Aluminiumprofile proflytec Insektenschutzsysteme Stand: 04/2014 INSEKTENSCHUTZSYSTEME

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3 A Spannrahmenprofil A12 Spannrahmenprofil mit Falz 9 mm A14 Spannrahmenprofil mit Falz 16 mm A16 Spannrahmenprofil mit Bürstenführung 9 A18 Spannrahmenprofil mit abgesetzem Falz A40 Sprossenprofil nicht gewebeteilend 40 A11 Spannrahmenprofil breit A08 Spannrahmenprofil 8 mm 26 9 A24 Spannrahmenprofil mit abgesetzem Falz A1116 Spannrahmenprofil breit mit Bürstenführung 30 A12 Drehrahmenprofil 46 A1220 Drehrahmenprofil mit Falz A1230 Drehrahmenprofil mit Falz innen 32.5 A1240 Drehrahmenprofil für Duplextüre 34 A1250 Sprossenprofil gewebeteilend 9-1.1

4 90 A1260 Griffsprossenprofil gewebeteilend 70 A1290 Trittschutzblech A1280 Einbaurahmenprofil 49.5 A13 Schieberahmen A1330 A1350 A1360 Einbaurahmenprofil für Schiebetüre Z - Profil Führungsschiene für Schiebetüre U - Profil Führungsschiene für Schiebetüre A1470 Einbaurahmenprofil mit Falz für Pendeltüren A1490 Einbaurahmenprofil für Pendeltüren A RR - Hohlpr.- Einbaur. xx A70 Einbaurahmenprofil A80 Einbaurahmenprofil groß 9-1.2

5 A2014 Spannrahmenprofil Typ II mit Falz 14,5 mm und Bürstenführung 50 A2018 Spannrahmenprofil Typ II mit Falz 22 mm, Bürsten- und Schlittenführung A28 Spannrahmenprofil Typ II, 8mm mit Bürstenführung 35.5 A2116 Spannrahmenprofil Typ II mit Bürstenführungen A2240 Duplex-Türrahmenprofil Typ II 43.5 A23 Schieberahmenprofil Typ II A2320 Kombi-Laufschiene für Schiebeanlage Typ II A2350 Führungsschiene für Schiebeanlage Typ II A2470 Pendeltür-Einbaurahmenprofil Typ II mit Bürstenführung 28.5 A2480 Pendeltür-Einbaurahmenprofil Typ II A40 Lichtschachtabdeckungsprofil A4020 Lichtschachtabd.-profil mit Bürstenführung 9-1.3

6 A70 h - Bürstenführungsprofil A7060 Z - Profil Befestigungsschiene für Spannrahmen 0 A81 L - Winkelprofil xx2 A8120 L - Winkelprofil 0x20x A82 L - Winkelprofil 20xx2 A82 L - Winkelprofil 20xx A84 L - Winkelprofil 40xx2 A8420 L - Winkelprofil 40x20x2 A85 L - Winkelprofil 50xx A7020 c-bürstenführungsprofil A8225 L - Winkelprofil 25x25x A7030 c-bürstenführungsprofil A85 L - Winkelprofil 50xx A9112 FL - Flachprofill 12x5 A9330 RR - Hohlprofil 30x30x2 A9430 RR - Hohlprofil 40x30x

7 (K) kurz b b (L) lang B0 - B135 Einhängewinkel V2A, Beschlagsatz 2-teilig b in 1 mm - Abstufung von 0-35 mm B2 Magnetschlitten zum Aufschrauben für Einhängewinkel B220 Magnet-Einbausatz für Profilnut für Einhängewinkel B342 B340 B3 Sprossenhalteklotz B330 Klemmplatte für Profilnut für Einhängewinkel B340 u. 342 Klemmplatte und Federplatte Profilnut (A2118) für Einhängewinkel L L B Federstift und Hülse B370 L- Winkelsatz Beschlagsatz 2-teilig B380 Z- Winkelsatz Beschlagsatz 2-teilig B4 Scharniersatz für Türe mit Falz Beschlagsatz 3-teilig B420 Scharniersatz für Türe mit Einbaurahmen Beschlagsatz 3-teilig B430 Scharniersatz für Türe ohne Falz Beschlagsatz 3-teilig B435 Sprengring zur Dornsicherung B4xx Schließhilfe für Türen Beschlagsatz 3-teilig, B461 Abdeckschlauch und Montageschlüssel (bei Türbestellung mitbestellen) B462 B451 Ts-Feder DIN R B452 Ts-Feder DIN L B454 Abdeckschlauch B456 B466 B

8 4x 2x B5 Schiebetürbeschlagsatz Beschlagsatz 6-teilig B540 Anschlagbuchse Ø x 7 mm B545 Anschlagbuchse Ø12 x 18 mm B5843 Distanzhalter für Laufschiene B5845 Abdeckstopfen für Laufschiene B5820 Zubehör Schiebetüranlage, hängend Soft-Einzug mit Befestigungsplatte 2x 2x B58 Beschlagsatz für Schiebeanlage Typ II, hängend Beschlagsatz 4-teilig 9-1.6

9 B474 Pendeltürbeschlagsatz 1 Satz best. aus: 2x L-Feder/Torsionsstab (li. und re.) 2x Federmitnehmerbuchse mit Schraube M4x16 1x Torsionsstab-Führungshülse mit Zapfen 1x Torsionsstab-Aufnahme 1x Scharnierteil mit TS-Stab-Führung (3-Loch) 5x Scharnierteil (1-Loch) 3x Scharnierstift 6x Neodym-Blockmagnet 6x PVC-Einschubschuh f. Blockmagnet 9-1.7

10 B600 Alu-Schalengriff für Spannrahmen B603 Alu-Schalengriff für Spannrahmen B6 PVC-Kedergriff für Spannrahmen B612 Klappgriff für Spannrahmen B620 Alu-Schalengriff für Drehrahmen B640 Alu-Gewebeschutzplatte für Drehrahmen B630 Alu-Klappgriff für Drehrahmen B642 Alu- Gewebeschutzplatte für Drehrahmen B650 Knopfgriff mit Gewinde B651 Knopfgriff mit Bohrung B660 Muldengriff für Dreh- & Schieberahmen B670 Alu-Bügelgriff B690 Muschelgriff B680 Alu-Flachgriff zum Austausch Zuziehgriff vorh. Türen B701 Verriegelung für Drehtüren, zum Einbau gewebeteilende Sprosse 9-1.8

11 C0xx, Fbgl.-Gewebe, grau C1xx, Fbgl.-Gewebe, schwarz Fiberglasgewebe mit Kunststoffummantelung, maschenfest verschweißt, 18x16 (Fäden auf 1 Inch² = 6,25cm²) Fiberglasgewebe mit Kunststoffummantelung, maschenfest verschweißt, 18x16 (Fäden auf 1 Inch² = 6,25cm²) grau schwarz, anthrazit Fadenstärke: 0,28 mm Fadenstärke: 0,28 mm Maschenweite: 1,4 x 1,6 mm Maschenweite: 1,4 x 1,6 mm Offene Siebfläche: ca. 66% Offene Siebfläche: ca. 66% C21x, BetterVue Fiberglasgewebe BetterVue, mit verbesserter Durchsicht, verbesserter Luftdurchgang, engere Maschung, mit Kunststoffummantelung, maschenfest verschweißt, 20x20 (Fäden auf 1 Inch² = 6,25cm²) schwarz, anthrazit Fadenstärke: 0,20 mm Maschenweite: 1,2 x 1,2 mm Offene Siebfläche: ca. 66% C25x, UltraVue Fiberglasgewebe UltraVue, mit excellenter Durchsicht, verbesserter Luftdurchgang, engere Maschung, mit Kunststoffummantelung, maschenfest verschweißt, 18x18 (Fäden auf 1 Inch² = 6,25cm²) schwarz, anthrazit Fadenstärke: 0,18 mm Maschenweite: 1,4 x 1,4 mm Offene Siebfläche: ca. 75% C27x, Klarsichtgewebe Fiberglasgewebe, mit verbesserter Durchsicht, verbesserter Luftdurchgang, engere Maschung, mit Kunststoffummantelung, maschenfest verschweißt, 20x20 (Fäden auf 1 Inch² = 6,25cm²) schwarz, anthrazit Fadenstärke: 0,20 mm Maschenweite: 1,2 x 1,2 mm Offene Siebfläche: ca. 66% C31x, Edelstahlgewebe SeeVue Edelstahlgewebe, mit verbesserter Durchsicht, verbesserter Luftdurchgang, engere Maschung, mit Kunststoffummantelung, 18x18 (Fäden auf 1 Inch² = 6,25cm²) schwarz, anthrazit Fadenstärke: 0,16 mm Maschenweite: 1,4 x 1,4 mm Offene Siebfläche: ca. 75% C4xx, Alu-Gewebe, silber Aluminiumgewebe 18x16 (Fäden auf 1 Inch² = 6,25cm²) natur (silber) Fadenstärke: 0,24 mm Maschenweite: 1,4 x 1,6 mm Offene Siebfläche: ca. 70% C5xx, Alu-Gewebe, schwarz Aluminiumgewebe 18x16 (Fäden auf 1 Inch² = 6,25cm²) schwarz Fadenstärke: 0,24 mm Maschenweite: 1,4 x 1,6 mm Offene Siebfläche: ca. 70% 9-1.9

12 C6xx, Edelstahlgewebe, A2 Edelstahlgewebe V2A 18x16 natur Fadenstärke: 0,22 mm Maschenweite: 1,4 x 1,6 mm Offene Siebfläche: ca. 72% C7xx, Edelstahlgewebe für Lichtschachtabdeckungen, A2, Draht 0,6mm Edelstahlgewebe V2A 18x16 natur Fadenstärke: 0,6 mm Maschenweite: 1,5 x 1,5 mm Offene Siebfläche: ca. 36% C81x, Pet-Screen, grau Pet - Screen, Fiberglasgewebe mit Kunststoffummantelung 16x (Fäden auf 1 Inch² = 6,25cm²) grau Fadenstärke: 0,60 mm Maschenweite: 1,6 x 2,5 mm C82x, Pet-Screen, schwarz Pet - Screen, Fiberglasgewebe mit Kunststoffummantelung 16x (Fäden auf 1 Inch² = 6,25cm²) schwarz, anthrazit Fadenstärke: 0,60 mm Maschenweite: 1,6 x 2,5 mm Offene Siebfläche: ca. 45% Offene Siebfläche: ca. 45% C85x, Feinmasch.-Gewebe, grau Feinmasch. Fiberglasgewebe mit Kunststoffummantelung 20x30 (Fäden auf 1 Inch² = 6,25 cm²) grau Fadenstärke: 0,33 mm Maschenweite: 1,3 x 0,8 mm C86x, Feinmasch.-Gewebe, schwarz Feinmasch. Fiberglasgewebe mit Kunststoffummantelung 20x30 (Fäden auf 1 Inch² = 6,25 cm²) schwarz, anthrazit Fadenstärke: 0,33 mm Maschenweite: 1,3 x 0,8 mm Offene Siebfläche: ca. 42% Offene Siebfläche: ca. 42% C9xx, Pollenschutzgewebe POLLTEX-Pollenschutzgewebe, schwarz Dichte: 1,38 g/mm³ schwarz, anthrazit Fadenstärke: 42 µm Maschenweite: 77 µm Offene Siebfläche: ca. 21% Andere Gewebearten auf Anfrage

13 D00 PVC-Keder, grau D20 Magnetband mit Kleberücken schmal, schwarz 9 x 2,2 mm x 30,0 m D0020 PVC-Keder, schwarz D40 Magnetband mit Kleberücken, breit, schwarz 13 x 2,5 mm x 30,0 m D60 Profil-Magnetband, schwarz 9 x 1,2/4,0 mm x 30,0 m D20 D2020 D2030 D2040 D2050 D2060 D2070 D2xxx Schaumstoff-Vorlegeband, schwarz 9 x 2,0 mm x 0,0 m 9 x 3,0 mm x 0,0 m 9 x 4,0 mm x 0,0 m 9 x 5,0 mm x 75,0 m 12 x 2,0 mm x 0,0 m 12 x 3,0 mm x 0,0 m 12 x 5,0 mm x 75,0 m D5xxx Bürstendichtung mit Fassung, grau D mm x 3,0 m D mm x 3,0 m D mm x 3,0 m D48xx Bürstendichtung, schmal, grau D4804 4,8 x 4,0 mm x 550,0 m D4805 4,8 x 5,0 mm x 550,0 m D4807 4,8 x 7,0 mm x 325,0 m D4809 4,8 x 9,0 mm x 225,0 m D4812 4,8 x 12,0 mm x 0,0 m D4814 4,8 x 14,0 mm x 0,0 m D4820 4,8 x 20,0 mm x lfm. D67xx Bürstendichtung, breit, grau D6709 6,7 x 9,0 mm x 200,0 m D6712 6,7 x 12,0 mm x 0,0 m D6909.SK D6909.SK D6903 D6905 D6906 D6907 D6909 D6912 D6914 D6920 Bürstendichtung, breit, grau, selbstklebender Rücken 6,7 x 9,0 mm x 200,0 m D69xx Bürstendichtung, breit, grau 6,9 x 3,0 mm x 550,0 m 6,9 x 5,0 mm x 375,0 m 6,9 x 6,0 mm x 325,0 m 6,9 x 7,0 mm x 225,0 m 6,9 x 9,0 mm x 200,0 m 6,9 x 12,0 mm x 0,0 m 6,9 x 14,0 mm x 125,0 m 6,9 x 20,0 mm x lfm. D60 Verbindungsdichtung für Schiebetüre, grau D6030 Abdeckdichtung für Schiebetüre, grau D90xx Katzenklappen D9030 D9040 D9080 weiß grau weiß 23,5 x 25,2 cm außen 23,5 x 25,2 cm außen 36,6 x 44,1 cm außen 18,5 x 20 cm innen 18,5 x 20 cm innen 31,8 x 39,1 cm innen D6060 Abdruckrolle für Rollo, 18 mm E0xx Alu-Blindniete 3x6 mm E0.0 alu natur E0.1 weiss E0.2 ocker, matt E0.3 braun E0.4 schwarz E419 E425 E445 E4xx SeKo.-Blechschrauben, A2 3,5 x 19 mm 3,5 x 25 mm 3,5 x 45 mm E6xx X-SL LiKo.-Schrauben E604 M3 x 4 mm E606 M3 x 6 mm E608 M3 x 8 mm E216 E220 E230 E235 E240 E250 E255 E2xx SPAX-SeKo.-Schrauben, A2 4,0 x 16 mm 3,5 x 20 mm 3,5 x 30 mm 3,5 x 35 mm 3,5 x 40 mm 4,0 x 50 mm 4,0 x 55 mm E340 E345 E3xx E501 E509 E513 E516 E519 E525 E532 SPAX-SeKo.-Schrauben mit Teilgewinde, A2 3,5 x 40 mm 3,5 x 45 mm E5xx LiKo.-Blechschrauben, A2 2,9 x 9,5 mm 3,5 x 9,5 mm 3,5 x 13 mm 3,5 x 16 mm 3,5 x 19 mm 3,5 x 25 mm 3,5 x 32 mm E7xx X-SL SeKo.-Schrauben E705 M4 x 5 mm E708 M4 x 8 mm E716 M4 x 16 mm E722 M4 x 22 mm E733 M4 x 33 mm E805 E805.K E8 E816 E843 E8xx Innen-Skt.-Schrauben M5 x 5 mm M5 x 5 mm, mit Kegelspitze M5 x mm M5 x 16 mm, mit Kegelspitze M4 x 3 mm 9-1.7

14 42 54 K8 Fenster-/Türrollokassette mit Zugschiene, Gewebe L=240 cm, grau K820 Fenster-/Türrollokassette mit Zugschiene, Gewebe L=240 cm, schwarz K840 Vario-Ausgleichsprofil für Zugschiene K860 K880 Türrollo-Verschlußschiene.5 K842 Fenster-/Türrollo-Führungsschiene mit Bürsten Ausgleichsprofil 90 für Zugschiene K960 Rollobremse K966 Zubehörsatz Fensterrollo K968 Zubehörsatz Türrollo K980 Profilmagnet f. Türrollo (Zug- und Verschlußschiene) 9-1.8

15 KOPIERVORLAGE Kundenadresse / Kommission: Händleradresse / Firmenstempel: Name: Straße: Insektenschutz nach Maß für Fenster und Türen Lichtschachtabdeckungen PLZ - Ort Tel./Fax: Abmessungen Spannrahmen Türelemente Ausführung Maße für Öffnungsrichtung / Griff / Montageort Rahmenfarbe Gewebe Maße in mm Einhängewinkel Sprossenhöhe / Schließhilfe Raum Bemerkungen Pos. Stück P- Lichte Breite Lichte Höhe X-oben X-unten Z-unten DIN L Sprossenhöhe DIN R Griff außen Griff innen P- Lichte Breite Lichte Höhe X-oben X-unten Z-unten DIN L Sprossenhöhe DIN R Griff außen Griff innen P- Lichte Breite Lichte Höhe X-oben X-unten Z-unten DIN L Sprossenhöhe DIN R Griff außen Griff innen P- Lichte Breite Lichte Höhe X-oben X-unten Z-unten DIN L Sprossenhöhe DIN R Griff außen Griff innen P- Lichte Breite Lichte Höhe X-oben X-unten Z-unten DIN L Sprossenhöhe DIN R Griff außen Griff innen Schließhilfe Schließhilfe Schließhilfe Schließhilfe Schließhilfe X R6005 R6009 R7016 weiß (RAL9016) ocker (RAL8001) sepiabraun (RAL8014) schwarz (Ton 8077) silber (E6/EV1) moosgrün tannengrün anthrazitgrau Sonderfarbe RAL g s Klarsichtgewebe schwarz ohne Angabe als Standard: Fbgl. grau Fbgl. schwarz BV BetterVue Fbgl. sw. UV UltraVue Fbgl. sw. Petscr. grau Petscr. schwarz A2 Edelstahl Al-s Aluminium schwarz Al Aluminium natur (silber) SV SeeVue Edelstahl sw. Pg Ps Fg Fs Feinmasch. grau Feinmasch. schwarz B S Schalengriff S Knopfgriff mit Schutzplatte GS Bügelgriff Griffsprosse B Bügelgriff K Knopfgriff an Sprosse Es gelten unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen Ort, Datum Insektenschutzrahmen sind Maßanfertigungen und vom Umtausch ausgeschlossen. gew. Liefertermin: Unterschrift Kunde Ab Herstellungsbeginn sind keine Änderungen mehr möglich. AUFMASS- UND BESTELLBLATT Aufmaß Angebot Bestellung Übertrag Einzelpreis Gesamtpreis Warenwert Elemente / Übertrag: Warenwert netto: Montage / An und Abfahrt: MwSt.: Gesamtpreis:

16 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Stand 04/2014 Spalter Str Abenberg 1 Geltung Unsere Geschäfte erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese schließen jegliche Bedingungen des Vertragspartners aus, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Unwirksamkeit einzelner dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Vertragspartner eine dem Sinne und dem wirtschaftlichen Zweck dieser Vorschrift entsprechende neue Regelung vereinbaren. Die Wirksamkeit des übrigen Teils des Vertrages bleibt unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2 Angebote, Auftragsannahme und Vertragsabschluss Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst dann von uns als angenommen, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. Dies gilt auch für Änderungen, Ergänzungen und sonstige Vereinbarungen. Soweit die Auftragsbestätigung von der Bestellung abweicht, gilt das Einverständnis des Vertragspartners als gegeben, falls dieser nicht unverzüglich widerspricht. 3 Preise Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise als vereinbart, wenn zwischen der Auftragserteilung und der Lieferung mehr als 3 Monate liegen. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als %, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 4 Lieferungen Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie von uns nicht schriftlich als verbindliche Frist bezeichnet und bestätigt wurden. Soweit eine verbindliche Frist überschritten ist, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er uns nach Ablauf der verbindlichen Frist eine angemessene Nachfrist von 3 Wochen erfolglos gesetzt hat. Ist die Überschreitung dieser Nachfrist von uns durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden, so hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Der Anspruch auf Leistung ist dann ausgeschlossen. Beruht die Überschreitung der Frist auf höherer Gewalt oder auf unvorhersehbaren Betriebsstörungen, Streik, Aussperrengen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten usw., so tritt ein Lieferverzug ein. 5 Versand Für die Verpackung berechnen wir einen Pauschalbetrag, soweit wir nichts anderes mit dem Vertragspartner vereinbart haben. Die Gefahr geht, auch bei frachtfreier Lieferung, spätestens mit der Übergabe der Ware an den Transportführer - gleichgültig ob vom Vertragspartner, vom Lieferwerk oder von uns bestellt - auf den Vertragspartner über. Bei Verzögerungen der Absendung auf Wunsch des Vertragspartners, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über. Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Kosten versichert. Die unbeanstandete Übernahme der Sendung durch den Transportführer gilt als Beweis für die einwandfreie Beschaffenheit der Verpackung und ordnungsgemäße Verladung, es sei denn, dass der Käufer nachweist, dass die Verpackung und Verladung bei der Übernahme der Sendung an den Transportführer Mängel aufwies, bzw. nicht ordnungsgemäß erfolgte. 6 Haftung Für technische Auskünfte, Empfehlungen und Ratschläge übernehmen wir keine Haftung. Sie gelten insbesondere niemals als Zusicherung von Eigenschaften. Dies gilt auch für die Ausgabe technischer Richtlinien. Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Besteller den Lieferer von sämtlichen Ansprüchen frei. 7 Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2% Skonto, bzw. nach 30 Tagen rein netto oder bis zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu bezahlen. Eine Zahlung durch Wechsel muss vorher schriftlich vereinbart werden. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Eine Aufrechnung mit Ansprüchen gegen uns kann der Vertragspartner nur vornehmen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit dies auf Ansprüchen aus demselben, abgeschlossenen Vertrag beruht. Leistet der Vertragspartner die verlangten Zahlungen nicht zum Fälligkeitstermin, so sind wir, auch bei ausstehenden Abschlagszahlungen, berechtigt, nach der Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verzugszinsen werden mit 2% p. a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind niedriger anzusetzen, wenn der Vertragspartner eine niedrigere Belastung bei uns nachweist und zu erheben, wenn wir eine höhere Belastung nachweisen können. Vereinbartes Skonto entfällt, wenn nicht spätestens mit Eingang des skontobegünstigten Rechnungsbetrages auch alle sonstigen, bereits fälligen Rechnungen beglichen sind. Bei der Entgegennahme von Wechseln entfällt jeglicher Anspruch auf Skonto. Das Skonto wird nur vom Nettobetrag, also ohne Berücksichtigung der Kosten für Fracht, Verpackung usw. errechnet. Unsere Mitarbeiter oder Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen ohne unsere schriftliche Vollmacht nicht berechtigt. Bei Scheck- oder Wechselprotesten, Zahlungseinstellung, Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Käufers werden unsere Rechnungen und laufenden Wechsel sofort fällig. Vereinbarte Abzüge vom Rechnungsbetrag, wie Rabatte, Skonto usw., dürfen nicht mehr vorgenommen werden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Vertragspartners aus diesem oder einem anderen, mit uns abgeschlossenen Vertrag oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen solcher Gegenforderungen sind ausgeschlossen. 8 Rücktritt wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt: a) bei einem unverschuldeten Unvermögen, die Waren nicht zum vereinbarten Preis oder vereinbarten Termin liefern zu können. b) bei Fehlen oder Wegfall der Kreditwürdigkeit oder der Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners. c) bei technischen, nicht voraussehbaren Schwierigkeiten, die in der Art des Auftrags liegen, oder die uns die Ausführung unzumutbar machen. d) bei nicht vorhersehbarem Rohmaterial- oder Energiemangel oder anderen, wesentlichen Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferwerken. e) bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Hindernissen, wie z.b. Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik und Aussperrungen. Haben wir den Rücktritt erklärt, so entbindet uns dies von jeder Schadensersatzverpflichtung, es sei denn, dass der Rücktritt von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. 9 Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren (Vertragsgegenständen) vor, bis der Vertragspartner sämtliche, auch die künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo bezahlt hat. Die Hingabe eines Wechsels oder eines Schecks gilt nicht als Zahlung, solange die Einlösung durch den Vertragspartner nicht erfolgt ist. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch die Verarbeitung der gelieferten Gegenstände entstehende neue Sache. Der Vertragspartner stellt die neue Sache unter Ausschluss seines eigenen Eigentumserwerbs für uns her, ihm erwachsen seinerseits keine Ansprüche. Im Falle der Verbindung, Verarbeitung, bzw. Vermischung der gelieferten Gegenstände mit Waren anderer Lieferanten oder Personen erwerben wir zusammen mit diesen - unter Ausschluss eines Miteigentumserwerbs unseres Vertragspartners - Miteigentum an der neuen Sache zum vollen Wert (einschließlich der Wertschöpfung) im Verhältnis des Wertes der gelieferten Gegenstände zum Wert der anderen, verarbeiteten Ware. Der Vertragspartner trifft für den Fall der Weiterveräußerung der gelieferten Gegenstände uns schon jetzt bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden künftiger Forderungen an seine Kunden sicherheitshalber ab, ohne dass dies noch einer späteren besonderen Erklärung bedarf. Wir sind berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen einzuziehen, es sei denn, dass der Vertragspartner trotz Weiterveräußerung seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Vertragspartner hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Geht beim Einbau eines von uns gelieferten Gegenstandes in ein fremdes Grundstück unser Eigentum unter, so besteht Einigkeit darüber, dass alle hieraus folgenden Rechte unseres Vertragspartners gegen dessen Vertragspartner oder der Grundstückseigentümer auf uns sicherheitshalber für die noch offenen Ansprüche übergehen. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Der Vertragspartner hat die Vorbehaltsgegenstände auf seine Kosten ausreichend gegen Diebstahl und Feuer zu versichern, sowie für die Dauer des Vorbehalts auf seine Kosten in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Abtretungsverbot Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ansprüche oder Forderungen, die uns gegenüber bestehen, an Dritte abzutreten. 11 Mängelrügen und Gewährleistung Rügen für offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich unter Angabe von Gründen mitzuteilen. Nicht erkennbare Fabrikations- oder Materialfehler werden anerkannt, wenn sie uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Gefahrenübergang, mitgeteilt worden sind. Beanstandungen sind schriftlich, unter Angabe der Mängel und der Rechnungsnummer geltend zu machen. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Mängel eines Teils der Lieferung führen nicht zu einer Beanstandung der ganzen Sendung. Ordnungsgemäß erhobene und begründete Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlerhafter Teile, ohne Berechnung der hierzu erforderlichen Lohn-, Material- und Frachtkosten, entsprechen. Kann der Mangel nicht beseitigt werden, oder sind weitere Nachbesserungsversuche für den Vertragspartner unzumutbar, kann dieser anstelle der Nachbesserung, Herabsetzung der Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Auskünfte über Materialien und deren Verwendung werden von uns nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr erteilt. Eine Zusicherung von Eigenschaften kann nur geltend gemacht werden, wenn wir eine solche schriftlich abgegeben haben. Hier ist unsere Haftung auf das Erfüllungsinteresse begrenzt, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird oder im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Soweit in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, sind Ansprüche gegen uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen irgendwelcher Schäden, einschließlich Folgeschäden, die dem Vertragspartner oder einem Dritten entstehen, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsabschluß, schuldhafter Forderungsverletzung und fahrlässig begangener unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen zwingend gehaftet wird. 12 Gerichtstand Gerichtsstand für das Mahnverfahren ist der Ort unseres Firmensitzes. Dies gilt auch für: - Wechsel- und Scheckklagung - den Fall, dass der im Klagewege in Anspruch zu nehmende Vertragspartner nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 13 Rechtsanwendungen Die Geschäfts- oder vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das gilt auch für die Auslegung der Handelssitten, sowie der Gebräuche.

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