Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Verkehr Kreisausschuss Kreistag

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1 DER LANDRAT Paderborn, den 13. Mai 2008 Drucksachennummer (DS-Nr.): /1 Öffentliche Nichtöffentliche Verwaltungsvorlage Mitteilungsvorlage Änderungs-/Ergänzungsvorlage Allgemeine Mitteilungsvorlage Beratungsfolge: Gremium Sitzungstermin Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Verkehr Kreisausschuss Kreistag Antrag auf Änderung der Fahrpreisordnung für die vom Kreis Paderborn genehmigten Taxen v Gemäß 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit 4 der Verordnung der Landesregierung des Landes NRW über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem PBefG ist der Kreis Paderborn als Kreisordnungsbehörde ermächtigt und verpflichtet, durch Rechtsverordnung die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr in seinem Zuständigkeitsbereich festzulegen. Letztmalig erfolgte eine Änderung der Fahrpreisordnung durch Rechtsverordnung des Kreistages vom mit Wirkung vom Die zuvor mit Rechtsverordnung des Kreistages vom mit Wirkung vom festgesetzten Tarife blieben jedoch für Fahrten an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr unverändert bestehen. Im Kreis Paderborn gibt es derzeit 38 Taxi-Unternehmer, von denen insgesamt 115 Taxen betrieben werden. Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein- Westfalen e.v., dem allerdings nicht alle Taxi-Unternehmer aus dem Kreis Paderborn angehören, hat am im Namen der ihm angeschlossenen Taxenunternehmen aus dem Kreis Paderborn eine Tarifanhebung der derzeit geltenden Grundgebühr sowie der Kilometergebühr am Tag, in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen beantragt. In der Zeit von bis Uhr soll die Grundgebühr zukünftig 3,30 und der Kilometerpreis 1,60 betragen.

2 2 In der Zeit von bis Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen soll der Grundpreis zukünftig 3,50 und der Kilometerpreis 1,70 betragen. Dadurch würde die derzeit festgesetzte Grundgebühr um jeweils 0,80 und der bisher zu zahlende Kilometerpreis um jeweils 0,25 steigen. Der Zeitpreis von 26,00 je Stunde soll unverändert bleiben. Der Verband begründet seinen Vorschlag damit, dass seit der letzten Anpassung der Fahrpreise für Tagfahrten und 2006 für Fahrten in der Nacht sowie an Sonnund Feiertagen - in einigen Bereichen drastische Preissteigerungen eingetreten seien. Während die Personalkosten zumindest seit der letzten Anpassung in 2006 unverändert geblieben seien, hätten sich in den vergangenen zwei Jahren erhöht. die Fahrzeugbeschaffungskosten um 4,01 %, die Kraftstoffkosten um 20,77 %, die Kosten für Ersatzteile, Zubehör und Fahrzeugpflege um 2,24 % und die Kosten für Reparaturen, Inspektion und Wagenwäsche um 5,47 % Der Verbraucherpreisindex sei seitdem von 108,9 auf 113,2 Punkte gestiegen, was einer Erhöhung um 3,95 % bzw. 4,3 Punkte entspricht. Das für eine Tarifänderung erforderliche Anhörverfahren wurde durchgeführt. Im Anhörverfahren haben sich die im Kreis Paderborn ansässigen Taxiunternehmen nicht geäußert. Allerdings hat ein dem Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.v. nicht angehörender Kleinunternehmer mit insgesamt 3 Taxen gegenüber der Presse seine Ablehnung kundgetan. Von den zehn kreisangehörigen Städten und Gemeinden haben sich am Anhörverfahren insgesamt drei Städte und Gemeinden beteiligt. In zwei Fällen wurden keine Einwendungen geltend gemacht. Eine Stadt hält eine Preiserhöhung für gerechtfertigt, spricht sich aber für eine moderate Erhöhung als ausreichend aus. Von den sonstigen anzuhörenden Stellen hat sich nur die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld geäußert. Auch die IHK befürwortet unter Berücksichtigung aller ihr vorliegenden Fakten, der wirtschaftlichen Situation im Taxigewerbe - die u.a. auch ihrer Auffassung nach durch steigende Kosten gekennzeichnet ist - und angesichts der bereits in anderen Kreisen in OWL aktuell geltenden Tarife eine moderate Tariferhöhung. Sie gibt dabei aber gleichzeitig auch zu bedenken, dass die finanzielle Belastbarkeit der Fahrgäste begrenzt sei und die Taxitarife in Ostwestfalen bereits die höchsten in NRW seien.

3 3 Aufgrund der Abschlussformulierung in der Anhörung wird damit angenommen, dass abgesehen von den vorstehenden Hinweisen auf eine maßvolle Tariferhöhung gegen eine Änderung der Fahrpreisordnung keine Einwendungen bestehen. Als Grundlage für eine Entscheidungsfindung zur beantragten Tariferhöhung wurde zunächst ein landesweiter Vergleich der Taxitarife aller Landkreise im Land Nordrhein-Westfalen mit Stand vom 01. Mai 2008 erstellt. Den dieser Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügten Aufstellungen und Diagrammen können die Einzelergebnisse dieses Vergleichs entnommen werden. Mit einer Grundgebühr von 2,50 am Tag und 2,70 bei Nacht / Sonn- und Feiertagen liegt der Kreis Paderborn tagsüber 0,07 über und nachts sowie an Sonn- und Feiertagen um 0,02 unter dem Mittelwert aller Landkreise. Der für Fahrten am Tag festgelegte Kilometerpreis von derzeit 1,35 liegt 0,10 unter dem Landesdurchschnitt. In der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen wird der Landesdurchschnitt mit einem festgesetzten Kilometerpreis von derzeit 1,45 ebenfalls um 0,10 unterschritten. Die durchschnittliche Wartezeit wird in NRW mit 26,73 abgerechnet, so dass der Kreis Paderborn mit 26,00 auch hier um 0,73 unter dem Landesdurchschnitt liegt. Der für eine 3- bzw. 5-km Fahrt in den Landkreisen von einem Kunden zu zahlende Preis beläuft sich aktuell ohne Berücksichtigung von Wartezeiten im Durchschnitt bei Tag auf 6,75 bzw. 9,65 und bei Nacht / Sonn- und Feiertagen auf 7,33 bzw. 10,44. Im Kreis Paderborn kosten derartige Fahrten bei Tag 6,55 bzw. 9,25 und bei Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen 7,05 bzw. 9,95. Im Rahmen der Diskussion über die Notwendigkeit einer Tariferhöhung im Kreis Paderborn sollte aber nicht unberücksichtigt bleiben, dass 1. in anderen Regionen des Landes und auch schon in einigen Nachbarkreisen Kosten von den Taxinutzern erhoben werden können, die hier bisher und aller Voraussicht nach auch zukünftig nicht zur Debatte standen. Dabei handelt es sich um Zuschläge für die Mitnahme von Gepäck (z. B. ab dem 2. Gepäckstück 0,50 )

4 4 Bereitstellung von Großraumtaxen - Taxen mit mehr als 4 Fahrgastplätzen (Beträge zwischen 3,-- bis 5,-- ) zusätzliche Berechnung der Anfahrt außerhalb der Betriebssitzgemeinde (rd. 0,60 je km) usw. und besonders auch die Tatsache, dass 2. im Kreis Paderborn die Tarife für Fahrten am Tag mit 2,50 als Grundund 1,35 als Kilometerpreis seit 2001unverändert geblieben sind. Ebenfalls nicht unberücksichtigt bleiben sollte in diesem Zusammenhang, dass seit der letzten Tarifanpassung für Tagfahrten vor fast sieben Jahren die für das Taxigewerbe dominierenden Kostenbereiche, insbesondere aber die Kraftstoffkosten erheblich gestiegen sind. Der Verbraucherpreisindex stieg in der Zeit zwischen 2001 und 2006 von 100 auf 108,7 Punkte (= 8,7 Punkte bzw. 8,7 %) sowie seitdem bis zum jetzigen Zeitpunkt auf 113,2 Punkte (= 4,5 Punkte bzw. weitere 4,14 %). Festzustellen ist ferner, dass die Taxipreise im Kreis Paderborn mittlerweile sowohl am Tag als auch bei Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen unter dem Landesdurchschnitt liegen. Unter Berücksichtigung der Ausführungen des Antragstellers sowie auf der Grundlage der Ergebnisse des landesweiten Vergleichs der in den Kreisen aktuell geltenden Taxitarife schlage ich vor, der beantragten Tariferhöhung zwar nicht antragsgemäß, aber mit Wirkung vom wie folgt zu entsprechen: 1. Grundpreise: Die bisher geltenden Grundpreise in Höhe von 2,50 an Tag bzw. 2,70 für die Zeit von Uhr bis Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bleiben in unveränderter Höhe bestehen. 2. Erhöhung der Kilometerpreise: am Tag von 1,35 auf 1,50 = 11,11% sowie für die Zeit von Uhr bis Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 1,45 auf 1,60 = 10,34 %. Dazu ist eine Änderung der 2, 3 und 8 der Fahrpreisordnung für die vom Kreis Paderborn genehmigten Taxen v und eine Neuveröffentlichung erforderlich.

5 5 Durch die empfohlene Tarifanpassung würden zukünftig für eine 3- bzw. 5 km Fahrt am Tag 7,00 bzw. 10,40 (bisher 6,55, bzw. 9,65 ) und in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen 7,50 bzw. 10,70 (bisher 7,05 bzw. 9,95 ) zu zahlen sein. Das wären sowohl am Tag als auch in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen 0,45 bzw. 0,75 mehr als bisher. Beschlussvorschlag: Die z.zt. geltende Fahrpreisordnung für die vom Kreis Paderborn genehmigten Taxen vom wird wie folgt geändert: 2 Beförderungsentgelt a) Grundpreis.. b) Kilometerpreis in Höhe von 1,50 (0,10 nach je 66,666 m) am Tag (6.00 bis Uhr) in Höhe von 1,60 (0,10 nach je 62,50 m) in der Nacht (22.00 bis Uhr) und an Sonn- und Feiertagen... Versagen des Fahrpreisanzeigers 3 1. Beim Versagen des Fahrpreisanzeigers wird das Beförderungsentgelt nach der durchfahrenen Strecke wie folgt errechnet - aus dem Grundpreis - und dem Kilometerpreis von 1,50 am Tag (6.00 bis Uhr) und von 1,60 in der Nacht (22.00 bis Uhr) und an Sonn- und Feiertagen

6 6 8 Inkrafttreten Diese Fahrpreisordnung tritt am in Kraft. Die Fahrpreisordnung vom tritt am gleichen Tage außer Kraft. Die geänderte Fahrpreisordnung ist insgesamt als Neufassung im Amtsblatt für den Kreis Paderborn zu veröffentlichen. gez. Manfred Müller Landrat Anlagen Vergleichbare Berechnung der 3- bzw. 5-km-Touren Grundpreis NRW-Tarif, Tag Grundpreis NRW-Tarif, Nacht km-preis NRW-Tarif, Tag km-preis NRW-Tarif, Nacht Wartezeit/Stunde NRW 3-km-Tour, Tag in NRW 5-km-Tour, Tag in NRW 3-km-Tour, Nacht in NRW 5-km-Tour, Nacht in NRW

7 Für die Berechnung der 3- bzw. 5 km Touren vergleichbar gemachte Tarifstruktur in den NRW - Kreisen aktueller Stand: Kreis Gültigkeit Tag-Tarif Nacht-Tarif Tag-Tarif Nacht-Tarif Wartezeit werktags werktags werktags werktags So. u. Feiert. So. u. Feiert. ab (Grundpreis ) (Grundpreis ) (KM-Preis ) (KM-Preis ) ( ) Paderborn ,50 2,70 1,35 1,45 26,00 Minden-Lübbecke ,50 3,00 1,60 1,70 27,00 Lippe** ,80 3,30 1,60 1,70 27,60 Höxter ,50 3,00 1,60 1,70 25,60 Herford ,50 3,00 1,60 1,70 27,00 Gütersloh ,50 3,00 1,50 1,60 27,00 Unna ,40 2,80 1,36 1,46 24,40 Steinfurt ,50 3,00 1,40 1,50 25,60 Coesfeld* ,40 2,80 1,50 1,60 28,00 Siegen-Wittgenstein ,40 3,00 1,40 1,50 25,20 Recklinghausen ,50 2,80 1,50 1,60 24,60 Märkischer Kreis ,50 2,80 1,50 1,60 27,00 Hochsauerlandkreis ,50 3,00 1,60 1,70 27,00 Ennepe-Ruhr-Kreis ,30 3,30 1,50 1,50 25,00 Borken ,50 3,00 1,40 1,50 22,80 Soest ,50 3,00 1,60 1,70 25,80 Olpe ,40 3,00 1,40 1,50 25,20 Warendorf ,50 3,00 1,40 1,50 25,80 Rhein-Sieg-Kreis ,70 2,70 1,45 1,55 26,00 Euskirchen * ,30 2,30 1,40 1,50 25,00 Erftkreis * ,20 2,20 1,45 1,55 29,00 Düren * ,30 2,30 1,45 1,55 25,00 Aachen* ,30 2,30 1,40 1,50 23,00 Oberberg. Kreis * ,60 2,60 1,45 1,50 30,00 Wesel * ,10 2,10 1,25 1,45 35,00 Viersen ,50 2,50 1,40 1,50 35,00 Rheinisch Berg. Krs. * ,20 2,20 1,55 1,65 32,00 Mettmann * / *** ,10 2,10 1,40 1,50 20,45 Heinsberg * ,00 2,00 1,40 1,40 21,00 Neuss * ,00 2,20 1,40 1,50 32,72 Kleve ,20 2,20 1,20 1,40 28,00 Die Grundpreise der Kreise, die jeweils eine Schalteinheit (0,10 ) oder sogar wie im Kreis Lippe den Preis für Fahrstrecken enthalten, wurden um diese Werte bereinigt, um die Preisstrukturen vergleichbar zu machen. In den mit * gekennzeichneten Kreisen ist der Grundpreis jeweils 0,10, im Kreis Lippe ** sogar um 3,20 bzw. 3,40 höher als vermerkt, beinhaltet aber die Wegstrecke für eine Schalteinheit, im Kreis Lippe sogar den Fahrpreis für die ersten zwei KM. Für die mit gekennzeichneten Kreise ist eine Tariferhöhung in ähnlicher Höhe wie im Kreis Paderborn beantragt. Mit einer Entscheidung darüber wird bis zur Sommerpause gerechnet. * / *** Im Kreis Mettmann gilt ab dem 6. Fahrkilometer ein geringerer KM-Preis.

Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Verkehr Kreisausschuss Kreistag

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