Betriebe gewinnen: Akquisition von Ausbildungsplätzen und Aufbau von Kooperationen

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1 Tagung Trends und Perspektiven Neue Anforderungen in der Benachteiligtenförderung 21.März 2005 Hannover Betriebe gewinnen: Akquisition von Ausbildungsplätzen und Aufbau von Kooperationen Dr. Thomas Gericke Deutsches Jugendinstitut Halle

2 Thomas Gericke Betriebe gewinnen: Akquise von Ausbildungsplätzen und Aufbau von Kooperationen Seit Beginn der 90er Jahre haben die Träger der Jugendsozialarbeit den Betrieb als Lernort für benachteiligte Jugendliche wieder verstärkt in ihre Förderansätze einbezogen. Seitdem sind viele Formen der Kooperation zwischen Betrieben und Trägern der Jugendberufshilfe, der Jugendsozialarbeit oder auch mit Bildungsträgern entwickelt worden (vgl Gericke 2001). Die Vielfalt der entwickelten Ansätze hat die zentrale Herausforderung dieser Kooperation nicht beeinflusst: die Gewinnung von Betrieben. Durch das hohe Maß der Verbindlichkeit ist vor allem die Gewinnung von Betrieben als Ausbildungsbetrieb eine anspruchsvolle Aufgabe für die Träger. Die Strategien der Träger reichen dabei von Bitt- und Betteltouren über Appelle an die soziale Verantwortung der Betriebe bis zu differenziert entwickelten Akquisestrategien. Gleichzeitig haben aber immer mehr Betriebe inzwischen auch eigene Erwartungen an die Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendsozialarbeit wenn sie von deren Arbeit und deren Leistungen wissen. Ausgangspunkt für die Gestaltung der Kooperationsbeziehungen zwischen Trägern und potenziellen Ausbildungsbetrieben ist die Ermittlung der gemeinsamen Schnittmenge im Kontext der Berufsausbildung. Die eigentliche Herausforderung für die Träger besteht darin, die Bedarfe und Erwartungen der Betriebe zu identifizieren und darauf aufbauend ein Konzept für die Kooperation mit den Betrieben zu entwickeln. Konkret auf die Berufsausbildung von benachteiligten Jugendlichen bezogen, müssen die Träger zwei strategische Aufgaben lösen: - Es sind die konkreten betrieblichen Bedingungen der Berufsausbildung zu ermitteln, die Gründe der Betriebe für oder gegen die Berufsausbildung und ggf. die Erwartungen des Betriebes an die potenziellen Azubis. - Es sind darauf aufbauend - konkrete Leistungsangebote der Träger zu entwickeln und anzubieten, die die Jugendlichen und(!) die Betriebe in der Berufsausbildung entsprechend deren Bedarfe - unterstützen. 1. Die Entwicklung betriebspezifischer Strategien bei der Gewinnung von Ausbildungsbetrieben und Ausbildungsplätzen Die Gewinnung von Ausbildungsplätzen und Ausbildungsbetrieben trägt von ihrem Charakter als Akquiseprozess her die gleichen Merkmale wie die Akquise in Wirtschaft, Handwerk oder anderen Bereichen wenn es um den Vertrieb von Waren und Leistungen geht. Der Erfolg dieses Akquiseprozesses hängt entscheidend davon ab, wie das Akquiseziel methodisch in eine gleichermaßen präzise wie flexible Strategie zur Gewinnung von Ausbildungsplätzen umgesetzt wird. Weil dieser Akquiseprozess von einer großen Anzahl Variabler abhängt, sollten die Anstrengungen darauf gerichtet sein, das zu systematisieren oder gar zu standardisieren, was sich standardisieren läßt und damit den Teil zu minimieren, der durch Zufälligkeiten beeinflusst werden kann. Grundsätzlich umfasst der Akquiseprozess folgende Schritte: Anlegen eines Pools von Betriebsadressen, Erstkontakt und Gesprächsbereitschaft herstellen, Betriebsbesuch, Ziel und Verfahren erläutern, konkretes Verfahren vereinbaren (Praktikum, Teilnehmerin, Förderung etc.) (Ausbildungs-)Vertrag abschließen. 1

3 Einzelne Arbeitsschritte können sich durchaus wiederholen. Insbesondere der Weg bis zur Möglichkeit, in dem Betrieb das Ziel des Projektes vorstellen zu können, ist meist durch zahlreiche, erfolglose Betriebskontakte gekennzeichnet. Allerdings ist auch hierbei zu unterstellen, dass mit einer inhaltlich präzisen und flexibel gehandhabten Akquisestrategie der Anteil erfolgreicher Erstkontakte erhöht werden kann. Was sollte eine solche Strategie auszeichnen? Um das Ziel, einen betrieblichen Ausbildungsplatz für Benachteiligte zu gewinnen, muss mit dem potentiellen Ausbildungsbetrieb und seinen Interessen eine möglichst große gemeinsame Schnittmenge mit den Interessen des Projektes der Jugendberufshilfe erreicht werden. Dazu muss der Träger auf der einen Seite seine Ziele genau definieren und seine Ressourcen und Kompetenzen bilanzieren, die er in die Kooperation mit Betrieben einbringen kann. Besonders wichtig aber ist die Kenntnis und das Verständnis für die Bedingungen auf Seiten der Betriebe, die Kenntnis der Gründe für oder gegen die Übernahme von Ausbildungsverantwortung. Nur so ist es möglich, Interessenübereinstimmung herzustellen. Das ist die Ausgangsposition für die Entwicklung einer Akquisestrategie in diesem Feld. Dazu muss bekannt sein: Was ist das für ein Betrieb? (Größe Branche, Modernisierungsstand) Hat der Betrieb Ausbildungserfahrung? Seit wann bildet er (nicht mehr) aus? Warum bildet der Betrieb aus/nicht aus? Untersuchungen des Deutschen Jugendinstitutes haben drei zentrale Erwartungen der Betriebe an die Kooperation mit Trägern der Jugendsozialarbeit, Bildungsträgern o.ä. ergeben: Risiken vermeiden Entlastung herstellen Gewinn für den Betrieb realisieren (Profit und Non-Profit) Mit Risiken vermeiden muss die Akquisestrategie vor allem deutlich machen, wie durch eine professionelle Auswahl und Vorbereitung der TeilnehmerInnen und die Ausbildungsbegleitung das Risiko Ausbildung für den Betrieb minimiert wird. Entlastung herstellen bedeutet innerhalb der Akquisestrategie i.w.s. natürlich auch Risiken der Ausbildung zu vermeiden, zielt aber i.e.s auf direkte Entlastungen des potentiellen Ausbildungsbetriebes ab, indem er von den Formalia der Ausbildung entlastet wird, Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln erhält und mit dem Projekt der Jugendberufshilfe auch einen professionellen Coach bei fachlichen und sozialen Krisenlagen während der Ausbildung hat. Gewinn für den Betrieb ist nicht ausschließlich monetär zu verstehen obwohl gerade die Aussicht auf Förderung für eine bestimmte Gruppe von Betrieben ein wichtiges Argument in der Akquisestrategie ist. Auch die Arbeitsleistungen des Auszubildenden leisten einen Beitrag zum Betriebsergebnis. Gewinn entsteht für die Betriebe aber auch durch Zuwachs an Sozialprestige oder lokale Reputation, den vor allem Projekte mit einer professionellen Öffentlichkeitsarbeit realisieren können. Und nicht zuletzt hat der Betrieb durch die Ausbildung auch die Option der Personalentwicklung. Die praktische Umsetzung der Akquisestrategie ist umso erfolgreicher, als sich das Projekt als professioneller und gleichberechtigter Gesprächspartner der Betriebe präsentiert, der über ein attraktives Leistungsangebot verfügt, das die Interessen der Betriebe im Kontext der Ausbildung aufgreift und damit den Betrieben den Einstieg resp. die Rückkehr in die Ausbildungsverantwortung erleichtert. Die Beziehung zwischen dem Träger und dem Betrieb muss dem Charakter nach eine Dienstleistungsbeziehung in die der Betrieb seine Kompetenzen und Ressourcen für die Berufsausbildung und der Träger seine Hilfe- und 2

4 Unterstützungsleistungen für Jugendliche und Betrieb - im Kontext von Ausbildung einbringt Diese grundsätzlichen Inhalte der Akquisestrategie müssen in Abhängigkeit des jeweiligen Betriebes unterschiedlich akzentuiert werden und damit den unterschiedlichen Bedingungen der Betriebe Rechnung tragen. Zur Verdeutlichung sollen exemplarisch vier Typen von Betrieben und ihre Voraussetzungen und Erwartungen im Kontext von Ausbildung dargestellt werden: Kleine, traditionelle Handwerks- oder Dienstleistungsbetriebe (Typ 1) stehen der Berufsausbildung auch Benachteiligter schon aus Gründen des Personalmanagements meist aufgeschlossen gegenüber. Gründe, die sie davon abhalten, bestehen vor allem in der finanziellen Belastung durch die Ausbildungsvergütung und die Sorge vor einer Fehlentscheidung bei der Auswahl der Auszubildenden. Bei der Akquise von Ausbildungsplätzen in diesen Betrieben kann verstärkt darauf verwiesen werden, dass die möglicherweise höhere Belastung des Betriebes durch die Ausbildung Benachteiligter durch die Förderung anerkannt wird. Die Auswahl geeigneter Jugendlicher, ihre Vorbereitung auf die Ausbildung und vor allem das Angebot des Krisenmanagements bei fachlichen und sozialen Problemen sind weitere wichtige Argumente für die Akquise. Die bei vielen Betrieben dieser Gruppe anzutreffende betriebswirtschaftlich angespannte Situation impliziert die Gefahr des Mitnahmeeffektes. Insofern hat die Akquise auch unter dem Gesichtspunkt tatsächlich zusätzlich geschaffener Ausbildungsplätze zur Legitimierung der Förderung zu erfolgen. Markt- und wachstumsorientierte Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe (Typ 2) nehmen ihre Ausbildungsverantwortung meist kontinuierlich wahr, wenn nicht besondere wirtschaftliche Umstände dagegen sprechen. Die Akquisestrategie ist bei diesen Betrieben vor allem auf die zusätzliche Einrichtung von Ausbildungsplätzen ausgerichtet. Vor diesem Hintergrund ist die Förderung ein wichtiges Argument für den Ausgleich erhöhter betrieblicher Belastungen. Sie tritt aber hinter der Vermittlung eines passenden Jugendlichen zurück. Die Erwartungen dieser Betriebe richten sich vor allem auf die Auswahl und Vorbereitung der zukünftigen Auszubildenden und die Möglichkeit, diese bereits vor Vertragsabschluß in einem Praktikum kennenzulernen. Die Akquisestrategie in diesen Betrieben muss deutlich machen, dass mit dem Träger der Jugendberufshilfe ein kompetenter Partner an der Seite des Betriebes steht, der den Betrieb bei fachlichen und sozialen Problemen während der Ausbildung entlastet. Hinsichtlich der Akzentuierung der Akquisestrategie gilt das Gleiche auch bei der Gewinnung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen in Arzt- oder Zahnarztpraxen. Es ist vor allem die Auswahl und Vermittlung eines passenden Auszubildenden und die damit erleichterte Übernahme von Ausbildungsverantwortung jenseits der unmittelbaren Anforderungen der Personalentwicklung des Betriebes. Bei Betrieben der New Economy (Typ 3), also Medienunternehmen, Firmen in der Computer- oder Internetbranche, die meist selbst noch nicht lange am Markt agieren, richten sich die Erwartungen auf die Unterstützung beim Einsteig in die Berufsausbildung und die Auswahl geeigneter Jugendlicher durch das Projekt. Diese Betriebe bemühen sich nicht selten schon länger um Auszubildende, ohne geeignete Jugendliche gefunden zu haben. Hinsichtlich der Teilnehmerauswahl geht es ihnen weniger um formal geeignete Jugendliche, sondern eher um Talente in der jeweiligen Branche, um Jugendliche, die fit in den modernen Kulturtechniken sind, Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit Computern haben. Das sind meist Fähigkeiten und Kenntnisse, die im schulischen Regelsystem nicht zertifiziert werden und sich damit einer formalen Bewertung entziehen. Die Projekte der Jugendberufshilfe können aber häufig über Freizeitangebote ihres Trägers Jugendliche mit Fähigkeiten und Kenntnisse in den modernen Kulturtechniken identifizieren. In diesem Bereich werden zukünftig vor allem diejenigen Träger der Jugendberufshilfe erfolgreich sein, die sich in der Vorbereitung der Jugendlichen auf die Ausbildung bereits stark auf die Vermittlung moderner Kulturtechniken, wie den Umgang mit Computern oder die Nutzung 3

5 des Internets, orientieren. Das steht nicht im Widerspruch zum Benachteiligtenstatus der Jugendlichen, denn unter den Jugendlichen, die zu den Zielgruppen der Jugendberufshilfe gehören, finden sich jenseits der formalen und zertifizierten Eignungsvoraussetzungen durchaus Kompetenzen in diesem Bereich. Da die Betriebe der New Economy meist auch über keine Erfahrungen in der Berufsausbildung verfügen, ist das Angebot des Coachens in Problemlagen ein wichtiges Argument bei der Akquise. Die Akquise von Ausbildungsplätzen in mittelständischen Unternehmen (Typ 4) mit starker lokaler Verankerung und Tradition in der Berufsausbildung ist vor allem durch die Aussicht auf einen Gewinn an Sozialprestige bzw. lokaler Reputation Erfolg versprechend. Die Mehrzahl dieser Betriebe hat eine lange Tradition in der Berufsausbildung und verfügt in der überwiegenden Zahl auch über eigenständige Ausbildungskapazitäten. Vor diesem Hintergrund sind bei der Akquise von Ausbildungsplätzen Fragen der Entlastung, des Coachens oder der finanziellen Förderung nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Den Betrieben ist es viel wichtiger zu dokumentieren, dass sie sich auch für die berufliche Förderung solcher Jugendlicher verantwortlich fühlen, denen der Zugang zu Ausbildung und Erwerbsarbeit ohne Unterstützung nicht möglich ist. Trägern, die eine professionelle Presseund Öffentlichkeitsarbeit betreiben und die in der lokalen Berufsbildungslandschaft gut positioniert sind, gelingt die Akquise von Ausbildungsplätzen bei diesen Betrieben relativ einfach. Mit Blick auf die betriebseigenen Erfahrungen in der Ausbildung ist der Verweis auf die Interventionskompetenzen des Trägers nicht immer ratsam, da die Betriebe ein externes Controlling eher ablehnen. Eine Gefahr der Berufsausbildung unter diesen Bedingungen besteht für benachteiligte Jugendliche darin, dass die Betriebe bei Problemen fast ausschließlich auf ihr traditionelles Disziplinierungsinstrumentarium vertrauen, das nicht uneingeschränkt für Benachteiligte mit ihren spezifischen Defiziten geeignet ist. In diesem Zusammenhang müssen die Träger der Jugendberufshilfe auf ihre Unterstützungsverpflichtung gegenüber den Jugendlichen und ihr spezielles Know-how im Umgang mit der Zielgruppe verweisen. Diese Balance herzustellen, ist in der Praxis eine anspruchsvolle Aufgabe. In Abbildung 1 sind die inhaltlich unterschiedlichen Akzente der Akquise von Ausbildungsplätzen für Benachteiligte, wie sie bei den verschiedenen Betriebstypen gesetzt werden müssen, noch einmal schematisch zusammengestellt. Dabei geht es vor allem um die Hervorhebung der wichtigsten Argumente. Das Schema soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Betriebsvielfalt in der Praxis sehr hoch ist und deshalb auch andere Konstellationen zu beobachten sind. Die genaue Kenntnis gerade des einzelnen Betriebes und seiner Interessenlage in Bezug auf die Berufsausbildung ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Akquise von Ausbildungsplätzen. Abbildung 1 Die Bedeutung einzelner Argumente bei der Akquise von Ausbildungsplätzen in unterschiedlichen Betriebstypen TYP 1 TYP 2 TYP 3 TYP 4 finanzielle Förderung *** ** * Auswahl geeigneter TN *** *** Ausbildungsbegleitung (TN) ** ** Ausbildungsbegleitung (Betriebe) ** *** Zuwachs a. Arbeitsvermögen ** ** Gewinn an Sozialprestige *** Entlastung bei Formalia ** *** Legende: Die Bedeutung nimmt mit der Anzahl der Sterne zu 4

6 Die vier skizzierten Betriebstypen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die betrieblichen Bedingungen für die Berufsausbildung sind viel vielfältiger. Mit der Typologie soll lediglich die Notwendigkeit eines differenzierten, bertriebsspezifischen Vorgehens betont werden. 2. Die Erwartungen der Betriebe an die Kooperation Das Deutsche Jugendinstitut hat im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung der Modellprogramme Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit eine Untersuchung von über 300 Betrieben durchgeführt, die mit der Unterstützung von Trägern der Jugendsozialarbeit benachteiligte Jugendliche ausbilden (vgl. Gericke 2003). Sowohl die Betriebe als auch die Jugendlichen in ihren Benachteiligtenstatus waren sehr unterschiedlich. Entsprechend unterschiedlich war die Kooperation zwischen den Trägern und den Betrieben ausgestaltet und unterschieden sich die Hilfe- und Unterstützungsleistungen der Träger für die Jugendlichen in der Berufsausbildung. Bei aller Vielfalt der konkreten betrieblichen Bedingungen für die Berufsausbildung Benachteiligter, waren es aber vor allem zwei Komplexe, die die Betriebe darüber entscheiden lassen, ob sie Ausbildungsverantwortung für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf übernehmen oder nicht: - die Eignung der Jugendlichen für den Betrieb und den Ausbildungsberuf bzw. die Identifizierung geeigneter Jugendlicher und - die Hilfe- und Unterstützungsleistungen der Träger für einen erfolgreichen Ausbildungsverlauf. Dies sind auch die beiden Leistungsbereiche, wo die Betriebe die Hilfe und Unterstützung durch Träger der Jugendsozialarbeit erwarten, wenn sie Ausbildungsverantwortung für benachteiligte Jugendliche übernehmen sollen. Die finanzielle Förderung war - wie bereist dargestellt - nur für einen Teil der Betriebe neben den anderen Erwägungen ein wichtiger Grund, Benachteiligte auszubilden. Dabei handelte es sich vorrangig um kleine, eher traditionelle, Handwerksbetriebe, für die Berufsausbildung auch immer eine Form des Personalbestandes ist (vgl. auch direkt Nr. 15). Charakteristisch für die Zusammenarbeit zwischen Trägern und Betrieben ist im Vorfeld der Berufsausbildung Benachteiligter das Interesse der Betriebe an einem möglichst Rundum- Sorglos-Paket. Auch durch den Benachteiligtenbegriff ausgelöst, verbinden die Betriebe mit der Übernahme von Ausbildungsverantwortung für Benachteiligte häufig die Erwartung des Scheiterns oder doch wenigstens erhebliche Probleme im Ausbildungsverlauf. Eine Erwartung, die sich in der Praxis der Berufsausbildung oft relativiert - auch im Vergleich zu den Erfahrungen mit nicht benachteiligten Jugendlichen. Aus Sorge vor Problemen in der Ausbildung kommt die Vereinbarung über die Kooperation bei der Berufsausbildung Benachteiligter zwischen den Trägern der Jugendsozialarbeit und den Betrieben meist nur dann zustande, wenn die Träger im Gegenzug für die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe nahezu alle Risiken übernehmen. Dies mag für viele Träger ein schwerer Schritt sein, aber die Praxis zeigt, dass zwischen den vereinbarten Sanktionsmöglichkeiten der Betriebe und den tatsächlich in Anspruch genommenen Hilfe- und Unterstützungsleistungen ein erheblicher Unterschied besteht. Nicht selten blenden die Betriebe die vereinbarte Kooperation mit den Trägern im Ausbildungsalltag wieder völlig aus, thematisieren auch den Benachteiligtenstatus nicht weiter und setzen bei Problemen ausschließlich auf ihr traditionelles Disziplinierungsinstrumentarium. Frühe Anzeichen für Probleme in der Ausbildung, die für die Träger ein Signal zur Intervention wären, werden dadurch erst in der flankierenden Ausbildungsbegleitung durch die Träger wahrgenommen. Die Erfahrungen verschiedener Praxisprojekte bestätigen die Erwartungen der betriebe ausschließlich an Leistungen, die auf den reibungslosen Ablauf der Berufsausbildung 5

7 gerichtet sind. Darüber hinaus gehende Angebote der Träger als Kooperationspartner, wie z.b. die Unterstützung der Betriebe in der Personalplanung oder in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, werden von den Betrieben nicht oder nur sehr bedingt angenommen. 3. Die Leistungen der Träger in der Kooperation mit Betrieben In der Praxis sind die von den Betrieben in Anspruch genommenen Hilfe- und Unterstützungsleistungen der Träger fast ausschließlich auf die beiden schon genannten Komplexe gerichtet: die Auswahl geeigneter Jugendlicher und ihre Begleitung während der Berufsausbildung bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Abb. 2 Von den Betrieben in Anspruch genommene Hilfe- und Unterstützungsleitungen in der Berufsausbildung Benachteiligter Lernhilfen während der Ausbildung 85,0% Vorauswahl der Jugendlichen 40,9% Hilfe in Konfliktfällen während der Ausbildung 37,2% organisiert Fördermittel 34,0% Vorbereitung der Jugendlichen auf die Ausbildung 30,0% hilft dem Betrieb bei den Formalia der Berufsausbildung 22,7% Leistungen des Trägers können auch die "anderen" Azubis nutzen 22,3% leistet einen Beitrag zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Betriebes 9,3% hilft dem Betrieb beim Zugang zur Berufsausbildung 8,0% berät den Betrieb in der Personalentwicklung 1,4% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Befragungsergebnisse, n = 307 Betriebe, 5stufiges Antwortmodell, Antwortpositionen zutreffend und sehr zutreffend, Mehrfachnennungen möglich. Aus den Ergebnissen lassen sich für die Kooperation zwischen Trägern der Jugendsozialarbeit und Betrieben folgende Schlussfolgerungen ableiten: - Die Erwartungen der Betriebe an die Kooperation mit Trägern sind vor allem auf die Auswahl geeigneter Jugendlicher und deren Begleitung während der Ausbildung gerichtet. - Die Betriebe setzen auf die Identifizierungskompetenz der Träger und auf die Vorbereitung der Jugendlichen auf die Anforderungen der Berufsausbildung durch die Träger. - Die Betriebe erwarten vor allem Unterstützung bei Lernschwierigkeiten und Leistungsproblemen in der berufstheoretischen Ausbildung. 6

8 - Die Betriebe erwarten die Unterstützung bei individuellen / sozialen Krisenlagen der Jugendlichen. - Im Zusammenspiel(!) mit anderen Leistungen der Träger erwartet eine Anzahl von Betrieben die Unterstützung beim Zugriff auf Fördermittel. - Die Betriebe wollen eine fall- und bedarfsorientierte Hilfe- und Unterstützungsoption während der Ausbildung aber keine zusätzliche, sozialpädagogische Arbeitsebene im Betrieb. - Angebote der Träger, die über die eigentliche Berufsausbildung hinausgehen, werden von den Betrieben nicht oder nur sehr bedingt in Anspruch genommen. 4. Fazit Die Erfahrungen aus Modellversuchen, die den beschrieben Ansatz der Kooperation zwischen Trägern und Betrieben bei der Gewinnung von Ausbildungsplätzen praktisch erprobt haben, lassen sich zwei zentrale Schlussfolgerungen ableiten: Erstens: es gibt Betriebe, die auch in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld bereit sind, Ausbildungsverantwortung für Jugendliche mit schlechten Voraussetzungen zu übernehmen. Zweitens: Unter den Jugendlichen mit schlechten Voraussetzungen sind viele, die den Anforderungen einer betrieblichen Berufsausbildung Stand halten, wenn sie während der Berufsausbildung Hilfe und Unterstützung haben. Für die Betriebe ist die Kooperation mit Trägern der Jugendsozialarbeit die Kooperation mit einem Dienstleister in Sachen Berufsausbildung mit Kompetenzen im Recruiting und Coaching. Im Gegenzug dafür sind die Betriebe bereit, Benachteiligte auszubilden. Auffällig ist bei der Ausgestaltung dieser Kooperationsbeziehungen, dass sie auf Handlungsfelder bezogen ist, die auch in der dualen Ausbildung nicht Benachteiligter über die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe (mit)entscheiden. Die flankierende Unterstützung der Betriebe durch Träger der Jugendsozialarbeit oder Bildungsträger ist auch eine Entwicklungsperspektiven für das duale System bzw. eine Strategie für die Schaffung neuer betrieblicher Ausbildungsplätze. Literaturhinweise Gericke, T.:Duale Ausbildung für Benachteiligte. Eine Untersuchung zur Kooperation von Jugendsozialarbeit und Betrieben. DJI-Verlag. München 2003, 144 S. Gericke, T.: Der Betrieb als Ausbildungsort für Jugendliche mit schlechten Startchancen. In : Bonnifer-Dörr, G.;/ Vock, R. (Hsg.):Berufliche Integration junger Menschen mit besonderem Förderbedarf. Hiba-Verlag Darmstadt 2003, S Gericke, T.: Die betriebliche Berufsausbildung Benachteiligter. In: direkt. Fördern und Qualifizieren. Nr. 15/2002, S Gericke, T.: Kooperation zwischen Jugendsozialarbeit und Betrieb. In: Fülbier, P./Münchmeier, R. (Hrsg.) Handbuch Jugendsozialarbeit. Bd. 1. Münster 2001, S Nicaise, I.; Bollens, J.: Berufliche Qualifizierung und Beschäftigungschancen für benachteiligte Personen. Arbeitspapier 5/2000. Deutsches Jugendinstitut, München Autor: Dr. Thomas Gericke, Kantstr. 1, Leipzig, thgericke@gmx.de oder gericke@dji.de 7

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