2. Elternbrief. Bertolt-Brecht-Schule 2016/2017. Nürnberg, den 06. März 2017

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1 2. Elternbrief 1/6 Bertolt-Brecht-Schule 2016/2017 Nürnberg, den 06. März 2017 Liebe Erziehungsberechtigte, wir möchten Ihnen heute ein paar wichtige Informationen zukommen lassen. 1. Elterninformationen digital Elternbriefe des laufenden Schuljahres sowie die aktuellen Sprechstunden-Termine der Lehrkräfte können Sie jederzeit im internen Bereich unserer Homepage ( nachlesen bzw. herunterladen. Bitte verwenden Sie dazu folgende Login-Daten: Benutzername: bbs-user Kennwort: bertolt98 Eltern mit Kindern an unserer Realschule oder unseres Gymnasiums können Sie sich ab sofort per erinnern lassen, sobald ein neuer Elternbrief im internen Bereich erschienen ist. Geben Sie dazu Ihre -Adresse im Sekretariat ab, indem Sie untenstehenden Abschnitt verwenden. Sie helfen der Schule damit Druckkosten zu sparen! 2. Neue Lehrkräfte Zum Halbjahr begrüßen wir drei neue Kollegen an unserer Schule: am Gymnasium: an der Realschule: 3. Turnhallen gesperrt Pascal Pesch (Physik/Geographie) Andreas Votteler (Mathematik/Sport/Physik) Alexander Lax (Deutsch/Geschichte) Aufgrund dringend notwendig gewordener, unaufschiebbarer Sanierungsarbeiten sind zur Zeit leider beide Turnhallen gesperrt. Die Schulleitung arbeitet gemeinsam mit der Stadt Nürnberg unter Hochdruck an einer Lösung, insbesondere für anstehende Prüfungen aber auch für den regulären Schulsport. Bitte geben Sie bis dahin Ihren Kindern passende Sportkleidung mit, damit der Sportunterricht soweit wie möglich im Freien stattfinden kann. 4. Wahl der Wahlpflichtfächergruppe an der Realschule für die 6. Jahrgangsstufe In der Realschule stehen Entscheidungen an, die die Schullaufbahn betreffen. So müssen Eltern und Schüler der sechsten Jahrgangsstufe entscheiden, welche Wahlpflichtfächergruppe belegt werden soll. An der BBS Realschule können folgende Zweige gewählt werden: Wahlpflichtgruppe I mit mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Ausrichtung, Wahlpflichtgruppe II mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung, Wahlpflichtgruppe III a mit der Pflichtfremdsprache Französisch und Wahlpflichtgruppe III b sportlicher Zweig (nur für die Leistungssportler wählbar). Ein umfangreicher Infoabend zu diesem Thema findet am Mittwoch, den 8. März 2017 um Uhr im Großraum Nord statt. 5. Wahl der Sprachenfolge und des Ausbildungszweiges am Gymnasium Am Gymnasium stehen einige Schullaufbahnentscheidungen in den Klassen 5 und 7 an: Die Schülerinnen und Schüler unserer fünften Jahrgangsstufen müssen sich mit ihren Eltern entscheiden, ob sie als zweite Fremdsprache nach Englisch ab der sechsten Jahrgangsstufe Französisch oder Latein lernen wollen. Diese zweite Fremdsprache muss dann bis zur zehnten Klasse weitergeführt werden. Nachdem Ende Februar ein Infoabend zu diesem Thema stattgefunden hat, bitten wir Sie, Ihre ausgefüllten Wahlzettel möglichst zeitnah der Klassenleitung zu übergeben. Eine Entscheidung über die Wahl des Schulzweiges - ob naturwissenschaftlichtechnologischer oder sprachlicher Zweig - wird damit noch nicht getroffen; dieser erfolgt erst während der siebten Jahrgangsstufe in einer weiteren dazu stattfindenden Informationsveranstaltung, in der Sie eingeladen werden. In der siebten Jahrgangsstufe muss zwischen dem sprachlichen Zweig und dem naturwissenschaftlichtechnologischen Zweig gewählt werden. Das bedeutet, dass in der achten Jahrgangsstufe mit Italienisch als dritter Fremdsprache der Schwerpunkt auf den sprachlichen Bereich (ggfs. mit Austausch in einer italienischen Stadt) gelegt wird oder mit verstärktem Unterricht in den Fächern Chemie, Physik und Informatik der naturwissenschaftliche Bereich gefördert wird. Nachdem Ende Februar ein Infoabend zu diesem Thema stattgefunden hat, bitten wir Sie entsprechend, Ihre ausgefüllten Wahlzettel möglichst zeitnah der Klassenleitung abzugeben.

2 6. Spätbeginnende Fremdsprache in der 10. Jahrgangsstufe für Gymnasiasten und Realschüler In der zehnten Jahrgangsstufe des Gymnasiums kann das Fach Latein abgeschlossen und Französisch als sogenannte spätbeginnende Fremdsprache gewählt werden, die aber dann bis zum Abitur (Klasse 10-12) weitergeführt werden muss. Diese spätbeginnende Fremdsprache stellt auch für Realschüler ohne zweite Fremdsprache eine Möglichkeit dar, an der BBS das Abitur abzulegen und damit die Allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Besprechen Sie diese Möglichkeit gerne auch mit den Französisch- und Beratungslehrkräften unserer Schule. Nachdem Ende Februar ein Infoabend zu diesem Thema stattgefunden hat, bitten wir Sie Ihre Wahlentscheidung abzugeben oder bei Interesse ein weiteres Gespräch mit Herrn Fiebrich zu vereinbaren (0911/ ). Bringen Sie dafür bitte auch das Zwischenzeugnis zur Voranmeldung Ihres Kindes mit. Eine endgültige Anmeldung und Zusage erfolgt erst nach Abschluss der Realschulprüfung (Abgabe des Originalzeugnisses) und der offiziellen Anmeldung. Realschüler der Wahlpflichtfächergruppe III a/französisch können dagegen in den naturwissenschaftlichtechnologischen Zweig des Gymnasiums und somit regulär in die 10. Klasse mit dem fünften Lernjahr Französisch eintreten. Bei einem Notendurchschnitt im Abschlusszeugnis in den Vorrückungsfächern von 3,0 oder besser entfällt die Aufnahmeprüfung und die Probezeit. 7. Beratungslehrer Für den Fall, dass die schulischen Leistungen Ihres Kindes absinken bzw. abgesunken sind oder Sie generelle Fragen zum schulischen Werdegang Ihres Kindes haben, stehen Ihnen unsere Beratungslehrer zur Verfügung. Für das Gymnasium ist dies Herr Lang und für die Realschule Frau Eberl (Terminvereinbarung über 0911/ ). Für die Mittelschule ist Herr Tischler der zuständige Beratungslehrer. 8. Hausaufgabenkonzept Hausaufgaben dienen der Einübung aktueller und der Wiederholung früherer Lerninhalte. Der Lernstoff kann generell nur durch kontinuierliches Arbeiten eingeübt und gefestigt werden. Hausaufgaben ergeben sich aus dem jeweiligen Unterricht. Der Umfang und Zeitaufwand für die Hausaufgaben kann, je nach Unterrichtssituation, schwanken. Der zeitliche Umfang für die gesamte häusliche Arbeitszeit eines/einer durchschnittlich begabten Schülers / Schülerin soll in der Unterstufe täglich zwei Stunden nicht überschreiten. In der Unterstufe und Mittelstufe gilt zudem: Schriftliche Hausaufgaben werden nicht gestellt, wenn die Folgestunde des gleichen Faches unmittelbar auf einen Tag mit Nachmittagsunterricht folgt und wenn dieser um 15:45 Uhr oder später endet. Dies betrifft jedoch nicht das Lernen von Vokabeln für Fremdsprachen. Das Lernen von Wörtern kann als mündliche Hausaufgabe auch an langen Tagen aufgegeben werden. Schriftliche Hausaufgaben werden in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 im Normalfall nur in Schulaufgabenfächern gegeben, ab der Jahrgangsstufe 11 in allen Fächern. Es gibt die Möglichkeit im Rahmen des Hausaufgabenunterrichts Hausaufgaben auch nachmittags in der Schule zu erledigen und dabei von einer Lehrkraft betreut zu werden. Dies gilt von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 13:15 Uhr bis 15:45 Uhr. Für die 5. und 6. Klassen gibt es einen gesonderten Hausaufgabenunterricht, der bis zu drei Mal wöchentlich im Stundenplan verankert ist und von Kernfachlehrern betreut wird. Er findet in kleinen Gruppen mit maximal 15 Kindern statt. Eltern können ihre Kinder dafür fest anmelden. Die Lehrerkonferenz hat beschlossen, dass alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 verpflichtet sind, ein Hausaufgabenheft zu führen. So soll sichergestellt werden, dass alle Arbeitsaufträge zuverlässig erledigt werden und dass Schülerinnen und Schüler ihre Hausaufgaben zeitlich besser planen können. In diesem Schuljahr wurde erstmals an alle Schüler ein kostenloses schulspezifisches Hausausaufgabenheft ausgegeben. 9. Leistungsnachweise für Sportschüler Ab sofort können auch montags wieder kleine, schriftliche Leistungsnachweise (z. B. Stegreifaufgaben) in allen Fächern erhoben werden! Sollte Ihr Kind am Wochenende an einer überregionalen Wettkampf- oder Trainingsmaßnahme teilnehmen, die von Samstag bis in den Sonntagnachmittag dauert, so geben Sie bitte Ihrem Kind das ausgefüllte Formblatt mit (Download-Link s. u.), das der entsprechende Lehrer vor dem Leistungsnachweis von Ihrem Kind erhält. Der kleine schriftliche Leistungsnachweis muss dann nicht mitgeschrieben werden. Wünschenswert bleibt weiterhin, dass Ihr Kind bereits vor dem Wochenende seine Lehrerinnen und Lehrer mündlich informiert. Wir gehen davon aus, dass Sie als Eltern äußerst sorgfältig mit dieser Regelung verfahren. Die weiteren Regelungen bezüglich der großen Leistungsnachweise (Schulaufgaben) und der kleinen mündlichen Leistungsnachweise (Abfragen) bleiben von dieser Neufassung unberührt. Für Rückfragen steht Ihnen die Sportkoordination gerne zur Verfügung. Hier der Link zum Formblatt auf der BBS-Homepage: 2/6

3 3/6 10. Termine Mi :00-20:00 6R-Klassen: Infoabend zu den Wahlpflichtfächergruppen im Großraum Nord Mo Mi Weimar-Fahrt der Q11 Mo :00-13:00 Wasserfest Klassen 5 und 6, Langwasserbad Mi :00-13:00 Do :00 Finale im Vorlesewettbewerb der 7. Klassen der mittelfränkischen Realschulen an der BBS, GRN Große Kunstausstellung und Konzert: "Verleihung des BBS-Förderpreises Musik / Kunst" im Großraum Nord Fr :15 Unterrichtsschluss Mo Fr Osterferien Mo Fr Abschlussfahrt 10R-Klassen Do Boys- und Girls-Day Fr Zwischenbericht für Realschule und Gymnasium Do :45 Unterrichtsschluss Do :00 8R-Klassen: Infoabend im Großraum Süd Do :00-20:00 2. Elternsprechabend Di Wandertag (Sportklassen ab 9:30 Uhr) Mo Fr Schullandheimaufenthalt 5R-Klassen Mo Fr Betriebspraktikum 9R- und 9G-Klassen Do Christi Himmelfahrt (unterrichtsfrei) Fr :15 Unterrichtsschluss Di Fr Pfingstferien Fr Entlassung der Gymnasiasten; Abschlussfeier Fr R-Klassen: unterrichtsfrei Mo Di Besuch des Dokumentationszentrums der Klassen 10Ra/b bzw. 10Rc/d Di Unterstufentheater Englisch: 5G, 6G, 6R-Klassen Di Bundesjugendspiele 5./6. Klassen Mi :15 Unterrichtsschluss Do Abschlussfeier der Mittelschule im GRN, 9Ha/9Hb/V2 Do Ballturnier 7. Klassen (ohne Sportklassen) Fr Fußballturnier 8. Klassen (ohne Sportklassen) Fr Zeugnis-Übergabe und Entlassung der 9Ha/9Hb/V2 Fr :00 Entlassung der Realschüler; Abschlussfeier Di Ersatztermin Bundesjugendspiele, falls nicht am Mi :00-19:00 Schulfest Do :15 Unterrichtsschluss Do Bücherei: Ferienausleihe Fr :30 Letzter Unterrichtstag: Ausgabe der Zeugnisse Mo Mo Sommerferien Di :00 Erster Schultag nach den Sommerferien 11. Persönliche Daten Sollten sich Ihre persönlichen Daten (Adresse, Telefonnummer, etc.) geändert haben, dann teilen Sie dies bitte umgehend dem zuständigen Sekretariat mit. Bei Änderungen des Sorgerechts geben Sie bitte den Sorgerechtsbescheid im jeweiligen Sekretariat ab.

4 12. Erkrankung einer Schülerin / eines Schülers a. Meldung vor Unterrichtsbeginn (07:30-08:00 Uhr) Wenn Sie Ihr Kind am Morgen krankmelden müssen, haben Sie folgende Möglichkeiten: Telefonisch: - für das Gymnasium und die Realschule rufen Sie bitte ausschließlich die Telefonnummer 0911/ an. Sie kommen damit beim dienstbereiten Sekretariat heraus oder sprechen ggf. auf den Anrufbeantworter, der regelmäßig abgehört wird. - Krankmeldungen für die Mittelschule müssen unter 0911/ abgegeben werden. Fax: - Sekretariat Gymnasium: 0911/ Sekretariat Realschule: 0911/ Sekretariat Mittelschule: 0911/ Online: - Nutzen Sie bitte ausschließlich das Formular Onlinekrankmeldung, das Sie direkt auf der Homepage der Schule finden. Geben Sie dabei Name und Klasse des Kindes ein! - Eine Krankmeldung per ist nicht möglich! Leistungssportler sollten beim Frühtraining auch unbedingt ihre Trainer telefonisch informieren! Entschuldigungen & Ärztliche Atteste: - Beim Wiederbesuch der Schule ist eine schriftliche Entschuldigung für die Dauer der Krankheit der Klassenleitung vorzulegen. - Dauert die Erkrankung mehr als fünf Unterrichtstage muss ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, das auf Feststellungen beruht, die der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen hat. - Im Gymnasium gilt zusätzlich: In Bezug auf 20 BaySchO hat die Lehrkonferenz im Schuljahr 2016/2017 beschlossen, dass bei angekündigten Leistungsnachweisen in allen Klassen für den Prüfungstag Attestpflicht besteht. - In der Realschule gilt zusätzlich: Darüber hinaus besteht laut 20 BaySchO entsprechende Attestpflicht bei angekündigten Leistungsnachweisen in den Jahrgangsstufen 7 bis einschließlich 10. b. Befreiung vom Unterricht Grundsätzliches: Über die Befreiung von einzelnen Unterrichtsstunden oder Schulveranstaltungen wegen körperlicher Beeinträchtigung entscheidet die zuständige Lehrkraft. Die Sportlehrkräfte können Schülerinnen und Schüler bei Verletzungen oder leichten Erkrankungen nur von der aktiven Teilnahme, nicht aber von der Anwesenheit im Unterricht befreien. Wenn sich Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit krank melden, können Lehrkräfte und die Schulleitung nicht immer feststellen, ob die Krankheit tatsächlich so ernsthafter Natur ist, dass eine Befreiung vom Unterricht notwendig wird. Wir bitten daher die Erziehungsberechtigten, auf ihre Kinder einzuwirken, dass sie nur bei ernsthaften Beschwerden um eine Unterrichtsbefreiung bitten. Organisatorischer Ablauf: Zunächst sollen sich die betreffenden Schülerinnen und Schüler an eine Lehrkraft wenden. Diese organisiert - zum Beispiel bei einem Unfall - sofort Hilfe oder schickt sie zum jeweiligen Sekretariat. Dort werden weitere Schritte veranlasst und je nach Fall die Schülersanitäter, ein Arzt oder Krankenwagen organisiert. Auch das Sanitätszimmer steht zur Verfügung. Bei weniger schweren Erkrankungen (z. B. Übelkeit etc.) wenden sich die Schülerinnen und Schüler ebenfalls zunächst an die unterrichtende Lehrkraft. Diese schickt die Schülerinnen und Schüler zum jeweiligen Sekretariat. Volljährige Schülerinnen und Schüler können nach dortiger Abmeldung nach Hause. Bei Schülerinnen und Schülern unter 18 Jahren werden Erziehungsberechtigte informiert, dass diese sie abholen müssen. Die erkrankten Schülerinnen und Schüler warten dann bis zur Abholung in den Sitznischen bei den Sekretariaten oder im Großraum Süd. Wichtig: Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die vorzeitig aus dem Unterricht entlassen werden, müssen in jedem Fall von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden, um sicher zu stellen, dass die erkrankten Personen unbeschadet nach Hause kommen! 4/6

5 13. Kostenfreiheit des Schulweges Um die Kostenfreiheit des Schulwegs in Anspruch nehmen zu können, müssen für Schülerinnen und Schüler der 5. bis 10. Klassen zwei Bedingungen erfüllt sein: Zum einen muss der Schulweg, d. h. der Fußweg von der Wohnung zur Schule in eine Richtung länger als drei Kilometer sein. Zum anderen muss die besuchte Schule die nächstgelegene weiterführende Schule sein. In der Mittelschule bekommen grundsätzlich nur die Leistungssportschüler eine Fahrkarte erstattet. Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 haben Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges, wenn zusätzlich zu den bereits genannten Bedingungen im neuen Schuljahr innerhalb der Familie für mindestens drei Kinder Kindergeld bezogen wird. Der Nachweis über den Bezug des Kindergeldes (Kindergeldbescheid des Monats August) muss bei Antragstellung im jeweiligen Sekretariat der Schule vorgelegt werden. Wird nicht für mindestens drei Kinder Kindergeld bezogen, können Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen, wenn die Familienbelastungsgrenze (420,-- pro Familie und Jahr) überschritten wird. In diesem Fall wird der über die Familienbelastungsgrenze hinausgehende Betrag erstattet. Hierfür ist es zwingend nötig, dass sämtliche Fahrscheine als Nachweis gesammelt und mit dem Antrag, der im Sekretariat erhältlich ist, eingereicht werden. Eine Antragstellung ist lediglich bis 31. Oktober des vorangegangenen Schuljahres möglich. Für Schülerinnen und Schüler der Leistungssportklassen gibt es eine Sonderregelung. 14. Schülerticket Für Schülerinnen und Schüler, die in Nürnberg wohnen und nicht bereits kostenfreie Wertmarken im Rahmen der Schulwegkostenfreiheit erhalten, gibt es seit dem Januar 2016 ein vergünstigtes Schülerticket. Das Schülerticket besteht aus einem speziellen VGN-Ausweis, der über das Sekretariat beantragt werden kann, und einer Monatsmarke, die für Schülerinnen und Schüler der 5. bis 10. Klassen monatlich 25,90, ab der der 11. Jahrgangsstufe 35,90 kostet. Ein verpflichtendes Abo liegt dem Schülerticket nicht zu Grunde. Es kann also von Monat zu Monat entschieden werden, ob das Ticket gekauft werden soll. 15. Nutzung von Smartphones Grundsätzlich möchten wir Sie daran erinnern, dass - wie es in der Hausordnung steht - Schülerinnen und Schüler Smartphones auf dem Schulgelände der BBS nicht benutzen dürfen; diese müssen ausgeschaltet sein. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Nutzung von Smartphones nicht immer unproblematisch ist. Ihrem Kind stehen im Internet auch jugendgefährdende Inhalte auf pornografischen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Webseiten zum Download zur Verfügung. Für die rechtlichen und finanziellen Folgen stehen Sie als Erziehungsberechtigte gerade. Wenn Sie Gesprächsbedarf in dieser Hinsicht haben, stehen Ihnen unsere Lehrkräfte, unser Sozialpädagoge Markus Voglmaier (0911/ ) und unser Schulpsychologe Christoph Jelko (0911/ ) zur Verfügung. 16. Hinweis des Gesundheitsamts zur Infektionskrankheit Tuberkulose Tuberkulose (kurz: TBC) ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die in deutschen Schulen nur selten vorkommt. Sollte es in Ihrer Familie jedoch einen TBC-Patienten geben, so muss auch die Schule umgehend informiert werden, damit weitere Ansteckungen vermieden werden können! Detaillierte Informationen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder im Merkblatt des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, das Sie im Internet unter folgendem Link finden: Über alle weiteren Infektionskrankheiten, die meldepflichtig sind bzw. den Besuch der Schule untersagen, informieren Sie sich bitte beim Gesundheitsamt Nürnberg, das folgende Hinweise veröffentlicht hat: 14.pdf 5/6

6 17. Tragen von schulsportgerechten Brillen im Sportunterricht In der ministeriellen Bekanntmachung Sicherheit im Sportunterricht vom 8. April 2003 (KWMBI I 2003, S. 202) wird auf die besondere Verletzungsgefahr von Brillenträgern beim Sportunterricht hingewiesen und deshalb das Tragen von schulsportgerechten Brillen empfohlen. Wenn diese Sportbrillen splitterfreie Kunststoffgläser, eine schwer zerbrechliche Fassung und einen festen Sitz haben, übernimmt der Unfallversicherungsträger bei einer Beschädigung der Brille im Sportunterricht und nach der entsprechenden Unfallmeldung über die Schule die Reparatur oder den Ersatz der Brille. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine im Sportunterricht beschädigte normale Brille kein Versicherungsfall ist. 18. Studium: BAföG-Anträge Studierende in Bayern können ihren BAföG-Antrag auch online unter stellen. 19. Muttersprachlicher Unterricht in verschiedenen Sprachen Auch im nächsten Schuljahr organisieren den muttersprachlichen Unterricht in z. B. in Spanisch, Polnisch, Italienisch, Kroatisch, Portugiesisch, Türkisch und Ungarisch die diplomatischen Vertretungen (Konsulate) der einzelnen Staaten. Dieser muttersprachliche Zusatzunterricht ist für Schülerinnen und Schüler ab der Unterstufe geeignet und ist keine schulische Veranstaltung. Auf Antrag kann über den Besuch eine Bescheinigung als Beilage zum Zeugnis erstellt werden. Ein entsprechender schriftlicher Nachweis vom Konsulat über die erbrachten und benoteten Leistungen muss der Schule dafür rechtzeitig vorgelegt werden. Die Bertolt-Brecht-Schule hat die von den jeweiligen Konsulaten verfassten Anmeldeschreiben bzw. Anmeldebögen zum konsularisch organisierten Unterricht an die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler in der Unterstufe weitergegeben, für die dieses Angebot von Interesse sein könnte! Die Anmeldung bis Anfang Mai erfolgt über die Schule beim entsprechenden Konsulat. Weitere Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie im jeweiligen Sekretariat der Schule. 20. Verein der Freunde und Förderer der Bertolt-Brecht-Schule e. V. Dem Elternbrief beigelegt finden Sie ein Schreiben des Fördervereins der Bertolt-Brecht-Schule. Der Förderverein ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der das Schulleben an der Bertolt-Brecht-Schule mit finanziellen Mitteln unterstützt. Spenden und unsere Mitgliedsbeiträge ermöglichen es uns, viele Projekte zu fördern, für die sonst kein Geld vorhanden wäre. Unsere Möglichkeiten vergrößern sich mit jedem neuen Mitglied bei einem Jahresbeitrag ab 12,50 und mit jeder Spende. Auch personelles Engagement im Verein oder im Vorstand ist herzlich willkommen. Helfen Sie uns, die BBS und ihre Schülerinnen und Schüler noch besser als bisher zu unterstützen. Die Bankverbindung des Fördervereins e. V: IBAN: DE BIC: SSKNDE77XXX bei der Sparkasse Nürnberg foerderverein@bbs-nbg.de, Homepage: Die Spenden sind steuerlich absetzbar. Bei kleineren Beträgen genügt der Kontoauszug, bei größeren Beträgen stellen wir auf Anfrage gerne eine Spendenquittung aus. 6/6 Mit den besten Wünschen für das Schuljahr verbleiben wir Dr. Harald Schmidt Schulleiter der Bertolt-Brecht-Schule Harry Windisch Rektor der Bertolt-Brecht-Mittelschule Abgabe im Sekretariat Ja, mein Kind ist in der Realschule / im Gymnasium und ich möchte Hinweise auf neue Eltern-Informationen ab sofort digital erhalten. Meine -Adresse lautet: Name meines Kindes: Unterschrift des Erziehungsberechtigten: Abgabe bei der Klassenleitung bis Den 2. Elternbrief vom 06. März 2017 haben wir erhalten. Name der Schülerin / des Schülers: Unterschrift eines Erziehungsberechtigten:

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