3) 32 Genehmigte lnvestitionstiudgets nac:h 23 ARegV (Satz 1, Nr. 6) Verbleibende Kosten Biogas nach Abzug Walzungspauschale (Satz 1, Nr 37 9 l BetriebJicheundtarifVertraglicheVereinbarungenzuLohnzusatz-und Versorgungsleistungen (Abschluss vor ) (Satz 1, Nr. 9) 38 Berufsausbildung und Weiterbikfung im Unternehmen und von BetriebskindertagessttHten for Kinder der im Netzbereich beschäftigten 40 Betriebsan eh en Satz 1, Nr. 11 AuftösungvonBaukostenzuschossen/Netzanschlusskostenbeiträgenin Verbindung mit der Strom-bzw. GasNEV(Satz 1, Nr. 13) 42 Kosten oder Erlöse aus Maßnahmen eines Betreibers von Gasveracrgungsnetzen, die einer wirksamen Verfahrensregulierung 44 unterli en Satz3 Seite4von 10
5 R2.1 2 Nachrechnung 2010 Bnchralbung In dar Erlösobergranze gemlß AnDl!ssung der ErlGaabararenza nach ' Abs. 3 ARegV (aoweit vorh nden unter BerUckslchtlgung von VollnetzUberglngen nach 26 Abs. 1 ARegV 1owle von Bnchl0111n garni& 26 Abs. 2 l.v.m. 32 Aba. 1 Nr. 1 ARegV) enthaltene dauerhaft nicht beelnflu11bare Koatenantelle [ ] Anmerkungen zur Prüfung (ErlOs ) Betriebssteuem(Satz1,Nr.3) Genehmigte Investitionsbudgets nach 23 ARegV (Setz 1, Nr. 6) 53 Vertllefbende Kosten Biogas nach Abzug Wälzungspauschale (Satz 1, Nr ) BetrieblicheundtarifvertraglicheVereinbarungenzulohnzusatz-und en;orgungsleistungen (Abschluss 111lr ) (Satz 1. Nr. 9) 57 Berufsausbildung und Weltertlildung im Unlemehmen und von Betriebskindertagesstatten für Kinder der im Netzbereich beschäftigten 59 Betriebsan ehori en Satz 1 Nr.11 Kosten oder Er10se aus Maßnahmen eines Betreibers von Gasversorgungsnetzen,dfeeinerwir1'::semenVerfahrensregulierung 63 unter1ie en Sat.z3 Aus einem vereinfachten Verfahren gemäß 24 Abs. 2 Satz 3 l.v.m. 1'4 Abs. 1 übergehende dauertiaft nicht beeinflussbare Kostenanteile; ohne 65 vo et ertenet.zkosten Kalendeljohr Summe dauerf'laft nicht beelnfluhbarer Kostenbestandtell für 2010 [ ] Mehr- oder Mlnderertöse nach 10 der GasNEV (2008) Klilandarjahr Bundnnetugentur Saldo der periodenobergreifenden Saldlerung 2006 gemäß 10 GasNEV fordaskalenderjehr(e] Schreiben vom Mehrertösabschö fung nach 34 Abs. 1 ARegV i.v.m Kalenderjahr 2010 vom Netzbetreiber in Ansatz gebrachter annultatischerrockzahlungsbetreg Anpassun K111endeljahr Anpassungsbetrag nach 4 Ahs. 4 Nr. 1 i.v.m. 10 ARegV Bundnnetz.g1ntur Anmerkungen zur Prüfung Bundesnetzagentur Der Netzbetreiber hat im Erhebungsbogen gemäß 28 Nr. 1 ARegV keinen Erweiterungsfaktor angegeben, den Erweiterungsfaktor jedoch bei der BK9-09/1009-E09 vom Berechnung der Anpassung der ErtOsobergrenzevarmuUich ber1lci<slclltit ErlOSobargrena nmch 4 Abs. 4 Satz 1 eu errec: ne e npasaung er Erlösobergrenze nach Abs. Satz 1 Seite5von 10
6 R2.1-2 Nachrechnung C1. Weitere Bestandteile der Erlösobergrenze, die bereits Bestandteil der Festlegung der Bundesnetzagentur nach 32 Abs. 1 Nr. 1 ARegV i.v.m. 29 Abs. 1 EnWG waren (soweit vorh1nden unter BerOckalchtl;ung von VollnetzUberglngen n.ch 26 Abs. 1 ARegV sowie von BeschlDssen gamh 26 Aba. 21.V.m. 32 Aba. 1 Nr. 1 ARegV) 101 K lenderj hr Pauschalierterlnvestlllonszuschlag ~ C2.1. Vorübergehend nicht beeinflussbare und beeinflussbare Kosten (KAvnb,O + (1-V201 o] x KAb,O) 106 Kalendarj1hr Vof{lbergehend nicht beeinflussbare Kosten KAvnb,O K1lenderj1hr Nicht abgebaute beeinflussbare Kosten [(1-V 2010 ) x KAb,O] C2.2. Anpassung der vorübergehend nicht beeinflussbaren und beeinflussbaren Kosten aufgrund VPl 2008 und PF Kalendltfj hr2010 Anpassungsbetrag der Kostenanteile "vnb" + "b" aufgrund VPl200!I und PF UKAvnb,O + KAb,I) x (VPl20081VPIO PF2008)J-(KAvnb,O + KAb,t) C2.3 Mehr- oder Mlndererlöse nach 10 der GasNEV (2006/ 2007) 120 Kalenderjahr2010 Saldo Periodenübergretfende SakHerung 2006 einschl. Zi sen nach 121 Abs. 1 bzw. Abs. 1e ARegV Saldo PeriodenObergrelfende Saldlerung 2007 einschl. Zinsen nach Abs. 1 bzw. Abs. 1a ARegV Datengrunda.g:e der Bundnnetza ntur BK!l-10/1009 vom Bundnnetu entur BK9-I0/1009vom Bundesnetzl entur BK9 10/1009 vom Datengrundl1ge der Bundnnetza entur K!l-10/ Seite6von 10
7 R2.2-2 Nachrechnung Netzbetreiber WESTNETZ GmbH 2 Betriebsnummer der Bundesnetzagentur Aktenzeichen der 1. EOG-Festlegung BK Verfahren Regelverfahren 5 Netznummer s Beschluss Erweiterungsfaktor 2010 BK9-10/1009-E10 vom Beschluss Mehrerlösabschöpfung BK MEA vom a Mitteilung Investitionsbudget g Beschluss 26 Abs. 2 ARegV BK vom Schreiben PeriodenObergrelfende Saldierung 2008 Schreiben vom Anpassung der Erlösobergrenze nach 4 Abs. 3 ARegV 13 G 14 Netzbetreiber Bundesnetzagentur Er1ösobergrenze gemlß FesUequng Erlösobergrenze gemäß Festlegung der Bundesnetzagentur nach 32 Abs. der Bundesnetzagentur nach 32 Abs. 1 Nr. 1 ARegV l.v.m. 29 Abs. 1 EnWG 1 Nr. 1 ARegV l.v.m. 29 Abs. 1 EnWG [E] [E] Netrbatraiber ErfO&obergrenze gemäß Ano!~:~e;~~~:~u~rqrenze nach.t Abs. 3 u. 4 d:; 1 :::::::::a 8 ~ 8 ~~ ~":::~~gu. ARegV (soweit vorhanden unter Berücksichtigung von Vollneb:Ubergängen 4 ARegV nach 26 Abs. 1 ARegV so~;::.~nn~~c::::.~s:)n[~emaß 26 Abs. 2 l.v.m. 32 [E] = Abweichung ErlOSobergrenze gomaß Anpassung der ErlOsobergrenze nach 4 Abs. 3 u. 4 ARegV Netzbetreiber ggü. Bundesnetzagentur (E] ErlOSobergrenze nach 4 ARegV a 82. Der Anpassung zugrunde liegende Änderungen nach 4 Abs. 3 u. 4 ARegV B2.1. Änderung des Verbraucherpreisgesamtindexes nach 8 ARegV ( 4 Abs. 3 Nr. 1 ARegV) Kalenderjahr 2009 Vom Statistischen Bundesamt veröffentlichter Verbraucherprelsgesamtindex des vorletzten Kalende ahres vor dem Jahr 23 filr das die Er10sobercrenze gilt B2.2. Änderung dauerhaft nicht beeinflussbarer Kostenant ile nach 11Abs.2 Salz 1 Nr. 1bis4, 6 bis 10 und 13, Satz 2 und 3 ( 28 Beschreibung In der Ertösobergrenze gemäß Festlegung der Bundesnetzagentur nach 32 Abs. 1 Nr. 1 ARegV l.v.m. 29 Abs. 1 EnWG enthaltene dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile [E] 29 Konzessionsabgaben (Satz 1, Nr. 2) J1 Betriebssteuern (Satz 1. Nr. 3) 32 Erfordertiche Inanspruchnahme vorgelagerter Netzebenen (Satz 1, Nr. 4) 33 Genehmigte Investitionsbudgets nach 23 ARegV (Satz 1, Nr. 6) 34 Verbleibende Kosten Biogas nach Abzug Wälzungspauschale (Satz 1, Nr. 37 Sa) Betriebllche und tarifvertragliche Vereinbarungen zu Lohnzusatz- und Ve.,,orgungslelstungen (Abschluss vor ) (Satz 1. Nr. 9) 38 Betriebs- und Pe.,,onalratstatigkan (Satz 1. Nr. 10) 39 Berufsausbildung und Weiterbiklung im Unternehmen und von Betriebskindertagesstatten für Kinder der im Netzbereich beschäftigten 40 Betriebsan eho en Satz 1, Nr. 11 AuflOsung von Baukostenzuschüssen/Netzanschlusskostenbeiträgen in Verbindung mit der Strom- bzw. GasNEV (Satz 1, Nr. 13) 42 Kosten oder Erlöse aus Maßnahmen eines Betreibers von Gasversorgungsnetzen, die einer wirksamen Verfahrensregulierung 44 unterlle en Setz 3 Summa dauerhaft nicht beinflussbarer Kostenanteile [E] 45 Seite 7von10
8 R2.2-2 Nachrechnung Beschreibung In dar Erlösobergrenze gemäß Anpassung dar Erlösobergrenze nach 4 Abs. 3 ARegV (soweit vorhanden unter Berücksichtigung von Vollnatzübergängen nach 26 Abs. 1 ARegV sowie von BeschlDssen gemäß 26 Abs. 21.V.m. 32 Abs. 1 Nr. 1 ARegV) enthaltene dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile [KAdnb] Konzessionsabgaben (Satz 1, Nr. 2) Betriebssteuern (Satz 1, Nr. 3) 51 Erforde~ i che Inanspruchnahme vorgelagerter Netzebenen (Satz 1, Nr. 4) Genehmigte Investitionsbudgets nach 23 ARegV (Satz 1, Nr. 6) Verbleibende Kosten Biogas nach Abzug Wälzungspauschale (Satz 1, Nr. 56 Ba) Betriebliche und tarifvertragliche Vereinbarungen zu Lohnzusatz- und Versorgungsleistungen (Abschluss vor B) (Satz 1, Nr. 9) 57 Betriebs- und Personalratstätigkeil (Satz 1, Nr. 10) 58 Berufsausbildung und Weiterbildung im Unternehmen und von Betriebskindertagesstatten for Kinder der im Netzbereich beschäftigten 59 Betriebsan ehorl en Satz 1, Nr. 11) Auflösung von BaukostenzuschOssen/Netzanschlusskostenbeiträgen In Verbindung mit der Strom- bzw. GasNEV (Satz 1, Nr. 13) 61 Kosten oder Er10se aus Maßnahmen eines Betreibers von Gasversorgungsnetzen, die einer wirksamen Verfahrensregulierung 63 unterlie en Satz 3 Aus einem vereinfachten Verfahren gemäß 24 Abs. 2 Satz 3 i.v.m. 14 Abs. 1 übergehende dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile; ohne 65 vo ela arte Netzkosten 66 Summe dauerlhaft nicht beeinflussbarer Kostenbestandteil für 2011 [E] Mehr- oder Mindererlöse nach 10 der GasNEV (2008) Saldo der periodenobergreifenden Saldierung 2008 gemaß 10 GasNEV für das Kalenderjahr [E] Mehrerlösabschöpfung nach 34 Abs. 1 ARegV l.v.m. 10 GasNEV 78 Anmerkungen zur Prüfung Bundesnetzagentur Der Netzbetreiber hat ein abweichendes Vorzeichen ggo. der Sundesnetzagentur verwendet und den durch den VollnetzObergang zum ursprünglichen Schreiben vom Wert der POS-Mitteilung der BNetzA hinzukommenden POS-Wert 2008 nicht bertlcksichti t. Anmerkungen zur Prüfung Bundesnetzagentur vom Netzbetreiber in Ansatz gebrachter 79 annuitätischer Rückzahlungsbetrag Anpassun aufgrund eines Erweiterungsfaktors nach 4 Abs. 4 Nr. 1 l.v.m. 10 ARegV Anmerkungen zur Prüfung BK9-08/898-MEA vom Bundesnetzagentur 86 Anpassungsbetrag nach 4 Abs. 4 Nr. 1 l.v.m. 10 ARegV BK9-1Ol1009-E10 vom Seite B von 1 O
9 R2.2-2 Nachrechnung 2011 G 97 C1. Weitere Bestandteile der Erlösobergrenze, die bereits Bestandteil der Festlegung der Bundesnetzagentur nach 32 Abs. 1 Nr. 1 ARegV i.v.m. 29 Abs. 1 EnWG waren (soweit vorhanden unter Berücksichtigung von Vollnetzübergängen nach 26 Abs. 1 ARegV sowie von Beschlüssen gemäß 26 Abs. 2 i.v.m. 32 Abs. 1 Nr. 1 ARegV) 99 C1.1. Dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten nach 11 Abs. 2 Nr. 12 ARegV (pauschalierter Investitionszuschlag) Dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten nach 11Abs.2 Nr. 12ARegV C2.1. Vorübergehend nicht beeinflussbare und beeinflussbare Kosten (KAvnb,O + [1-V 2010 ] x KAb,O) Bundnnetza entur BK9-10/1009 vom Vorübergehend nicht beeinflussbare Kosten KAvnb,O Bundeanetza antur 110 Nicht abgebaute beeinflussbare Kosten [(1-V2010) x KAb,O] C2.2. Anpassung der vorübergehend nicht beeinflussbaren und beeinflussbaren Kosten aufgrund VPl2009 und PF200, 115 Anpassungsbetrag der Kostenanteile "vnb" + "b" aufgrund VPl 2009 und PF20og 116 [(KAvnb,O + KAb,I) x (VP12009NPIO PF2009)]-(KAvnb,O + KAb,t) C2.3 Mehr-oder Mindererlöse nach 10 der GasNEV ( ) 120 Saldo PeriodenObergreifende Salditu-ung 2006 einschl. Zinsen nach Abs.1 bzw.abs.1aaregv Saldo PeriodenObergreifende Saldierung 2007 einschl. Zinsen nach Abs. 1 bzw. Abs. 1a ARegV Bundeanatza entur Seite 9 von 10
10 A B C D E F 1 Zusammensetzung der erzielbaren Erlöse 2 3 Firma des Gasnetzbetreibers WESTNETZ GmbH 5 Betriebsnummer Netznummer Umsatzerlöse aus Netzentgelten Gas Erlöse aus der Wälzung von Netzentgelten für die vorgelagerte Netznutzung Ausspeisepunkte ohne Leistungsmessung Ausspeisepunkte mit Leistungmessung Abrechnung Messung Messstellen betrieb Gesondertes Netzentgelt gemäß 20 Abs. 2 GasNEV Vertragsstrafen Preisnachlässe gemäß 3 KAV i.v.m. 18 GasNEV Unterbrechbare und unterjährige Verträge Weitere Erlöse Konzessionsabgaben Sonstige Umsatzerlöse aus Netzentgelten Unterverprobung 25 + Hinzurechnungen 26 - Kürzungen 27 = Erzielbare Erlöse R3-2 Erzielbare Erlöse Seite 10 von 10
Überleitung der Gesamtkosten zu den dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteilen gem. 11 Abs. 2 ARegV
1 2 3 4 5 6 7 8 9 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 A B C D E F G H I J K L M Unternehmen AZ Betriebsnummer Netznummer Zeile Position Kostenarten 11 12 13 I. 1 1.1.
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Seite 1 von 7 SWE Netz GmbH, Postfach 90 03 36, 99106 Erfurt Preisblatt für den Netzzugang Strom der SWE Netz GmbH, gültig ab 01.01.2016 Gemäß KAV 3 Abs. 1 wird für den in Niederspannung abgerechneten
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