Positiv-Katalog von insgesamt 3 Aufbereitungsanlagen. RST Recycling und Sanierung Thale GmbH.
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1 Positiv-Katalog von insgesamt Aufbereitungsanlagen RST Recycling und Sanierung Thale GmbH
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3 . HochdruckBodenwaschanlage Parkstaße, D-06 Thale. Lager für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle Timmenröder Straße, D-06 Thale. BaustoffAufbereitungsanlage Timmenröder Straße, D-06 Thale 4. Ansprechpartner. Zuordnungskriterien. Deponieverordnung vom LAGA M0 vom LAGA M0 TR Boden vom
4 . Hochdruck-Bodenwaschanlage Zertifizierte Abfallarten für die en: Behandeln () von Abfällen zur Verwertung und Beseitigung Gefährliche Abfälle 0 0 0* Ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle Bohrschlämme und abfälle, die gefährliche * Stoffe enthalten gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und * sande vor dem Gießen gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen- und * sande nach dem Gießen Gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und 0 0 0* sande vor dem Gießen gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und * sande nach dem Gießen feste Abfälle aus Sandfanganlagen 0 0* und Öl-/ Wasserabscheidern Abfallgemische aus Sandfanganlagen 0 08* und Öl-/ Wasserabscheidern Gemische aus oder getrennte Fraktionen von * Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten 7 0 0* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten das gefährliche Stoffe enthält Baggergut, 7 0 0* * Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält * 9 0* sonstige Bau-und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten Nicht gefährliche Abfälle Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen barythaltige Bohrschlämme und abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 0 0 0* und * fallen chloridhaltige Bohrschlämme und abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 0 0 0* und * fallen Abfälle a.n.g. Gießformen und sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gießformen und sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
5 Nicht gefährliche Abfälle Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gießformen und sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit 9 0 Ausnahme derjenigen, die unter 9 0 fallen. Lager für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle Zertifizierte Abfallarten für die en: Behandeln (), Lagern (4), Verwerten (), Beseitigen (6) Gefährliche Abfälle 0 0 0* ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle Bohrschlämme und abfälle, die gefährliche * Stoffe enthalten gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und * sande vor dem Gießen gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen- und * sande nach dem Gießen Gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und 0 0 0* sande vor dem Gießen gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und * sande nach dem Gießen Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe 0 6* enthalten feste Abfälle aus Sandfanganlagen 0 0* und Öl-/ Wasserabscheider Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf 6 0* Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten andere Auskleidungen und feuerfeste 6 0* Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten
6 Gefährliche Abfälle Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus 6 0* nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten Gemische aus oder getrennte Fraktionen von * Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten 7 0 0* kohlenteerhaltige Bitumengemische 7 0 0* Kohlenteer und teerhaltige Produkte Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten 7 0 0* Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält 7 0 0* * Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält * Dämmmaterial, das Asbest enthält anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält * asbesthaltige Baustoffe * * * * * 9 06* 9 0* 0 0 7* 4, 6 4, 6 4, 6 Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Bau- und Abbruchabfälle,, 4, 6 die Quecksilber enthalten Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z.b. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige, 4, 6 Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren) sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten Holz, das gefährliche Stoffe enthält, 4, feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten Holz, das gefährliche Stoffe enthält, 4, Nicht gefährliche Abfälle Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen barythaltige Bohrschlämme und abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 0 0 0* und * fallen chloridhaltige Bohrschlämme und abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 0 0 0* und * fallen Abfälle a.n.g Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter fällt
7 Nicht gefährliche Abfälle Rost- und Kesselasche, Schlacken und 0 0 Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 0 0 0, und fallen Gießformen und sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gießformen und sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gießformen und sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 0 99 Abfälle aus Prozessen der Nichteisenmetallurgie Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 0 6 fallen Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 6 0 fallen Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 6 0 fallen Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nicht metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 6 0 fallen Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Holz Glas Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Eisen und Stahl gemischte Metalle Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt 4,, 4,
8 Nicht gefährliche Abfälle Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Eisenteile, aus der Rost- u. Kesselasche entfernt 4, 9 0 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 9 0 fallen Sieb- und Rechenrückstände Sandfangrückstände Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser 9 0 Eisenmetalle, 4, 9 0 Nichteisenmetalle, 4, 9 07 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 9 06 fällt, 4, Mineralien (z.b. Sand, Steine) feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 9 0 fallen Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt, 4, Metalle Boden und Steine Straßenkehricht. BaustoffAufbereitungsanlage Zertifizierte Abfallarten für die en: Lagern (), Behandeln (4), Verwerten () Nicht gefährliche Abfälle Beton, 4, Ziegel, 4, Fliesen, Ziegel und Keramik (Dachziegel), 4, Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen, 4,
9 Nicht gefährliche Abfälle Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt (nur Trockenbaggergut) Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Mineralien (z.b. Sand, Steine) feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 9 0 fallen (hier Recyclingmaterial aus der Bodenwaschanlage (BOWA) der Fa. RST in Thale) biologisch abbaubare Abfälle (Grün- und Strauchschnitt aus der Landschaftspflege), ohne Bau- und Strauchschnitt aus dem Straßenrandbereich von Autobahnen und Bundesfernverkehrsstraßen Boden und Steine Stand: Dezember 04, 4,, 4,, 4,, 4,, 4,, 4,, 4,
10 4. Ansprechpartner Vertrieb: Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Oliver Hohmann Tel.: RST GmbH Theodor-Fontane-Ring, 06 Thale Tel.: Fax:
11 . Zuordnungskriterien. Deponieverordnung vom LAGA M0 vom LAGA M0 TR Boden vom Deponieverordnung vom Nr. Parameter Maßeinheit Geologische Barriere DK 0 DK I DK II DK III ) 9 Rekultivierungsschicht Organischer Anteil des Trockenrückstandes der Original) substanz bestimmt als Glühverlust bestimmt als TOC Feststoffkriterien Summe BTEX (Benzol,Toluol, Ethylbenzol, o-, m-, p-xylol, Styrol, Cumol) PCB (Summe der 7 PCB-Kongenere, PCB-8, -, -0, -8, -8, -, -80) Mineralölkohlenwasserstoffe (C 0 bis C 40) Summe PAK nach EPA Masse% Masse% TM 6 TM 0,0 TM 00 0 TM Benzo(a)pyren Säureneutralisationskapazität TM mmol/kg.07 extrahierbare lipophile Stoffe in der Originalsubstanz Blei Cadmium Chrom Kupfer Nickel Quecksilber Zink Eluatkriterien Masse% )4)) )4)).0 ph-wert 6 4)) 4)) 6) 0,4 7) ) muss bei gefährlichen Abfällen ermittelt werden 0,8 muss ermittelt werden 7) ) ) 4 TM TM TM TM TM TM TM 6, 9 8) 9) )4)) 0 0,6 werden )4)) 0, muss bei gefährlichen Abfällen ermittelt 0,,, )0) 0, 0, 0, 0, DOC Phenole Arsen Blei Cadmium Kupfer Nickel Quecksilber 0,0 0, 0,04 0,04 0, 0,000 0,00 0,00 0,0 0,0 0,0 0,00 0, 0,0 0,0 0,004, )0)) , 0, 00 0, , 00, 0, 40, ,0 00 6, 9 0,0 0,04 0,00 0,0 0,0 0,000
12 DK II DK III Geologische DK 0 DK I Barriere 0, 0, ,0.4. Cyanid, leicht freisetzbar Fluorid Barium.6.7 Chrom, gesamt Molybdän 0,0 0, 0,0 0, 0,006 0,0 ) 0,07 ) 0,.8b Antimon C -Wert 6) o 0, ) 0, ),0.9 Selen 0,7 Gesamtgehalt an gelösten Feststoffen elektrische Leitfähigkeit 0, ).0 0,0 0, Nr. Parameter.0. Zink. Sulfat. Chlorid ) ).8a Antimon6). Maßeinheit 0 ) 0 ) ) 000 ) 000 0,0 0, 0, 400 ) ) ) 0 ) 0, ) 0 4) 4) 0 7 ) ) 9 Rekultivierungsschicht 0, 0, μs/cm 0 ) In Gebieten mit naturbedingt oder großflächig siedlungsbedingt erhöhten Schadstoffgehalten in Böden ist eine Verwendung von Bodenmaterial aus diesen Gebieten zulässig, welches die Hintergrundgehalte des Gebietes nicht überschreitet, sofern die Funktion der Rekultivierungsschicht nicht beeinträchtigt wird. ) Nummer.0 kann gleichwertig zu Nummer.0 angewandt werden. ) Eine Überschreitung des Zuordnungswertes ist mit Zustimmung der zuständigen Behörde bei Bodenaushub (Abfallschlüssel und nach der Anlage zur AbfallverzeichnisVerordnung) und bei Baggergut (Abfallschlüssel nach der Anlage zur AbfallverzeichnisVerordnung) zulässig, wenn a) die Überschreitung ausschließlich auf natürliche Bestandteile des Bodenaushubes oder des Baggergutes zurückgeht, b) sonstige Fremdbestandteile nicht mehr als Volumenprozent ausmachen, c) auf der Deponie, dem Deponieabschnitt oder dem gesonderten Teilabschnitt eines Deponieabschnitts ausschließlich nicht gefährliche Abfälle abgelagert werden und d) 4) das Wohl der Allgemeinheit gemessen an den Anforderungen dieser Verordnung nicht beeinträchtigt wird. Der Zuordnungswert gilt nicht für Aschen aus der Braunkohlefeuerung sowie für Abfälle oder Deponieersatzbaustoffe aus Hochtemperaturprozessen, zu letzteren gehören insbesondere Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke, unbearbeitete Schlacke, Stäube und Schlämme aus der Abgasreinigung von Sinteranlagen, Hochöfen, Schachtöfen und Stahlwerken der Eisen- und Stahlindustrie. ) Gilt nicht für Asphalt auf Bitumenbasis. 6) Bei PAK-Gehalten von mehr als ist mit Hilfe eines Säulenversuches nachzuweisen, dass in dem zu erwartenden Sickerwasser ein Wert von 0,0 μg/l nicht überschritten wird. 7) Nicht erforderlich bei asbesthaltigen Abfällen und Abfällen, die andere gefährliche Mineralfasern enthalten. 8) Abweichende ph-werte stellen allein kein Ausschlusskriterium dar. Bei Über- oder Unterschreitungen ist die Ursache zu prüfen. Werden jedoch auf Deponien der Klassen I und II gefährliche Abfälle abgelagert, muss deren ph-wert mindestens 6,0 betragen. 9) Der Zuordnungswert für DOC ist auch eingehalten, wenn der Abfall oder der Deponieersatzbaustoff den Zuordnungswert nicht bei seinem eigenen ph-wert, aber bei einem ph-wert zwischen 7, und 8,0 einhält. 0) Auf Abfälle oder Deponieersatzbaustoffe auf Gipsbasis nur in den Fällen anzuwenden, wenn sie gemeinsam mit biologisch abbaubaren oder gefährlichen Abfällen abgelagert oder eingesetzt werden. ) Überschreitungen des DOC bis max. 00 sind zulässig, wenn auf der Deponie oder dem Deponieabschnitt seit dem 6. Juli 00 ausschließlich nicht gefährliche Abfälle oder Deponieersatzbaustoffe abgelagert oder eingesetzt werden. ) Statt der Nummern. und. kann Nummer.0 angewandt werden. ) Der Zuordnungswert gilt nicht, wenn auf der Deponie oder dem Deponieabschnitt seit dem 6. Juli 00 ausschließlich nicht gefährliche Abfälle oder Deponieersatzbaustoffe abgelagert oder eingesetzt werden. 4) Untersuchung entfällt bei Bodenmaterial ohne mineralische Fremdbestandteile. ) Überschreitungen des Sulfatwertes bis zu einem Wert von 600 sind zulässig, wenn der C o-wert der Perkolationsprüfung den Wert von 0 bei L/S = 0, l/kg nicht überschreitet. 6) Überschreitungen des Antimonwertes nach Nummer.8a sind zulässig, wenn der C o-wert der Perkolationsprüfung bei L/S = 0, l/kg nach Nummer.8b nicht überschritten wird.
13 . LAGA M0 vom Zuordnungswerte Feststoff für Recyclingbaustoffe / nicht aufbereiteten Bauschutt Parameter Zuordnungswerte Dimension Z0 Arsen² 0 Z. Z. Z Blei² 00 Cadmium² 0,6 Chrom (gesamt)² Kupfer² 40 Nickel² 40 Quecksilber 0, Zink² 0 Kohlenwasserstoffe (0)³ () ³ 7 (00)³ PAK n. EPA EOX 0 PCB 0,0 0, 0, Überschreitungen, die auf Asphaltanteile zurückzuführen sind, stellen kein Ausschlußkriterium dar. Sollen Recyclingbaustoffe, z. B. Vorabsiebmaterial, und nicht aufbereiteter Bauschutt als Bodenmaterial für Rekultivierungszwecke und Geländeauffüllungen in der Einbauklasse verwendet werden, ist die Untersuchung von Arsen und Schwermetallen erforderlich. Es gelten dann die Kriterien und Zuordnungswerte Z (Z. und Z.) der Technischen Regeln Boden. Im Einzelfall kann bis zu dem in Klammern genannten Wert abgewichen werden. Zuordnungswerte Eluat für Recyclingbaustoffe / nicht aufbereiteten Bauschutt Parameter Dimension Zuordnungswerte Z0 Z. elektro. Leitfähigkeit Z. Z 7,0 -, ph-wert µs/cm Chlorid Sulfat Arsen Blei Cadmium Chrom (gesamt) Kupfer 00 Nickel Quecksilber 0, 0, Zink Phenolindex <
14 . LAGA M0 TR Boden vom (Feststoffgehalte) Zuordnungswerte für den eingeschränkten Einbau in technischen Bauwerken - Feststoffgehalte im Bodenmaterial Parameter Dimension Z Z Arsen 4 Blei Cadmium 0 Chrom (gesamt) Kupfer Nickel 0 Thallium, 7 Quecksilber, Zink TOC Cyanide, gesamt (Masse-%), EOX Kohlenwasserstoffe BTX LHKW PCB 6 0, 0, PAK 6 (9) Benzo(a)pyren 0, (600) 000 (000) Bei Überschreitungen ist die Ursache zu prüfen. Die angegebenen Zuordnungswerte gelten für Kohlenwasserstoffverbindungen mit einer Kettenlänge von C0 bis C. Der Gesamtgehalt, hat bestimmt nach E DIN EN 409 (C0-C40) darf insgesamt den in Klammern genannten Wert nicht überschreiten. Bodenmaterial mit Zuordnungswerten > und 9 darf nur in Gebieten mit hydrogeologisch günstigen Deckschichten eingebaut werden. 0
15 . LAGA M0 TR Boden vom (Eluatkonzentrationen) Zuordnungswerte für den eingeschränkten Einbau in technischen Bauwerken - Eluatkonzentrationen im Bodenmaterial Parameter ph-wert Leitfähigkeit Dimension Z. Z. Z - 6,-9, 6-,- µs/cm Chlorid 0 00 Sulfat 0 00 Cyanid 0 0 Arsen Blei Cadmium, 6 Chrom (gesamt), 60 Kupfer Nickel 0 70 Quecksilber < 0, Zink Phenolindex bei natürlichen Böden in Ausnahmefällen bis 00 bei natürlichen Böden in Ausnahmefällen bis 0
16 RST GmbH ~ Theodor-Fontane-Ring. 06 Thale Tel.: ~ Fax: ~
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