Erweiterung Brandschutzordnung der Stadt Ludwigshafen für das Landesjugendtreffen der DLRG Jugend Rheinland Pfalz vom

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1 Erweiterung Brandschutzordnung der Stadt Ludwigshafen für das Landesjugendtreffen der DLRG Jugend Rheinland Pfalz vom Mai ) Allgemeines Diese Brandschutzordnung zählt als Erweiterung der Brandschutzordnung der Stadt Ludwigshafen. Die Brandschutzordnung der Stadt Ludwigshafen gilt weiterhin uneingeschränkt. Alle Personen die das Veranstaltungsgelände des Landesjugendtreffens betreten, haben diese Erweiterung sowie die Brandschutzordnung der Stadt Ludwigshafen zu akzeptieren und einzuhalten. Zuwiderhandlungen und Verstöße werden mit einem Ausschluss geahndet. 2) Veranstaltungsgelände 3) Brandschutz Zum Veranstaltungsgelände gehören folgende Objekte: Schulzentrum Heinrich Böll Gymnasium Schulzentrum Karolina Burger Realschule Plus Turnhalle des Schulzentrums Diese Objekte werden ab Freitag 16:00 Uhr bis Sonntag 15:00 Uhr durchgehend von einem DLRG eigenen Sicherheitsdienst bewacht. Ein Zugang zu diesen Objekten ist nur für Teilnehmer und Gästen des Landesjugendtreffens möglich durch den Eingang in der Erbgasse. Für die Durchführung und Überwachung hat die Landesjugend einen Brandschutzbeauftragen und Vertreter namentlich zu benennen. Der benannte Brandschutzbeauftragte oder Vertreter haben sich 24 Stunden auf dem Veranstaltungsgelände aufzuhalten und müssen durchgehend erreichbar sein. Der Brandschutzbeauftragte ist jeder Person, die sich auf dem Veranstaltungsgelände befindet unabhängig von der Hierarchie weisungsbefugt, sobald es die Sicherheit der Veranstaltung betrifft. Während der Veranstaltung muss der Brandschutzbeauftragte und der Diensthabende Gruppenführer Sicherheitsdienst die Schlüsselgewalt über das Objekt haben und jederzeit Zugang zu allen Räumen haben. Seite 1 von 6

2 4) Turnhalle 5) Schulgebäude Die Turnhalle wird tagsüber für das Projekt Admotion World genutzt. Da die Turnhalle nicht der Versammlungsstättenverordnung entspricht dürfen sich hier max. 99 Personen zeitgleich aufhalten. Die Übernachtung in der Turnhalle ist verboten! Auf dem Veranstaltungsgelände ist jede Art von Rauchen, offenem Feuer, sowie gasbetriebenen Heizungen oder Kochgeräten verboten. Ausnahmen müssen vom Brandschutzbeauftragen genehmigt werden und der Feuerwehr mitgeteilt werden, sowie im Brandschutzplan vermerkt werden. Dort sind geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Räume: Die Landesjugend bringt in jedem Raum, in dem übernachtet wird, einen Rauchwarnmelder an. Außerdem stellt diese für jeden Schlafraum eine Taschenlampe zur Verfügung. Je Raum dürfen max. 20 Personen übernachten. Jeder Raum wird mit einem großen Schild und der dort Übernachtenden Personenzahl markiert. Ein verschlossener Raum gilt als leer. Fluchtwege: Die Landesjugend garantiert, dass die Fluchtwege in voller Breite nutzbar sind und keine Brandlasten eingebracht werden. Die Teilnehmer und Betreuer werden vom verantwortlichen Delegationsleiter auf den nächst gelegenem Fluchtweg hingewiesen und haben sich mit diesem vertraut zu machen. Aktionsflächen: Auf den Aktionsflächen dürfen keine Brandlasten eingebracht werden. Dort verwendete Geräte müssen sobald sie ohne Aufsicht sind vom Stromnetz getrennt werden. Seite 2 von 6

3 Elektrische Geräte: Es dürfen keine elektrischen Geräte verwendet werden, die nicht nach GUV VA3 oder vergleichbar geprüft wurden. In den Klassenräumen dürfen keine Geräte zur Zubereitung von Speisen oder Getränke genutzt werden. Ausnahmen sind von Brandschutzbeauftragten zu genehmigen und im Brandschutzplan zu vermerken. Elektrische Geräte dürfen nicht ohne Aufsicht betrieben werden, sondern müssen vom Stromnetz getrennt werden sobald sich keine Person mehr in der Nähe befindet. Feldküche: Auf dem Schulhof werden zwei Feldküchen aufgebaut. Dieser Standort wird bei der Brandschutzbegehung der Feuerwehr mitgeteilt. An diesem Standort werden sich mehrere Propan Gasflaschen befinden. Je Feldküche wird ein separater Pulverlöscher bereitgestellt. Des Weiteren stehen genügend Notwendige separate Feuerlöscher bereit. Es wird sich immer eine im Umgang mit dem Feuerlöscher eingewiesene Person in der Nähe der Feldküche aufhalten. Des Weiteren werden zwei gasbetriebene Fritteusen und ein gasbetriebener Grill auf dem Schulhof aufgebaut. Dieser Standort wird bei der Brandschutzbegehung mitgeteilt. Auch hier wird ein geeignetes Löschmittel in ausreichender Zahl vorgehalten. 6) Verhalten im Brandfall / Verhalten bei einem Brandmeldealarm Alle Personen die sich im Gebäude befinden haben sich sofort zu dem zuständigen Sammelpunkt zu begeben und auf die Anweisungen des Sicherheitsdienst zu achten. Die Streife des Sicherheitsdiensts begibt sich direkt in das oberste Stockwerk des Gebäudes und sorgt für eine sichere und geordnete Evakuierung der Stockwerke. Sobald ein Gefahrenbereich erkennbar ist, hat die Streife dies an den Brandschutzbeauftragten zu melden und auf weitere Anweisungen zu warten. Jedes Kontrollierte Stockwerk wird mit einem Schild versehen. Stockwerk geräumt, Zutritt verboten Jedes Kontrollierte Stockwerk ist sofort über Funk dem Brandschutzbeauftragten zu melden. Jeder Delegationsleiter hat sofort seine Gruppe auf Vollzähligkeit zu prüfen und die entsprechende Liste beim Sicherheitsdienst abzugeben. Seite 3 von 6

4 Seite 4 von 6 Der Brandschutzbeauftragte begibt sich direkt zur Brandmeldeanlage und liest die Art und den Ort des Alarms ab, er rüstet sich mit dem Feuerwehrplan der Veranstaltung sowie der orangen Warnweste aus. Anschließend wartet er an der Brandmeldezentrale auf das Eintreffen der Berufsfeuerwehr und weißt diese ein. Der Feuerwehr ist die Art des Ereignisses, die betroffenen Personen und den aktuellen Evakuierungsstand mitzuteilen. Für weitere Rückfragen bzw. weitere Maßnahmen verbleibt der Brandschutzbeauftragte beim Einsatzleiter der Feuerwehr und hält Funkkontakt zum Sicherheitsdienst. 7) Alarmierung / Alarmschema 8) Sammelplatz Jeder Person die Brand oder Brandrauch, Brandgeruch oder Brandsymptome akute Brandgefahren feststellt, hat sofort den nächst gelegenen Handfeuermelder zu betätigen. Anschließend sind wenn möglich, erste Löschmaßnahmen zu ergreifen. Der Sicherheitsdienst nimmt sofort Kontakt zum verantwortlichen Gruppenführer auf und wartet auf weitere Anweisungen. Der Brandschutzbeauftragte ist sofort per Telefon oder über Funk zu verständigen. Eine Räumung des Gebäudes ist zu veranlassen und durchzuführen. Der jeweils zuständige Sammelplatz wird allen Teilnehmern des Landesjugendtreffens mitgeteilt. Die Bezirke Sammeln sich jeweils beim verantwortlichen Delegationsleiter oder Vertreter. Auf diesem Sammelplatz haben sich alle Teilnehmer bei einer Auslösung der Brandmeldeanlage zu versammeln. Der Sicherheitsdienst (in Einsatzkleider oder gelber Warnweste) ist für die Ordnung des Sammelplatzes verantwortlich. Die Delegationsleiter oder ein Beauftragter hat sofort die Vollzähligkeit der Gruppe festzustellen und den Alarmbogen bei dem dort vorhandenen Sicherheitsdienstmitarbeiter abzugeben. Sobald alle Alarmbögen gesammelt sind nimmt der Sicherheitsdienst Funkkontakt zum Brandschutzbeauftragten auf und spricht das weitere Vorgehen ab.

5 9) Einweisung der Mitarbeiter Alle Mitarbeiter des Landesjugendtreffens werden vom Brandschutzbeauftragen in die Brandschutzordnung eingewiesen. Jeder Mitarbeiter wird nochmals im Umgang mit Feuerlöschern geschult und das Alarmschema deutlich gemacht. 10) Erreichbarkeit / Benennung von Personen Die Landesjugend benennt folgende Personen: Brandschutzbeauftragter / Leiter Technik: Andreas Müller Leiter Sicherheitsdienst: Leiterin Organisation: Martin Moye Monika Hohn Die entsprechen Telefonnummern werden Freitag bei der Brandschutzbegehung der Berufsfeuerwehr übergeben. Diese Personen sind während des Landesjugendtreffens durchgehend erreichbar oder vertreten sich gegenseitig. Sollte eine Person nicht erreicht werden kann jede andere Person angerufen werden. Im Fall eine Brandmeldealarms ist der Brandschutzbeauftragter oder der Leiter Sicherheitsdienst der Ansprechpartner für die Feuerwehr. 11) Verhalten bei Unwetter Der Brandschutzbeauftragte und der Leiter Sicherheitsdienst werden über Unwetterwarnungen vom DWD informiert. Je nach Stärke werden geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Veranstaltung getroffen. Hier übernimmt der Brandschutzbeauftragte und der Leiter Sicherheitsdienst die Leitung der Sicherungsmaßnahmen sowie die Koordinierung der entsprechenden Aufgaben. Seite 5 von 6

6 12) Sonstige Notfälle Für alle sonstigen Notfälle ist der Sicherheitsdienst verantwortlich. Der Sicherheitsdienst entscheidet selbstständig über die zu erledigen Aufgaben. Der Brandschutzbeauftragte muss informiert werden sobald eine Gefahr für die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer besteht. Die Erweiterung der Brandschutzordnung wurde von Andreas Müller erstellt und ist für das Landesjugendtreffen 2012 uneingeschränkt gültig. Seite 6 von 6

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