Institut für Wissenschaftliche Weiterbildung (IWW) Fakultät für Ingenieurwissenschaften

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1 Anlage zur Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Weiterbildungs- Master-Studiengang Sicherheitsmanagement Institut für Wissenschaftliche Weiterbildung (IWW) Fakultät für Ingenieurwissenschaften Stand: Inhaltsübersicht 1. Studiengangsspezifische Bestimmungen Organisation Dauer und Gliederung Gebühren Akademischer Grad und Abschlussnote Zulassungskommission Zulassungsvoraussetzungen und Auflagen Anerkennung von extern erworbenen Leistungen Sprachen Prüfungsleistungen Master-Thesis Zuteilung von Modulnummern 4 2. Studienplan Master-Studiengang Sicherheitsmanagement 4 3. Modulkatalog mit Prüfungsarten und Prüfungsleistungen 5 4. Inkrafttreten 6 1

2 1. Studiengangsspezifische Bestimmungen 1.1 Organisation Der Master-Studiengang "Sicherheitsmanagement" wird von der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW), Fakultät für Ingenieurwissenschaften getragen. Das Institut für Wissenschaftliche Weiterbildung (IWW) und die TÜV Saarland Stiftung sind Kooperationspartner. Inhaltlich soll in der Regel ein vorangegangenes natur- oder ingenieurwissenschaftliches Studium vertieft fortgeführt werden. Dabei wird der Schwerpunkt auf eine wissenschaftlich fundierte Anwendung der Inhalte gelegt. 1.2 Dauer und Gliederung (1) Der weiterbildende Master-Studiengang Sicherheitsmanagement umfasst einschließlich Prüfungszeiten, einer praktischen Studienphase und der Master-Abschlussarbeit eine Regelstudienzeit von 4 Semestern als berufsintegrierendes Studium mit einer Summe von insgesamt 120 ECTS-Punkten. (2) Für den Master-Abschluss werden unter Einbeziehung des vorangegangenen Studiums bis zum berufsqualifizierenden Abschluss und der praktischen Tätigkeit mindestens 300 ECTS benötigt. (3) Die Aufteilung des Umfangs auf die einzelnen Module ergibt sich aus dem Studienplan. Der Studienplan ist so aufgebaut, dass das Studium in der Regelstudienzeit absolviert werden kann. 1.3 Gebühren (1) Für das weiterbildende und postgraduale Studium ist eine Weiterbildungsgebühr zu entrichten. Näheres regelt die Gebührenordnung der HTW. (2) Die Weiterbildungsgebühr wird nach der Immatrikulation jeweils zu Beginn eines Semesters fällig. 1.4 Akademischer Grad und Abschlussnote (1) Mit Bestehen der Master-Prüfung wird der akademische Grad "Master of Arts im Studiengang Sicherheitsmanagement verliehen. (2) Die Abschlussnote errechnet sich aus den mit den ECTS-Punkten gewichteten Einzelnoten der erfolgreich zu absolvierenden Module. 1.5 Zulassungskommission (1) Die Fakultät für Ingenieurwissenschaften bildet eine Zulassungskommission. Sie ist das für die Zulassung zuständige Gremium. Der Zulassungskommission obliegen insbesondere die folgenden Aufgaben: Festlegung der spezifischen Zulassungsvoraussetzungen, Festlegung und Durchführung von Eingangsprüfungen, Entscheidung über die Zulassung zum Studium. (2) Der Zulassungskommission gehören an 2

3 eine Professorin oder ein Professor der Fakultät für Ingenieurswissenschaften als vorsitzendes Mitglied, zwei weitere Professorinnen oder Professoren der Fakultät für Ingenieurswissenschaften, eine Branchenvertreterin/ein Branchenvertreter. (3) Für jedes Mitglied der Zulassungskommission wird eine Vertretung gewählt. Für die Branchenvertreterin/den Branchenvertreter kann ein Repräsentant der IHK des Saarlandes gewählt werden. Die Stellvertretung im Vorsitz muss von einem Mitglied aus der Gruppe der Professorinnen/Professoren in der Zulassungskommission übernommen werden. Die Amtszeit beträgt jeweils zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich. 1.6 Zulassungsvoraussetzungen und Auflagen Für die Zulassung zum Master-Studium gelten folgende Voraussetzungen: (1) Formale Voraussetzung ist ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Studiengang mit mindestens sechs Theoriesemestern / 180 ECTS, der an einer staatlich anerkannten Hochschule erworben wurde. (2) Zugelassen werden kann nur, wer eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis nach dem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss nachweisen kann. (3) Ausländische Studierende müssen zusätzlich gute Deutschkenntnisse nachweisen. Hierbei kommt die hochschulinterne Richtlinie zur Bewertung der Deutschkenntnisse zur Anwendung. (4) Es muss eine schriftliche aussagekräftige Bewerbung vorliegen. Dieser sind die üblichen Unterlagen und Zeugnisse sowie eine ausführliche Darstellung der Motivation für das Studium beizufügen. Auf der Grundlage der Bewerbungsunterlagen erfolgt eine Auswahl der Studierenden durch die Zulassungskommission unter besonderer Berücksichtigung des Notendurchschnitts und der Aufnahmekapazität. 1.7 Anerkennung von extern erworbenen Leistungen Erworbene Zusatzqualifikationen in der Form von beruflichen Fortbildungen können auf Antrag anerkannt und somit auf die zu erbringenden Studienleistungen angerechnet werden. Allerdings können maximal zehn außerhalb des Hochschulbereichs erworbene ECTS Punkte geltend gemacht werden. 1.8 Sprachen Arbeits- und Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. Eventuelle Abweichungen hiervon sind in den jeweiligen Modulbeschreibungen festgelegt. 1.9 Prüfungsleistungen Im Anschluss an jede Pflichtveranstaltung wird eine Lernerfolgskontrolle in Form einer Klausur durchgeführt, es sei denn, es handelt sich um eine Projektarbeit, eine Praxisphase oder die Master-Abschlussarbeit. 3

4 1.10 Master-Thesis Die Anmeldung zur Masterarbeit ist nach Erreichen von 60 ECTS-Punkten möglich. Die Bearbeitungszeit der Master-Abschlussarbeit beträgt vier Monate und beinhaltet in der Regel Fragestellungen aus der beruflichen Praxis. Über die Bewertung ist ein Gutachten zu erstellen Zuteilung von Modulnummern Alle Module sind mit Modulnummern versehen. Dabei steht das Kürzel MSSM für den Masterstudiengang Sicherheitsmanagement. 2. Studienplan Master-Studiengang Sicherheitsmanagement Modul - Nr. Module Kontaktzeit (Std.) Selbststudium (Std.) Arbeitsbelastung (Std.) ECTS- Punkte MSSM 110 Lehr- und Lernmethodik Anmeldung MSSM 120 Grundlagen der Anlagen-, Geräte- und Produktsicherheit Brand-, Explosions- und Katastrophenschutz MSSM 130 Transport- und Umweltsicherheit MSSM 210 Rechtswidrige Eingriffe Dritter und Schutzmaßnahmen Objektschutz (Betriebs- und Produktionseinrichtungen) / Personenschutz MSSM 220 Praxisprojekte 60 2 MSSM 230 Sicherheitsanalysen und - konzepte MSSM 310 Grundlagen der Führung / Kommunikation / Konfliktmanagement MSSM 320 MSSM 330 Rechtssichere Unternehmensführung Finanz- und Controllinginstrumente MSSM 410 Praxismodul MSSM 420 Praxismodul MSSM 430 Praxismodul MSSM 440 Praxismodul MSSM 510 Master-Thesis 15 Summe ECTS 120 4

5 3. Modulkatalog mit Prüfungsarten und Prüfungsleistungen Modul - Nr. Module ECTS - Punk te PL BW Möglichkeit zur Wiederholungsprüfung MSSM 110 Lehr- und Lernmethodik 1 P B jahresweise Dauer der Klausur (Minuten) Anmeldung MSSM 120 Grundlagen der Anlagen-, Geräte- und Produktsicherheit 8 Brand-, Explosions- und Katastrophenschutz MSSM 130 Transport- und Umweltsicherheit 6 MSSM 210 Rechtswidrige Eingriffe Dritter und Schutzmaßnahmen Objektschutz (Betriebs- und Produktionseinrichtungen) / Personenschutz 6 MSSM 220 Praxisprojekte 2 P B jahresweise MSSM 230 Sicherheitsanalysen und - konzepte MSSM 310 Grundlagen der Führung / Kommunikation / Konfliktmanagement 7 5 MSSM 320 MSSM 330 Rechtssichere Unternehmensführung Finanz- und Controllinginstrumente 5 5 MSSM 410 Praxismodul 1 15 P B jahresweise MSSM 420 Praxismodul 2 15 P B jahresweise MSSM 430 Praxismodul 3 15 P B jahresweise MSSM 440 Praxismodul 4 15 P B jahresweise MSSM 510 Master-Thesis 15 H N Summe ECTS 120 Erläuterung Kontaktzeit Selbststudium Std. ECTS PL BW Vorlesung + Übung; Projektarbeit Vorbereitung zuhause Stunden European Credit Transfer System = Leistungspunkte Prüfungsleistung K: Klausur; P: Projektarbeit; H: Hausarbeit Bewertung 5

6 Anmeldung N: Note, B: bestanden Mit der Teilnahme zur Prüfung ist Student angemeldet 4. Inkrafttreten Diese Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für den Master- Weiterbildungsstudiengang Sicherheitsmanagement an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes tritt zum in Kraft. 6

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