Dipl.-Ing. Lothar Schlesinger VERBAND DER TEILNEHMERGEMEINSCHAFTEN BADEN-WÜRTTEMBERG
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- Volker Michel
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1 RC-Baustoffe im ländlichenl Wegebau Dipl.-Ing. Lothar Schlesinger VERBAND DER TEILNEHMERGEMEINSCHAFTEN BADEN-WÜRTTEMBERG Körperschaft des öffentlichen Rechts VERBAND DER TEILNEHMERGEMEINSCHAFTEN BADEN-WÜRTTEMBERG Körperschaft des öffentlichen Rechts 466 Teilnehmergemeinschaften 40 Mitarbeiter/innen Buchhaltung und Zahlungsverkehr Ländlicher Wegebau, Wasserbau, Landschaftspflege Ausführungsplanung, Ausschreibung, Bauoberleitung, Örtliche Bauüberwachung, Abrechnung 2010: 94 km Wege mit Bindemittel 112 km Wege ohne Bindemittel 20 km Grünwege 1
2 Unterschied zwischen einer Kuh und Recyclingbaustoffen? Fragen Woher Herkunft Verarbeitung Zwischenlagerung Stoffliche Zusammensetzung Lieferkörnung Chemische Bestandteile Mechanische Eigenschaften Verwendungszweck Wohin 2
3 Bauschutt = Risiken RC-Baustoffe = Qualität Eigenüberwachung Fremdüberwachung Prüfbericht Produkt-Zertifikat Zuordnungswerte Z 1.1 Sicherheit Vertrauen 3
4 Asphaltweg (vollflächig) ZTV-LW Ziffer 4 Öffentliche Ausschreibung nach VOB Zusätzliche Vertragsbedingungen 3.03 Verwendung von wiederverwertbaren Baustoffen a) Asphaltschichten Asphalttragschichten und Asphalttragdeckschichten dürfen auch unter Verwendung von Ausbauasphalt hergestellt werden. Für die Herstellung von Asphaltragschichten ist die Verwendung von aufbereitetem Ausbauasphalt bis zu einem Anteil von 25 Gew.-% vom Gesamtmischgut zulässig. Für Asphalttragdeckschichten ist die Zugabe von Ausbauasphalt nur in Form von Fräsgut aus Asphaltdeckschichten und Asphaltbinderschichten aus getrennter Lagerung von sonstigem Ausbauasphalt bis zu einem Anteil von 20 Gew.-% vom Gesamtmischgut zulässig. Werden die angegebenen Gew.-% überschritten, so erfolgt Abnahmeverweigerung. Bei Asphaltdeckschichten ist die Zugabe von Ausbauasphalt oder Fräsgut nicht zulässig. 4
5 Weg ohne Bindemittel ZTV-LW Ziffer 2 Öffentliche Ausschreibung nach VOB Zusätzliche Vertragsbedingungen 3.03 Verwendung von wiederverwertbaren Baustoffen b) Trag- und Deckschichten ohne Bindemittel Ungebundene Tragschichten nach Ziffer ZTV LW und ungebundene Deckschichten nach Ziffer 2.5 ZTV LW dürfen auch unter Verwendung von Recycling-Baustoffen hergestellt werden, wenn für diese das vom Verein Qualitätssicherungssystem Recycling-Baustoffe Baden-Württemberg e.v. (QRB) ausgestellte QRB-Produktzertifikat vorgelegt werden kann. Hinweise zu diesem Zertifikat sind im Internet zu finden unter " Die Recycling-Baustoffe dürfen nur außerhalb der Schutzzonen I und II von Wassergewinnungsgebieten verwendet werden. Die Einbaubereiche sind vor Baubeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen. 5
6 Öffentliche Ausschreibung nach VOB Zusätzliche Vertragsbedingungen 3.03 Verwendung von wiederverwertbaren Baustoffen c) Kontrollprüfungen und Mängelbehebung Der Auftraggeber behält sich bis 2 Jahre nach der Bauabnahme vor, im Rahmen der Kontrollprüfung nach Abschnitt ZTV LW die nach dem Erlass des Ministeriums für Umwelt und Verkehr "Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial" vom , Az /37 aufbereiteten und gelieferten Gesteinskörnungen und Baustoffgemische durch ein anerkanntes Prüfinstitut auf ihre Umweltverträglichkeit untersuchen zu lassen. Kann diese nicht bestätigt werden, hat der Auftragnehmer uneingeschränkt auf seine Kosten das gelieferte Material auszubauen, nach den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen und auf der Grundlage des Bauvertrages unbelastetes Material einzubauen. Der Auftragnehmer hat sämtliche dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Materialaustausch entstehenden Unkosten zu tragen. Hierzu zählen auch die Kosten für die Untersuchung des Materials. Modernisierung ländlicherl Wege Vorhandenes Material als Unterbau verwenden Fräsen und hydraulisch binden Wegaufbau nach Regelquerschnitt 6
7 Erfahrungen aus der Praxis Angebote zum Nulltarif Bauschutt anstelle von Baustoff Fehlende QRB - Mitgliedschaft RC-Baustoffe ohne Prüfzeugnis Beprobungsergebnis widerspricht Prüfzeugnis Vorbehalte und Skepsis der Grundstückseigentümer/Bürgermeister Vorläufigkeit der Richtlinien kaum wirtschaftliche Vorteile Fazit RC-Baustoffe zugelassen seit Juni 2008 konsequente Umsetzung des QRB- Standards Formulierungen in Vertragsunterlagen sind abgestimmt landeseinheitliche Ausschreibungspraxis Beprobung auf der Baustelle Bericht über schwarze Schafe an QRB RC-Baustoffe noch als Ausnahme QRB- Ziele werden von VTG unterstützt 7
8 Danke 8
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