Satzung des LSVD - Landesverband der Lesben und Schwulen Mecklenburg-Vorpommern Gaymeinsam e.v.
|
|
- Luisa Becke
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Satzung des LSVD - Landesverband der Lesben und Schwulen Mecklenburg-Vorpommern Gaymeinsam e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen LSVD-Landesverband der Lesben und Schwulen Mecklenburg- Vorpommern Gaymeinsam e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Schwerin. Er ist in das Vereinsregister beim Amts-gericht Schwerin unter der Nummer VR 442 eingetragen. 2 Aufgaben und Ziele Im LSVD-Landesverband der Lesben und Schwulen Mecklenburg-Vorpommern Gaymeinsam e.v. schließen sich lesbisch-schwule Vereine, Gruppen sowie Einzel-personen zusammen, welche die lesbischen und schwulen Menschen Mecklenburg-Vorpommerns gegenüber der Gesellschaft vertreten. Dieses Ziel wird insbesondere erreicht durch: Förderung und Einbeziehung lesbisch-schwuler Menschen in das gesellschaftliche Leben und die Schaffung von Toleranzfeldern gegenüber ihren Lebensweisen. Interessenvertretung lesbisch-schwuler Menschen Mecklenburg-Vorpommerns gegenüber der Gesellschaft. Förderung und Realisierung von Projekten für lesbisch-schwule Menschen. Durchsetzung einer gleichberechtigten Darstellung homosexueller und heterosexueller Lebensweisen im Rahmen eines modernen Bildungssystems. Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Thema Homosexualität durch eigene Veranstaltungen, Mitwirkung an anderen öffentlichen Veranstaltungen und zielgerichtete Medienarbeit. Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Verbänden, Gruppierungen und Organisationen bei der Durchsetzung der Ziele des Landesverbandes. Jungen Menschen und deren Familien wird dabei besonderes Augenmerk gewidmet. Der Landesverband ist politisch und konfessionell ungebunden. Persönliche Aktivitäten seiner Mitglieder sind davon jedoch unbeeinflusst. 3 Gemeinnützigkeit (1) Der LSVD-Landesverband der Lesben und Schwulen Mecklenburg-Vorpommern Gaymeinsam e.v. erfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne von 52 AO. (2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigen wirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet wer-den. Die Mitglieder erhalten als solche keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden (5) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mitglie-der erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Landesverbandes keine Anteile des Vereinsvermögens.
2 4 Mitgliedschaft (1) Dem Verein können natürliche Personen, korporative Mitglieder (lesbisch-schwule Gruppen. lesbisch-schwule Vereine, CSD s, AIDS-Hilfen, etc.) und Fördermitglieder (Einzelpersonen, Gruppen, Vereine und juristische Personen) angehören. (2) Einzelmitglieder haben Stimmrecht sowie aktives und passives Wahlrecht. (3) Korporative Mitglieder haben Stimmrecht sowie aktives Wahlrecht. (4) Fördermitglieder haben in der Mitgliederversammlung Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht und kein aktives und passives Wahlrecht 5 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft (1) Der Verein ist der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Lesben- und Schwulen Verbandes in Deutschland (LSVD) e.v." (2) Einzelmitglieder, korporative Mitglieder und Fördermitglieder des LSVD- Bundes-verbandes, die ihren Wohnsitz oder Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, sind zugleich Mitglieder des Vereins. Dasselbe gilt, wenn sie ihre Zuordnung zum Verein gegenüber dem Bundesvorstand des LSVD erklärt haben. (3) Die Mitgliedschaft erfolgt automatisch durch Erwerb der Mitgliedschaft im LSVD- Bundesverband. (4) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss aus dem LSVD- Bundes-verband oder durch Tod bzw. Auflösung der juristischen Person. (5) Der Landesverband kann der Aufnahme, der Zuordnung und dem Ausschluss von Mitgliedern widersprechen mit der Folge, dass diese Mitglieder nicht Mitglied des Landesverbandes werden bzw. nicht aus dem Landesverband ausscheiden. (6) Mitglieder des Vereins, die bisher kein Mitglied im LSVD waren, werden vom LSVD als Mitglieder übernommen. Dem können die Mitglieder binnen acht Wochen gegenüber dem Vorstand des Vereins widersprechen. Sie scheiden dann aus dem Verein aus. 6 Beiträge (1) Der Verein kann Beiträge erheben. (2) Höhe und Fälligkeit der Beiträge werden von der Mitgliedsversammlung in einer Finanzordnung festgelegt. 7 Organe des Vereins Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand 8 Mitgliederversammlung
3 (1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. (2) Aufgaben Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere Wahl und Abwahl des Vorstandes, Wahl eines Kassenprüfers bzw. einer Kassenprüferin und dessen bzw. deren Vertreters bzw. Vertreterin, Wahl eines Versammlungsleiters bzw. einer Versammlungsleiterin, Wahl eines Protokollführers bzw. einer Protokollführerin, Entlastung des Vorstandes, Beschlussfassung über die Geschäfts- und die Finanzordnung des Vereins einschließlich der Grundsätze über die, Erstattung von Aufwendungen (Reisekosten), Beschlussfassung über Meinungsverschiedenheiten im Vorstand, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung einschließlich des Vereins-zwecks und des Programms, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, (3) Einberufung Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand ist zur Einberufung eine Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn es von mindestens einem Fünftel der Vereinsmitglieder oder von zwei korporativen Mitglieder schriftlich und unter Angabe des Zweckes verlangt wird. (4) Einladung Der Verbandstag wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung, des Veranstaltungsortes, des Tages und der Tageszeit sowie der Übersendung des Rechenschaftsberichtes des Vor-standes und des Kassenberichtes, ohne Kassenprüfbericht, einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt den Mitgliedern als zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekanntgegebene Anschrift gerichtet war. (5) Anträge Über Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung entscheidet die Mitgliederversammlung. Anträge über die Abwahl des Vorstandes, über die Änderung der Satzung einschließlich der Veränderung des Vereinszwecks und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen waren, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden. (6) Beschlüsse
4 Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mit-glieder beschlussfähig. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen der korporativen Mitglieder und der Einzelmitglieder. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Ein Antrag gilt als abgelehnt, wenn ihm die Mehrheit der korporativen Mitglieder nicht zugestimmt hat. Bei Stimmengleichheit der Einzelmitglieder entscheidet die Mehrheit der korporativen Mitglieder. Die Abwahl des Vorstandes, Satzungsänderungen einschließlich der Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins können nur mit Zweidrittel-mehrheit beschlossen werden. Beschlüsse über die Änderung der Satzung treten erst nach Genehmigung durch den Bundesvorstand des LSVD in Kraft. Wenn der Bundesvorstand Änderungen der Satzung nicht genehmigt, kann der Verein aus dem LSVD austreten. (7) Protokoll Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Protokollführer bzw. von der Protokollführerin sowie von der Versammlungsleiterin bzw. vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist. Innerhalb von vier Wochen ist das Protokoll der Mitgliederversammlung, den Vorstandsmitgliedern und Mitgliedern zuzusenden. 9 Vorstand (1) In den Vorstand können Einzelmitglieder und Mitglieder der korporativen Mitglieder gewählt werden. (2) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, darunter den Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter sowie dem Schatzmeister. (3) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei seiner Mitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. (4) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Beschlüsse werden protokolliert, und das Protokoll wird von einem Vorstandsmit-glied unterzeichnet. (5) Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist (6) Scheidet ein Vorstandsmitglied durch Tod oder Rücktritt vorzeitig aus, rückt der Kandidat bzw. die Kandidatin nach, der bzw. die bei den letzten Vorstandswahlen die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte, ohne in den Vorstand gewählt worden zu sein. Steht ein solcher Kandidat bzw. eine solche Kandidatin nicht zur Verfügung, kooptiert der Vorstand ein Mitglied. Es bedarf der Bestätigung durch die nächste Mitgliederversammlung. (7) Die Abwahl eines einzelnen Vorstandsmitglieds kann nur wegen verbandsschädigenden Verhaltens erfolgen. (8) Über personelle Veränderungen im Vorstand sollen die Mitglieder schriftlich innerhalb von 14 Tagen unterrichtet werden. (9) Der Vorstand kann Kommissionen als Arbeitsgemeinschaften einsetzen, die ihn bei seiner Arbeit unterstützen. (10)Der Vorstand kann Beauftragte zur Wahrnehmung der Vereinsinteressen für bestimmte Gebiete und Aufgaben einsetzen. (11) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- und Finanzbehörden oder
5 wohlfahrtspflegerischen Dachorganisationen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. 10 Geschäftsjahr und Rechnungslegung (1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr endet am 31. Dezember des Gründungsjahres. (2) Der Vorstand hat bis zum 30. Juni jeden Jahres für das vergangene Geschäfts-jahr den Jahresabschluss aufzustellen. (3) Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den von der Mitgliederver-sammlung bestimmten Kassenprüfer oder die Kassenprüferin. 11 Auflösung des Vereins Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Landesverband der Arbeiterwohlfahrt Mecklenburg-Vorpommern, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke zu verwenden hat. Mit der Auflösung ist auch über den Verbleib (evtl. Vernichtung) desjenigen Vereins-eigentums zu entscheiden, das keine Vermögenswerte darstellt (z.b. Daten und Unterlagen). Stand 2009
Satzung des CSD Magdeburg e. V.
Satzung des CSD Magdeburg e. V. 1 Name des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "CSD Magdeburg e.v." (2) Der Verein hat seinen Sitz in Magdeburg und soll in das zuständige Vereinsregister eingetragen
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v."
1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen FSR-Deutschland Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v." 2 (Geschäftsjahr) Der Sitz des Vereins ist in Brieselang Geschäftsjahr
SATZUNG. Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr
SATZUNG Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr 1 - Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr. (2) Er soll in das Vereinsregister
Satzung des Sport gegen Rassismus e.v.
Satzung des Sport gegen Rassismus e.v. 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Sport gegen Rassismus. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Braunschweig eingetragen. Der Sitz des Vereins
SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.
SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Mülheim an der Ruhr, Bachstraße
Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins
Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der gemeinnützige Verein führt den Namen keltisch-druidische Glaubensgemeinschaft. Er ist eine Religionsgemeinschaft
Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v..
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Der Sitz des Vereins ist 79114 Freiburg im Breisgau.
Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung
Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich
Satzung Deutsche Gesellschaft für autoinflammatorische Erkrankungen e.v.
Satzung Deutsche Gesellschaft für autoinflammatorische Erkrankungen e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Deutsche Gesellschaft für autoinflammatorische Erkrankungen e.v. Aife Er soll in das
Volldampf für Kinder e.v. Satzung
Volldampf für Kinder e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Volldampf für Kinder. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wuppertal eingetragen werden und trägt dann den Zusatz
Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.
Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Satzung des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland, Landesverband Thüringen e.v.
Satzung des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland, Landesverband Thüringen e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Lesben- und Schwulenverband in Deutschland, Landesverband Thüringen
Satzung. Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde Stahnsdorf. gemeinnütziger Verein. Dorfplatz Stahnsdorf. 1. Fassung vom 06.
Satzung Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde Stahnsdorf gemeinnütziger Verein Dorfplatz 3 14532 Stahnsdorf 1. Fassung vom 06. Juni 2001 zuletzt geändert durch die Versammlung der Mitglieder am
Vereinssatzung Nachhaltiges Wohnen in Krefeld (Fassung vom )
1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Nachhaltiges Wohnen in Krefeld e. V. Sitz des Vereins ist Krefeld. 2 Geschäftsjahr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 3 Zweck des Vereins (1) Der Verein verfolgt
Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V.
Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Alter Krug Heiden. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz
Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v.
Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1) Der Verein führt den Namen DorfGut Beelen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz
Satzung der SG Schlafapnoe e.v.
Satzung der SG Schlafapnoe e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Eintragung (1)Der Verein führt den Namen "SG Schlafapnoe e.v." Selbsthilfegruppe Schlafapnoe-Betroffener im Rheinisch-Bergischen Kreis und Leverkusen.
Reisen mit Rollstuhl e.v.
Reisen mit Rollstuhl e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Reisen mit Rollstuhl. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Der Sitz des Vereins
Satzung Chaos Consulting beschlossen durch die Mitgliederversammlung am
Satzung Chaos Consulting beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 07.02.2015 Präambel Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Computer nicht mehr denkbar. Die Einsatzmöglichkeiten der
(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.
Satzung 1 (1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. (2) Der Sitz des Vereins ist Kaarst. (3) Das Geschäftsjahr
4 (Selbstlose Tätigkeit) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Satzung des Vereins Goldrute 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Goldrute, Verein zur Förderung des Migrantinnen- Netzwerkes gegen häusliche Gewalt. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Satzung Verein Weltgarten der Bäume in Zaamar
Satzung Verein Weltgarten der Bäume in Zaamar 1. Name und Sitz des Vereins a. Der Verein führt den Namen Verein Weltgarten der Bäume in Zaamar / Mongolei. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin
Geocaching Rhein-Main e. V. Waldallee Eppstein / Ts.
Vereinssatzung 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Geocaching Rhein-Main. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v." Der Sitz des Vereins ist Eppstein im
Freunde des TIZ Theater im Zehnthaus e.v. Theater hautnah. Mitgliedsantrag:
Freunde des TIZ Theater im Zehnthaus e.v. Theater hautnah Mitgliedsantrag: Ich möchte Mitglied im Verein Freunde des TIZ Theater im Zehnthaus werden. Ich habe die Satzung (im Anhang) gelesen und akzeptiert.
1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins)
1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen White Hawks Förderverein. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "eingetragener Verein", in der abgekürzten
Satzung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.v.
Satzung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.v. 1 Sitz und Name Der Vereinssitz ist Dortmund. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein führt den Namen NRW Landesbüro Freie Darstellende
SATZUNG Humanity in Action - Deutschland e. V. (1) Der Verein trägt den Namen "Humanity in Action Deutschland e.v". (2) Sitz des Vereins ist Berlin.
SATZUNG Humanity in Action - Deutschland e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen "Humanity in Action Deutschland e.v". (2) Sitz des Vereins ist Berlin. 2 Vereinszweck (1) Zweck des Vereins
SATZUNG. Stand November 2017
SATZUNG Stand November 2017 1 Name und Sitz Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Namen RoHau Karnevalverein Rockenhausen 2009 e.v. Der Sitz des Vereins ist Rockenhausen.
Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins
Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins Wie erstellt man eine Satzung für einen gemeinnützigen Verein? Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen. Er
Satzung des Lesben- und Schwulenverband in Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.
Satzung des Lesben- und Schwulenverband in Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V. 1 Name und Sitz... Seite 2 2 Vereinszweck... Seite 2 3 Mitgliedschaft... Seite 5 4 Beiträge... Seite 5 5 Untergliederungen
Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen.
Satzung 1 Name und Sitz des Vereins 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Kurdistanhilfe e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR 13384 eingetragen. 1 Nr. 2 Der Verein
1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen 2AID.org. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.
1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen 2AID.org. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Der Sitz des Vereins ist Düsseldorf. 2 (Geschäftsjahr) Geschäftsjahr
Förderverein an der Realschule Schloß Neuhaus e.v.
S a t z u n g 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen (2) Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Paderborn eingetragen und trägt den Zusatz e.v.. (3) Der Sitz des Vereins ist Paderborn,
Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.
Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt
Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück
Satzung der Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück". Er soll in das Vereinsregister
Pferde für unsere Kinder e.v. SATZUNG
Pferde für unsere Kinder e.v. SATZUNG (in der Fassung vom 28.06.2015) 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Pferde für unsere Kinder. (2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Satzung des CSD Münster e.v.
Satzung des CSD Münster e.v. Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Geschäftsjahr 3 Zweck des Vereins 4 Selbstlose Tätigkeit 5 Mittelverwendung 6 Verbot von Begünstigungen 7 Erwerb der Mitgliedschaft 8 Beendigung
Satzung des Bocholter Tauschring e. V.
Satzung des Bocholter Tauschring e. V. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Bocholter Tauschring e.v. (2) Er hat den Sitz in Bocholt. (3) Er soll in das Vereinsregister
Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung
Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.
Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden
Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben. Satzung
1 Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein ist ein eingetragener Verein und führt den Namen Verein der Freunde und Förderer
Satzung des PEUTZ-JEGHERS-SYNDROM GERMANY e.v. vom
Satzung des PEUTZ-JEGHERS-SYNDROM GERMANY e.v. vom 27.11.2016 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen PEUTZ-JEGHERS-SYNDROM GERMANY e.v. (2) Er hat den Sitz in Duisburg.
Satzung des Verbund der Vereine e.v.
Satzung des Verbund der Vereine e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Verbund der Vereine e.v. Der Sitz des Vereins ist Cottbus. Geschäftsjahr ist das
(2) Der Verein unterstützt die Gemeinde Alpen bei Landschafts-, Umwelt- und Denkmalschutz.
Satzungsneufassung vom 01.03.2016 Bönninghardter Förderverein für Naturschutz und Brauchtum 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Bönninghardter Förderverein für Naturschutz und Brauchtum. Er
! 4 Selbstlose Tätigkeit Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
1 Name und Sitz Satzung (geänderte Fassung vom 3. Juli 2014) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Harvestehude. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v."
Clubsatzung des Eintracht Frankfurt Fanclub Kirchzell 06
Clubsatzung des Eintracht Frankfurt Fanclub Kirchzell 06 1 Gründung, Name und Sitz Der Eintracht Frankfurt Fanclub Kirchzell wurde am 28. Dezember 2006 gegründet. Der Club führt den Namen Eintracht Frankfurt
Satzung des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland Landesverband Baden-Württemberg (LSVD Baden-Württemberg) e.v.
Satzung des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland Landesverband Baden-Württemberg (LSVD Baden-Württemberg) e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland
Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft
Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Lazos de amistad Bänder der Freundschaft. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und
Für den Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.v.
Satzung Für den Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Verband der Privaten Erste Hilfe Schulen e.v.. Seine Abkürzung lautet
Satzung des gemeinnützigen Vereins Nistplatz e.v.
Satzung des gemeinnützigen Vereins Nistplatz e.v. 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Nistplatz. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Der Sitz des Vereins
Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.
Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 1. Der aufgrund des Gründungsbeschlusses vom 03. Dezember 2013 gegründeter Verein führt den Namen Förderverein
DGFAM - Deutsche Gesellschaft für Arthrosemanagement
DGFAM - Deutsche Gesellschaft für Arthrosemanagement Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen DGFAM Deutsche Gesellschaft für Arthrosemanagement. (2) Der Verein ist in das Vereinsregister
Satzung. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, der Erziehung, sowie der Volks- und Berufsbildung.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis VISION KAMBODSCHA ( Wasser und Leben für Menschen ) Es soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung
PORTARIS & Reha Sport e.v.
Satzung Verein PORTARIS & Reha Sport e.v. In der Fassung des Beschlusses vom 25.07. 2015 Verein für Ganzheitliche Gesundheit & Reha Sport Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Geschäftsjahr 3 Zweck des
Satzung Vereins EL21
Satzung Vereins EL21 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein EL21-für Emscher-Lippe als Region mit Zukunft-. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
Satzung des Weltladen Alzenau e.v.
Satzung des Weltladen Alzenau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Der Verein nennt sich Weltladen Alzenau. Sitz des Vereins ist Alzenau. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Er soll in das
Satzung des Dernekämper Schützenverein e.v. - Neufassung 2017
1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Dernekämper Schützenverein e.v.". Der Sitz des Vereins ist Dülmen. Der Verein ist im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen. Der Verein ist
Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo
Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Büchereiverein Borken-Burlo". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den
Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v.
Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Freibad Klingenberg e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Der Malort - Vereinssatzung
Der Malort - Vereinssatzung Präambel Fördern des Eigenen in Gemeinschaft Konzept Im Malort wird nach der sogenannten Formulation nach Arno Stern gearbeitet. Darin wird ein Prozess angestoßen, der das Hervorbringen
Satzung. 1. Der Verein führt den Namen "südsee Kinder- und Jugendhilfe"
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "südsee Kinder- und Jugendhilfe" 2. Der Verein hat seinen Sitz in Seeshaupt und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 3. Das
Satzung. $l Name und Sitz. $2 Zweck des Vereins. $3 Gemeinnützigkeit
Satzung $l Name und Sitz Der Verein hat den Namen..Sahavata" Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden Nach Eintragung in das Vereinsregister führt er den Namen,,Sahayata e.v." Der Verein
Satzung des gemeinnützigen Vereins FairWelcome e.v.
Satzung des gemeinnützigen Vereins FairWelcome e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen FairWelcome. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.". Der Sitz
Satzung Dörfer der Zukunft e.v.
Satzung Dörfer der Zukunft e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) (1.1) Der Verein führt den Namen Dörfer der Zukunft. (1.2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und
Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen
Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Satzung. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Geschäftsjahr. 3 Zweck des Vereins. Förderverein der St. Peter & Paul Kirche zu Nottleben
Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 22.03.2013 in Nottleben. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Gotha unter der Registriernummer VR.am. 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der
Förderverein Mutter-Anna-Kirche Sanktanna e.v. in Rumänien
Förderverein Mutter-Anna-Kirche Sanktanna e.v. in Rumänien SATZUNG I. Name und Sitz 1 (1) Der Verein führt den Namen Förderkreis Mutter-Anna-Kirche Sanktanna. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Sprungbrett Förderverein zur Suchtarbeit e.v. Letztgültige Vereinssatzung vom Amtsgericht Essen/Hattingen VR
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Sprungbrett Förderverein zur Suchtarbeit e. V. und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hattingen eingetragen. (2) Der Verein hat seinen Sitz
Er ist in das Vereinsregister eingetragen worden und trägt den Zusatz "e.v." Der Sitz des Vereins ist Am Buscheid 14, Drolshagen.
1 S e i t e Satzung des gemeinnützigen Vereins ALS-Hilferuf e.v. 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen ALS Hilferuf e.v.. Er ist in das Vereinsregister eingetragen worden und trägt den Zusatz "e.v."
Satzung der Interessengemeinschaft und Förderverein des Eisenbahnmuseums Gummersbach- Dieringhausen e.v. [Fassung vom 17.
1 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Interessengemeinschaft und Förderverein des Eisenbahnmuseums Gummersbach-Dieringhausen e.v. Der Sitz des Vereins ist 51643 Gummersbach-Dieringhausen, Hohlerstrasse
Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V.
Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein CVJM Göttingen e. V. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister des zuständigen
Satzung. Verband Deutscher Logopäden und Sprachtherapeutischer Berufe VDLS. Verband Deutscher Logopäden und Sprachtherapeutischer Berufe
Satzung Verband Deutscher Logopäden und Sprachtherapeutischer Berufe VDLS 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Verband Deutscher Logopäden und Sprachtherapeutischer Berufe Er soll in das Vereinsregister
Satzung kulturgrenzenlos e.v. 1 Name und Sitz
Satzung kulturgrenzenlos e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen kulturgrenzenlos (2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. (3) Der Sitz des Vereins
Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v.
Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost Der Verein soll in das Vereinsregister
Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.
Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina. 2. Der Sitz des Vereins ist Dülmen. 3. Der Verein soll in das
Satzung des gemeinnützigen Fördervereins der Bibliothek Witten
Satzung des gemeinnützigen Fördervereins der Bibliothek Witten Der Einfachheit halber wurde bei den Formulierungen nur die weibliche Form gewählt. Sie meint aber immer auch die männliche Form. 1 Name und
Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V.
Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Kreuznach
Vereinssatzung. I. Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. II. Zweck
Vereinssatzung I. Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2. Sitz des Vereins ist Aachen. II. Zweck Zweck der Vereins ist III. Gemeinnützigkeit
Satzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v.
Satzung Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen "Kleinkunstbühne Pirna Q24". Er ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz e.v. 2. Der Verein
Satzung. 1 Vereinsname, Sitz. Er soll ins Vereinregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. 2 Geschäftsjahr. 3 Zweck des Vereins
Satzung 1 Vereinsname, Sitz Der Verein trägt den Namen Gleis 1 Kulturbahnhof Bad Salzuflen Er soll ins Vereinregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Vereinssitz ist 32105 Bad Salzuflen,
Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v.
Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v. 1.1. Der Verein trägt den Namen: 1 Name und Sitz Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v. 1.2. Er ist in das Vereinsregister
Satzung der Erinnerungs-, Bildungs- und Begegnungsstätte Alt Rehse e. V.
1 Satzung der Erinnerungs-, Bildungs- und Begegnungsstätte Alt Rehse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Erinnerungs-, Bildungs- und Begegnungsstätte Alt Rehse e.v. (2) Er hat seinen
Vereinssatzung des Vereins die Circuspädagogen
1 Name und Sitz Vereinssatzung des Vereins die Circuspädagogen Der Verein trägt den Namen die Circuspädagogen und soll in das Vereinsregister eingetragen Nach der Eintragung in das Vereinsregister erhält
Die Satzung des AQUADO e.v.
AQUADO-Satzung Die Satzung des AQUADO e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Name des Vereins lautet: AQUADO e.v. (Arbeitsmedizinischer QUAlitätszirkel DOrtmund) 2) Er hat seinen Sitz in Dortmund. 3)
RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung. Revision 2012
RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung Revision 2012 Gültig ab dem 02.03.2012 Inhalt 1 Name, Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Erwerb der Mitgliedschaft... 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft...
Landshuter Innovations- und Kreativzentrum e.v. Satzung. 1 (Name und Sitz)
Landshuter Innovations- und Kreativzentrum e.v. Satzung 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen LINK e.v. Dies ist die Abkürzung für Landshuter Innovations- und Kreativzentrum. Er soll in das Vereinsregister
Satzung des (Vereinsname)
(Diese Mustersatzung kann jederzeit durch die Vereine, sowohl in Form als auch im Inhalt, an die jeweilige Vereinsstruktur angepasst werden) I. Präambel Satzung des (Vereinsname) - in der Fassung nach
Frau und Familie e. V.
Frau und Familie e. V. Mauritiuskirchstr. 3 Frau und Familie e.v. ist Mitglied 10365 Berlin des Paritätischen Berlin SATZUNG des FRAU UND FAMILIE e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein
Satzung des Vereins Alteisen.Training
Satzung des Vereins Alteisen.Training 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Alteisen.Training Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Arnsberg eingetragen. Er hat seinen Sitz
Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)
Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Satzung. Fördervereins. des. der. Edmund-Weller-Str Hemer
Satzung des Fördervereins der Edmund-Weller-Str. 1 58675 Hemer 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Förderverein der Regenbogen-Schule e.v. Er hat seinen Sitz in Hemer und ist im Vereinsregister
- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München
- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße 22-80538 München www.mittagsbetreuung-st-anna.de Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Mittagsbetreuung
SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr
SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).
Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.
Satzung des Vereins 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Schwerin und ist im Vereinsregister beim
Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung
Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. 1 Name und Sitz Satzung Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt".
Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V.
Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen- Werfen e. V. 2. Er ist im Vereinsregister
Satzung Heimatverein Niederspier
1 Satzung Heimatverein Niederspier 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Heimatverein Niederspier. Er hat seinen Sitz in Niederspier. 2. Der Verein bleibt eigenständig und schließt sich keinem