ACO Sport. Entwässerungssysteme und Bauelemente für den Sportstättenbau

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1 ACO Sport Entwässerungssysteme und Bauelemente für den Sportstättenbau ACO SPORT Preisliste 2017

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3 Inhaltsverzeichnis ACO SPORT Laufbahn-Entwässerungssystem LW Gedeckte Kastenrinne 4 Schlitzrinne 4 Zubehör 5 ACO SPORT Laufbahn- und Flächenentwässerung System LW Muldenrinnen aus Polymerbeton 6 Zubehör für alle Muldenrinnen 7 ACO SPORT Kunstrasen-Entwässerungssystem LW ACO SPORT Bauelemente 7 ACO SPORT Kabelverteilerschacht 7 ACO SPORT Elastic Randsteine und Sandfangrinne 8 ACO SPORT Einfassungen und Mulden aus Beton 9 ACO SPORT Punktablauf 9 Schlitzrinnen aus Stahl feuerverzinkt für angrenzende Pflasterflächen, Stufenanlagen, Zufahrten 10 Punktablauf aus Edelstahl für Skate-/Rollsportanlagen 10 Allgemeine Geschäftsbedingungen 11 Frachtbasis innerhalb Deutschlands Pro Sendung werden anteilige Frachtkosten berechnet. Ermittelt werden die Kosten gemäß Frachtstrecke, abhängig von Lademeter und Gewicht der Sendung. Der Mindestfrachtanteil beträgt Euro 70,00 inkl. Paletten. Ab 700,00 Euro Auftragsnettowert erfolgt die Sendung frachtfrei. Ausgenommen hiervon sind unsere e aus herkömmlichem Beton und die dafür benötigten Verpackungsmittel. Hier ermitteln wir die Kosten individuell nach Frachtstrecke, abhängig von Lademeter und Gewicht der Sendung. Grundsätzlich gilt: Sendung nicht abgeladen. Verpackung Der Versand der ACO SPORT-e erfolgt auf Paletten. Die Europalette kostet 9,50 netto. Bei frachtfreier Rücklieferung berechneter Europaletten und Sonderverpackungsmittel werden diese zum berechneten Wert gutgeschrieben. 3 Transportschäden Diese sind vom Empfänger der Ware auf dem Frachtbrief zu bescheinigen und unverzüglich bei uns schriftlich zu melden. Spätere Schadensreklamationen können wir nicht anerkennen. Rücksendungen Rücksendungen nur nach vorheriger Absprache. Frachtfrei zurückgesandte einwandfreie, wiederverkaufsfähige Waren werden zum berechneten Wert abzüglich 15 % gutgeschrieben. Sonderanfertigungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Mehrwertsteuer Auf unsere Preise ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

4 ACO SPORT Laufbahn-Entwässerungssystem LW 125 Gedeckte Kastenrinne Rinne LW 125 für Standardradien gerade 12,4 100,0 16,0 20,0 17, ,50 Radius 36,5 m 12,4 100,0 16,0 20,0 17, ,50 Rinne LW 125 für Standardradien mit 4 Aufkantung gerade 12,4 100,0 17,5 24,0 19, ,00 Radius 36,5 m 12,4 100,0 17,5 24,0 19, ,00 Rinne LW 125 für Sonderradien gebogen R1 (< 36,5 m) 12,4 100,0 16,0 20,0 18, ,00 gebogen R3 (> 36,5 m) 12,4 100,0 16,0 20,0 18, ,00 Rinne LW 125 für Sonderradien mit 4 Aufkantung gebogen R1 (< 36,5 m) 12,4 100,0 17,5 24,0 19, ,00 gebogen R3 (> 36,5 m) 12,4 100,0 17,5 24,0 19, ,00 Rinnenkörper aus Polymerbeton mit Distanzhölzern als Einbauhilfe Schlitzrinne 4 Schlitzrinne LW 125 komplett überschichtbar, ohne Anschlagstege gerade 12,4 100,0 16,0 18,7 27, ,50 Radius 36,5 m 12,4 100,0 16,0 18,7 27, ,50 Schlitzrinne LW 125 beidseitig beschichtbar, mit Anschlagstegen und Verkrallnut gerade 12,4 100,0 16,0 20,0 28, ,50 Radius 36,5 m 12,4 100,0 16,0 20,0 28, ,50 Schlitzrinne LW 125 einseitig beschichtbar, mit Anschlagsteg, Verkrallnut und Mähkante gerade 12,4 100,0 16,0 20,0 30, ,30 Radius 36,5 m 12,4 100,0 16,0 20,0 30, ,30 Schlitzrinne LW 125 für Sonderradien komplett überschichtbar, ohne Anschlagstege gebogen R1 (< 36,5 m) 12,4 100,0 16,0 18,7 27, ,00 gebogen R3 (> 36,5 m) 12,4 100,0 16,0 18,7 27, ,00 Kompakte Schlitzrinnen aus Polymerbeton für höhengleiche Sportflächen

5 Zubehör Kunststoffabdeckung für gedeckte Rinne LW 125, aus GFUP gerade 100,0 16,0 5,0 2, ,30 Radius 36,5 m 100,0 16,0 5,0 2, ,30 Kunststoffabdeckung Einlauf beidseitig Mobile Kunststoffabdeckung für Schlitzrinne LW 125, aus GFUP gerade 100,0 16,0 5,0 2, ,20 Radius 36,5 m 100,0 16,0 5,0 2, ,20 Stirnwand mit Kleber 0,3 15,0 5,0 0, ,00 Kunststoffabdeckung für Schlitzrinne Einlaufkästen mit Schlammeimer EK höhengleich 12,4 50,0 16,0 47,0 18, ,00 EK mit 4 Aufkantung 12,4 50,0 17,5 51,0 18, ,00 EK für Schlitzrinne 12,4 50,0 16,5 48,3 16, ,00 Revisionselement für Schlitzrinne Revisionselement 12,4 50,0 16,5 19,8 11, ,00 Einlaufkästen LW 125 mit Eimer, 00601, 00603, Schlitzdeckel zu Einlaufkasten/Revisionselement für Schlitzrinne komplett überschichtbar, Stahl 50,0 16,0 4,0 2, ,00 zweiseitig beschichtbar, mit Anschlagstegen 50,0 16,0 5,3 6, ,50 einseitig beschichtbar 50,0 16,0 5,3 7, ,50 Arretierung f. Schlitzdeckel ,50 Revisionselement Zubehör Rohrstutzen DN ,0 0, ,50 Stirnwand Stahl verzinkt 16,0 20,0 0, ,00 Rohrstutzen und Stirnwände

6 ACO SPORT Laufbahn- und Flächenentwässerung System LW 185 Muldenrinnen aus Polymerbeton Muldenrinne mit Betonanker und Versteifungsstegen für Rundbahnen mit Tennenbelag Muldenrinne gerade 18,5 100,0 25,0 7,0 28, ,50 Muldenrinne Radius 36,6 m 18,5 100,0 25,0 7,0 28, ,50 Muldenrinne aus Polymerbeton mit 5 breiter Kante zur Laufbahn Einlaufkasten mit Eimer und Composit-Stegrost 18,5 60,0 25,0 35,3 30, ,00 Einlaufkasten mit fixiertem 60 Muldenrinnenoberteil und arretierter Abdeckung Muldenrinne aus Polymerbeton mit Verkrallnut zur Laufbahn für ET-Belag Muldenrinne mit Betonanker, Versteifungsstegen und Verkrallnut für Rundbahnen mit elastischem Laufbahnbelag Muldenrinne gerade 18,5 100,0 25,0 7,0 26, ,50 Muldenrinne Radius 36,6m 18,5 100,0 25,0 7,0 26, ,50 Einlaufkasten mit Eimer und Composit-Stegrost 18,5 60,0 25,0 35,3 30, ,00 6 Einlaufkasten mit fixiertem 60 Muldenrinnenoberteil mit Verkrallnut und arretierter Abdeckung Muldenrinne gerade mit Betonanker für rechteckige Spielfelder Muldenrinne gerade 18,5 100,0 22,0 6,0 17, ,50 Muldenrinne gerade für rechteckige Spielfelder Einlaufkasten mit Eimer und Composit-Stegrost 18,5 60,0 22,0 34,8 22, ,00 Einlaufkasten für rechteckige Spielfelder mit fixiertem 60 Muldenrinnenoberteil und arretierter Abdeckung

7 Zubehör für alle Muldenrinnen Zubehör Stirnwand Stahl verzinkt 25,0 15,0 0, ,00 Rohrstutzen DN ,0 0, ,80 Dehnungsprofilset (2 /Packung) 25,0 0, ,80 Zubehör Muldenrinne mit Winkelschiene ACO SPORT Kunstrasen-Entwässerungssystem LW 185 System für nicht polverfüllten Kunstrasen Muldenrinne aus Polymerbeton mit Winkelschiene, Betonanker und Versteifungsstegen für Kunstrasenklemmung Muldenrinne gerade 18,5 100,0 26,0 7,5 30, ,80 Muldenrinne mit Winkelschiene Einlaufkasten mit Eimer und Composit-Stegrost 18,5 60,0 26,0 36,3 33, ,00 Einlaufkasten mit Winkelschiene Klemmstein aus Polymerbeton mit Winkelschiene Randstein mit Alu-Winkelschiene und Befestigungszubehör V2A 100,0 5,0 18,0 12, ,20 Klemmstein mit Winkelschiene 7 ACO SPORT Bauelemente ACO SPORT Kabelverteilerschacht Kabelverteilerschacht, Belastungsklasse B 125 mit beschichtbarer Abdeckung und Lochblech zur Steckdosenmontage 60,0 60,0 60,0 89, ,00 mit verzinkter Riffelblechabdeckung für Pflasterflächen und Lochblech zur Steckdosenmontage 60,0 60,0 60,0 89, ,00 Kabelverteilerschacht mit verschraubtem, verzinkten Rahmen, Abdeckung bauseits beschichtbar

8 ACO SPORT Elastic Randsteine und Sandfangrinne ACO SPORT Elastic Randsteine Gummi schwarz 100,0 5,0 20,0 12, ,90 100,0 5,0 25,0 14, ,30 100,0 6,0 20,0 16, ,20 100,0 6,0 30,0 18, ,60 50,0 6,0 30,0 9, ,50 100,0 6,0 40,0 23, ,00 50,0 6,0 40,0 10, ,50 100,0 10,0 20,0 23, ,70 100,0 10,0 25,0 26, ,30 Gummi COEX 100,0 5,0 20,0 12, ,20 weiße Oberfläche 100,0 5,0 25,0 15, ,60 100,0 6,0 20,0 17, ,90 100,0 6,0 30,0 18, ,30 50,0 6,0 30,0 9, ,80 100,0 6,0 40,0 24, ,90 50,0 6,0 40,0 10, ,20 Elastic Randstein, schwarz Elastic Randstein, weiß 8 ACO SPORT Elastic Randstein-Winkelstück Gummi schwarz 25,0/25,0 5,0 25,0 8, ,20 25,0/25,0 6,0 30,0 12, ,50 25,0/25,0 6,0 40,0 13, ,90 Gummi COEX 25,0/25,0 5,0 25,0 9, ,10 weiße Oberfläche 25,0/25,0 6,0 30,0 12, ,70 25,0/25,0 6,0 40,0 13, ,90 Elastic Randstein Winkelstück, weiß ACO SPORT Elastic Sandfangrinne mit Rost und Gummimatte Innenrinne 100,0 50,0 14,0 42, ,00 56,0 50,0 14,0 24, ,50 Außenrinne 100,0 50,0 14,0 40, ,00 56,0 50,0 14,0 23, ,50 Stirnwand 14,0 0, ,00 Sandfangrinne mit Aluminiumzarge

9 ACO SPORT Einfassungen und Mulden aus Beton Einfassungsplatte aus Beton mit Verkrallnut für ET-Belag gerade mit Anschlagsteg und Verkrallnut 50,0 25,0 7,0 18, ,00 Dehnfugenplatten (Set =2 ) 1,0 25,0 15,0 0, ,20 Einfassungsplatte 50 Einfassungsbord aus Beton mit Verkrallnut für ET-Belag gerade mit Anschlagsteg und Verkrallnut 100,0 8,0 20,0 34, ,70 Einfassungsbord 100 Muldenrinne aus Beton 50 Muldenrinne aus Beton Muldenrinne gerade 18,5 50,0 25,0 7,0 17, ,90 Einlaufkasten mit Eimer und Composit-Stegrost 18,5 65,0 25,0 35,5 30, ,00 Frachtkosten für Betonartikel bitte gesondert anfragen! Einlaufkasten mit Oberteil aus Beton 9 ACO SPORT Punktablauf für Randstein Breite Punktablauf aus Polymerbeton inkl. Eimer Einlauf einseitig Abdeckung braun 5,0 50,0 15,5 35,5 22, ,00 Abdeckung braun 6,0 50,0 15,5 35,5 22, ,00 Einlauf zweiseitig Abdeckung braun 5,0 50,0 15,5 35,5 18, ,00 Abdeckung braun 6,0 50,0 15,5 35,5 18, ,00 Punkteinläufe Einlauf einseitig/zweiseitig

10 Schlitzrinnen aus Stahl feuerverzinkt für angrenzende Pflasterflächen, Stufenanlagen, Zufahrten Schlitzhöhe Schlitzrinne LW 90, befahrbar Klasse C 250, DIN EN 1433 Rinne 0,5 m 50,0 9,0 20,0 11,0 4, ,50 Rinne 1,0 m ,0 20,0 11,0 8, ,00 Rinne 2,0 m 200,0 9,0 20,0 11,0 17, ,00 Schlitzrinne LW 90 Schlitzhöhe Revisionskasten beidseitiger Anschluß, befüllbare Abdeckung Revisionskasten mit Ablaufstutzen DN 100 senkr. 25,0 27,4 21,0 11,0 8, ,00 Aushebehaken (2 St. bestellen) 14,5 0, ,00 Revisionskasten Schlitzhöhe Schlitzrinne LW 90, befahrbar Klasse C 250, DIN EN 1433 Steckverbinder 8,0 9,5 5,0 0, ,50 Stirnwand 0,2 9,0 20,0 0, ,50 Geruchsverschluss wasserlos, Edelstahl 8,5 0,7 I ,00 Zubehör 10 Punktablauf aus Edelstahl für Skate-/Rollsportanlagen Stutzendmr. Punktablauf rund mit Lochrost, Werkstoff (V2A) Punktablauf DN 100 waagerecht, rund, mit Lochrost und Schlammeimer dmr. 30,5 35,0 11,0 9, ,00 Punktablauf DN 150 waagerecht, rund, mit Lochrost und Schlammeimer dmr. 30,5 45,0 16,0 10, ,00 Punktabläufe Edelstahl

11 Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeines 1. Für die Geschäftsabwicklung und alle Lieferungen und Leistungen gelten ausnahmslos unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 2. Mit Auftragserteilung erklärt der Kunde sich mit der ausschließlichen Geltung dieser Bedingungen einverstanden und verzichtet auf die Einhaltung etwas anders lautender Bedingungen. 3. Aufhebungen, Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Mündliche Vereinbarungen einschließlich der über die Aufhebung der Schriftform sind unwirksam. II. Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss 1. Vertragsgegenstand sind die Lieferung von vorrätigen Waren aus dem gegenwärtigen Lieferprogramm sowie für den Kunden speziell hergestellte Individualprodukte. 2. beschreibungen, Preisspezifikationen, Beispielrechnungen und Konzeptpapiere sind, soweit sie in den Vertrag nicht einbezogen sind, nur informatorisch und nicht verbindlich. Öffentliche Äußerungen von unserer Seite werden nur dann Bestandteil dieses Vertrages, wenn in diesem Vertrag ausdrücklich hierauf Bezug genommen wird. Konstruktive und technische Änderungen der vereinbarten Leistungen behalten wir uns vor, soweit sie handelsüblich und zumutbar sind. 3. Unsere Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung oder auftragsgemäßer Lieferung stets freibleibend. Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Vereinbarungen gelten vorbehaltlich nachweislicher Rechen- oder Schreibfehler und Irrtümer. 4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind unaufgefordert an uns komplett zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht an uns erteilt wird. Die Fertigung von Kopien oder Abschriften ist untersagt. 5. Kundenseitige Zweckbestimmungen oder ionsanforderungen sind nur dann vertragsbestimmend, wenn sie einvernehmlich schriftlich festgelegt sind. III. Preise/Versand 1. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten ab Werk und nicht abgeladen. Verpackung wird gesondert berechnet. 2. Lieferungen erfolgen nur in den Fällen frachtfrei, in denen dies ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart ist. Ansonsten berechnen wir Frachtkosten in der tatsächlich entstandenen Höhe oder eine anteilige Frachtkostenpauschale. 3. Werden mehrere Teillieferungen aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, erforderlich, so sind wir berechtigt, die Kosten, die durch die mehreren Lieferungen zusätzlich entstehen, an unseren Kunden weiterzuberechnen. IV. Lieferfristen 1. Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ein verbindlicher Liefertermin vereinbart ist. Geraten wir in Verzug, kann der Kunde uns eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurücktreten, soweit eine Erfüllung für ihn kein Interesse hat. 2. Rohstoff- oder Energiemangel, Streik, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und behördliche Verfügungen sowie Liefer- und Ausführungsterminüberschreitung von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, Fälle höherer Gewalt und andere Umstände, die von uns oder einem für uns arbeitenden Betrieb nicht zu vertreten sind, verlängern, soweit sie unsere Liefer- und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, unsere Lieferfristen in angemessenem Rahmen. 3. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspfn des Kunden voraus. V. Mängelhaftung 1. Der Kunde ist verpft, die gelieferte Ware bei der Übergabe unverzüglich zu untersuchen und äußerlich erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Übrigen sind Beanstandungen von Lieferungen unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, Benutzung oder rveräußerung unverzüglich schriftlich anzuzeigen, verborgene Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Unsere in angemessener Zeit ergehenden Weisungen sind abzuwarten. 2. Aus Sachmängeln, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware zu dem uns erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Kunde keine Rechte herleiten. 3. Bei begründeten Mängelrügen haben wir das Wahlrecht, zum Zwecke der Nacherfüllung zu unseren Lasten entweder eine Nachbesserung an der als mangelhaft erkannten Ware vorzunehmen, Ersatz in gleichartiger Ware zu leisten oder aber die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Erhöhen sich die Kosten der Nacherfüllung dadurch, dass die Ware an einen anderen Ort als den bestimmungsgemäßen Ort verbracht wurde, so gehen die zusätzlich entstehenden Kosten insoweit auf den Kunden über. Leistet dieser für die von ihm zu tragenden Kosten keine Sicherheit, so sind wir berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern. Für Kosten einer durch den Kunden selbst durchgeführten Mangelbehebung haben wir nur dann aufzukommen, wenn wir hierzu eine schriftliche Zustimmung gegeben haben oder eine Ersatzvornahme wegen Gefahr im Verzuge oder Leistungsverzug unsererseits erforderlich war. 4. Ein Anspruch auf Mangelhaftung besteht nicht, wenn ein Schaden durch unsachgemäße Behandlung, Anwendung von Gewalt und dergleichen verursacht wurde. Dies gilt insbesondere, wenn von uns erteilte Einbauempfehlungen, Verarbeitungs-, Pflege- und Wartungsanleitungen oder sonstige Hinweise nicht beachtet werden. Wir übernehmen ebenfalls keine Gewähr in den Fällen, in denen unsere e mit anderen Systemen kombiniert werden. Das Risiko, dass verschiedene Systeme fehlerfrei kombinierbar sind, trägt der Kunde. Ist ein einheitliches System von uns Vertragsgegenstand, so übernehmen wir Gewähr zu den oben genannten Bedingungen. 5. Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegen den Lieferer zustehen, soweit es sich nicht um offenkundige Mängel handelt, die wir hätten erkennen müssen. 6. Der Nacherfüllungsanspruch, das Recht auf Rücktritt, Minderung sowie Schadenersatz verjähren vorbehaltlich der 202, 438 Abs. 3, 479 BGB in einem Jahr ab Erfüllung. Für Ansprüche aus dem haftungsgesetz und in den Fällen des Vorsatzes bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung. 7. Es wird keine Gewähr in den Fällen übernommen, in denen der Kunde gesetzliche oder technische Vorschriften nicht beachtet. VI. Haftung von Inotec 1. Führt ein Sachmangel oder eine andere Pflichtverletzung zu einem Schaden, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das haftungsgesetz fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 2. Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, haften wir im Übrigen nur für den vertragstypischen Schaden. 3. rgehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners, es sei denn, wir handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. 4. Im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluss bestehenden Leistungshindernisses beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf das negative Interesse. VII. Zahlungsbedingungen 1. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug zu leisten. 2. Sie gelten erst ab dem Tage als geleistet, an welchem wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Die Annahme von Schecks, Wechsel, Akkreditiven oder ähnlichem wird vorbehalten und gilt nur erfüllungshalber. Hiermit verbundene Zinsen, Kosten und Spesen trägt in vollem Umfange der Kunde. 3. Für die Dauer des Zahlungsverzuges berechnen wir unter Vorbehalt der Geltendmachung weiteren Verzugschadens vom Tage der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Vertragspartnern vorbehalten. 4. Auch im Falle der Zwischenabrechnung sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne Mitteilung an den Kunden die Erfüllung des Vertrages bis zur Zahlungsaufnahme einzustellen oder das Vertragsverhältnis nach zweimaligem Zahlungsverzug aufzulösen und die gelieferte Ware zurückzuverlangen. Für die weitere Erfüllung kann Vorauszahlung verlangt werden. 5. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine Abtretung von Ansprüchen durch den Kunden ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig. VIII. Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns an sämtlichen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Kunde sämtliche, auch die künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrent- Saldo bezahlt hat. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes mit Waren verbinden oder vermischen, die nicht uns gehören. In diesem Falle erwerben wir Miteigentum gemäß 947, 948 BGB. 2. Bei Zahlungsrückstand oder anderem vertragswidrigen Verhalten auf Kundenseite sind wir auch ohne vorherige Fristsetzung berechtigt, zurückzutreten und die Vorbehaltslieferung zurückzunehmen. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über die gekaufte Ware nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Bei teilweiser oder gänzlicher Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung sind Warenrückholung, Demontage, Einstellung weiterer Lieferungen und dergleichen sofort und ohne gerichtliche Schritte zulässig. In Höhe der nachgewiesenen Kosten kann Schadensersatz geltend gemacht werden. 3. Der Kunde ist ferner berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes zu beoder verarbeiten. Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware gemäß 950 BGB im Falle der Entstehung einer neuen Sache findet in keinem Falle statt. 4. Erwerben wir Alleineigentum an der durch Verarbeitung entstandenen neuen Sache, so finden auf den Miteigentumsanteil die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechende Anwendung. Auch diese Sachen wird der Kunde für uns ohne Entgelt aufbewahren. 5. Der Kunde ist nur berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch weiterzuveräußern, so lange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Bereits jetzt tritt der Kunde die ihm aus diesem rverkauf gegen seinen Abnehmer zustehenden Forderungen oder sonstigen Vergütungsansprüche im vollen Umfang ab. 6. Wir verpfn uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. IX. Sonderanfertigungen 1. Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand nicht um eine Ware aus dem jeweils aktuellen Lieferprogramm, kommt der Vertrag ausschließlich auf der Grundlage der von uns erstellten Auftragsbestätigung zustande. Die nachfolgenden speziellen Regelungen haben Vorrang vor den vorstehenden Regelungen. 2. Von uns angefertigte Konzepte, Zeichnungen und Beispielsrechnungen werden dem Kunden zur Prüfung und Bestätigung übergeben. Nach der Bestätigung durch den Kunden sind die Zeichnungen als Grundlage für den zu erstellenden Vertragsgegenstand verbindlich. Danach erfolgende Änderungen auf Wunsch oder Veranlassung des Kunden gehen zu dessen Lasten. 3. Der Kunde stellt sicher, dass das tatsächliche Aufmaß vor Ort den Angaben in dem zugrundeliegenden Vertrag entspricht. Ist dies nicht der Fall, sind wir berechtigt, die Leistung zu verweigern und die zusätzlichen Kosten geltend zu machen. 4. Soweit eine der beiden Vertragsparteien eine Bauabnahme verlangt, ist spätestens innerhalb von 12 Werktagen der Abnahmetermin durchzuführen. Bei Abwesenheit einer der beiden Vertragsparteien ist das schriftliche Abnahmeprotokoll umgehend der abwesenden Vertragspartei zuzuleiten. Wird eine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung als abgenommen. Hat der Kunde die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Nutzung als erfolgt. 5. Konstruktionszeichnungen dürfen von dem Kunden nicht an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. Der Kunde hat die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass dies auch durch seine Erfüllungsgehilfen beachtet wird. Bei Verletzung der Pflicht ist uns der Kunde zum Schadenersatz verpft. 6. Beinhaltet unsere Vertragsleistung auch die Montage der erworbenen e, so erfolgt diese auf der Basis der VOB Teil B. Wird hierüber ein gesonderter Bauvertrag abgeschlossen, so geht dieser diesem Vertrag vor. X. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rendsburg, auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess, soweit der Kunde Kaufmann ist. Wir sind berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder am Ort der Lieferung zu verklagen. XI. Anwendbares Recht Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechtsabkommens. Inotec Sportanlagen- und Edelstahltechnik GmbH 11

12 ACO SPORT ist eine Marke der Inotec Sportanlagen- und Edelstahltechnik GmbH Postfach Rendsburg Am Ahlmannkai Büdelsdorf Tel Fax Niederlassung Ulm Schulze-Delitzsch-Weg Ulm Tel Fax Niederlassung Leipzig Ringstraße Gerichshain Tel Fax ACO. Die Zukunft der Entwässerung.

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