Öffentliche Bekanntmachung. ich darf Sie heute erstmals als neuer Bürgermeister unserer Stadt Lauter-Bernsbach begrüßen.

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1 itteilungsblatt Mder Stadt Lauter-Bernsbach Nr. 04/13 Ausgabe vom 25. April 2013 Zwischen Morgenleithe und Spiegelwald Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lauter-Bernsbach Unsere traditionellen Hexenfeuer Festplatz Lauter am Vorabend des 1. Mai -ab Uhr Musik in der Festhalle -ca Uhr Fackel- und Lampion- umzug mit den Original Erzgebirgsmusikanten Bockau-Lauter -anschließend Entzündung des Höhenfeuers -Disco Deluxe bis 2.00 Uhr morgens -Für das leibliche Wohl sorgt Partyservice & Tagesgaststätte im Kulturhaus Lauter Ausweichplatz Bernsbach -ab Uhr spielen auf dem Dorfplatz die Bernsbacher Musikanten bis zum Abmarsch des Lampionzuges (ca. um Uhr) zur Unterhaltung auf -Der Feuerwehrverein bewirtet die Gäste nach dem Lampionumzug vor dem Gerätehaus -Die Bernsbacher Musikanten grillen beim Hexenfeuer Änderungen vorbehalten

2 Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lauter- Bernsbach, ich darf Sie heute erstmals als neuer Bürgermeister unserer Stadt Lauter-Bernsbach begrüßen. Noch tief bewegt vom Wahlergebnis bedanke ich mich auf diesem Wege recht herzlich bei Ihnen für die überwältigende Unterstützung und das große Vertrauen. Trotz der nicht ganz einfachen letzten Monate - teils auch mit sehr bitteren Erfahrungen - kann ich doch von einer guten Zeit sprechen. Die vielen freundlichen und sachlichen Begegnungen mit Ihnen stimmen mich für die kommende gemeinsame Zeit sehr optimistisch. Das Votum ist für mich Anerkennung und Dank zugleich. Ich freue mich nun auf die gemeinsame Arbeit mit den Stadträten, den Angestellten der Verwaltung sowie allen Verantwortlichen in den Kirchen und Vereinen unserer Heimatstadt und - nicht zuletzt - mit Ihnen, den Bürgern. Ich möchte mich bei allen, die mich in den vergangenen Monaten und Jahren gestützt und unterstützt haben, recht herzlich bedanken und ich hoffe, dass ich weiterhin so viele ehrliche Mitstreiter habe. All denen, die ich vielleicht in der Vergangenheit enttäuscht habe, möchte ich das Gespräch anbieten, um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Ganz besonders meiner Familie und meinen Freunden, bei denen ich oft mit Abwesenheit glänzte, will ich hier Danke sagen. Ihr seid mein Rückhalt und der Ruhepol, den ich auch dringend für die nächsten Jahre brauchen werde. Liebe Lauter-Bernsbacher, Ihr entgegengebrachtes Vertrauen, die zahlreichen unterstützenden Worte, Gedanken, Gebete und geschriebenen Glückwünsche sind mir Kraft genug, mich weiter auf die sehr herausfordernde und verantwortungsvolle Aufgabe zum Wohle der Stadt zu freuen. Dieser große Vertrauensvorschuss und die vielen Aufgaben sind natürlich auch eine große Verpflichtung, an der ich mich messen lassen möchte. Ich will mein Bestes geben und als Ansprechpartner für Sie da sein. Meinen Mitbewerbern danke ich für einen fairen und ruhigen Wahlablauf und wünsche ihnen alles Gute, in der Hoffnung, zukünftig auch auf deren Erfahrung und Einsatz bauen zu können. Ein herzliches Dankeschön Ihr Thomas Kunzmann 2 Öffentliche Bekanntmachung Tourismus-Zweckverband Spiegelwald Beschlüsse der 10. Sitzung der Verbandsversammlung des Tourismus-Zweckverbandes Spiegelwald vom 12. März 2013 Beschluss Nr.: VV /16/10 D i e Ve r b a n d s v e r s a m m l u n g d e s To u r i s m u s - Zweckverbandes Spiegelwald bestellt Frau Antje Döbler als örtliche Rechnungsprüferin für die Jahresrechnung 2012 des Tourismus-Zweckverbandes Spiegelwald. Beschluss Nr.: VV /17/10 D i e Ve r b a n d s v e r s a m m l u n g d e s To u r i s m u s - Zweckverbandes Spiegelwald beschließt aufgrund 16 der Verbandssatzung 1. eine Kapitalumlage ab dem Haushaltsjahr 2013 in Höhe von EUR zweckgebunden für die Instandhaltungsrücklage 2. eine Kapitalumlage für das Jahr 2013 in Höhe von EUR für die Finanzierung der Baumaßnahmen Wanderparkplatz und Abbruch und Neubau Funktionsgebäude 3. eine zeitweilige Umlage in Höhe von EUR für die Vorfinanzierung der Gesamtbaumaßnahme Wanderparkplatz, die nach Eingang der Fördermittel an die Mitgliedskommunen zurückzuzahlen ist. Beschluss Nr.:VV /18/10 D i e Ve r b a n d s v e r s a m m l u n g d e s To u r i s m u s - Zweckverbandes Spiegelwald beschließt ab dem Haushaltsjahr 2013 die Erhebung einer Betriebskostenumlage gemäß 16 der Verbandssatzung in Höhe von EUR von den Mitgliedskommunen. Beschluss Nr.: VV /19/10 D i e Ve r b a n d s v e r s a m m l u n g d e s To u r i s m u s - Zweckverbandes Spiegelwald beschließt 1. dem Projekt Multimediale Kulturlandschaft am König-Albert Turm" und der Umsetzung durch die Stadt Grünhain-Beierfeld im Funktionalgebäude des König-Albert-Turms zuzustimmen. 2. Mit der Stadt Grünhain-Beierfeld ist ein gegenseitiger Nutzungsvertrag über das Dachgeschoss des Funktionalgebäudes für längstens 25 Jahre abzuschließen. 3. Mit der Stadt Grünhain-Beierfeld ist eine F i n a n z i e r u n g s v e r e i n b a r u n g ü b e r d i e Refinanzierung des Vorhabens abzuschließen. Beschluss Nr.: VV /20/10 D i e Ve r b a n d s v e r s a m m l u n g b e s c h l i e ß t d i e Nutzungsvereinbarung vom über die Nutzung der Räumlichkeiten des Tourismuszweckverbandes Spiegelwald für die Umsetzung des Ziel3 Projektes Multimediale Kulturlandschaft am König-Albert-Turm. Beschluss Nr.:VV /21/10 D i e Ve r b a n d s v e r s a m m l u n g b e s c h l i e ß t d i e Finanzierungsvereinbarung vom über die N u t z u n g d e r R ä u m l i c h k e i t e n d e s Tourismuszweckverbandes Spiegelwald für die

3 Umsetzung des Ziel3 Projektes Multimediale Kulturlandschaft am König-Albert-Turm. Beschluss Nr.: VV /22/10 D i e Ve r b a n d s v e r s a m m l u n g d e s To u r i s m u s - Zweckverbandes Spiegelwald wählt Herrn Joachim Rudler z u m Ve r b a n d s v o r s i t z e n d e n d e s To u r i s m u s - Zweckverbandes Spiegelwald. Beschluss Nr.: VV /23/10 D i e Ve r b a n d s v e r s a m m l u n g d e s To u r i s m u s - Zweckverbandes Spiegelwald wählt Herrn Thomas Kunzmann zum Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden des Tourismus-Zweckverbandes Spiegelwald. gez. Rudler Verbandsvorsitzender Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Bürgermeister am in der Stadt Lauter-Bernsbach Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am das Wahlergebnis ermittelt. I. Ergebnis der Wahl 1. Zahl der Wahlberechtigten Zahl der Wähler Zahl der ungültigen Stimmen Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen in festgelegter Reihenfolge der Stimmzahl Freie Wählervereinigung Lauter-Bernsbach e.v. FWV Kunzmann, Thomas Amtsverweser Industriestraße 25, Lauter-Bernsbach Stimmen: Freie Wähler in Bernsbach FWiB Braun, Ulrich Rechtsanwalt Karl-L-Str. 109, Lauter-Bernsbach Stimmen: 671 Christlich-Demokratische Union Deutschlands CDU Gundermann, Dietmar Tischlermeister Bockauer Str. 45, Lauter-Bernsbach Stimmen: 212 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD Friedrich, Axel Diplomkaufmann Beierfelder Str. 22, Lauter-Bernsbach Stimmen: 70 Gewählt wurde Herr Thomas Kunzmann. II. Gegen die Wahl kann gemäß 25 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes Einspruch erhoben werden. Dieser kann von jedem Wahlberechtigten, jedem Bewerber und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb einer Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24, Annaberg-Buchholz erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm entsprechend 25 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalwahlgesetzes mindestens (1 % der Wahlberechtigten) Wahlberechtigte beitreten. gez. M. Mehlhorn Vors. Gemeindewahlausschuss Ein Dank an alle Wahlhelfer Nun liegt die erste gemeinsame Wahl in der Stadt Lauter- Bernsbach hinter uns und der Bürgermeister für die nächsten sieben Jahre ist bestimmt. Damit ist es an der Zeit, an die mehr als 60 Wahlhelfer in unseren 8 Wahlbezirken einen herzlichen Dank zu richten. Neben den Beschäftigten der Stadtverwaltung sind es immer viele freiwillige Helfer, die ihren Sonntag opfern und die Durchführung der Wahl ermöglichen. Damit tragen diese ehrenamtlich Tätigen ein Stück Demokratie. Dafür höchste Anerkennung. Wir würden uns freuen, wenn uns die Stamm-Helfer und vielleicht auch einige neue Freiwillige bei den nächsten Wahlen wieder unterstützen. In allen Wahlräumen verlief die Stimmabgabe reibungslos. Insgesamt Lauter-Bernsbacher haben an der Wahl teilgenommen. Damit ergab sich für die Gesamtstadt leider nur eine Wahlbeteiligung von 66 %. Im Einzelnen ergab sich folgendes Ergebnis: Wahlbezirk 1 Kinderhaus Gundermann, D. 34 Stimmen 4,49% Friedrich, A. 8 Stimmen 1,06% Braun, U. 21 Stimmen 2,77% Kunzmann, T. 694 Stimmen 91,68 % Wahlbeteiligung: 64,85 % Wahlbezirk 2 Neues Rathaus Gundermann, D. 63 Stimmen 7,71% Friedrich, A. 5 Stimmen 0,61% Braun, U. 12 Stimmen 1,47% Kunzmann, T. 737 Stimmen 90,21 % Wahlbeteiligung: 71,79 % Wahlbezirk 3 Kulturhaus Gundermann, D. 35 Stimmen 4,27% Friedrich, A. 8 Stimmen 0,98% Braun, U. 28 Stimmen 3,42% Kunzmann,T. 748 Stimmen 91,33% Wahlbeteiligung: 67,24% 3

4 Wahlbezirk 4 Pfarrh. Oberpfannenstiel Gundermann, D. 10 Stimmen 2,60% Friedrich, A. 10 Stimmen 2,60% Braun, U. 124 Stimmen 32,29% Kunzmann, T. 240 Stimmen 62,50% Wahlbeteiligung: 57,23 % Wahlbezirk 5 Kegelbahn Grüner Baum Gundermann, D. 10 Stimmen 1,59% Friedrich, A. 12 Stimmen 1,91% Braun, U. 130Stimmen 20,67% Kunzmann, T. 477 Stimmen 75,83% Wahlbeteiligung: 53,84 % Wahlbezirk 6 Rathaus Bernsbach Gundermann, D. 7 Stimmen 1,60% Friedrich, A. 9 Stimmen 2,05% Braun, U. 137 Stimmen 31,28% Kunzmann, T. 285 Stimmen 65,07% Wahlbeteiligung: 57,25 % Wahlbezirk 7 Grundschule Gundermann, D. 22 Stimmen 3,54% Friedrich, A. 9 Stimmen 1,45% Braun, U. 174 Stimmen 28,02% Kunzmann, T. 416 Stimmen 66,99% Wahlbeteiligung: 67,97 % Wahlbezirk 8 Briefwahl Gundermann, D. 31 Stimmen 5,21% Friedrich, A. 9 Stimmen 1,51% Braun, U. 45 Stimmen 7,56% Kunzmann, T. 510 Stimmen 85,71% GESAMT Gundermann, D. 212 Stimmen 4,19% Friedrich, A. 70 Stimmen 1,38% Braun, U. 671 Stimmen 23,26% Kunzmann, T Stimmen 81,17% Ungültige Stimmen: 15 Wahlbeteiligung: 66,02 % Der Gemeindewahlausschuss Bekanntmachung der Stadt Lauter-Bernsbach über die allgemeine Erlaubnis zum Abbrennen offener Feuer (Höhen- oder Traditionsfeuer) am Die Stadt Lauter-Bernsbach erteilt als zuständige Behörde aufgrund von 4 Abs. 2 der Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in der Stadt Lauter-Bernsbach (StadtPolVO) in Verbindung mit 9, 60 Abs. 1, 64 Abs. 1 Nr. 4, 68 Abs. 2 und 70 Abs. 2 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999, zuletzt geändert durch Artikel 20a des Gesetzes vom 27. Januar 2012,folgende allgemeine Erlaubnis I. Im Stadtgebiet Lauter-Bernsbach wird im Zeitraum vom , Uhr bis , Uhr das Abbrennen von offenen Feuern genehmigt. 4 II. Die Genehmigung wird mit folgenden Nebenbestimmungen versehen: 1. die Genehmigung nach Tenorpunkt I. gilt nur für Grundstücke, die mindestens 100 m von forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Wald) entfernt gelegen sind 2. es darf ausschließlich unbehandeltes naturbelassenes Holz abgebrannt werden 3. das Verbrennen von behandeltem, lackiertem Holz, Laub, Reifen, Sperrmüll, Kunst- oder Verbundstoffen, Farben, Chemikalien u. ä. ist verboten 4. es dürfen keine brennbaren oder leicht e n t z ü n d b a r e n F l ü s s i g k e i t e n (Brandbeschleuniger) zum Anzünden des Feuers verwendet werden 5. das Feuer muss in ausreichendem Abstand zu brennbaren Gegenständen abgebrannt werden 6. das Feuer darf nicht auf dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen entzündet werden 7. starke Rauchentwicklung, Funkenflug o. ä., welche die Allgemeinheit mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigen, sind zu unterlassen 8. L ö s c h g e r ä t e b z w. L ö s c h m i t t e l s i n d bereitzuhalten; ein Wiederaufflammen des Feuers ist durch geeignete Maßnahmen auszuschließen 9. Weisungen von Bediensteten der Stadtverwaltung sowie der Freiwilligen Feuerwehr sind Folge zu leisten 10. bei Vorliegen von Gründen, die eine außergewöhnliche und unvorhersehbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit darstellen, behält es sich die Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach vor, die Genehmigung aus Tenorpunkt I. ohne Anspruch auf Entschädigung zu widerrufen III.Für die Bestimmungen aus Tenorpunkt II. wird die sofortige Vollziehung angeordnet. IV.Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen aus Tenorpunkt II. wird für jede Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von je 250,00 EUR angedroht. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung für die Festlegungen des Tenorpunktes II. ergehen auf Grundlage von 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Die Anordnung ergibt sich aus der Tatsache heraus, dass einem eventuell einzulegendem Widerspruch gegen die Nebenbestimmungen aufschiebende Wirkung zukäme, was dem Sinn und Zweck dieser zuwiderlaufen würde, da bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über diesen Widerspruch die Nebenbestimmungen nicht beachtet und eingehalten werden müssten. Eine erhebliche Beeinträchtigung oder Störung schutzwürdiger Belange Dritter wäre die Folge, was mit der Festlegung der Nebenbestimmungen ja gerade verhindert bzw. minimiert werden soll. Aus diesem Grund muss das private Interesse des Antragstellers an der aufschiebenden Wirkung seines eventuell einzulegenden Widerspruches gegen die Nebenbestimmungen, dem öffentlichen Interesse an der Anordnung der sofortigen Vollziehung zurücktreten.

5 Inkrafttreten / Außerkrafttreten: Diese Erlaubnis tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Lauter- Bernsbach, Rathausstraße 11 in Lauter-Bernsbach schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. i. A. gez. Bauer Ordnungswesen Satzung der Jagdgenossenschaft Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Lauter hat am folgende Satzung beschlossen. 1 Name und Sitz der Jagdgenossenschaft Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes ist nach 11 Abs. 2 SächsJagdG eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie führt den Namen Jagdgenossenschaft Lauter und hat ihren Sitz in Lauter - Bernsbach Stadtteil Lauter. 2 Gemeinschaftlicher Jagdbezirk (1) Der gemeinschaftliche Jagdbezirk umfasst nach 8 Bundesjagdgesetz mit Ausnahme der Eigenjagdbezirke alle Grundflächen der Stadt Lauter - Bernsbach Stadtteil Lauter zuzüglich der von der zuständigen Jagdbehörde angegliederten und abzüglich der abgetrennten Grundflächen. (2) Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird begrenzt durch: siehe Grenzbeschreibung Anlage 1. Anlage 1 enthält Grenzziehung zwischen Verwaltungsjagdbezirk und gemeinschaftlichen Jagdbezirk. 3 Mitglieder der Jagdgenossenschaft (1) Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind die Eigentümer oder Nutznießer ( 7 Abs. 4 Satz 2 des Bundesjagdgesetzes) der Grundflächen die den gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden. (2) Die Jagdgenossenschaft führt ein Verzeichnis, in dem die Eigentümer oder Nutznießer der zum Gebiet der Jagdgenossenschaft gehörenden Grundflächen und deren Größe ausgewiesen werden. Zu diesem Zweck haben die Jagdgenossen dem Jagdvorstand die erforderlichen Unterlagen (Grundbuch-auszüge etc.) unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Das Verzeichnis ist fortzuführen; durch Eigentumswechsel eingetretene Veränderungen hat der Erwerber dem Jagdvorstand nachzuweisen. Das Verzeichnis liegt für die Jagdgenossen und deren schriftlichen bevollmächtigte Vertreter zur Einsicht in der Stadt Lauter - Bernsbach Stadtteil Lauter beim Vorstand der Jagdgenossenschaft offen. 4 Aufgaben der Jagdgenossenschaft Die Jagdgenossenschaft verwaltet unter eigener Ve r a n t w o r t u n g n a c h d e n G r u n d s ä t z e n d e r Wirtschaftlichkeit alle Angelegenheiten, die sich aus dem Jagdrecht der ihr angehörenden Jagdgenossen ergeben. Sie hat insbesondere die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu nutzen und für die Lebensgrundlage des Wildes in angemessenem Umfang und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu sorgen. 5 Organe der Jagdgenossenschaft Die Organe der Jagdgenossenschaft sind 1. die Versammlung der Jagdgenossen 2. der Jagdvorstand 6 Versammlung der Jagdgenossen (1)Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt die Satzung und deren Änderung. Sie wählt in geheimer Abstimmung 1. den Vorsitzenden des Jagdvorstandes (Jagdvorsteher) und dessen Stellvertreter, 2. zwei Beisitzer und deren Stellvertreter, 3. einen Schriftführer und dessen Stellvertreter, 4. einen Kassenführer und dessen Stellvertreter, 5. zwei Rechnungsprüfer und deren Stellvertreter. (2)Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt weiterhin über 1. den Haushaltsplan und die Jahresrechnung 2. die Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers, 3. die Antragstellung und zur Abrundung, Zusammenlegung und Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes, 4. den Erwerb oder die Anpachtung von Grundflächen für Maßnahmen der Jagdbezirksgestaltung oder Äsungsverbesserung, 5. die Art der Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes, 6. das Verfahren und die Bedingungen für den Abschluss von Jagdpachtverträgen, 7. die Erteilung des Zuschlages bei der Jagdverpachtung, 8. die Änderung und Verlängerung laufender Jagdpachtverträge, 9. die Zustimmung zur Weiter- und Unterverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes und zur Erteilung von entgeltlichen Jagderlaubnisscheinen, 10. die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung und den Zeitpunkt der Ausschüttung, 11. die Anstellung eines Berufsjägers oder bestätigten Jagdaufsehers, 12. die Erhebung von Umlagen zum Ausgleich des Haushaltsplanes, 13. die Beanstandung von Beschlüssen des Jagdvorstandes, 14. die Zustimmung zu Dringlichkeitsentscheidungen des Jagdvorstandes nach 10 Abs. 4, 15. die Festsetzung von Aufwandsentschädigungen 5

6 für die Mitglieder des Jagdvorstandes, den Schriftführer, den Kassenführer und die Rechnungsprüfer. (3)Regelungen im Sinne des Absatzes 2 Nr. 3 und 5 bis 9 können im Einzelfall durch Beschluss auf den Jagdvorstand übertragen werden. Dieser Beschluss bedarf sowohl der Mehrheit von zwei Dritteln der Jagdgenossen als auch der Mehrheit von zwei Dritteln der von ihnen vertretenen Grundfläche. (4)Die Versammlung der Jagdgenossen kann den Jagdvorstand ermächtigen, die Führung der Kassengeschäfte durch öffentlich-rechtlichen Vertrag der Stadt Lauter-Bernsbach zu übertragen. Mit dem Wirksamwerden des Vertrages entfällt die Wahl eines Kassenführers. (5)Die Rechnungsprüfung kann einem zugelassenen Wirtschaftsprüfunternehmen übertragen werden; in diesem Fall entfällt die Wahl der Rechnungsprüfer 13 Abs. 3 gilt entsprechend. 7 Durchführung der Versammlung der Jagdgenossen (1)Die Versammlung der Jagdgenossen ist vom Jagdvorstand wenigstens einmal im Geschäftsjahr einzuberufen. Sie muss einberufen werden, wenn dies mindestens ein Viertel der Jagdgenossen verlangt, die mindestens ein Viertel Grundfläche der Jagdgenossenschaft vertreten oder wenn dies die Jagdbehörde im Rahmen der Aufsicht anordnet. (2)Die Versammlung der Jagdgenossen soll am Sitz der Jagdgenossenschaft stattfinden. Die Versammlung ist öffentlich, soweit nicht durch Beschluss die Öffentlichkeit für die Beratung bestimmter Angelegenheiten ausgeschlossen wird. (3)Die Einladung zur Versammlung ergeht durch öffentliche Bekanntmachung ( 14). Sie muss mindestens zwei Wochen vorher erfolgen und Angaben über den Ort und den Zeitpunkt der Versammlung sowie die Tagesordnung enthalten. (4)Den Vorsitz in der Versammlung der Jagdgenossen führt der Jagdvorsteher. Für die Abwicklung bestimmter Angelegenheiten, insbesondere zur Leitung einer öffentlichen Ve r s t e i g e r u n g, k a n n a u c h e i n a n d e r e r Versammlungsleiter bestellt werden. (5)Unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes können Beschlüsse nach 6 Abs. 2 bis 4 nicht gefasst werden. (6)Zu der Versammlung der Jagdgenossen ist die Jagdbehörde rechtzeitig schriftlich einzuladen. 8 Beschlussfassung der Versammlung der Jagdgenossen (1)Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen nach 9 Abs. 3 Bundesjagdgesetz sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. (2)Beschlüsse der Jagdgenossenschaft werden unter Ausnahme der Angelegenheiten nach 6 Abs. 2 Nr. 5 und 7 bis 9 durch offene Abstimmung gefasst. Die Versammlung der Jagdgenossen kann auf Antrag von mindestens drei Jagdgenossen, die zusammen mindestens ein Zehntel der Gesamtfläche des Gebietes 6 der Jagdgenossenschaft vertreten müssen, zu einzelnen Tagesordnungspunkten, die nach Satz 1 der offenen Abstimmung unterliegen, eine schriftliche Abstimmung beschließen; das gilt nicht für Beschlüsse über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung nach 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes. Über die Einzelheiten der schriftlichen Abstimmung ist von den Mitgliedern des Jagdvorstandes und den Stimmzählern Verschwiegenheit zu wahren; die Unterlagen sind vom Jagdvorstand mindestens ein Jahr lang, im Falle der Beanstandung oder Anfechtung des Beschlusses für die Dauer des Verfahrens aufzubewahren. (3)Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Miteigentümer und Gesamthandeigentümer eines zum Gebiet der Jagdgenossenschaft gehörenden Grundstücks können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben; sie haben dem Jagdvorstand schriftlich einen Bevollmächtigten zu benennen. (4)Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. (5)Ein Jagdgenosse oder ein Bevollmächtigter, der von der Mitwirkung an der Abstimmung entsprechend 34 BGB ausgeschlossen ist, kann sich nicht vertreten lassen und auch keinen anderen vertreten, wenn sich die Beschlussfassung auf den Abschluss eines Rechtsgeschäftes oder auf einen Rechtsstreit zwischen der Jagdgenossenschaft und ihm selbst bezieht. (6)Über die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft ist eine Niederschrift zu fertigen. Aus ihr muss auch hervorgehen, wie viele Jagdgenossen anwesend waren und welche Grundflächen von ihnen vertreten wurden. Die Niederschrift ist vom Jagdvorsteher und vom Schriftführer zu unterzeichnen und bei der nächsten Versammlung zur Billigung vorzulegen. Die Aufsichtsbehörde ist innerhalb eines Monats über die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft zu unterrichten. 9 Vorstand der Jagdgenossenschaft (1)Der Jagdvorstand besteht aus dem Jagdvorsteher und zwei Beisitzern. Die Mitglieder des Jagdvorstandes werden im Falle der Verhinderung durch ihre Stellvertreter vertreten. (2)Wählbar für den Jagdvorstand ist 1. jeder Jagdgenosse, der volljährig und geschäftsfähig ist 2. oder jede volljährige und geschäftsfähige Person. Ist eine Personengemeinschaft oder eine juristische Person Mitglied der Jagdgenossenschaft, so sind auch deren Vertreter wählbar. (3)Der Jagdvorstand wird für eine Amtszeit von fünf Geschäftsjahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem auf die Wahl folgenden Geschäftsjahr, es sei denn, dass im Zeitpunkt der Wahl kein gewählter Jagdvorstand vorhanden ist; in diesem Falle beginnt sie mit der Wahl bis zum Beginn des nächsten Geschäftsjahres. Die Amtszeit verlängert sich bis zur Wahl eines neuen Jagdvorstandes um höchstens drei Monate, sofern innerhalb der letzten drei Monate vor dem Ende der satzungsmäßigen Amtszeit mindestens eine Versammlung der Jagdgenossen stattgefunden hat und es in dieser nicht zur Wahl eines neuen Jagdvorstandes gekommen ist. (4)Der Schriftführer und der Kassenführer werden für die

7 Amtszeit von fünf Geschäftsjahren gewählt: Absatz 3 Satz 2 und 3 finden entsprechende Anwendung. (5)Endet die Amtszeit eines Mitgliedes des Jagdvorstandes vorzeitig durch Tod, Rücktritt oder Verlust der Wählbarkeit, so rückt der für ihn gewählte Stellvertreter als Ersatzmitglied in den Jagdvorstand nach; in diesem Falle ist für den Rest der Amtszeit in der nächsten Versammlung der Jagdgenossen ein neuer Stellvertreter zu wählen. In gleicher Weise ist eine Ersatzwahl vorzunehmen, wenn ein stellvertretendes Mitglied des Jagdvorstandes oder ein anderer Funktionsträger vorzeitig ausscheidet. 10 Vertretung der Jagdgenossenschaft (1)Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft nach 9, Abs. 2 Bundesjagdgesetz gerichtlich und außergerichtlich. Er verwaltet die Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft und ist hierbei an die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen gebunden. Bei Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen müssen unbeschadet der Regelung in Absatz 4 Satz 2 alle Mitglieder des Jagdvorstandes gemeinschaftlich handeln. (2)Der Jagdvorstand hat die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen vorzubereiten durchzuführen. Insbesondere obliegt ihm 1. die Feststellung und Ausführung des Haushaltsplans, 2. die Anfertigung der Jahresrechnung, 3. die Überwachung der Schrift- und Kassenführung, 4. die Verteilung der Erträge an die einzelnen Jagdgenossen, 5. die Feststellung der Umlagen der einzelnen Mitglieder. (3)Ein Mitglied des Jagdvorstandes darf bei Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft nicht beratend oder entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung ihm selbst, seinem Ehegatten, seinen Verwandten bis zum dritten oder Verschwägerten bis zum zweiten Grad oder einer von ihm kraft Gesetz oder rechtsgeschäftlicher Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. (4)Jagdgenossen unterliegen, entscheidet der Jagdvorstand, falls die Erledigung keinen Aufschub duldet. In Fällen äußerster Dringlichkeit kann der Jagdvorsteher zusammen mit einem Beisitzer entscheiden. (5)Zu Entscheidungen nach Absatz 4 hat der Jagdvorsteher unverzüglich die Zustimmung der Versammlung der Jagdgenossen einzuholen. Diese kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte Dritter entstanden sind. (6)Solange die Jagdgenossenschaft keinen vollständigen Jagdvorstand gewählt hat, werden die Geschäfte des Jagdvorstandes nach 9 Abs. 2 Satz 3 Bundesjagdgesetz wahrgenommen. Die Kosten der vorübergehenden Geschäftsführung trägt die Jagdgenossenschaft. (7)Die Mitglieder des Jagdvorstandes sind ehrenamtlich tätig. 11 Sitzung des Jagdvorstandes (1)Der Jagdvorstand tritt auf Einladung des Jagdvorstehers bei Bedarf zusammen. Er muss einberufen werden, wenn ein Mitglied des Jagdvorstandes dies schriftlich beantragt. (2)Der Jagdvorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Der Jagdvorstand entscheidet mit der Mehrheit der Stimmen; Stimmenthaltung ist unzulässig. (3)Die stellvertretenden Mitglieder können an der Sitzung beratend teilnehmen; sie sind zu der Sitzung einzuladen. (4)Die Sitzung des Jagdvorstandes ist nicht öffentlich. Der Schriftführer und der Kassenführer sollen an der Sitzung teilnehmen; sie sind zu der Sitzung einzuladen. (5)Der Jagdvorstand kann Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen, die das geltende Recht verletzen, innerhalb einer Woche beanstanden. Ist ein Beschluss beanstandet worden, so ist innerhalb eines Monats nach der Beanstandung erneut eine Versammlung durchzuführen. (6)Über die Beschlüsse des Jagdvorstandes ist eine Niederschrift zu fertigen und von den Teilnehmern der Sitzung zu unterzeichnen. Die Aufsichtsbehörde ist innerhalb eines Monats über die Beschlüsse des Jagdvorstandes zu unterrichten. (7)Der Jagdvorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. 12 Haushalt -, Kassen - und Rechnungswesen (1)Die Jagdgenossenschaft stellt für jedes Geschäftsjahr einen Haushaltsplan auf, der die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben enthält. Der Haushaltsplan muss ausgeglichen sein. (2)Zum Ende des Geschäftsjahres ist eine Jahresrechnung ( K a s s e n b e r i c h t ) z u e r s t e l l e n, d i e d e n Rechnungsprüfern zur Prüfung und der Versammlung der Jagdgenossen zur Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers vorzulegen ist. (3)Die Rechnungsprüfer werden für die gleiche Amtszeit wie der Jagdvorstand gewählt; 9 Abs. 3 Satz 2 und 3 finden entsprechend Anwendung. Rechnungsprüfer kann nicht sein, wer dem Jagdvorstand als Mitglied oder Stellvertreter angehört oder ein anderes Amt für die Jagdgenossenschaft inne hat oder zu einem Funktionsträger in einer Beziehung der in 10 Abs. 3 bezeichneten Art steht. (4)Über die Einnahmen und Ausgaben ist ein Kassenbuch zu führen, das nach Einnahmen, Ausgaben, Verwahrung, Vorschüsse, Geldbestand und -anlagen zu gliedern ist. (5)Im Übrigen finden für das Haushalts,- Kassen- und R e c h n u n g s w e s e n e i n s c h l i e ß l i c h d e r Rechnungsprüfung die für die Gemeinden des Freistaates Sachsen geltenden Vorschriften sinngemäß Anwendung. 13 Geschäfts - und Wirtschaftsführung (1)Geschäftsjahr der Jagdgenossenschaft ist das Jagdjahr i m S i n n e v o n 11 A b s. 4 S a t z 5 d e s Bundesjagdgesetzes. (2)Einnahme- und Ausgabenanordnung der Jagdgenossenschaft sind vom Jagdvorsteher und einem Beisitzer zu unterzeichnen. (3)Kassenführer oder dessen Stellvertreter kann nicht sein, 7

8 wer zur Unterschrift von Kassenanordnungen befugt ist. (4)Die Einnahmen der Jagdgenossenschaft sind, soweit sie n i c h t z u r E r f ü l l u n g d e r A u f g a b e n d e r Jagdgenossenschaft oder nach Maßgabe des Haushaltsplanes zur Bildung von Rücklagen oder anderen Zwecken zu verwenden sind, an die Jagdgenossen auszuschütten. Sie sind bis zu ihrer Verwendung verzinslich anzulegen. Durch den Beschluss über die Bildung von Rücklagen oder die anderweitige Verwendung der Einnahmen wird der Anspruch des Jagdgenossen, der dem Beschluss nicht zugestimmt hat, auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nach 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz nicht berührt. (5)Von den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft dürfen Umlagen nur erhoben werden, wenn und soweit dies zum Ausgleich des Haushaltsplans unabweisbar notwendig ist. 14 Bekanntmachung (1)Die Satzung ist für die Dauer von zwei Wochen im Rathaus der Stadt Lauter Bernsbach öffentlich auszulegen. Ort und Zeit der Auslegung sind im Bereich der Jagdgenossenschaft in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. (2) Absatz 1 Satz 2 gilt auch für die Sonstigen für die Jagdgenossen bestimmten Bekanntmachung. Die für die Öffentlichkeit bestimmten Bekanntmachungen werden zusätzlich im Amtsblatt der Stadt Lauter- Bernsbach veröffentlicht. (3)Auswärtige Jagdgenossen sind verpflichtet, dem Jagdvorstand einen am Sitz der Jagdgenossenschaft wohnenden Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. 15 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (1)Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung ihrer öffentlichen Auslegung in Kraft. (2)Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung tritt gleichzeitig die bisherige Satzung vom in Fassung vom außer Kraft. (3)Die Amtszeit des beim Inkrafttreten dieser Satzung amtierenden Jagdvorstandes, der in der Versammlung der Jagdgenossen vom gewählt wurde, endet mit dem 31. März 2018; 9 Abs. 3 Satz 3 findet entsprechende Anwendung. (4)Der erste Haushaltsplan nach 6 Abs. 2 Nr. 1 ist für das Geschäftsjahr 2013 aufzustellen; die erste Rechnungsprüfung nach den Vorschriften dieser Satzung ist für das Geschäftsjahr 2013 vorzunehmen. Die Stadtverwaltung teilt mit Im öffentlichen Teil der 3. Sitzung des Stadtrates der Stadt Lauter-Bernsbach am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss SR-2013/030 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, gemäß 20 der Vereinbarung über die Vereinigung der Gemeinde Bernsbach und der Stadt Lauter/Sa. zur neuen Stadt Lauter- 8 Bernsbach vom folgende Stadträte als Streitvertreter zu benennen: Stadtrat Karl-Heinz Richter (CDU) Stadtrat Klaus Hübler (Freie Wählervereinigung Lauter-Bernsbach) Stadtrat Herbert Kragl (Die Linke/SPD) Stadtrat Heinz Fuhrmann (CDU) Stadtrat Thomas Steeger (Freie Wähler in Bernsbach) Stadträtin Anneliese Scherzer (Die Linke/SPD) Beschluss SR-2013/031 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, die Haushaltsmittel für die Erneuerung der Stützmauer an der Beierfelder Straße mit folgenden Positionen Gesamtausgaben ,00 EUR Einnahmen ,00 EUR (davon ,00 EUR vom Landratsamt und ,00 EUR Fördermittel) Eigenanteil ,00 EUR in den Haushalt der Stadt Lauter-Bernsbach aufzunehmen. Die Planung ist dem Technischen Ausschuss nach Vorliegen bekannt zu machen. Beschluss SR-2013/032 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, die Planungsleistungen für die Vorbereitung und Durchführung von brandschutztechnischen Maßnahmen in der Mittelschule Heinrich Heine an die Büros Neumerkel (Schneeberg Elektrotechnik) und Mike Groß (Aue Bautechnik) zu vergeben und die dafür vorerst erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 13 TEUR f r e i z u g e b e n. D e r E i g e n a n t e i l f ü r d i e Brandschutzmaßnahme ist in Höhe von 82 TEUR in den Haushaltsplan 2013 aufzunehmen. Beschluss SR-2013/033 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach lehnt den der Beschlussvorlage BV-13/ beigefügten Entwurf vom der Satzung der Stadt Lauter-Bernsbach über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (EntschS) ab. Beschluss SR-2013/034 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt die Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in der Stadt Lauter-Bernsbach (StadtPolVO) in der der Beschlussvorlage BV-13/ beigefügten Fassung (Entwurf vom ). Beschluss SR-2013/035 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Straßenreinigen und Winterdienst auf öffentlichen Straßen der Stadt Lauter-Bernsbach (Straßenreinigungssatzung StrReinigungsS) in der der Beschlussvorlage BV-13/048 beigefügten Fassung (Entwurf vom ) einschließlich der Änderung im 9 (4).

9 Beschluss SR-2013/036 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Lauter-Bernsbach (Hundesteuersatzung HundStS) in der der Beschlussvorlage BV-13/049 beigefügten Fassung (Entwurf vom ). Beschluss SR-2013/037 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt den Verkauf des Radladers ZL12F an die Firma Maschinenhandel Lichthorn Elstraer Straße Kamenz zu einem Verkaufspreis von 5.000,00. Im öffentlichen Teil der 3. Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Lauter-Bernsbach am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss TA-2013/015 Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, zum Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 605/1 T.v. der Gemarkung Bernsbach, Grundstück an der Siedlerstraße, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Beschluss TA-2013/016 Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, zum Bauantrag Anbau an Eigenheim auf dem Flurstück 48/5 der Gemarkung Bernsbach, Grünhainer Straße 54, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Beschluss TA-2013/017 Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, zum Bauantrag Anbau eines Balkons an das Wohnhaus Obere Viehtrift 2 auf dem Flurstück 78/1 der Gemarkung Bernsbach, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Beschluss TA-2013/018 Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, für die Erneuerung der Heizungsanlage im FFW-Gerätehaus im OT Bernsbach eine Summe von 20 T freizugeben. Diese ist in den Haushalt 2013 einzustellen. Beschluss TA-2013/019 Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, im OT Lauter die Dietrich-Bonhoeffer-Straße zwischen Hermann-Uhlig-Platz und Lutherstraße, Lutherstraße zwischen Dietrich-Bonhoeffer-Straße und dem Friedhof, die Brauhausstraße und die Straße Am Postberg (ab Hausnummer 9) auf LED-Technik umzurüsten. Der finanzielle Restbetrag soll im OT Bernsbach eingesetzt werden. Dort sind die ältesten Leuchten zu erneuern. I m ö ff e n t l i c h e n Te i l d e r 3. S i t z u n g d e s Verwaltungsausschusses der Stadt Lauter-Bernsbach am wurde folgender Beschluss gefasst: und 14 Außenanlagen gemäß vorliegendem Angebot in Höhe von 4.712,40 zu beauftragen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2013 zu veranschlagen. Im nichtöffentlichen Teil wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss VA-2013/009 Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, dem Stadtrat die Aufnahme eines Kindes vor Vollendung des 1. Lebensjahres in den Bedarfsplan für Tagespflege der Stadt Lauter-Bernsbach zu empfehlen. Die Aufnahme des Kindes soll zu den bestehenden Bedingungen des Bedarfsplanes bei der Tagesmutter Frau Teubner erfolgen. Beschluss VA-2013/010 Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, hinsichtlich der Entschädigung der Mitglieder des Stadtrates folgende Regelungen in die Entschädigungssatzung aufzunehmen: - Es wird kein Grundbetrag mehr gezahlt. Die Entschädigung erfolgt als reines Sitzungsgeld entsprechend der tatsächlichen Anwesenheit. - Sitzungen des Stadtrates bzw. der Ausschüsse bis zu 3 Stunden: 20,00 EUR - Sitzungen des Stadtrates bzw. der Ausschüsse von mehr als 3 Stunden: 30,00 EUR - Die Aufwandsentschädigung der Stellvertreter des Bürgermeisters erfolgt gemäß 6 nach Durchschnittssätzen gemäß der zeitlichen Inanspruchnahme. Hinweis: Sachverhalte, Begründungen sowie Anlagen zu den jeweiligen Beschlüssen können in der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, VG I Rathausstraße 11, Zi. 09, eingesehen werden. Informationen aus der Stadtverwaltung Voraussichtliche Sitzungstermine des Stadtrates: Donnerstag, , Uhr, Aula Heinrich-Heine Mittelschule des Technischen Ausschusses: Montag, Ratssaal Str. der Einheit 5 des Verwaltungsausschusses: Mittwoch, Ratssaal Str. der Einheit 5 Eventuelle Änderungen entnehmen Sie bitte den Aushängen an den Bekanntmachungstafeln der Stadt! Entsorgungskalender für Mai 2013 in Bernsbach Bioabfall: - wöchentlich Montag Gelbe Tonne: - am Mittwoch, dem 08. und 22. Oberpfannenstiel - am Montag, dem 13. und 27. Restabfälle: - am Donnerstag, dem 02., 16., 30 Papiertonne: - am Dienstag, dem 28. Beschluss VA-2013/008 Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, die Firma VTS Verwaltungsberatung Torsten Spiegler, Rudolf-Breitscheid-Straße 61 in Altenburg, mit der Bewertung von zusätzlich 10 Gebäuden Entsorgungskalender für Mai 2013 in Lauter Bioabfall: - wöchentlich Montag Gelbe Tonne: - am Montag, dem 06. und am Samstag, dem 25. Restabfälle: - am Freitag, dem 03., 17., 31. 9

10 Papiertonne: - am Mittwoch, dem 08. Sondertour: - am Dienstag, dem Babytreffen der Stadt Lauter-Bernsbach Am 9. April 2013 begrüßte der Amtsverweser Herr Kunzmann erstmalig unsere neugeborenen Lauterer und Bernsbacher Kinder im Rathaus und überreichte die Begrüßungsgeschenke der Stadt. Bei Kaffee und Kuchen lernten sich die Eltern kennen und konnten ihre Erfahrungen als frisch gebackene Muttis und Vatis austauschen. Wolfgang Poese für den Bereich Lauter. Beide Polizisten haben langjährige Erfahrungen im Streifendienst des Polizeireviers Aue bzw. Schwarzenberg gesammelt. Mit der Neustrukturierung der Polizei im Freistaat Sachsen wurden für eine Erhöhung der Polizeipräsenz in den Kommunen weitere Planstellen für Bürgerpolizisten geschaffen. Es ist beabsichtigt, Kontakte zu den Bürgern zu halten und auszubauen, sowie mit der Stadtverwaltung eng zusammen zu arbeiten. Der Aufgabenbereich umfasst die Bereiche Präventionsarbeit, Verkehrskontrollen, Anzeigenaufnahme, Verkehrsunfallaufnahme bis zur Verwirklichung von Haftbefehlen. Wesentlicher Aufgabenbereich soll auch die Kontaktpflege zu Vereinen und Einrichtungen im Ort sein. Es wird Streifenfahrten mit d e m D i e n s t f a h r z e u g s o w i e F u ß s t r e i f e n z u Schwerpunktzeiten geben. Der Polizeistandort der beiden Bürgerpolizisten ist im ehemaligen Polizeirevier Schwarzenberg, Straße der Einheit 7, Schwarzenberg. Telefonische Erreichbarkeit über Mo-Fr von 07:00-15:30 Uhr. Sächsischer Landeswettbewerb Ländliches Bauen mit neuen Inhalten Mit einem herzlichen Willkommen werden als jüngste Lauter-Bernsbacher begrüßt: Lian Maik Fiedler, Pepe Kleiner, Joshua Förster, Aurel-Joel Müller, Emily Loebert, Leander R. Gehart, Stefan Mühlig, Ruben Yannik Sattler, Jonathan Schramm, Emma Nobis, Vanessa Walther, John Köhler, Clara Stern, William Bierstedt und Felice Charlotte Fritsch. Wir beglückwünschen hier an dieser Stelle noch einmal die Eltern und wünschen dem Nachwuchs eine glückliche und zufriedene Zukunft in Lauter-Bernsbach. Bürgerpolizisten für die Stadt Lauter-Bernsbach Ansprechpartner für die Bürger in der Kommune Anfang April 2013 startet der neue Landeswettbewerb Ländliches Bauen. Auslober ist das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Ausgezeichnet werden die besten Ergebnisse von Bauprojekten auf dem Land. Der Wettbewerb richtet sich an Architekten und Ingenieure sowie direkt an Bauherren und Gemeinden. Im Fokus stehen die Erhaltung ländlicher Bausubstanz und deren Ergänzung mit Neubauten hoher Qualität. Neu im Wettbewerb als eigene Kategorie sind Projekte zum demografiegerechten Dorfumbau. Sonderpreise können für Originalität im Konzept, Qualität im Detail sowie besondere Ergebnisse des barrierefreien und ökologischen Bauens vergeben werden. Die Preisträger im Landeswettbewerb erhalten 500 bis Euro. Die Antragsunterlagen sind im Internet abrufbar: und Einsendeschluss ist der 31. Mai Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe EU 2013 In Sachsen werden rund Haushalte zu ihrer Haushalts-, Familien- und Erwerbssituation befragt. Erhebungsbeauftragte, welche vom Statistischen Landesamt eingesetzt werden, sind seit Anfang Januar unterwegs, um die ausgewählten Haushalte in Sachsen zu interviewen. Für die in der Stichprobe befindlichen Haushalte besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht, welche mündlich gegenüber dem Erhebungsbeauftragten oder schriftlich gegenüber dem Statistischen Landesamt erteilt werden kann. Erhebungsbeauftragte legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Links auf dem Foto Herr Polizeiobermeister Kirsten Ballmann, zuständig für den Bereich Bernsbach und Oberpfannenstiel sowie rechts Herr Polizeihauptmeister, 10

11 Geburtstagsglückwünsche Mai 2013 OT Bernsbach Werner Beck 83 Jahre Helga Klug 81 Jahre Roselene Beuthner 84 Jahre Ilse Keller 81 Jahre Käthe Walther 88 Jahre Gert Hahn 81 Jahre Gisela Wende 80 Jahre Ursula Haase 81 Jahre Gerta Gärner 82 Jahre Gottfried Rau 85 Jahre Margarete Stelzner 84 Jahre Hannelore Anger 80 Jahre Siegfried Seinig 84 Jahre Siegfried Burkert 85 Jahre Jutta Hammerschmidt 80 Jahre Alice Köhler 89 Jahre Joachim Görner 83 Jahre Ruth Göthel 86 Jahre Martin Köhler 90 Jahre Eberhart Müller 88 Jahre Christa Schuffenhauer 86 Jahre Rita Zille 82 Jahre Ingeburg Illig 89 Jahre Edgar Petter 81 Jahre Elisabeth Kipp 82 Jahre Ehejubiläum: Den 50. Hochzeitstag begehen: Berthold und Diana-Beata Ziener Wilfried und Ursula Schieck Horst und Sigrid Brandenburg Den 60. Hochzeitstag begehen: Walter und Margitta Jagode Armin und Marianne Witscher OT Lauter Marianne Hensch 89 Jahre Edith Lein 82 Jahre Konrad Wendler 86 Jahre Heinrich Brümmer 81 Jahre Wolfgang Lenke 85 Jahre Doris Miller 80 Jahre Lothar Friedrich 82 Jahre Adelheid Schaller 93 Jahre Horst Richter 81 Jahre Christa Grunewald 84 Jahre Edith Jautelat 81 Jahre Lothar Mehlhorn 80 Jahre Marianne Lauckner 85 Jahre Günther Nier 90 Jahre Manfred Mosig 83 Jahre Johannes Weißflog 82 Jahre Gerda Georgi 84 Jahre Esther Rauhut 85 Jahre Sonja Merdon 82 Jahre Helmut Poller 84 Jahre Günter Höllein 83 Jahre Magda Schulz 86 Jahre Johannes Weiterer 90 Jahre Hanni Loos 86 Jahre Marianne Hahn 86 Jahre Lisa Weißflog 81 Jahre H e r z l i c h e E i n l a d u n g z u m Frühlingsprogramm Am Mittwoch, dem 15. Mai 2013 werden die Kinder des Schulchores und der AG Tanzen und Musizieren von Uhr bis Uhr in der Aula unserer Grundschule ein Frühlingsprogramm gestalten. Wir möchten alle Eltern, Großeltern, Verwandte und Freunde unserer Grundschüler recht herzlich dazu einladen, mit uns gemeinsam den Frühling zu begrüßen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und bitten um eine Spende für die Grundschule von Tandala in Tansania. Vor unserem Frühlingsprogramm lädt die Klassenstufe 3 ab Uhr alle Gäste recht herzlich in unsere Kaffeestube ein. gez. Lemberger Schulleiterin Frühlingswanderung durch Winterlandschaft Nachdem es Anfang März schon einmal so richtig sonnig war, beschlossen wir, uns den Frühling während einer Wanderung einzusaugen. Dass eine Woche später schon wieder tiefster Winter im Erzgebirge herrschte, davon ließen wir uns nicht abschrecken. Am 13.März zog die Klasse 3a der Hugo-Ament- Grundschule gleich nach dem Unterricht und gemeinsamem Mittagessen mit ihren Rucksäcken los. Querfeldein stapften wir am Waldrand entlang von Bernsbach nach Sonnenleithe. Die frische Luft, auch Zeit füreinander zu haben, tat uns gut. Auf dem Weg sangen wir, lösten Rätsel und tummelten uns auf dem Spielplatz. Unser Ziel war das Sonnenbad in Schwarzenberg, das wir ganz für uns alleine hatten. Spiele und Wettstreite ließen die Zeit wie im Flug vergehen. Fix und fertig aber ausgetobt, konnten uns die Eltern dann am Bad abholen. Fazit: Das ist wiederholungsfähig, vielleicht das nächste Mal bei erwachter Natur. Klassenleiterin I. Rau S chulna chrichte n Herzlichen Glückwunsch!!! 11

12 Am 21.März fand an der Mittelschule Aue- Zelle die 2. Runde der Mathematikolympiade stand. Teilnehmer waren die besten Mathematiker der Klassenstufen 5-7 der Mittelschulen aus der Region des Altkreises Aue- Schwarzenberg. Die beiden Teilnehmer unserer Mittelschule waren auch bei diesem Vergleich erfolgreich. Luke Heydel belegte in der Klassenstufe 6 den dritten Platz und Justin Ebisch in der Klassenstufe 7 den zweiten Platz. Dazu gratulieren wir ganz herzlich. Wir möchten uns ganz herzlich bei der Familie Kaden für die Organisation (Karten) bedanken und auch bei den mitfahrenden Eltern, die uns eine rechtzeitige, kostenfreie und problemlose Anreise zum Spiel und eine ebensolche Heimfahrt ermöglichten! E. Schneider (Klassenlehrerin) im Namen der Klasse 7a Mittelschüler als Sportasse Zu Gast beim EHV Am Freitag, dem 15. März 2013, waren wir, die Klasse 7a der Heinrich-Heine-Mittelschule, samt Klassenlehrerin und einigen Eltern, zu Gast in der Erzgebirgshalle in Lößnitz zum Ost-Derby zwischen dem EHV Aue und dem ThSV Eisenach. Unsere Mannschaft zu den Kinder- und Jugendspielen Vor dem Spiel Gemeinsam mit den fast 1800 Zuschauern erlebten wir eine kampfbetonte Partie in der 2. Handball-Bundesliga. Immer wieder feuerten wir in Sprechchören unsere Auer Mannschaft an, die sich am Ende doch den Favoriten aus Eisenach mit 18:2 geschlagen geben musste. Wir hatten trotzdem viel Spaß und erlebten eine tolle Atmosphäre. Gleich mehrfach erfolgreich waren die Sportler und Sportlerinnen der Heinrich-Heine-Mittelschule in den letzten Wochen. Bei den am 9. März in der Schwarzenberger Ritter-Georg Halle ausgetragenen Kinder- und Jugendspielen des Erzgebirgskreises brillierte die Mannschaft bei den Kreishallenmeisterschaften in den leichtathletischen Disziplinen. Fast 40 Medaillen brachten sie mit nach Hause. Hier die Ergebnisse im Einzelnen: Ein Teil unserer Klasse auf der Tribüne Unseren kostenlosen Aufenthalt als Zuschauer in der Erzgebirgshalle hatten wir aufgrund der erfolgreichen Teilnahme am Kurparklauf in Schlema im vergangenen Schuljahr als Auszeichnung erhalten. In der EHV-Post stand deshalb zu lesen: Heute zu Gast beim EHV ist die 7a der Heinrich-Heine-Mittelschule aus Lauter. Die Klasse ist im letzten Jahr beim Kurparklauf gestartet und darf nun heute bei diesem Derby dabei sein. Herzlichen Glückwunsch und viel Spaß! 12 Marie-Sophie Ebisch Klasse 10 Mädchen Jungen Marie-Sophie Ebisch Dennis Wagner 1. Platz 30 m Sprint 1. Platz Medizinballstoß 1. Platz Dreierhopp 2. Platz 30 m Sprint 1. Platz Medizinballstoß 2. Platz Dreierhopp 1. Platz 300 m Ausdauer

13 Klasse 5 Mädchen Lena Fritzsch 2. Platz Medizinballschocken 3. Platz Dreierhopp Jungen Tim Müller 1. Platz 30 m Sprint 2. Platz 300 m Ausdauer 3. Platz Dreierhopp 3. Platz Medizinballschocken Mädchenmannschaft Klassen 9/10 Klasse 8 Jungen Justin Trültzsch Eric Schubert 1. Platz 300 m Ausdauer 3. Platz Dreierhopp 3. Platz 30 m Sprint 3. Platz Medizinballstoß Auch beim dem am in Schwarzenberg Heide ausgetragenen Athletikwettkampf überzeugten unsere Wettkämpferinnen. 1. Platz Mannschaft Mädchen Klassen 9/10 3. Platz Mannschaft Mädchen Klassen 7/8 Marie-Sophie Ebisch siegte als Beste unter 27 Teilnehmerinnen und war damit insgesamt die erfolgreichste Teilnehmerin des Wettkampfs. Mädchenmannschaft Klassen 7/8 Klasse 7 Mädchen Jungen Danae Klecha Yannic Zocher 1. Platz Dreierhopp 1. Platz Dreierhopp 1. Platz 300 m Ausdauer 1. Platz Medizinballstoß 2. Platz 30 m Sprint 1. Platz 30 m Sprint 2. Platz Medizinballstoß 2.Platz 300 m Ausdauer Marie Brüderlein Herbert Zupp 1. Platz 30 m Sprint 3. Platz Medizinballstoß 1. Platz Medizinballstoß 3.Platz 300 m Ausdauer 2. Platz Dreierhopp 3.Platz 300 m Ausdauer Dustin Friedrich 3. Platz Dreierhopp 3.Platz 300 m Ausdauer Klasse 6 Mädchen Emily Michl Vanessa Lenk 1. Platz Dreierhopp 3. Platz Dreierhopp 1. Platz 300 m Ausdauer 2. Platz 30 m Sprint 2. Platz Medizinballschocken Wir gratulieren allen unseren Sportlern und Sportlerinnen. Kirchliche Nachrichten Die Landeskirchliche Gemeinschaft informiert Wir laden zu folgenden Veranstaltungen in die Dietrich-Bonhoeffer-Str.13 ein: sonntags: Uhr Sonntagschule Uhr Gemeinschaftsstunde mit Kinderbetreuung montags: Uhr Jugendstunde dienstags: Uhr Bibelgesprächskreis Dienstag Uhr Frauenstunde Am Sonntag, dem 05.Mai ist Bezirksfrauentag in Lauter. Beginn: Uhr An diesem Tag ist abends keine Gemeinschaftsstunde Senioren der Stadt Lauter-Bernsbach / OT Lauter Am Donnerstag, dem 23. Mai, fahren die Senioren mit dem Bus nach Riesa ins Nudelcenter, anschließend Elbschifffahrt, Kaffeetrinken und Abendbrot. Abfahrt ist für alle, die die Fahrt beim Reisebüro Schürer 13

14 bezahlt haben, um 7.30 Uhr ab Markt bzw. Wartehalle. Kontaktadresse: Anneliese Scholz, Kirchberg 9 Die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Aue-Lauter informiert Wir laden zu folgenden Veranstaltungen in unsere Gemeinderäume in der Antonsthaler Str. 2 ein: sonntags: donnerstags: Samstag: Dienstag: Donnerstag: Sonntag: Von 9.30 bis ca Uhr Gottesdienst ( K i n d e r g o t t e s d i e n s t u n d Kleinkindbetreuung während des Gottesdienstes) Uhr Bibelgespräch , Uhr, Anbetungsabend und , bis Uhr Spatzenkreis (Kinder 3-7 Jahre) ,9.30 Uhr, Lobpreisgottes-dienst zur Himmelfahrt kein Gottesdienst, dafür gemeinsamer Gottesdienst in Aue, Ernst-Bauch-Str. 10 (9.30 Uhr) zweigvereins Lauter und der Ev.-Luth. Kirche Lauter statt. Wir laden alle Seniorinnen und Senioren unserer neuen Stadt ganz herzlich dazu ein. Den ersten Teil des Programms gestaltet die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Lauter und nach dem gemeinsamen Kaffeetrinken erfreuen die Zwänzer Maad mit einem bunten Programm. Eintrittskarten sind im Vorverkauf in der Stadtbibliothek des Ortsteiles Lauter und vor der Veranstaltung im Kulturhaus zum Preis von 1,50 Euro erhältlich. Ein Fahrdienst wird angeboten Interessenten dazu melden sich bitte in der Kirchgemeinde Lauter. Freuen Sie sich auf einen unterhaltsamen Nachmittag! Es grüßt Sie alle ganz herzlich im Namen des EZV Lauter und unserer Kirchgemeinde B. Maresch, EZV Lauter Die Aktion Kinderherzen sagt Danke Vereinsmitteilungen Seniorenclub Bernsbach e.v. Abfahrtstermin zur Tagesfahrt vom 16.Mai 2013 vorverlegt Liebe Seniorinnen und Senioren, da das Schiff 30 Minuten früher ausläuft, müssen wir zu unserer Tagesfahrt am 16.Mai 2013 zeitiger starten. Der Bus fährt bereits um 8.30 Uhr ab Vorplatz Drogerie Goldhahn. Wir bitten um Beachtung dieser Terminänderung. Ihr Vorstand Bernsbacher Musikanten laden ein 1. Mai 2013 zum traditionellen Musikalischen Frühschoppen in die Mehrzweckhalle Bernsbach Beginn: 10:30 Uhr Eintritt frei. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Lothar Schubert Vorstand Bernsbacher Musikanten e.v. IG Modellbau Spiegelwald Die traditionelle Schiffsmodellvorführung zum 1. Mai muss dieses Jahr leider verschoben werden. Grund ist der lange Winter! Ein neuer Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Einladung Am Mittwoch, dem 15. Mai 2013, um Uhr findet im Kulturhaus der Stadt Lauter-Bernsbach im Ortsteil Lauter die alljährliche Seniorenveranstaltung des Erzgebirgs- 14 Am 25. März 2013 fand in Bernsbach ein Gespräch zwischen dem Amtsverweser, Herrn Kunzmann, den Bernsbacher Heimatfreunden, Herrn Beckmeier und Herrn Maschka, Medienvertretern, sowie der Aktion Kinderherzen statt. Hierbei hatten Frau Sumpf und ich Gelegenheit, über unsere Arbeit mit Kindern, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen, zu sprechen. Dankbar und glücklich durften wir im Verlaufe des Gespräches eine sehr große Geldspende der Heimatfreund Herrn Beckmeier und Herrn Maschka entgegen nehmen. Aus Anlass der 775-Jahr-Feier entstand eine Broschüre, welche die Bernsbacher Geschichte intensiv beleuchtet, sowie einen Überblick über das gelungene Jubiläum gibt. Wir bedanken uns bei den beiden Heimatfreunden ganz herzlich für ihre engagierte und fachlich sehr gute Arbeit. Diese Broschüre wird sicher nicht nur für alle Bernsbacher eine wertvolle Dokumentation sein, sondern sie wird auch jenen, die nach uns kommen ein wichtiges Nachschlagewerk sein. Darüber hinaus profitiert die Aktion Kinderherzen in eindrucksvoller Weise davon. Beide Autoren übergaben uns vom Erlös 500,00. Dieses Geld wird in den von uns im August geplanten Familienurlaub fließen. Wir werden für Familien, die in der Regel niemals Urlaub machen können, ein paar Tage im Hollandheim Waschleithe organisieren. Es wird sich um kinderreiche Familien handeln, denen wir eine Woche erlebnisreiche und frohe Tage bereiten möchten. Unser Hauptanliegen besteht

15 darin, vor allem den Kindern zu vermitteln, dass auch für sie Ferien sind. Sie können am Beginn des neuen Schuljahres ebenfalls von tollen Ferienerlebnissen sprechen. Ich kann mir allerdings auch vorstellen, dass unsere Arbeit hinterfragt wird, dies ist völlig in Ordnung. Es wird Fragen geben, ob unsere Hilfe bei dem einen oder anderem Beispiel überhaupt angebracht ist, auch diese Fragen sind berechtigt. Oft erscheint das Verhalten so mancher Eltern kritikwürdig und die Aktion Kinderherzen hat bei der Entscheidung zur Hilfe starke Bauchschmerzen. Aber auch in diesen Fällen möchte ich eindeutig sagen, wir werden die Eltern nicht mehr erziehen können, aber wir können auf das Wohl der Kinder Einfluss nehmen. Kinder leiden oft stumm, sie haben keine Stimme, aber wir haben eine! Das Kindeswohl ist uns vordringlich, dies hat sich die Aktion Kinderherzen vor 11 Jahren auf ihre Fahnen geschrieben. Ein Engagement für benachteiligte Kinder ist darum niemals umsonst. Ein Sprichwort sagt: Mit warmen Worten wärmst du vielleicht das Herz der Mutter, aber niemals die Füße der Kinder Deshalb sind wir auch den Heimatfreunden, Herrn Beckmeier und Herrn Maschka aus Bernsbach so dankbar. Sie helfen uns, dass unser Tun auch auf finanziell sicheren Füßen steht. Danke sage ich ebenfalls dem Amtsverweser Herr Kunzmann, der in diesem Fall vermittelt hat, aber im Übrigen seit vielen Jahren ein stets verlässlicher Partner der Kinderherzen ist, herzlichen Dank. Christine Matko Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Bernsbach Sehr geehrte Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bernsbach, zum Abschluss des Jagdjahres 2012/ 2013 laden wir Sie zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den Uhr - in den Ratssaal, Straße der Einheit 5, Lauter-Bernsbach herzlich ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bestätigung der Niederschrift über die Jahreshauptversammlung vom Bericht des Jagdvorstandes über das Geschäftsjahres 2012/ Bericht über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2012/ Bestätigung der Jahresrechnung 2012/ Beschluss über die Verwendung der Reinerträge aus der Jagdnutzung (Jagdjahr 2012/2013) und der bestehenden Rücklagen 7. Beschluss zur Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers 8. Beschluss der neuen Satzung der Jagdgenossenschaft Bernsbach 9. Vorstellung der Kandidaten für den Vorstand i. R der Ablösung des Notvorstandes der Stadt Lauter- Bernsbach 10. Wahl des neuen Vorstandes 11. Entwurf des Haushaltsplanes für das Jagdjahr 2013/ Beschluss des Haushaltsplanes für das Jagdjahr 2013/ Verschiedenes Thomas Kunzmann Amtsverweser Blut spenden nicht vergessen! Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingsten im Mai folgt ein Feiertag auf den nächsten. Viele Leute nutzen die freien Tage und die Vielfalt der blühenden Natur für einen Kurzurlaub, verbringen Zeit in ihren Gärten oder unternehmen einen Ausflug. Der Mai ist aber auch ein Monat der Liebes- und Dankestage. Aber nicht nur am Mutter- oder Vatertag gibt es die Gelegenheit, Dankbarkeit und Wertschätzung auszudrücken. Mit einer Blutspende können Sie auch völlig fremden Menschen helfen und ihnen Hoffnung und Zuversicht schenken. Genießen Sie den Wonnemonat Mai in all seiner Blütenpracht, aber nutzen Sie auch die Gelegenheit, den nächsten Blutspendetermin in Ihrer Nähe wahrzunehmen! Zum Beispiel: am Donnerstag, den 2. Mai 2013 in der Zeit zwischen 14:30 Uhr und 19:00 Uhr in der Mittelschule, Herrmann- Uhlig-Platz 2 in Lauter. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe! Ihr DRK-Blutspendedienst Maiausfahrt des EZV Bernsbach Am fährt der EZV Bernsbach und die Wandergruppe nach Mödlareuth ins Grenzmuseum. Die Fahrt geht zuerst ins Burgsteingebiet, von wo aus die 14 km Wanderung auf dem Kammweg nach Mödlareuth startet. Dort angekommen, werden wir das Museum besuchen. Mödlareuth, ein Ort geteilt in Bayern und Thüringen, ist auch als Little Berlin bekannt. Diejenigen welche nicht so gut zu Fuß sind, fahren die Strecke mit dem Bus. Essen gibt es aus dem Rucksack. Auf der Heimfahrt wollen wir dann gemeinsam noch Kaffee trinken. Es sind noch einige Plätze frei. Meldungen an den Wanderwart Siegfried Schubert (Tel /63320). Glück auf! EZV Bernsbach 20 Jahre Seniorenclub Bernsbach Nach der Wende wie war's da schwer, die Betriebe abgewickelt, keine Arbeit mehr. Viele junge Leute mussten, um Arbeit zu finden, in die alten Bundesländer gehen, doch was sollte mit den Älteren den über 50- und 60jährigen geschehen? Plötzlich standen sie da ohne Arbeit und wussten nicht wohin, für 15

16 viele hatte das Leben nur noch wenig Sinn. Was anfangen mit der vielen freien Zeit. Da hatte der Edmund Vogel (Vogelbäckerei) eine Idee, ganz abrupt, er gründete einen Seniorenclub! Im Frühjahr 1993 fing alles an. Das erste Treffen fand im damaligen Kindergarten statt. Zu beginn waren diese Nachmittage spärlich besucht. Mit der Zeit hat es sicher jedoch herumgesprochen, bei den Seniorentreffen ist tolle Stimmung, da ist richtig was los! Immer mehr Bernsbacher Vorruheständler und Rentner kamen, bald war kein Platz mehr für alle und so verlegten wir unsere monatlichen Zusammenkünfte in die Mehrzweckhalle. Dank der hervorragenden Organisation und unermüdlichen Einsatz aller Vorstandsmitglieder wurden diese Nachmittage immer interessanter und facettenreicher. Zweimal im Jahr unternahmen wir Busfahrten, die uns zu bekannten Orten und schönen Ausflugszielen führten. Doch niemandem ist ein ewiges Leben beschieden, so mussten wir uns 1997 von unserem Edmund Vogel und in den folgenden Jahren von vielen guten Freunden und lieben Menschen verabschieden. Zum Glück fanden sich stets neue fleißige Helfer, die nicht nur ein Herz für Kinder haben, sondern auch eines für uns Alten, durch ihr erfolgreiches Wirken haben sie mit geholfen, unseren Seniorenclub am Leben zu erhalten. Zu manchen Veranstaltungen fanden weit über 100 Mitglieder und Gäste aus umliegenden Orten den Weg zu uns. Dieses Jahr blicken wir auf 20 schöne und lebensfrohe Jahre zurück. Das möchte ich zum Anlass nehmen, mich im Namen aller Clubmitglieder bei unserem heutigen Vo r s i t z e n d e n H o r s t Vo g e l u n d b e i a l l e n Vorstandsmitgliedern für ihre enorme Arbeit, unermüdlichen selbstlosen Einsatz und für ihr Bemühen, uns Senioren stets einen interessanten Nachmittag in schöner Atmosphäre zu erleben, recht herzlichst danken! Auch von den vielen Gästen, welche uns in den vergangenen Jahren besuchte, ein herzliches Dankeschön. Ein Clubmitglied Der SV Saxonia Bernsbach e.v. Abteilung Kegeln informiert In allen Klassen der Abteilung Kegeln sind die Meisterschaften von der Kreisebene bis hin zu den Landesligen abgeschlossen. Es war ein erfolgreiches Sportjahr 2012/13 für unsere Abteilung. In den nächsten Ausgaben werden wir ausführlich darüber berichten. Beginnen wollen wir mit dem erfolgreichsten Team, dem Landesligateam der Jugend A. Am 3.März 2013 fand das Abschlussturnier der U18 in Torgau statt. Dabei ging es für unsere Mannschaft um sehr viel. Ein Erreichen des 2.Tabellenplatzes würde zur Teilnahme an den Deutschen Mannschaftsmeisterschaften am 18.Mai 2013 in Villingen- Schwenningen führen. Durch ein hervorragendes Mannschaftsergebnis mit 2175 Kegel wurde mit großem Abstand der 1.Platz erreicht und der SV Dörnthal noch auf den 3.Platz in der Gesamtwertung verwiesen. Im Einzelnen spielten für Bernsbach: Thomas Linke 544, Marco Gomez 514, Tom Blechschmidt 565 und Daniel Janatschke 552 Kegel. Abschlusstabelle: W:-Pkt. Kegel 1. Post SV Leipzig 18, SV Saxonia Bernsbach e.v. 15, SV Dörnthal 15, Hohenstädter SV 12, KF Zeithain 10, KSV Ottendorf-Okrilla 9, Hintere Reihe v.l.: Blechschmidt, Tom; Linke, Thomas; Janatschke, Daniel; Eidenschink, Andre Vordere Reihe v.l.: Ficker, Steffen; Gomez, Marco; Fickert, Danny; Roscher, Ulrich) Damit zahlten sich die sehr guten Trainings- und Wettkampfbedingungen auf unserer neuen modernen Kegelbahn nachhaltig aus. Das Erreichte ist auch der Ausdruck einer erfolgreichen Nachwuchsarbeit der Trainer und Übungsleiter sowie der guten Zusammenarbeit vieler Vereine unseres Landkreises bei der Unterstützung unserer Landesligamannschaft. Diese Bedingungen haben auch dazu geführt, dass unserem Verein, der Abteilung Kegeln, vom Keglerverband Sachsen die Anerkennung als Talentestützpunkt erteilt wurde. Für den Wettkampf zur Deutschen Mannschaftsmeisterschaft U18 am 18.Mai 2013 in Villingen- Schwenningen wünschen wir unseren Jungs und den Verantwortlichen recht viel Erfolg und eine gute Platzierung. Gut Holz Der Vorstand Kraftsport Lauter e.v. Das Wettkampfjahr hat für die Kraftsportler aus Lauter schon im Februar begonnen. Bei dem Champion Cup in Oberölsbach nahmen Thomas Goldhahn (Klasse bis 93 Kg) und Mario Hollenberger (Klasse bis 83 Kg) teil. Dabei konnte sich Thomas mit gedrückten 180 Kg den 3. Platz in 16

17 seiner stark besetzten Klasse sichern. Für Mario lief es nicht so gut. Schon beim Aufwärmen hat er sich verletzt und konnte den Wettkampf nur eingeschränkt absolvieren. An das anvisierte Gewicht 140 Kg war unter den Umständen nicht zu denken. Mit einem schmerzlichen Versuch mit 115 Kg konnte er sich über den 4. Platz nicht freuen. Wir hoffen auf die baldige Genesung unseres Sportfreundes. Als Highlight stand der nächste Wettkampf an. Am fanden die Deutschen Meisterschaften der Jugend und Junioren in Gießen statt. Wie bereits im vergangenen Jahr nahmen Eric Grunert und Marcel Range teil und konnten erneut für den Kraftsport Lauter großartige Erfolge erreichen. In der Gewichtsklasse bis 93 Kg in der B- Jugendklasse (16-18 Jahre) konnte Eric in seinem 2. Versuch mit 140 Kg überzeugen und war damit Deutscher Meister. Der 2. Platz wurde mit 30 Kg weniger vergeben! Den Vizemeistertitel erkämpfte sich Marcel mit 150 Kg in der Gewichtsklasse bis 105 Kg. Das regelmäßige Training und die Unterstützung der erfahrenen Sportkameraden haben sich aus gezahlt. Wir sind stolz auf unsere jungen Athleten und wünschen uns noch viele Erfolge im Kreise der Kraftsportler. Es folgte am in Lauter die 1. Runde der Erzgebirgsliga im Mannschafts-bankdrücken. Die Lauterer Kraftsportler sind mit 2 Mannschaften angetreten. Die 1. Mannschaft (Imre Eiszner, Thomas Goldhahn, Robert Kretzschmar und Christopher Bleyl) musste sich mit dem zwischenzeitlichen 4. Platz begnügen. Da der Abstand zum 3. Rang gering war, galt es am , zur 2. Runde der Erzgebirgsliga in Stöckigt, nachzulegen und eine bessere Platzierung zu erreichen. Durch eine geschlossen verbesserte Leistung und der Teilnahme des erfahrenen Marcus Baumann konnten sich die Athleten den 3. Platz in der Gesamtwertung, mit dann doch deutlichem Vorsprung zum Nächstplatzierten, sichern. Die 2. Mannschaft mit den jungen Sportlern Eric Grunert, Mathias Heidelk, Marvin Schmidt und Dominik Höfer erreichte den 7. Platz. Die diesjährige Sachsenmeisterschaft findet am in Riesa statt. In verschiedenen Alters- und Gewichtsklassen werden 8 Wettkämpfer aus Lauter teil nehmen. Wir werden danach hoffentlich von Erfolgen berichten können. Bernsbach starten am in die Punktspielrückrunde. Ab Mai 2013 lädt der Nachwuchsbereich der Abteilung Fußball fußballinteressierte Kinder und Jugendliche wieder zu Schnupperkursen ein. So trainieren die E-Jugend montags und mittwochs ab Uhr, die F- Jugend dienstags und freitags ab Uhr, die D-Jugend dienstags und donnerstags ab17.00 Uhr und die G- Jugend/Bambinis dienstags ab Uhr. Die jeweiligen Übungsleiter erwarten viele Interessenten. Einladung Der Vorstand der Abteilung Fußball des SV Saxonia Bernsbach hat auf seiner Sitzung am 06. März 2013 festgelegt, dass die Jahreshaupt-versammlung 2013 am 24. Mai 2013 ab Uhr im Sportlerheim der Abt. Fußball durchgeführt wird. Hierzu sind alle Mitglieder der Abteilung Fußball herzlichst eingeladen. Tagesordnung: Begrüßung Berichte des Abt.-Leiters, des Kassenwartes, des Jugendwartes Berichte der Mannschaftsleiter Diskussion zu den Berichten Abstimmung über eventuelle Anträge Auszeichnungen Schlusswort Einzubringende Anträge zum Beschluss durch die Jahreshauptversammlung sind bitte bis 10. Mai 2013 beim Vorstand schriftlich einzureichen. Der Vorstand Feuerwehr Lauter stellt Mannschaftstransportwagen in Dienst Durch einen neuen Mannschaftstransportwagen, kurz MTW wird der Fuhrpark der Freiwilligen Feuerwehr Lauter ergänzt und vervollständigt. i.v. Mike Otto SV Saxonia Abtlg. Fußball Mit dem Nachholepunktspiel Saxonia Bernsbach gegen Rot-Weiss Pressnitztal begann am die Rückrunde in der Sparkassenkreisliga Staffel Mitte. Das Spiel gewann Bernsbach mit 3:0 und wurde aufgrund der winterlichen Witterung im Lößnitzer Stadion ausgetragen. Die nachfolgenden Heimspiele (gegen ESV Buchholz 1:3 und Elterleiner SV 5:1) trug die SV Saxonia Bernsbach wiederum in Lößnitz aus. Die nächsten Heimspiele (wieder im Bernsbacher Stadion) finden am gegen Annaberg 2 und am gegen Bermsgrün statt. Ein weiteres wichtiges Heimspiel findet am Himmelfahrtstag (09.05.) ab Uhr in Bernsbach statt. Im Wernesgrüner Pokalwettbewerb trifft Saxonia Bernsbach auf den Erzgebirgsligisten BSV Gelenau. Wir erwarten hierzu viele Zuschauer. Die drei Nachwuchsmannschaften des SV Saxonia Der VW T5 bietet Platz für neun Personen und soll damit hauptsächlich die Mitglieder der Jugendfeuerwehr transportieren. Er steht für Fahrten zur Ausbildung, zu Freizeiten und natürlich auch zu Wettkämpfen zur Verfügung. Darüber hinaus werden wir das Fahrzeug auch für sonstige Dienstfahrten nutzen und da es sich um ein vollwertiges Einsatzfahrzeug mit Sondersignalanlage sowie Funk handelt, wird er auch bei dem einen oder 17

18 anderen Einsatz zu sehen sein. Der Wunsch nach solch einem Auto bestand seitens der Feuerwehr schon recht lang. Mit einer ungewöhnlichen Finanzierung haben wir die Beschaffung voran gebracht. Über Euro Spendengelder wurden gesammelt, ein Rabatt durch VW von über Euro, Euro vom Feuerwehrverein Lauter, Euro von der Stadtverwaltung und Euro aus der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Lauter ermöglichten den Kauf des Transporters. Ein aufrichtiges Dankeschön an alle Sponsoren, die in Form von Firmen, Unternehmen aber auch als Privatpersonen das Vorhaben unterstützt haben. Der Dank gilt hier besonders an Heike und Wolfgang Schmidt, Omeras GmbH, Volker Zimmer, Bau Spezi Lauter, Partyund Tagesgaststätte Oeser, Erzgebirgssparkasse, Mike Scholz, Varius Service GmbH, Pflegedienst Grimm, Lautergold Paul Schubert GmbH, Autohaus Richter, AKW Umwelttechnik GmbH, W & K Automobile GmbH, Metarec Metall Recycling GmbH, Getränkehandel Pausch, Blumengeschäft Sonnenhut, Grzanna Büro Service GmbH, Tankstelle Ulrich Scharf, Versicherungsbüro Frank Schubert, Gaststätte Zum Stadtschreiber, Firma Mario Lenk, Pflegedienst Edelweiß, den Sachsentrickern und der Dachdeckerei Harald Englert. Ein großes Dankeschön an das Autohaus Weiß für die Einzelspende von über Euro sowie allem Organisatorischen, von der Beschaffung und dem Einbau der Sondersignalanlage über den Einbau der Funktechnik bis hin zur Beklebung des Fahrzeuges. Meinen Dank auch nochmals an die Mitglieder des Feuerwehrvereins sowie dessen Vorstandes für die finanzielle Unterstützung. Ebenso mein Dank an alle Mitglieder der Feuerwehr Lauter für die Entscheidung, einen Großteil unserer Ersparnisse in dieses Fahrzeug zu investieren. Der Mannschaftstransportwagen wird Eigentum der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach. Die zukünftig anfallenden Betriebskosten werden durch die Stadt übernommen. Häret Wehrleiter Streiflichter aus Bernsbachs Vergangenheit Das Backhaus Während andere Orte wie Bad Schlema, Wildbach oder Waschleithe ihre Backhäuser neu errichtet haben, um alte Traditionen zu pflegen, wird in Bernsbach abgerissen wurde das alte Backhaus, das schon seit Jahren dem Verfall preisgegeben war, mit Hilfe der Gemeinde und Fördermitteln dem Erdboden gleich gemacht. Aber weiß überhaupt noch jemand, dass sich in diesem Gebäude die erste Bäckerei des Ortes befand? Einige alte Einwohner können sich vielleicht noch an den Schröder-Paul-Schuster erinnern, der durch sein Fenster und durch seine alte Hornbrille den Leuten auf der Straße nach sah und seinem Handwerk nachging. Früher befand sich in jedem Gut oder Gartenhaus ein eigener Backofen zur Versorgung der Familie und des Gesindes mit Brot und Semmeln. Weiterhin hatte die Gemeindemühle das Recht Brot zu backen und zu verkaufen. Als 1688 Erbrichter Daniel Höfer für sein Gut 18 die Erbgerichtsbarkeit käuflich erwarb, wurde ihm zugleich das Recht erteilt, zu backen, Bier und Branntwein auszuschenken und Salz zu verkaufen. So wird er kurz darauf das Back- und Schlachthaus an der Dorfstraße errichtet haben, um die Einnahmen für sein Erbgericht zu sichern. Nachdem Höfer fast 25 Jahre in Besitz des Backhauses war, verkaufte er 1714 dieses und das in unmittelbarer Verbindung stehende Schlachthaus (ein gemeinsamer Keller) an seinen Sohn Daniel. Allerdings wurde dieser Verkauf 1718 wieder aufgehoben und das Backhaus verblieb im Besitz der Höferschen Familie verkaufte Höfers Witwe, Rosina Höfer, das Erbgericht mit Back- und Schlachthaus an die Gemeinde Bernsbach für 600 Thaler. Damit endeten auch jahrelange Streitigkeiten zwischen dem Erbgericht und der Gemeinde wegen illegalem Broteinschleppens aus anderen Orten verkauften schließlich Vertreter der Gemeinde das Back- und Schlachthaus an Johann Georg Reimann aus Lößnitz. Reimann wirtschaftete bis 1764 in beiden Häusern verkaufte er sie für 710 Thaler an Christian Schubert. Auch Schubert war nicht lange Besitzer, bereits 1766 veräußerte er das Backhaus an Daniel Baumgärtel für 300 Thaler. Seit diesem Jahr gingen beide Häuser getrennte Wege, besaßen aber immer noch einen gemeinsamen Keller, dessen Zugang sich im Schlachthaus befand. Baumgärtel verlor wahrscheinlich seinen Besitz in der großen Hungersnot Im Repertorienbuch von 1773 befindet sich ein Hinweis auf sein Schuld- und Creditwesen. Aus der Concursmasse erwarb der reiche Handelsmann Carl Christian Gotthilf Höfer das Haus, welches er 1792 an den Bäcker Carl Gottlieb Finger verkaufte. Dieser veräußerte es bereits ein Jahr später an den damaligen Erbrichter Johann Gottlieb Ott. Ott wird noch 1801 und 1807 in den Steuerlisten genannt erwarb der Schuhmachermeister Carl Christian Gotthilf Ullmann das Backhaus. Er wird im Einwohnerverzeichnis von 1838 erwähnt. Zwei Jahre später am ging das Haus in den Besitz des Handelsmannes Carl Traugott Goldhahn über, der es 1868 für 500 Thaler an seinen Sohn Carl Ernst Hermann Goldhahn verkaufte. Schließlich kam es in den Besitz von Ernst Emil Goldhahn. Doch da gab es schon lange keine Bäckerei mehr in diesem Haus. Nun ist ein Stück Bernsbacher Historie unwiederbringlich verloren. Vielleicht erinnert jedoch bald ein Schild an die Geschichte des Bernsbacher Backhauses. Glück auf! M. Herrmann Feuerwehrverein Pöhla e. V. 7. Tanzmusikfest der Generationen Es ist wieder soweit: Zum 7. Mal findet das legendäre Tanzmusikfest der Generationen im Festzelt am Pfeilhammerteich in Pöhla statt. Am 11. Mai 2013 geben folgende Bands ihr Bestes: Migma, Saitensprung, Panorama, Black Five, Flash, Angels, Regenbogen, Rezeptfrei

19 Einlass 18.00Uhr Beginn Uhr Kartenvorverkauf ab 02. April u. a. bei Land of Musik Raschau, Bestellannahme Endt Pöhla, Blumenladen Haustein Pöhla, Musikhaus Philipp Schwarzenberg, KIKI Kindermoden Raschau Vorverkauf 15,- Abendkasse 17,- Suche diese alte Ansichtskarte (farbig) von Oberpfannenstiel! Wer kann mir helfen?? Kontakt: / Ab Mai Tanztee für Junggebliebene im Kulturhaus Lauter Hallo Sportfreunde, am Montag, den 13. Mai 2013, um 15:00 Uhr, wollen wir, die Kraftsportfreunde Erzgebirge e.v. zusammen mit der Tanzschule City Dance einen gemütlichen Tanznachmittag im großen Saal des Kulturhauses durchführen. Unser Programm besteht aus einer Stunde professionellem Tanztraining, gemütlichem Kaffetrinken und einer weiteren Stunde freiem Tanz, wo sich natürlich auch Lieder und diverse Tänze gewünscht werden können. Unser Angebot richtet sich an alle, die in einer lockeren Art und Weise sowie in einer gemeinschaftlichen Atmosphäre das Tanzen genießen möchten. Das Alter hingegen spielt keine Rolle. Wir würden uns freuen, wenn sich zur ersten Stunde ausreichend Paare, gern auch einzelne Damen und Herren, melden würden. Für den Nachmittag fällt ein Unkostenbeitrag in Höhe von 8,90 an, in dem eine Tasse Kaffee und 1 Stück Kuchen bereits enthalten sind. Eine telefonische Anmeldung bei André Neubert oder per andre-neubert@web.de ist erwünscht. Wir bauen ein und fertigen für Sie: - Heizungen Oel, Gas, Alternative Heizsysteme - Holz, Pellet, Wärmepumpen, Solar - Dacharbeiten und Fassadenverkleidungen PREFA, - Sanitärinstallation aller Art Sadler Klempner - Heizung-Sanitär August-Bebel-Straße Lauter Tel.: 03771/ Fax: 03771/ Handy: 0171/ Vermieten Ferienwohnung für 2 Personen ab 20,-. (2 Aufbettungen möglich) PS: Wir starten unser Tanztraining mit einem Langsamen Walzer und Disco Fox. Folgetermine: 27.Mai, 10. Juni, je 15:00 Uhr. Mit sportlichem Gruß André Neubert-Vorstandsvorsitzender SCHÖNHERR SEIFERT Rechtsanwälte Einen schönen Sommer wünscht TAXI & PATIENTENBEFÖRDERUNG SCHUBERT Tel.: Grünhainer Straße 24a Bernsbach seit 1961 in Bernsbach Sven Schönherr Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Jörg Seifert Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Arbeits- und Sozialrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Bußgeldsachen, Strafrecht, Allg. Zivilrecht, Wirtschaftsrecht Industriestraße Lauter-Bernsbach Tel

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